Prüfungsbericht. Maria Neustift. der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land über die Einschau in die Gebarung. der Gemeinde. BHSEGem /4-sch

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1 Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Maria Neustift BHSEGem /4-sch

2 Impressum Herausgeber: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Redaktion und Graphik: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Herausgegeben: Linz, im Oktober

3 Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat in der Zeit vom bis mit Unterbrechungen durch einen Prüfer gemäß 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit 1 Oö. Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Gemeinde Maria Neustift vorgenommen. Zur Prüfung wurden die Jahre 2009 bis 2011 und der Voranschlag für das Jahr 2012 herangezogen. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Gemeinde und beinhaltet Feststellungen in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Die im Bericht kursiv gedruckten Passagen stellen die Empfehlungen der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land dar und sind als solche von den zuständigen Organen der Gemeinde umzusetzen. 3

4 Inhaltsverzeichnis KURZFASSUNG... 6 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION... 6 PERSONAL... 7 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN... 7 GEMEINDEVERTRETUNG... 7 WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN... 7 AUßERORDENTLICHER HAUSHALT... 9 DETAILBERICHT DIE GEMEINDE WIRTSCHAFTLICHE SITUATION HAUSHALTSENTWICKLUNG Abgangsdeckung Maastricht-Ergebnis MITTELFRISTIGER FINANZPLAN Mittelfristiger Investitionsplan FINANZAUSSTATTUNG GEMEINDEABGABEN Kommunalsteuer ERTRAGSANTEILE Strukturhilfe FINANZZUWEISUNG 21 FINANZAUSGLEICHGESETZ UMLAGEN FREMDFINANZIERUNGEN DARLEHEN Schuldendienst KASSENKREDIT HAFTUNGEN RÜCKLAGEN PERSONAL ALLGEMEINE VERWALTUNG BAUHOF REINIGUNG KINDERGARTEN PERSONALVERRECHNUNG ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN WASSERVERSORGUNG Allgemeines Gebarung Gebühren ABWASSERBESEITIGUNG Gebarung Gebühren Gemeinsame Nutzung der Kläranlage Großraming mit einem Ableitungskanal ABFALLBESEITIGUNG Gebarung KINDERGARTEN Gebarung Personal KINDERGARTENTRANSPORT

5 GEMEINDEVERTRETUNG WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN VERMIETUNG Betriebskostenersätze Gebarung FEUERBESCHAU FEUERWEHRWESEN Allgemeines Gebarung FÖRDERUNGEN UND FREIWILLIGE AUSGABEN Gewerbeförderungen REPRÄSENTATIONSAUSGABEN UND VERFÜGUNGSMITTEL INVESTITIONEN IM ORDENTLICHEN HAUSHALT SCHULSCHLIEßUNG VOLKSSCHULE SULZBACH VERSICHERUNGEN TOURISMUS NAHWÄRME WINTERDIENST HAUS DER DORFGEMEINSCHAFT Gebarungsübersicht AUßERORDENTLICHER HAUSHALT KATASTROPHENSCHADEN 2009 BIS ORTSPLATZGESTALTUNG STRAßENBELEUCHTUNG STRAßENBAU 2005 BIS GÜTERWEG-INSTANDSETZUNG ASI ERSATZANKAUF (STANDORTVERLEGUNG) VERKAUFSERLÖS ALTE ALTSTOFFSAMMELINSEL LIEGENSCHAFT WOLFSJÄGER KANALBAU BA KANALBAU BA KANAL BA KANAL BA SCHLUSSBEMERKUNG

6 Kurzfassung Wirtschaftliche Situation Die wirtschaftliche Situation der Gemeinde Maria Neustift hat sich im überprüften Zeitraum deutlich verbessert, was an der Verringerung des Abganges im ordentlichen Haushalt von rd Euro auf rd Euro ersichtlich ist. Profitiert hat die Gemeinde vor allem aus der konjunkturbedingten Entwicklung bei den Ertragsanteilen, die im Zeitraum 2009 bis 2012 um rd. 11 Prozent gestiegen sind und der Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von rd Euro beschert hat. Daneben war die Gemeinde bemüht, eine möglichst sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung umzusetzen und die im Ermessen gelegenen Ausgaben auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Schließung eines Schulstandortes, woraus die Gemeinde ein Optimierungspotential von rd Euro generierte. Keinen Einfluss hatte die Gemeinde auf die Höhe der Umlagentransferzahlungen, die mit zusammengerechnet rd Euro jährlich bis zu 47 % der Steuerkraft der Gemeinde in Anspruch nahmen. Die Steuerkraft der Gemeinde, bestehend aus den Gemeindeabgaben, Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen ist im überprüften Zeitraum um rd. 11 Prozent (oder rd Euro) gestiegen, wobei die Steigerung vor allem auf die Einnahmenentwicklung bei den Ertragsanteilen zurückzuführen ist. Die jährlichen Gemeindeabgaben betrugen nur zwischen rd Euro und Euro. Betriebsansiedelungen sind auf Grund der exponierten Lage der Gemeinde und der größeren Entfernungen zu Hauptverkehrsrouten nur in einem kleinen Ausmaß vorhanden, was an der Anzahl der rd. 20 Kleinbetriebe und den jährlichen Kommunalsteuereinnahmen von nur rd Euro ersichtlich ist. Zum Ausgleich dieser Finanzschwäche und Annäherung der Finanzkraft an den Landesdurchschnitt erhielt die Gemeinde auch regelmäßig Strukturhilfen und Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz, die mit zusammengerechnet zwischen rd Euro und Euro höher waren, als alle Gemeindeabgaben zusammengerechnet. In der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde sind bis zum Jahr 2015 keine wesentlichen Veränderungen in der Haushaltsentwicklung vorgesehen worden. Bei einer günstigen allgemeinen Finanzentwicklung ist sogar die Möglichkeit eines Haushaltsausgleiches gegeben. Allerdings kann eine gegenteilige Entwicklung auch wieder den fehlenden Finanzbedarf erhöhen. Zum Ausgleich des fehlenden Finanzbedarfs und zur Realisierung größerer Vorhaben musste die Gemeinde vielfach auf Fremdfinanzierungsmittel zurückgreifen. Der Gesamtschuldenstand betrug rd. 2, Euro, woraus sich eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von Euro ergibt, womit der Bezirksdurchschnitt und der Landesdurchschnitt überschritten wurde. Eine noch höhere Verschuldung konnte die Gemeinde nur dadurch vermeiden, dass ihr zweckgebundene Rücklagenmittel von bis rd Euro zur Verfügung standen, die sie zusätzlich als "Innere Darlehen" verwenden konnte. Der jährliche Schuldendienst aus Tilgung und Zinsen betrug zwischen rd Euro und Euro, womit er mit 2,25% bis 3,25% an den laufenden Ausgaben des ordentlichen Haushaltes beteiligt war. Begünstigt wurde der Schuldendienst im überprüften Zeitraum durch einen geringen Leitzinssatz und Annuitätenzuschüsse für Kanal- und Wasserbauvorhaben, mit denen in den letzten drei Jahren der gesamte Schuldendienst für Wasser- und Kanalbaudarlehen finanziert werden konnte. Nachdem die Rücklagenmittel, die als "Innere Darlehen" verwendet werden, bis zum Jahr 2015 wieder refinanziert werden müssten, schlagen wir vor, diese für Sondertilgungen von normal verzinsten Darlehen zu verwenden und damit den Schuldendienst zu reduzieren. 6

7 Personal Der zuletzt von der Aufsichtsbehörde genehmigte und vom Gemeinderat beschlossene Dienstpostenplan umfasst insgesamt 14 voll- und teilzeitbeschäftigte Personen. Davon sind 4 Personen in der Gemeindeverwaltung, 2 Personen im Bauhof, 4 Personen in der Reinigung und 4 Personen im gemeindeeigenen Kindergarten beschäftigt. Bei der Prüfung wurde ein dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechender Personaleinsatz festgestellt. Bei Nachbesetzungen im Reinigungsbereich ist zu überprüfen, inwieweit sich aus einer Auslagerung von "Spezialarbeiten" eine wirtschaftlichere Variante ergibt. Die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung sind abzuwägen. Die Personalausgaben beanspruchten mit rd Euro bis rd Euro zwischen rd. 19 Prozent und 24 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes. Öffentliche Einrichtungen Derzeit werden rd. 60 Prozent der Bevölkerung über das öffentliche Wasserleitungsnetz versorgt. Die laufende Gebarung schloss in den Jahren 2009 und 2011 mit Abgängen in Höhe von rd Euro und Überschüssen in Höhe von rd Euro. Obwohl die Gemeinde immer die von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Benützungsgebühren einhob, konnte mit den eingehobenen Einnahmen nie eine Ausgabenbzw. Kostendeckung erzielt werden. Wir haben bei unserer Überprüfung festgestellt, dass der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Person mit rd. 29 m³ deutlich vom landesdurchschnittlichen Wert (40 m³) abweicht. Mit einem dementsprechenden Durchschnittsverbrauch würde die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von rd Euro zu verzeichnen haben. Der Entsorgungsgrad der Abwasserentsorgung liegt derzeit bei rd. 52 Prozent. Der Abgang aus dem laufenden Betrieb konnte im überprüften Zeitraum von rd Euro auf rd Euro reduziert werden. Auch in diesem Fall wurden immer die von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Mindestgebühren eingehoben. Die Abfallentsorgung erfolgt in einem vierwöchigen Intervall. Mit den Abfallgebühren, die aus einer Gebühr für das Abfallbehältnis und einer Grundgebühr bestehen, konnte im überprüften Zeitraum immer das Auslangen gefunden und Überschüsse aus dem laufenden Aufwand zwischen rd Euro und Euro erzielt werden. Der gemeindeeigene Kindergarten wird zweigruppig halbtags geführt und wurde von 40 bis 46 Kindern besucht. Die Kinderbetreuung verursachte einen Kostenaufwand von Euro bis Euro, womit die Gemeinde pro Kind Zuschüsse in Höhe von Euro bis Euro leisten musste. Nachdem auch Kinder aus dem benachbarten Bundesland Niederösterreich diese Betreuung in Anspruch nehmen, schlagen wir vor, dass die Gemeinde auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung Gastbeiträge für den Besuch verlangt, die sich in ihrer Höhe an den Beiträgen orientieren sollen, die innerhalb des Bezirkes verrechnet werden. Gemeindevertretung Der Gemeinderat und der Gemeindevorstand sind zu 4 bis 7 Sitzungen pro Jahr zusammengetreten. Der Prüfungsausschuss hat mit 2 bis 3 Sitzungen im Jahr das lt. Oö. Gemeindeordnung 1990 vorgeschriebene Mindestausmaß von 5 Sitzungen deutlich unterschritten und seine Prüfungstätigkeit künftig zu intensivieren. Weitere wesentliche Feststellungen Feuerwehr In der Gemeinde haben insgesamt 4 Feuerwehren ihren Standort. Der finanzielle Aufwand der Gemeinde zur Finanzierung des Feuerwehrwesens hat sich in den vergangenen 10 Jahren deutlich erhöht, womit der Bezirksdurchschnitt pro Einwohner von 12,32 Euro 7

8 deutlich überschritten wurde und aktuell bei rd. 14,50 Euro liegt. Die Erhöhung ist durch die Übernahme von Investitionsausgaben, Instandhaltungsmaßnahmen, Versicherungsraten und einer Erhöhung des Globalbudgets an die Feuerwehr entstanden. Die Finanzlage der Gemeinde lässt eine weitere Erhöhung des Feuerwehraufwandes nicht zu, weshalb mittels Kostendämpfungsmaßnahmen einerseits und einer vollständigen Einhebung der Einnahmen dem entgegenzuwirken ist. Im Bereich der Förderungen und freiwilligen Ausgaben ohne Sachzwang ist der Gemeinde ein sehr sparsamer und zweckmäßiger Umgang zu bescheinigen und wurden der von der Aufsichtsbehörde vorgegebene Maximalrahmen immer eingehalten. Der Bürgermeister hat die frei verfügbaren Repräsentationsausgaben und Verfügungsmittel nie im gesetzlich möglichen Ausmaß beansprucht und kann daher auch hier eine dem finanziellen Handlungsspielraum angepasste Vorgehensweise bescheinigt werden. Allerdings wurden die Voranschlagsbeträge einige Male überschritten, was in Hinkunft zu vermeiden ist. Investitionen wurden über den ordentlichen Haushalt nur in jenem Ausmaß finanziert, welcher den Rahmenbedingungen der Aufsichtsbehörde entsprach bzw. wo die Gemeinde über eine dementsprechende Gegenfinanzierung verfügte. Die Zusammenlegung von zwei Volksschulen hat sich ebenfalls positiv durch Minderausgaben auf die Gebarung der Gemeinde ausgewirkt. Dabei nicht berücksichtigt ist die Tatsache, dass die Gemeinde das Gebäude der geschlossenen Volksschule nunmehr überwiegend betrieblich nutzen kann, woraus ihr zusätzlich Steuervorteile entstehen. Bezüglich der Nachnutzung der frei gewordenen Schulräumlichkeiten ist die Gemeinde gerade im Ausloten einer möglichst effizienten Lösung ohne Belastung des öffentlichen Budgets. Die jährlichen Prämienzahlungen für Versicherungen betrugen zwischen Euro und Euro. Auch wenn die Gemeinde im Verhandlungsweg mit den Versicherungsinstituten Verringerungen der Prämien erzielen konnte, schlagen wir vor, dass sie zur objektiven Beurteilung eine Überprüfung aller Versicherungsverträge durch ein unabhängiges Maklerbüro durchführen lässt. Die Gemeinde hat im Jahr 1998 einen Vertrag mit einem Nahwärmeversorger geschlossen, der die Beheizung der Volksschule und des Kindergartens übernimmt. Die jährlichen Kosten dafür, die sich aus einer jährlichen Grundgebühr, einem Arbeitspreis pro verbrauchter Megawattstunde und einem jährlichen Messpreis zusammensetzen, betrugen lt. einer aktuellen Abrechnung bei einem Verbrauch von 147 MWH rd Euro brutto. Der Preis pro MWH in Höhe von rd. 121 Euro überschreitet damit den vom Amt der Oö. Landesregierung empfohlenen Maximalpreis von rd. 101 Euro pro MWH brutto bei weitem. Die Gemeinde hat sich daher bezüglich einer Senkung des Preises mit dem Lieferanten in Verbindung zu setzen. In der Gemeinde befindet sich ein von einem Verein geführtes Haus der Dorfgemeinschaft, an dem auch die Gemeinde mit rd. 22 Prozent an den Ausgaben finanziell beteiligt ist. Im Haus der Dorfgemeinschaft befinden sich Räumlichkeiten für Veranstaltungen, die Öffentliche Bücherei, eine Tagesheimstätte, Räumlichkeiten für die Pfarrjugend sowie Verkaufsstände im Foyer. Für die öffentliche Bücherei entrichten die Gemeinde und die Pfarre zu zwei gleichen Teilen eine jährliche Miete von je 130 Euro pro Monat bzw Euro pro Jahr, woraus sich eine m²-miete in Höhe von 4,26 Euro/m² errechnet. Demgegenüber ist die Miete des Roten Kreuzes für die Räumlichkeiten der Tagesheimstätte deutlich geringer, die Pfarre entrichtet für die von ihr genutzten Räumlichkeiten überhaupt keine Miete. Wir schlagen vor, eine dementsprechende Anpassung vorzunehmen. Lt. einer aktuellen Aufstellung aus dem Jahr 8

9 2011 belief sich das Rechnungsergebnis auf rd Euro. Darin enthalten waren auch einmalige "außerordentliche" Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von rd Euro. Außerordentlicher Haushalt Es wurden zwischen 13 und 15 Projekte mit einem Jahresinvestitionsvolumen von rd Euro bis rd Euro abgewickelt. Die Behebung von Katastrophenschäden auf Güterwegen kostete rd Euro, wovon die Gemeinde 50 Prozent aus Katastrophenfondsmitteln erhielt, der Rest muss über ein Darlehen finanziert werden. Das kostenintensivste Vorhaben war die Sanierung und Neugestaltung des Ortsplatzes. Der Ausgabenrahmen wurde im Jahr 2007 dabei mit 1, Euro festgesetzt, wobei die Finanzierung mangels Finanzkraft der Gemeinde vor allem aus Bedarfszuweisungsmitteln und Landeszuschüssen erfolgte. Durch die Steigerung des Baukostenindexes wird es zu einer Erhöhung der ursprünglich vorgesehenen Bausumme auf rd. 1, Euro kommen. Unter der Voraussetzung, dass im Zuge der Endabrechnung die Indexsteigerung und die Ausgaben anerkannt werden, ist eine Ausfinanzierung unter Zugrundelegung der ursprünglich vorgesehenen Finanzierung gegeben. In die Errichtung einer Straßenbeleuchtung flossen auch Ausgaben für Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen ein, sodass der aufsichtsbehördlich genehmigte Finanzierungsplan von Euro um rd Euro überschritten wurde. Es ist eine Bedeckung über eine Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt in Absprache mit der Aufsichtsbehörde zu suchen. Für den Ausbau von Gemeindestraßen wurde seitens der Aufsichtsbehörde ein Ausgabenrahmen in Höhe von rd Euro festgelegt. Bis zum Jahr 2011 wurde dieser Rahmen um rd Euro überschritten, wobei die Überschreitungen zum Teil aus höheren Verkehrs- und sonstigen Beiträgen finanziert werden konnten. Der Ende 2011 noch aushaftende Fehlbetrag in Höhe von rd Euro kann mit bereits zusätzlich zugesagten Bedarfszuweisungsmitteln ausfinanziert werden. Die bestehende Altstoffsammelinsel wurde verlegt. Die Ausgaben für Entsorgungs- und Umbaukosten beliefen sich auf rd Euro. Ein Teil konnte aus dem Verkaufserlös aus der alten Altstoffsammelinsel finanziert werden (rd Euro), für die restliche Finanzierung musste sich die Gemeinde eines Darlehens bedienen. Direkt im Ortszentrum hat die Gemeinde entsprechend den Finanzierungsplänen des Landes eine bebaute Liegenschaft um Euro erworben. Der Finanzierungsplan sah dafür die Aufnahme eines Darlehens vor. Nachdem die Abrisskosten des Gebäudes und eines weiteren, daneben situierten Gebäudes nicht im Finanzierungsplan enthalten waren, erhöhten sich die Ausgaben auf rd Euro. Das Grundstück wurde an eine Wohnungsgenossenschaft veräußert. Mit Verkaufserlösen konnte die Gemeinde rd Euro an Einnahmen lukrieren. Kanalbauvorhaben Die Gemeinde hat im überprüften Zeitraum vier Bauabschnitte 06 bis 10 abgewickelt, wobei es sich bei einem Projekt um die Errichtung eines Pumpwerkes handelte. Zwei Vorhaben sind bereits fertig gestellt und wurde bereits ein Ansuchen um Kollaudierung eingebracht. Ein Vorhaben verursachte Ausgaben in Höhe von rd Euro, womit gegenüber dem Förderansuchen eine Erhöhung von rd Euro eingetreten ist. Beim zweiten Projekt haben Ausgaben in Höhe von rd Euro den ursprünglich im Förderansuchen vorgesehenen Ausgabenrahmen um rd Euro unterschritten. Die restlichen beiden Bauabschnitte sind mit rd Euro und rd Euro beziffert. Beide Vorhaben befinden sich ausgabenseitig noch in diesem Rahmen. 9

10 Detailbericht Die Gemeinde Die Gemeinde Maria Neustift liegt auf einer Seehöhe von 613 Metern und ist eine der 20 Gemeinden des Bezirkes Steyr Land. Flächenmäßig ist sie mit rd. 46 km² die siebtgrößte Gemeinde. Die Einwohnerzahl hat mit einer zwischenzeitigen Erhöhung im Jahr 2011 mit Einwohnern wieder den Wert des Jahres 2007 erreicht. Die Gemeinde liegt im südöstlichen Teil des Bezirkes und grenzt an die Landesgrenze von Niederösterreich und innerhalb des Bezirkes an die Gemeindegrenzen von Gaflenz, Großraming und St. Ulrich. Die angrenzenden Gemeinden nützen bereits laufend Synergieeffekte, um damit Kostenoptimierungen zu erzielen. Die Gemeinde ist mit ihrer Kirche "Maria Heil der Kranken" und ihrer Lage am OÖ. Mariazeller Weg 06 auch ein beliebter Wallfahrtsort. Politisch hat das Bürgermeisteramt die ÖVP inne, von den 19 Mandaten im Gemeinderat entfallen seit der letzten Gemeinderatswahl im Jahr auf die ÖVP, 2 auf die FPÖ und 2 auf die SPNEU. Die Gemeinde ist als Wohngemeinde zu bezeichnen. Betrieblich ist sie vor allem von der Landwirtschaft geprägt, Gewerbebetriebe sind im Hinblick auf die teilweise exponierte Lage und die Erreichbarkeit über das öffentliche Straßennetz in einem geringeren Ausmaß vorhanden. Dies ist auch der Grund, warum die Gemeinde in den letzen Jahren erhöht in die Infrastruktur investiert hat. Der Ortsplatz wurde saniert und um ein Wohn- und Geschäftsgebäude erweitert, zusätzliche Wohnobjekte von einer Wohnungsgenossenschaft werden gerade errichtet. Die Gemeinde verfügt über einen eigenen Kindergarten, eine Volksschule sowie ein eigenes Haus der Dorfgemeinschaft, in dem sich zentral die Räumlichkeiten für diverse Veranstaltungen, für die Pfarre, die Bücherei, eine Tagesheimstätte und Verkaufsstände der Ortsbäuerinnen befinden. Die Kanal- und Wasserversorgung wird nach den vorhandenen Möglichkeiten laufend an den Bedarf angepasst. 10

11 Wirtschaftliche Situation Haushaltsentwicklung EURO VA Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Überschuss/Abgang Werte ohne Soll-Ergebnisse der Vorjahre, Einbeziehung der Zw eckbindung bei IB, ROG Haushaltsentwicklung Der ordentliche Haushalt der Gemeinde konnte im überprüften Zeitraum nie ausgeglichen werden. Allerdings konnte der Abgang im Zeitraum 2009 bis 2011 deutlich von rd Euro auf rd Euro reduziert und somit fast ein Haushaltsausgleich erzielt werden. Zum hohen Abgang im Jahr 2009 muss jedoch noch angemerkt werden, dass darin "außerordentliche Ausgaben" in Höhe von rd Euro für die Behebung von Katastrophenschäden enthalten sind, deren Finanzierung erst im darauffolgenden Jahr erfolgen konnte. Außerdem ist noch die Tatsache zu berücksichtigen, dass im Jahr 2009 Annuitätenzuschüsse für Kanalbaudarlehen in Höhe von rd Euro zweckwidrig zur allgemeinen Ausgabendeckung in den ordentlichen Haushalt einflossen und so das Ergebnis der laufenden Gebarung ebenfalls verfälschten. Ohne Berücksichtigung dieser beiden Komponenten ergibt sich daher ein "realer" Abgang 2009 in Höhe von rd Euro. Auch wenn sich die allgemeine Finanzlage durch einen Anstieg der Ertragsanteile verbessert hat, ist die positive Entwicklung für eine Gemeinde mit einer sehr geringen Finanzkraft, deren Einnahmen jährlich mit Strukturhilfen gestützt wurden, auf das große Engagement der Gemeinde zurückzuführen. So wurden zb die im Ermessen der Gemeinde gelegenen Ausgaben sehr sparsam verausgabt und zwei Schulen zusammengelegt. Mit einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung konnte die Gemeinde im Zeitraum 2009 bis 2011 trotz einer Steigerung der Umlagentransferzahlungen um rd. 9 Prozent (oder rd Euro) die Gesamtausgaben im ordentlichen Haushalt um rd. 4% (oder rd Euro) senken, was sich schlussendlich in der Verringerung des Abganges im ordentlichen Haushalt niedergeschlagen hat. Der rd. 7%ige Anstieg (rd Euro) der Einnahmen im selben Zeitraum ist vor allem auf Mehreinnahmen aus Ertragsanteilen zurückzuführen. 11

12 Für das Finanzjahr 2012 wurde im Voranschlag wieder eine Erhöhung des Abganges auf Euro präliminiert. Die Steigerung wird auf Grund höherer Pensionszahlungen, höherer Schuldendienste und höherer Investitionen erwartet. Auf Grund der derzeit herrschenden konjunkturellen Lage gehen wir allerdings davon aus, dass der Abgang nicht in dieser Höhe erreicht wird. Der aktuelle Kassenstand wies zum Zeitpunkt der Gebarungseinschau ein Guthaben von rd Euro aus. Allerdings muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass das Girokonto mit Rücklagenmitteln in Höhe von rd Euro gestützt wird. Bei Abzug dieser Rücklagenmittel würde sich somit ein tatsächlicher Kassenkredit in Höhe von rd Euro errechnen. Abgangsdeckung Die Gemeinde erhielt die Abgänge im ordentlichen Haushalt im überprüften Zeitraum immer fast zur Gänze bedeckt: Abgang BZ Diff Zuführungen: Zuführungen zweckgebundene Einnahmen 0, allgemeine Mittel , Bei den Zuführungen im Jahr 2010 handelte es sich um eine buchhalterische Darstellung einer Umbuchung im außerordentlichen Haushalt. Allgemeine Mittel aus dem ordentlichen Haushalt wurden dabei nicht verwendet. Nachdem nur eine Zuführung in Höhe von Euro aufsichtsbehördlich abgestimmt war, wurde im Jahr 2011 der verbleibende Betrag bei der Abgangsdeckung nicht anerkannt. Maastricht-Ergebnis Maastricht-Ergebnis Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, errechneten sich aus den Haushaltsergebnissen sehr unterschiedliche Maastricht-Ergebnisse. Im Ergebnis der laufenden Gebarung 2009 spiegelt sich einerseits die schlechte Konjunkturlage in Form geringerer Einnahmen wider. Die nicht in voller Höhe gewährte Bedarfszuweisung zur Bedeckung des Abganges 2008 trug daneben zu geringeren Einnahmen bei. Daneben beeinflussten fehlende Einnahmen zur Bedeckung von Vermögensausgaben sowie ein defizitäres Ergebnis aus den betrieblichen Einrichtungen das Ergebnis. Trotz einer nochmaligen Verschlechterung des Ergebnisses aus den betrieblichen Einrichtungen konnte das Maastricht-Defizit im darauffolgenden Jahr 2010 gesenkt werden. Der Grund dafür liegt einerseits in einer Bedeckung der Ausgaben der Vermögensgebarung, andererseits trat eine deutliche Steigerung bei den Steuereinnahmen und höheren Transferzahlungen von Trägern öffentlichen Rechtes (Bedarfszuweisung für den Haushaltsausgleich, Strukturhilfe, Katastrophenfondsmittel) ein. Neuerliche Steigerungen bei den Steuern und Transferzahlungen des öffentlichen Rechtes sowie vor allem ein deutlich verbessertes positives Ergebnis aus den betrieblichen 12

13 Einrichtungen bewirkten im Finanzjahr 2011 ein insgesamt positives Maastricht-Ergebnis. Das Ergebnis der betrieblichen Einrichtungen wurde vor allem durch Rücklagenentnahmen und Darlehensaufnahmen ins Positive verändert. Der Voranschlag sieht wiederum ein negatives Maastricht-Ergebnis vor. Der Grund dafür liegt vor allem in geringer veranschlagten Einnahmen aus Steuern und Transferzahlungen von Trägern öffentlichen Rechtes sowie in einer zum Teil fehlenden Eigenfinanzierung von Vermögen und einem fast ausgeglichenen Ergebnis aus betrieblichen Einrichtungen. Mittelfristiger Finanzplan Der mittelfristige Finanzplan sieht mit negativen Finanzspitzen zwischen Euro und Euro im Zeitraum 2012 bis 2015 eine annähernd gleiche Budgetsituation vor. Ein Haushaltsausgleich erscheint bei günstigen Voraussetzungen wie zb einer Hochkonjunktur, keine Zusatzbelastungen durch Katastrophenschäden, geringe Winterdienstkosten etc. durchaus noch möglich. Andererseits können jedoch ein Konjunktureinbruch oder unvorhersehbare Zusatzbelastungen die Finanzlage der Gemeinde auch wieder verschärfen. Mittelfristiger Investitionsplan Der mittelfristige Investitionsplan spiegelt die Bemühungen der Gemeinde wider, eine der Finanzkraft entsprechende Haushaltsführung weiterzuführen. Es wurden darin nur jene Vorhaben aufgenommen, für die entweder bereits ein aufsichtsbehördlicher Finanzierungsplan oder anderweitige finanzielle Zusagen vorliegen. Insgesamt handelt es sich dabei um 8 Vorhaben, davon 2 Kanalbauvorhaben, mit einem vorgesehenen Ausgabenrahmen in Höhe von Euro. Alleine Euro entfallen davon auf den Ausbau des Kanalnetzes. Die Finanzierung dieser Ausgaben soll im Kanalbau ausschließlich aus Darlehensmitteln erfolgen, die restlichen Ausgaben sollen mit Bedarfszuweisungsmitteln und Landeszuschüssen finanziert werden. 13

14 Finanzausstattung Steuerkraft EURO VA Gemeindeabgaben Ertragsanteile Strukturhilfe/ 21 FAG Gemeindeabgaben Die Einnahmen aus Gemeindeabgaben waren mit rd. 7 bis 8 Prozent an der Steuerkraft und durchschnittlich rd. 5% an den Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushaltes beteiligt und verdeutlichen die fehlende finanzielle Leistungskraft der Gemeinde. Die ertragreichsten Gemeindeabgaben waren die Grundsteuer B mit rd Euro (oder rd. 46% der Gemeindeabgaben), die Kommunalabgabe mit rd Euro (oder rd. 36% der Gemeindeabgaben) und die Grundsteuer A mit rd Euro (oder rd. 9% der Gemeindeabgaben). Die Entwicklung der Einnahmen aus den Gemeindeabgaben ist im überprüften Zeitraum mit einem Zuwachs von lediglich rd. 9 Prozent (oder rd Euro) relativ konstant geblieben. Kommunalsteuer Die Anzahl der kommunalsteuerpflichtigen Betriebe hat sich von 23 im Jahr 2009 auf 21 im Jahr 2011 reduziert. Wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich ist, handelt es sich bei den wenigen Betrieben ausschließlich um Kleinbetriebe: Jahreseinnahmen Kommunalsteuer Anzahl Betriebe Jahreseinnahmen , , ,09 Ertragsanteile Der Anteil der Ertragsanteile an der gesamten Steuerkraft hat sich von 80% auf fast 90% gesteigert. An den Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushaltes waren sie mit durchschnittlich rd. 49% beteiligt. 14

15 Im überprüften Zeitraum sind die Ertragsanteile konjunkturbedingt um rd. 11 Prozent (oder rd Euro) gestiegen und hatten damit maßgeblich Einfluss auf die positive Entwicklung im ordentlichen Haushalt der Gemeinde. Strukturhilfe Das Land Oberösterreich gewährt finanzschwachen Gemeinden, welche eine Mindestfinanzkraftquote nicht erreichen, die sich an der Landesdurchschnittskopfquote bemisst, eine Strukturhilfe. Die Gemeinde Maria Neustift lag im überprüften Zeitraum immer unter den Mindestkopfquoten: Landesdurchschnittsquote Mindestfinanzkraftquote Kopfquote Gemeinde Strukturhilfe Finanzzuweisung 21 Finanzausgleichgesetz Bedingt durch die geringe Finanzkraft erhielt die Gemeinde auch jährlich Finanzzuweisungen nach 21 Finanzausgleichsgesetz, die ebenfalls eine Annäherung der finanzschwachen Gemeinden an den Landesdurchschnitt bewirken sollen. Aus diesem Titel erhielt die Gemeinde noch folgende Zuweisungen:

16 Umlagen Umlagen-Transferzahlungen , ,34 47,39 44,39 43,54 EURO ,00 % Umlagen für Gem eindeaufgaben: Sozialhilfeverbandsumlage, Rettungsbeitrag und Bezirksabfallverbandsumlage ,00 Sonstige Umlagen: Krankenanstaltenbeitrag, Landesumlage und Tierkörperverw ertung VA 0,00 Umlagen für Gemeindeaufgaben Sonstige Umlagen % der Steuerkraft Bis zum Jahr 2010 erhöhten sich die Umlagen um rd. 6,60 Prozent (oder rd Euro), während die Einnahmen aus der Steuerkraft nur um 2 Prozent (oder rd Euro) stiegen. Diese ungleiche Entwicklung war der Grund dafür, dass bis zum Jahr 2010 immer höhere Anteile der Steuerkraft zur Finanzierung der Umlagentransferzahlungen herangezogen werden mussten. Eine Stabilisierung der Umlagentransferzahlungen einerseits und konjunkturell bedingte Erhöhungen der Steuerkraft aus Einnahmen der Ertragsanteile andererseits trugen im Folgejahr 2011 zu einer Entlastung bei und wird dies auch im Finanzjahr 2012 erwartet. Bei den gemeindeeigenen Umlagen belastete die Sozialhilfeverbandsumlage mit rd Euro bis rd Euro die Ausgaben am höchsten. Daneben schlugen die Rot-Kreuz- Umlage sowie die Umlage an den Bezirksabfallverband mit zusammengerechnet rd Euro bis Euro zu Buche. Bei den sonstigen Umlagen belasten vor allem die Beiträge zur Finanzierung der Krankenanstalten mit rd Euro bis Euro das Gemeindebudget am meisten. 16

17 Fremdfinanzierungen Belastung aus Fremdfinanzierungen EURO VA 2013 MFP 2014 MFP 2015 MFP Darlehen o.h Darlehen Gemeinde KG Leasing Kassenkredit Darlehen ohne Tilgungen und Zinsen für (Ab-) Wasserverbände Darlehen Die Gemeinde nahm im überprüften Zeitraum - Darlehen, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen wird (normal verzinste Darlehen) - Darlehen für betriebliche Einrichtungen, aus denen sie jährlich ordentliche Einnahmen in Höhe von mindestens 50 Prozent erzielte (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Vermietung) - (nieder verzinste Darlehen) und - Investitionsdarlehen des Landes Oberösterreich (unverzinste Darlehen) in Anspruch. Der Gesamtschuldenstand Ende des Finanzjahres 2010 betrug rd. 2, Euro, woraus sich eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von Euro errechnete. Damit überschritt die Gemeinde den Bezirksdurchschnitt von Euro und den Landesdurchschnitt von Euro. Darlehenszugänge im Jahr 2011 in Höhe von Euro sowie veranschlagte Neuaufnahmen im Jahr 2012 in Höhe von Euro werden zu einer weiteren Erhöhung der Fremdbelastung führen. Der Außenstand der normal verzinsten Darlehen betrug Ende 2011 rd Euro. Diese Darlehen setzen sich aus vier Darlehen zusammen, die Bestandteile der aufsichtsbehördlich genehmigten Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben "Volksschulsanierung", "Behebung Katastrophenschäden 2009", "Liegenschaftsankauf Wolfsjäger" und "Ersatzankauf einer Altstoffsammelinsel" sind. Bei einem Darlehen handelte es sich um eine Zwischenfinanzierung, die jedoch im Jahr 2011 zur Gänze getilgt werden konnte. Für das Finanzjahr 2012 ist im Voranschlag keine Neuaufnahme vorgesehen worden, jedoch ist Anfang des Jahres eine Aufstockung des Darlehens zur Behebung der Katastrophenschäden um Euro genehmigt worden. Diese Darlehensaufnahme ist im Nachtragsvoranschlag 2012 zu präliminieren und wird den Schuldenstand der normal verzinsten Darlehen erhöhen. 17

18 Die nieder verzinsten Darlehen weisen Ende 2011 einen Außenstand in Höhe von rd. 2, Euro aus. Darlehen aus vergangenen Kanalbauprojekten, die bis zum Jahr 1994 zurückreichen, sowie der seitdem laufend betriebene Ausbau des Kanal- und Wasserleitungsnetzes erforderten dementsprechende Fremdfinanzierungsanteile. Die unverzinsten Landesdarlehen, deren Stand Ende 2011 insgesamt rd Euro betrug, wurden ebenfalls zur Finanzierung von Kanal- und Wasserbauvorhaben verwendet. Schuldendienst Der überprüfte Zeitraum war von ständig sinkenden Zinsen gekennzeichnet, was sich in niedrigeren Schuldendiensten bzw. höheren Kapitalrückzahlungen niederschlug. Der gesunkene Zinsendienst bewirkte außerdem, dass Annuitätenzuschüsse, welche der Gemeinde vom Bund zum Schuldendienst gewährt wurden, den Schuldendienst überstiegen. Von diesen Annuitätenzuschüssen überstiegen in den Jahren 2009 rd Euro und im darauffolgenden Jahr rd Euro den Schuldendienst und wurden zur allgemeinen Ausgabendeckung im ordentlichen Haushalt herangezogen. Da es sich bei diesen Einnahmen um zweckgebundene Mittel handelt, hätten sie entweder zur zusätzlichen Schuldentilgung herangezogen werden oder in einer zweckgewidmeten Rücklage verwahrt werden müssen. Dies ist in Hinkunft zu beachten. Der laufende Schuldendienst ohne Berücksichtigung von Sondertilgungen stieg von rd Euro im Jahr 2010 auf rd Euro im Jahr 2011 an und wird eine weitere Erhöhung auf rd Euro im Jahr 2012 erwartet. Damit waren zwischen 2,25% und 3,25% der Ausgaben im ordentlichen Haushalt an die Bedeckung des Schuldendienstes gebunden. Sondertilgungen in Höhe von Euro im Jahr 2010 und Euro im Jahr 2012 erhöhten den Gesamtschuldendienst einmalig. Die Verzinsung der Darlehen war überwiegend mit Zuschlägen an den Euribor gebunden. Zwei Darlehen sind an den SMR gebunden, in einem Fall wurde der Vibor als Berechnungsgrundlage vereinbart. Bereits bei einer Durchsicht im Jahr 2006 durch ein Finanzberatungsunternehmen wurde der Gemeinde angeraten, mittels Verhandlungen zu versuchen, die damals bestehende SMR-Verzinsung gegen eine Euribor-Verzinsung umzuwandeln. Dem wurde jedoch nicht nachgegangen. Wir schlagen daher neuerlich eine Umstellung der bestehenden SMR- und VIBOR-Darlehen in ein Euribor-Darlehen vor. Kassenkredit Der Kassenkredit wurde immer ausgeschrieben und von mindestens drei Kreditinstituten Anbote eingeholt. Der Zuschlag wurde immer an den Bestbieter vergeben. In Hinkunft sind auch die die Haben-Zinssätze und die Kosten für Bankspesen in die Ausschreibung mit einzubeziehen und haben sich die Zuschlagskriterien danach zu richten. Obwohl sich durch den ständig sinkenden Abgang im ordentlichen Haushalt der Bedarf zur Finanzierung von Abgängen im ordentlichen Haushalt verringerte, stieg von 2010 bis 2011 der Zinsaufwand für den Kassenkredit von rd Euro auf rd Euro. Der Grund dafür ist darin zu suchen, dass der Abgang aus dem Jahr 2010 (inklusive Vorjahresabgängen) erst im März und Juni 2011 in zwei Teilraten mit Bedarfszuweisungsmitteln abgedeckt wurde und bis dahin durch Kassenkreditmittel zwischenfinanziert werden musste. Obwohl die Gemeinde am Ende der überprüften Finanzjahre im außerordentlichen Haushalt immer Abgänge zu verzeichnen hatte, konnte sie mit den vorhandenen Rücklagenmitteln 18

19 diese Fehlbeträge immer zwischenfinanzieren und musste dafür kein Kassenkredit in Anspruch genommen werden. Außerordentlicher Haushalt Ist-Überschuss Ist-Abgang Saldo Rücklagen als Innere Darlehen Haftungen In den Gemeinderechnungsabschlüssen sind keine Haftungen ausgewiesen. Rücklagen Die Gemeinde hat aus Verkehrsflächenbeiträgen, Kanal- und Wasseranschlussgebühren sowie Aufschließungsbeiträgen nach dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 Rücklagenmittel gebildet Straße 8.383, , , ,44 Kanal , , , ,47 Wasser , , , , , , , ,22 Die Gemeinde hat die Rücklagenmittel bis zu deren bedarfsentsprechender Verwendung als Innere Darlehen zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Fehlbeträgen im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt verwendet. Seit dem Jahr 2011 ist die Zwischenfinanzierung entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen als eigenes Vorhaben dargestellt und werden damit folgende außerordentliche Fehlbeträge zwischenfinanziert: Verwendung Überschuss aus Rücklagen Ausfinanzierung mit Zeitraum Anmerkung Fehlbeträge ao. Vorhaben Katastrophenschäden ,00 Darlehen 2012 Ortsplatzgestaltung BZ/LZ 2013 abhängig von Endabrechnung Straßenbeleuchtung oh 2013 abhängig Genehmigung Straßenbau BZ politische Zusage ASI Ersatzankauf Darlehen 2013 Liegenschaft Wolfsjäger BZ Kanal IB 2013 gesamt Wie aus der Aufstellung ersichtlich ist, werden in den Jahren 2013 bis 2015 die vorfinanzierten Fehlbeträge ausfinanziert sein und müssten dann wieder die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Rücklagenmittel frei verfügbar sein. Soferne es die finanzielle Situation zulässt, schlagen wir vor, dass die Gemeinde dann Sondertilgungen der dann noch aushaftenden normal verzinsten Darlehen vornimmt. Durch ihre Veranlagung auf dem laufenden Girokonto waren die Rücklagenerlöse aus der Haben-Verzinsung mit einem Zinssatz von 0,125 Prozent gering. 19

20 Personal Personalausgaben EURO ,81 19,11 24,03 24,17 30,00 25,00 20,00 15,00 % 10, , VA 0,00 Personalausgaben % der ord. Einnahmen 22,81 19,11 24,03 24,17 Personalausgaben: incl. Pensionen; excl. Pensionsbeitrag Gemeindearzt, ÖPAG Bürgermeister Der zuletzt vom Gemeinderat am beschlossene und kundgemachte Dienstpostenplan umfasst insgesamt 14 voll- und teilzeitbeschäftigte Personen. Hochgerechnet auf volle Personaleinheiten (PE) beträgt die Anzahl rd. 11. Der Personalaufwand verursachte jährliche Ausgaben in Höhe von rd Euro bis rd Euro, womit rd. 19% bis 24% der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes zu deren Finanzierung gebunden waren. Die Steigerung der Personalausgaben vom Jahr 2010 zum Jahr 2011 ist vor allem durch die Umstellung der Reinigungsarbeiten von einer Fremdreinigung zu einer Eigenreinigung zurückzuführen. Näheres dazu findet sich im nachstehenden Kapitel "Reinigung". Wie auch aus den nachstehenden Ausführungen ersichtlich ist, ist der relativ hohe Personalaufwand, gemessen am Bezirks- und Landesdurchschnitt, vor allem auf die Relation zu den geringen Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushaltes zurückzuführen. Allgemeine Verwaltung In der allgemeinen Verwaltung sind aktuell insgesamt 4 Personen beschäftigt. Davon ist ein Dienstposten mit einem Teilzeitbeschäftigungsausmaß von 0,75 PE bis befristet. Ein zweiter im Dienstpostenplan enthaltener Dienstposten mit einem Beschäftigungsausmaß von 0,30 PE ist unbesetzt. Der Personalaufwand kann im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit infrastrukturellen Einrichtungen (Kanal- und Wasseranlagen, Gemeindekindergarten, Haus der Dorfgemeinschaft, Postpartner) als sehr effektiv und sparsam bezeichnet werden. Eine Evaluierung des Dienstpostenplanes soll nach Vorliegen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Zuge der bezirksweiten Verwaltungskooperation erfolgen. Im Sinne einer Effizienzsteigerung erarbeitet die Gemeinde gerade mit der Nachbargemeinde Großraming unter Federführung der Fachhochschule Linz ein Kooperationsmodell, mit dem Bereiche der Gemeindeverwaltung übergreifend über ein Gemeindeamt abgewickelt werden sollen. 20

21 Bauhof Im Bauhof sind zwei vollzeitbeschäftigte Arbeiter beschäftigt. Lt. den gebuchten Arbeitszeitvergütungen waren die Arbeiter vor allem in den Bereichen Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Gemeindestraßen und Abfallbeseitigung tätig. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung war vor allem die Betreuung der zwei Kleinkläranlagen und der 11 Pumpwerke samt Leitungsnetz verantwortlich, im Jahr 2011 erforderte die Umsiedlung und anschließende Adaptierung der Altstoffsammelinsel einen höheren Arbeitsaufwand. Reinigung Von der Gemeinde werden das Gemeindeamt, die Räumlichkeiten der Volksschule, des Kindergartens und der Musikschule, jene des Bauhofes sowie die Öffentlichen Sanitäranlagen gereinigt. Bis zum Jahr 2010 waren die Reinigungstätigkeiten in der Volksschule, im Kindergarten und in der Musikschule an eine Fremdfirma ausgelagert. Ständig steigende Fremdreinigungskosten sowie flexiblere Einsatzmöglichkeiten veranlassten die Gemeinde dazu, wieder auf eine Eigenreinigung überzugehen. Dieser Umstellung ging eine Kostenkalkulation und eine Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde voraus und fand in einem neuen, aufsichtsbehördlich genehmigten Dienstpostenplan Niederschlag. Derzeit sind 4 teilzeitbeschäftigte Reinigungskräfte im Gemeindedienst, deren Umrechnung auf Vollzeitbeschäftigte ein Beschäftigungsausmaß von 2,15 PE ergibt. Wie eine Einsicht in die Personalakten ergab, ist eine der Reinigungskräfte krankheitsbedingt mit kurzen Unterbrechungen bereits seit mehr als einem Jahr im Krankenstand. Eine weitere Bedienstete nahm aus familiären Gründen einen einjährigen Karenzurlaub in Anspruch, sodass im letzten Jahr mit einem deutlich verringerten Personalstand das Auslangen gefunden werden musste. Die Gemeinde hat daher bei Nachbesetzungen deren Notwendigkeit zu prüfen. Optimierungsmöglichkeiten könnten in einer pflegeleichten Gestaltung der Außenanlagen oder in einer Verlagerung von "Spezialarbeiten" an Fremdfirmen (wie zum Beispiel der Fensterputz im Schul-, Kindergarten- und Musikschulgebäude) gesucht werden. Die Vorund Nachteile einer solchen Lösung sind abzuwägen. Kindergarten Der zweigruppige Kindergarten ist mit 2 Kindergartenpädagoginnen mit Beschäftigungsausmaßen von 73,26% und 71,74% und 2 Kindergartenhelferinnen mit Beschäftigungsausmaßen von 53,12% und 50% besetzt. Die Kindergartenhelferinnen sind daneben als Begleitpersonen für den Kindergartentransport eingesetzt, wofür zusätzlich 13 Stunden wöchentlich aufgewendet werden. Die Entlohnung der Helferinnen erfolgt getrennt nach deren Einsatzgebiet in GD 22 bzw. GD 25. Personalverrechnung Der Gemeindevorstand hat in seinen Sitzungen am und am beschlossen, zwei Bediensteten, welche im Postservice, das durch die Gemeinde durchgeführt wird, tätig sind, monatliche Belohnungen in Höhe von 50 Euro zuzuerkennen. Unter Bezugnahme auf die dazu aufsichtsbehördlich ergangenen Erlässe weisen wir darauf hin, dass Belohnungen für diese Tätigkeit nicht zuerkannt werden können, da diese Tätigkeiten keine außergewöhnliche Dienstleistung darstellen. Dies wurde der Gemeinde auch über Anfrage bei der IKD so mitgeteilt (IKD(Gem) / /Shü/Br v ). Diese Belohnungen sind daher einzustellen. 21

22 Für die Auszahlung einer Belohnung in Höhe von 100 Euro fehlt ein dementsprechender Gemeindevorstandsbeschluss. Eine stichprobenartige Überprüfung der Reiserechnungen ergab, dass die Gemeinde für Reisen im Rahmen einer Fortbildung das amtliche Kilometergeld verrechnet hat. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Reisekostenvergütungen im Rahmen von Fortbildungen auf Grund des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2005 vor einer Verrechnung des amtlichen Kilometergeldes in jedem Einzelfall zu prüfen ist, inwieweit die Benützung eines öffentlichen Massenbeförderungsmittels als zumutbar angesehen werden kann. Sollte eine derartige Zumutbarkeit festgestellt werden, so ist der verringerte Verrechnungssatz von 0,11 Euro je Kilometer anzuwenden. Ein Beamter hatte zu Beginn des Jahres 2011 einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt 770 Stunden. Gemäß den Verfallsbestimmungen des 122 Oö. GDG 2002 verfällt nach Ablauf von 2 Jahren ab Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist, die Hälfte des noch nicht verbrauchten Urlaubsanspruches. Bei einem jährlichen Urlaubsanspruch von 240 Stunden bedeutet dies, dass maximal 720 Stunden zu Beginn eines Jahres beansprucht werden können. Im gegenständlichen Fall ist daher der Differenzbetrag zu 770 Stunden (50 Stunden) um die Hälfte (25 Stunden) zu kürzen. Auf das Informationsschreiben IKDGem / vom wird hingewiesen. Ein Standesbeamter erhielt für seine Tätigkeiten die dafür aufgewendete Zeit als Zeitausgleich vergütet. Nachdem der Genannte ein Überstundenpauschale erhält, können zusätzliche Überstunden nicht als Mehrzeit geltend gemacht werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das Pauschale zu erhöhen, soferne mit dem derzeitigen Pauschale die Mehrstunden nicht mehr abgedeckt werden. Diesbezüglich sind von dem Bediensteten Aufzeichnungen vorzulegen. Bei den Erhebungen über die zeitlichen Mehrleistungen, die für die Bemessung des Überstundenpauschales maßgeblich waren, wurden im Jahr 2006 insgesamt 167,5 Stunden pro Jahr bzw. 13,96 Stunden pro Monat errechnet, die geleistet wurden. Darin wurden jedoch keine zeitlichen Aufwendungen für Trauungen berücksichtigt. Wie eine Einsicht in die Überstundenaufzeichnungen ergab, wurden diese Sollstunden, gerade auch im Zuge der Ortsplatzneugestaltung, immer erfüllt bzw. überschritten. Die Regelung über die Zuerkennung einer gesonderten Belohnung, wie sie im "alten" Entlohnungsschema für Verwendungszulagenbezieher vorgesehen war, wurde in die Begleitregelungen zur Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung nicht übernommen, weshalb diese Möglichkeit einer Abgeltung dieses Aufwandes entfällt. 22

23 Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung Wasserversorgung EURO VA Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Abgang/Überschuss Werte ohne Interessentenbeiträge, Investitionen, Rücklagenbew egungen und Gew innentnahmen Allgemeines Die öffentliche Wasserversorgung wird aus 6 Quellen gespeist. Durch das voranschreitende Bevölkerungswachstum in der Gemeinde und den Bau neuer Mehrparteienhäuser gerät die Gemeinde lt. ihren eigenen Angaben bereits an ihre Kapazitätsgrenze, weshalb ein Projekt zur Erschließung einer weiteren Quelle und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgung im Gange ist. Aktuell werden 923 Personen mit Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz versorgt, was, gemessen an der Gesamtbevölkerungszahl, einem Versorgungsgrad von rd. 60 Prozent entspricht. Bis auf sieben Objekte sind alle im gesetzlichen Pflichtbereich gelegenen Objekte angeschlossen. Bei diesen sieben Objekten sind gerade Schritte zur Umsetzung der Anschlusspflicht im Gange. Gebarung Die Gebarung der Wasserversorgung konnte im überprüften Zeitraum bis auf das Jahr 2010 mit einem Überschuss abschließen. Der Grund für den zwischenzeitigen Abgang lag in höheren Instandhaltungsmaßnahmen, die Kosten in Höhe von rd Euro verursachten. Die vereinnahmten Anschlussgebühren wurden entweder zur Finanzierung außerordentlicher Ausgaben verwendet oder einer zweckentsprechenden Rücklage zugeführt. Mit Annuitätenzuschüssen, welche der Gemeinde zum Schuldendienst gewährt wurden, konnte die Gemeinde rd. 37 Prozent des Schuldendienstes bedecken. 23

24 Gebühren Benützungsgebühr Die Benützungsgebühren entsprachen immer den von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Mindestgebühren für Abgangsgemeinden. Die Gebühren werden in der Regel anhand des über Zähler gemessenen Wasserbezuges verrechnet. Auffällig ist bei der Betrachtung der Einnahmenentwicklung aus den jährlichen Benützungsgebühren, dass sich diese von 2009 bis 2011 trotz einer Erhöhung des Anschlussgrades (was an den Anschlussgebühren in Höhe von rd Euro ersichtlich ist) und einer Erhöhung der m³-gebühr um 3,84 Prozent insgesamt gesehen nur um 2,58 Prozent erhöht haben. De facto hatte die Gemeinde damit real einen Verbrauchsrückgang zu verzeichnen. Rechnet man die verrechneten Wassermengen des Jahres 2011 (rd m³) auf die Anzahl der Wasserbezieher um, so errechnet sich ein Pro-Kopf-Verbrauch von rd. 29 m³/jahr. Dieser Wert liegt deutlich unter dem landesweiten Wert, der rd. 40 m³/person/jahr beträgt. Bei Hinzurechnung der Grundgebühr, die pro Anschluss eingehoben wird, erhöht sich der Verbrauch je nach Anzahl der versorgten Bewohner. Sollte weiterhin keine Annäherung an den Landesdurchschnitt erfolgen, so ist die Grundgebühr zu erhöhen. Grundgebühr Die Gemeinde verrechnet pro Anschluss eine Grundgebühr in Höhe von 31 Euro, was einem Wasserverbrauch von rd. 23 m³/haushalt/jahr entspricht. Anschlussgebühr Die Anschlussgebühren orientierten sich immer an den von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Mindestgebühren und wurden entsprechend der Gebührenordnung vorgeschrieben. Die Regelung über die 80%ige Vorauszahlung bei Baubeginn wird umgesetzt. Aufschließungsbeiträge Eingangs weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde bereits im Jahr 2000 ein rd m² großes Gebiet als Bauland gewidmet hat. Eigentümerin dieser Gründe ist die Diözesanfinanzkammer Linz. Diese war ursprünglich gegen eine Umwidmung der besagten Gründe, da dies für sie als Grundstückseigentümerin eine finanzielle Belastung in Form der Entrichtung der Aufschließungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 bedeutet hätte. Über Drängen der Gemeinde gab sie jedoch schließlich ihr Einverständnis unter der Bedingung, dass ihr durch die Umwidmung keinerlei finanziellen Aufwendungen entstehen dürften. Dem wurde seitens der Gemeinde zugestimmt. Unter Bezugnahme auf die dazu bereits erfolgten Prüfungsfeststellungen im Rahmen unserer Gebarungseinschau 2006 weisen wir darauf hin, dass gesetzliche Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 nicht mittels privatrechtlicher Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden können. Mittlerweile sind 8 der insgesamt 14 Bauparzellen bereits veräußert und bebaut und wurden die fälligen Kanal- und Wasseranschlussgebühren sowie Verkehrsflächenbeiträge vorgeschrieben, 6 Parzellen stehen noch zum Verkauf. Für diese 6 Parzellen sind die Aufschließungsbeiträge vorzuschreiben. Zählermiete Die Zählermiete betrug im Jahr ,35 Euro netto. Die Zählermiete wird jährlich aufsichtsbehördlich vorgegebenen Erhöhungen der Mindestwasseranschlussgebühren angepasst. 24

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