Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan
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- Renate Hausler
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1 Seite 1 von 7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan Textteil Begründung zum Bebauungsplan Teil II Nordumgehung in Heitersheim 2. erneute förmliche, inhaltlich und zeitlich beschränkte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Auftraggeber: Stadt Heitersheim Hauptstraße Heitersheim Verfasser: Freiraum und LandschaftsArchitektur Dipl.- Ing (FH) Ralf Wermuth Hartheimer Straße Eschbach Bearbeitet: Beer
2 Seite 2 von 7 Nach der 1. erneuten Offenlage wurden Optimierungen an der Straßenplanung vorgenommen. Folgende Planungsinhalte wurden geändert: - Querungshilfe mit Geh-/Radweg am Kreisverkehr K Zusätzliche Verkehrsinsel mit Querungshilfe, Johanniterstraße - Geringfügige Aufweitung des Radweges am Kreisel Unterer Gallenweiler Weg Die Änderungen wurden in der aktualisierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Als weitere Anlagen werden die überarbeiteten Bestands- und Maßnahmenpläne beigefügt. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz Arten und Biotope Bewertung des Bestandes nach Ökokontoverordnung (nach digitalen Grundlagen ermittelt): Nr. Nutzung Bestand in m² Feinmodul Pkt. Gesamt Pkt. 1. Acker (37.11) Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (35.64) 3. Einzelbaum / Baumreihe (45.30a)* Eiche (80 cm Stammumfang) Eiche, Hainbuche (45 cm Stammumfang) Kirsche (310 cm Stammumfang) Kirsche, Hainbuche (150 cm Stammumfang) Ulme (70 cm Stammumfang) Platane (145 cm Stammumfang) Walnuss (95 cm Stammumfang) Esskastanie (95 cm Stammumfang) Kirsche (60 cm Stammumfang) Eiche (110 cm Stammumfang) Vogelbeere (65 cm Stammumfang) Spitz-Ahorn (80 cm Stammumfang) Stck Stck Stck Brombeergestrüpp (43.11) Intensivgrünland/Grünlandansaat (33.60) Straßenbegleitgrün (60.50) Grasweg (60.25)
3 Seite 3 von 7 Nr. Nutzung Bestand in m² Feinmodul Pkt. Gesamt Pkt. 8. Fettwiese mittlerer Standorte (33.41) Garten (60.60) Weg mit wassergebundener Decke (60.23) Völlig versiegelte Fläche (60.20) inkl. Verkehrsfläche gemäß BPL Schaffhauser 12. Gemeinbedarfsfläche gemäß BPL Schaffhauser mit GRZ (0,4), 398 m² Überbaute Bereiche (60.10) Grünflächen (60.50) mit Festsetzungen von Bäumen und Sträuchern 13. Öffentliche Grünfläche (Wiese) gemäß BPL Schaffhauser (33.41)** Summe * Berechnung Einzelbaum: Stammumfang x Anzahl x Punktwert ** Bewertung als Wiese mit Streuobstcharakter, wobei Gehölze nicht betroffen sind und ausschließlich die Grundfläche als Fettwiese mittlerer Standorte (33.41) bewertet wird. Bewertung der Planung nach Ökokontoverordnung (nach digitalen Grundlagen ermittelt): Nr. Nutzung Planung in m² Planmodul Pkt. Gesamt Pkt. 1. Versiegelte Fläche (60.21) Straßenbegleitende Grünfläche (Intensivgrünland, 33.60) Erhalt Einzelbäume (45.30a) Walnuss (95 cm Stammumfang) Esskastanie (95 cm Stammumfang) Kirsche (60 cm Stammumfang) Eiche (110 cm Stammumfang) Vogelbeere (65 cm Stammumfang) Spitz-Ahorn (80 cm Stammumfang) Summe Die geplanten Eingriffe im Planungsgebiet können durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht vollständig kompensiert werden. Es verbleibt ein
4 Seite 4 von 7 Kompensationsdefizit von Ökopunkten. Zum Ausgleich der Eingriffe in den Umweltbelang Arten / Biotope werden Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets durchgeführt. Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets: Vorgesehen ist die Herstellung der Durchgängigkeit für die wassergebundene Fauna des Sulzbaches durch Umbau einer Sohlschwelle zu einer Rauen Rampe auf Flurstück Nr. 53 der Gemarkung Heitersheim. Bewertung der Maßnahme nach Ökokontoverordnung (2011): Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Planungsgebiets Fläche in m² Pkt. Kosten in Gesamt Pkt. E 1* Herstellung der Durchgängigkeit des Sulzbaches durch Umbau einer 1,20 m hohen Sohlschwelle zu einer Rauen Rampe auf Flurstück Nr. 53, Gemarkung Heitersheim ca Summe * E 1: Umbau einer Sohlschwelle zu einer Rauen Rampe = punktuelle Maßnahme mit großer Flächenwirkung kann über Kosten angerechnet werden, dabei entsprechen im Regelfall 1 Euro Herstellungskosten = 4 Ökopunkten. Die durch eine überschlägige Kostenschätzung ermittelten Gesamtkosten in Höhe von ca setzen sich folgendermaßen zusammen: Rückbau der vorhandenen Sohlschwelle für ca , Herstellung der Rauen Rampe für ca sowie Baunebenkosten von ca Voraussetzung für die Anerkennung der punktuellen Maßnahme über den Kostenansatz ist eine große Flächenwirkung. Dem geplanten Rückbau der genannten Sohlschwelle sollen weitere Maßnahmen zur Herstellung einer besseren Durchgängigkeit im Sulzbach folgen. Die Stadt plant den Rückbau aller Wanderhindernisse des Sulzbachs auf der ganzen Heitersheimer Gemarkung. In Kombination mit diesen weiteren Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit auf über 6 km Länge kann eine große Flächenwirkung erreicht werden. Ergebnis: Durch Anrechnung der Kompensationsmaßnahme außerhalb des Plangebiets können die Eingriffe in den Umweltbelang Arten/Biotope vollständig ausgeglichen werden: Beeinträchtigung Umweltbelang Arten / Biotope Maßnahme E 1: Umbau einer Sohlschwelle zu einer Rauen Rampe im Sulzbach auf Flurstück 53, Gemarkung Heitersheim Kompensationsüberschuss Pkt Pkt Pkt.
5 Seite 5 von 7 Der Überschuss in Höhe von Ökopunkten kann als schutzgutübergreifende Maßnahme für den Ausgleich der Eingriffe in den Umweltbelang Boden angerechnet werden. Boden Eingriff Der Umweltbelang Boden wird gemäß der Arbeitshilfe Das Schutzgut Boden in der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung" (LUBW, 2012) mit seinen einzelnen Bodenfunktionen bilanziert: - Natürliche Bodenfruchtbarkeit - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf - Filter und Puffer für Schadstoffe - Sonderstandtort für naturnahe Vegetation. Mit Hilfe von Kenngrößen des Bodens werden diese Funktionen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die Bewertungsklassen 0 (versiegelte Flächen, keine Funktionserfüllung) bis 4 (sehr hohe Funktionserfüllung) eingeteilt. Für die Bodenfunktion Sonderstandort für naturnahe Vegetation werden nur Standorte der Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) betrachtet. Erreicht die Bodenfunktion Sonderstandort für naturnahe Vegetation die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch), erhält der Boden auch in der Gesamtbewertung die Wertstufe 4. In allen anderen Fällen wird die Wertstufe des Bodens durch das Bilden des arithmetischen Mittelwerts aus der (Einzel-)Bewertung der weiteren drei Bodenfunktionen ermittelt. Insgesamt findet eine zusätzliche Flächenversiegelung von ca. 0,84 ha statt. Während der Bauphase findet eine temporäre Beanspruchung von Boden auf ca. 1,78 ha statt. Wie unter Kap und erläutert, sind bei sachgerechtem Umgang mit Boden während der Bauphase, mit Oberbodenabtrag, sachgerechter Zwischenlagerung, Unterbodenlockerung und Auftrag des Oberbodens nach Abschluss der Bauarbeiten (Rekultivierung) Veränderungen des Bodengefüges möglich, jedoch keine nachhaltigen Beeinträchtigungen vorhandener Bodenfunktionen zu erwarten, so dass auf eine detaillierte Bilanzierung der temporären Eingriffe verzichtet werden kann. Die nachfolgende Berechnung des Kompensationsbedarfs erfolgt über die Bewertungsmatrix der Ökokontoverordnung. Hierbei werden den ermittelten Wertstufen der Bodenbewertung Kennzahlen zugeordnet und entsprechende Ökopunktewerte ermittelt.
6 Seite 6 von 7 Tabelle: Ermittlung der Bodenbewertung nach Ökokontoverordnung vom April 2011 Parabraunerde aus Löss Bewertungsklassen für Bodenfunktionen* Wertstufe Gesamtbewertung Ökopunkte / m² Fläche in m² Ökopunkte Gesamt 3-3-3,5 3,16 12, * Die einzelnen Ziffern der Bewertungsklasse entsprechen jeweils einer der Bodenfunktionen Ausgleich im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe und Natürliche Bodenfruchtbarkeit. Ergebnis: Gemäß den Vorgaben der Ökokontoverordnung wurden die Eingriffe durch die Flächenversiegelung innerhalb des Plangebiets bewertet. Hierbei wurde durch Umrechnung in Ökopunkte ein Ausgleichsbedarf von Ökopunkten ermittelt. Kompensationsmaßnahmen Den naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen durch zusätzliche Flächenversiegelung können derzeit innerhalb des Plangebiets keine Kompensationsmaßnahmen mit schutzgutspezifischen Kompensationswirkungen gegenübergestellt werden. Für die einzelnen Bodenfunktionen ergeben sich somit Kompensationsdefizite nach der unter berechneten Eingriffsbilanzierung. Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich für die Eingriffe in den Umweltbelang Boden wie: Flächenentsiegelung Rekultivierung von Deponien, Rohstoffabbaustätten Maßnahmen zum Erosionsschutz Dachbegrünung u.a. sind derzeit weder innerhalb noch außerhalb des Plangebiets möglich. Zum Ausgleich der Eingriffe in den Umweltbelang Boden sind schutzgutübergreifende Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets notwendig. Schutzgutübergreifende Maßnahme außerhalb des Plangebiets Als schutzgutübergreifende Maßnahme kann der Überschuss aus dem Umweltbelang Arten / Biotope angerechnet werden. Beeinträchtigung Umweltbelang Boden Kompensationsüberschuss Arten / Biotope, Maßnahme E1: Umbau einer Sohlschwelle zu einer Rauen Rampe im Sulzbach auf Flurstück Nr. 53, Gemarkung Heitersheim Kompensationsüberschuss Pkt Pkt Pkt.
7 Seite 7 von 7 Ergebnis: Durch Anrechnung der schutzgutübergreifenden Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets können die Eingriffe in den Umweltbelang Boden vollständig ausgeglichen werden. Der Überschuss von Ökopunkten kann in das Ökokonto der Stadt Heitersheim eingestellt werden.
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