Zur Rückrechnung der Land- und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung Österreichs nach dem ESVG95. Martin Kniepert

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1 Zur Rückrechnung der Land- und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung Österreichs 4 nach dem ESVG5 Martin Kniepert März

2 Diese Arbeit wurde im Rahmen des Projektes Agrarpolitische Handlungsmöglichkeiten angesichts technologischer und struktureller Grundströmungen in Österreich (Jubliäumsfonds der Österreichischen Nationalbank, Projekt Nr. 3) möglich. Der Autor arbeitet an der Universität für Bodenkultur zu Fragen der landwirtschaftlichen Markt und Einkommensentwicklung. Insbesondere den MitarbeiterInnen der Statistik Austria ist für häufige und eingehende Erläuterungen von Datenmaterial und Systematiken zu danken. Die Verantwortung für allfällige Fehler verbleibt aber vollständig beim Autor.

3 Inhaltsverzeichnis Einführung... 5 LGR und FGR in Österreich als offizielle Statistiken... 3 Aufgaben und wichtige Merkmale von VGR, LGR und FGR... 4 Zur Dokumentation der früheren LGR/FGR... 5 Rückrechnungszeitraum und Regionalisierung... Einige ausgewählte Auswertungen.... Vergleiche nach ESVG und ESVG5 im Vergleich.... Land- und Forstwirtschaft in der Gesamtwirtschaft Bundesländer in der LGR Austauschverhältnisse der Landwirtschaft....5 Produktivitätsentwicklungen Produktivitätsindizes physische Ertragsentwicklungen Produktivitätsindizes - Faktorproduktivitäten... 3 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen... Literatur... Ausgewählte Internet-Links... 3 Datenquellen... 3 Datenbanken... 3 Andere Quellen... 3 Abkürzungsverzeichnis... 3 Anhang. Das Anhang III-Schema Bsp. Mais in Niederösterreich... 3 Anhang. Datenhaltung der LGR Anhang 3. Anmerkungen zu einzelnen Positionen der LGR Anhang 4. Jahresvergleich LGR mit Dekompositionsanalyse Anhang 5. Dekompositionsanalyse für Tiere, Beispiel Schweine... Anhang. Die LGR schrittweise lesen... Die Einkommensindikatoren... Beiträge zum Einkommensindikator A... 4 Die Wertentwicklung als Ergebnis von preis- und Mengenentwicklungen... 4 Physische Produktivitätsindizes... Dekomposition der Ergebnisse der Tiermast... 3

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung : Produktionswerte nach dem Bundeshof-Konzept und dem der LFGR nach dem ESVG5 in den Jahren und... Abbildung : Faktoreinkommen nach dem Bundeshof-Konzept und dem der LFGR nach dem ESVG5 4 bis... 3 Abbildung 3: Beitrag der Landwirtschaft zum Bruttoinlandsprodukt sowie Relation der lw. Arbeitskräfteeinheiten an der Bevölkerung (links); Indikator A, reales BIP je Einwohner in Österreich (rechts) 4 bzw. 3 bis... 4 Abbildung 4: Bruttoeigenerzeugung Schweine sowie Anbaufläche für Erdäpfel nach Bundesländern 3 bis... 5 Abbildung 5: Ertrags- und Flächenentwicklung für Weichweizen nach Bundesländern 3 bis... 5 Abbildung : Preisentwicklungen von Erzeugung, Vorleistungen (jeweils zu Erzeuger- und zu Herstellungspreisen) und Abschreibung... Abbildung : Reale Entwicklung von Erzeugung, Vorleistungen (jeweils zu Erzeuger- und Herstellungspreisen) und zu und Abschreibung zu Preisen von 5... Abbildung : Entwicklung von Erzeugung, Vorleistungen (jeweils zu Erzeuger- und Herstellungspreisen) und Abschreibung bzw. der Wertschöpfung in Werten und Anteilen... Abbildung : Flächenentwicklung und -produktivität für Getreide... 3 Abbildung : Indizes für partielle und Multifaktor-Produktivität für Österreich bis... 4

5 Einführung Ausreichende Informationen über Produktions-, Einkommens- und Nachfrageentwicklungen sind entscheidend für das Funktionieren einer Marktwirtschaft. Diese Informationen sind nicht nur im Sinne einer ausreichenden Markttransparenz für alle Marktteilnehmer wichtige Entscheidungsparameter, sie sind auch für eine qualifizierte Diskussion wirtschaftspolitischer Gestaltungsmöglichkeiten bzw. letztlich für die Umsetzung dieser Möglichkeiten unabdingbar. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Aussagekraft und Qualität dieser Informationen. Mit der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ist in diesem Sinne eine maßgebliche Statistik entwickelt worden. Eingefügt in diesen Rahmen sind die Land- und Forstwirtschaftliche Gesamtrechnungen (LFR und FGR, im Weiteren auch LFGR), die auch für spezifisch diese Wirtschaftbereiche betreffende Fragestellungen Aufschluss geben können. Die Verfügbarkeit dieser Statistiken ist als öffentliche Aufgabe anerkannt. Steigende Anforderungen, verbesserte Möglichkeiten der Erstellung, schließlich aber auch veränderte Grundlagen machen regelmäßige Weiterentwicklungen der Gesamtrechnungssysteme notwendig. Vielfach genügen Revisionen an bestehenden Systemen, in bestimmten Abständen ist aber eine grundlegende Neufassung auch eines grundsätzlich ausgereiften Datensystems unumgänglich. Da die VGR und die LFGR insbesondere zeitliche Entwicklungen nachvollziehbar machen soll, ist eine Umsetzung eines Konzepts nur vom Zeitpunkt der Einführung an unzureichend. Dabei verlangt die Erstellung der LFGR den Zugriff auf eine sehr große Zahl von Daten auf Detailebene. Da oft nur Aggregate von Rohdaten veröffentlicht bzw. dokumentiert und archiviert wurden, steht eine weiter reichende Rückrechnung vor dem Problem, nicht nach den gleichen Qualitätsstandards arbeiten zu können wie sie für den aktuellen Zeitraum geltend gemacht werden. Auch die Abstützung einer Rückrechnung durch Experteneinschätzungen ist nicht im gleichen Ausmaß wie für aktuelle Entwicklungen möglich. Die mit der Erstellung der LFGR betrauten Institutionen beschränken ihre Arbeit daher oft auf Zeiträume, für die eine eindeutig nachweisbare Datenqualität garantiert werden kann. So kann bspw. der Umstand, dass eine aktuell verwendete Rohdatenstatistik erst ab existiert zu einem entscheidenden Hindernis für eine Rückrechnung für die Jahre vor werden. Grundsätzlich sollte zur Erstellung von Statistiken nur auf erhobene Daten zurückgegriffen werden; nur durch originäre Daten kann empirisches Arbeiten gegen Zirkelschlüsse abgesichert sein. Für eine Synthesestatistik wie die LFGR, eine Statistik also, die eine Vielzahl von Basisstatistiken zusammenführt, sind Schätzungen aber bereits dadurch zwingend erforderlich, dass verschiedene Basisstatistiken in Widerspruch zueinander geraten können. Die Frage ist damit nicht mehr, ob Schätzungen überhaupt zulässig sind. Zu fragen ist vielmehr, in welchem Ausmaß und wie fehlende Daten durch Schätzungen ersetzt werden dürfen. Zu beantworten ist diese Frage letztlich nur unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks der rückgerechneten Daten (vgl. hierzu Beispiele im Abschnitt zu einigen Auswertungen). Grundsätzlich gilt, dass Auswertungen nur dann problematisch werden, wenn LFGR-Zeitreihen auf Basis von Annahmen geschätzt wurden, die später wieder als Ergebnis ermittelt werden. Ein Beispiel hierfür könnte die Rückverkettung von zwei Preisreihen anhand nur einer einzigen verfügbaren Preisreihe sein. Die spätere Feststellung, dass sich bspw. der Preis einer bestimmten Sorte von Futtergetreide gleich dem Preis einer anderen Sorte von Futtergetreide entwickelt hat, ist zirkulär, wenn mangels besserer Informationen beiden Preisreihen mit einem einheitlichen Index zurückgeschrieben wurden. Akut kann ein solches Problem auch bei einem interregionalen Vergleich von Preisentwicklungen, bei Interpolationen etc. werden. Zirkelschlüsse in dieser Art können damit letztlich nur durch genaue Kenntnisse der Datengrundlagen verhindert werden. Bei der Rückrechnung selbst ist darauf zu achten, den Anteil von Schätzungen gering bzw. den Anteil originärer Daten möglichst hoch zu halten. Mit diesem Papier wird die Rückrechnung der LFGR für die Jahre vor vorgeschlagen. In Abschnitt bis 4 werden dabei zunächst institutionelle Verantwortlichkeiten sowie die wichtigsten Aufgaben und Merkmale der bestehenden bzw. früherer LFGR-Statistiken erläutert. In Abschnitt 5 werden grundsätzliche Fragen und Regeln der Rückrechnung angesprochen. Im Detail ergänzt wird dies durch den Anhang 3. In Abschnitt werden einige wichtige Auswertungen der LFGR über den 5

6 gesamten Zeitraum von zumindest bis vorgenommen, um die nunmehr erhöhte Aussagekraft dieser Statistik zur Diskussion zu stellen. Abschnitt bietet eine Zusammenfassung und Schlussfolgerungen. LGR und FGR in Österreich als offizielle Statistiken Eine LFGR wurde für Österreich bereits ab den frühen 5er Jahren erstellt, wenn auch nach wechselnden Konzepten. Die Entwicklung der Konzepte ergibt sich dabei einerseits durch gestiegene Ansprüche an Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten volkswirtschaftlicher Statistiken und andererseits durch verbesserte technische Möglichkeiten der Datensammlung und Aufbereitung. Nachdem die LFGR bis Anfang der er Jahre vom damaligen Österreichischen Statistischen Zentralamt (ÖSTAT; der heutigen Statistik Austria) erstellt worden war, wurde diese Aufgabe danach vom österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) übernommen. In diesem Zeitraum orientierte sich die LFGR wesentlich an dem System of National Accounts (SNA), dem Gesamtrechnungssystem der Vereinten Nationen. Mit dem EU-Beitritt war schließlich auch den Anforderungen von Eurostat Rechnung zu tragen, wobei hier das SNA durch das ESVG für die Belange der damaligen Europäische Gemeinschaft präzisiert worden war. (vgl. für die für Österreich geltende Methodik Schneider (5)). Zusätzlich zu dieser Dokumentation wurden auch Berichte bspw. über Kapitalstockrechnung etc. vorgelegt. (vgl. zur Kapitalstockrechnung Gahleitner ). Regelmäßige Berichte zur LFGR liegen durch die Monatsberichte des WIFO vor (vgl. insbesondere Beiträge wiederum von Schneider). Ein neuer Abschnitt begann für die Erstellung der LGR und FGR mit der Einführung des ESVG 5. Um die sich daraus ergebenden spezifischen Anforderungen an LGR und FGR als Satellitenkonten der VGR zu präzisieren, wurde ein spezielles Handbuch (Eurostat ) erstellt. Der Fertigstellung dieses Handbuchs gingen mehrere LGR-Arbeitsgruppensitzungen in Luxemburg voraus, während derer von Vertretern aller Mitgliedsländer wie auch von damaligen Beitrittskandidaten Details der Umsetzung eingehend diskutiert und beschlossen werden konnten. Hintergründe zu zahlreiche konzeptionellen Fragen sind dadurch anhand von Unterlagen und Protokollen dieser Arbeitsgruppen vorhanden. Mit dem Jahr wurde die LGR erstmalig nach dem neuen Konzept erstellt, die FGR folgte ein Jahre Jahr später. Wahrgenommen wurde diese Aufgaben nun wieder vom Statistischen Zentralamt bzw. von der durch Ausgliederung daraus hervorgegangenen Bundesanstalt Statistik Austria. Zur Absicherung wurden LGR und FGR noch bis weiter vom WIFO nach der von Schneider (5) dokumentierten Methode erstellt. Eng verbunden ist die LGR mit der Statistik des landwirtschaftlichen Arbeitseinsatzes. Für diesen Bereich wurde im Jahr von Eurostat ein Handbuch zur Zielmethodik vorgelegt. Auch diese Statistik wird von der Statistik Austria erstellt. In allen Phasen der Entwicklung dieser Gesamtrechnungen kamen Experten und agrarwirtschaftlichen Institutionen, ebenso wie den Lieferanten der Basisstatistiken eine wichtige Rolle zu. Die jeweils federführenden Institutionen seien es ÖSTAT, WIFO oder nunmehr Statistik Austria übernahmen bzw. übernehmen dabei in gewissem Sinne eine moderierende Funktion in der Abstimmung verschiedenster Datenquellen und Experteneinschätzungen. Dadurch konnte und kann die LFGR als Synthesestatistik auch durchaus in umgekehrter Richtung qualitätssteigernd auf die Erstellung von Basisstatistiken und entsprechende Experteneinschätzungen einwirken. Das bis 3 zwischen EU und Mitgliedsstaaten geltende Gentlemen s Aggreement zur Erstellung der LGR wurde schließlich 4 durch die Verordnung (EG) Nr. 3/4 der Europäischen Union abgelöst. Damit sind alle EU-Mitgliedsstaaten rechtlich verpflichtet, die LGR zusammen mit der Statistik des landwirtschaftlichen Arbeitseinsatzes entsprechend der Verordnung einheitlich zu erstellen und die Ergebnisse nach einem festgeschriebenen Zeitplan zu liefern. Trotz kleiner Revisionen und dem Verzicht auf einzelne Textabschnitte bedeutet dieser Wechsel aus sachlicher Sicht dabei nur, dass die für die LGR relevanten Teile des Handbuchs eben formell als Verordnung gefasst wurden. Der Unterschied zum früheren Gentlemen s Agreement liegt im Kern darin, dass einzelne Nationale Statistische Ämter und so auch die Statistik Austria Arbeiten wie die an der LGR nur dann in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen können, wenn hierzu eine rechtsverbindliche

7 Vorschrift vorliegt. Andernfalls wären diese Arbeiten ähnlich wie die Erstellung der LFGR auf Bundesländerebene nur auf Basis zusätzlich einzuwerbender Mittel möglich. 3 Aufgaben und wichtige Merkmale von VGR, LGR und FGR Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) weist wirtschaftliche Abläufe auf makroökonomischer Ebene aus. Beschrieben werden damit die wirtschaftliche Bedeutung der institutionellen Sektoren (Staat, Haushalte, Ausland etc.) sowie der einzelnen Wirtschaftsbereiche (bspw. eben auch der Landwirtschaft) bzw. Zahlungs- bzw. Güterströme zwischen diesen. Die VGR erfasst die wirtschaftliche Produktion, die Einkommensentstehung, -verteilung und -umverteilung. Sie stellt damit eine zentrale Grundlage jeder wirtschaftspolitischen und insbesondere konjunkturpolitischen Analyse dar. Die VGR wird erstellt nach Maßgabe des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 5. Für die VGR liegen Daten ab vor. Die Land- und Forstwirtschaftliche Gesamtrechnungen (LGR und FGR; im Weiteren auch LFGR) werden als Satellitenkonten im Rahmen der VGR erstellt. Dadurch kann speziellen Anforderungen sowie den Besonderheiten der Datenlage in diesem Wirtschaftsbereich Rechnung getragen werden. Durch so genannte Überleitungstabellen kann eine präzise Abstimmung der LGR und FGR mit der VGR sichergestellt werden. Die Land- und Forstwirtschaftliche Gesamtrechnung hat zur Aufgabe, der Beobachtung und Analyse der agrar- und forstwirtschaftlichen und insbesondere der entsprechenden politischen Entwicklungen zu dienen. Sie nutzt dafür zahlreiche Primärstatistiken (Erntestatistik, Bestandsstatistiken, Preisstatistiken etc.) und fügt diese nach einem einheitlichen Konzept zu einem Gesamtbild zusammen. Primär ist die LFGR darauf ausgelegt, den Produktionswert der Landwirtschaft zu ermitteln. Zusammen mit der Arbeitskräftestatistik lässt sich daraus die Einkommensentwicklung in der Landund Forstwirtschaft ableiten. Gegenüber den Stichprobenerhebungen (für Österreich also den Buchführungsergebnissen der österreichischen Landwirtschaft der LBG-Wirtschaftstreuhand), die ebenfalls auf die Ermittlung de Einkommens abstellt, versucht die LFGR Entwicklungen bruchlos über möglichst lange Zeiträume zu erfassen. Genau diesem Versuch dient denn auch die hiermit vorgelegte Rückrechnung der bereits für die Jahre ab vorliegenden LFGR. Ein weiteres Kennzeichen der LFGR liegt in der konstruktionsbedingt systematischen Kohärenz gegenüber anderen Statistiken, die sich auf den Markt bzw. auf andere Wirtschaftsbereiche und Sektoren beziehen. Dies betrifft zunächst die Versorgungsbilanzen, Statistiken der vor- und nachgelagerten Bereiche, die Großhandels- und Verbraucherpreise, die Außenhandelsstatistik etc. Damit ist sie gerade als Satellitenkonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) geeignet, die Rolle der Landwirtschaft in der Gesamtwirtschaft erkennbar zu machen bzw. sie mit anderen Wirtschaftsbereichen zu vergleichen. Ein entscheidender Nachteil der LFGR im Vergleich zu Ergebnissen der landwirtschaftlichen Buchführung der LBG liegt in der Vernachlässigung der Strukturentwicklung; ausgewiesen werden durch die LGR lediglich auf den Wirtschaftsbereich bezogene Gesamt- bzw. Durchschnittswerte. Eine systematische Ergänzung der LGR um strukturelle Informationen ist allerdings durchaus möglich und wird auch im Rahmen des Projekts, zu dem auch diese Dokumentation gehört, angestrebt. (Hofreither, Kniepert, Morawetz ) 4 Zur Dokumentation der früheren LGR/FGR Angaben zur früheren LGR wurden durch verschiedenen Datenbanken (WIFO, ISIS, ALFIS) sowie durch den Grünen Bericht des BMFLUW oder die Ergebnisse der Landwirtschaftlichen Statistik der Statistik Austria veröffentlicht bzw. archiviert. Hinzu kommen verschiedene unveröffentlichte Dokumentationen der Statistik Austria, sowie Übermittlungstabellen für Eurostat. Das genannte Material bezieht sich dabei fast ausschließlich auf Ergebnisse der LGR; Hintergrundberechnungen Dies bezieht sich auf die LGR in Zeitraum ab, die vom WIFO erstellt wurde. Auf den davor liegenden Zeitraum, bzw. Angaben, die in Publikationen der Statistik Austria aufscheinen, bezieht sich diese Arbeit nicht.

8 liegen für den Zeitraum vor 5 nur noch in geringem Umfang bspw. bei der Statistik Austria oder dem WIFO vor. Die Publikationspraxis war im Zeitraum von bis uneinheitlich. Die diesbezüglichen Entscheidungen dürften sich an der schwierigen bzw. wechselnden Interpretierbarkeit von Angaben orientiert haben. Ein Beispiel bietet die Statistik der Beschäftigten in der Landwirtschaft. Deren Erfassung war nicht durchgängig definiert worden bzw. unterlag offensichtlich verschiedenen Revisionen. Vermutlich um Fehlinterpretationen zu vermeiden, wurden Angaben zu den Beschäftigten bspw. im Grünen Bericht nicht wie sonst üblich in absoluten Größen gemacht, sondern als Messzahl bezogen auf 5. Die Rückrechnung der Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung (FGR) sowie des Wirtschaftsbereichs Fisch gehört grundsätzlich nicht zur Aufgabe des Projekts, in dessen Rahmen diese Arbeit erstellt wird (Jubliäumsfonds der Österreichischen Nationalbank, Projekt Nr. 3). Trotzdem schien es sinnvoll, zumindest bestimmte Eckdaten für diese Bereiche einzuführen, da die frühere LGR/FGR mit Blick auf Vorleistungen, Abschreibungen, Wertschöpfung, Beschäftigung etc. nur insgesamt und nicht nach Einzelpositionen ermittelt bzw. ausgewiesen wurde. Vergleichsmöglichkeiten bestehen damit nur für alle drei Wirtschaftsbereiche zusammen (also die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, eigentlich also eine LFFGR, im Weiteren aber wieder LFGR auch einschließlich Fisch.). Da eine detaillierte Rückrechnung der Forst- und Fischereiwirtschaft analog zum Vorgehen im Bereich den LGR den Rahmen dieses Projektes bei weitem gesprengt hätte, wurden diese zusätzlichen Bereiche nur auf der oberster Aggregatebene (Produktionswert, Beschäftigung, Vorleistungen) durch einfache Verkettungen zurückgerechnet. Die konzeptionellen Unterschiede zwischen alter und neuer Systematik konnten dabei nicht berücksichtigt werden, sodass die Relationen zwischen einzelnen Komponenten fixiert wurde. Für die Fischerei heißt dies, dass sie mangels Dokumentation bisheriger Berechnungen oder anderem Datenmaterial mit den gleichen Veränderungsraten zurückgerechnet wird wie die LFGR insgesamt. Verzichtet wurde auch auf eine Rechnung zu konstanten Preisen. Zu Beginn der er Jahre weist die alte LGR wie in den Datenbanken dokumentiert einen deutlichen Bruch auf; Erklärungen hierfür liegen nicht vor. Es kann vermutet werden, dass es zu konzeptionellen Unterschieden in der Berechnung der LGR kam, entsprechende Revisionen aber wie bspw. auch bei Versorgungsbilanzen etc. nicht rückwirkend in den Datenbanken vorgenommen wurden. Soweit möglich wird versucht, Konsistenz zwischen den Untergruppen und den Aggregaten zu wahren. Daten lagen für die österreichische LGR bei Eurostat für die Jahre bis vollständig und konsistent, aber mit Abweichungen gegenüber anderen Quellen vor. So wird bspw. für Kartoffeln ein erheblich höherer Wert angegeben. Hinzu kommen zahlreiche andere Brüche, in denen sich zum Teil Umgruppierungen von Produkten (bspw. die Zuordnung von Feld- und Gartenbaugemüse; Zurechnung von Blumen und Zierpflanzen etc. zu Obergruppen) widerspiegeln. 5 Rückrechnungszeitraum und Regionalisierung Die Statistik Austria erstellt und publiziert die LFGR nach dem Konzept des ESVG5 nunmehr für die Jahre ab. Zahlreiche Brüche in verschiedenen Primärstatistiken, der Wechsel statistischer Grundlagen etc. machen eine weitere Rückrechnung der LFGR für die Zeit vor nach den ab diesem Zeitraum für die Arbeit der Statistik Austria gültigen Standards aufwendiger bzw. angesichts der verfügbaren Ressourcen zumindest schwierig, wenn nicht unmöglich. Damit bewegt sich die Statistik Austria im Rahmen dessen, was auch von anderen Mitgliedsstaaten der EU an Eurostat übermittelt wird, wenn auch dort grundsätzlich eine Rückrechnung bis 3 angestrebt wurde. Für die Analyse langfristiger Entwicklungen stellt die gegebene Einschränkung der offiziell verfügbaren LFGR auf die Jahre ab offensichtlich ein einschneidendes Problem dar. Abzuwägen ist damit, bis zu welchem Ausmaß Qualitätsverluste gegenüber der bestehenden LFGR zugunsten Eine Abfrage des landwirtschaftlichen Faktoreinkommens gemäß LGR bei Eurostat ergibt Daten ab 3 nur für drei Länder (Dänemark, England, Frankreich; Schweden und Finnland wie Österreich Beitrittsländer aus 5 folgen ein bzw. zwei Jahre später.). Noch liegen Daten nur für acht Länder vor. Für alle EU-Mitglieder () und damit für die EU insgesamt liegen Daten erst ab vor.

9 einer weiteren Rückrechnung und damit erweiterter Analysemöglichkeiten in Kauf genommen werden können. Zu überprüfen sind damit die Möglichkeiten der Rückrechnung. Ein relativ einfacher Weg zur Rückrechnung besteht darin, die LFGR wenigstens für die wichtigsten Aggregate (Produktion, Vorleistungen, Abschreibungen, Wertschöpfung, Faktoreinkommen) mit Ergebnissen der früheren LFGR auf nationaler Ebene zu verketten. Trotz aller konzeptionellen Unterschiede kann eine solchermaßen rückverkettete LFGR durchaus aussagekräftige Ergebnisse liefern. Die Faktoreinkommen oder auch schon die Bruttowertschöpfung sollten unabhängig vom zugrunde liegenden Konzept ohnehin zumindest ähnliche Entwicklungen ausweisen (vgl. hierzu Abschnitt.) Auch weitere Auswertungen (vgl., bspw. Abschnitte. bis.5) könnten auf einer solchen Datenbasis noch aussagekräftige Ergebnisse liefern. Aussagen zu einzelnen Produkt- und Vorleistungsentwicklungen sind hingegen vor allem mit Blick auf Pflanzen bzw. Futter, Dienstleistungen und nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Leistungen nicht mehr möglich (vgl. wiederum Abschnitt.). Darüber hinaus gilt, dass der LFGR-Datenapparat im umfassenden Sinne wie er ab besteht (also die LFGR-Ergebnisse zusammen mit ihrem gesamten Unterbau an Basisstatistiken) auf diese Weise nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Gerade hierin läge für Zwecke der Analyse und Modellierung aber ein entscheidender Vorteil. Auch wenn also eine einfache Rückverkettung aggregierter LFGR-Ergebnisse einen gewissen Informationsgehalt bieten kann, so soll hier versucht werden, die LFGR so weit wie möglich an den konzeptionellen und qualitativen Standards der LFGR von ff zu orientieren. Durch die hiermit vorgelegte Arbeit soll die LFGR damit nach den gleichen Regeln und den gleichen Differenzierungen zurückgerechnet werden, die auch für die Jahre ab gelten. Grundsätzlich sollen daher alle Einzelpositionen (alle Produkte, Dienstleistungen, Vorleistungen, Faktoreinsätze etc. nach Produktion, Verlusten, Verwendungsarten etc.; vgl. hierzu das Schema nach Anhang-III des LGR-Handbuchs bzw. Anhang ) für die Rückrechnung nach dem Muster der LFGR ff erfasst werden. Grundsätzlich sind die statistischen Voraussetzungen für eine detaillierte Rückrechnung der österreichischen LFGR gut. Landwirtschaftliche Statistiken zu Tierbeständen, Flächen, Ernten, Schlachtungen etc. reichen in Österreich sehr weit zurück und können eine solide Ausgangsbasis für die Erstellung der LFGR darstellen; letztlich könnte man hiermit sogar bis in die Zeit der Monarchie zurückrechnen. Verschiedenste, erst in späteren Jahren hinzu gekommene Statistiken lassen sich zum Teil durch Schätzungen ersetzen bzw. ergänzen. Zum Teil kann die Möglichkeit von Rückverkettungen anhand der Angaben der früheren (Bundeshof-)LFGR genutzt werden. Auch die für die LFGR ab verwendete offizielle Erzeugerpreisstatistik beginnt für Österreich bereits mit dem Jahr. Zur Rückverkettung dieser Reihen bieten sich wenn auch weniger detailliert so doch relativ problemlos wiederum Angaben aus der Bundeshof-LFGR sowie die Preisindizes aus dem Paritätenspiegel der LBG an. Letztere reichen bis vor den Zweiten Weltkrieg zurück. Das für die LFGR äußerst wichtige Datenmaterial zu Subventionen, Abgaben etc. ist durch die Bundesrechnungsabschlüsse, die Grünen Berichte des BMLFUW sowie die Berichte der verschiedenen agrarwirtschaftlichen Fonds dokumentiert. Erleichternd kommt für diesen Bereich hinzu, dass die damit abzubildenden agrarpolitischen Maßnahmen überhaupt erst mit Beginn der er Jahre eine Rolle zu spielen begannen. Schließlich stehen mit den Ernährungsbilanzen (ÖSTAT bzw. Statistik Austria) und der Einkommensrechnung auf Basis der freiwillig buchführenden Betriebe (LBG) wichtige Referenzstatistiken für Schätzungen und als ergänzende Informationen zur Verfügung. Trotz dieser prinzipiell günstigen Voraussetzungen kann der mit dieser Arbeit unternommene Versuch der Rückrechnung der LGR für den Zeitraum vor nur unter der Hinnahme bestimmter Einschränkungen gegenüber den ab geltenden Qualitätsstandards erfolgen. Jede Art der bloßen Rückverkettung sowie jede Art von Schätzung egal wie gut sie sein mag bietet immer nur einen Ersatz für originäre, auf Erhebungen basierende Daten. Mehrere Gründe führen schließlich dazu, dass die hier vorgenommene Rückrechnung mit dem Jahr 4 zum Stehen kommt. Jeder dieser Gründe (Auslaufen bestimmter Preisindizes, Fehlen von Produktionsdaten etc.) wäre für sich allein genommen kein Problem gewesen, ließen sich doch analog zu den Jahren danach Möglichkeiten der weiteren Rückrechnung finden. Letztlich ist die Tatsache, dass die Rückrechnung nur bis zum Jahr 4 erfolgt, eine Frage der derzeit für diese Aufgabe verfügbaren Ressourcen.

10 Offiziell wird von der Statistik Austria eine Bundesländerrechnung der LFGR ab dem Jahr 5 ausgewiesen. In der Tat treten mit dem EU-Beitritt mehrere Veränderungen in der Datenlage auf, die die Berechnung unterhalb der Bundesebene in zunehmendem Maße von Schätzungen und Rückverkettungen etc. abhängig macht. Da für die hier vorgenommene Rückrechnung diese Art von Einschränkung notgedrungen bereits der Normalfall ist, kann unter eben diesen Einschränkungen auch eine Rückrechnung auf Länderebene verantwortet werden. Möglich ist dies am ehesten für die Produktseite, da hier Statistiken unmittelbar verfügbar sind. So können Flächen, Erträge, Tierbestände oder Preise als wichtige Eckdaten eingesetzt werden. Problematisch wird die Situation allerdings wieder auf der Seite der Vorleistungen, da hier für die Jahre vor keine ausreichend differenzierten Daten mehr zur Verfügung stehen. Diese Lücken lassen sich zwar zunächst durch einfache Schätzungen beheben, qualifiziertere Schätzungen wären aber anzustreben. Einige ausgewählte Auswertungen In diesem Abschnitt wird zunächst gezeigt, welche Unterschiede sich schließlich im Vergleich zwischen der früher erstellten Bundeshof-LFGR und der nunmehr nach dem ESVG5 erstellten LFGR ergeben. Darüberhinaus werden Auswertungen über den nunmehr insgesamt verfügbaren Zeitraum vorgenommen, anhand derer gezeigt werden soll, welche Informationsmöglichkeiten durch die LFGR grundsätzlich gegeben sein können. Diese Auswertungen können im Rahmen dieses Papiers selbstverständlich nur beispielhaft bleiben. Grundsätzlich ist der Leser bzw. die Leserin eingeladen, weitere Auswertungen vorzuschlagen oder selbst durchzuführen.. ESVG und ESVG5 im Vergleich Die mit der Einführung des ESVG5 einhergehende Umstellung der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung betrifft im Kern zunächst nur einen einzigen konzeptionellen Grundzug: Die LFGR nach dem ESVG 3 hatte den Bundeshof als Basiseinheit: Für die LFGR waren damit nur Güterströme von Belang, die von diesem gedanklichen Bundeshof an andere Wirtschaftsbereiche oder das Ausland geliefert wurden oder was aus diesen bezogen wurden. Innerbetriebliche oder zwischenbetriebliche Austäusche blieben vollständig ausgeblendet bzw. saldierten sich heraus. Die gesamte Landwirtschaft wurde behandelt wie ein einziger Betrieb eben der Bundeshof. Die LFGR nach dem ESVG5 hingegen nimmt die örtliche fachliche Einheit (öfe) zur Basiseinheit (LGR- Handbuch...). Fachlich bestimmt ist eine Einheit durch ihre Haupttätigkeit entsprechend der EU- Klassifizierung von Wirtschaftszweigen (NACE-Klassifikation auf der vierstelligen Gliederungsebene). Örtlich sind eine(..) oder mehrere(..) operationelle(..) Unterteilungen einer institutionellen Einheit (LGR-Handbuch...); in der Umsetzung ist hierunter letztlich der landwirtschaftliche Betrieb zu verstehen (LGR-Handbuch..). Für die Umsetzung des ESVG5 ist hier weiterhin relevant, dass die Produktion die zwischen 4-stelligen NACE-Klassen ausgetauscht wird (also hier vor allem zwischen Pflanzenbau und Tierhaltung; also Futter betreffend) als Produktionswert erfasst wird, selbst wenn sie nur innerhalb eines einzelnen Betriebes (eine einzelnen öfe) ausgetauscht wird (vgl. LGR-Handbuch..) 4. Der Austausch von Tieren (bspw. die Weitergabe von Ferkeln aus der Muttersauenhaltung an Mastbetriebe) wird hingegen da zur gleichen NACE-Klasse gehörend nicht als Produktionswert des Wirtschaftsbereichs bewertet. Dieser Wechsel vom Bundeshof zum einzelnen Betrieb als der gedanklichen Basiseinheit der LFGR zieht nun verschiedene Konsequenzen nach sich. Der Produktionswert nach ESVG5 umfasst nun im Vergleich zur früheren Endproduktion (der Produktion, die im Bundeshofkonzept die Land- und Forstwirtschaft verließ) die gesamte pflanzliche Produktion (abgesehen von Verlusten.) Der über die frühere Endproduktion hinausgehende Wert wird zwischen Betrieben gehandelt oder innerhalb der Betriebe als Futter herangezogen. Damit ist dieser 3 Wenn das ESVG für Österreich vor dem EU-Beitritt auch nicht bindend war, so war das hier umgesetzte Konzept prinzipiell doch sehr ähnlich. 4 Hier wurden die Regeln des ESVG5 speziell für die LGR im Sinne der besseren Besonderheiten der Landwirtschaft gelockert.

11 Wert Produktion und Vorleistung gleichzeitig; er erhöht den Produktionsumfang der Landwirtschaft rechnerisch, saldiert sich aber auf der Ebene der Bruttowertschöpfung wieder heraus. Analoges gilt für Maschinendienstleistungen wie bspw. den Lohndrusch. Nach der LGR des ESVG wird von zwischenbetrieblichen Leistungen keine Kenntnis genommen; nach dem ESVG5 zählen diese Leistungen zum Produktionswert der dienstleistenden Betriebe und gleichzeitig zu den Vorleistungen des Dienstleistungen in Anspruch nehmenden Betriebe. Der Produktionsumfang nimmt damit zu, die Bruttowertschöpfung erfährt hierdurch aber letztlich keine Veränderung. Abbildung : Produktionswerte nach dem Bundeshof-Konzept und dem der LFGR nach dem ESVG5 in den Jahren und Tierische Prod. 43% Im Jahr Forst % Dienstleistung en zwi'betr. % Nit-Nils % Tierische Prod. 3% Im Jahr Forst 3% Dienstleistung en zwi'betr. 4% Nit-Nils % G-Subv. - G-St. % Pfl. inner- und zwi'betrieblich % Pfl. Endprod. Bundeshof % Pfl. inner- und zwi'betrieblich % Pfl. Endprod. Bundeshof % Anmerkung: Zum Produktionswert nach dem Bundeshofkonzept gehören als Endproduktion die Lieferungen an andere Wirtschaftsbereiche und ans Ausland. In dieser Grafik umfasst dies die tierische Produktion, die forstliche sowie die pflanzliche Endproduktion. Nach dem ESVG5 kommen zu diesem Produktionswert i) der inner- und zwischenbetriebliche Austausch von Pflanzen bzw. Futter hinzu, ii) die nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Produkte (Urlaub auf dem Bauernhof etc.), iii) die zwischenbetrieblich erbrachten lw. Dienstleistungen sowie schließlich iv) die einzelnen Güterpositionen zurechenbaren Subventionen und Steuern. Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Die Abkehr vom Bundeshofkonzept hin zur örtlichen Fachlichen Einheit wird auch als Abkehr von einem analytischen Ansatz und damit als Hinwendung zu einem statistischen Ansatz (LGR-Handbuch..) gewertet. Erwartet wird hiervon, dass die LFGR eine größere Nähe zur wirtschaftlichen Realität aufweist (ebenda), indem die örtlichen Fachlichen Einheiten (also die Betriebe) so in die Statistik aufgenommen werden, wie sie quasi vor Ort statistisch erfasst werden können. D.h., dass die Betriebe in sich keine homogenen, eindeutig bestimmten Produktionseinheiten sein müssen, sondern sie zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit auch Nebentätigkeiten 5 in die statistische Erfassung eingeschlossen sein können. Zu einer speziellen örtlichen Fachlichen Einheit ausgegliedert werden müsste bspw. die pflanzliche Produktion eines nach NACE tierhaltenden Betriebes nur dann, wenn hierfür auf eine entsprechende Kostenrechnung bzw. Buchhaltung zurückgegriffen werden kann. Letzteres ist in aller Regel nicht der Fall. Damit gelten derartige Nebentätigkeiten jeweils als nicht trennbar von der Haupttätigkeit. 5 Tätigkeiten der NACE-Klassifikation auf 4-steilliger Ebene sind für die Landwirtschaft: Pflanzenbau, Tierhaltung, gemischte Landwirtschaft, landwirtschaftliche Lohnarbeiten, gewerbliche Jagd. Nicht trennbar ist wie erläutert eine Tätigkeit dann, wenn sie wegen fehlender Kostenrechnungs- bzw. Buchhaltungsdaten nicht getrennt ausgewiesen wird. Im LGR-Handbuch (..3) wird festgestellt, dass die Trennbarkeit mit zunehmender Bedeutung der Nebentätigkeit in der Regel möglich wird; d.h. dann möglich wird, wenn die Betriebe die Nebentätigkeit als so wichtig erachten, dass sie sie buchhalterisch ausgliedern oder Kostenstellen dafür einrichten. In diesem Sinne können die in der Produktion des Wirtschaftsbereichs Landwirtschaft auszuweisenden nichtlandwirtschaftlichen Güter in Zeit und Raum variieren. (ebenda). Es ist offensichtlich, dass diese Möglichkeit für eine angemessene Interpretation von Daten durchaus

12 Mit Blick auf die Ergebnisse nach ESVG bzw. ESVG5 ergeben sich bis zu diesem Punkt bzw. mit Blick auf den Wechsel vom analytischen zum statistischen Ansatz noch keine Unterschiede: Gedanklich wäre der Bundeshof als gemischte Landwirtschaft (NACE A.3; allerdings noch verallgemeinert um die Forstwirtschaft) zu klassifizieren gewesen. Von der Haupttätigkeit zu unterscheidende landwirtschaftliche Nebentätigkeiten (Pflanzenbau für tierhaltende Betriebe und umgekehrt etc.) sind in der Klasse der Gemischten Landwirtschaft per Definition in der Haupttätigkeit bereits enthalten. Analytisch und nicht statistisch war der Ansatz des Bundeshofs dann aber insofern, als er nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten ausklammerte, auch wenn diese von der Landwirtschaft selbst nicht zu trennen waren. Für Österreich geht es dabei insbesondere um Ferien auf dem Bauernhof oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Nach dem Konzept des neuen ESVG5 ist dies nun explizit vorgesehen. (LGR-Handbuch.ff) Auch dies trägt nun dazu bei, dass der Produktionswert nach dem neuen Konzept der LFGR den nach dem alten Konzept übersteigt. Entsprechend sind auch zusätzliche Faktor- und Vorleistungseinsätze berücksichtigt. Festgehalten werden soll in diesem Zusammenhang noch, dass die Festlegung der neuen LFGR auf den erwähnten statistischen Ansatz faktisch der Formulierung einer gedanklichen Zielmethodik entspricht, dass dieser Ansatz aber zum besseren Verständnis der LFGR nicht überstrapaziert werden darf. So ist der statistische Ansatz zwar mit Blick auf die nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten verwirklicht, indem die örtliche Fachliche Einheit zur statistischen Erfassung nicht unter ihre tatsächlich gegebene statistische Erfassbarkeit aufgeschlüsselt wird. Andererseits wird eben sehr wohl der Austausch von Gütern zwischen der pflanzlichen und der tierischen Produktion auch innerhalb einer einzigen örtlichen Fachlichen Einheit als Produktion bzw. Vorleistung erfasst (s.o.) ein Vorgang, für den keinesfalls ausreichend wenn überhaupt Kostenrechnungs- oder Buchhaltungsdaten für einen statistischen Ansatz vorliegen. In diesem Fall hat also die analytische Komponente für die Erstellung der LFGR eindeutig das Übergewicht gegenüber der statistischen. Zu Missverständnissen kann in diesem Zusammenhang auch die Tatsache führen, dass das Bundeshofkonzept in der technischen Umsetzung vielfach komplikationsloser und unmittelbarer auf vorhandenen Statistiken (insbesondere Lieferleistungen an Mühlen und Aufkäufer in anderen Wirtschaftsbereichen etc.) zurückgreifen konnte, als dies nun für die einzelnen örtlichen Fachlichen Einheiten der Fall ist. Damit kommt es zu der paradoxen Situation, dass der von der neuen LFGR reklamierte und konzeptionell ja auch umgesetzte statistische Ansatz in der technischen Umsetzung letztlich mehr noch als zuvor die Bundeshof-LFGR analytisch vorgehen muss. Um die Unterschiede zwischen der LFGR nach dem ESVG und dem nach der ESVG5 abzuschließen, ist hier noch auf unterschiedliche Zuordnungen von Subventionen und Steuern hinzuweisen. Nach dem Konzept des ESVG wurden diese Zahlungsströme summarisch aufgeführt. Sie bildeten die Differenz zwischen dem Produktionswert zu Marktpreisen und dem zu Faktorkosten. Mit dem ESVG5 wurde hingegen einzelne Subventionen und Steuern, die einer bestimmten Gütergruppe zugeordnet werden können aus der Gesamtsumme herausgenommen. (Schlacht- und Flächeprämien bspw., nicht aber Investitions- oder Umweltförderungen; für Details vgl. LGR- Handbuch Abschnitt E). Entsprechendes gilt für Abgaben auf Vorleistungen. Ausgewiesen wird damit ein Produktions- bzw. Vorleistungswert zu Erzeugerpreisen (entspricht dem von der alten LFGR ausgewiesenen Wert) und dem Wert zu Herstellungspreisen. Neu ist an der LFGR nach dem ESVG5 damit schließlich eine detailliertere Zuordnung bzw. Neugruppierung von Förderungen und Abgaben; an der Nettowertschöpfung ändert sich dadurch aber letztlich nichts. zum Problem werden kann. Für die hier vorgelegte Rückrechnung wäre daher aus Sicht des Autors auf die Nutzung nur periodisch oder räumlich möglicher Trennbarkeiten eher zu verzichten. Zu bedenken ist in diesem Fall auch, dass eine Trennung bspw. in einem betrieblichen Kostenrechnungssystem seinerseits sehr wohl analytisch vorgehen muss, um Zuordnungen von Gemeinkosten möglich zu machen; damit wäre dem vermeintlichen Vorteil des statistischen Ansatzes die Grundlage bereits wieder entzogen.

13 Abbildung : Faktoreinkommen nach dem Bundeshof-Konzept und dem der LFGR nach dem ESVG5 4 bis 4, 3,5 3,,5,,5, Faktoreinkommen nac ESVG5 Faktoreinkommen nach Bundeshof Anmerkung: Für die neue LFGR wird ein etwas höheres Faktoreinkommen ausgewiesen als für die frühere LFGR; als Grund hierfür lässt sich die Berücksichtigung der nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten nennen. Quelle: Statistik Austria, WIFO, eigene Berechnungen Zusammenfassend sei festgehalten, dass die LFGR nach dem ESVG5 konzeptionell und datentechnisch sehr viel detaillierter und auch transparenter ist, als es die LFGR nach dem ESVG noch war. Der Hintergrund für diese Entwicklung liegt einerseits in den gestiegenen Ansprüchen an die Transparenz und Aussagekraft der landwirtschaftlichen Statistiken, andererseits aber auch in den durch die moderne Datenverarbeitung stark verbesserten technischen Voraussetzungen. Gerade weil es sich in technischer Hinsicht bei der LFGR nach dem ESVG5 um eine im Vergleich zur LFGR nach dem ESVG vor allem um eine differenziertere Rechnung handelt ist es ohne zusätzlichen Aufwand möglich die alte Bundeshof-LFGR aus dem Datensatz der neuen LFGR herauszurechnen. Vergleiche zwischen den jeweiligen Ergebnissen sind damit auf verschiedenen Ebenen bzw. zu verschiedenen Positionen möglich. Vergleiche zwischen der bis 3 durch das WIFO nach dem Bundeshofkonzept erstellten LFGR und der in dieser Arbeit völlig neu rückgerechneten LFGR nach dem ESVG5 zeigen, wie sich die konzeptionelle Umstellung auf einzelne der ausgewiesenen Ergebnisse auswirken. Indem auf Basis des Datensatzes der LFGR nach dem ESVG5 auch eine LFGR nach dem Bundeshofkonzept erstellt werden kann, kann durch einen Abgleich der Ergebnisse insbesondere der Endproduktionswerte gezeigt werden, dass beide Rechnungen in dieser Hinsicht in Einklang miteinander stehen. Letztlich entspricht auch die geringe Abweichung zwischen den von beiden Systemen ausgewiesenen Faktoreinkommen durchaus den Erwartungen, womit die vollständig neu entwickelte Rückrechnung durch die Ergebnisse der alten LFGR als bestätigt angesehen werden kann.. Land- und Forstwirtschaft in der Gesamtwirtschaft Der Rückgang des Beschäftigungs- und Produktionsanteils der Landwirtschaft an der Gesamtwirtschaft gehört praktisch in jedes Einleitungskapitel volks- oder agrarwirtschaftlicher Lehrbücher. Der Rückgang des Anteils des Primärsektors zugunsten des Sekundärsektors (Verarbeitung und Industrie) bis schließlich der Tertiärsektor (Dienstleistung) die führende Rolle 3

14 übernimmt, wird als Kernmerkmal wirtschaftlicher Entwicklung überhaupt erkannt. Der Rückgang der Landwirtschaft kann links in Abbildung 3 abgelesen werden. Insbesondere aus agrarpolitischer Sicht ist die Frage der Entwicklung der Einkommen aus der Landwirtschaft im Vergleich zur übrigen Wirtschaft von besonderer Relevanz. Rechts in Abbildung 3 wird nun angezeigt, dass die Einkommen je Arbeitskraft mit dem Wert der gesamten Produktion (dem BIP) in Österreich pro Kopf insbesondere in den letzten Jahren nach 5 nicht mithalten konnte. Es ist dabei ganz offensichtlich, dass dieser einfache Vergleich im Sinne einer gerechten Einkommensentwicklung durchaus problematisch sein kann, da zusätzlich Fragen zumindest der Verteilung zu berücksichtigen wären, Fragen der Produktivitäts- und Qualifikatoinsentwicklung etc. Grundsätzlich aber sollte die Gesamtrechnung VGR, LGR und FGR eine gute Ausgangsbasis bieten können, um verschiedene Wirtschaftsbereiche miteinander zu vergleichen. Gerade in Gesamtrechnungen hat das Kriterium der Kohärenz, also der Möglichkeit Ergebnisse bzw. Konzepte mit anderen Statistiken zu vergleichen oder in Beziehung setzen zu können, sehr hohe Priorität. Somit werden auch die konzeptionellen Besonderheiten, die zwischen LGR und FGR als Satellitenkonten im Gesamtrahmen der VGR eine Rolle spielen, durch sogenannte Brückentabellen jeweils explizit gemacht. Die allfällig auftretenden Unterschiede lassen sich somit durchaus neutralisieren. Im Einzelnen wäre hier bspw. die Frage zu erörtern, ob Christbaumkulturen zur Landwirtschaft gehören oder zur Forstwirtschaft (nach der LGR gehören sie zur Landwirtschaft; vgl. Eurostat (, Anhang XI). Wegen der letztlich sehr geringen Bedeutung dieser Brücken-Positionen wird hier (also bspw. in Abbildung 3) allerdings auf diesen zusätzlichen Aufwand verzichtet. Ein erläuternder Hinweis ist damit aber gegeben auf die Unterschiede, die sich zwischen den Ergebnissen der LFGR einerseits und der entsprechenden Position zu diesem Wirtschaftsbereich in den Ergebnissen der VGR auftreten. Abbildung 3: Beitrag der Landwirtschaft zum Bruttoinlandsprodukt sowie Relation der lw. Arbeitskräfteeinheiten an der Bevölkerung (links); Indikator A, reales BIP je Einwohner in Österreich (rechts) 4 bzw. 3 bis % lw. Beitrag zum BIP AKE/ POP AKE/ Erwerbsp. 5 = BIP real / POP Ind A Anmerkung (): In beiden Grafiken wird auf eine Gegenüberstellung von exakt vergleichbaren Größen verzichtet. Stattdessen werden Näherungsgrößen herangezogen. So kann der AKE (lw. Arbeitskräfteeinheit) möglicherweise eher der Zahl der Beschäftigten oder die Bevölkerung insgesamt als Bezugsgröße gegenüberzustellt werden. Der Indikator A wäre möglicherweise eher dem Index eines Facharbeiterlohns gegenüber zu stellen als wie in der Grafik realen BIP je Einwohner. Welche Gegenüberstellung die aussagekräftigste ist, ist letztlich von der jeweiligen Fragestellung abhängig. Die hiermit vorgelegte Arbeit gibt in diesem Sinn keine Fragestellung vor, sondern konzentriert sich auf die Rückrechnung des LGR-Datensatzes als solchem. Anmerkung (): Auffällig ist der Verlauf der Reihen AKE/Erwerbspers. Bzw. AKE/POP in den Jahren 5 bis 5. Der Wert von weicht stark von einer gleichmäßigen Entwicklung ab, ist aber als Wert aus einer Vollerhebung statistisch nicht einfach zu übergehen, auch wenn sich Erhebungskriterien und Erhebungspraxis möglicherweise so stark verändert haben, dass keinesfalls mehr von einer bruchlosen Zeitreihe gesprochen werden kann. Die Werte zwischen 5 und bzw. und 5 sind interpoliert. (vgl. hierzu auch die Position NC3 in Anhang 3) Die Auswirkungen der recht offensichtlichen - Brüche auf jede Art von Auswertung sind dabei erheblich und verlangen entsprechende Berücksichtigung in der Interpretation. Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen 4

15 .3 Bundesländer in der LGR Von der Statistik Austria wird im Auftrag der Bundesländer sowie des BMLFUW die LFGR auch für die einzelnen Bundesländer jährlich erstellt. Die somit vorliegende Rechnung beginnt mit dem Jahr 5. Im Rahmen dieses Projekts konnte eine weitergehende, datengestützte Rückrechnung auch nur für die Produktion, nicht aber für die Vorleistungen oder den Faktoreinsatz möglich gemacht werden. Gleichwohl lassen sich auch aus den so zusammengestellten Daten durchaus interessante Informationen gewinnen. Abbildung 4: Bruttoeigenerzeugung Schweine sowie Anbaufläche für Erdäpfel nach Bundesländern 3 bis,,, 5,, 4,, c k. S T ü 3,, io M,,,, Anmerkung: vorläufig/schätzung Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Wien Vlbg Tirol St mk Slbg OOE NOE Krt n, 4,,, a h,, 4,, Bgld Wie aus Abbildung 4 (links) ersichtlich wird, ist die Schweinhaltung in den Bundesländern, in denen sie schon in den er Jahren nur eine geringe Rolle spielte weiter zurückgegangen. Kärnten und das Burgenland haben sich eine gewisse Produktion erhalten, Wien, Vorarlberg, Tirol und Salzburg spielen hingegen gar keine Rolle mehr. Wichtig sind weiterhin die Steiermark, Nieder- und Oberösterreich, wobei nur letzteres seit etwa noch zulegen konnte. Rechts in Abbildung 4 wird erkennbar, wie der Anbau von Erdäpfeln zwar bereits in den er Jahren sein Schwergewicht in Niederösterreich hatte, dass aber die in den Folgejahren die Produktion nicht nur insgesamt deutlich zurückging, sondern sich letztlich fast ausschließlich auf Niederösterreich konzentriert. Abbildung 5: Ertrags- und Flächenentwicklung für Weichweizen nach Bundesländern 3 bis Wien Vlbg Tirol St mk Slbg OOE NOE Krt n Bgld. 35,.. 5. a h 4. t/ NOE OOE Slbg St mk AUT 5 3, 5,, a h 5,, 5, Anmerkung: vorläufig/schätzung; Hinweis: Niederösterreich liegt in fast allen Jahren praktisch auf dem Bundesdurchschnitt und ist in der Darstellung kaum zu erkennen. Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Anhand des vorliegenden Datensatzes lässt sich bspw. auch überprüfen, ob Bundesländer mit höheren Flächenerträgen die Produktion über die Jahre hin eher ausgeweitet haben als Bundesländer mit niedrigeren Erträgen. Abbildung bietet einen sicherlich oberflächlichen Eindruck hierzu, ohne ein klare Aussage zu erlauben. Salzburg mit niedrigen Erträgen scheidet als Produzent praktisch ganz aus, aber auch die Steiermark baut trotz durchschnittlicher Erträge noch weniger an als in den er Jahren. Niederösterreich hat anders als Oberösterreich bei niedriger werdenden Erträgen zugelegt. Wien Vlbg Tirol St mk Slbg OOE NOE Krt n Bgld

16 Ein Vergleich von Entwicklungen wie er hier für die Flächenerträge durchgeführt wurde, ist in der vorliegenden Fassung der Rückrechnung nicht in gleichem Maß möglich. So liegt die Erzeugerpreisstatistik nur für die Jahre ab vor, vor diesem Zeitpunkt kann nur mit Angaben von der durch die frühere LGR oder den Paritätenspiegel auf Bundesebene vorliegenden Angaben zurückverkettet werden. Im Fall des Wegfalls einzelner Bundesländer aus der Erzeugerpreisstatistik, wird teilweise unmittelbar der Bundeswert eingesetzt, teilweise wird mit dem Bundeswert zurückverkettet. Diskutiert werden könnte, ob in solchen Fällen nicht mit Bundesländerwerten zurück zu verketten ist, sondern mit Preisreihen aus vergleichbaren Bundesländern. In jedem Fall ist die Auswertung von Preisreihen aus dem hiermit verfügbaren Datenbestand dann nur nach genauer Überprüfung sinnvoll, wenn bspw. die Preise auf regionale Disparitäten und insbesondere auf Konvergenzentwicklungen hin untersucht werden sollen..4 Austauschverhältnisse der Landwirtschaft Der Vorleistungs- und Faktoreinsatz einerseits und die Produktionsentwicklung andererseits bestimmen den Beitrag der Landwirtschaft zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung. Aus wirtschafspolitischer Sicht interessant ist auch die Höhe des Vorleistungs- und Faktoreinsatzes in Relation zum Produktionswert, spiegelt sich hierin doch die Einbindung der Landwirtschaft in die Gesamtwirtschaft wider. Die genannten Anteile und Relationen sind in aller Regel von langfristigen Entwicklungen bestimmt, sodass gerade in diesen Fällen eine Einschränkung der LGR auf wenige Jahre nur wenig Raum zu einer sinnvollen Interpretation gibt. Aufgeteilt werden können die Entwicklungen auf Grundlage des LGR-Datensatzes in ihre realen, d.h. um Preisentwicklungen bereinigte Bestandteile und in ihre rein preislich bedingten Bestandteile. Abbildung : Preisentwicklungen von Erzeugung, Vorleistungen (jeweils zu Erzeugerund zu Herstellungspreisen) und Abschreibung Produktion EP = 5 Produktion HP Vorleistung EP 4 Vorleistungen HP 3 AFA Anmerkung: vorläufig/schätzung Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Um die Bedeutung der Preiskomponente in der Entwicklung der Landwirtschaft ausweisen zu können, werden Preisindizes nach Paasche von der Elementarebene der Produkte bzw. von der Bundesländerebene bis zu den Aggregaten von Produktion, Vorleistungen und Faktoreinsatz Zur Berechnung der Preis- und Mengenindizes vergleiche auch Abschnitt.5.

17 berechnet. Die Indizes werden jährlich verkettet. Die Auswahl eines Basisjahres wie in Abbildung erfolgt damit nur im Sinne einer möglichst aufschlussreichen Präsentation. Ablesen lässt sich an den Preisindizes unter anderem die Entwicklung der so genannten Austauschverhältnisse (auch terms-of-trade) zwischen der Landwirtschaft und der übrigen Wirtschaft. Abbildung zeigt nun, dass sich die Preise von Vorleistungen auf der einen Seite und der Produktion auf der anderen Seite über die Jahre hin zu Ungunsten der Landwirtschaft entwickelt haben. D.h., die Landwirtschaft konnte für eine gleich bleibende Menge von Produkten nur eine immer kleiner werdende Menge an Vorleistungen eintauschen. Setzt man das Austauschverhältnis mit % für das Jahr an, so fällt dieser Wert bis Ende der er Jahr auf %. Seither ist er in etwa stabil geblieben, wobei es derartige stabile Phasen auch schon zuvor gegeben hatte. Mit der Einführung verschiedener Abgaben im Rahmen der ökosozialen Agrarwirtschaft ab Mitte der er Jahre zeigen sich geringe Unterschiede zwischen Herstellungs- und Erzeugerpreisen. Für die Zeit nach dem EU- Beitritt bis zur Ablösung des Großteils der Gütersubventionen durch die Betriebsprämie im Jahr 4 ergeben sich entsprechende Abweichungen für die Produktionsseite. Im ersten Fall hat die Agrarpolitik die Verschlechterung der Austauschverhältnisse vorübergehend verschärft, im zweiten Fall vorübergehend abgemildert. Weit stärker als das Austauschverhältnis zwischen Produkten und Vorleistung hat sich das Verhältnis zwischen Produkten und Kapitalgütern verschlechtert (nicht in der Abbildung). So erhielt die Landwirtschaft im Jahr im Vergleich zum Jahr für ihre Produkte nur mehr % als realen Gegenwert in Kapitalgütern. Wie bereits an der Diskrepanz zwischen den Austauschverhältnissen nach Erzeugerpreisen einerseits und nach Herstellungspreisen andererseits deutlich geworden ist, darf eine angemessene Interpretation der Entwicklung der Austauschverhältnisse nicht vorschnell auf eine wirtschaftliche Schlechter- oder Besserstellung der Landwirtschaft schließen. Für eine Interpretation der Entwicklungen im Sinne der Einkommen sind in jedem Fall zumindest die Herstellungspreise heranzuziehen, prinzipiell aber auch die im Rahmen der LGR den Gütern nicht zugerechneten sonstigen Subventionen und Steuern. Deren Anstieg seit Anfang der er Jahre, zum EU-Beitritt sowie zuletzt durch die Einführung der Betriebsprämie kann wesentlich zu einem Ausgleich der durch den Rückgang der agrarischen Austauschverhältnis entstehenden Schlechterstellung beitragen. Im Rahmen dieser Arbeit besteht nicht die Möglichkeit, sich näher mit dieser Frage zu befassen. Es soll aber zumindest der Hinweis gegeben werden, dass die Entwicklung der Austauschverhältnisse eher unter dem Aspekt der volkswirtschaftlich allokativen Wirkungen Aufschlüsse bieten kann als unter dem Aspekt der Einkommensentwicklung. Vgl. hierzu auch die Auswertungen im quartalsweise erscheinenden Paritätenspiegel der LBG-Wirtschaftstreuhand. Auch hier wird anhand von Preisindizes die Entwicklung der Austauschverhältnisse für die Landwirtschaft dokumentiert. Im Unterschied zu den Indizes der LGR handelt es sich nicht um jährlich verkettete, sondern in größerem zeitlichem Abstand verkettete Indizes. Die Rohdatenlage ist hingegen in weiten Teilen die gleiche (Preisstatistik der Statistik Austria, Vorleistungspreise des Paritätenspiegels). Für eine Interpretation der Ergebnisse zeigt sich, dass die Unterschiede zwischen den Konventionen zur Verkettung der Indizes durchaus vernachlässigt werden können.

18 Abbildung : Reale Entwicklung von Erzeugung, Vorleistungen (jeweils zu Erzeugerund Herstellungspreisen) und zu und Abschreibung zu Preisen von 5,, 5, 4, Produktion EP n e n Produktion HP ilio Vorleistung EP M3, Vorleistungen HP AFA,, Anmerkung: vorläufig/schätzung Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Die Volumenentwicklung (also die Entwicklung in realen Größen) zeigt deutlich, dass die Produktion noch in den er und er Jahren zunahm, dass sie danach aber eher stagnierte. Der Vorleistungseinsatz blieb über den gesamten betrachteten Zeitraum relativ konstant, wohingegen der Kapitaleinsatz (gemessen durch die Abschreibung) seit den er Jahren kontinuierlich abnahm. Niessler und Zoklitz (:5ff) zeigen anhand von Gesamtrechnungsdaten für den Zeitraum 54 bis 5, dass der reale Kapital- und Vorleistungseinsatz in den ersten Jahren ihrer Betrachtung noch deutlich anstieg. In der zweiten Hälfte des er Jahre habe sich der Anstieg des Vorleistungseinsatzes aber verlangsamt. Beim Kapitaleinsatz trete mit dem Erreichen der Vollmechanisierung eine Sättigung ab Anfang der er Jahre auf. Gestützt auf dieser Aussagen, lässt sich schlussfolgern, dass wesentliche Veränderungen in der landwirtschaftlichen Produktion mit Blick auf die Mechanisierung und Chemisierung bereits vor dem von dieser Arbeit abgedeckten Zeitraum (ab ) stattgefunden haben. Der Rückgang des Kapitaleinsatzes wie der hier nicht dargestellte Einsatz von Arbeit kann leicht auf die veränderte Struktur der Landwirtschaft zurückgeführt werden. Das Kapital wurde gegenüber den Produkten relativ teurer, durch den Strukturwandel konnte es effizienter eingesetzt werden und damit insgesamt zurückgeführt werden. Hieraus kann geschlossen werden, dass die Einbindung der Landwirtschaft in die Gesamtwirtschaft (in betrieblichen Zusammenhängen würde man umgekehrt von der Fertigungstiefe sprechen) in realen Größen eher abgenommen hat: Die landwirtschaftliche Produktion ist durch die Steigerung der Produktivität unabhängiger vom Zukauf von Leistungen aus den vorgelagerten Wirtschaftsbereichen geworden. Der Wertschöpfungsanteil der Landwirtschaft an der Produktion hat zugenommen.

19 Abbildung : Entwicklung von Erzeugung, Vorleistungen (jeweils zu Erzeuger- und Herstellungspreisen) und Abschreibung bzw. der Wertschöpfung in Werten und Anteilen,,, 5, n e n 4, ilio M 3,,,. n e rte.5 s w n io k ts.4 u d ro P n.3 e ilig e w je. a n ile te. n A Prod. HP+sSub-sSt Prod. EP Prod. HP Vorl. EP Vorl. HP AFA 4 BWS-Anteil EP NWS-Anteil HP BWS-Ant eil HP NWS-Anteil FK (FK=HP+sSub-sSt) Anmerkung: vorläufig/schätzung Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Bei einer Betrachtung der nominellen Wertentwicklung zeigt sich für Vorleistungen aufgrund des relativen Konstanz der entsprechenden Preise keine wesentliche Veränderung zu realen Entwicklung. Aufgrund des Rückgangs der Erzeugerpreise geht die seit Anfang der er Jahre real fast konstante Entwicklung leicht zurück, die real seit rückläufigen Abschreibungen nehmen hingegen kontinuierlich zu. Anders als bei der Betrachtung der realen und preislichen Entwicklungskomponenten allein kann bei der Betrachtung der Werte auch die Rolle der sonstigen Subventionen und Steuern einbezogen werden. Für die Einkommensentwicklung (nicht notwendig oder zumindest nicht in vollem Umfang für die volkswirtschaftliche Allokation der Vorleistungen und Faktoren) ist die Entwicklung der Summe aus Produktionswert und sonstigen Subventionen abzüglich der sonstigen Steuern maßgeblich. Während für die reale Entwicklung die Einbindung der Landwirtschaft in die Gesamtwirtschaft in den Jahren seit aufgrund des geringer werdenden Anteils von Abschreibungen eher abgenommen hat, hat die entsprechende Größe in nominellen Größen über die Jahre hin zugenommen. Auch der Anteil der Bruttowertschöpfung (real in etwa konstant) hat leicht abgenommen. Bei Hinzurechnung der sonstigen Subventionen und Steuern zum Produktionswert und damit auch zur Wertschöpfung zeigt sich schließlich, dass der damit zu Faktorkosten erfasste Anteil der Nettowertschöpfung am Gesamtproduktionswert seit Anfang der er Jahre wieder zugenommen hat. (vgl Abbildung ) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anteil der landwirtschaftlichen Wertschöpfung an der Produktion in realen Größen in jedem Fall und in nominellen Größen zumindest zu Faktorkosten seit Anfang der er Jahre zugenommen hat. Diese Feststellung steht zunächst im Gegensatz zu der Erwartung, dass wirtschaftliche Entwicklung eng einhergeht mit stärkerer Arbeitsteilung und der Auslagerung von Produktion in vor- und nach nachgelagerte Wirtschaftsbereich. Wahrgenommen wird in der Regel auch ein stärkerer Einsatz von zugekauftem anstatt von selbst angebautem Saatgut, von zugekauften anstatt von selbst produzierten Futtermitteln, die Zunahme an veterinärmedizinischen Leistungen etc. Für diese Positionen kann diese Wahrnehmung auch anhand der realen Entwicklungen des Vorleistungseinsatzes bestätigt werden. Andererseits haben bspw. der Einsatz von Düngemitteln und die Notwendigkeit von Instandhaltungsarbeiten sowohl für Gebäude als auch für Maschinen abgenommen. Der reale Rückgang der Instandhaltungsarbeiten steht im Einklang mit dem Rückgang der realen Abschreibungen. Der Einsatz von Energie hat zwischen 3 und (zu Erzeugerpreisen von 5) nur um 3% zugenommen. Insofern wird die übliche Erwartung, dass wirtschaftliche Entwicklung durch zunehmende Arbeitsteilung und zunehmende Verflechtung mit anderen Wirtschaftsbereichen geprägt ist, durchaus

20 bestätigt; es zeigt sich aber auch, dass dieser Prozess nicht fortwährend anhält, sondern nach einem Optimal-, nicht aber nach einem Maximalzustand strebt. Unterstützt wird die Feststellung einer verringerten Einbindung in vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche bzw. die Zunahme des Wertschöpfungsanteils der Landwirtschaft durch die Festlegung von Bestandsobergrenzen, das Aufkommen der biologischen Landwirtschaft. Der Urlaub auf dem Bauernhof als einer arbeitsintensiven Leistung hat dabei nur in den Jahren bis zu dieser Entwicklung beigetragen. In diesem Sinne wäre auch allgemein eine Änderung der Produktstruktur hin zu Produkten mit hohem Wertschöpfungsanteil zu untersuchen; im Rahmen der hier vorgelegte Arbeit können nur beispielhaft eher oberflächliche Auswertungen vorgenommen werden. Sowohl konzeptionell als auch empirisch wäre eine genauere Ausarbeitung der hier skizzierten Überlegungen anzuraten..5 Produktivitätsentwicklungen Die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität wird bereits im Vertrag von Rom als ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation eingestuft. Zwar werden spätestens mit der Überschussproduktion der er Jahre und erst recht mit dem stärkeren Bemühen um die Berücksichtigung ökologischer und landschaftsplanerischer Belange Produktivitätssteigerungen kritischer gesehen. Allerdings beziehen sich etwaige Zweifel nicht auf die Produktivität in einem allgemeineren Sinn und in aller Regel schon gar nicht auf die Produktivität des Faktors Arbeit, sondern eher auf Produktivitätssteigerungen, die tatsächlich oder vermeintlich natürliche Ressourcen zu überlasten drohen. Gerade damit ist eine genauere Analyse von Produktivitätsentwicklungen mehr geboten denn je. Allgemein formuliert werden Produktivitätsentwicklungen erfasst, indem eingesetzte Vorleistungen bzw. Faktoren in Relation zum Produktionsergebnis gesetzt werden. Produktivitätsindizes geben dabei die Veränderung der Produktion an, die unabhängig von der also auch ohne Veränderung des Faktoreinsatzes eintritt. Auf Basis des österreichischen LGR-Datensatzes lassen sich elementare und aggregierte Produktivitätsindizes sowohl auf der konkreteren Ebene der Flächen- oder Milchkuherträge errechnen als auch auf der volkswirtschaftlichen Ebene der Produktivitäten von Arbeit, Kapital und Vorleistungen..5. Produktivitätsindizes physische Ertragsentwicklungen Ertragsentwicklungen werden in aller Regel auf der Ebene der Elementarprodukte beobachtet. Der aktuelle Weizenertrag oder die Entwicklung der Milchleistung der Kühe sind geläufige Kennziffern in der agrarwirtschaftlichen Diskussion. Die LGR in ihrer üblicherweise also nach Maßgabe des LGR- Handbuchs bzw. nach Maßgabe der EU-Verordnung publizierten Form macht hierüber keine Aussagen; sie bezieht sich lediglich auf monetäre Größen und stellt keinen expliziten Bezug mehr zu Flächen oder Bestandszahlen her. In den Hintergrundberechnungen sind diese Größen (Flächen, Bestände, physische Produktionsmenge aber selbstverständlich präsent und somit stellt es prinzipiell kein Problem dar, Produktivitätsindizes entsprechend der Kategorisierung der LGR auf Elementarebene zu ermitteln und diese auch zu Aggregaten über mehrere Produktgruppen hinweg zusammen zu fassen. Rein nominell bedingte Veränderungen bleiben durch die Verwendung ausschließlich realer Größen (Volumina) aus der Betrachtung ausgeklammert. Dazu bietet es sich aus technischen Gründen sowie im Sinne der inneren Kohärenz bzw. der Möglichkeit der Dekomposition des Datensatzes an, die physischen Ertragsentwicklungen unmittelbar an die bereits erläuterten Volumenentwicklungen anzuschließen. D.h., einen physischen Ertrag nicht bspw. als Ernteertrag zu bestimmen, sondern bereits unter Berücksichtigung der in der LGR erfassten Verluste. Damit ergeben sich bereits auf der Ebene der Elementarprodukte Abweichungen gegenüber dem physisch ausgewiesenen Ertrag der Erntestatistik, wenn sich zwischen Ernte (q) und der "Produktion des lw. Wirtschaftsbereichs" (q) Unterschiede ergeben. Der hier vorgestellte physische Ertragsindex bezieht sich auf Letzteres und damit auch auf die Volumenentwicklung, wie sie im Rahmen der LGR publiziert wird. Da die Produktion des Wirtschaftsbereichs (eben q) die Verluste (q) und die innerhalb der fachlichen Örtlichen Einheit anfallenden Verwendungen (Saatgutaufwand (q), Milch als Futter (q) etc.) nicht beinhaltet, ergibt sich bspw. bei verringertem Einsatz von

21 Saatgut je ha eine Produktivitätssteigerung des Wirtschaftsbereichs, nicht aber eine Steigerung der physischen Flächenertrags. (Für das Notationsschema mit q etc. vgl. Anhang ) Ein Beispiel hierfür bieten die Kartoffeln. Es wird in der gegenwärtigen vorgelegten Rechnung angenommen, dass über alle Jahre konstant 5% des Pflanzgutbedarfs aus eigener Produktion bezogen wird. (Auch darüber wäre angesichts des langen Zeitraums ab nachzudenken sein. Es stellt sich die Frage nach Angaben zu spezialisierten Betrieben bzw. Zukäufen.) Weiters wird der Bedarf an Pflanzkartoffeln mit,5 t je ha als konstant über alle Jahre angenommen. Indem nun der Ertrag je ha steigt, fällt der Anteil des Pflanzgutes an der Ernte; wir haben nicht nur einen Anstieg des Flächenertrags, sondern auch einen Anstieg des Ertrags bezogen auf das Pflanzgut. Dies führt dazu, dass der auf die Leistung des Wirtschaftsbereichs bezogene Produktivitätsindex einen stärkeren Anstieg ausweist als der Flächenertrag, wie er von der Erntestatistik ausgewiesen wird. Rechentechnisch wird der Aufwand für die Indexberechnungen gering gehalten, indem ein ähnlicher Weg eingeschlagen wird, wie ihn Eurostat für die Berechnung der Volumen- und Preisindizes vorsieht (vgl. Eurostat, LGR-Handbuch Rev..., Kapitel V bzw. vgl. Abschnitt.4): So wird für die Produktivitätsentwicklung ein Paasche-Index gerechnet und für die Entwicklung der Flächen bzw. der Bestände ein Laspeyres-Index. Die statistisch prinzipiell überlegene Lösung durch die Berechnung bspw. von Fisher-Indizes wird angesichts der in aller Regel nur sehr geringen Unterschiedlichkeit von Laspeyres- und Paasche-Indizes vernachlässigt. Der Verzicht auf die statistische Überlegenheit des Fisher-Index begründet sich angesichts der Vorteile des Verwendung von Laspeyres-Indizes einerseits- sowie Paasche-Indizes andererseits: Diese Vorteile ergeben sich mit Blick auf die Addierbarkeit von Volumina sowie mit Blick auf die Identität Wert-Index = Paasche-Index * Laspeyres-Index und damit auf die Verringerung des praktischen Rechenaufwands. Wertindex = Preisindex Paasche * Mengenindex Laspeyres Wobei P für Preise, Q für Mengen, sowie t für die Zeit stehen. i ist der Laufindex für die erfassten Produkte Weiters folgen die hier vorgestellten Berechnungen der LGR-Preisindexberechnung auch darin, dass die Indizes als verkettete Indizes errechnet werden, also als Basisjahr jeweils das Vorjahr verwendet wird. Auch dies lässt sich zunächst datenorganisatorisch als leichter handhabbar begründen. Es hat zudem den Vorteil, dass Veränderungen der Mengenstruktur jedes Jahr erfasst werden. Wie bereits erläutert wird nicht unmittelbar die Menge des geernteten Getreides, der Milch etc. zu Grunde gelegt, sondern vielmehr die Produktion des Wirtschaftsbereichs. Die Mengenentwicklung wird dabei als Volumenentwicklung zu konstanten Erzeugerpreisen (EPv bzw. EPn_v) erfasst; den Erzeugerpreisen wird im Gegensatz zu den Herstellungspreisen der Vorzug gegeben, da dies von Eurostat auch für die Interpretation der Volumenentwicklung favorisiert wird.). Die Wahl dieser Volumenentwicklung (anstatt der rein physischen Produktionsentwicklung) hat drei Vorteile: Erstens einen technischen Vorteil, weil mit dem Laspeyres-Index an eine für die Volumenberechnungen bereits vorliegende Zeitreihe angeknüpft werden kann. Zweitens einen Vorteil, weil damit nicht nur die Produktivität auf der Ebene der reinen Produktionstechnik erfasst wird, sondern die Produktivität des Wirtschaftsbereichs insgesamt, also unter Einschluss des Anfalls bzw. der Vermeidung von Verlusten etc. Und drittens, weil auf diese Weise monetäre Aggregate von Produkten berechnet werden können, deren Gewichtung mit ihren physischen Mengen wenig aussagekräftig wäre. Die Untersuchung von Ertragsentwicklungen an monetären Größen zu orientieren mag auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich wirken; in aller Regel wird in solchen Fällen eben an Tonnen Getreide je ha Der Fischer-Index ist ein sogenannter superlativer Index. Er berechnet sich als geometrisches Mittel von Laspeyres und Paasche-Indizes, d.h. als Quadratwurzel aus dem Produkt von Laspeyres und Paasche-Indizes. Stichprobenartig wurden vergleichende Berechnungen angestellt. Die Ergebnisse dieser Vergleiche könnten bei Bedarf speziell dokumentiert werden.

22 oder kg Milch je Kuh gedacht. Analysen des monetären Ertrags mit Blick auf Flächen etc. sind in anderen Bereichen aber durchaus üblich: Bspw. bei Blumen und Zierpflanzen, wo der finanzielle Ertrag je Quadratmeter eine wichtige Kenngröße ist. Auch für die Ferien auf dem Bauernhof kann so eine Produktivitätsentwicklung errechnet werden, indem nämlich der Bestand an Betten in Bezug zu den tatsächlichen Nächtigungen gesetzt wird. Ein anderes, aus einem anderen Wirtschaftsbereich geliehenes, hier nur zur Illustration genanntes Bespiel wäre die Relation von Umsatz zu Verkaufsflächen im Einzelhandel. Volumens-Index = Level-Index Paasche * Produktivitätsindex Laspeyres Wobei P für Preise, L für Level, R für Ertrag (Tonnen je Level), sowie t für die Zeit stehen. i ist der Laufindex für die erfassten Produkte. Im Vergleich zur Darstellung von Wert-, Preis- und Mengenindizes weiter oben sind hier die Mengen aufgeteilt in Erträge als einer relativen Größe (analog zu den Preisen im Preisindex) und Level (im Deutschen oft als Aktivitätsniveaus bezeichnet; konkret also Flächen oder Bestände) aufgeteilt. Die Multiplikation mit Preisen erfolgt hier, da dies der Datenlage in der LGR entspricht bzw. der Verwendung von Volumen als Ersatz für Mengen. N.b.: die Preise sind dem LGR-Preisindex nach Paasche folgend grundsätzlich aus der Periode und kürzen sich damit in ihrer Wirkung heraus. Die folgende Darstellung verwendet zur besseren technischen Dokumentation die in der österreichischen LGR genutzt Notation: LI_R Laspeyres-Index für Produktivität PI_L Paasche-Index für Level, Basisperiode, Vergleichsperiode L Level (Fläche, Stück) Q Produktionsmenge V Produktionswert R Produktivität P Preis EPv Produktionswert zu Erzeugerpreisen EPn_v Produktionswert zu Erzeugerpreisen der Basisperiode RN_v Produktionsvolumen zur Produktivität des vorherigen Jahres LI_R = Σ(L * R ) / Σ (L * R ) PI_L = Σ(L * R ) / Σ (L * R ) Zur Umsetzung wird es im Folgenden in die Notation der LGR übertragen und soweit wie möglich vereinfacht: R = V / L = Q * P / L = EPv(-) / 4s(-) R = Q * P / L = EPn_v / 4s Σ(L * R ) = Σ(4s(-) * EPn_v / 4s) = Σ(Rn_v) LI_R = Σ(Rn_v) / Σ(4s(-) * EPv(-) / 4s(-)) LI_R = Σ(Rn_v) / Σ(EPv(-)) PI_L = Σ(4s * (EPn_v / 4s)) / Σ(Rn_v) PI_L = Σ(EPn_v) / Σ(Rn_v)

23 Die Indizes werden der Methodik von Eurostat für die Berechnung der Preisindizes folgend zunächst nur für Vergleiche jeweils zwischen dem aktuellen und dem vorangegangenen Jahr errechnet: Die Produktion des laufenden Jahres zur Produktivität des vorangegangenen Jahres (Rn_v). Die so errechneten Veränderungsraten werden in der Folge genau wie die Preise mit Blick auf ein einziges Bezugsjahr verkettet. Abbildung : Flächenentwicklung und -produktivität für Getreide = 5 = Level-Index Fläche oder Anzahl Produktivitäts-Index Ertrag (t/ ha oder t/ Anzahl) Anmerkung: vorläufig/schätzung Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Nicht für alle Bereich kann eine Produktivitätsentwicklung ähnlich unproblematisch durchgeführt werden wie für den Bereich von Getreide. So stellt zwar die Unterschiedlichkeit von Level-Größen wie Flächen und Bäumen prinzipiell kein Problem dar; damit wäre also auch die Berechnung eines Produktivitätsindex für Obst sehr wohl denkbar. Andererseits ist die Datenlage in diesem Bereich für einzelne Produkte zu prekär, um abgesicherte Ergebnisse ausweisen zu können. In deren Bereichen wie bspw. bei der Direktvermarktung oder den Dienstleistungen fehlt es an einer geeigneten Bezugsgröße, für die eine physische Produktivität errechnet werden könnte. So bleibt auch für die Tierproduktion eine Berechnung der physischen Produktivitätsentwicklung konzeptionell schwierig. Entsprechend den bereits erläuterten Beispielen von Getreide und Milch könnte zwar ein Bezug zwischen Masttieren und Stallplätzen hergestellt werden. Eine solche Auslastungs-Kennziffer böte auch durchaus einen gewissen Informationswert. Entscheidend ist aber letztlich der Umstand, dass Daten zu Stallplätzen auf Jahresbasis nicht verfügbar sind. Eine Ausnahme stellt hier das Legehennenregister dar, das gerade diese Information bietet. Hinzu kommt, dass die Rolle, die der physische Ertragsindex zusammen mit dem Index der Flächenoder Bestandsentwicklung für eine Dekomposition der pflanzlichen Entwicklung spielen kann, für Tiere nicht in vergleichbarem Sinne aussagekräftig ist. Eine Dekomposition der Gesamtergebnisse in diesem Bereich muss stattdessen andere und vor allem mehr Einflusskomponenten erfassen. Ein Beispiel für eine solche Dekompositionsanalyse findet sich in Anhang Produktivitätsindizes - Faktorproduktivitäten Partielle, Multi- sowie Total-Faktorproduktivitäten spielen für volkswirtschaftliche Analysen eine wichtige Rolle. So kann die Arbeitsproduktivität als partielle Faktorproduktivität bei Lohnverhandlungen als Orientierungsgröße dienen. Auch die Analyse der funktionalen Einkommensverteilung (also der Verteilung der gesamten Faktorentlohnung auf die eingesetzten Faktoren Arbeit, Boden, Kapital) bietet Anhaltspunkte für eine aus ökonomischer Sicht angemessene Einkommensverteilung. Auch für die von einem EU-Gipfel im März ausgerufen Lissabon- Strategie zur Stärkung der Wirtschaftskraft der EU ist die Produktivitätsentwicklung eine maßgebliche Kennziffer. Ganz allgemein liegt in der Produktivitätsentwicklung eine ganz maßgebliche Komponente des Wirtschaftswachstums. 3

24 Auch Eurostat unternahm Anstrengungen, um dem Konzept der Faktorproduktivitäten entsprechend Evaluierungen für die landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiche der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ausweisen zu können. So findet sich in einer Publikation von Eurostat (:ff) ein spezielles Kapitel zur Produktivität. Dabei konnte allerdings nicht für alle Länder eine Multifaktorproduktivität ausgewiesen werden; für einige Länder wurde stattdessen nur die partielle Produktivitätsentwicklung der Arbeit errechnet. Überwiegend waren die Zeitreihen sehr kurz. Laut Protokoll der joint Working-Group "Economic Accounts for Agriculture and Agricultural Price Statistics" vom Juni (Doc. ASA/AAP/5, Punkt 3.4.) verfolgte Eurostat die Arbeit an Produktivitätsindikatoren entsprechend der zu dieser Sitzung vorgelegten Arbeitsunterlage (ASA/AAP/5) weiter. In dieser Arbeitsunterlage waren verschiedene Fragen an die Mitglieder der Arbeitsgruppe gerichtet und gleichzeitig Empfehlungen zu einzelnen Aspekten gegeben worden. Allerdings sind damit nicht alle Fragen ausreichend geklärt. Dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass für die LGR Volumenindizes nach Laspeyres berechnet werden, eine Berechnung nach Fisher aber anzustreben sei. Es wird nicht endgültig geklärt, ob die LGR und die ALI-Systeme neu ausgewertet werden sollen oder ein von der LGR getrenntes Berechnungssytem für Fisher-Indizes aufgebaut werden soll. (Punkte 4..f). Für einen ersten Schritt wird vorgeschlagen, die Volumenindizes für die Produktivitätsauswertungen auf einer von der LGR getrennten Fisher-Basis zu errechnen. (Punkt 4..). Genauere Angaben für die Umsetzung werden nicht gemacht. Eine von Eurostat zur Verfügung gestellte Excel-Datei lässt die Berechnungen nur bis zu dem Stadium der Diskussion nachvollziehen, in dem die Volumenindizes der LGR (nach Laspeyres) für die Produktion übernommen werden und Berechnungen nach Fisher erst ab dieser Stufe vorgenommen werden. In den Folgejahren wurde die Arbeit an den Produktivitätsindizes von Eurostat offensichtlich zurückgestellt. Erst in der Arbeitsgruppensitzung vom November wurde das Thema wieder aufgegriffen (vgl. Holleran ); diese Sitzung bezog sich allerdings wesentlich auf Daten der Betriebsebene. Für die österreichische LGR wird hier zunächst die Berechnung partieller Produktivitätsentwicklungen vorgenommen. Durch Aggregation ergibt sich die Multifaktorproduktivität. Als Datengrundlage wurden folgende Zeitreihen herangezogen. Arbeit entlohnt, nicht entlohnt Vorleistungen Abschreibung (als Kapitaleinsatz bzw. capital consumption ) Bruttowertschöpfung Jeweils in: Werten (Mio. ) zu laufenden Preisen. Volumen (Mio. ) zu Preisen t(-), also unverkettete Volumina auf Elementarebene, d.h. elementar entsprechend der Gliederungstiefe des an Eurostat übermittelten Datensatzes. Für den Faktor Boden stehen durch die LGR keine Zeitreihen zur Verfügung. Daher kann eine Totalfaktorproduktivität in diesem Rahmen nicht errechnet werden. Notation:, = Basisperiode, Vergleichsperiode Q = Produktionsmenge P = Preise V = Produktionswert Vol = Volumen nach Laspeyres Um Effekte der bloß nominellen (Um-)Bewertungen ausklammern zu können, werden auch hier Zeitreihen für Faktoren und Bruttowertschöpfungen in realen Größen (Volumen) herangezogen. Durch 4

25 die LGR werden per Konvention bzw. gemäß LGR-Handbuch Preisindizes nach Paasche errechnet, Volumenindizes nach Laspeyeres. Ein Fisher-Index wäre diesen Indexberechnungen in verschiedener Hinsicht überlegen, er wird aber zunächst aus Gründen der technischen bzw. datenorganistorischen Vereinfachung nicht ausgewiesen (vgl. Abschnitt.4). Der Fisher-Index bspw. für die Mengenentwicklung ergibt sich als Wurzel aus dem Produkt eines Laspeyres- und eines Paasche- Index: Fisher-Volumen-Index = ((Σ(Q * P ) / Σ (Q * P )) * (Σ(Q * P ) / Σ(Q * P )))^(/) Im Rahmen der LGR-Berechnungen werden die Volumina nach Laspeyres bereits errechnet (Gewichtung mit Preisen aus der Basisperiode ). Die Volumina nach Paasche (also der mit Preisen der Vergleichsperiode gewichteten Mengen) müssen hingegen neu berechnet werden. Da alle hierfür relevanten Informationen zur Berechnung (zumindest ab der Gliederungstiefe der Eurostatübermittlungstabellen) durch die zu übermittelnden Daten bereits vorliegen (namentlich die Preisentwicklung von Periode zu Periode), ist es nicht notwendig, die Paasche-Indizes noch einmal analog zu den Laspeyres-Indizes zu rechnen. Es liegt zwar keine Preisinformation als Preis je Menge vor, aber diese werden auch gar nicht benötigt. Der zunächst für die Berechnung des Paasche-Index fehlende (rein rechnerische) Wert Q * P lässt sich vielmehr einfach durch die Multiplikation des Vorjahres-Wertes mit dem Preisindex für die Preisentwicklung von Periode auf Periode errechnen. (Er wird in Erweiterung der bestehenden Notation im weiteren dieses Textes und in der kleinen LGR mit der HPn+v bezeichnet.) Um dies leichter nachvollziehbar zu machen, soll der Preis der Ausgangsperiode gedanklich mit angesetzt werden bzw. darauf normiert werden. Es gilt damit: P = damit gilt: Q * P = V und: P = P * V / Vol = V / Vol Diese Berechnung kann nicht auf der Ebene der Aggregate durchgeführt werden, da der verfügbare Preisindex entsprechend Paasche (als mit Mengen der laufenden Periode) gewichtet ist und daher lediglich ein Laspeyres-Mengen-Index abgeleitet werden könnte. (Der wird allerdings nicht gebraucht. Tatsächlich wird ja umgekehrt der Paasche-Preisindex aus dem Laspeyres-Volumenindex und dem laufenden Wert errechnet.). Genaugenommen liegt hierin auch die Einschränkung der hier angestellten Berechnung: Auch auf der untersten Gliederungsstufe der Eurostat-LGR-Tabelle verfügen wir eben nicht über eine exakte Preisentwicklung, sondern bereits nur mehr über einen Preisindex (nach Paasche). Würden tiefer gegliederte Berechnungen vorgenommen, würde ein nach Laspeyres errechneter Index einen anderen Wert ausweisen. So aber wird die unterste Eurostat-Gliederungsebene als elementar angesetzt. Auf der Elementarebene gibt es jeweils nur ein Gewicht, sodass Laspeyres und Paasche ident bleiben. Bis auf weiteres und angesichts der sonst vorliegenden Unvollkommenheiten und Probleme kann diese Einschränkung aber als akzeptabel hingenommen werden. Alternativ zur hier gegebenen Erläuterung kann übrigens auch gezeigt werden, wie sich HPn+v auch durch Kürzen (n.b.: nur auf Elementarebene! Aus Summen heraus dürfte nicht gekürzt werden!) ergibt: Σ(Q * P ) = Σ(HPv(-) * HPv/HPn_v) Σ(Q * P ) = Σ((Q * P ) * (Q * P ) / (Q * P )) Damit lässt sich nun auch das Volumen nach Paasche für das Aggregat der LGR Σ(Q * P ) errechnen. In der Notation der österreichischen LGR-Arbeitsdateien errechnet sich der Fisherindex damit zusammenfassend wie folgt: Fisher-Volumen-Index = ((Σ(HPn_v) / Σ (HPv(-))) * (Σ(HPv) / Σ(HPv(-) * HPv/HPn_v)))^/ 5

26 Hierauf aufbauend können nun die eigentlichen Produktivitätsindizes errechnet werden. Die partiellen Indizes haben dabei den Vorteil, relativ leicht interpretierbar zu sein und mit einem geringeren Datenbedarf auszukommen. Ihr Nachteil liegt darin, dass die Produktivitätsentwicklung der einzelnen Faktoren durchaus wechselseitig voneinander abhängt, eine isolierte Betrachtung streng genommen also problematisch bleiben muss. Die Aggregation der partiellen Produktivitätsindizes zu einem Multi-Faktor-Produktivitätsindex kann nun nicht einfach aus der Relation der Summe der eingesetzten Faktoren einerseits und des Produktionsergebnisses andererseits ermittelt werden. Auf diese Weise würden die Auswirkungen veränderter Faktoreinsatzverhältnisse mit den Effekten der reinen Produktivitätssteigerung statistisch vermischt werden. Um die reine Produktivitätssteigerung ausweisen zu können, werden die partiellen Veränderungen mit den Anteilen der Faktoren in der Basisperiode (Laspeyres) oder der Vergleichsperiode (Paasche) für beide Perioden gewichtet. Um einerseits die reine Produktivitätsentwicklung herausstellen zu können, andererseits aber den sich zumindest langfristig verändernden Einsatzverhältnissen Rechnung tragen zu können, werden diese Indizes analog zu den Preisindizes der LGR jährlich verkettet. Ebenfalls wie bei den Preisen wird aus Laspeyres- und Paasche-Indizes wiederum ein Fisher-Index errechnet. Der gewichtete Multi-Faktor-Produktivitätsindex unterscheidet sich letztlich kaum von dem ungewichteten. Lediglich in den Anfangsjahren kommt es zu einer Abweichung, für das Jahr wird eine Abweichung von sechs Prozentpunkten ausgewiesen; diese schmilzt bis auf Null ab, wobei auch später keine nennenswerten Unterschiede mehr ausgewiesen werden. Da sich gleichzeitig die partiellen Faktorintensitäten über die Jahre hin gleichmäßig entwickeln, kann daraus geschlossen werden, dass sich die Faktorrelationen bis noch stärker verändert haben als danach. (auf eine grafische Darstellung wird hier verzichtet.) Eurostat selbst hat auf die Berechnung von Fisher-Indizes auf dieser Ebene vermutlich verzichtet. Stattdessen wurde direkt auf die durch die LGR übermittelten Laspeyres-Indizes bzw. die damit hergeleiteten Volumina zurückgegriffen. Die Berechnung eines Fischer-Index erfolgt erst auf der Stufe der drei Faktor-Aggregate. (vgl. Cook-Product.xls; diese Datei wurde auf Anfragen von Eurostat zur Verfügung gestellt.)

27 Abbildung : Indizes für partielle und Multifaktor-Produktivität für Österreich bis 4 = 5 4 Anmerkung: vorläufig/schätzung Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Vorl'pr. 5 = Kapitalpr. 5 = Arb'pr. 5 = Multi-Fakt.-Pr. gewichtet Insgesamt ist die Entwicklung der partiellen Produktivitätsindikatoren relativ leicht zu interpretieren: Am stärksten ist über alle Jahre hin die Arbeitsproduktivität gestiegen, worin sich klar der Strukturwandel in der Landwirtschaft widerspiegelt. Insgesamt hat sie sich in den Jahren von bis mehr als vervierfacht. Auch die Kapitalproduktivität hat zugenommen, allerdings mit einem Anstieg von etwa einem Drittel des Ausgangswertes wesentlich weniger stark. Die Produktivität des Vorleistungseinsatzes hat sich sogar eher uneinheitlich entwickelt. Die zeitweiligen Rückgänge der Vorleistungseinsätze müssen nach zusätzlichen, detaillierteren Analysen verlangen, als sie im Rahmen dieses Papiers möglich sind. Das Aggregat ergibt wie zu erwarten einen Mittelwert der drei zugrunde liegenden Indizes. Für eine Interpretation wäre selbstverständlich auch eine Bezugnahme zur speziellen Wettersituation in einzelne Jahren möglich; so wäre bspw. für besondere Dürrejahre eine niedrigere Produktivität zu erwarten als für andere Jahre. Tatsächlich weisen bspw. die Jahre und 3 niedrigere Produktivitäten aus; beide Jahre waren durch geringe Niederschläge und damit geringe Erträge bei Futterpflanzen und Getreide gekennzeichnet. (ggf. Wetterreihen von Franziska zitieren) Für andere Jahre mit wetterbedingten Einbrüchen in den Erträgen wie bspw. oder (Futterpflanzen) oder 3 (Getreide) lässt sich dies allerdings nicht bestätigen. Festzuhalten wäre demnach, dass Witterungseinflüsse differenziert nach Produkten zu betrachten wären. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die Land- und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnungen (LFGR) bieten im Rahmen der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) eine wichtige Informationsgrundlage zur Qualifizierung einer agrarwirtschaftlichen bzw. agrarpolitischen Diskussion. Diese Statistiken geben Aufschluss über mehrjährige Entwicklungen in Einkommen und Beschäftigung, staatliche Fördermaßnahmen und Belastungen, ebenso wie über die Produktionsentwicklung in den einzelnen Produktbereichen. Als Synthesestatistiken basieren die Gesamtrechnungen nicht auf eigenen Erhebungen, sondern auf einer Vielzahl anderer Statistiken und Erhebungen. Ein detailliertes System von Konten, die 3 5

28 Gliederung der Wirtschaft nach Bereichen und Sektoren etc. ermöglicht dabei die Einordnung verschiedenartigster Statistiken in ein Gesamtbild, das die bestehenden Wechselbeziehungen, Kreisläufe etc. in ihrer Komplexität abzubilden vermag. Die eingesetzten Konzepte der Gesamtrechnung können auf eine jahrzehntelange Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Nicht zuletzt aufgrund ihrer Verwendung in Konjunktur- und Wachstumsmodellen, ihrer Verbindung zu Input-Output-Ansätzen, das Ausmaß der internationalen Abstimmung etc. können sie fraglos als sehr ausgereift gelten. Mit sich verändernden Rahmenbedingungen ebenso wie wegen veränderter Ansprüche wird das System der Gesamtrechnungen in bestimmten Abständen Revisionen unterworfen oder sogar vollständig überarbeitet. Für Österreich wurde dabei gleichzeitig mit den übrigen EU-Mitgliedern ab dem Jahr eine Umstellung auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 5 (ESVG5) notwendig. Der Qualitätsanspruch, der an diese Statistik gerichtet wird, gerät dabei leicht in Konflikt mit den Möglichkeiten der Erfassung eines längeren Zeitraums, da in aller Regel eine einfache Rückführung eines für aktuelle Jahre erstellten Systems wegen wechselnden und erhöhten Rohdatenbedarfs, wegen Brüchen in Zeitreihen etc. nicht möglich ist. Um einen längeren Zeitraum abdecken zu können ist in jedem Fall ein erhöhter Bedarf an Schätzungen notwendig. Aus diesen Gründen werden von vielen EU-Ländern Zeitreihen für die LFGR nur für einen begrenzten Zeitraum an Eurostat übermittelt; für Österreich liegen offizielle Zeitreihen ab vor. Im Rahmen dieser Arbeit ist trotz der bestehenden Schwierigkeiten eine Rückrechnung der LFGR nach dem ESVG5 bis zum Jahr 4 vorgenommen worden. Dabei wurde darauf geachtet, die Rückrechnung nicht durch einfache Verknüpfungen mit Teilen der früher gültigen LFGR herzustellen, sondern der aktuellen LFGR entsprechend grundsätzlich auf Basisstatistiken aufzubauen. Lediglich für die Teile der FGR wurde die Möglichkeit einer einfachen Rückverkettung auf der Ebene der Aggregate der früheren FGR gewählt. Die notwendig werdenden Schätzungen, die Verwendung zusätzlicher Datenquellen, die in diesem Zusammenhang festgelegten Regeln für Rückverkettungen etc. sind mit diesem Papier diskutiert sowie im eingesetzten IT-System lückenlos dokumentiert. Grundsätzlich steht nunmehr ein einheitlicher Datensatz für die LFGR zur Verfügung, der von 4 bis zum aktuellen Jahr der Vorschätzung reicht. Da das von der Statistik Austria für die Berechnung der offiziell verfügbaren Jahre eingesetzte IT-System verwendet werden konnte, ist eine maximale Abstimmung der Rückrechnung mit der aktuellen LFGR gewährleistet. Der Gesamtdatensatz einschließlich der Hintergrundberechnungen und der Verweise auf Basisstatistiken umfasst alle relevanten agrarstatistischen Größen von den Aktivitätsniveaus (Flächen, Tierbestände etc.) über die verschiedenen Verwendungen (Verwendungen am Hof, Verkäufe nach Qualitätskategorien etc.) und deren Preise, Außenhandelsdaten (zur Berechnungen der tierischen Bruttoeigenerzeugung) etc. bis hin zu den eigentlichen LFGR-Zeitreihen. Soweit verfügbar sind diese Zeitreihen nicht nur für Österreich insgesamt erfasst, sondern auch für die einzelnen Bundesländer. Insoweit Angaben zu Bundesländern nicht vorliege,n mussten entsprechende Aufteilungen geschätzt werden (bspw. bei der Kapitalstockentwicklung oder dem Vorleistungseinsatz). Bundesländerauswertungen sind daher mit entsprechender Zurückhaltung zu interpretieren. Damit bietet der LFGR-Datensatz nicht nur die publikationspflichtigen Ergebnisse an, sondern grundsätzlich einen vollständigen, in sich konsistenten sowie gegenüber anderen Statistiken kohärenten Datensatz. Eine weitere Qualifizierung des vorgelegten Datensatzes mit Blick auf die Einbeziehung zusätzlicher Daten sowie verbesserter Schätzmethoden ist möglich und soll durch diese Arbeit letztlich auch angeregt werden. Auswertungen des Datensatzes mit Blick auf agrarpolitische oder -wirtschaftliche Fragestellungen wurden nur in geringem Umfang und eher kursorisch oder exemplarisch vorgenommen. So wurden zwar einige für die LFGR typische Kennziffern abgeleitet (bspw. Einkommens- und Produktivitätsentwicklungen). Erläutert wurden auch Möglichkeiten der Nutzung von Dekompositionsanalysen zur Interpretation der LFGR. Grundsätzlich aber bestand die Aufgabe dieser Arbeit in der Erarbeitung des Datensatzes selbst, nicht in seiner Auswertung oder der Interpretation von Ergebnissen. Zu Letzterem soll diese Arbeit die Voraussetzungen schaffen.

29 Literatur Europäische Kommission (), Handbuch zur Landwirtschaftlichen und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR (Rev..), Luxemburg ( DE.PDF) Europäische Union (3), Amtsblatt, L33, 4. Jahrgang, 5. Februar 4, Verordnung (EG) Nr. 3/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 3 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft Eurostat (), Eine Zielmethodik für die Statistik des landwirtschaftlichen Arbeitseinsatzes (Rev. ), Themenkreis 5, Luxemburg. Eurostat (), EAA/EAF, (. Juni ) Methodogical issues, Presentation of the accounts at constant prices, other, Doc. ASA/EAA/4, Luxemburg Eurostat (), Income from agricultural activity in, Resarch in Official Statistics, Theme 5, Agriculture and Fisheries, Luxemburg Eurostat (), Agricultural Productivity Indicators, Progress report on the issue of agricultural productivity indicators: Eurostat s publication in the framework of the report on the Income from agricultural activity in, discussion of the comments received, Doc. ASA/AAP/5, Meeting of Working Party "Economic Accounts for Agriculture" 4-5 July Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO): A system of economic accounts for food and agriculture, ( Gahleitner, G. (): Bruttoinvestitionen, Kapitalstock und Volkswirtschaftliche Abschreibungen der Land- und Forstwirtschaft, Methodik und Ergebnisse für den Zeitraum ab ; Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Wissenschaftliche Koordination: Matthias Schneider, Wien Holding, John (), Statisitics on the Volume of Agricultural Labour Input (ALI), Total factor productivity, Eurostat, Div. F-, Table Document to the Meeting of Working Party "Economic Accounts for Agriculture" 3-4 July Holleran, Christine (), Productivity in Agriculture, Powerpoint-Presenation zur Eurostat Sitzung der Arbeitsgruppe Landwirtschaftliche Gesamtrechnung und Agrarpreise, Dezember Hovorka, G., Niessler, R. (), Die Einkommensentwicklung in der österreichischen Landwirtschaft 5, Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Forschungsbericht Nr., Wien Knöbl, Ignaz (), Bergbauernförderung in Österreich, Bundesanstalt für Bergbauernfragen; Forschungsbericht Nr., Wien, 3. Auflage LBG-Wirtschaftstreuhand (versch. Jg.), Landwirtschaftlicher Paritätenspiegel Indexbericht der Betriebsstatitischen Abteilung, Wien OECD (), OECD Productivity Manual: A Guide to the Measurement of Industry-level and Aggregate Productivity Growth, Paris OECD (versch. Jg.), Agricultural Policies, Markets and Trade Monitoring and Outlook, Paris Ortner, K. (), Ermittlung der Subventionen und Steuern in der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (mimeo; C:\ablage\LFGR\lgr\SubventionenUndSteuern\Ortner\cookbook.doc) Österreichiches Statistisches Zentralamt (5), Ertrag und Aufwendungen der Landwirtschaft Struktur und Entwicklung 5 5, Beilage zum Augustheft der Statistischen Nachrichten, XIV. Jahrgang (Neue Folge), Nummer, Wien Schneider, M. (5), Land- und forstwirtschaftliche Gesamtrechnung in Österreich, Band : Methodik, Datenquellen (Stand 3/4). Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Wien Statistik Austria (); Metainformationen (Definitionen, Erläuterungen, Methoden, Qualität) zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) für Österreich (Bearbeitungsstand:..), =bookmarks

30 Statistik Austria (); Metainformationen (Definitionen, Erläuterungen, Methoden, Qualität) zur Regionalen Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (Bundesländerergebnisse) (in Vorbereitung) Thirtle, C., Holding, J. (3), Productivity of UK Agriculture Causes and Constraints, Final Report Ausgewählte Internet-Links Statistik Austria: Zu Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie zur Land- und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung. Daten, Dokumentation, Metainformationen ( Eurostat: Daten und methodischen Hinweisen (ec.eurostat.eu) Eurostat (), Europäisches System Volkswirtschaftlicher, Gesamtrechnungen ESVG 5 ( United Nations, System of National Accounts 3. Datenquellen Die Quellen der Einzeldaten sind im elektronischen System der LGR lückenlos belegt bzw. rückverfolgbar. Eine darüber hinaus gehende Dokumentation ist daher nicht notwendig. In der Folge werden die verwendeten Datenquellen bzw. Periodika aufgelistet BMLFUW, (v. Jg.), Grüner Bericht, Wien Bundesanstalt für Agrarwirtschaft (), Agrarbilanzen, (elektronische Datei von Ortner, K.; ALFIS) LBG-Wirtschaftstreuhand und Beratungsgesellschaft m.b.h., (v. Jg), Landwirtschaftlicher Paritätsspiegel, Wien LBG-Wirtschaftstreuhand und Beratungsgesellschaft m.g.h., (v.jg), Die Buchführungsergebnisse aus der österreichischen Landwirtschaft, Wien Statistik Austria (v.jg.), Ergebnisse der Landwirtschaftlichen Statistik, Wien Statistik Austria (vormals Österreichisches Statistisches Zentralamt), (v.jg.), Statistische Jahrbücher, Wien Statistik Austria (vormals Österreichisches Statistisches Zentralamt), (v.jg.), Erzeugerpreisstatistik, Wien Statistik Austria (vormals Österreichisches Statistisches Zentralamt), (v.jg.), Schnellbericht (diverse), Wien Statistik Austria (vormals Österreichisches Statistisches Zentralamt), (v.jg.), Statistische Nachrichten WIFO (v.jg), Monatsberichte (hier insbesondere Beiträge von M. Schneider) Datenbanken Allgemeines Land- und Forstwirtschaftliches Informationssystem (ALFIS), Datenbank des BMFLUW, Wien Integriertes Statistisches Informationssystem (ISIS), Datenbank der Statistik Austria, Wien Eurostat, Internetportal, =PORTAL&screen=welcomeref&open=/&product=EU_MASTER_agriculture&depth= 3

31 Andere Quellen Neben dem publizierten Datenmaterial konnte auf umfangreiches Arbeitsmaterial insbesondere der Statistik Austria sowie des Instituts für Wirtschaftsforschung zurückgegriffen werden. Abkürzungsverzeichnis AK Arbeitskraft ALFIS Allgemeines Land- und Forstwirtschaftliches Informationssystem AVZ Allgemeine Viehzählung BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft EDLS Ergebnisse der Landwirtschaftlichen Statistik (jährliche Publikation der Statistik Austria) ESVG Europäisches System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung EP Erzeugerpreis FAK Familienarbeitskraft FGR Forstwirtschaftliche Gesamtrechnung FK Faktorkosten GB Grüner Bericht GHPI Großhandelspreisindex GVE Großvieheinheit GWF Getreidewirtschaftsfonds HP Herstellungspreise ISIS Integriertes Statistisches Informationssystem JAE Jahresarbeitseinheiten LFFGR Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Gesamtrechnung LGR Landwirtschaftliche Gesamtrechnung Nit-Nils Nicht trennbare nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten ÖSTAT Österreichisches Statistisches Zentralamt (heute Statistik Austria) VPI Verbraucherpreisindex WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung 3

32 Anhang. Das Anhang III-Schema Bsp. Mais in Niederösterreich Mais (NC5), Niederösterreich Von NEE zu BEE: Stück Aufkommen Verwendung innerbetrieblicher Verbrauch "außer"-betrieblich ins Inland Verkäufe Anhang III - Preise und Werte: Code/Regeln = Level (BEE, Fläche, Bestand) 4s,,3 55,545 5,45 5,5 Bruttoerzeugung (inkl. B'Veränd.) q (Tiere: 4q+4q-4q) 44, 4, 54,53 44,3 53,5 Verluste q,,5,4,4,4 Verwendbare Erzeugung 3q (q - q) 4,3 3,44 4, 4, 4,5 Anfangsbestand (am Hof) 4q 3,5,, 4,5 4, Verfügbares heim. Gesamtaufk. 5q (3q+4q=q+5q) 55,335 5,5,4 533,34 5, Pflanz- und Saatgut q Futtermittel q 5,3 5,53 3,,4 5, Sonstiges q Insgesamt q (q+q+q) 5,3 5,53 3,,4 5, Verarbeitung durch die Produzenten (trennbar) q Eigenverbrauch q an anderen lw. Einheiten _q 3,4,3,5,5,5 an andere Wirtschaftsbereiche _q 3,4,,,3,3 Auslandssaldo Selbsterstellte Anlagen Endbestand (am Hof) Insgesamt Bestandsveränderung insg. / absolut Produktion des lw. Wirtschaftsbereichs Hofbilanz-Saldo: Aufkommen./. Verwendung aus eigener Erzeugung Erzeugerpreise / Tonne Produktionswert zu Erzeugerpreisen Produktionswert zu Herst'preisen Endproduktion (Wert) _3q 3q 4q,,3 4,5 4,,5 5q (=q+...+4q),53 5,,5, 5,3 q (=abs(4q-4q)) - -,5,3, q (=q+...+3q+q+[q]) 4,3 3,44 4, 4, 4,5 (3q+4q) - (q+5q) =..... Verkäufe Innerbetrieblicher Verbrauch (Futtermittel) p Verabeitung d. Produzenten (trennbare Tätigkeit) p..... Eigenverbrauch p an andere lw. Einheiten _p ins Inland an andere Wirtschaftsbereiche _p Auslandssaldo _3p..... Selbsterstellte Anlagen 3p..... Vorratsveränderungen p Anfangsbestand 4v Innerbetrieblicher Verbrauch (Futtermittel) v Verabeitung d. Produzenten (trennbare Tätigkeit) v..... Eigenverbrauch v..... an andere lw. Einheiten _v Verkäufe ins Inland an andere Wirtschaftsbereiche _v Auslandssaldo _3v..... Selbsterstellte Anlagen 3v..... Endbestand 4v Ausmusterungsabschlag 4AAv..... Summe der Vorratsveränderungen (absolut) v (abs) bewertete Mengen check..... Produktion des Wirtschaftsbereichs Produktion des Wirtschaftsbereichs in jeweiligen Erz'Preisen EPv in Erz'Preisen von 5 EP5v in Erz'Preisen von n - EPn_v in jeweiligen Herst'Preisen HPv in Hrst'Preisen von 5 HP5v in Hrst'Preisen von n - HPn_v als Teil der Neuen LGR (v+v+_v+_3v) als Teil der Neuen LGR (Tiere) (v+v+_v+_3v+bv) nach Schneider alte LGR.. Produktionswert zu ErzgPreisen EPv Produktionswert zu HerstPreisen HPv Anhang III (ergänzend) - Herstellungspreis - Stützungen - Steuern Produktion Werte Preise etc. je Einheit Wert zu Erzeugerpreisen EPv Gütersubventionen Sv Gütersteuern Tv..... Wert zu Herstellungspreisen HPv (=v+3v-3v) Erzeuger-Preise =EPv / q Gütersubventionen je Einheit =Sv / q Gütersteuern je Einheit =Tv / q..... Herstellungspreise (basic price) =HPv / q Anhang III (ergänzend) - Indizes Indizes bezogen auf Erzeugerpreise Indizes 5 = Indizes Jahr(-) = Laspeyres Volumenindex Vol'Index Paasche Preisindex Pr'Index Wertindex Wertindex Laspeyres Volumenindex Vol'Index Paasche Preisindex Pr'Index Wertindex Wertindex Indizes 5 = 4 Indizes bezogen auf Herst'preise Indizes Jahr(-) = Indizes 5 = Indizes 4 bezogen auf Produktion Indizes Jahr(-) = Quelle: Statistik Austria Laspeyres Volumenindex Vol'Index Paasche Preisindex Pr'Index Wertindex Wertindex Laspeyres Volumenindex Vol'Index Paasche Preisindex Pr'Index Wertindex Wertindex Produktivitäts-Index q_4s_rate Paasche Levelindex Level-Index Laspeyres Produktivitätsindex Produktivitäts-Index Produktionsindex Produktions-Index Paasche Levelindex Level-Index Laspeyres Produktivitätsindex Produktivitäts-Index Produktionsindex Produktions-Index Anmerkung: Das Anhang III -Schema ist eben dem Anhang III der LGR-Handbuchs (Eurostat ) entnommen. An diesem Schema orientiert sich die Ermittlung des Produktionswertes aller in der LGR berücksichtigten Produkte, einschließlich der Tiere, der lw. Dienstleistungen etc., wenn das Schema selbst auch zum Teil erweitert (für die Tiere) oder zum Teil nicht vollständig gefüllt (bspw. für Urlaub am Bauernhof) sein muss. Einzelne Positionen (insbesondere die Verkäufe _) werden oft noch nach mehreren Untergruppen unterteilt. Für Getreide kann damit der Verkauf als Futter-, Brot-, Energie-, Exportgetreide etc. berücksichtigt werden, oder für Marillen der Anteil an Brenn- und Frischware. Möglich wird durch diese Unterscheidung die Zuordnung spezifischer Preise bzw. die Gewichtung der Preise nach Verwendungsanteilen. 3

33 Anhang. Datenhaltung der LGR Für die Erstellung der LGR durch die Statistik Austria wurde ein System von Dateien entwickelt, durch das die ausgewiesenen Ergebnisse bis hin schließlich zu den Einkommensindikatoren (bspw. Indikator A: Der Entwicklung des realen Einkommens je landwirtschaftlicher Arbeitskräfteeinheit etc.) lückenlos bis zu den Rohdaten bzw. Basisstatistiken zurückverfolgt werden können. Innerhalb dieses Systems sind damit keine harten LGR-Daten, sondern jeweils Verknüpfungen bis hin zu den Rohdaten gegeben. Letztere stammen aus gedruckten Publikationen, aus elektronischen Datenbanken oder wurden unmittelbar erhoben. In jedem Fall ist eine vollständige Dokumentation der Herkunft der Rohdaten gewährleistet. Dieses System schließt auch alle Berechnungen, Annahmen etc. ein. So lässt sich bspw. in diesem System erkennen, welche Methoden und Annahmen etc. im Einzelnen bspw. für Interpolationen, Produktivitätsrechnungen etc. verwendet worden sind. Zurückverfolgt werden können also auch die Auswertungen, wie sie in dieser Arbeit im Abschnitt vorgestellt wurden. Dieses System konnte auch für die mit dieser Arbeit vorgelegte Rückrechnung der LGR verwendet werden. Erstellung und Auswertung der LGR im PC Quellen Datensammlung und Aufbereitung Arbeitsdateien Datensicherung, Konsistenzprüfung Auswertungen, Konsistenzprüfungen, Simulationen Almen.xls (AMA) INLB (LBG)... Subventionen (Ortner, AWI) daten.xls (Jahresdaten) LGR_Getreide.xls LGR_H gew.xls LGR_Kartoffeln.xls... LGR_Dienstl.xls NewCronosMaster. xls (Zus fassung) NewC _ DieKleineLGR.xls (Auswert.,Überm.) LGR_DieGrosse.xls (Tabellarische Auswertungen) LGR_Vorl.xls trade.mdb (Außenhandel) LGR_EPS.xls LGR_Wertsch.xls LGR_neu.mdb (Zusammenfassung, Sicherung) LGR_DieGanze.xls (Pivot Auswert.) Vorschätzungen, Simulationen (Preise) LGR_Futtermittel.xls makro-gestützt LGR_neu.mdb (ISIS, ALFIS, andere Replik.) Tiere.xls (Monatsund Jahresdaten) LGR_Makros.xls Als Tabelle eingefügt Bereichsnamen-Verknüpfungen SVerweis-Verknüpfung ODBC-Verknüpfung Quelle: Statistik Austria 3 33

34 Anhang 3. Anmerkungen zu einzelnen Positionen der LGR Im Folgenden sind Anmerkungen zu einzelnen Positionen entsprechend der New Cronos Gliederung der LGR dokumentiert. New Cronos bezeichnet die Domain, in der Eurostat (unter anderem) LGR Daten archiviert bzw. publiziert. Auch von Österreich wird die LGR an Eurostat in der durch Übermittlungstabellen vorgegebenen Gliederungstiefe übermittelt. Für die Zwecke der Erstellung der LGR ist die Gliederung zum Teil erheblich tiefer. Maßgeblich für die Erstellung und damit auch die Rückrechnung der LGR sind selbstverständlich das LGR Handbuch (Eurostat ) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 3/4. Die Umsetzungen im Einzelnen orientiert sich dann an der Praxis der Statistik Austria, die als Metainformation zugänglich gemacht werden (Statistik Austria, ). Im Folgenden genügt es daher, nur solche Vorgehensweisen bzw. Anmerkungen zu dokumentieren, die nicht durch die genannten Quellen abgedeckt sind. Falls die Rückrechnung genau den Verfahren der LGR ab folgen kann, erübrigt sich damit jede weitere Anmerkung. Eine vollständige Dokumentation bietet das elektronischen Datensystem (vgl. Anhang ). Bei einer eventuellen Verwendung oder Weiterentwicklung des Datensatzes sind Rückfragen beim Autor jedenfalls sicher sinnvoll und erwünscht. Die Anmerkungen werden jeweils auf der Gliederungsstufe gemacht, auf der sie möglichst allgemeingültig sind. Auf diese Weise werden Doppelungen vermieden. Grundsätzlich ist der Charakter der Anmerkungen rein arbeitstechnisch und eher vorläufig ausgerichtet. Offene Fragen sollen damit gegebenenfalls tatsächlich offen gelegt, eine weitere Verbesserung der Rückrechnung erleichtert werden. NC: Getreide Wegen der Zuordnung von Hirse etc. gibt es keine einheitlichen Angaben zu Getreide insg. Endproduktion ist nicht gleich _q. Unter _q ist auch der Verkauf an die Futtermittelindustrie verbucht, in der Endproduktion nicht. Dieser Teil wird in der alten LGR auch unter Betriebszwecken geführt. Betriebszwecke in der alten LGR umfassen das Futter, das im Betrieb verbraucht wird, das an andere lw. Betriebe verkauft wird und das an die Futtermittelindustrie und handel verkauft wird. Beim Getreide ist bei Schneider eine Verbilligungsaktion in der Preisentwicklung im Inland inkludiert Offensichtlich ein Politikinstrument. Daten für die Lager am Markt zum.. stehen uns nur für die Jahre bis zur Verfügung. Vor- und rückverkettet werden sie anhand des Anteils dieser Mengen an der Ernte des aktuellen Jahres. Die Differenz zwischen Erntemenge und Endproduktion muss auf q, _q und _q aufgeteilt werden. _q beinhaltet zusätzlich die Vermahlung. _q wird jetzt einfach zurück geschrieben mit dem Anteil, den dieser Handel im Jahr an den Verkäufen hatte. [Durch Auswertung der Angaben von Wildling ließe sich das verbessern. Mit _q wird dann genauso verfahren, weil das alles sonst kein Ende nimmt. In der alten LGR ist die absolute Menge der EP immer relativ konstant. Das ist plausibel, weil die anderen Sektoren in ihrer Nachfrage nicht von den Ernteschwankungen geleitet sind. Soweit durch Unterlagen von Wildling verfügbar, werden dessen Daten verwendet, um die Berechnungsmethode von für die Rückrechnung zu übernehmen. Vor ist dies allerdings nicht mehr möglich. Von da an wird nur noch die Versorgungsbilanz zur Aufteilung von Verwendungen herangezogen sowie die Angaben aus dem Tätigkeitsbericht des GWF. Grundsätzlich kann Futter auch in der Hofbilanz als Restposition gerechnet werden. Die andere Position für die das in Frage käme, wäre der Endbestand. Beide lassen sich in fester Relation zum Ertrag rechnen. Feststehen sollten Verkäufe (strukturiert, ok wegen der Preise. Wir wissen dann aber immer noch nicht, welche Anteil der Importe auf Futter entfallen und welche nicht. Wir können also ruhig drauf los schätzen, es geht sowieso nicht viel genauer.) 34

35 wurde ein Getreidekonzept entwickelt, mit dem die zunehmende Überproduktion eingedämmt und durch die Schaffung eines exportorientierten Systems die Finanzierung steigender Ausfuhrkosten sichergestellt werden sollte. In diesem Zusammenhang wurden Verwertungsbeiträge ab 3 durch den GWF eingehoben. (GB--4) Bei den für die LGR verwendeten Zahlen wird ein Absatzförderungsbeitrag errechnet, auf Basis der Tabellen im Anhang des Grünen Berichts. Seit dem.. unterliegen Brotgetreide und Mahlprodukte nicht mehr der amtlichen Preisregelung. Für die Bezuschussung der Lageraktion ist aber weiterhin ein Richtpreis erforderlich. (GB--55) NC: Handelsgewächse Hier ist die LGR den eigentlichen und auch den verlängerten Versorgungsbilanzen überlegen. Da wäre die Bilanzen also zu verbessern. [in xl_versorgungsbilanzen wäre die Abteilung LGR aufzustocken. Das wird aber erst dann Sinn haben, wenn die ganze LGR nach Quartalen erstellt wird bzw. Wirtschaftsjahre und Kalenderjahre beliebig abgefragt werden können. Die Versorgungsbilanzen fangen mit Glück an; zum Teil ab 4 usw. Teilweise ergeben sich negative Zahlen bei der Verarbeitung. NC: Ölsaaten NC: Raps und Rübsen Rückrechnung der Preise über alte LGR und EPS_5_BX. Dabei enthält EPS_5_BX die Gütersubvention; der Preis der alten LGR nicht (so heißt die Anmerkung im Preisblatt). Auf diese Weise wird die Gütersubvention jetzt errechnet. Problem ): Die Subvention wird dann irgendwann negativ (hier dann auf Null gestellt.) Problem : Differenz zu den Zahlen von Ortner ab (Ortner ist glatt doppelt so hoch). Frage: Orientiert an Produktion oder an Lieferleistung [im Moment Produktion q; weil sonst die Differenz zu Ortner noch größer wird.) q (Futter wird als Restgröße von Lieferleistung und Produktion gerechnet.) Raps-Futter (3q; xb_rape_afee) das ist eine Lücke zwischen und 3. Warum? Die Rapsmenge wird überhaupt erst mit Ende der er Jahre wichtig. Einige Preisveränderungen sind mehr als seltsam, decken sich aber exakt mit Schneider. Die Gütersubventionen sind offensichtlich zum Teil in den Auszahlungspreisen enthalten gewesen und zum Teil nicht. NC: Sonnenblumenkerne Sonnenblumen mit Erzeugerpreisen aus der alten LGR, Herstellungspreise aus der Preisstatistik. Xb_Sunf_Seed sollte mal ein bisschen Rücksicht drauf nehmen, dass es gar keine Fläche mehr gibt Ich stelle es hier um und stelle auf die Fläche ab bei gleich bleibendem Saatgutaufwand je ha. Der Endbestand wird als Anteil der Produktion rückgerechnet. NC3: Soja Anbaufläche lt. GWF vor nicht verfügbar nicht gegeben. Der Sojabohnenpreis setzt erst 3 ein; wir können vom Preis der alten LGR ausgehen. Gütersubventionen werden aliquot von Raps übernommen). Vor gibt es keine Preise mehr (auch keine Produktion). Es wird trotzdem zurück geschrieben mit einem mit der Rapspreisentwicklung verketteten Preis. 35

36 Xb_Soya_Seed ist offensichtlich Unsinn. Es gibt nämlich gar keine Fläche mehr; wo soll da das Saatgut genutzt werden? Ich stelle hier mal um auf Saat je Fläche. Bzw. ich verwende einfach was für veranschlagt ist. Saatgutwechsel wird auf (also nur Zukauf gestellt); es gab keine Anbauflächen von denen aus das hätte eingewechselt werden können. Fehler in _q!aiff: Bezug auf Zeile $4 wird auf $ umgestellt. Xb_SOYA_UPRO ist falsch. Steht da eh nur als Platzhalter. Könnte von der LGR mal übernommen werden. Das wird die bessere Quelle. NC: Sonstige Ölfrüchte Anbaufläche lt. GWF vor nicht gegeben. Für die Versorgungsbilanzen müssten auch die Positionen hinein, die nicht in Österreich produziert werden wie bspw. Palmnüsse etc. Für die LGR wären da lauter Nullen. NC: Ölkürbis Der Ertrag je ha ist vor konstant gehalten. Vielleicht gibt s da ja doch noch irgendwo Daten? Schneider hatte eine Mengen ausgewiesen; das übersetzt sich bis zum Produktionswert analog. Verluste werden von Wildling anhand der Inlandsverwendung gerechnet. Die xl_versbilanz wird so übergangen, muss angepasst werden. Ein Prozent davon am Acker. Zu überlegen wäre auch eine Anpassung an Ernteverläufe [wie beim Gemüse]. Wegen eines Zirkels wird hier anhand der Ernte gerechnet. Die Bilanzen werden hier losgelöst von der xl_versbil zurückgerechnet. Der Verzehr wird als Anteil an der Produktion zurückgerechnet. [Das ist nicht ganz überzeugend; Wien erhält wegen des hohen Bevölkerungsanteils wohl zu viel; verzehrt wird wohl eher in der Stmk?] NC: Mohn Es fehlen Flächen und Ernten vor. Schneider übernehmen. Preise sind lückenhaft und werden für die Lücke fortgeschrieben. NC: Öllein Scheint erst in den späten aufgekommen zu sein. Schneider hat das Produkt gar nicht. NC: Sonstige Ölsaaten Gibt s überhaupt erst ab. Auch hier wäre wieder zu überlegen, ob und wie ein Minimalwert die Indexrechnungen sicherstellen könnte. NC: Eiweißpflanzen Flächen werden aus ISIS, und EDLS zurück verlängert. Die Produktpalette ändert sich mehrfach. Nachdem für den Zeitraum ab Süßlupinen, Linsen Kirchererbsen und Andere Hülsenfrüchte eingeführt werden, gab es in früheren Jahren noch Wicken, Speisebohnen, nach langer Unterbrechung einmal wieder Linsen, Speiseerbsen und Speisebohnen. Summarische Positionen sind sehr lückenhaft. Maßgeblich aus Ausgangspunkt ist die Quelle der FF, danach wird mit ISIS und EDLS kombiniert. Für die Jahre 5 bis 5 ergibt sich aus einer Gesamtposition zur Fläche von Hülsenfrüchten, dass die Produktion bis auf 4 () zurück ging, bevor sie danach wieder deutlich anzog. Acker(Pferde)bohnen: Eine erhebliche Lücke (5 bis 5) dieses sonst stabilsten Produktes wird über die Angaben zur Gesamtfläche Hülsenfrüchte interpoliert. 3

37 Körner(Futter)erbsen: Datenlage noch schwächer als für Ackerbohnen. Fehlende Daten werden ähnlich aufgefüllt wie für Ackerbohnen. Die Rückrechnung der Erntemenge orientiert sich an der Fläche Die Anderen Hülsenfrüchte werden vor mit 5%iger Abnahme zurückgeführt, außer sonstige andere. Diese ergeben sich rechnerisch aus den Sonstige Andere: Wird gerechnet als Residualgröße aus Hülsenfrüchte insgesamt (soweit verfügbar). Reparaturbedarf ist relativ rasch sichtbar, ließe sich am ehesten durch Ergänzungen in EDLS sicherstellen. Die Rückrechnung der Erntemenge orientiert sich an der Fläche Preise: ab nach Getreidewirtschaftsfonds. Für die Jahre vorher eben dort nach mal nachschlagen und Preise nachtragen. Derzeit nominell: Einfach zurückgeführt. Alte LGR: Es liegen Daten vor, die sich auf Speisebohnen und Speiseerbsen beziehen. (Bis.) Diese betreffen den menschlichen Verzehr und sollten entsprechend nicht als Futtermittel, sondern zum Verkauf bzw. Verzehr gerechnet werden. Versorgungsbilanzdaten beziehen sich derweil nur auf das Aggregat Pulses. Über eine Aufteilung wäre nachzudenken wird so weit wie möglich gemacht. Bei Schneider fehlt das auch alles - ist nicht Teil der Endproduktion (Bundeshofkonzept). Körnererbsen _q sind anhand von Zukäufen von Landwirten gerechnet in den Jahren bis. Sonst als Anteil vermutlich geschätzt. So wird jetzt auch zurückgerechnet: Insgesamt: Die Entwicklung stellt sich mehr als interessant dar: Der Peak um deutet entweder auf einen radikale Umstellung der Statistiken hin oder auf einen Versuch der Diversifizierung. NC3: Tabak Flächen sind so weit wie möglich durch EDLS ergänzt, die verbliebenen fehlenden Jahre ( und ) sind interpoliert. Die Mengen werden anhand von Daten der alten LGR zurückverkettet (auf gerundet, bei Gesamtmengen zwischen 4 und ). Mengendaten stehen genauer über den Grünen Bericht bzw. Kniepert_Förd ergänzt.xls]tabak zur Verfügungen. Die Aufteilung auf Bundesländer erfolgt anhand der Bemessungsgrundlage, der Produktionsmenge. Alle Bundesländer werden dabei gleich behandelt. Eine Korrektur wäre wünschenswert wegen unterschiedlicher Belastungen der Regionen durch eine Krankheit. Rückverkettung der Preise vor nach alter LGR. Auch hier stehen zu Vergleichszwecken Daten aus dem Grünen Bericht in Kniepert_Förd ergänzt.xls]tabak zur Verfügung Gütersubventionen wurden ab ausgezahlt. (Grüner Bericht, Textteil). Nicht in allen Jahren wird der Auszahlungsbetrag genannt. Weder Grüner Plan noch Bundesrechnungsabschluss bieten explizite Hinweise. Lücken werden durch Schätzung, basierend auf Prämiensätzen und Produktion, geschlossen. Versorgungsbilanzdaten liegen nicht vor. NC3: Zucker Stärke- und Zuckerförderungsgesetz von bzw. NC: Sonstige Handelsgewächse NC: Textilpflanzen Flächen sind vor in Abhängigkeit von Hopfen und Handelsgewächs-Gesamtfläche gerechnet Daten aus der Erntestatistik fehlen. Flächen und Mengen werden deshalb unverändert zurückgeschrieben. 3

38 NC: Faserhanf Flächen sind vor in Abhängigkeit von Hopfen und Handelsgewächs-Gesamtfläche gerechnet Daten aus der Erntestatistik fehlen. Flächen und Mengen werden deshalb unverändert zurückgeschrieben. NC: Hopfen Hopfen liegt nach alter LGR vor, nach EDLS nur Flächen (wieder zu gerundet; und werden interpoliert.). Mengen werden der alten LGR entsprechend zurückgeschrieben, und werden interpoliert. Preise für und 3 werden von 4 übernommen. Keine Versorgungsbilanzdaten in der Datendatei NC: Sonstige Handelsgewächse (Heilduft etc.) Flächen vor mit er Wert zurück geschrieben Erntemengen sind nicht gegeben NC3: Futterpflanzen Es wird zurückgerechnet bis (mehr Platz ist in FF nicht mehr) Nicht alle Angaben stehen über ISIS zur Verfügung. Statt ISIS werden gegebenenfalls Angaben aus dem Blatt FF verwendet. Diese standen allerdings nur ab zur Verfügung. Falls weder über ISIS noch über Blatt FF verfügbar, wurden die Angaben im Blatt FF Anhand der Ergebnisse der lw. Statistik ergänzt. Es stehen für das Jahr weiter nicht zur Verfügung: Sonnenblumen als Futter (3:.4 ha), Grünmais (3:.5 ha), Futterraps (3: 5.5). Zusammen fehlen also knapp 3. ha von insgesamt.. ha Futterfläche. Gefüllt wird die er-lücke durch die 3er Werte. Bei den einmähdigen Wiesen gibt es einen fast unerklärlichen Rückgang der Flächen von 4 auf 5. Preise werden genauso gerechnet wie nach (über die Kosten bzw. die Indizes dort.) Hier wären Veränderungen wünschenswert. Vor ist dies nicht mehr möglich, weil die Preisindizes der LBG fehlen. Müssten also ergänzt werden. Eine Überprüfung wird hier im Kontext der Futtermittelbilanz fällig werden. Ein Abgleich mit Versorgungsbilanzen entfällt Futterpflanzen sind in den Versorgungsbilanzen nicht vertreten. Internationaler Handel mit Grundfutter (Heu etc.) wird vernachlässigt. Handel über Ländergrenzen wäre zu überlegen. Gesamtbild: Es fehlen Preisdaten für die Jahre vor. Weiters fehlen wenige Daten für 3, für die 4er-Flächen eingesetzt wurden. Preise hängen eng mit Technologie zusammen im Zusammenhang mit der Arbeit an Produktionsfunktionen könnten hier Anpassungen vorgenommen werden. Für einzelne Brüche oder Ausreißer wird man Erklärungen finden müssen bzw. die Daten ggf. noch einmal überprüfen. NC4: Gartenbau Aus der alten LGR stehen nur Angaben zu Werten ab zur Verfügung. Keine Mengen, keine Preise. Zu Anpflanzungen steht gar nichts zur Verfügung. NC4: Gemüse Für die alte LGR sind Brüche in der Erntestatistik gegebenenfalls korrigiert worden. So auch bei Paradeisern. (Bspw. ). Die Rückrechnung folgt in klaren Fällen der alten LGR. Flächenangaben stehen aus der alten LGR keinesfalls aus ISIS und EDLS zum Teil zu Verfügung. Soweit verfügbar wurden sie verwendet, falls nicht wurden Schätzungen vorläufig 3

39 nur für wenige Produkte vorgenommen. Zum Teil sind Schätzung für Flächen zwischen und 5 zu überprüfen. Anteile an Verarbeitung sowie Schwundraten werden entweder ohne Veränderung ab zurück verlängert oder die Raten ergeben sich aus der alten LGR. [Schwundraten könnten in der Tat verbessert werden] Eine Rückrechnung mit Aufhebung der Brüche zwischen den Gartenbauerhebungen wurde bereits für die Jahre ab vorgenommen. Damit besteht der Rückrechnungsbedarf mit Blick auf die Erntemengen erst vor diesem Jahr. Die als Aggregate für die alte LGR ausgewiesen Werte treffen in keiner Weise die selbst vorgenommenen Aggregate der alten LGR noch treffen sie die Eurostat-Angaben zur alten LGR. NC4: Karfiol Auch in der alten LGR erst ab 5. Rückrechnung der Menge (q) über Gemüsestatistik bis, davor Trend, schließlich Fixierung, um negative Werte zu vermeiden. Fläche an Trend bei fixem Ertrag rückgerechnet. Preis: Vor mit Paradeiser-Preisentwicklung verkettet. NC4ii: Paradeiser Als zusätzliche Anforderung ergibt sich die Aufteilung auf Freiland und Glashaustomaten. In der alten LGR waren Tomaten praktisch ausschließlich mit Freiland-Preisen und damit zum Teil deutlich niedriger bewertet worden. Eine Aufteilung nach Freiland und Glashaus liegt allerdings auch nicht vor, sodass die Gewichtung offen bleibt. In diesem Fall wurde eine Annäherung ohne Bruch gesucht. Für /3 zeigen sich ein deutlicher Bruch (Vermutlich durch die Erhebung). Der Bruch wird derzeit nicht (wie von der alten LGR) korrigiert; lediglich über den Schwund wird versucht, einen Ausgleich zu finden. Der Bruch bzw. die Ausschläge für /3 bleiben erheblich. NC4ii: Gurken Anstatt Glashausgurken rückwärts nur zu fixieren werden sie jetzt mit dem Faktor, rückgeführt und laufen damit schließlich aus Vorübergehend (bis zum Zeitpunkt zu dem der Glashausanbau anfängt) übersteigt die neue die alte LGR, danach gleicht sie sich wieder an. NC4i: Karotten, Möhren, Rüben In Bezug auf die Mengen werden alle Positionen mit Trends zurückgeschrieben. Damit übersteigt die Menge die neue LGR die alte LGR-Menge vor, macht aber den Bruch von / in vollem Umfang mit. NC43i: Kohl, Chinakohl und ähnliches Kohl gab es in der alten LGR bis und wieder ab 5. Wird jetzt für q interpoliert. Die exzessiven Schwankungen beim Chinakohl sind überprüft, allerdings nicht erklärt. NC44i: Kraut (weiß, rot, Industrie) Erntestatistik für Rotkraut erst ab 5, dann identisch mit ISIS Alte LGR bis und wieder ab 5 Rotkraut wird analog zu Weißkraut zurückgeführt bis ; davor wird mit der alten LGR zurückverkettet. Nach ISIS und alter LGR liegen unterschiedliche Mengenangaben vor vor. 3

40 NC45i: Paprika Daten nach den verschiedenen Sorten und Verwendungen von Paprika reißen bereits vor 5 ab, schließlich liegen Daten aus der Erntestatistik für Paprika insgesamt vor, die entsprechend dem Jahr (andere Rückrechnung) aufgeilt werden. Preise werden ab mit Umrechnungsfaktoren aus der EPS gerechnet; vor werden sie mit dem LGR-Preis rückverkettet. NC4i: Salate Vor liegt für Salate nur Häuptlsalat vor. Nach der Erntestatistik gibt es noch Mengen für Endiviensalat, aber auch der nur ab. Die weitere Rückrechnung der Mengen erfolgt vor (außer Endivien: ) durch die Übernahme der Veränderungsraten des Häuptelsalates. NC4i: Zwiebeln, Porree, Knoblauch und Schnittlauch Zwiebeln liegen ab durch ISIS in Flächen und Mengen vor. Die anderen drei Produkte erst ab. Zwiebeln werden anhand der alten LGR zurückverkettet, die Mengen der anderen Produkte wiederum an die Veränderungen der Zwiebeln auf Bundesebene angehängt. (Dies scheint gerechtfertigt, da alle ab einen ähnlichen Trend aufweisen. Auf Länderebene ergeben sich wegen unterschiedlicher Länderanteile zum Teil fragwürdige Entwicklungen.) Knoblauch: die Entwicklung bis 5 wurde überprüft und entspricht der Datenlage. Die Lagerbestände von Zwiebeln werden anhand des Anteils von Ernte zu Lager von zurückgerechnet. Preise liegen aus der EPS ab vor, davor wird mit dem Zwiebelpreis der alten LGR verkettet. Dies bedeutet einen starken Anstieg der Preise von auf für den eine passende Erklärung hier nicht vorgelegt werden kann. Zu beachten sind Mengen und Preise für die Verarbeitungsware NC4i: Erbsen, Fisolen, Bohnen Die Mengen für Erbsen und Fisolen liegen ab vor, danach erfolgt Rückschreibung durch alte LGR. Bohnen sind wie bereist vor 5 zu vernachlässigen Die Preise für Verarbeitungsware werden mit den Preisen für Frischware verkettet. Der deutlich höhere Wert für die alte LGR zwischen und ist vorläufig nicht geklärt. NC4i: Übriges Gemüse Bis auf Spinat und Champignons gibt es keine Daten aus der alten LGR Auch aus der Erntestatistik stehen die übrigen Produkte erst ab 5 oder auf Bundesländerebene und zum Teil ab auf Bundesebene zur Verfügung. Alle Erntemengen werden daher mit Trends zurückgeschrieben. Zum Teil sind damit eher die Brüche zwischen 4 und 5 problematisch. So ergeben sich auch für die Ergebnisse vor schwierige Werte wie bei Spargel oder Speisekürbis (Diese fallen sofort auf Null). Der Wegfall von Mengendaten wäre auch zu überprüfen, weil bspw. bei Spargel sehr wohl Preise ab vorhanden sind. NC4: Pflanzen und Blumen Angaben liegen rückgerechnet durch die neue LGR ab 3 vor. (Bedingt durch Erhebung ). Weiter zurückverkettet wird mit den alten LGR-Werten bis. Davor liegt der Wert für Pflanzen und Blumen nur noch als Residualgröße Gartenbau Gemüse vor. Bis auf Weiteres werden die Jahre vor mit Trends geschlossen. 4

41 NC4: Kartoffeln Dies ISIS-Zahlen für Fläche und Ernte erst ab 5; durch EDLS in Flächen und Ernte ergänzt. Dabei deutlicher Bruch bei früh- und mittelfrühen Kartoffeln. Dieser Bruch ist auch in EDLS-Daten selbst. Ein Grund dürfte die Neu-Festlegung der Güterklassifizierung mit Vortreib-Kartoffeln ab 5 sein. ISIS fällt dann aber in Gesamtgrößen wieder niedriger aus als EDLS. Insbesondere Vortreibkartoffeln bleiben da wegen des Bruchs fragwürdig. Für die Futterverwendung werden plausiblerweise andere Preise verwendet und so auch rückverkettet. Verkäufe an andere lw. Einheiten (_; hier: Saatkartoffeln) werden als Verkäufe von Pflanzkartoffeln-Exporte von Pflanzkartoffeln bestimmt. Vor liegen keine Daten vor. Ihr Anteil an der Gesamtproduktion schwankt um die drei Prozent; damit wird zurück geschrieben. Die Zahlen für und bleiben erhalten. Die Verluste insgesamt haben noch aus der ALFIS-Datenbank gestammt. Ich ergänze durch xl_versbil. Es wird eine Endproduktion errechnet, die zum Teil beim doppelten der Schneiderschen liegt. Ein bisschen viel fast Ab sieht es ganz gut aus. Es fehlt vor die Erzeugung Brennkartoffeln; vor die Erzeugung Stärkekartoffeln; Mengen der Speiseindustriekartoffel, normale Speisekartoffeln werden als Residualgröße ausgerechnet. Preise werden aus der Erzeugerpreiserzeugung übernommen und vor mit den Angaben aus der alten LGR zurückverkettet. Was auffällt ist ein Preisanstieg im Jahr 5 der einem Ausreißer gleichkommt und von der alten LGR so auch nicht nachvollzogen wird. Vor - 4 weist die alte LGR auch fast durchwegs niedrigere Preise aus, was dann durch die Rückverkettung fortgesetzt wird. Auch die Preisveränderungen in der ersten Hälfte der er Jahre (diesmal durch die alte LGR!) Technischer Hinweis: Die Strukturierung durch Differenzierung der Verkäufe und Sorten in der neuen LGR macht einen direkten Verglich mit den Positionen in der Alten LGR zumindest schwierig, wenn nicht irreführend: Bspw. kann unter der Position Frühkartoffeln sehr wohl mal zum Preis von Brennkartoffeln verkauft werden, wenn es dann so war. Stärke- und Zuckerförderungsgesetz von bzw. NC: Obst Baumzählungen vor sind offensichtlich eine Ausnahme? Wir haben jedenfalls keine Daten dazu. Keine Erntezahlen zu Beerenobst vor Preise können überwiegend aus der Erzeugerpreisstatistik übernommen werden, davor wird mit Preisen aus der alten LGR rückverkettet. Preise für Stachelbeeren werden ebenfalls aus der alten LGR übernommen. Vor wird mit Preisen der alten LGR rückverkettet. Die Aufteilung von AMA-Gebühren bzw. Gütersteuern erfolgt über die Flächen exkl. Hausgärten; wie gehabt, auch zurück. Die Aufteilung von Subventionen hängt noch nach hängt an früheren Daten zu Hausgärten. Für Steuern war das schon auf LGR_Obst_e_i.xls geändert worden. Derweil wird einfach mit einem fixierten Wert zurückgerechnet. Es fehlt an der Aufteilung nach Verarbeitung und nicht-verarbeitung. Entweder könnten hier noch mal die alten Unterlagen von Schneider ausgewertet werden, oder der Anteil wird so ausgerechnet, dass wir in etwa die Schneider-LGR-Werte treffen. Das Problem besteht allerdings durchaus schon für die Jahre -4. Das ist jedenfalls unbefriedigend. Daten für Obst vor 5 da ist immer weniger da, das wäre aufzufüllen. Insgesamt ist der Fit mit der alten LGR gut! Was derzeit völlig fehlt ist die Einbeziehung der Versorgungsbilanzen NC: Tafeläpfel Unterscheidung nach Äpfeln und Birnen nicht im ISIS. Ich mache das jetzt vorläufig aliquot 4

42 Die Gewichtung der Preise bleibt für die Rückrechnung wie in oder. Derweil werden Abweichungen von der alten LGR in Kauf genommen. NC: Birnen Wie Äpfel NC3: Pfirsiche Wie Äpfel NC: Sonstiges Frischobst NC: Kirschen Die EPS-Reihe von Brennware ist so brüchig, dass ich gleich mit der alten LGR zurückverkette. NC: Weichseln Keine Unterscheidung mehr nach intensiv/extensiv (ER_Ernte_Weichseln_intensiv_Bgld) vor 4. Vorläufig Aufteilung nach in q nach den Verhältnissen von 4. Bei den Verlustraten ergäben sich zum Teil negative Ergebnisse aus der Relation Menge altelgr/ernte. Dies dürften Rundungsfehler sein. Die Verlustrate wird in diesen Fällen auf Null gesetzt. NC4: Stachelbeeren Die alte LGR hat hier in einen Bruch. Der Preis wird deshalb über schwarze Ribiseln interpoliert. NC5: Walnüsse Der Wahlnusspreis hat 5 eine Lücke; wird mit Preis der alten LGR interpoliert. Es fällt auf, dass der Preis in der alten LGR niedriger als in der Erzeugerpreisstatistik war. NC: Holunder Holunderpreise werden mit Preisen von roten Ribiseln zurückverkettet. Für Verarbeitungsware mit den Brennwarepreisen von Marillen. [Schlimm, ich weiß, aber sonst ist nichts da. NC: Wein Verschiedene Brüche beim Lagerbestand nach Wildling, da inkl. Sekt ohne sonstige und außerdem Verschiebung des Stichtags von Ende November auf Ende August. (4/5). Vor keine absoluten Lagerbestände bei Wildling. Lagerung auf lw. Ebene liegt vor nur mit erheblichen Brüchen vor (veränderte Kategorisierung der Produkte etc. Wird derzeit mit den Veränderungen der Gesamtbestände zurück geschrieben. Rückrechnung des Verbrauchs am Betrieb vor anhand eines Trends Zur Abstimmung mit den VersBilanzen muss der Bestand für den Markt heraufgesetzt werden, um nicht einen negativen Bestand am Markt zu haben. Gegenüber den Versorgungsbilanzen ergibt sich vor ein geringer Unterschied (vom Promillbereich zunehmend bis 4 auf,%) in der Erzeugung. Aus diesem Grund wird die Bilanz vor über den Verzehr geschlossen. Für die Rückrechnung vor werden Preisentwicklungen der alten LGR verwendet. Die Berechnung der Preise ab aus der Erzeugerpreisstatistik wäre sehr aufwändig. 4

43 Als Problem bleibt das Defizit in der Hofbilanz (auf die Lagerbestandsverluste vor q zurück zu führen.) NCiii: Sonstige pflanzliche Erzeugnisse Die Produktgruppe umfasst Schilfrohr sowie Saat- und Pflanzgut. Angesichts der insgesamt geringen Bedeutung wird nur Schilfrohr (der alten LGR folgend) explizit zurückgerechnet, die Sämereien werden rückwirkend lediglich fixiert. Für die Jahre und wird ein Dimensionsfehler in den Datenquellen zur alten LGR angenommen bzw. korrigiert NC: Tiere Der Deflator Spedition (wird gebraucht für die Berechnung von Transportkosten Betrieb Schlachthof oder Betrieb Grenze) wird mit dem VPJ-Verkehr allgemein rückverkettet. NC: Rinder Die Bestände für Rinder werden in Stück vor anhand der Veränderungen der Mengen zurück geschrieben. (vgl. auch AVZ_Rinder.xls) Ausbeutesätze werden von für alle vorherigen Jahre übernommen. ISIS-Preise werden für Kälber vor mit EPS-Preisen zurückgerechnet. Vor wird mit LGR-Preisen zurück gerechnet. Dabei stehen Preise für verschiedene Tierkategorien zur Verfügung. Für den Außenhandel liegen derzeit vor keine Angaben vor. NC3: weibliche Rinder Zu den Gütersubventionen für weibliche Rinder gehört nach der Zuordnung von Ortner für die Jahre ff die Mutterkuhprämien selbst (ab mit im zweiten BBSP), die Rinderhaltungsprämie für Bergbetriebe von bis 3 die Förderung des Viehabsatzes in Berggebieten (ebenfalls Teil des BBSP ab ) der Futtertransportkostenzuschuss ab 3. nach Ortner wird die Reihe als solche nach nicht weitergeführt. Es setzt eine Reihe Getreide ein die Getreideverbilligungsaktion für Berggebiete ab NC: Schweine Lediglich Preise werden von der alten LGR übernommen. Dabei gibt es nur einen Preis für alle Tiere; eine Berechnung von zyklischen Entwicklungen kann sich daher für den Zeitraum vor nicht auf etwaige Preisdifferentiale bzw. deren Entwicklungen zwischen Muttersauen und Mastschweinen stützen. Die Bestandszahlen weisen deutliche Sprünge auf (in Stück und in Mengen) was auf verschiedene Kategorisierungen über die Jahre zurückzuführen ist. Dies wirkt sich auf die Erträge unmittelbar aus und sollte überarbeitet werden. Es macht auch die Möglichkeit der Schätzung der Produktion in Abhängigkeit der Bestände schwieriger. Für das Ergebnis in Werten schlägt sich dieses Problem kaum mehr nieder, da dieses wesentlich von er Preisentwicklung geprägt ist. NC3: Einhufer Einhufern (also Pferden) kommt in der Landwirtschaft noch in den er Jahre des. Jahrhunderts mit einer Gesamtzahl ( tsd. im Jahr bspw.) eine grundsätzlich erhebliche Rolle zu. Sie waren als Arbeitstiere noch weit verbreitet. Andererseits spielen sie als Produkt der Landwirtschaft kaum eine Rolle; sie gehen auch in den er Jahren mit einem Wert von etwa 3 Mio. in die Berechnungen ein. 43

44 NC4: Schafe und Ziegen Die Schlachtungszahlungen greifen prinzipiell nicht auf die EDLS zurück, sondern auf die Schnellberichte der Statistik Austria. Der Einfachheit halber werden für die Rückrechnung allerdings die Veränderungsraten der alten LGR herangezogen, um die Entwicklung nachzuzeichnen. Problematisch ist dies hinsichtlich der Bestandszahlen, die aber ohnehin verschiedene Probleme aufwerfen und wegen des Wechsels von Kategorien genauer erarbeitet werden müssten. (Das Jahr wird aus und interpoliert, da der Wert in 4q sonst unrealistisch ist) NC5: Geflügel Die Rückrechnung erfolgt auch hinsichtlich der Schlachtungen anhand der alten LGR. Einzelne Positionen ergeben sich als Salden. Truthühner werden vor mit einem Faktor von, weiter zurück geführt. Wie für die LGR ab werden die Bestände zwar als Datensatz mitgeführt und für die Bundesländerrechnung herangezogen. Sie werden aber monetär nicht bewertet und fallen damit für die Wertberechnung der LGR aus. Ausbeutefaktoren werden aus 5 übernommen, Schlachtgewichte konstant gehalten. NC: Andere Tiere (Jagd) Für die Rückrechnung werden die Angaben der alten LGR übernommen. Sie liegen allerdings nur in Werten vor. Zur Berechnung der Menge werden die Veränderungsraten der Werte mit dem VPI deflationiert und mit den Daten ab verkettet. Wegen des höheren Ausgangsniveaus der Jagd in der LGR ab liegen die Werte auch vor auf einem höheren Niveau als in der alten LGR. Dies gilt, obwohl in der neuen LGR Kaninchen vernachlässigt werden. NC: Tierische Erzeugnisse NC: Milch NC: Kuhmilch Produktion und betriebliche Verwendung Sowohl Milchkuhbestände als auch Milchleistung wurden mehrfach revidiert. Zuletzt geschah dies für den Zeitraum ab 5, was dazu führte, dass auch für den offiziellen Zeitraum der Erstellung der LGR (also für die zwischen und 4) bereits eigenständig Rückrechnungen vorgenommen werden mussten. Zwischen 4 und 5 ergibt sich bei den Milchkuhzahlen ein überdurchschnittlicher Rückgang (%), wobei ein solcher Rückgang für die Milcherzeugung nicht ausgewiesen wird. Auch die Milchleistung nimmt in diesem Jahresvergleich ab, wenn auch nicht so stark (3%), was ebenfalls untypisch ist. Offenkundig machen sich hier verschiedene statistische Neuklassifzierungen bemerkbar, denen bei eventuellen Auswertungen Rechnung getragen werden muss. Dies wurde durch den Einsatz einer gemittelten Veränderungsrate der späteren Jahre behoben. Die Datenbestände aus ISIS (leider stark gerundet) für Bestände und Produktion werden für die Jahre vor mit Angaben aus EDLS über deren Veränderungsraten rückverkettet. Ausnahmen werden insofern gemacht, als die Produktion nicht unter die Milchlieferleistung fallen darf. (Bspw. wird für Wien zwischen und eine höhere Produktion angenommen, als sich aus der Rückverkettung allein schließen ließe. Ähnliches gilt für Tirol. Zusätzlich gilt für Tirol, dass die Lieferungen zu den Molkereien in den Jahren bis 5 ungewöhnlich stark ansteigen, während die Produktion nur leicht steigt. Allerdings fallen die Lieferungen dann wieder stark mit dem Wechsel zu. An dieser Stelle wird korrigierend eingegriffen, um Plausibilität und Konsistenz zu sichern. Wegen des Wechsels der Datenquelle EDLS zu ISIS wäre dies aber auch noch einmal eingehender zu prüfen. Für die Jahre und sind 44

45 ebenfalls korrigierende Eingriffe notwendig. Alle Korrekturen bewegen sich in dem Rahmen, der durch die Rohdaten vorgegeben ist.) Ein weiterer Bruch ergibt sich im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Berücksichtigung von Verkäufen ab Hof im Jahreswechsel von auf. Nachdem die Verkäufe ab Hof zwischen und 5 zwischen 4 und 3% gestiegen waren, gingen sie von 5 auf um % zurück (im Textteil der EDLS wird bestätigt, dass dies den Rückgang der Gesamtmarktleistung bedingt habe), wurde diese Verwendung gar nicht mehr ausgewiesen. Dies darf wohl als schleichender (Nicht-)Revisionsversuch gewertet werden. Für Tirol wurde eine solche schleichende Revision bereits 5- vorgenommen, was hier zum Anlass einer weitergehenden Revision genommen wird. Tirol behält trotzdem einen außergewöhnlich hohen Anteil des Direktverkaufs an der Produktion.) Für Rückrechnung der LGR liegen Daten für die Direktvermarktung von Milch erst wieder ab 5 mit eigener Rückrechnung bis vor. Um die Lücke zu schließen werden die Angaben von bis interpoliert. Die relativ höheren Werte vor 5 werden dann verkettet. Zu Bedenken sind in diesem Zusammenhang spezielle Fördermaßnahmen für die Direktvermarktung. Die Lieferungen an Molkereien werden weit gehend unverändert übernommen. Die Verfütterung am Hof geht zwar nicht unmittelbar in die LGR ein, wird aber zumindest als Rechengröße benötigt. Wegen der verschiedenen Revisionen kann diese Größe allerdings nicht unmittelbar aus den EDLS übernommen werden. Anders als für die Jahre nach wird sie nunmehr als Restgröße errechnet. Auch für die Verarbeitung der Milch am Betrieb liegen Daten vor. Um Brüche zu vermeiden, werden zunächst ähnliche Anpassungen an die Ergebnisse vor vorgenommen wie bei der Produktion. Letztlich wird aber auch hier der Trend des Anteils an der Produktion rückgerechnet und der Eigenverbrauch damit festgelegt. Die Ergebnisse sind für die Bundesländer durchaus unterschiedlich. Der Eigenverbrauch errechnet sich in der Rechnung bis 4 - als Residualgröße. Vor wird der Eigenverbrauch nun vielmehr über einen Trend berechnet, um schließlich die Verfütterung am Hof als Restgröße rechnen zu können. Andernfalls ergeben sich starke Schwankungen, die angesichts der doch geringen Gesamtgröße dieser Position nicht überrascht. Der schließlich verwendete Trend bezieht sich auf den Anteil der Produktion, der am Betrieb verarbeitet wird. Der Schwund am Betrieb wird weiter mit dem in den Jahren nach geltenden Satz von % der Produktion zurück geschrieben. Eine Überprüfung in den EDLS in früheren Jahren zeigt, dass auch damals % ausgewiesen wurde Die alte LGR weist in Mengen einen deutlichen Bruch zwischen und aus. Dieser Bruch ergibt sich möglicherweise durch die Berücksichtigung der Gesamtproduktion und nicht nur der Lieferleistung. In Werten ist die Entwicklung der alten LGR durchaus der hier erstellten Rechnung ähnlich. 45

46 ) Verwendungen von Kuhmilch in Österreich bis 5 in Tonnen 3,5, 3,,,5,,,,5,,, Direktverkauf Lieferung Molkerei Eingeverbr. Verarb. Hof Futter am Hof Schwund 5, 4 4 Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen Anmerkung: Insgesamt ist die Rückrechnung der betrieblichen Verwendungen derzeit unbefriedigend, da wohl noch mit vorliegenden Daten abgestimmt, aber nicht unter weitestgehender Nutzung dieser Daten. Eine eingehende Prüfung der vorliegenden Daten mit Blick auf ihre Verwendbarkeit im Rahmen der Revidierten Produktionsrechnung wäre wünschenswert. Zur Bewertung werden für alle Verwendungen die gleichen Preise herangezogen. Die Rückrechnung erfolgt über die Preise der alten LGR. Förderung Um die Überschussproblematik in der Griff zu bekommen wurde eine Richtmengenregelung beschlossen, 5 kam eine Rückkaufaktion hinzu sowie eine freiwillige Lieferrücknahme. Mit 5 wurde die EU-Milchmarktordnung übernommen. "Seit dem Wirtschaftsjahr 4/5 wird den Milchlieferanten in den Erschwerniszonen 3 und 4 der 'allgemeine Absatzförderungsbeitrag'..., den Milchproduzenten auf Grund des Marktordnungsgesetzes zu leisten haben, aus Bundesförderungsmitteln des Berbauernsonderprogrammes vergütet." (vgl. Knöbl (:)) Knöbl klassifiziert diese Zahlung ausdrücklich als produktionsabhängige Direktzahlung an Bergbauernbetriebe mit großen Produktionserschwernissen. (ebenda) Zahlreiche Maßnahmen wurden zum verbilligten Absatz im Inland getroffen. (Butterverbilligung, Butterschmalzverbilligungsaktion, Aufstellung von Automatenmilch beim Bundesheer, verbilligtes Milcheiweißfutter für Landwirte etc. Auch Exporte wurden umfangreich gefördert. Hohenecker, Josef (4), Milch - Angebot und Nachfrage, in: Gattermayer F. et al. (Hrsg), Agrarvermarktung in Österreich, Wien, S. -4 Hohenecker, Josef (), Angebot und Nachfrage am Milchmarkt, in: Breuer G. et al. (Hrsg), Agrarvermarktung in Österreich, Wien, S. 5-4

47 Bundesanstalt für Bergbauernfragen (), Richtmengenregelung der Milchproduktion - Entwicklung, Auswirkungen Reformvorschläge, Forschungsbericht, Wien Kirner, L. (k.a.), Strukturwandel in der österreichischen Milchviehhaltung von 5 bis 3, AWI, Wien (zitiert in GB-5-4f) NCi: Schaf- und Ziegenmilch Schaf- und Ziegenmilch werden für die Rückrechnung analog gehandhabt. Die Bestände der zur Milchgewinnung gehaltenen Schafe und Ziegen wird entsprechend der Veränderungsraten der insgesamt gehaltenen Tiere zurückgerechnet. Die Milchleistung je Tier wird anhand des Trends der Jahre bis 5 zurück geführt; Unterschiede zwischen Bundesländern werden für die Milchleistung nicht gemacht. Für den Ziegenmilch Eigenverbrauch werden für die Jahren ff Werte aus der Versorgungsbilanz übernommen. Demnach entfällt der gesamte Trinkmilchkonsum auf den Betrieb am Hof. Dieser Wert wird für die Jahre vor als Anteil an der Produktion zurück geschrieben. Bei Schafmilch wird erst für die Jahr ab 4 ein Konsum am Hof angenommen. Verarbeitung auf dem Betrieb wird vor 4 nur für Schafmilch angenommen; nachdem zunächst ein Wert von angenommen wurde, wird für die weitere Rückrechnung als Wert der Anteil der Verarbeitung an der Produktion als fix angenommen. Die Verfütterung ergibt sich als Restgröße, wobei auffällt, dass der Anteil der Verfütterung bei Ziegen entschieden höher ausfällt als bei Schafen. Mengen und Werte liegen aus der alten LGR für Schaf- und Ziegenmilch vor, für Schafmilch aber erst ab. Preise werden für die Rückrechnung vor aus der Entwicklung der Ziegenmilchpreise der alten LGR für den Ziegen- und auch für den Schafmilchpreis übernommen. Auffällig ist der extrem deutliche Preisanstieg ab 5 (von 3 auf über.4 /t im Jahr 4) Einführung einer Mutterschaf- (bzw. Ziegen)-prämie im Zusammenhang mit dem BBSP NC: Eier Die Bestandszahlen an Legehennen lassen sich über die AVZ problemlos zurück verlängern. Für Bestandszahlen von Enten für Enteneier liegen keine Daten vor ; sie werden per Trend zurück gerechnet. Auffällig sind dabei die deutlich gegenläufigen Entwicklungen für NOE (++ in und ) und OOE und Steiermark ( in und ) in den Originaldaten (vgl. [LGR_TierErzeugnisse.xls]Dat_Eier). Da diese Jahre nicht zur offiziell veröffentlichten LGR gehören, scheint hier ein korrigierender Eingriff erlaubt zu sein, der den Rückrechnungstrend bereits ab ansetzen lässt. Der Trend für OOE wird zusätzlich abgeschwächt bzw. der Entwicklung von NOE angeglichen. Weitere Informationen zu diesem Bereich wären wünschenswert. Die Legeleistung der Tiere wird als Trend der Jahre bis 3 zurück gerechnet. (Dass ein letztlich sehr geringer, dennoch deutlich sichtbarer Bruch in der Reihe sichtbar wird, liegt darin, dass in den relevanten Jahren für die Leistung nicht nur diese Rate als bestimmende Größe herangezogen wurde.) Die Vergleichbarkeit mit der alten LGR ist nicht ohne weitere Schritte möglich, da dort die Produktion offensichtlich in Stück und nicht in Tonnen ausgewiesen wird. NC: Sonstige Tierische Erzeugnisse NC: Rohwolle Die Berechnung orientiert sich prinzipiell an Bestandszahlen von Wollschafen und einem Ertragsfaktor. Die Bestandszahlen beziehen sich ab 5 auf spezielle Wollschafe, bereits für die Jahre zwischen und 4 wird mit dem Bestand aller Schafe zurückverkettet. Dadurch wird ein Bruch vermieden. 4

48 Daten für die Menge von Schafwolle je Tier liegen nicht vor. Eine Rückrechnung als Trend führt allerdings nicht zu einem plausiblen Ergebnis; die Veränderung der Ertrags von bis auf bis 3 würde einen mit fortschreitender Zeit fallenden Trend ausweisen. Die Lösung liegt in einem dynamischen Trend, was allerdings auch einen deutlichen Bruch / bedeutet. NC3: Honig Die Zahl der Bienenvölker liegt durch die EDLS (gespeichert in ALFIS unter EBBIENJ vor, weicht aber bundesweit in den Jahren 4 bis deutlich positiv von der für die aktuelle LGR verwendeten Reihe ab. In den Jahren bis 3 sind die Angaben allerdings wieder gleichauf. Abweichungen finden sich mehr oder weniger stark in allen Bundesländern, wobei die Abweichungen durchaus gegenläufig sein können. Für die Rückrechnung wird nunmehr die für die aktuelle LGR verwendete Reihe (Quelle: Imkerverband) herangezogen. Die Abweichung zwischen EDLS und ALFIS für das Jahr wird zugunsten des ALFIS entschieden. Auf diese Weise ergibt sich auch eine mit der früheren LGR (nach ISIS) exakt gleiche Entwicklung. Die Produktion wird mit Angaben der alten LGR rückverkettet. NC3: sonstige tierische Erzeugnisse, sonstige Die alte LGR weist hier Angaben aus, die Rückrechnung verzichtet hier aus Mangel an Rohdaten darauf. Die Verwendung von alten LGR-Daten wäre nicht unproblematisch, da nicht immer klar ist, ob es sich um Residualgrößen oder spezifizierte Größen handelt. NC5: Landwirtschaftliche Dienstleistungen Wie auf der Vorleistungsseite als nicht-linearer Trend Der gleiche Preisindex wie auf der Vorleistungsseite Allerdings: Der Trend wird anhand er realen Zahlen gerechnet. NCi: Urlaub am Bauernhof, Direktvermarktung, Nebenbetrieb Die Jahre - basieren auf Buchführungsdaten und werden fixiert. Betten- und Nächtigungen von Privatquartieren liegen für den gesamten Rückrechnungszeitraum vor. Unterschieden wird auch nach Privatquartieren auf Bauernhöfen und nicht-bauernhöfen. Das Verhältnis bei den Nächtigungen liegt je nach Bundesland zwischen 5 und %, wobei Wien mit ohne Ferien am Bauernhof von vornherein aus der Betrachtung ausgenommen bleibt (). Entscheidend ist, dass sich die Zahl der Nächtigungen in den Kategorien ähnlich entwickelt haben und damit die Entwicklung der Privatquartiere auf den Bauernhöfen mit denen der Privatquartiere insgesamt rückverkettet werden kann. Einzelne Jahre werden aus dem statistischen Jahrbuch übertragen, die übrigen können aus Zeitmangel nur interpoliert werden. Als zusätzliche Quelle kämen noch eine Auswertung der Strukturerhebungen in Frage; ein entsprechender Abgleich ist auch für die aktuelle LGR gemacht worden. Die Preise werden über den Verbraucherpreisindex rückverkettet. Dabei liegt ein Preisindex für Privatzimmer im Inland nur ab 5 vor. Die Jahre vorher werden mit dem allgemeinen Index für Beherbergungsdienstleistungen verkettet (liegt ab vor), davor wiederum mit dem Index für Wohnung, Wasser, Energie, der dem Beherbergungsindex noch am nächsten kommt. Direktvermarktung wird in der aktuellen LGR aus den Buchführungsdaten übernommen. Abzulesen ist ein deutlicher Anstieg während der er Jahre, der in Zusammenhang mit entsprechenden Förderungen Bestand haben kann. Zumindest für die frühen Jahre der Rückrechnung sollte prinzipiell der höhere Anteil von Hausschlachtungen, ab Hof-Verkäufen von Milch etc. bedacht werden. Für den Moment wird aber der Wert von zurück geschrieben. Als Preisindex wird der VPI für Nahrungsmittel herangezogen. 4

49 Auch zum Nebenbetrieb sind keine weiteren Daten verfügbar. Auch dieser Wert wird damit fixiert und zurück geschrieben. Als Preisindex wird der VPI insgesamt angesetzt. NC: Vorleistungen Bis auf Futter und Dienstleistungen werden alle Vorleistungen nach dem gleichen Muster mit der alten LGR rückverkettet. (in Werten): Verwendet wird die relative Veränderung der alten LGR, um Werte aus weiter zurück zu verketten. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Vorleistungen der alten LGR sich auch auf die Forstwirtschaft beziehen, womit allerdings die Annahme unterstellt wird, dass die Relationen zwischen Forstwirtschaft und Landwirtschaft über die Jahre hin gleich bleiben. Die Preisentwicklungen werden wie gehabt vom Paritätenspiegel übernommen. NC: Saatgut Bei den Saatgut-Kategorien könnte eine Koppelung an die jeweiligen Produktionsbereiche überlegt werden. Die Zahlen zwischen alter und neuer LGR klaffen weit auseinander, weil die Zugehörigkeit der Saatgutfirmen zum Bundeshof entfällt. Eine unmittelbar an den Veränderungsraten der früheren LGR orientierte Übernahme führt zu eher unwahrscheinlichen Resultaten. Die Entwicklung wird daher etwas nivelliert. NC: Energie Energiekosten werden unmittelbar von der früheren LGR übernommen. Konzeptionelle Änderungen zwischen neuer und alter LGR spielen hier keine Rolle. Die Aufteilung auf Bundesländer bleibt zum -Wert fixiert. NC3: Dünge- und Bodenverbesserungsmittel Die Rückrechnung der Düngemittel- und Maissaatgutabgabe sowie die Mitverantwortungsabgabe beim Futter erfolgt im Prinzip nach den gleichen Vorgaben wie für die Zeit nach. Durch institutionelle Umstellungen etc. sind hier allerdings gelegentlich Schätzungen notwendig. Mit der Auflösung der Österreichischen Düngerberatungsstelle im Jahr wurde auch die Statistik über die Belieferung mit Handelsdünger eingestellt. Stattdessen werden Daten durch den GWF im Zusammenhang mit der eingeführten Bodenschutzabgabe erfasst. Da sich die Datenreihen nicht überlappen, können die Angaben nicht verkettet werden. Nach dem GB- -4 sei eine mit den Vorjahren vergleichbare Übersicht aber zurzeit... noch nicht vorhanden. NC4: Pflanzenschutz Der Pflanzenschutz fällt praktisch ausschließlich für die Landwirtschaft an, ein Aufteilung der Bundeshof-LGR-Werte auf Forst- und Landwirtschaft erübrigt sich damit praktisch. Die Rückrechnung erfolgt durch Verkettung wie allgemein anhand der Veränderungsraten. NC5: Tierarzt und Medikamente Tierarzt und Medikamente: Daten liegen von Schneider erst ab vor. Die weitere Rückrechnung erfolgt über einen linearen Trend. Den Tierbestand als Schlüsselgröße zu nehmen wäre problematisch, weil der Einsatz von Tiermedizin überproportional zugenommen haben mag. Eine Schätzung sollte beides einbeziehen und erst ab dem Jahr einsetzen. Die Kosten fallen deutlich niedriger aus als nach der Bundeshof-LGR. 4

50 NC: Futter Bei Futter wird das am Betrieb verwendete Futter auf gleiche Weise einbezogen, wie für die Jahre ab. Das bei anderen lw. Betrieben gekaufte Futter sowie das von außen zugekaufte Futter werden mit den Veränderungen der Bundeshof-LGR rückverkettet. NC: Instandhaltung Maschinen Ähnlich wie bei den Abschreibungen auf Ausrüstung zeigt sich in der über ISIS verfügbaren Zeitreihe ein Bruch zwischen den Jahren /3. Gerade wegen der damals stärkeren Inflation wirkt sich dieser Bruch im Volumen stark aus. Es ist anzunehmen, dass dieser Bruch von einer Revision rührt, die wie andere Revisionen in dieser Datenbank nicht umgesetzt wurde. Wie bereits im Fall der Abschreibung wird die zu vermutende Revision schließlich umgesetzt, wobei der entscheidende Jahreswechsel wegen des Fehlens eines Übergangsjahres geschätzt wird. Wegen der außergewöhnlich starken Preisanstiege im Jahr der Schätzung (), wird zunächst versucht, die Schätzung nicht allein auf die nominelle Veränderungsraten zu stützen: rückgeschrieben sollte daher die reale Veränderung werden, die dann um die Veränderung des Preisindex ergänzt wird. Ausgeblendet bleibt dabei die Möglichkeit einer Reaktion der Landwirte auf die Preisveränderung bzw. ein Verzicht auf möglicherweise eben aufschiebbare Instandhaltungsarbeiten. Ein Rückgang der realen Instandhaltungsarbeiten ist in den Jahren ab aber durchaus erkennbar. Markant bleibt jedenfalls der Preisanstieg auf 3 von 5%. Angenommen wird schließlich für das Jahr ein im Vergleich zu den übrigen Jahren leicht überdurchschnittlicher realer Rückgang (eine saubere ökonometrische Schätzung ist kaum möglich). Die reale Veränderung ergibt sich dann rechnerisch. Alle Jahre vor werden schließlich wieder einfach verkettet. Andere möglicherweise revisionsbedingte Brüche finden sich von 5 auf sowie 3 auf 4. Da insbesondere der letztgenannte Bruch auch in einem an Eurostat übermittelten Datensatz aufscheint, wird hier nicht revidierend eingegriffen. NC: Instandhaltung Gebäude Wie bereits bei Instandhaltungen Maschinen sowie bei Abschreibungen zeigt sich bei dieser Positionen ein deutlicher, aller Wahrschenlichkeit nach revisionsbedingter Bruch zwischen und 3 sowie noch stärker zwischen und. Diese Revisionen werden bei Schätzung des fehlenden Übergangsjahres wie bei der Instandhaltung Maschinen nachvollzogen. NC: FISIM Die Entwicklung der FISIM sind in den Jahren ff stark schwankend. Für die Rückrechnung wird eine gleichmäßigere Entwicklung angenommen, die sich an einem Trend und den allgemeinen Preisentwicklung orientiert. NC: Dienstleistungen Die lw. Dienstleistungen stehen derzeit nur ab zur Verfügung. Sie werden mit einem nicht-linearen Trend zurückgeschätzt. Der Preisindex hierfür wird mit dem für die Instandhaltung von Maschinen zurückverkettet. NCi: Abschreibungen Die Berechnung erfolgt analog zu den meisten Vorleistungen anhand der Daten aus der alten LGR durch Verkettung. Als Datenquelle steht hierfür lediglich die ISIS-Datenbank zur Verfügung. (Im Grünen Bericht beispielsweise werden die Zeitreihen erst ab 5 publiziert.) Die vorliegenden Zahlen weisen für den Jahreswechsel /3 einen Bruch auf. Revisionen wurden in der Regel in der ISIS- Datenbank nicht vorgenommen. Auf einen statistischen Bruch ist zu schließen, da die sonst 5

51 kontinuierlich steigenden Abschreibungen von auf 3 als einzigem Jahr vor 3 fallen. Die Preisentwicklung (LBG-Preisindex) gibt keinen Hinweis auf die Möglichkeit einer solchen Unregelmäßigkeit. Auch die übrigen gesamtwirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Entwicklungen lassen keinen Bruch erwarten. Vor diesem Hintergrund ist anzunehmen, dass mit diesem Jahreswechsel eine Revision der Kapitalstock- bzw. Abschreibungsberechnung durchgeführt wurde. Diese Revision wird im Rahmen dieser Arbeit nun auch rückwirkend geltend gemacht. Da keine Information zu einem Übergangsjahr vorliegt, bzw. keine Verkettung von Zeitreihen vorgenommen werden kann, wird die Entwicklung für auf 3 als Trend geschätzt und im Weiteren verkettet. Der Preisindex für Abschreibung auf Ausrüstungsgüter wird vollständig von den LBG- Preisindizes übernommen. Für die Abschreibungen auf Bauten wird für 3ff ein Preisindex aus der VGR übernommen (BPI_5verk_WohnhausUndSiedlungsbau_Baumeisterarbeiten); für die Jahre davor wird mit dem Baukostenindex der LBG rückverkettet. Beide Indizes sind in ihrem vorliegenden Überschneidungsbereich praktisch ident. Die Berechnung des Preisindex für Abschreibungen aus Anpflanzungen wird als Mittelwert aus Gesamtbetriebsausgaben und Fremdlohnkosten berechnet. Dies wird entsprechend zurückgeführt. Die Aufteilung auf Bundesländer erfolgt anhand der Aufteilung des Jahres fraglos eine unbefriedigende Lösung. Verbesserungen für die Rückrechnungen wären für die Aufteilung auf Bundesländer relativ leicht möglich, indem periodische Maschinenzählungen möglicherweise auch nur als Proxies für die Aufteilung der Abschreibung herangezogen würden. NC3: Arbeitnehmerentgelt Zahlungen für das Arbeitnehmerentgelt liegen aus der früheren LGR vor und werden mit den aktuellen Zahlen rückverkettet. Die Aufteilung auf die Bundesländer erfolgt anhand der Angaben zu den nicht-entlohnten Arbeitkräften in der Landwirtschaft. Die Lohndifferenzen () zwischen den Bundesländern werden für die Rückverkettung konstant gehalten. NC4: Sonstige Produktionsabgaben Zum Teil lassen sich die Abgabenzahlungen für die Landwirtschaft relativ gut rekonstruieren. Eine besondere Bedeutung kommt dem im Bereich der Abgaben für Düngemittel und dergleichen zu, also im Bereich der dezidiert agrarpolitische ausgerichteten Abgaben Die Mehrwertsteuerberechnung wird hingegen vollständig von der früheren LGR übernommen, eine Rekonstruktion anhand der nach Produktgruppen verschiedenen Steuersätze etc. wäre unverhältnismäßig aufwändig und böte kaum oder keine zusätzliche Datensicherheit. Die Gesamtsumme der sonstigen Produktionsabgaben ergibt sich schließlich aus der Summe der Abgaben der alten LGR und den nach dem Schema der neuen LGR berechneten Güterund Sonstigen Abgaben (bis ). Eine Aufteilung auf Bundesländer findet einstweilen nicht statt. NC5i: Sonstige Subventionen Für technische Hinweise siehe Ortner_Förd ergänzt_kniepert.xls Datenquellen für Subventionen und Abgaben sind der Grüne Bericht und hier insbesondere die Übersichten zum Grünen Plan bzw. Tabellen im Anhang. Verschiedene Förderprogramme Die Begriffe Subvention und Förderung oder Leistungsentgelt werden hier äquivalent verwendet. Der Begriff Subvention ist der im Rahmen der VGR verwendete Begriff. Dort ist er definiert als Zahlung ohne Gegenleistung... (vgl. LGR-Handbuch Ziffer 3.4.). Diese Definition läuft allerdings der Auffassung zuwider, diese Zahlungen seien sehr wohl an erbrachte Leistungen bspw. Umweltleistungen gebunden; daher sei der Betriff Leistungsentgelt vorzuziehen. Zu 5

52 werden im Textteil jährlich neu beschrieben und für diese Arbeit ebenfalls zu tabellarischen Übersichten zusammengestellt. Weitere Datenquellen sind die Bundesrechnungsabschlüsse sowie die Jahresberichte der verschiedenen Agrarwirtschaftsfonds. Grundsätzlich werden für die Rückrechnung Subventionen in der LGR genau die gleichen Grundsätze geltend gemacht wie in der aktuellen LGR (vgl. LGR-Handbuch Kapitel E, sowie Qualitätsbericht der Statistik Austria). Dies bezieht sich insbesondere auf die Klassifizierung von Subventionen als Gütersubvention, sonstiger Subvention oder Vermögenstransfers, die Entscheidung über die Zurechenbarkeit der Subventionen zu Landwirtschaft etc. Für Subventionen in der LGR gilt als periodengerechte Zuordnung nicht der Auszahlungszeitpunkt, sondern vielmehr der Zeitraum der Entstehung des Zahlungsanspruchs. Insofern als eine Subvention direkt an die Erstellung eines Produktes gebunden ist, lässt sich dies theoretisch noch relativ leicht bestimmen. Andernfalls erlaubt das Handbuch eine Orientierung am Zahlungszeitpunkt. (vgl. LGR-Handbuch Ziff..5 und speziell 3..). Insofern Zahlungsansprüche für diese Arbeit anhand von Prämiensätzen ermittelt werden können, folgen die Berechnungen diesem Prinzip. Allerdings ist diese Möglichkeit selten in ausreichendem Maß gegeben: Angesichts der starken Differenzierung der Maßnahmen nach Empfängergruppen, Produkten bzw. Flächen und Beständen, angesichts von Deckelungen etc. muss daher letztlich doch oft der aus dem Rechnungsabschluss oder dem Bericht der Zahlungsstelle vorliegende Auszahlungsbetrag unmittelbar eingesetzt werden. Andererseits liegen oft nur Prämiensätze und keine Auszahlungsbeträge vor, sodass der Auszahlungsbetrag errechnet werden muss (vgl. Tabak für einzelne Jahre und den folgenden Spiegelpunkt). Häufig liegen Auszahlungsbeträge in den Quellen nicht in der Differenzierung vor, die für die Rückrechnung der LGR anzustreben ist. In diesen Fällen werden Zahlungsansprüche anhand relevanter Bezugsgrößen wie Flächen, Tierbestände, Lieferleistungen etc. und den in der Regel leichter verfügbaren Prämiensätzen errechnet. Im Fall der Verfügbarkeit von Auszahlungsbeträgen für wenigstens einzelne Jahre werden Vergleichsrechnungen angestellt, um das Ausmaß von Deckelungen etc. berücksichtigen zu können. Nur in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere der unveränderten Fortführung eines Programms) werden fehlende Angaben interpoliert. Problem bleibt bspw. die Umbenennung von Maßnahmen oder nur unterschiedlich verwendete Bezeichnungen. Die Angaben sind in aller Regel in den Quellen nicht entsprechend des Informationsbedarfs der LGR zusammengestellt, sondern verständlicherweise nach den Anforderungen der jeweiligen Institution; die Agrarwirtschaftsfonds oder der Bundesrechnungsabschluss haben die Aufgabe die Gebarung der betreffenden Institution korrekt darzulegen, nicht Material für eine agrarökonomische Analyse aufzubereiten. Entsprechend sind zusätzliche Berechnungen und teilweise Schätzungen notwendig, um Zahlen den agrarökonomischen Notwendigkeiten entsprechend aufzubereiten. Detaillierte Sachkenntnis der Programme wäre erforderlich Exporterstattungen sind keine unmittelbar dem landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereich zuzurechnenden Subventionen. Trotzdem werden sie im Zusammenhang mit der LGR errechnet und als Zusatzinformation gepflegt, da sie zumindest mittelbar mit der Preisbestimmung sowie in einzelnen Bereichen mit den Produzentenabgaben zusammenhängen. Die Datenlage hierzu ist allerdings durchaus problematisch, da weder periodengerechte Zuordnungen aus vorliegenden Daten noch eindeutige Zuordnungen zu Produkten immer möglich sind. NC5: Agrarumweltmaßnahmen Für die Jahre der Rückrechnung ist eine Aufteilung auf Bundesländer in der Regel aus den vorliegenden Daten heraus oft nicht gegeben. Die Rückführung erfolgt damit anhand der Verteilung, die bspw. 4 noch gegeben ist. untersuchen wäre der Sachverhalt mit Blick auf den Charakter einer Zahlung als Leistungsentgelt letztlich für jede einzelne Maßnahme. Eine allgemeine Festlegung sei im Rahmen dieser Arbeit jedenfalls nicht vorgenommen. 5

53 NC5: ÖPUL Das ÖPUL wird mit dem EU-Beitritt zum umfassenden Programm im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen. Andere Maßnahmen wurden hier zusammengefasst. NC5: Biologische Wirtschaftsweise (vor 5) Daten ab bis 4 NC53: Fruchtfolgeförderung (vor 5) Daten von bis 4 NC54: ökologische Maßnahmen (vor 5) Daten von bis 5 NC55: Sonstige Umweltmaßnahmen Daten von bis 5 NC5: Energie aus Biomasse Daten ab NC5: Extensivierungsprämie Entfällt vor 5 NC5: Viehhaltungs- und Alpungsprämie Daten ab NC5: Ausgleichszulage, regionale Direktzahlung Daten ab 3 NC53: Betriebsprämie Entfällt für die Rückrechnung NC54: Andere Sonstige Subventionen NC54: Flächenstillegung Das Instrument der Flächenstillegung wurde mit dem Jahr als Förderung der Grünbrache eingeführt. Die Förderung je ha sind von Bodenbonität abhängig. Im Durchschnitt werden.5 bis.3 ATS je ha ausbezahlt. (GB--5) In der Übersicht des Grünen Berichts wird es als Grünbrache bis 4 unter Umweltmaßnahmen geführt NC543: Zinsenzuschüsse Daten ab NC543: Qualitätsverbesserung Daten ab 53

54 NC544: Schadensabgeltung Daten ab NC545: Versicherungen Daten ab NC54: Tierseuchen Keine Angaben NC54: Zusätzlicher Beihilfebetrag Erst ab 5 NC54: Mehrwertsteuerüberkompensation Siehe Produktionsabgagen NC54: Sonstige Andere Sonstige Subventionen Wie bei den sonstigen Produktionsabgaben konnten die sonstigen Subventionen zu einem guten Teil aus Rohmaterial zusammengestellt werden. Gleichwohl bleibt ein Teil der Subventionen nicht eindeutig zu den Unterpositionen zuordenbar oder ist anderweitig nicht spezifizierbar. Die Differenz zwischen der Angabe der alten LGR bis und den rekonstruierten Daten wird schließlich als sonstige Sonstige Subvention hinzugefügt. Eine Aufteilung auf Bundesländer findet einstweilen nicht statt. NC3i: Arbeitskräfte Unterschieden werden entlohnte (Fremd-) und nicht-entlohnte (Familien-) Arbeitskräfte, gemessen in Jahresarbeitseinheiten. Von der VGR (Herr Traore) liegen Daten für Land- und Forstwirtschaft ab vor. Diese können rückrechnend bis anhand von BKV-Daten auf die Bundesländer aufgeteilt werden. Eine weitere Rückrechnung erfolgt anhand von Angaben zu Arbeitskräften in der Land- und Forstwirtschaft nach Köpfen (Statistisches Jahrbuch). Notwendig ist damit eine Umrechnung in Jahresarbeitseinheiten (JAE); sie erfolgt anhand einer Umrechnung der einzelnen Kategorien (Betriebsinhaber, ständig, nicht-ständig etc.). Die Umrechnungsfaktoren dazu sind relativ hoch (, und, für alle Jahre bei FAK, bei Fremd-AK sind es,55 und,), um die JAE nach der VGR von und zu errechnen zu können. Diese Berechnung erfolgt analog zu Familienarbeitskräften und Fremdarbeitskräften. (vgl. [LGR_FAK_NutsII.xls]ErgaenzDat) Die Aufteilung auf Bundesländer vor erfolgt lediglich anhand der Anteile von (Hier wären noch mehr Rohdaten einzubeziehen) Die Aufteilung auf Land- und Forstwirtschaft greift auf die Relation zwischen Forst- und Landwirtschaft aus dem Jahr zurück. 54

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60 Anhang 5. Dekompositionsanalyse für Tiere, Beispiel Schweine Anmerkung: Zur Erläuterung dieser Darstellung vgl. Anhang

61 Anhang. Die LGR schrittweise lesen Die Ergebnisse der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) werden durch drei Einkommensindikatoren zusammengefasst; die Einkommensentwicklungen werden damit über Regionen und Jahre hinweg buchstäblich auf einen Nenner gebracht. Dieser Nenner ist die Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), also einer Kennzahl für die Arbeitskräfte. Im Fall des wichtigsten Indikators (des Indikators A) werden die deflationierten Faktoreinkommen durch die Anzahl der Arbeitskräfte dividiert. Er erlaubt eine Beobachtung der Entwicklung über mehrere Jahre und den direkten Vergleich zu Entwicklungen in anderen Ländern. Einerseits ist eine solche zusammenfassende Kenngröße unverzichtbar, um die Entwicklung auf einen Blick bewerten zu können. Der Indikator A ist somit aus der politischen Bewertung und Diskussion oder allgemeiner formuliert aus Gründen der Kommunizierbarkeit nicht wegzudenken. Andererseits bleiben natürlich eingehendere Informationen zu den Bestimmungsgründen dieser Entwicklung zumindest für den/die näher Interessierten wünschenswert. So möchte man wissen, welche einzelnen Komponenten die ausgewiesene Entwicklung in welchem Ausmaß geprägt haben, welche Faktoren letztlich für die betrachtete Veränderung des Indikators A verantwortlich waren. Welche Rolle, bspw. kommt bei einem ausgewiesenen Anstieg des Indikators A der Inflation zu? Welche Bedeutung hat der sich im Rückgang Arbeitskräfte widerspiegelnde Strukturwandel? Ist das Ergebnis wesentlich auf die Preisentwicklung einzelner Vorleistungen zurückzuführen? Hat der Import von Nutztieren das Ergebnis stärker belastet als im Vorjahr? Welche Rolle spielt ein veränderter Flächeneinsatz im Ackerbau? Wie stark hat die Dürre im Jahr 3 zu Einkommenseinbußen beigetragen? Haben die degressiven Ausgleichszahlungen anlässlich des EU-Beitritts die damaligen Preiseinbußen wettmachen können? Die Liste derartiger Fragen ließe sich beliebig verlängern. Auf der Suche nach Antworten auf diese Fragen besteht allerdings die Gefahr, sich im Detail zu verlieren. Eine angemessene Einordnung einzelner Komponenten in die Gesamtentwicklung ist dringend notwendig. So mag der Import von Nutztieren deutlich zugenommen haben aber wie groß ist die Bedeutung dieser Importe für die Gesamtentwicklung oder auch nur die Entwicklung bei Tieren tatsächlich? Freihändige Einschätzungen können leicht zwischen vernachlässigbar und maßgeblich schwanken. Hinzu kommt, dass bspw. ein Problem wie die Dürre zwar für einzelne Produkte relativ leicht in ihrer Bedeutung einschätzbar sein kann. So mag ein Rückgang der Hektarerträge bei Weizen der Interpretation noch zugänglich sein; eine Bewertung von Auswirkungen der Dürre auf die Erträge insgesamt, namentlich auf Erträge einer heterogenen Produktgruppe wie Pflanzenbau insgesamt ist hingegen rein intuitiv kaum mehr möglich. Indexberechnungen bieten mit Blick auf die genannten Fragen entscheidende Vorteile. Sie zielen auf eine gewichtende Auswertungen einzelner Komponenten in einer Gesamtentwicklung. Nicht nur die Gesamteinkommen, sondern auch ihre Bestimmungsgründe wie die Preis-, Mengen-, Flächen-, Bestands- oder Förderungsentwicklungen können auf hohem Aggregationsniveau in ihrer Bedeutung eingeschätzt werden. Gleichzeitig werden Untergruppen eines Aggregates in Bezug auf die Gesamtwirkung bzw. untereinander direkt miteinander vergleichbar. Im Folgenden werden schrittweise Indexberechnungen für die Auswertung der LGR vorgestellt. Dabei ist im Sinne einer Dekompositionsanalyse der Indikator A als höchste Aggregatsstufe der Ausgangspunkt. Entsprechend den hierarchischen Stufen des Rechenwegs der LGR werden die einzelnen Komponenten (Preise, Mengen) mit ihrer Bedeutung für die jeweils nächst höhere Stufe errechnet. Am Ende der Kette steht die im Rahmen der hier erfassten Hierarchie unterste Komponente (die physische Produktivität bzw. eine Dekompositionsanalyse für Tiere). 3 3 Volumen-, Wert- und Preisindizes werden bereits im Zuge von Vorschätzungen erstellt. Weiters werden durch Eurostat selbst auf Grundlage der übermittelten Daten drei verschiedene Einkommensindizes erstellt sowie schließlich Produktivitätsindizes für den gesamte Sektor. (Letztere können natürlich und werden hier auch von den Mitgliedsstaaten selbst gerechnet werden.) Die Produktivitätsindizes auf der Ebene der Produkte sowie die Beiträge zum Indikator A gehen über den Katalog von Eurostat Berechnungen hinaus.

62 Die Einkommensindikatoren Unter den Einkommensindikatoren ist der Indikator A der bekannteste: Er bezieht sich auf die realen Faktoreinkommen aus landwirtschaftlicher Aktivität je Jahresarbeitseinheit. Indikator A = nominelles Faktoreinkommen / Inflationsrate / Jahresarbeitseinheiten Der Indikator B bezieht sich hingegen nur auf die nicht-entlohnte Arbeitskraft (Arbeitsentgelte werden vom gesamten Faktoreinkommen abgezogen), der Indikator C schließlich bezieht sich auf den landwirtschaftlichen Nettounternehmensgewinn (zusätzlich zum Indikator C werden Pachten und Zinsen berücksichtigt). Diese Indikatoren erlauben zwar keine Vergleiche von absoluten Einkommen über verschiedene Regionen oder Länder, sie erlauben aber einen Vergleich der jeweiligen jährlichen Entwicklungen. Dass in der öffentlichen Darstellung in der Regel dem Indikator A der Vorzug gegeben wird, liegt zum Teil daran, dass er die gesamten Faktoreinkommen umfasst und angesichts der für Österreich typischen Familienbetriebe eine Trennung in entlohnte und nicht entlohnte Arbeit in vielen Fällen eher formalistisch als erklärend wäre. Dass im Weiteren dem Indikator C bzw. dem Einfluss von Pachten und Zinsen weniger Beachtung geschenkt wird, mag zum einen an der relativ geringen Bedeutung dieser Positionen liegen, zum anderen aber auch an der Tatsache, dass eine Vorschätzung der jährlichen Veränderung dieser Größen schwierig ist. In der Regel liegen brauchbare Information erst in der Mitte des Folgejahres vor, also wenn das öffentliche Interesse an Angaben zur Einkommensentwicklung bereits deutlich abgeklungen ist. Die Konzentration auf den Indikator A ist schließlich auch insofern sinnvoll, als die LGR ohnehin als Instrument zur Einschätzung landwirtschaftlicher Einkommen nicht überstrapaziert werden darf. In erster Linie bzw. streng genommen wird nämlich durch die LGR nur der im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit erwirtschaftete Produktionswert bzw. in Folge die Nettowertschöpfung nach Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) berechnet. 4 Dieser Wert stellt freilich eine wesentliche Komponente der Einkommen landwirtschaftlicher Haushalte dar, er ist aber nicht die einzige Komponente. Die Berücksichtigung von Zinsen und Pachten (n.b.: Empfangene Pachten werden durch die LGR nicht berücksichtigt!) könnte daher mit Blick auf die Frage nach den Einkommen eine Vervollständigung suggerieren, die so nicht gegeben ist. 5 4 Die sich aus dem Konzept der VGR ergebenden Implikationen für die Interpretation des Indikators A als Approximation an die landwirtschaftliche Einkommensentwicklung sind zu umfangreich, als dass sie im Rahmen dieser Arbeit erläutert werden könnten. So wäre u.a. über die Frage der Verbuchung eventueller Umbewertungen von Vorratsbeständen etc. zu sprechen. Für eine verbesserte Nutzung des Informationsgehaltes der LGR wäre damit auch nur wenig zu gewinnen. 5 Zur Einschätzung der Einkommen landwirtschaftlicher Haushalte gibt es eine eigene, allerdings weniger gut etablierte Statistik. (vgl. Eurostat, Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte, Bericht, Luxemburg)

63 Übersicht: Auswertungen der LGR. Indizes physische Produktivität 5.. Volumen, Volumen-, Preis Preis- und und Wertindex Wertindizes (nicht deflationiert) 5. Beitrag von Getreide zu Erzg preisen zum Indikator A (defl.). Verweis auf Extrablatt zur Dekomposition 4. Beitrag der Gütersubventionen für Rinder zum Indikator A. Im Aggregat von Tieren und pflanzl. etc. nicht rechenbar. s. part. Faktorproduktivität 3. Beitrag des Faktoreinkommens zum Indikator A (defl.). Beitrag der Entwicklung der JAE zum Indikator A. Einkommensindikatoren (real; d.h.: die Änderung des Faktoreinkommens ist deflationiert) 3

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