Aktuelle Förderprogramme Newsletter 06/2015
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- Franz Schmitt
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1 Aktuelle Förderprogramme Newsletter 06/2015 Ihre Ansprechpartnerin: Marion Evers Ausgewählte Förderzuschüsse in Frankreich und Neuerungen zu bestehenden Programmen in Deutschland Stand Frankreich Förderprogramm F&E, Solarthermie AAPST_2015 Förderprogramme F&E, Klimaschutz AMIENR AMI INDU Deutschland erweitertes KfW-Förderprogramm Energieeffizienz Energieeffizient Bauen und Sanieren BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse (Mittel aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds ) UM Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Demonstrationsprojekte Smart Grids und Speicher 5 6 7
2 Frankreich Förderprogramm F&E Solarthermie AAPST_2015 Appel à Projets: Grandes Installations solaires thermiques de production d eau chaude Projektaufruf Große thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Warmwasser Installation von großen Solarthermieanlagen in Frankreich, mit mindestens 300 m² Fläche bei Erzeugung von Warm- und Brauchwasser für Haushalte und im industriellen Bereich; bzw. mindestens 500 m² Fläche bei Anschluss an ein Wärmenetz. Mindestleistungen je Anlage: - Standort Nordfrankreich: 350kWh/m² - Standort Südfrankreich: 400 kwh/m² - Standort Mittelmeergebiet: 450 kwh/m² Unternehmenskonsortien (privat und öffentlich) Das projektkoordinierende Unternehmen kann den zur Projektrealisierung nachweisbar notwendigen Zuschuss angeben / angekündigte Frist für 2016: April 2016 Es wird empfohlen, die ADEME vorab schriftlich oder persönlich zu kontaktieren um die grundsätzliche Eignung des Projektes für eine Förderung nach diesem Programm zu klären. bei ADEME Agence de l Environnement et de la Maîtrise de l Energie 2 Stand
3 Frankreich Förderprogramm F&E Klimaschutz AMIENR Appel à Projets: Investissements d Avenir Energies Renouvelables Projektaufruf: Investitionen in die Zukunft Erneuerbare Energien Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Photovoltaik (innovative PV-Module, auch gebäudeintegriert) Solarthermie (innovative Module/Herstellungsverfahren) Windkraft Kälte aus erneuerbaren Energien. Lösungen für die Strom- und/oder Wärmeerzeugung, die: - die Kombination mehrerer erneuerbarer Energiequellen erlauben, oder - bestehende Anlagen aus konventionellen Energiequellen auch für den Betrieb mit erneuerbaren Energiequellen nutzbar machen. Konsortien von Unternehmen aus dem Bereich Energieerzeugung Die Projekte müssen in Frankreich realisiert werden. maximal 50% der förderfähigen Projektkosten (in Abhängigkeit von Projektqualität, Firmengröße und Art der Kosten). Arten der Förderung (abhängig von der Projektgröße): Vorauszahlung, die ganz oder teilweise zurück zu erstatten ist, oder Zuschuss, der nicht zurück zu erstatten ist Der Projektumfang (Gesamtkosten) muss mindestens 3 Mio betragen Spätestens einen Monat vor Abgabe des Dossiers ist es zwingend erforderlich die ADEME schriftlich oder persönlich zu kontaktieren um die grundsätzliche Eignung des Projektes für eine Förderung nach diesem Programm zu klären. bei ADEME Agence de l Environnement et de la Maîtrise de l Energie 3 Stand
4 Frankreich en Förderprogramm F&E Klimaschutz AMI INDU Appel à Manifestations d Intérêt Industrie et agriculture éco-efficientes Aufruf zur Interessensbekundung «Umwelteffiziente Industrie und Landwirtschaft Innovative Demonstrations-Projekte/Technologien, durch die unter geringerem Einsatz von Energie und/oder Material und/oder Wasser produziert werden kann, was zu einer Verringerung des Treibhausgasausstoßes führt. Gefördert werden Projekte, die in erster Linie in folgenden Sektoren anwendbar und nutzbringend sind: Land- und Holzwirtschaft Nahrungsmittelindustrie Chemie, Papierherstellung Metall- und Baustoffindustrie Förderfähige Projekte befinden sich in den Phasen zwischen experimenteller Entwicklung und erster Industrieanwendung. Die Projekte müssen in Frankreich realisiert werden. französische Unternehmen (bevorzugt Kooperationen) in den Bereichen: Zulieferung, Herstellung, Entwicklung, Engineering Dienstleistung, Forschung, Anlagenbetrieb, die in der Lage sind, die neue Technologie in Frankreich und grenzüberschreitend zu verbreiten. maximal 50% der förderfähigen Projektkosten (in Abhängigkeit von Projektqualität, Firmengröße und Art der Kosten). Arten der Förderung (abhängig von der Projektgröße): Vorauszahlung, die ganz oder teilweise zurück zu erstatten ist, oder Zuschuss, der nicht zurück zu erstatten ist Der Projektumfang (Gesamtkosten) muss mindestens 1 Mio betragen und (Stichtage) Spätestens einen Monat vor Abgabe des Dossiers ist es zwingend erforderlich die ADEME schriftlich oder persönlich zu kontaktieren um die grundsätzliche Eignung des Projektes für eine Förderung nach diesem Programm zu klären. bei ADEME Agence de l Environnement et de la Maîtrise de l Energie 4 Stand
5 Deutschland Vorab-Information erweiterte KfW-Förderprogramme Energieeffizienz KfW Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) Energetische Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses für Bestandsgebäude erreichen. Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder technischen Gebäudeausrüstung. Errichtung energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude. Sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind. Das Erreichen der vorab vereinbarten Effizienzhaus-Standards muss von vor Gewährung eines Tilgungszuschusses von einem Sachverständigen bestätigt werden u.a. In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Unternehmen die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb), Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Energie-Dienstleistungen für Dritte an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss. Es werden bis zu 100 % der der förderfähigen Kosten finanziert, in der Regel maximal 25 Mio /Projekt. Tilgungszuschüsse: Energetischer Neubau/Ersterwerb KfW-Effizienzhaus-Standard 55: 5 % des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus-Standard 70: ausschließlich zinsverbilligter Kredit Energetische Gebäudesanierung (Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen) von kommunalen Nichtwohngebäuden: KfW-Effizienzhaus 70: 17,5 % des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 100: 10 % des Zusagebetrages Denkmal: 7,5 % des Zusagebetrages START am bisher ist kein Endtermin bekannt über Kreditinstitut der eigenen Wahl, vor Beginn des Vorhabens Ab wird von der KfW ein entsprechendes Programm für Kommunen und kommunale Unternehmen aufgelegt. Die Schwerpunkte sind: Finanzierung der Errichtung (energetischer Neubau/Ersterwerb) von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur und Energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind 5 Stand
6 BMBF Bundesministerium für bildung und forschung Kommunen innovativ Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen um Energieverbrauch (um mindestens 5 %) und Energiekosten zu senken, Wettbewerbsfähigkeit zu steigern Verbreitung von Effizienztechnologien zu unterstützen Emission von Treibhausgasen (um mindestens 1 kg CO2/Jahr und pro investiertem Euro) zu senken. Folgende investive Maßnahmen sind förderfähig: Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien Abwärmenutzung innerhalb des Unternehmens energetische Optimierung von Produktionsprozessen Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz/Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren, die eine förderfähige Maßnahme im Rahmen eines Contracting-Vertrages bei einem antragsberechtigten Unternehmen durchführen. Energieversorger sind nicht antragsberechtigt. max. 20 % der unmittelbar auf den Umweltschutz bezogenen Investitionskosten (Investitionsmehrkosten). Die Investitionskosten des Vorhabens müssen mind betragen. Innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten kann ein Unternehmen Förderung für max. drei Maßnahmen beantragen. Die gesamte Förderhöhe beträgt max. 1,5 Mio. Das Erreichen der vorgegebenen Energie- und Treibhausgaseinsparungen muss durch einen Energieberater nachgewiesen werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt zu jedem Quartalsende. Der nächste Beurteilungsstichtag ist der Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. voraussichtliches Ender der Fördermaßnahme: über PTKA Projektträger Karlsruhe 2-stufiges Antragsverfahren: 1. Teilnahmewettbewerb mit Auswahlverfahren (Beurteilungsstichtage s.o.) 2. bei Auswahl 6 Stand
7 Deutschland Region Baden-Württemberg FÖRDERMITTEL NEWS UM (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) Demonstrationsprojekte Smart Grids und Speicher Projekte die vorwiegend im Zusammen-hang mit der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien stehen und die Herausforderungen aufgreifen, die mit der Nutzung hoher Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien in einem dezentral organisierten Energiesystem einhergehen. Durchführbarkeitsstudien neuer Lösungsansätze sowie Demonstrations-vorhaben mit Investitionen in Technologien, Verfahren oder Prozesse, die einzeln oder in ihrer Kombination nicht am Markt eingeführt oder noch nicht wirtschaftlich sind. Z.B. intelligentes Energiemanagement, mit dem Ziel möglichst hohe Anteile erneuerbarer Energien ohne Verlust an Stabilität und Zuverlässigkeit der Energieversorgung zu nutzen. Installation und Betrieb hierfür benötigter Technologien und Verfahren mit dem Ziel, deren technische Eignung sowie ihren sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb zu demonstrieren. Das Projekt ist in BW zu realisieren. Privat, Industrie, Gewerbe, Organisationen, Vereine, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Forschungseinrichtungen % der beihilfefähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung; bis zu 40 % der beihilfefähigen Ausgaben bei Durchführbarkeitsstudien. Zuschuss max /Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens betragen Das Förderprogramm endet in 2019; jährlich zwei en, jeweils im April und Oktober. Start des Vorhabens erst nach dem Zeitpunkt der Bewilligung über PTKA Projektträger Karlsruhe 2-stufiges Antragsverfahren: 1. Teilnahmewettbewerb mit Auswahlverfahren 2. bei Auswahl: 7 Stand
8 Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater UNTERNEHMENSBERATER Markus Jenne Dipl.-Volkswirt, Steuerberater Marion Evers Unternehmensberaterin FREIBURG BERLIN PARIS Sterr-Kölln & Partner Emmy-Noether-Str Freiburg Fon Fax An der Kieler Brücke Berlin Fon Fax Rue de Hanovre Paris Fon Fax
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