Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

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1 Aktueller Sachstand Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung Nienburg Bauamtsrat Jens Schatz, NLWKN Direktion, Aufgabenbereich 2.2 Entwurfsprüfung und Zuwendung Weitere Informationen unter

2 Wesentliche Inhalte und Neuheiten -1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage -2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung -3 Zuwendungsempfänger -4 Zuwendungsvoraussetzungen -5.2 und Art und Umfang, Höhe der Zuwendung -6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen -7 Anweisungen zum Verfahren - Anlage Auswahlkriterien

3 Finanzielle Ausstattung Zuschuss Gesamt ca. 60 Mio. pro Jahr ca. 10 Mio. Zuschuss davon 5 Mio. EU und 5 Mio. Abwasserabgabe

4 1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage Vorhaben an Gewässern und ihren Auen, die auch anderen fachlichen Zielen wie Hochwasserschutz oder Naturschutz dienen, oder die in Kombination mit anderweitigen Vorhaben zu solchen Zwecken durchgeführt werden, sind ausdrücklich erwünscht.

5 1.1 Zuwendungszweck, Rechtslage Besonderer Zweck der Zuwendungen für kleinere Vorhaben nach Nr ist die Förderung von solchen Vorhaben an kleinen und mittleren Fließgewässern,.. Städte sind kein ländlicher Raum, wie bisher auch.

6 2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung 2.2 Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum,zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur Schaffung von auentypischen Elementen und zur Verminderung von Stoffeinträgen,

7 2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung 2.4 sonstige erforderlichen Ausgaben, die im sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten Vorhaben stehen, wie z.b.: Planungen, Funktionskontrollen, Grunderwerb, Entschädigungs- und Ablösezahlungen für bestehende Rechte, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung soweit sie der Umsetzung der EG- WRRL dienen

8 2.2 und 2.4 Gegenstand der Förderung Es ist angedacht z.b. Planungen LP 1-2 HOAI ohne EU-Beteiligung zu fördern, dafür sollen auch ca ,- pro Jahr bereit stehen.

9 3 Zuwendungsempfänger Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht gewerblich tätige juristische Personen des privaten Rechts, die satzungsgemäß wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich relevante Aufgaben wahrnehmen. (z.b. Naturschutzstiftungen wie Paul-Feindt- Stiftung)

10 3 Zuwendungsempfänger Kommunen können keine Anträge für Kleinmaßnahmen stellen, dies können jetzt aber Unterhaltungsverbände tun.

11 4 Zuwendungsvoraussetzungen Neben 6 und 82 und 83 WHG sind weitere Voraussetzungen mindestens zu erfüllen: dient der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten nach EG-WRRL, Auswahl der Vorhaben erfolgt nach differenzierten Auswahlkriterien (siehe Anlage zur Richtlinie)

12 5.2 und Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.2 Die Zuwendung beträgt bei einer EUmitfinanzierten Förderung 90 v. H., im Übrigen bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben einschließlich der gültigen Umsatzsteuer,

13 5.2 und Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Förderung kleiner Vorhaben Kleine Vorhaben bis zu einer Höhe von EUR sind kleinräumig konzipierte Projekte, die die Zielerreichung der EG-WRRL unter lokalen bzw. regionalen Gesichtspunkten unterstützen und eigenständige, in sich abgeschlossene Vorhaben darstellen. Die Förderung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln (ca ,- pro Jahr).

14 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Verstöße gegen Auflagen und Bedingungen können mit Abzügen von der Förderung geahndet werden. Hauptgefahrenquellen: Mitteilungspflicht beachten!!!!!! Änderungsanträge schriftlich stellen!!!!!!!!!

15 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Zweckbindungsfristen ändern sich: Die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen unterliegen mindestens 25 Jahre der Zweckbindung

16 7 Anweisungen zum Verfahren Amtliche Antragsvordrucke werden vom NLWKN bereit gestellt NLWKN ist Bewilligungsstelle Bei EU-Geld: Ausgabenerstattungsprinzip Zinsen für Kredite nicht förderfähig

17 Anlage Auswahlkriterien Es gibt 3 Fördersektoren a) Schwerpunktgewässer 50% (30 Mio. ) b) Durchgängigkeit von überregionalen Fischwanderwegen/Umsetzung an landeseigenen Anlagen 25% (15 Mio. ) c) Sonstiges 25% (15 Mio. ) Antragsteller kann vorab schon mal selber prüfen, wieviel Punkte er bekommen kann. Zuständig ist NLWKN.

18 Wie geht es jetzt eigentlich weiter? Die Maßnahmenblätter für 2016 werden ausgewertet und die potentiellen Träger werden Anfang März informiert, ob ein Antrag erfolgversprechend eingereicht werden kann. Terminvorlage der Anträge vermutlich

19 Ein konstruktives Beratungsgespräch ist durch nichts zu ersetzen!

20 Beratungsangebot NLWKN Geschäftsbereich II Entwurfsprüfung, Zuwendung, Maßnahmenprogramme Aufgabenbereichsleiter Herr Sebastian Schneider Tel in Norden Bearbeiter in Hannover: Herr Jens Schatz Tel H.Niedersachsen.de, Frau Hilke Prange Tel , Herr Andreas Böhmert Tel Bearbeiter in Verden: Herr Dieter Coldewey Tel Ver.Nierdersachsen.de, Herr Olaf Schmidt Tel , Herr Ralf Brandt Tel Bearbeiter in Oldenburg: Frau Karin Hilgefort Tel Ol.Niedersachsen.de, Herr Burkhard Bekendorf Tel , Frau Amabel Müller Tel. 2558, Frau Kathrin Schedemann Tel Bearbeiter in Braunschweig: Frau Nicole Becker Tel BS.Niedersachsen.de. Bearbeiter in Lüneburg: Frau Simone Neumüller Tel LG.Niedersachsen.de Unter können aktuelle Informationen zu allen Förderprogrammen eingesehen werden.

21 Mehr Zuwendungen kann ich Ihnen leider derzeit nicht zukommen lassen, da die Antragsvordrucke noch nicht verfügbar sind. Ich bitte daher um etwas Geduld. Vielen Dank!

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