ALLGEMEINE STAATSLEHRE. Herrschaft des Volkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen
|
|
- Irmela Friedrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2013/2014 ALLGEMEINE STAATSLEHRE XII. Demokratie Herrschaft des Volkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen keine abstrakte Definition möglich, wie Prozesse ausgestaltet sein müssen, damit sie (noch) demokratisch sind; Bsp.: verschiedene Abstufungen der Mittelbarkeit von Mitbestimmung; Dauer der parlamentarischen Legislaturperiode; Altersgrenzen beim Kreis der Wahlberechtigten Art. 20 I GG: die Bezeichnung als demokratischer Staat trifft keine Entscheidung für eine bestimmte Form der Demokratie (z.b. die gegenwärtige repräsentative Demokratie), sondern lässt Änderungen des gegenwärtigen Systems durch Verfassungsänderung und durch einfaches Gesetz zu, ohne dass Art. 20 I GG und damit die Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG angetastet würden, z.b. Verlängerung der Legislaturperiode, Einführung einer Wahlmännerebene wie in den USA, Präsidialdemokratie Grundgedanke: Ausübung der Staatsgewalt beruht auf einer Äußerung des Volkswillens in seiner Mehrheit o demokratischer Verfassungsstaat gründet historisch in der amerikanischen und der französischen Revolution (P): Warum sollte der Mehrheitswille entscheidend sein (= Frage nach der Relevanz demokratischer Legitimation)? o letztlich axiomatisch und nicht mehr begründbar Arg.: Allgemeinwohl wird am zuverlässigsten von der Gesamtheit beurteilt; Schutz von Menschenrechten (die man aber ihrerseits naturrechtlich begründen muss) ist in einem höheren Maß durch den politischen Prozess sichergestellt
2 staatstheoretische Begründungsansätze bei Locke und Rousseau Locke: Staatsvertrag als Vereinigungsvertrag; Vertragliche Begründung von Herrschaft als Ausdruck menschlicher Vernunft; anders als bei Hobbes steht bei Locke nicht der Schutz des Bürgers vor privater Gewalt, sondern der Schutz vor der staatlichen Gewalt im Vordergrund; wichtig: Monarch kann nach dem Willen der Mehrheit wieder abgesetzt werden, ggf. besteht ein Widerstandsrecht; Herrscher unterliegt der permanenten Kontrolle durch die Volksvertretung Rousseau: allumfassender und allmächtiger demokratischer Gemeinwille (zu unterscheiden von der Summe der Einzelwillen) als Konsequenz des Gesellschaftsvertrags; Volk bleibt Inhaber der Staatsgewalt (Volkssouveränität!) und überträgt lediglich deren Ausübung für eine gewisse Zeit einer bestimmten Person oder Personengruppe Grundgedanke der repräsentativen Demokratie o zunächst Grundunterscheidung mittelbare/unmittelbare Demokratie o in Systemen mittelbarer Demokratie herrscht die grundlegende Vorstellung der Repräsentation, d.h. Abgeordnete vertreten das gesamte Staatsvolk Abgeordnete sind Vertreter (Repräsentanten) des ganzen Volkes (also nicht nur ihrer Wähler oder ihrer Partei) vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG o Überlegung: nur so könne sichergestellt werden, dass der volonté generale (der allgemeine Wille), also nicht nur der Wille der einzelnen Bürger, zum Tragen komme o erhebliche Kritik am Parlamentarismus bei Carl Schmitt Herrschaft der Parteien 2
3 mangelnder Sachverstand in Parlament und Regierung kein vernunftgeleitetes Verhalten (z.b. Obstruktion selbst bei sachlicher Übereinstimmung, um den politischen Gegner zu bekämpfen) Selbstbewilligung der Diäten, Entscheidungen über Immunitäten und Privilegien im eigenen Interesse einzelne Demokratiemodelle o Präsidialdemokratie Bsp.: V. Franz. Republik, USA starke Stellung des Präsidenten i.d.r. Volkswahl des Präsidenten (daher i.d.r. zwei gewählte Staatsorgane) Notkompetenzen des Präsidenten im Notstand Abhängigkeit der Regierung (zumindest auch) vom Präsidenten, d.h. Regierung steht zwischen Parlament und Präsident o echte parlamentarische Demokratie (ggf. auch in Form der parlamentarischen Monarchie) schwache Stellung des Staatsoberhaupts Notkompetenzen liegen bei der Regierung (ggf. mit parlamentarischer Kontrolle) Abhängigkeit der Regierung bei Ernennung / Entlassung allein vom Parlament demokratische Wahlsysteme o wichtig: grundsätzliche Freiheit des einfachen Gesetzgebers, sich für das eine oder das anderer Wahlsystem zu entscheiden, also zwischen 3
4 Mehrheitswahlsystem Wahl nach Wahlkreisen: wer Mehrheit im jeweiligen Wahlkreis hat, bekommt Mandat (Großbritannien), ggf. mit Stichwahl (Frankreich) Verhältniswahlsystem Anteil an Mandaten je nach Anteil an Stimmen im gesamten Wahlgebiet (oder in einzelnen Teilen davon) (Weimarer Republik) Mischsystem (Bundesrepublik Deutschland): personalisierte Verhältniswahl Zwei Stimmen: Erststimme entscheidet über den Direktkandidaten des Wahlkreises (Mehrheitswahl); Zweitstimme entscheidet über die Anzahl von Mandaten, die eine Partei gewinnt (Verhältniswahl) o beachte: die Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem hat Einfluss auf die Beachtung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl Arg.: bei Mehrheitswahlsystem haben die Verliererstimmen (d.h. diejenigen, die auf den Minderheitskandidaten entfallen) keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis; ihr Erfolgswert ist gleich null; der Anteil dieser Stimmen kann erheblich sein, wenn man bedenkt, dass ein Wahlkreis mit nur 40% der Stimmen gewonnen werden kann, wenn auf zwei weitere Kandidaten jeweils 30% entfallen BVerfG: Gleichheit der Wahl verlangt im Rahmen eines Mehrheitswahlsystems aber nur formale Gleichheit, d.h. jede Stimme wird gleich gezählt Zählwertgleichheit, d.h. ex ante Möglichkeit, auf Ergebnis Einfluss zu nehmen dagegen muss bei der Verhältniswahl im Grundsatz auch die Erfolgswertgleichheit gewährleistet sein 4
5 (P): 5%-Hürde und vergleichbare Beschränkungen beeinträchtigen die Erfolgswertgleichheit, weil die Zweitstimmen, die auf Parteien entfallen, die auf Grund der 5%-Klausel nicht in den BT einziehen, wertlos sind Rechtfertigung durch das Bedürfnis die Möglichkeit stabiler Mehrheiten zu gewährleisten; negative Erfahrungen in der Weimarer Republik mit einer Vielzahl von Splitterparteien, die parlamentarische Mehrheitsentscheidungen vereitelt und damit die Regierungsfähigkeit des Staates beeinträchtigt haben (P): Verfassungsmäßigkeit des BWahlG so genannte Überhangmandate können entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate durch den Gewinn von Wahlkreisen errungen hat, als ihr über den Anteil von Zweitstimmen zustehen würden es widerspricht der Gleichheit der Wahl im Sinne eines Erfolgswerts bei der Verhältniswahl, wenn eine Partei mehr Mandate erhält, wenn sie möglichst wenig Zweitstimmen erhält; dieser Effekt war möglich, weil es durch die Verbindung von Landeslisten und eine entsprechende Unterverteilung der Mandate möglich war, durch taktisches Stimmensplitting ein Direktmandat als Überhangmandat zu generieren, wenn der Parteiangehörige den Wahlkreis gewann, die Partei aber bewusst wenig Zweitstimmen erhielt (bes. augenfällig bei der Nachwahl zur Bundestagswahl 2005 in Dresden) das BVerfG hat aber nicht die Überhangmandate als solche für verfassungswidrig erklärt, sondern die Schwierigkeiten, die aus der Verbindung von Landeslisten entstanden sind neues Wahlgesetz 2011 lässt Überhangmandate weiterhin zu; Reformvorschläge, Überhangmandate zu verrechnen o.ä. hat sich nicht durchgesetzt; Kritik aus Teilen der Opposition, da es zumeist die großen Parteien sind, die von Überhangmandaten profitieren 5
6 der Effekt des negativen Stimmgewichts/inversen Erfolgswerts, d.h. die Auswirkung von Stimmen gegen den Wunsch der Wähler (entweder führt die Stimme für eine Partei im Ergebnis zu weniger Sitzen oder der Umstand, dass eine Partei weniger Stimmen erhält, führt zu einem Zuwachs an Sitzen), hat dazu geführt, dass das BVerfG das BWahlG für verfassungswidrig erklärt hat BVerfG, Urteil vom BvF 3/11, BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 -: 1. Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. 2. a) In dem vom Gesetzgeber geschaffenen System der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl sind Überhangmandate ( 6 Abs. 5 BWG) nur in einem Umfang hinnehmbar, der den Grundcharakter der Wahl als einer Verhältniswahl nicht aufhebt. b) Die Grundsätze der Gleichheit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien sind bei einem Anfall von Überhangmandaten im Umfang von mehr als etwa einer halben Fraktionsstärke verletzt. BVerfG: o keine Anknüpfung für Landeslisten an Wähler, Anknüpfung an Wahlberechtigte wäre zulässig o Reststimmenverwertung räumt bestimmten Stimmen erhöhte Erfolgschancen ein. o Überhangmandate, s.o.; BVerfG max. 15 Überhangmandate Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (v ; BGBl. I S. 1082): 6
7 o Beseitigung des negativen Stimmgewichtes durch Veränderung des Maßstabes für Bildung der Sitzkontingente (Bevölkerungszahl der Länder statt Wählerzahl) o Beseitigung von Überhangmandaten durch vorherige Berechnung der erforderlichen Mandatsanzahl, um alle Direktmandate durch Zweitstimmen abzudecken Folge: Vergrößerung des Bundestages Demokratiedefizit in der Europäischen Union (EU) o Problem: Gesetzgebung der EU ist nur eingeschränkt demokratisch legitimiert, weil das Europäische Parlament nicht dieselbe Rechtsstellung besitzt wie die Parlamente der Mitgliedstaaten; die Legitimation des Ministerrates ( Rat ) beruht nur auf einer von den nationalen Parlamenten abgeleiteten (mittelbaren) Legitimation das Europäische Parlament verfügt nicht über eigenständige und alleinige Rechtsetzungsbefugnisse (primäres Rechtssetzungsorgan ist der Rat; Verfahren der Mitentscheidung [sog. ordentliches Gesetzgebungsverfahren] ist nicht für alle europäischen Gesetze vorgesehen und sieht auch nur den gemeinsamen Beschluss von Rechtsnormen durch den Ministerrat und das Parlament vor) Abgeordnete sind in mitgliedstaatliche Kontingente eingeteilt, die jeweils auf der Grundlage der nationalen Wahlgesetze der Mitgliedstaaten gewählt werden; dabei wird der Grundsatz der Gleichheit der Wahl jedenfalls nicht umfassend berücksichtigt daher: derzeit ist Europäisches Parlament ein Parlament der Vertreter der Völker der Mitgliedstaaten o könnte das Demokratiedefizit durch Ausstattung des Europäischen Parlaments mit eigenständigen Gesetzgebungskompetenzen sowie die Einführung einer europaweit durchgeführten unmittelbaren und gleichen Wahl der Abgeordneten behoben werden? 7
8 str.; die Antwort hängt davon ab, ob man die Existenz eines europäischen Volkes ( demos ) anerkennt oder nicht BVerfG in der Maastricht-Entscheidung: nein, da eine geistige, soziale und politische Homogenität derjenigen vorauszusetzen sei, die als Volk das Repräsentationsorgan wählten ( vorrechtliche Homogenität) a.a.: es bestehe keine strukturelle Demokratieunfähigkeit der EU, da an gemeinsame normative Merkmale (z.b. Geltung der Grund- und Menschenrechte) angeknüpft werden könne 8
ALLGEMEINE STAATSLEHRE. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie. 1. Verfassungsgebung im demokratischen Verfassungsstaat
Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2009/2010 ALLGEMEINE STAATSLEHRE VI. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie 1. Verfassungsgebung im demokratischen Verfassungsstaat a) Formen der Verfassungsgebung
MehrALLGEMEINE STAATSLEHRE. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie
Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2008/2009 ALLGEMEINE STAATSLEHRE VI. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie 1. Verfassungsgebung a) Formen der Verfassungsgebung Wahl einer verfassungsgebenden
MehrHerrschaft des Volkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen
Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 4. Demkratie a) Bedeutung des Begriffs Herrschaft des Vlkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen keine abstrakte Definitin
MehrDie Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht
Die Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht D R. P E T E R B E C K E R Problemstellung: 1. Der Zweite Senat
MehrB. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung
B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung I. Grundlagen 1. Volkssouveränität Demokratie heißt: Volksherrschaft (griech.), das Volk ist der Träger der Staatsgewalt, es ist der Souverän d.h. Alle
MehrLANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM
LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen
MehrErster Teil: Verfassungsprinzipien
Erster Teil: Verfassungsprinzipien A) Allgemeines I. Begriffsklärung Verfassungsprinzipien regeln im Wesentlichen die Verfahrensfragen des Staates. Staatszielbestimmungen hingegen definieren inhaltliche
MehrÜbersicht. S Allgemeines. S Aufgaben/Befugnisse. S Sonstiges
Der Bundestag S Übersicht S Allgemeines S Aufgaben/Befugnisse S Sonstiges Übersicht S Allgemeines S Aufgaben/Befugnisse S Sonstiges Allgemeines S Begriff: S Parlament S Versammlung der vom Volk gewählten
MehrGrundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14
8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;
MehrErster Teil: Verfassungsprinzipien
Erster Teil: Verfassungsprinzipien A) Allgemeines 1. Begriffsklärung Verfassungsprinzipien regeln im Wesentlichen die Verfahrensfragen des Staates. Staatszielbestimmungen hingegen definieren inhaltliche
MehrWahlrecht als materielles Verfassungsrecht
/Heinrich Lang Wahlrecht als materielles Verfassungsrecht Der Wahlgesetzgeber zwischen verfassungsrechtlicher Bindung und politischer Gestaltungsfreiheit Überlegungen am Beispiel des 19. Gesetzes zur Änderung
MehrWahlsystem in Deutschland
Wahlsystem in Deutschland Das Zweitstimmensystem und seine Besonderheiten Nach Art. 38 Abs.1 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [ ]in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
MehrHerrschaftsbestellung auf Zeit. Referat von Stephanie Buchbauer und Stephanie Rösch
Herrschaftsbestellung auf Zeit Referat von Stephanie Buchbauer und Stephanie Rösch Gliederung 1. Wahlsysteme 2. Bundestagswahl 3. Landtagswahl 4. Wahlgrundsätze 5. Kommunalwahl 6. Wichtige Momente von
MehrFall 11. Frage: Ist der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle in der Sache erfolgreich? Die Zulässigkeit ist nicht zu prüfen. Lösungsskizze Fall 11
Fall 11 Fall 11 Die Regierung des Bundeslandes X hält es für politisch falsch und verfassungsrechtlich verfehlt, dass im Zuge der Wahlrechtsreform im Jahr 2013 an der sogenannten Fünf-Prozent-Sperrklausel
MehrFall 11. Frage: Ist der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle in der Sache erfolgreich? Die Zulässigkeit ist nicht zu prüfen. Lösungsskizze Fall 11
Fall 11 Fall 11 Die Regierung des Bundeslandes X hält es für politisch falsch und verfassungsrechtlich verfehlt, dass im Zuge der Wahlrechtsreform im Jahr 2013 an der sogenannten Fünf-Prozent-Sperrklausel
MehrSTAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident
STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin
MehrDas Wahlsystem Kanadas und Deutschlands im Vergleich
Politik Stephanie Frimmer Das Wahlsystem Kanadas und Deutschlands im Vergleich Studienarbeit Gliederung A Einführung 2 B Mehrheitswahlsysteme.. 2 1. Relative Mehrheitswahl (in Einerwahlkreisen) 2 2. Die
MehrWahlen wie man sie organisieren kann und wann sie als demokratisch gelten können eine Lernaufgabe
SW EF XX.XX.XXXX Wahlen wie man sie organisieren kann und wann sie als demokratisch gelten können eine Lernaufgabe Ihr habt euch ja schon als Experten für ratsuchende junge Menschen in Ägypten betätigt,
MehrEntscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1998 und 2008
DHB Kapitel 1.13 und Ausgleichsmandate 26.10.2016 1.13 und Ausgleichsmandate Stand: 22.10.2013 Hat eine Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate mittels der Erststimmen erzielen können als ihr nach dem
MehrAchSo! Staatsrecht I. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe
AchSo! Staatsrecht I Lernen mit Fällen Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe 2., überarbeitete Auflage 2014. Buch. 360 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05222 2 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Öffentliches
MehrPolitisches System der Bundesrepublik Deutschland
Inhalt und Konzept 1. Woraus setzt sich die Regierung zusammen? 2. Bundesrat, Bundestag, Präsident und Kanzlerin 3. Wahlsystem 4. Demokratie + Föderalismus 5. Die im Bundestag vertretenen Parteien 6. Legislative,
MehrGymnasium Pfarrkirchen Grundwissen Sozialkunde 10
Grundlagen unserer Verfassungsordnung 1 10/1 Politik Grundgesetz (GG) Art. 1 GG Art. 20 GG Art. 79 Abs. 3 GG Menschenwürde Menschenrechte Grundrechte: Menschen-/Bürgerrechte Kunst der Staatsverwaltung"
MehrÜberhangmandate der CSU nach dem neuen Wahlrecht
Überhangmandate der CSU nach dem neuen Wahlrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Überhangmandate der CSU nach dem neuen Wahlrecht Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 5. Juli 2013 Fachbereich:
MehrNORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM
STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III
MehrVorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I
Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht I Wiederholung Wenn sich nach einem Todesfall kein Erbe findet, erbt nach 1936 BGB das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz
MehrFall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise. Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.
Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Art. 41 II GG,
MehrGewinn/ Verlust SPD 40,9% + 4,5% CDU/CSU 35,1% - 6,3% Grüne 6,7% - 0,6% FDP 6,2% - 0,7% PDS 5,1% + 0,7% andere 5,9% + 2,3%
Abgeordnete Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen
MehrErläuterung des neuen Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze
Aktuelle Mitteilung des Bundeswahlleiters vom 09.10.2013 Erläuterung des neuen Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze Durch das 22. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom
MehrStaatsorganisationsrecht Fall 2
FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 2 WS 2013/2014 Allgemeines I. Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG Allgemeinheit der Wahl Wahlrecht steht grundsätzlich allen Staatsbürgern
MehrVorlesung im Staatsorganisationsrecht am
Vorlesung im Staatsorganisationsrecht am 29.04.2016 René Rosenau, Mag. iur. Lehrstuhl Prof. Dr. Löwer Gliederung I. Juristische Recherche im Internet II.Wahlrecht Welche juristischen Quellen gibt es? Gesetze
MehrIdealtypische Merkmale von Mehrheits- und Verhältniswahl
Idealtypische Merkmale von Mehrheits- und Verhältniswahl Mehrheitswahl Verhältniswahl Entscheidungsregel Mehrheit im Wahlkreis entscheidet; restliche Stimmenanteil entscheidet Stimme entfallen Repräsentationsziel
MehrDemokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden
Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Wahlen und Abstimmungen: Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden sind: o Bürgerbegehren => Antrag
MehrWahlen Inhaltsverzeichnis
Wahlen Inhaltsverzeichnis 03 Europawahl Europawahl am 25. Mai 2014 Vorbemerkungen... 104 Tabellen... 108 03.01 Wahlberechtigte, Wähler und Stimmen im Vergleich zur Vorwahl... 108 03.02 Wahlberechtigte,
MehrStaatsorganisationsrecht Teil 2
Dr. Berit Völzmann, Goethe-Universität Frankfurt am Main Staatsorganisationsrecht Teil 2 COURS MAGISTRAUX DU PROGRAMME INTERNATIONAL MINERVE DROIT ALLEMAND A LYON PowerPointPräsentation und Skript unter
MehrLösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit
MehrStaatsrecht I Staatsorganisation
Professor Dr. Ekkehart Reimer WS 2011/12 Staatsrecht I Staatsorganisation A. Einführung I. Gegenstand und Bedeutung der Vorlesung Die Vorlesung im Gesamtprogramm der Fakultät I Aufbau der Vorlesung IV.
MehrDas Wahlsystem in der BRD Allgemeine Einführung
Das Wahlsystem in der BRD Allgemeine Einführung Das Wahlsystem der BRD ist nicht strikt verfassungsrechtlich vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung des Wahlsystems erfolgt durch einfaches Gesetz (Bundeswahlgesetz).
MehrErläuterung des Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze mit dem endgültigen Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017
Erläuterung des Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze mit dem endgültigen Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017 Die Wahl des Deutschen Bundestags erfolgt in einer personalisierten
MehrProf. Dr. Norbert Lammert Präsident des Deutschen Bundestages. Wahlrechtsreform
Prof. Dr. Norbert Lammert Präsident des Deutschen Bundestages Wahlrechtsreform Ausgangspunkt Das geltende Bundestagswahlrecht sieht Mechanismen zum Ausgleich von Überhangmandaten und föderalen Ungleichgewichten
MehrGrundkurs Öffentliches Recht I - Montag, den 1. November
Prof. Dr. Heintzen WiSe 2004 / 05 Grundkurs Öffentliches Recht I - Montag, den 1. November 2004 - I. Das Wahlsystem bei den Bundestagswahlen 1. Das personalisierte Verhältniswahlsystem nach dem BWahlG
Mehrwir-sind-klasse.jimdo.com
Nachteile Vorteile Wo? wir-sind-klasse.jimdo.com Demokratie = Herrschaft des Volkes Monarchie, Diktatur 1. Gründe für Demokratie Stabilität (Politik und Wirtschaft) Diskussion und Meinungsaustausch Gerechtigkeit
MehrSchaubilder/Grafiken. Geschichte Gemeinschaftskunde HS-Klasse 6-8
Schaubilder/Grafiken Geschichte Gemeinschaftskunde HS-Klasse 6-8 Absolutismus, Menschenrechte, Gewaltenteilung parlamentarische Demokratie, Bundestagswahl, die Regierungsbildung Der Weg eines Bundesgesetzes
MehrWahlrecht teilweise verfassungswidrig
Art. 38, 41 GG, 6, 7 BWG, 1 ff. WahlprüfG Wahlrecht teilweise verfassungswidrig BVerfG, Urt. v. 03.07.2008 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 Fall Aufgrund des Zusammenwirkens von Überhangmandaten und der Verteilung
MehrDeutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer
Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.
MehrProf. Dr. Heintzen WS 2001/2002. Grundkurs Öffentliches Recht I Donnerstag, den 1. November 2001
Prof. Dr. Heintzen WS 2001/2002 Grundkurs Öffentliches Recht I Donnerstag, den 1. November 2001 I. Das Wahlsystem bei den Bundestagswahlen 1. Das personalisierte Verhältniswahlsystem nach dem BWahlG Das
MehrDiese Theorie wird in dieser Arbeit genützt, um die Hypothese dieser Arbeit aufzustellen.
Abstract Wahlen finden fast in jedem Staat statt, unabhängig davon, ob es sich um eine Demokratie handelt oder nicht. Die Bedeutung von Wahlen ist in den verschiedenen politischen Systemen nicht immer
MehrDas neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG
Dr. Günter Krings, MdB Stellv. Vors. CDU/CSU-Bundestagsfraktion Das neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG!1 Gliederung 1. Der verfassungsrechtliche
MehrÜbungsklausur für das Fach Staatsrecht 1. Angestelltenprüfung (Verfasser: Willi Heidemann)
Übungsklausur für das Fach Staatsrecht. Angestelltenprüfung (Verfasser: Willi Heidemann) Hilfsmittel: DVP-Gesetzessammlung und Taschenrechner (Geben Sie bei der Beantwortung der Fragen jeweils die Rechtsgrundlage(n)
MehrDas Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland
Joachim Behnke Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland Logik, Technik und Praxis der Verhältniswahl Nomos Inhaltsverzeichnis Teil A: Normative und pragmatische Begründungen 11 1. Die Debatte über
MehrKonversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode
Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle,
MehrWürzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist
Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines
Mehr4 Wahlen und Abstimmungen. 1. Welche unterschiedlichen Wahlsysteme gibt es für Parlamentswahlen und worin unterscheiden sie sich?
4 Wahlen und Abstimmungen 1. Welche unterschiedlichen Wahlsysteme gibt es für Parlamentswahlen und worin unterscheiden sie sich? Für Parlamentswahlen also die Wahl einer größeren Zahl von Abgeordneten
MehrAllgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen
Allgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen den Begriff Staat erklären Drei Elemente Lehre die wichtigsten Staatszwecke nennen und die sich daraus ergebenen Aufgaben des Staates beschreiben Innere u.
MehrZulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)
Öffentliches Recht Verfassungsrecht Übersichten Zweck: Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG) Das BVerfG entscheidet gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG bei Meinungsverschiedenheiten oder
MehrChancengleichheit der politischen Parteien in Griechenland
Vassilios D. Gikas Chancengleichheit der politischen Parteien in Griechenland Eine Analyse der griechischen Rechtsprechung unter vergleichender Berücksichtigung des deutschen Rechts Nomos Verlagsgesellschaft
MehrDas Politische System Deutschlands
Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester
MehrVorlesungsgliederung
PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht
MehrÜbungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß
Sachverhalt Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, durch das 12 BWahlG um einen Absatz 2a erweitert wird, der wie folgt lautet: Wahlberechtigt
MehrLeseprobe Text. Staatsstrukturprinzipien
Leseprobe Text Die Staatsstrukturprinzipien Die Staatsstrukturprinzipien bilden die Grundlage der Verfassung. Diese Prinzipien sind: Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat. Sie gestalten
MehrFrauen haben die Wahl!
Frauen haben die Wahl! Bundestagswahl 24. September 2017 Gleichstellungsstelle für Frauen 100 Jahre Frauenwahlrecht 100 Jahre Ursprünglich sah man das Staatsbürgertum und die Rechte und Pflichten, die
MehrFrauen haben die Wahl!
Frauen haben die Wahl! Bundestagswahl 24. September 2017 Gleichstellungsstelle für Frauen 100 Jahre Frauenwahlrecht Frauen haben die Wahl 100 Jahre die Wahl Ursprünglich sah man das Staatsbürgertum und
MehrWahlen Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1925 bis 2006
Inhaltsverzeichnis 03 Vorbemerkungen... 90 Tabellen... 94 03.01 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1925 bis 2006... 94 03.02 Berliner Abgeordnete 1990 bis 2006 nach Geschlecht und Parteien... 95 03.03
Mehr2 Darüber hinaus regelt der Entwurf den Fall der sog. Berliner Zweitstimmen. Mit der neuen Systematik des Ersten Abschnittes und vor allem der Trennun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5895 17. Wahlperiode 24. 05. 2011 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes A. Problem Das Bundesverfassungsgericht
MehrPolitik-Quiz. Teste dein Wissen!
Politik-Quiz Teste dein Wissen! 1. In welcher Staatsform leben wir? 1. In welcher Staatsform leben wir? In einem Königreich In einer Republik In einer Erbmonarchie 1. In welcher Staatsform leben wir? In
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Größe des Bundestages Deutscher Bundestag WD /16
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Größe des Bundestages 2016 Deutscher Bundestag WD 3-3000 - 052/16 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3-3000 - 052/16 Seite 2 Größe des Bundestages Aktenzeichen:
MehrGrundwissen Sozialkunde 10. Klasse
1 Grundwissen Sozialkunde 10. Klasse 1. Grundlagen der Verfassungsordnung Grundgesetz Menschenbild im GG Menschenrechte Grundrechte Bürgerrechte Menschenwürde (Art. 1 GG) Staat Staatsgewalt Normative Grundlage
MehrWie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab?
Wie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab? Diese Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Bundestags- und die U18-Wahl. Viel Spaß beim
MehrLeben in der Gesellschaft
44 Leben in der Gesellschaft 37 Das oben abgebildete Schaubild zeigt die Entwicklung der drei Wirtschaftsbereiche (primärer, sekundärer und tertiärer Sektor) ab 1882. Welche Entwicklung der drei Wirtschaftsbereiche
MehrWie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab?
Wie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab? Diese Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Bundestags- und die U18-Wahl. Viel Spaß beim
MehrGrundzüge politischer Systeme der Gegenwart
Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart Jahrgangsstufen Fach/Fächer Zeitrahmen 11, Lernbereich 11.2.1 Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart Sozialkunde 15 Minuten Arbeitszeit Benötigtes Material
MehrWie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?
Materialien für den Unterricht Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel? Begleitmaterial zum bpb-online-angebot Wahl-O-Mat (www.wahl-o-mat.de) 1 Unterrichtseinheit Wahlvorschläge Zielgruppe: Klasse
MehrReformüberlegungen zur Begrenzung der Mandatszahl im Deutschen Bundestag
Reformüberlegungen zur Begrenzung der Mandatszahl im Deutschen Bundestag 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Reformüberlegungen zur Begrenzung der Mandatszahl im Deutschen Bundestag Aktenzeichen: Abschluss
Mehr1 Deutschland ist ein demokratisches Land
1 Deutschland ist ein demokratisches Land Es gab Zeiten, das regierten in Deutschland Fürsten und Könige. Ihnen gehörten große Teile des Landes und die Menschen im Land wurden von ihnen als Untertanen
MehrStaat und Politik
2. 2 - Staat und Politik - Grundlagen eines Staates - Staats- und Regierungsformen Grundlagen eines Staates - Fragenkatalog 1. Über welche drei gemeinsamen Merkmale verfügen alle Staaten? 2. Wie hoch war
MehrAbgeordnete: Wahlrecht, Sozialisation und Rolle
Abgeordnete: Wahlrecht, und Rolle VL Parlament & Regierung Was waren die Hauptergebnisse zur Kontrollfunktion? Viele Kontrollinstrumente/-möglichkeiten Typen von Kontrolle: 1 Rechts-/Effizienzkontrolle
MehrInformationen zur Europawahl am 25. Mai 2014
Informationen zur Europawahl am 25. Mai 2014 Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament. Auch diese achte Direktwahl wird nicht nach einem
MehrLandtagswahlen in Bayern
Landtagswahlen in Bayern Welche Parteien werden im neuen Landtag vertreten sein? Kann die CSU die absolute Mehrheit erreichen? Schaffen die FDP, die Linke und die Piraten die 5 %-Hürde? Kann die SPD zulegen?
MehrGliederung zur Vorlesung Staatsrecht I
Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I 1. Teil: Einführung (Folie 1) 1 Recht und Rechtsquellen I. Recht und seine Funktionen (Folie 2) II. Rechtsquellen (Folie 3) III. Normenhierarchie (Folien 4 und 5)
MehrWahlen zum Bundestag am 22. September 2013 Auf Ihre Stimme kommt es an
Wahlen zum Bundestag am 22. September 2013 Auf Ihre Stimme kommt es an 3 Warum wählen wichtig ist 4 Die Demokratie in Deutschland mitgestalten 7 Wie wird gewählt? 8 So wird der Bundestag gewählt 8 Allgemein,
MehrVorlesung Staatsrecht I
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht I Satzzeichen PC-Tastatur Bindestrich, Trennstrich, Ergänzungsstrich
MehrInformationen zur Landtagswahl 2013
Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen zur Landtagswahl 2013 I N F O R M A T I O N E N zur Landtagswahl am 20.1.2013 I. GELTENDE RECHTSVORSCHRIFTEN * 1. Artikel 8, 9 und 11 der Niedersächsischen
MehrAm 25.Mai 2014: Europawahlen und Oberbürgermeisterwahl in Braunschweig
Am 25.Mai 2014: Europawahlen und Oberbürgermeisterwahl in Braunschweig Europawahlen Die Europawahl 2014 wird die achte Europawahl sein, bei der das Europäische Parlament direkt gewählt wird. Entsprechend
MehrII. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S.
40 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S. 1) Zusammensetzung: Minister (Abs. 2) Vorsitz rotiert (Abs. 9) Mitglieder
MehrWahlen. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Tabellen Wahlen
Inhaltsverzeichnis 03 Vorbemerkungen... 94 Tabellen... 96 03.01 Europawahl am 7. Juni 2009 03.01 03.01Wahlberechtigte, Wähler und Stimmen... 96 03.02 03.02Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und gültige Stimmen
MehrAUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)
AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen
MehrMandatsverteilung für den Deutschen Bundestag
Mandatsverteilung für den Deutschen Bundestag Prof. Bernhard Beckert, Thorsten Bormer, Daniel Bruns 30. Oktober 2013 Institut für Theoretische Informatik Anwendungsorientierte Formale Verifikation 1 Bernhard
MehrQUIZ A B C. Wie viele Kreuze kann man bei der Bundestagswahl machen? A. Ein Kreuz B. Zwei Kreuze C. Drei Kreuze D. Vier Kreuze
QUIZ A B C 1 2 3 4 SPD heißt A. Soziale Partei Deutschlands B. Sozialdemokratische Partei Deutschlands C. Soziale Partnerschaft Deutschland D. Sozialistische Partei Deutschlands Wie viele Kreuze kann man
MehrGlossar Bundestagswahl
Absolute Mehrheit Abstimmungsmehrheit, die mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen (mind. 50% plus 1 Stimme) umfasst. Briefwahl Die Briefwahl ermöglicht es, seine Stimme anzugeben, ohne am Tag der
MehrKommentartext Bundestag im politischen System
Kommentartext Bundestag im politischen System 1. Kapitel: Bundestag als oberstes Bundesorgan Lebenswichtige Organe finden sich im menschlichen Körper. Als Zentrum menschlichen Lebens gilt dabei das Herz,
MehrWissenswertes zur Bundestagswahl
Wissenswertes zur Bundestagswahl Wahlgrundsätze Gemäß Art. 38 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter
MehrGrundzüge der Bundespolitik. Präsentation durch Abbildungen, Grafiken und Schaubilder
Grundzüge der Bundespolitik Präsentation durch Abbildungen, Grafiken und Schaubilder Was ist Politik? Politik (ist) gesellschaftliches Handeln, welches darauf gerichtet ist, gesellschaftliche Konflikte
MehrLeitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli BvF 3/ BvR 2670/ BvE 9/11 -
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012-2 BvF 3/11 - - 2 BvR 2670/11 - - 2 BvE 9/11-1. Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 BWG ermöglicht den
MehrDie Wahlen zum Europäischen Parlament
Die Wahlen zum Europäischen Parlament 1. Kapitel: Die Geschichte des Europäischen Parlamentes Die Geschichte des Europäischen Parlamentes ist so alt wie die der europäischen Zusammenarbeit. Und ebenso
MehrWaldecker Demokratie. Waldecker Demokratie Seite 1
Waldecker Demokratie Warum?... 2 Die Geschichte.... 3 Der Name.... 4 Der Bundestag heute.... 5 So soll es werden.... 6 Wahlverfahren... 7 Volksabstimmung... 8 Wahl des Bundeskanzlers... 9 Wahl des Bundespräsidenten...
MehrDAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht)
DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht) Rechtsschutz Wahl Vereinigte Bundesversammlung (246) Wahl Bundesrat (7) Initiative Oberaufsicht Nationalrat Ständerat (200) (46) Bundesversammlung
MehrDOWNLOAD VORSCHAU. Kleines Politiklexikon. zur Vollversion. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
DOWNLOAD Sebastian Barsch Kleines Politiklexikon Politik ganz einfach und klar Bergedorfer Unterrichtsideen Sebastian Barsch Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen
MehrC. Löser Übung Staatsrecht Wintersemester 2012/13 Bundestagswahlrecht
Bundestagswahlrecht Wahlrechtsgrundsätze Art. 38 I 1, II GG enthält objektivrechtliche Grundsätze zum aktiven und passiven Wahlrecht, die zugleich als subjektive (grundrechtsgleiche) Rechte grds. Gegenstand
MehrGrundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht
Prof. Dr. Horst Dreier Wintersemester 2014/15 Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Erster Teil: Einführung I. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz
MehrAnmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon
EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die
Mehr