55116 Mainz Speyer. nachrichtlich; Trier. Staatskanzlei. Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Ministerium der Finanzen

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1 Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Postfach 3269 I Mainz Staatskanzlei Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Stiftsstraße 9 Telefon Telefax poststelle@mwkel,rlp.de Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen nachrichtlich; Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße Neustadt / Weinstr. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz Trier

2 Rheinkndpfak Seite 2 - Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring Koblenz Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) Rheinstr. 4 E Landesbetrieb Daten und Information Valenciaplatz Mainz VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Postfach Koblenz Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz Euro Info Centre Trier Herzogenbuscher Str Trier Landkreistag Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 1 Städtetag Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 1 Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 1 Abteilungen 1, 2, 3, 4, 5, 6, und 7 im Hause 2

3 Rheinlandpfalz Seite 3 Mein Geschäftszeichen Ihr Schreiben vom AnsprechpartnerMn / Telefon/Fax /(/.Juni /2015 Franz-Josef Schweikert Referat: 8203 Franz-Josef.Schweikert@mwkel.rlp.de Bitte immer angeben! Unterbringung von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge Sehr geehrte Damen und Herren, der Ministerrat hat am 14. April 2015 zur Beschleunigung von Investitionen zur Erwei terung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge beschlossen, die diesbezüglichen Vergabeverfahren im Lande Rheinland-Pfalz für das Jahr 2015 zu vereinfachen. In Umsetzung des Ministerratsbeschlusses ergehen ergänzend zur Verwaltungs vorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz" vom 24. April 2014 (MinBI. S. 48) im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen folgende Regelungen: I. Festsetzung von Auftragswertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und für Freihändige Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Vergabeverfahren) für Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden 1. In Ergänzung zu 3 Abs. 3 Nr. 1 und 3 Abs. 5 Satz 2 VOB/A sowie 3 Abs. 3 und 4 und 3 Abs. 5 Buchst, i VOL/A sind Beschränkte Ausschrei bungen und Freihändige Vergaben ohne nähere Begründung zugelassen, wenn bei einer zu vergebenden Leistung der geschätzte Auftragswert nach 3 VgV (jeweils ohne Umsatzsteuer) bestimmte Wertgrenzen nicht über schreitet. a) Die Vergabe von Bauleistungen ist bei Auftragswerten bis Euro im Wege der Beschränkten Ausschreibung, Euro im Wege der Freihändigen Vergabe zulässig. 3

4 Rheinlandpfak Seite 4 - b) Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ist in Abweichung von Nummer 3.1 der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Be schaffungswesen in Rheinland-Pfalz" vom 24. April 2014 (MinBI. S. 48) bei Auftragswerten bis zu Euro im Wege der Beschränkten Ausschreibung oder als Freihändige Vergabe zulässig. 2. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaft lichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt. Daher ist auch bei Inanspruch nahme der vorbezeichneten Wertgrenzenregelung zu beachten, dass bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe mehrere - grundsätzlich drei bis fünf - Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf zufordern sind, bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zwischen den Bewerbern zu wechseln ist und keine Beschränkung auf in der Region oder am Ort ansässige Unter nehmen erfolgt. 3. Bei der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe ist die Eignung der Unternehmen vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen. Zur Verfahrensvereinfachung sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) im Regelfall Eigenerklä rungen der Unternehmen als Eignungsnachweis ausreichend. 4. Über die Inanspruchnahme der vorgenannten Regelungen ist bei Aufträgen ab Euro ohne Umsatzsteuer zum 30. Juni 2016 dem für Vergabe recht zuständigen Ministerium zu berichten. Für die Berichtspflicht ist das beigefügte Excel-Datenblatt (Anlage) zu ver wenden. 4

5 Rheinlandpfek Seite 5 II. Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte (EU-Verfahren) Die Regelungen für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte bleiben unbe rührt. III. Anwendung der Regelungen bei Zuwendungsmaßnahmen Die vorgenannten Regelungen sollen gleichermaßen für Zuwendungsempfänger ( 23, 44 LHO) gelten, die die VOL/A und VOB/A nach dem bestehenden Zu wendungsrecht anzuwenden haben. Dies ist den Zuwendungsempfängern rechtzeitig mitzuteilen und im Zuwendungsbescheid klar zu stellen. IV. Betroffene Maßnahmen Folgende Maßnahmen sind von den vergaberechtlichen Beschleunigungs- und Vereinfachungsregelungen erfasst: Herrichtung von vorhandenen Gebäuden der Kommunen und des Landes für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden, Herrichtung überlassener Bundes- oder Landesliegenschaften für die Unter bringung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden, Errichtung von Gebäuden in Modulbauweise für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden. V. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Geltungsdauer 1. Die Regelungen gelten als einheitliche Richtlinie im Sinne des 55 Abs. 2 LHO sowie als Grundsätze und Richtlinien im Sinne des 22 GemHVO ab 15. Juni Die Regelungen dieses Rundschreibens gehen eventuell entgegenstehen den Regelungen in Verwaltungsvorschriften oder Rundschreiben vor. 3. Die Regelungen dieses Rundschreibens gelten bis 31. Dezember

6 Rhdnkndpfalz Seite 6 - Ich bitte die Ressorts, die Vergabestellen sowie die Bewilligungsbehörden ihres Ge schäftsbereichs entsprechend zu informieren. Dieses Rundschreiben nebst Anlage ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Lan desplanung unter (Rubrik: Wirtschaft/Vergaberecht/Nationale Vergabeverfahren) abrufbar. 6

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