Rechtsanwalt Grell Sand Hamburg

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1 1 GPA 006-ZHG Rechtsanwalt Grell Sand 12 An das Buxtehuder Straße 9 Annahmestelle Anlagen:.. Rechtsanwalt Grell Sand 12 Tel.: 040 / Fax: 040 / kontakt@kanzlei-grell.de Bankverbindung: Kreissparkasse Harburg BLZ Kto.Nr.: Hamburg, den Unser Zeichen (bitte stets angeben) Meier/TMC GmbH 82/06/m Klage In Sachen Michael Meier, Hangstraße 13, Hamburg, - Kläger - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Grell, Sand 12, gegen Tull Model Casting GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bydlo, Schäferweg 18, Flensburg. - Beklagte - Namens und im Auftrag des Klägers erhebe ich hiermit Klage mit dem A n t r a g : I. Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Schleswig vom wird für unzulässig erklärt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

2 2 Für den Fall des schriftlichen Vorverfahrens wird vorsorglich für den Fall der nicht rechtzeitigen Anzeige der Verteidigungsbereitschaft Versäumnisurteil gegen die Beklagte beantragt. B e g r ü n d u n g : Der Kläger wendet sich gegen die Vollstreckung der Beklagten aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Schleswig vom Dieser wurde dem Kläger am zugestellt. Der Vollstreckungsbescheid lautet auf einen Betrag in Höhe von 300,- EUR. Beweis: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Schleswig vom als Anlage K1 Dem Vollstreckungsbescheid liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte betreibt eine Model Casting Agentur. Sie gibt Bewerbern auf ihrer Homepage die Möglichkeit der Repräsentation. Dazu werden die ihr zugesandten Fotos digital aufbereitet und weitere Angaben zur Person veröffentlicht. Der Kläger ist derzeit Student der Sportwissenschaften. Am füllte der Kläger das auf der Homepage der Beklagten befindliche Auftragsformular aus, hängte drei digitale Fotos als Anhang an das Auftragsformular an und druckte es sich anschließend aus. Beweis: Auftragsformular vom als Anlage K2 Daraufhin wechselte er seine Meinung, da er es sich doch nicht mehr zutraute, als Model zu arbeiten. Er hatte nunmehr nicht vor, das Formular auch abzusenden. Bei dem Versuch die Verbindung zu einer anderen Webpage anzuklicken, klickte der Kläger wohl versehentlich auf Absenden wodurch der Auftrag versandt wurde. Mit vom bestätigte die Beklagte den Auftrag. Beweis: der Beklagten vom als Anlage K3 Mit Schreiben vom stellte die Beklagte dem Kläger einen Betrag in Höhe von 300,- EUR für die Internetpräsentation in Rechnung. Beweis: Rechnung vom als Anlage K4 Der Kläger ging davon aus, dass es sich bei dieser Rechnung um ein Versehen handelte, da er ja tatsächlich keinen Auftrag erteilt habe. Aus diesem Grund reagierte er nicht auf die Rechnung. Aus dem gleichen Grund unternahm er auch nichts gegen den ihm am zugestellten Mahnbescheid vom sowie den ihm am zugestellten Vollstreckungsbescheid vom

3 3 Nachdem die Beklagte angekündigt hatte, nunmehr aus dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken zu wollen, wandte sich der Kläger mit Schreiben vom an die Beklagte. Beweis: Schreiben des Klägers vom als Anlage K5 Mit diesem Schreiben hat der Kläger zum einen eine mögliche Auftragserteilung wirksam angefochten. Für den Fall, dass von einer wirksamen Auftragserteilung auszugehen ist, wurde diese jedenfalls wirksam widerrufen. Schließlich ergibt sich weder aus dem Auftragsformular noch aus der Auftragsbestätigung, dass die Leistungen der Beklagten, also die Veröffentlichung der Angaben und Fotos, kostenpflichtig sind. Im Internet waren alleine die Informationen aus dem Auftragsformular ersichtlich. Nach allem ist die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid durch die Beklagte aus den vorstehenden Gründen ersichtlich unzulässig. gez. Grell Rechtsanwalt Hinweis des GPA: Von dem Abdruck der Anlagen K1 und K4 wurde abgesehen. Sie haben den genannten Inhalt.

4 Anlage K2 4 Seite 1 von 2 Castingformular Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus Teil 1: Persönliche Angaben Geschlecht: weiblich Vorname: männlich Nachname: Meier Michael Adresse: Hangstraße / Telefon: Handy: Hamburg 0177/ mime@aol.de Geburtsdatum: Gewicht: 75 kg Größe: 1,80 m Augen: blau Haare: schwarz Beruf: (aktuell) Student Teil 2: Branchen Ich möchte ggf. in folgenden Branchen tätig sein Fotoshootings Kinowerbung Katalogwerbung Statisteneinsatz Modepräsentationen Dessousaufnahmen Teil 3: Erfahrungen Ich habe schon folgende Erfahrung: War auf der Frontpage der Abiturzeitung

5 Teil 4: Fotos Seite 2 von 2 Folgende Fotos sende ich mit: sommer04.jpg skifahren04.jpg beachvolley04.jpg Durchsuchen Teil 5: Umfang Ich möchte in folgendem Umfang als Model tätig werden: Zutreffendes bitte anklicken: Vollzeit (40-80 Stunden/Woche) Teilzeit (10-20 Stunden/Woche) Nebentätigkeit (3-4 Stunden/Woche) Teil 6: Genehmigung/Auftrag zur Veröffentlichung der Daten und Fotos Hiermit erteile ich der Firma Tull Model Casting GmbH, Schäferweg 18, Flensburg die Genehmigung/den Auftrag, meine Fotos und meine Daten auf den Webseiten von TMC zu veröffentlichen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes in elektronischer Printform seriösen Auftraggebern zur Verfügung zu stellen. Zutreffendes bitte anklicken: Ja Nein Absenden Neues von den Models aus Pro Sieben hier klicken Verdienstmöglichkeiten von Models hier klicken

6 6 Anlage K Betreff: Auftragsbestätigung Von: Tull Model Casting GmbH < > An: Datum: Sehr geehrter Herr Meier, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Auftrags vom , die von Ihnen unserer Firma zur Verfügung gestellten Daten und Fotos zum Zwecke der Veröffentlichung seriösen Auftraggebern zur Verfügung zu stellen. Der Auftrag wurde von uns angenommen. Sobald sich bei uns Interessenten für Sie melden, erhalten Sie umgehend Nachricht. Mit freundlichen Grüßen, B. Bydlo Anlage 5 Michael Meier Hamburg, Hangstraße 13 An: Tull Model Casting GmbH Schäferweg Flensburg Sehr geehrte Damen und Herren, ich, Michael Meier, habe überhaupt keinen Auftrag absenden wollen. Das war nur ein Versehen. Wenn das doch ein Auftrag war, dann darf das jetzt nicht mehr gelten. Außerdem werde ich das wohl auch widerrufen dürfen. Das mache ich hiermit. Von Bezahlung war überhaupt kein Wort im Internet. Sie können deshalb nicht gegen mich vollstrecken, also lassen Sie es bitte! Mit freundlichen Grüßen, M. Meier

7 7 Rechtsanwalt Babo Jaga, Holm 11, Flensburg An das Buxtehuder Straße 9 Annahmestelle Anlagen:.. Kanzlei Babo Jaga Holm Flensburg info@rechtsanwalt-jaga.de Tel.: 0461 / Fax: 0461 / Bankverbindung: Stadtsparkasse Flensburg BLZ Kto.Nr.: Unser Zeichen (bitte stets angeben) TMC GmbH / Meier Flensburg, den In Sachen Michael Meier./. Tull Model Casting GmbH (RA Grell) (RA Jaga) Az.: 644 C 458/06 zeige ich an, dass ich die Beklagte vertrete. Ich werde beantragen: B e g r ü n d u n g : Die Klage wird abgewiesen. Die Klage ist bereits unzulässig. Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Prozess in Hamburg-Harburg stattfinden soll. Im Mahnbescheidsantrag war das Amtsgericht Flensburg als Streitgericht angegeben. Hier hat die Beklagte zudem ihren allgemeinen Gerichtsstand. Soweit es die Sache als solche betrifft, kommt der Kläger allerdings mit seinem Vorbringen aus dem Schreiben vom zu spät. Der Vollstreckungsbescheid ist bereits rechtskräftig. Nach alledem wird die Klage keinen Erfolg haben. gez. Jaga Rechtsanwalt

8 8 Rechtsanwalt Grell Sand 12 An das Buxtehuder Straße 9 Annahmestelle Anlagen:.. Rechtsanwalt Grell Sand 12 Tel.: 040 / Fax: 040 / kontakt@kanzlei-grell.de Bankverbindung: Kreissparkasse Harburg BLZ Kto.Nr.: Hamburg, den Unser Zeichen (bitte stets angeben) Meier/TMC GmbH 82/06/m In Sachen Michael Meier./. Tull Model Casting GmbH (RA Grell) (RA Jaga) Az.: 644 C 458/06 wird auf den Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom wie folgt erwidert: Die Erklärungen im Schreiben vom kamen nicht zu spät. Dem Kläger steht es frei, derartige Erklärungen auch später abzugeben. In diesem Fall hat die Beklagte eben Pech. In Erweiterung des mit Schriftsatz vom angekündigten Antrags werde ich in der mündlichen Verhandlung zudem folgenden Antrag stellen: 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 300,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Dieser Anspruch ergibt sich aus folgendem: Die Lebensgefährtin des Klägers, die Zeugin Erika Koslowski, hatte ihrerseits Ansprüche gegen die Beklagte. Im November 2004 war im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union eine Homepage errichtet worden, auf der Fotos von Models aus verschiedenen europäischen Nationen unter dem Titel: Die große Promenade: Von dem Marktplatz von Limoges über die Katakomben von Rom bis zum großen Tor von Kiew präsentiert wurden. Die Zeugin Koslowski hatte eingewilligt, dass mehrere von ihr zur Verfügung gestellte Fotoaufnahmen im Rahmen dieser Aktion veröffentlicht wurden. Am stellte die Zeugin Koslowski zufällig im Internet fest, dass die Beklagte die Fotoaufnahmen der Zeugin mit Nennung ihres Namens auf einer

9 9 Internetseite veröffentlicht hatte, die unter dem Titel stand: Bulimie/Magersucht: das Leiden vieler Models. Beweis: Erika Koslowski, Eddelbüttelstraße 57, Die Zeugin fühlt sich durch diese Veröffentlichung verletzt. Ihr stand gegen die Beklagte aus diesem Grund ein Anspruch in Höhe von mindestens 300,- EUR zu. Diesen Anspruch trat sie mit Erklärung vom an den Kläger ab. Der Kläger nahm die Abtretung an. Beweis: Erklärungen der Zeugin Koslowski sowie des Klägers vom als Anlage K6 gez. Grell Rechtsanwalt Hinweis des GPA: Von dem Abdruck der Anlage K6 wurde abgesehen. Sie hat den behaupteten Inhalt.

10 10 Hamburg, den C 458/06 Gegenwärtig: Richter am Amtsgericht Rau Protokoll über die öffentliche Sitzung Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wurde abgesehen. In dem Rechtsstreit Meier gegen Tull Model Casting GmbH erschienen bei Aufruf 1. Der Kläger persönlich sowie Rechtsanwalt Grell 2. Für die Beklagte der Geschäftsführer Bydlo sowie Rechtsanwalt Jaga Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteien erörtert. Zu dem Abschluss eines Vergleiches kommt es nicht. beschlossen und verkündet: Es soll in das streitige Verfahren übergegangen werden. Der Beklagtenvertreter rügt die Klageerweiterung mit Schriftsatz vom durch den Kläger als unzulässig. Rein vorsorglich, sollte das Gericht die Klageerweiterung für zulässig erachten, weist der Beklagtenvertreter darauf hin, dass die Zeugin Koslowski ja die Einwilligung zur Veröffentlichung der Fotoaufnahmen im November 2004 erteilt habe, so dass eine Nutzung nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie nicht zu beanstanden sei. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klageschrift vom und aus dem Schriftsatz vom Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Donnerstag, den , 14:00 Uhr, Saal 112. gez. Rau Richter am Amtsgericht Für die Richtigkeit der Übertragung gez. Grün Justizangestellter als Urkundsbeamter

11 11 Vermerk zur Bearbeitung 1. Die Entscheidung des Gerichts ist zu entwerfen. Von den in der ZPO vorgesehenen Möglichkeiten, den Tatbestand und/oder die Entscheidungsgründe wegzulassen, ist kein Gebrauch zu machen. Eine Streitwertfestsetzung ist nicht erforderlich. Beschränkt sich der Entscheidungsvorschlag allein auf die Erörterung von Verfahrensfragen, so sind hilfsweise Entscheidungsgründe vorzutragen, die sich mit der materiellen Rechtslage befassen. 2. Die Formalien (Ladungen, Zustellungen, Vollmachten, Unterschriften usw.) sind in Ordnung, soweit sich nicht aus dem Aufgabentext etwas anderes ergibt. Die Klageschrift ist der Beklagten am , der Schriftsatz vom am zugestellt worden. Das Amtsgericht Schleswig ist zentrales Mahngericht für das Land Schleswig- Holstein. Die Straßen Hangstraße und Eddelbüttelstraße befinden sich im Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Harburg und im Gerichtsbezirk des Landgerichts Hamburg. Die Straße Schäferweg befindet sich im Bezirk des Amtsgerichts Flensburg und des Landgerichts Flensburg. 3. Bei der Bearbeitung ist davon auszugehen, dass die Ausführungen zur Höhe des Anspruchs der Zeugin Koslowski zutreffend sind. 4. Werden in einzelnen Punkten gerichtliche Auflagen, Hinweise oder Beweisaufnahmen für erforderlich gehalten, so ist dies zu erörtern, sodann jedoch zu unterstellen, dass diese ohne Erfolg durchgeführt worden sind ZPO wurde beachtet. 6. Es wird gebeten, die Auflage der benutzen Kommentare in der Klausur anzugeben.

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