Universität Koblenz-Landau Landau, den Institut für Sozialwissenschaften Abteilung Politikwissenschaft David Knittel, M.A.

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1 Universität Koblenz-Landau Landau, den Institut für Sozialwissenschaften Abteilung Politikwissenschaft David Knittel, M.A. Ein kritischer Blick auf die europäische Geldpolitik Das neue Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank Auf den nachfolgenden Seiten soll eine knappe Einschätzung des von der Europäischen Zentralbank (EZB) am 22. Januar 2015 angekündigten Staatsanleihekaufprogramms, nachdem ab März 2015 bis September 2016 monatlich öffentliche Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere im Umfang von 60 Mrd. Euro angekauft werden sollen (vgl. EZB 2015a), aus rechtswissenschaftlicher, wirtschaftswissenschaftlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive gegeben werden. Dabei werde ich dreierlei Aspekte kurz diskutieren: (1) Die ergriffene Maßnahme ist weder mit den europäischen Verträgen vereinbar noch wird sie (2) einen Beitrag zur Verhinderung einer möglichen Deflation im Euroraum leisten. Darüber hinaus wird mit diesem Programm (3) eine weitere vor allem unter legitimatorischen Gesichtspunkten fragwürdige Machtverschiebung zugunsten von Defizitländern wie Griechenland und Italien auf Kosten des zukünftigen Handlungsspielraums der gemeinschaftlichen Zentralbank und der stabilitätsorientierten Euroländer wie Deutschland und den Niederlanden verbunden sein. In Art. 123 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißt es: Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten [ ] für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken. Aus diesen Festlegungen ergibt sich ein unmissverständliches Verbot der Finanzierung öffentlicher Haushalte in der Europäischen Union (EU) durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen wurden die bisherigen Aufkaufinitiativen für Staatsanleihen, namentlich die Securities Markets Programme ; (SMP, ) und die Outright Monetary Transactions (OMT, seit 2012) vor allem damit gerechtfertigt, das sie einerseits einen Beitrag zur Wertstabilität der Währung leisten würden und insofern vom übergeordneten Auftrag die Preisstabilität zu gewährleisten nach Art. 1

2 127 Abs. 1 AEUV gedeckt seien, und andererseits kein unmittelbarer Erwerb von Anleihen von den Schuldenagenturen der öffentlichen Hand (Primärmarkt), sondern lediglich ein mittelbarer Ankauf über die privaten Geschäftsbanken (Sekundärmarkt) erfolge (vgl. EZB 2012: 7-9). Obgleich die Abwägung zwischen Rechtsnormen und die Entscheidung über deren Rang auch durch praktisch auftretende Zwangslagen bestimmt wird, ist gegen diese Lesart des AEUV, mit der auch das neue Ankaufprogramm gerechtfertigt wird (vgl. EZB 2015a), einzuwenden, dass zwar die Sicherung der Geldwertstabilität die oberste Pflicht des ESZB darstellt, letztere aber gerade nicht auf dem Weg über eine gezielte Abstützung der Staatshaushalte erfolgen dürfe. In der Wahl ihrer Mittel unterliegt die EZB insofern Grenzen, andernfalls wäre das explizite Verbot in Art. 123 Abs. 1 AEUV überflüssig. Hinsichtlich der Frage, ob ein nur auf indirektem Wege vollzogener, planvoller Erwerb von Staatsanleihen zulässig ist, muss auf die ursprüngliche Intention der Gründerväter der Europäischen Währungsunion (EWU) abgestellt werden, die aufbauend auf negativen historischen Erfahrungen Kriegsfinanzierung über die Notenpresse darin bestand, eine Instrumentalisierung der Zentralbank(en) durch die Regierungen zu unterbinden. Faktisch gesehen tritt letzteres unabhängig davon ein, ob ein unmittelbarer oder ein bewusster mittelbarer Erwerb von Staatsanleihen vorliegt. Bei dem neuen Programm handelt es sich ebenso wie bei den SMPs und den OMTs um ein Instrument der monetären Staatsfinanzierung, welches insofern nicht mit den ursprünglichen Absichten der EWU-Konstrukteure in Einklang zu bringen ist (vgl. auch Sinn 2013: 17-20). Aus ökonomischer Sicht ist die geplante Maßnahme der EZB ebenfalls zu hinterfragen. Der leicht deflationären Entwicklung in der Eurozone, die sich seit dem vierten Quartal des Jahres 2014 ankündigt, wird durch das Ankaufprogramm nicht zieladäquat entgegengewirkt. Das nachfolgende Schema skizziert zunächst die anvisierte Wirkungsweise des Programms: Europäisches System der Zentralbanken Kredite/Liquidität Staatsanleihen Geschäftsbanken im Euro-Währungsgebiet Kreditvergabe Sicherheiten Unternehmen und Verbraucher Niedrige Kapitalmarktzinsen als Anreiz Wachsende Investitions- und Konsumnachfrage Steigende/stabile Preise + Wirtschaftswachstum 2

3 Dieser von der gemeinschaftlichen Zentralbank angestrebte Wirkungsmechanismus ist in der aktuellen Situation aus zwei Gründen in Zweifel zu ziehen. Erstens befinden sich die Geldund Kapitalmarktzinsen im Euroraum seit Anfang 2009 auf einem historischen Tiefststand (vgl. EZB 2015b), was jedoch nicht zu der angestrebten Überwindung der Instabilität in der Entwicklung der privaten Investitions- und Konsumaktivitäten seit 2008 geführt hat: Tab. 1: Veränderung ausgewählter Komponenten der Wirtschaftsleistung im Euro-Währungsgebiet jeweils gegenüber dem Vorjahr Q1+Q2 Private Konsumausgaben +0,40% -0,95% +0,98% +0,30% -1,35% -0,58% +0,65% Bruttoanlageinvestitionen -1,65% -12,75% -0,60% +1,75% -3,80% -2,80% +1,55% Quelle: Eigene Berechnungen nach Deutsche Bundesbank 2015a/2015b Die Entscheidungsträger im EZB-Rat vernachlässigen oder übergehen an dieser Stelle den Tatbestand, dass die mit dem verfügbaren Geldvolumen im Zusammenhang stehende Zinshöhe nur ein Kriterium für die Anschaffungs- und Investitionsentscheidungen der Haushalte und Unternehmen darstellt. Ausschlaggebender für letztere erscheinen derzeit vielmehr die Erwartungen und Einschätzungen hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen (z.b. Auftragseingänge oder Jobaussichten), die insbesondere in den Krisenländern nach wie vor als getrübt zu charakterisieren sind (vgl. Grunert 2014). Zudem können all diejenigen Betriebe und Verbraucher, welche bereits als überschuldet gelten, üblicherweise nicht die erforderlichen Sicherheiten für die Kreditinanspruchnahme aufbringen und fallen insofern aus der Wirkungskette heraus. Zweitens wird die expansive Geldpolitik der EZB, welche tendenziell nachfragesteigernde Effekte mit sich führt, derzeit durch die restriktiven Fiskalpolitiken der Eurostaaten, welche die Gesamtnachfrage in und zwischen den Volkswirtschaften der Eurozone reduzieren, konterkariert. Es ist nicht zu erwarten, dass die in Folge von Sparmaßnahmen wegfallende öffentliche Nachfrage durch einen gleich hohen Anstieg an privater Nachfrage kompensiert wird, zumal letztere seit der internationalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise von 2008/09 durch eine verlustbedingte Liquiditätspräferenz in ihrem Wachstum gehemmt ist (siehe Tab. 1). Solange die gemeinschaftliche Geldpolitik und die nationalstaatlichen Fiskalpolitiken nicht an einem Strang ziehen, ist weder eine stichhaltige Ankurbelung der Konjunktur im Eurogebiet noch eine anhaltende Stabilisierung der Preisniveauveränderungen im Rahmen der europäi- 3

4 schen Zielvorgabe von unter, aber nahe plus zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr wahrscheinlich (vgl. zu dieser Problematik bereits grundlegend Hayek 1971 [2005]: ). Nicht zuletzt ist der EZB-Kurs unter politikwissenschaftlichen Erwägungen zu kritisieren, da dieser zu demokratisch nicht legitimierten Verschiebungen sowohl in der Machtbalance als auch hinsichtlich der Verlustzuständigkeiten innerhalb der EU führt. Mit der nun weiter fortlaufenden Anhäufung von überwiegend als unsicher eingestuften Staatspapieren im Portfolio der gemeinschaftlichen Zentralbank, liefert sich letztere in zunehmendem Maße den finanz- und haushaltspolitischen Entscheidungen einzelner Mitglieder aus und büßt damit ihre de jure verbürgte Unabhängigkeit de facto ein. Die nationalen Regierungen werden weiter an Einfluss auf die Politik der EZB hinzugewinnen, was zu einer strukturellen Neuausrichtung der EWU beitragen wird. Da im EZB-Rat der Grundsatz ein Sitz eine Stimme gilt und Entscheidungen nach dem einfachen Mehrheitsprinzip getroffen werden, sind Positionen auch gegen den Willen von Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwergewichten der EWU wie z.b. die Bundesrepublik Deutschland durchsetzbar, so das im Bereich der Geldpolitik eine demokratietheoretisch problematische Tyrannei der Minderheit möglich ist. Für die bei der gemeinsamen Notenbank weiter ansteigenden Verlustrisiken müssen im Eintrittsfall alle Eurostaaten entsprechend ihrer Kapitalanteile gerade stehen. Da hauptsächlich Papiere von Problemländern wie beispielsweise Griechenland, Spanien und Italien in den gemeinsamen Büchern landen, findet hier eine haushalterische Haftungsüberwälzung auf andere Euromitglieder durch die supranationale Hintertür, d.h. ohne die notwendige Bewilligung und Kontrolle von Seiten der nationalen Parlamente, statt (vgl. insgesamt Sinn 2013: 23-32; Illing 2013: ). Die von der EZB herbeigeführte massive Absenkung des gesamtwirtschaftlichen Zinsniveaus, die nun durch das neue Ankaufprogramm einen weiteren Schub erfahren wird, hat zweierlei Konsequenzen. Zum einen finden auf diesem Wege umfangreiche Umverteilungen von Seiten der Sparer und Gläubiger hin zu den Staatshaushalten statt. Während sich die finanziellen Handlungsspielräume der Regierungen zusehends verbessern, diese ihr Ausgabegebahren günstig refinanzieren und restrukturieren können, was vor allem den Krisenländern zu gute kommt, erfahren die Kleinanleger und Geldgeber insbesondere in den stabileren Staaten eine Schlechterstellung und leiden unter anhaltend niedrigen Guthaben-, Anlage- und Forderungsverzinsungen. Bleiben diese in ihrer Höhe hinter der Inflationsrate zurück, sind Realvermögensverluste die Folge (vgl. Sinn 2013: 40ff.). Zum anderen wächst die Gefahr, dass die wirtschaftsund finanzpolitischen Reformvereinbarungen zwischen den Eurostaaten, welche in den zurückliegenden Jahren nach zähem Ringen in der europäischen und den nationalen Politikarenen vereinbart worden sind, sowie die von der EU-Kommission jährlich erarbeiteten länder- 4

5 spezifischen Empfehlungen, nun in noch geringerem Umfang umgesetzt werden, als dies zuvor bereits der Fall war (vgl. hierzu Gammelin/Löw 2014: 51f.), da der eigentlich durch die Aufwärtsbewegung der Marktzinsen erzeugte Reformdruck entfällt (vgl. Illing 2013: 103). Verwendete Quellen: Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2015a), Jährliches Volumenwachstum des BIP und seiner Verwendungskomponenten / 2.1. Private Konsumausgaben: Euroraum, desbank.de/navigation/de/statistiken/zeitreihen_datenbanken/eszb_zeitreihen/esz b_details_value_node.html?tsid=esa.q.i7.y.1415.p tttt.l.u.r&listid =gdp_growth_yoy_4, letzter Zugriff am Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2015a), Jährliches Volumenwachstum des BIP und seiner Verwendungskomponenten / 2.3. Bruttoanlageinvestitionen: Euroraum, desbank.de/navigation/de/statistiken/zeitreihen_datenbanken/eszb_zeitreihen/esz b_details_value_node.html?tsid=esa.q.i7.y.1000.p tttt.l.u.r&listid =gdp_growth_yoy_6, letzter Zugriff am Europäische Zentralbank (EZB) (Hrsg.) (2012), Monatsbericht Oktober 2012, Frankfurt a.m. Europäische Zentralbank (EZB) (Hrsg.) (2015a), EZB kündigt erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten an, html/pr150122_1.de.html, letzter Zugriff am Europäische Zentralbank (EZB) (Hrsg.) (2015b), Bank interest rates Loans, euro-area-statistics.org/bank-interest-rates-loans?cr=eur&lg=en, letzter Zugriff am Gammelin, Cerstin/Löw, Reimund (2014), Europas Strippenzieher. Wer in Brüssel wirklich regiert, 3. Aufl., Berlin. Grunert, Günther (2014), Die neuen Wachstumszahlen der Euro-Krisenländer ein Grund zum Feiern?, letzter Zugriff am Hayek, Friedrich A. Von (1971), Die Verfassung der Freiheit, 4. Aufl. von 2005, Tübingen. Illing, Falk (2013), Die Euro-Krise. Analyse der europäischen Strukturkrise, Wiesbaden. Sinn, Hans-Werner (2013), Verantwortung der Staaten und Notenbanken in der Eurokrise (= Gutachten im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Zweiter Senat), München. 5

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