Ich habe die Kündigung bekommen. Was muss ich tun? 5 Wählen Sie die Unia Arbeitslosenkasse 5 Anmeldung 6 Unterschied Arbeitslosenkasse RAV 6
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- Karola Möller
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1 Arbeitslos was tun?
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3 Inhaltsverzeichnis Einleitung 4 Ich bin Unia-Mitglied und arbeitslos 4 Ich habe die Kündigung bekommen. Was muss ich tun? 5 Wählen Sie die Unia Arbeitslosenkasse 5 Anmeldung 6 Unterschied Arbeitslosenkasse RAV 6 Meine Firma hat Konkurs gemacht. Was muss ich tun? 7 Ihre Rechte bei Arbeitslosigkeit 8 Freie Kassenwahl 8 Sie haben Anrecht auf Unterstützung 8 9 Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit 9 Was geschieht bei Krankheit und Unfall 9 AHV und Pensionskasse 9 Ihre Pflichten bei Arbeitslosigkeit 10 Stellensuche 10 Weisungen des RAV 10 Was gilt für Migranten / Migrantinnen? 11 Stellensuche in einem EU oder EFTA-Land 11 Formulare E 301 und E Hinweis für Nicht-EU Bürger/-innen! 12 Was heisst Wartetage 13 Einstelltage 13 Zwischenverdienst 13 Nachweis der Stellensuche 14 Die Unia in Ihrer Nähe 15 3
4 Einleitung Sie haben wahrscheinlich während Jahren Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Wenn Sie jetzt arbeitslos sind, dann haben Sie das Recht, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen. Arbeitslosigkeit ist keine Schande. Meist trifft die betroffenen Arbeitslosen kein Verschulden. Sie können nichts dafür, wenn Arbeitsplätze abgebaut, Produktionsstandorte verlegt und Stellen gestrichen werden. In dieser Broschüre stellen wir Anworten auf mögliche Fragen, die sich arbeitslosen Kolleginnen und Kollegen stellen, zusammen. Migrantinnen und Migranten sind besonders stark von der Erwerbslosigkeit betroffen. Ihre Erwerbslosenquote liegt im Durchschnitt zwei- bis dreimal höher. Aus diesen Grund haben wir die vorliegende Broschüre auch in zahlreiche Sprachen übersetzt. Weiter Exemplare dieser Broschüre können bestellt werden bei: Unia, Weltpoststrasse 20, 3000 Bern 15. Bitte geben Sie bei der Bestellung den Titel der Broschüre an. Ich bin Unia-Mitglied und arbeitslos Melden Sie der Gewerkschaft Unia, wenn Sie arbeitslos sind. Ihr Mitgliederbeitrag wird während der Dauer der Arbeitslosigkeit reduziert. Auch während der Dauer der Arbeitslosigkeit bleiben Sie vollwertiges Mitglied der Unia. Sie können auch weiterhin in der Unia aktiv als Vertrauensperson oder Mitglied in einem Vor-stand oder in einer Kommission mitmachen. 4
5 Ich habe die Kündigung bekommen. Was muss ich tun? Melden Sie sich sofort, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei Ihrer Wohnortgemeinde (in einigen Kantonen auch direkt beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV). Sie gelten erst dann als arbeitslos, wenn Sie sich auf der Gemeinde bzw. beim RAV gemeldet haben. Nehmen Sie dazu mit: n einen amtlichen Personalausweis n eine Wohnsitzbescheinigung oder den Schriftenempfangsschein Ihrer Wohnsitzgemeinde n die Niederlassungsbewilligung oder den Ausländerausweis n die AHV-Karte. Prüfen Sie nach, ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden. Die Arbeitgeber können nicht einfach so kündigen. Es gibt gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen. Zudem besteht ein besonderer Kündigungsschutz in bestimmten Situationen wie Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und wenn man als Schweizerbürger im Militär oder im Zivilschutz ist. Bei Unklarheiten: Die Gewerkschaft Unia unterstützt ihre Mitglieder. Melden Sie sich im Unia-Sekretariat in Ihrer Nähe. Die Liste der Unia-Sekretariat finden Sie auf Seite 14 Wählen Sie die Unia Arbeitslosenkasse Sie können selber entscheiden, welche Arbeitslosenkasse Sie betreuen soll. Bei der Anmeldung in der Wohnortgemeinde oder beim RAV müssen Sie Ihre Kasse wählen. Die Unia Arbeitslosenkasse ist die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz. Sie ist offen für alle Arbeitslosen, auch für solche, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind. Die Unia Arbeitslosenkasse verfügt über ein breites Zahlstellennetz in der ganzen Schweiz, Sie finden sie auch in der Nähe ihres Wohnortes: Die aktuelle Liste der Unia-Zahlstellen finden Sie auf Rubrik Arbeitslosenkasse, Punkt Zahlstellen. Die Unia-Sekretariat in ihrer Nähe (siehe Seite 14) können Ihnen auch Auskunft geben. Die Zufriedenheit der Versicherten steht für die Unia Arbeitslosenkasse im Mittelpunkt. Ihre spezialisierten Mitarbeiter sind sozialkompetent und sprachlich versiert, sie verfügen über qualifiziertes Fachwissen und viel Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts. 5
6 Anmeldung 1. Gehen Sie zur Wohnortsgemeinde oder in einigen Kantonen direkt zum RAV Die Gemeinde oder das RAV bestätigt Ihnen das Datum der Anmeldung und die von Ihnen gewünschte Arbeitslosenkasse. 2. Wenn Sie sich bei der Gemeinde angemeldet haben, gehen Sie anschliessend zum RAV 3. Arbeitslosenkasse Gehen Sie nun möglichst rasch nach der Anmeldung zu der von Ihnen gewählten Arbeitslosenkasse. In der Regel müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: n ein ausgefüllter Antrag auf Arbeitslosenentschädigung n eine Kopie Ihrer Anmeldung beim RAV n die Arbeitgeberbescheinigung(en) für alle Stellen der letzten zwei Jahre n das Formular: «Angaben der versicherten Person» n das Formular «E 301», sofern Sie aus einem EU/EFTA-Land in die Schweiz gekommen sind und Sie die nach Schweizer Recht notwendige Mindestbeitragszeit nicht erfüllen Die Arbeitslosenkasse der Unia hilft Ihnen bei Bedarf, diese Unterlagen anzufordern. Unterschied Arbeitslosenkasse RAV n Die Arbeitslosenkasse muss abklären, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosenent-schädigung haben und wie hoch das Arbeitslosengeld ist. Sie zahlt die Arbeitslosenunterstützung auch aus. n Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV ist für die Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche und Stellenvermittlung zuständig. 6
7 Meine Firma hat Konkurs gemacht. Was muss ich tun? Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr bezahlen kann (zahlungsunfähig ist) und der Konkurs droht, dann n melden Sie sich sofort bei der Wohnortgemeinde oder dem RAV. Dort werden Sie im Detail informiert, wie Sie vorgehen müssen. n informieren Sie die Unia n suchen Sie sofort die Unterstützung bei der Unia Arbeitslosenkasse Weitere Informationen unter n Rubrik Arbeitslosenkasse n Rubrik Arbeit und Recht, Unterpunkt Recht und Beratung. Dort unter Info-Recht 2/2006: «Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt? Wie beantrage ich eine Insolvenzentschädigung?» 7
8 Ihre Rechte bei Arbeitslosigkeit Freie Kassenwahl n Sie bestimmen selbst, bei welcher Arbeitslosenkasse Sie die Arbeitslosenentschädigung beziehen wollen n Wählen Sie die Arbeitslosenkasse bei der Anmeldung bei der Wohnortgemeinde oder beim RAV n Wählen Sie die Unia Arbeitslosenkasse Die Gewerkschaft Unia hilft ihren Mitgliedern, ihre Rechte durchzusetzen. Sie haben Anrecht auf Unterstützung Während Sie gearbeitet haben, haben Sie Monat für Monat einen Beitrag an die Arbeits losenversicherung bezahlt. Wenn Sie nun arbeitslos werden und die notwendigen Voraus setzungen erfüllen, erhalten Sie folgende Unterstützung: n 80 % des versicherten Verdienstes wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben, die das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben wenn Ihr versicherter Verdienst 3797 Franken nicht übersteigt wenn Sie eine Invalidenrente beziehen, welche einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % entspricht. n 70 % des versicherten Verdienstes in allen anderen Fällen. Sie haben Anspruch auf n 260 Taggelder, wenn Sie in den letzten 2 Jahren vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit während mindestens 12 Monaten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet haben. n 400 Taggelder, wenn Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 18 Monate als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet haben. n 520 Taggelder, wenn Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 24 Monate als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet haben und das 55. Altersjahr zurückgelegt haben. n 520 Taggelder, wenn Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 24 Monate als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet haben und eine Invalidenrente beziehen, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % entspricht. n 90 Taggelder, wenn Sie von der Erfüllung der Beitragszeit befreit waren. n 200 Taggelder, wenn Sie jünger als 25 Jahre sind und keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben. 8
9 Fehlende Beitragszeit: Sie sind unter anderem beitragsfrei versichert, wenn Sie aus folgenden Gründen während mehr als 12 Monaten kein Arbeitsverhältnis hatten: n Ausbildung, sofern Sie seit mindestens 10 Jahren Ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten n Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, sofern Sie während dieser Zeit Wohnsitz in der Schweiz hatten n Aufenthaltes in einer schweizerischen Haft- oder Arbeitserziehungsanstalt oder in einer ähnlichen Schweizer Einrichtung n Arbeitsaufenthalten von über einem Jahr ausserhalb eines EU- / EFTA-Staates Auch ohne Erfüllung der Beitragszeit haben sie Anspruch auf Leistungen, wenn Sie aufgrund eines ausserordentlichen Ereignisses, das nicht länger als ein Jahr zurückliegt, gezwungen sind, eine Arbeit aufzunehmen: Sie müssen aber bei Eintritt des Ereignisses in der Schweiz ihren Wohnsitz haben. Als ausserordentliche Ereignisse gelten z. B.: n Sie müssen nach einer Ehetrennung oder -scheidung wieder arbeiten n Ihr Partner wird invalid und Sie müssen eine Arbeit annehmen n Tod der Ehegattin oder des Ehegatten n Wegfall einer Invalidenrente Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit Während der Arbeitslosigkeit können Weiterbildungskurse besucht werden, die Ihre Chancen auf eine Neuanstellung verbessern helfen. Ihr/e RAV-Berater/-in wird Ihnen Vorschläge für Weiterbildungskurse machen. Sie können auch selber Vorschläge machen und diese mit Ihrem/r RAV-Berater/-in besprechen. Auch Sprachkurse können der Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit dienen. Wichtig: Stellen Sie aktiv Weiterbildungsanträge (Sprachkurse oder Erlernen neuer Techniken, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen). Achtung: Das RAV bezahlt nur Weiterbildungen, keine Ausbildungen. Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit kontaktieren Sie das RAV. Was geschieht bei Krankheit und Unfall Wenn Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen, sind Sie gegen Unfall bei der SUVA versichert. Wenn Sie krank sind, bezahlt die Arbeitslosenversicherung das Taggeld ab dem ersten Krankheitstag während längstens 30 Tagen. Für die ganze Dauer der Arbeitslosigkeit werden maximal 44 Krankheitstage bezahlt. AHV und Pensionskasse AHV: Die AHV-Beiträge werden auch während der Arbeitslosigkeit bezahlt. Pensionskasse: Während der Dauer der Arbeitslosigkeit werden ausser für die Risiken Tod und Invalidität keine Pensionskassenbeiträge bezahlt. Ihr Altersguthaben wird vom letzten Arbeitgeber auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherung, die Sie selber wählen können, überwiesen. 9
10 Ihre Pflichten bei Arbeitslosigkeit Stellensuche Sie müssen selber eine Stelle suchen und sich bewerben. Das RAV kann Sie dabei unterstützen. Sie müssen mit der Stellensuche beginnen, sobald Ihnen gekündigt wurde. Gegenüber dem RAV müssen Sie nachweisen können, dass Sie Stellen gesucht und sich beworben haben, auch schon während der Kündigungsfrist. Wenn Sie Frage oder Unklarheiten haben, ob die Ihnen angebotenen Arbeitsbedingungen den geltenden Gesamtarbeitsverträgen entsprechen oder branchenüblich sind, dann wenden Sie sich an das Unia-Sekretariat in Ihrer Nähe (siehe Seite 14). Weisungen des RAV Auf Anweisung des RAV haben Sie n angemessene Umschulungs- und Weiterbildungskurse zu besuchen n an Besprechungen und Orientierungsveranstaltungen teilzunehmen n alle Unterlagen für die Beurteilung Ihrer Vermittlungsfähigkeit (z.b. Arztzeugnis) oder der Unzumutbarkeit einer Arbeit vorzulegen n sich persönlich zu Beratungs- und Kontrollgesprächen zu melden 10
11 Was gilt für Migranten/Migrantinnen? In der Schweiz sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie angestellt sind und mehr als CHF 500. pro Monat verdienen. Die Prämie für die Arbeitslosenversicherung wird Ihnen vom Lohn abgezogen. Wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate versichert waren, haben Sie bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Unterstützung. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr Wohnsitz in der Schweiz liegt. Grenzgängerinnen und Grenzgänger beziehen ihre Arbeitslosenunterstützung nach den Regeln des Landes, in dem sie wohnen. Beitragszeiten, die Sie in einem EU oder EFTA-Land erworben haben, werden Ihnen angerechnet, wenn Sie in der Schweiz nach weniger als 12 Monaten arbeitslos werden. (Formular E 301 mitbringen). Allerdings rechnet die Schweiz EU-Staatsangehörigen, die in einem anderen EFTA-Mitgliedsstaat (Island, Lichtenstein, Norwegen) geleisteten Versicherungszeiten und -beiträge nicht an. Ein EU-Land wird bei Schweizer Staatsangehörigen, die in einem anderen EFTA-Land geleisteten Versicherungszeiten und -beiträge ebenfalls nicht anrechnen. Und die Schweiz anerkennt bei Staatsangehörigen aus den anderen EFTA- Ländern die in einem EU-Land geleisteten Beitragszeiten nicht. Achtung: Die Bestimmungen für die Anrechnung der Beitragszeit sind äusserst kompliziert. Die Arbeitslosenkasse kann Ihnen spezifisch für Ihren Fall die notwendigen Informationen geben. Stellensuche in einem EU oder EFTA-Land Wenn Sie arbeitslos werden, können Sie auch in einem EU- oder EFTA-Land eine Stelle suchen. Um aber in der Schweiz Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, müssen Sie sich korrekt als arbeitslos anmelden und anschliessend mindestens vier Wochen lang in der Schweiz eine Stelle suchen. Innerhalb dieser vier Wochen dürfen Sie nur mit der Zustimmung der zuständigen kantonalen Amtsstelle in einen anderen Staat ausreisen, um eine Stelle zu suchen. 11
12 Formulare E 301 und E 303 Das Formular E 301 brauchen Sie, wenn Sie im Ausland eine Stelle gefunden haben und bei erneuter Arbeitslosigkeit Ihre Versicherungszeiten belegen und anrechnen lassen wollen. Wenn Sie in einem EU- oder EFTA-Land eine Stelle suchen und für diese Zeit weiter Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen, dann brauchen Sie das Formular E 303. Damit müssen Sie sich bis spätestens am 7. Tag nach der Ausreise beim ausländischen Arbeitsamt melden und die Kontrollvorschriften erfüllen, die dort verlangt werden. Dann werden Ihnen die Taggeldleistungen der Schweizerischen Arbeitslosenversicherung vom ausländischen Arbeitsamt ausbezahlt. Sie können maximal 3 Monate im Ausland eine Stelle suchen und gleichzeitig Taggelder der Schweizerischen Arbeitslosenversicherung beziehen. Wenn Sie bis dahin keine Stelle gefunden haben, müssen Sie in die Schweiz zurückkehren. Wichtig ist, dass Sie sich nach der Rückkehr in die Schweiz innert der Frist, die Ihnen vom RAV gesetzt wurde, wieder dort melden, sonst werden Ihnen in der Schweiz keine weiteren Taggelder mehr ausgerichtet. Die Formulare E 301 und E 303 können Sie bei der Arbeitslosenkasse beziehen. Hinweis für Nicht-EU Bürger/-innen! Migrant/innen mit Aufenthaltsbewilligung müssen sich stark bemühen, eine neue Stelle zu finden. Wenn die Leistungen der Arbeitslosenversicherung erschöpft sind, dann erhalten Sie unter Umständen Unterstützung von der Sozialhilfe. Das kann dazu führen, dass die Fremdenpolizei Ihre Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert. Tipp: dokumentieren Sie während der Arbeitslosigkeit alles, was Sie unternommen haben, um eine Stelle zu finden. Das kann helfen, wenn Sie mit der Migrationsbehörde Probleme bekommen sollten. Achtung: Stellen Sie rechtzeitig das Gesuch auf Erneuerung ihrer Aufenthaltsbewilligung. Nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung riskieren Sie einen Unterbruch der Arbeitslosenunterstützung. 12
13 Was heisst Wartetage für die ersten 5, 10, 15 oder 20 Tage ihrer Arbeitslosigkeit bekommen Sie keine Arbeitslosenentschädigung. Die Anzahl Wartetage ist abhängig vom versicherten Verdienst wie auch davon, ob Sie gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind. Personen ohne Unterhaltspflichten Versicherter Verdienst Allgemeine Wartetage bis Fr Fr bis Fr Fr bis Fr Fr bis Fr ab Fr Personen mit Unterhaltspflichten Versicherter Verdienst Allgemeine Wartetage bis ab Diese Wartetage werden nicht von den Ihnen zur Verfügung stehenden Taggeldern abgezogen. Sie verschieben aber den Beginn der Arbeitslosenunterstützung. Während einer Rahmenfrist (zwei Jahre) werden die Wartetage nur einmal abgezogen. Einstelltage Wenn Sie selber gekündigt haben oder an Ihrer Kündigung mitschuldig sind, sich zu wenig um eine Stelle bemüht haben, eine Ihnen zugewiesene Stelle nicht angenommen haben oder einer Anweisung des RAV nicht Folge geleistet haben, bekommen Sie Einstelltage. Das heisst, dass Sie für eine gewisse Anzahl Tage keine Arbeitslosenentschädigung bekommen. Zwischenverdienst Man spricht von Zwischenverdienst, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit (z. B. Temporärarbeit) erzielen und diese tiefer sind als das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld. Zwischenverdienste sind attraktiv, zusammen mit dem Ersatz des Verdienstausfalls durch die Arbeitslosenversicherung ergibt sich ein höheres Einkommen als mit der Arbeitslosenentschädigung ohne Zwischenverdienst. 13
14 Nachweis der Stellensuche Gegenüber dem RAV müssen Sie nachweisen, dass Sie Stellen suchen. Ihr/e RAV- Berater/-in wird Ihnen dazu detaillierte Informationen geben. Sie können sowohl telefonisch als auch persönlich und schriftlich Stellen suchen. Bewahren Sie als Nachweis für Ihre Stellensuche Kopien des Formulars «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» auf, das Sie dem RAV einreichen mussten. Heben Sie auch Kopien der Stelleninserate und ihrer Briefe und Bewerbungen auf, notieren Sie sich das Datum, die Zeit und den Namen der Personen, bei denen Sie sich telefonisch oder persönlich gemeldet haben. 14
15 Die Unia in Ihrer Nähe Aargau Bachstr. 41, Postfach 3918, 5001 Aarau, T , aargau@unia.ch Bern Monbijoustr. 61, 3001 Bern, T , bern@unia.ch Biel-Seeland / Solothurn Murtenstr. 33, Postfach 1792, 2501 Biel, T , biel-solothurn@unia.ch Fribourg route des Arsenaux 15, 1705 Fribourg, T , fribourg@unia.ch Genève chemin Surinam 5, case postale 288, 1211 Genève 13, T , geneve@unia.ch Neuchâtel avenue de la Gare 3, case postale, 2001 Neuchâtel, T , neuchatel@unia.ch Nordwestschweiz Rebgasse 1, Gewerkschaftshaus, 4005 Basel, T , nordwestschweiz@unia.ch Ostschweiz-Graubünden Lämmlisbrunnenstr. 41, 9000 St. Gallen, T , ostschweiz-graubuenden@unia.ch Ticino via Canonica 3, Casella postale 5650, 6900 Lugano, T , ticino@unia.ch Transjurane rue des Moulins 19, case postale 1042, 2800 Delémont, T , transjurane@unia.ch Vaud place de la Riponne 4, Case postale 7667, 1002 Lausanne, T , vaud@unia.ch Valais rue de la Dent-Blanche 9, 1950 Sion, T , valais@unia.ch Zentralschweiz St. Karlistr. 21, Postfach 4864, 6002 Luzern, T , zentralschweiz@unia.ch Zürich-Schaffhausen Stauffacherstr. 60, Postfach 1544, 8026 Zürich, T , zuerich-schaffhausen@unia.ch 15
16 Unia Zentralsekretariat Weltpoststrasse 20 CH-3000 Bern 15 T F info@unia.ch
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