Gesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld Gestaltungsmöglichkeiten & praxisnahe Fallarbeit
|
|
- Katarina Kohler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Gesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld Gestaltungsmöglichkeiten & praxisnahe Fallarbeit Informationsveranstaltung am Kreis Mettmann - Wirtschaftsförderung Referentin: Petra Kather-Skibbe
2 Neue Vereinbarkeit Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben durch flexiblere Elternzeit, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. fotomek - Fotolia.com 2
3 Das ElterngeldPlus- Fakten, Vorteile Die Vorteile für Beschäftigte Längere Unterstützung erhalten Partnerschaftlichkeit ermöglichen Flexiblere Auszeiten Die Vorteile für Unternehmen Früheren Wiedereinstieg ermöglichen fotomek - Fotolia.com trueffelpix - Fotolia.com Arbeitgeberattraktiviät steigern Fachkräftepotenzial stärken 3
4 Agenda A Regelungen zur Elternzeit B Regelungen zum Elterngeld C Diskussion und praxisnahe Fallarbeit 4
5 A Anspruchsvoraussetzungen für Elternzeit Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie. mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, für das die Anspruchsvoraussetzungen nach 1 Absatz 3 oder 4 BEEG erfüllt sind, oder mit einem Kind, das in Vollzeitpflege nach 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen wurde in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. 5
6 A Elternzeit-Regelungen für Geburten ab dem Anspruch auf Elternzeit besteht ab Geburt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes ( 15 Abs. 2 BEEG) Anrechnung der Mutterschutzfristen nach der Geburt auf die Elternzeit ( 15 Abs. 2 BEEG) Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. ( 15 Abs. 2 BEEG) drubig-photo - Fotolia.com Mutter Lebensmonate des Kindes Vater Geburt des Kindes Mutterschutzfrist Elternzeit 6
7 A Welche Aufteilung der Elternzeit ist möglich? Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ist zu erklären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen werden soll ( 16 Abs. 1 BEEG). Der Erholungsurlaub wird auf die Zweijahresfrist angerechnet, wenn er im Anschluss an die Mutterschutzfrist genommen wird. Aufteilung der Elternzeit in maximal drei Zeitabschnitte möglich drubig-photo - Fotolia.com Eine Aufteilung in weitere Abschnitte ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber den 3. Abschnitt ablehnen, wenn dieser im Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr liegt. Schließt sich eine beantragte Elternzeit unmittelbar an eine beanspruchte Elternzeit an, zählt es nicht als neuer Zeitabschnitt. 7
8 A Welche Fristen gelten? Ab Geburt des Kindes innerhalb der ersten 3 Lebensjahre Ankündigung der Elternzeit ( 16 Abs. 1 BEEG): 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz ( 18 Abs. 1 BEEG): 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit Ab dem 3. Geburtstag bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Ankündigung der Elternzeit 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit Pathfinder - Fotolia.com 8
9 Agenda A Regelungen zur Elternzeit B Regelungen zum Elterngeld C Diskussion und praxisnahe Fallarbeit 9
10 B Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld Anspruch auf Elterngeld hat, wer: seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind* in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht, keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt und, ein zu versteuerndes Gesamteinkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor dem Jahr der Geburt des Kindes hatte, welches EUR (allein anspruchsberechtigt) bzw EUR (Elternpaare) nicht überstieg. * oder mit einem Kind, für das die Anspruchsvoraussetzungen nach 1 Absatz 3 oder 4 BEEG erfüllt sind, oder mit einem Kind, das in Vollzeitpflege nach 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen wurde 10
11 B Höhe und Bezug des Elterngeldes Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an der Höhe des wegfallendes Einkommens durch die Betreuung des Kindes ( 2 Abs. 1, 2 BEEG) Einkommen aus Erwerbsarbeit im Bezugszeitraum wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt ( 2 Abs. 3 BEEG) Wahl zwischen: - Basis-Elterngeld ( 4 Abs. 2 BEEG) ohne Erwerbstätigkeit - Elterngeld-Plus ( 4 Abs. 3 BEEG) ohne Erwerbstätigkeit - Basis-Elterngeld mit Erwerbstätigkeit/ Teilzeit - Elterngeld-Plus mit Erwerbstätigkeit/ Teilzeit 11
12 B Wie wird das Bemessungsentgelt ermittelt? Beschäftigte - = = - - = Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Mutterschutz ( 2 c BEEG) Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen geteilt durch zwölf (Zahl der Monate im Bemessungszeitraum) durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ( 2 e BEEG) Pauschalisierte Pflichtbeträge zur Sozialversicherung ( 2 f BEEG): 9% Kranken- und Pflegeversicherung, falls die Person versicherungspflichtig gewesen ist 10% Rentenversicherung, falls die Person versicherungspflichtig gewesen ist 2% Arbeitslosenförderung, falls die Person versicherungspflichtig gewesen ist maßgebliches monatliches Nettoeinkommen (Bemessungsentgelt) 12
13 B Wie wird das Bemessungsentgelt ermittelt? Selbstständige = Gewinneinkünfte lt. Einkommenssteuerbescheid des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes zu berücksichtigende Brutto-Einkünfte = - - = geteilt durch zwölf (Zahl der Monate im Bemessungszeitraum) durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ( 2 e BEEG) Pauschalisierte Pflichtbeträge zur Sozialversicherung ( 2 f BEEG): 9% Kranken- und Pflegeversicherung, falls die Person versicherungspflichtig gewesen ist 10% Rentenversicherung, falls die Person versicherungspflichtig gewesen ist 2% Arbeitslosenförderung, falls die Person versicherungspflichtig gewesen ist maßgebliches monatliches Nettoeinkommen (Bemessungsentgelt) 13
14 B Höhe des Elterngeldes maßgebliches monatliches Nettoeinkommen (Bemessungsentgelt), maximal 2770,- Euro X Ersatzrate für Einkommen zwischen 1000,- Euro und 1200,- Euro = 67 % für Einkommen < 1000,- Euro, Erhöhung bis zu 100 %, je 2 Euro = 0,1 Prozentpunkte für Einkommen > 1200,- Euro, Verringerung bis zu 65 %, je 2 Euro = 0,1 Prozentpunkte = => Basis-Elterngeld (maximal 1800,- Euro, mindestens 300,- Euro) ggf. zzgl. Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus ( 2a BEEG) ElterngeldPlus (maximal die Hälfte des Basis-Elterngeldes, das der berechtigten Person ohne Erwerbstätigkeit zustünde (Deckelung), doppelte Anspruchsdauer, mindestens 150 Euro (½ Mindestbetrag), ggf. zzgl. ½ Mindestgeschwisterbonus nach 2a Abs. 1 Satz 1 BEEG ½ Mehrlingszuschlag nach 2a Absatz 4 BEEG 14
15 B Bezugsmonate mit Einkommen Beispiel 1 Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum [40 Stunden/ Woche] 1400,- davon 65% Elterngeld [EG]/ Lebensmonat 910,- Anspruch ohne Erwerbstätigkeit bei vollen EG Bezugsmonaten (Basis-Elterngeld) ½ Basis-EG-Anspruch = 455,- bei ElterngeldPlus, dafür doppelte Anspruchsdauer Teilzeit-Nettoeinkommen im Bezugszeitraum [17 Stunden/ Woche] - 600,- Einkommenswegfall = 800,- Elterngeld [EG]/ Lebensmonat davon 65% 520,- Anspruch bei Basis-Elterngeld - Einkommenswegfall wird ersetzt bei ElterngeldPlus wird der Einkommenswegfall max. durch den ½ Anspruch des Basis-Elterngeldes ohne Erwerbstätigkeit ersetzt (Deckelung), = 455,- doppelte Anspruchsdauer 15
16 B Bezugsmonate mit Einkommen Beispiel 2 Nettoeinkommen Elterngeld [EG]/ Lebensmonat im Bemessungszeitraum [40 Stunden/ Woche] 1400,- davon 65% 910,- Anspruch ohne Erwerbstätigkeit bei vollen EG Bezugsmonaten (Basis-Elterngeld) ½ Basis-EG-Anspruch = 455,- bei ElterngeldPlus, dafür doppelte Anspruchsdauer Teilzeit-Nettoeinkommen im Bezugszeitraum [20 Stunden/ Woche] - 700,- Elterngeld [EG]/ Lebensmonat Einkommenswegfall = 700,- davon 65% 455,- Anspruch bei Basis-Elterngeld Anspruch bei ElterngeldPlus = 455,- = ½ Basis Elterngeld Anspruch doppelte Anspruchsdauer 16
17 B Bezugsmonate mit Einkommen Beispiel 3 Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum [40 Stunden/ Woche] 1400,- davon 65% Elterngeld [EG]/ Lebensmonat 910,- Anspruch ohne Erwerbstätigkeit bei vollen EG Bezugsmonaten (Basis-Elterngeld) ½ Basis-EG-Anspruch = 455,- bei ElterngeldPlus, dafür doppelte Anspruchsdauer Teilzeit-Nettoeinkommen im Bezugszeitraum [25 Stunden/ Woche] - 875,- Elterngeld [EG]/ Lebensmonat Einkommenswegfall = 525,- davon 65% 341,25 Anspruch bei Basis-Elterngeld Anspruch bei ElterngeldPlus = 341,25 doppelte Anspruchsdauer 17
18 B Bezugsmonate mit Einkommen Beispiel 4 Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum [40 Stunden/ Woche] 4000,- Elterngeld [EG]/ Lebensmonat Kappung 2770,- davon 65% 1800,- Anspruch ohne Erwerbstätigkeit bei vollen EG Bezugsmonaten (Basis-Elterngeld) ½ Basis-EG-Anspruch = 900,- bei ElterngeldPlus, dafür doppelte Anspruchsdauer Teilzeit-Nettoeinkommen im Bezugszeitraum [20 Stunden/ Woche] ,- Elterngeld [EG]/ Lebensmonat Einkommenswegfall = 770,- davon 65% 550,50 Anspruch bei Basis-Elterngeld Anspruch ElterngeldPlus = 550,50 doppelte Anspruchsdauer 18
19 B Elterngeld Art & Dauer des Bezugs Basis-Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus können kombiniert werden Partnerschaftsbonus zzgl. 4 Lebensmonate Elterngeld Plus für beide Partner, wenn beide Eltern parallel im Monatsdurchschnitt h/ Woche arbeiten Elterngeld Plus max Lebensmonate (!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Lücke im Bezug unter den Partnern Basis-Elterngeld max Lebensmonate für 1 Basis-Elterngeld-Monat können 2 Elterngeld-Plus-Monate beansprucht werden => längerer Elterngeld-Bezug möglich Mutter Vater Lebensmonate des Kindes Geburt des Kindes Mutterschutzfrist Elternzeit 19
20 B Gestaltungsmöglichkeiten Auswahl- Mutterschutzfrist 6 Wo. 8 Wo. Lebensmonate des Kindes M V 2-Jahresfrist, 16 BEEG durchschnittlich h/ Woche Basis-Elterngeld Elterngeld-Plus Partnerschaftsbonus Mutter Vater EZ ohne Erwerbstätigkeit EZ mit Teilzeit M V M V M V Geburtstermin:
21 B Gestaltungsmöglichkeiten Auswahl- Mutterschutzfrist 6 Wo. 8 Wo. Lebensmonate des Kindes Basis-Elterngeld Elterngeld-Plus Partnerschaftsbonus Mutter Vater EZ ohne Erwerbstätigkeit EZ mit Teilzeit M V M M V Geburtstermin:
22 Agenda A Regelungen zur Elternzeit B Regelungen zum Elterngeld C Diskussion und praxisnahe Fallarbeit 22
23 C Falltyp A Typus des Betriebes nicht von Bedeutung Situation der/ des Beschäftigten: Anliegen der/ des Beschäftigten: Situation im Unternehmen: Herausforderungen, Hürden: befristetes Arbeitsverhältnis im Unternehmen befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund von Projektarbeit (z. B. an Universitäten/ Forschungseinrichtungen) Gestaltungsmöglichkeiten der Elternzeit und deren Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis Klarheit bzgl. des Arbeitsverhältnisses Verlängerung/ Endfristung: ja/ nein) Dauer der Elternzeit ohne Erwerb und Elternzeit mit Teilzeit können die Endfristung/ Verlängerung des Arbeitsverhältnisses gefährden Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Planung der Elternzeit Erwartungsklärung und verlässlichen Vereinbarungen beiderseits 23
24 C Falltyp B Typus des Betriebes: Situation der/ des Beschäftigten: Anliegen der/ des Beschäftigten: Situation im Unternehmen: Herausforderungen, Hürden: nicht von Bedeutung unbefristetes Arbeitsverhältnis Vollzeit Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 h auf h zur Unterstützung der Partnerin Offenheit für Teilzeit und Homeoffice Wunsch bzgl. Planung der Übergabe und Vertretung Selbstreflexion, Bereitschaft zur befristeten Teilzeit Vertrauen Tätigkeitsanalyse, Zeit- und Projektplanung Vertretungsplanung, Teamgespräche bzgl. temporärer Übernahme von Arbeitsgebieten durch Kolleginnen und Kollegen Gespräch mit dem Arbeitgeber, Umsetzung der gewünschten Arbeitszeitreduzierung 24
25 Wo bekommen Sie weitere Auskünfte? Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Internet: Hotline:
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zeit für Ihre Fragen 26
27 Kontaktdaten Berlin: Alle Bundesländer außer Berlin: Petra Kather-Skibbe KOBRA Beruf Bildung Arbeit Vereinbarkeit Beruf/ Familie/ Pflege Kottbusser Damm Berlin Fon Fax Petra Kather-Skibbe Arbeit-aktiv-gestalten Hultschiner Damm Berlin Fon ,
Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld. Webinar: Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau
Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld Webinar: 18.01.2018 Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau 2 Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der
MehrWas ändert sich durch ElterngeldPlus?
drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Was ändert sich durch ElterngeldPlus? Multiplikator/innen-Workshop des DGB-Projektes Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten am 02.11.2015 Petra
MehrNeuregelungen Elterngeld und Elternzeit
Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Hamburger Allianz für Familien, Veranstaltung am 27.05.2015 Dr. Carmen Krawetzki, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Gesetzliche Grundlage Gesetz
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen
MehrElternzeit. Regelungen für Geburten seit dem
Elternzeit Elterngeld und ElterngeldPlus Regelungen für Geburten seit dem 01.07.2015 Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld und ElterngeldPlus Elternzeit, Mutterschutz Pflegezeit und
MehrElterngeldPlus. ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit. ElterngeldPlus: Finanzielle Absicherung. Alleinerziehende Eltern und ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ElterngeldPlus macht es für Singlemamas und alleinerziehende Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet
Mehr3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit
MehrElternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben
Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres
MehrDas Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Elterngeldstelle - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Deutsche Familienstiftung in Kooperation mit dem Hessischen Amt für Versorgung und
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit (Basis-)Elterngeld Eltern: zusammen
MehrElterngeld und Elternzeit. Elterngeld
Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld)
MehrElterngeld, ElterngeldPlus. Neuregelungen für Geburten ab dem
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit und Mutterschutz Interesse
MehrElterngeld beantragen
VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Elterngeld beantragen Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales. Vortrag am zu den Themen Elterngeld und Elternzeit
Zentrum Bayern Familie und Soziales Vortrag am 30.09.2014 zu den Themen Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Was ist Elterngeld? Wie und wo kann ich es beantragen? Wie lange bekomme ich Elterngeld? Wie
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!
MehrElterngeld. Elterngeld Plus
Regierungspräsidium Gießen Elterngeld und Elterngeld Plus Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Fachaufsicht Elterngeld Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-0 Fax: 0611 327644061 E-Mail: BEEG@rpgi.hessen.de
MehrGesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG 671 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (BGBl. I S.
MehrElterngeld. Elterngeld Plus
Regierungspräsidium Gießen Elterngeld und Elterngeld Plus Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Fachaufsicht Elterngeld Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-0 Fax: 0641 303-2704 E-Mail: BEEG@rpgi.hessen.de
MehrElterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) erhalten Mütter und Väter, die. das Kind selbst erziehen und betreuen
Elterngeld (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes für maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld (= Basiselterngeld). In dieser Zeit können sie ihre Erwerbstätigkeit
MehrSchwarzwaldstraße Lahr. Telefon Telefax Infothek. Elterngeld und Elterngeld Plus.
Infothek Elterngeld und Elterngeld Plus Stand: 06/2015 www.melzer-kollegen.de Elterngeld und Elterngeld Plus Mit diesem Artikel möchten wir Sie über das Elterngeld und das neue Elterngeld Plus informieren,
MehrElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 4 In guter Balance: Zeit fürs Kind und Chancen im Job Aus einem Elterngeldmonat werden 2 ElterngeldPlus- Monate. Das ElterngeldPlus
MehrI. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden
KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen... 7 Die neue familienorientierte Maßnahme... 9 1 Grundzüge des Elterngeldes...
MehrM E R K B L A T T zu Elterngeld und Elternzeit ab dem
M E R K B L A T T zu Elterngeld und Elternzeit ab dem 01.01.2007 1. Für welche Kinder kann Elterngeld beantragt werden? Elterngeld kann für ab dem 1.1.2007 geborene eigene Kinder beantragt werden, die
MehrElterngeld. Die neue Generation Vereinbarkeit. ElterngeldPlus mit Partnerschafts bonus
Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit mit Partnerschafts bonus 3 Vorwort Das ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Vor allem Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten
MehrWelche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden.
Seite 1 Elterngeld Welche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden. Die Eltern dürfen nicht mehr als
MehrDas neue Elterngeld Plus
Bezirksfrauenausschuss Baden-Württemberg Das neue Elterngeld Plus Stuttgart, 20.11.2014 Das bewährte Elterngeld ist ein Einkommensersatz für maximal 14 Monate nach Geburt eines Kindes. Die Eltern können
MehrBezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar Az: /53
Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.02.03-47.1.1/53 5075 Verbindliches Informationsblatt, gültig ab 01.08.2013 Informationsblatt zur Elternzeit für
MehrPersonalleiterkreis Dresden
Personalleiterkreis Dresden Die neue Elternzeit Silke Deisenroth, Verbandsjuristin SACHSENMETALL Bernsdorf, 02.03.2014 1 Die neue Elternzeit Änderungen im BEEG zu Elternzeit und Teilzeit Inkrafttreten:
MehrAzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie
AzUVO (ab 7.2015) Abschnitt 5 40 Anspruch auf Elternzeit (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie a) b) c) mit ihrem Kind, einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen
MehrGesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 2325 Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld-
MehrBundeselterngeldund Elternzeitgesetz
Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon: (0361) 789 51-10 Telefax: (0361) 789 51-20 info@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Liebe Kollegin,
Mehr1/6. Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter
1/6 Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in Deutschland (2008 ), in Prozent
MehrArbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)
Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) 5. ABSCHNITT Elternzeit Gemäß Artikel 2 der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom
MehrElterngeldPlus. Wie Arbeitgeber und Eltern profitieren
ElterngeldPlus Wie Arbeitgeber und Eltern profitieren 3 Von den Neuerungen des ElterngeldPlus profitieren Mit dem ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit treten
MehrElterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten
Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit Zahlen & Daten 4. Juni 2014 Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus
MehrElternzeit gestalten bei der Stadt Nürnberg
Die Ansprechpartner für Männer Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Frauenbeauftragte Elternzeit gestalten bei der Stadt Nürnberg 3. Städtische Familienkonferenz 05. April 2017 Dienststelle Thema 1 Elternzeit
MehrTeilelterngeld. Die Wirkung in Kürze. Mai 2009
Pressesprecherin: Iris Bethge Dienstgebäude: Alexanderstraße 3, 10178 Berlin Telefon: 0 18 88 / 5 55-10 61, -10 62 Fax: 0 18 88 / 5 55-1111 email: presse@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de Mai 2009
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz A. Problem
MehrKind und Karriere kein Problem
Stand 07/207 Kind und Karriere kein Problem Wir wollen, dass es besser und einfacher wird, Familie und Beruf zu vereinbaren. Deine ersten Beruf und Familie sind gerechtigkeit. chancengleichheit soziale
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Elterngeld.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Elterngeld. Liebe Eltern, das neue Elterngeld macht Kindern und Eltern in ganz Deutschland das Leben leichter. Bislang fielen junge Familien nach der
Mehr17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Inhalt \ 21 Vorwort 101 Abkürzungen 121 Einleitung 16 1 Überblick Mutterschutz 17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 17 2. Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats 18 3. Für wen gilt das
MehrGesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) BEEG Ausfertigungsdatum: 05.12.2006 Vollzitat: "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 5. Dezember 2006 (BGBl.
MehrElternzeit und Elterngeld
Neuerung 2015 Zum 1. Juli 2015 wird das ElterngeldPlus eingeführt. Mütter und Väter haben dann die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu beziehen.
MehrFamilienhilfe 6 6. BAföG. Elterngeld Zuständigkeit; Antrag, Anmeldung; Landeserziehungsgeld 1 1. Dauer; Höhe.
1.9 FAMILIENHILFE, ELTERNGELD, LANDESERZIEHUNGS- GELD, ELTERNZEIT, KINDERGELD Fachrichtung Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 18 15 3 Familienhilfe 6 6 1.9.1 Die wesentlichen Hilfen für Familien im Hinblick
MehrInformationen zum Elterngeld
Informationen zum Elterngeld Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied und macht es Eltern
MehrFamilienhilfe 6 6. BAföG. Basiselterngeld Zuständigkeit; Antrag, Anmeldung; Landeserziehungsgeld 1 1. Dauer; Höhe.
1.9 FAMILIENHILFE, ELTERNGELD, LANDESERZIEHUNGS- GELD, ELTERNZEIT, KINDERGELD Fachrichtung Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 18 15 3 Familienhilfe 6 6 1.9.1 Die wesentlichen Hilfen für Familien im Hinblick
MehrGesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG)
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) Abschnitt 1 Elterngeld 1 Berechtigte (1) Anspruch auf
MehrInhaltsübersicht. Elterngeld. 1. Anspruchsberechtigte 2. Höhe des Anspruchs 3. Dauer des Anspruchs 4. Anrechnung anderer Leistungen 5.
Elterngeld Inhaltsübersicht 1. Anspruchsberechtigte 2. Höhe des Anspruchs 3. Dauer des Anspruchs 4. Anrechnung anderer Leistungen 5. Antrag Information 1. Anspruchsberechtigte Anspruch auf Elterngeld hat
MehrTipps zum Basiselterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit. Kinder und Beruf
Kinder und Beruf Tipps zum Basiselterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit. Kinder und Beruf Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Danach wird, für ab dem
MehrTeilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung Möglichkeiten zur Verringerung der Arbeitszeit René Szymkowiak 1 Themenschwerpunkt Teilzeit Gesetzliche bzw. tarifl. Möglichkeiten zur Reduzierung der AZ Begriffsbestimmung Rechtl.
MehrInformationen zum Thema Elternzeit
Informationen zum Thema Elternzeit Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den
MehrElterngeld und Elterngeld Plus
Elterngeld und Elterngeld Plus Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit? Regina Ahrens 2015 Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik Hittorfstr. 17 D 48149 Münster Telefon: 0251 83 28440 Telefax:
MehrElternzeit / Elterngeld
Elternzeit / Elterngeld Wir machen aus Zahlen Werte Elternzeit Es besteht für Eltern die Möglichkeit, ganz oder zeitweise gemeinsamen Elternurlaub, maximal von der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes
MehrElterngeld. Die neue Generation Vereinbarkeit. ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 3 Vorwort Das ElterngeldPlus ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit.
MehrElterngeld beantragen
Elterngeld beantragen Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie: Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
MehrMerkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Merkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Aufgrund häufiger Anfragen zum Themenbereich des MuSchG und dem BEEG beschreibt das Merkblatt im Folgenden
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 2. Vierteljahr 2015 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 24.09.2015 Artikelnummer: 5229210153224
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs Drucksache 17/1221. mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Bundesrat Drucksache 347/12 BRFuss 15.06.12 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages FS Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 14. Juni
MehrFragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland
Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. März
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
MehrAbschnitt 1 Elterngeld
Synopse zum Gesetz zur Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit Stand: 7. November 2014 (/ Lesung des BT: Annahme des Gesetzentwurfs BT- Drs. 18/2583 unter
Mehr14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
2 1 Vorwort 10 I Abkürzungen 12 1 Einleitung 14 1 1 Oberblick Mutterschutz 14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 15 1 2. Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das
MehrAKTIVE VÄTER IN FAMILIE UND BERUF
AKTIVE VÄTER IN FAMILIE UND BERUF FÜR DEN MANN MIT KIND Wie unterstützt der Staat die aktive Vaterschaft? Welche finanziellen Hilfen und Ansprüche gibt es? Wo kann ich Informationen erhalten und Anträge
MehrDas Recht der Wirtschaft 236. Elterngeld. Bearbeitet von Ralph Jürgen Bährle
Das Recht der Wirtschaft 236 Elterngeld Bearbeitet von Ralph Jürgen Bährle 3., völlig neu bearbeitete Auflage 2017. Buch. 64 S. Softcover ISBN 978 3 415 06119 4 Format (B x L): 14,5 x 20,8 cm Recht > Arbeitsrecht
Mehrver.di-infothek ver.di-infothek Kinder und Beruf
ver.di-infothek ver.di-infothek Kinder und Beruf Tipps für junge Väter und Mütter zu Elterngeld und Elternzeit Mit Neuregelungen seit 1. Januar 2013 Kinder und Beruf Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Gesetz
MehrGesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG 8.620 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) vom 5. Dezember 2006 in der Fassung der Neubekanntmachung vom
MehrStatistischer Monatsbericht für April 2017
Statistischer Monatsbericht für April 2017 Amt für Stadtforschung und Statistik für und 16.06.17 M472 Am 1.1.2007 trat das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
MehrMandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters. Elterngeld. Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs. In enger Zusammenarbeit mit
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Elterngeld Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Elterngeld Inhalt 1. Einführung... 1 2. Wer
MehrBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Basiskommentar Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Basiskommentar zum BEEG Bearbeitet von Inge Böttcher, Dr. Bettina Graue 5. Auflage 2016. Buch. 274 S. Softcover ISBN 978 3 7663 6477 7 Format (B x
MehrSchutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Inhalt 21 Vorwort 101 Abkürzungen 121 Einleitung 141 1 Überblick Mutterschutz 141 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 15 2. Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats 16 3. Für wen gilt das
MehrVOR DER GEBURT. 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
MehrSoziale Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt - ein kurzer Überblick.
Soziale Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt - ein kurzer Überblick. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Kurs 61, Oktober 2017 Heike Pinne Info-Blatt für Klient_innen
MehrWichtige Informationen zum Elterngeld und Anleitung zum Ausfüllen Ihres Antrags
Wichtige Informationen zum Elterngeld und Anleitung zum Ausfüllen Ihres Antrags Hier finden Sie wichtige Informationen zum Elterngeld und Erklärungen zu Ihrem Antrag, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern
MehrWillkommen zum Elterngeld-Workshop. von der Elterngeldberatung Dresden Felix Böhme Dipl. Finanzwirt (FH)
Willkommen zum Elterngeld-Workshop von der Elterngeldberatung Dresden Felix Böhme Dipl. Finanzwirt (FH) www.einfach-elterngeld.de Familienförderung in Deutschland hauptsächlich durch 1) Kindergeld 2) Mutterschutz
MehrBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Regierungspräsidium Gießen ElterngeldPlus und Elternzeit - Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Referentin: Silke Mandler Regierungspräsidium Gießen Gießen, 20.10.2017 Bundeselterngeld-
MehrInformationen zum Thema Elternzeit im Überblick
Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Informationen geben und gibt die Rechtslage nicht vollständig und nicht in allen Einzelheiten wieder. Im Einzelfall
MehrDas Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Seite 4 I. Elterngeld. 1.1 Was
MehrArbeits- und Sozialrechtsinfo Tipps für Schwangere und Eltern im Arbeitsverhältnis
Arbeits- und Sozialrechtsinfo Tipps für Schwangere und Eltern im Arbeitsverhältnis Elterngeld und Elternzeit Stand: 05/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Mutterschaftsgeld Frauen im Arbeitsverhältnis haben
MehrELTERNGELD. Die IG BCE informiert Mütter und Väter über ihre Rechte.
ELTERNGELD Die IG BCE informiert Mütter und Väter über ihre Rechte. ELTERNGELD Die IG BCE informiert Mütter und Väter über ihre Rechte. Elterngeld Das Elterngeld ist zum 1. Januar 2007 erstmalig eingeführt,
MehrBezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, den 22.02.2007 Bearbeiter: Herr Holtermann
Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, den 22.02.2007 Dezernat 47 Bearbeiter: Herr Holtermann Informationsblatt zur Elternzeit für angestellte Lehrkräfte (Stand: 1. Januar 2007) 1. Rechtsgrundlage Gesetz
MehrWichtige Informationen zum Elterngeld und Anleitung zum Ausfüllen Ihres Antrags
Wichtige Informationen zum Elterngeld und Anleitung zum Ausfüllen Ihres Antrags Hier finden Sie wichtige Erklärungen und Informationen zum Elterngeld und Erklärungen zu Ihrem Antrag, die Ihnen das Ausfüllen
MehrBeschäftigte werden Eltern Ein Praxis-Leitfaden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beschäftigte werden Eltern Ein Praxis-Leitfaden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Informationen für die werdenden Eltern Vorwort 2 Checkliste Vereinbarkeit Familie und Beruf 3 4 Ablaufplan für
MehrK i n d, f ü r d a s E l t e r n g e l d b e a n t r a g t w i r d Bitte Geburtsurkunde im Original beifügen! (bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind)
Landkreis Oberhavel Sprechzeiten: Der Landrat dienstags: 9.00 12.00 Uhr und FB Soziales und Integration 13.00 18.00 Uhr Adolf-Dechert-Str. 1 donnerstags: 9.00 12.00 Uhr und 16515 Oranienburg 13.00 16.00
MehrRechtsanwalt Carsten Paulini
Familie, Pflege und Beruf, geht das überhaupt? Arbeitsrechtliche Freistellungsansprüche Rechtsanwalt Carsten Paulini Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwälte Amthauer Rohde
MehrWir hoffen, Sie erhielten durch die Storchenpost einen guten Überblick. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da!
Storchenpost für Ihr Baby ist unterwegs, wir freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen von Herzen eine schöne Schwangerschaft, alles Gute und viel Gesundheit! Um Ihnen zu helfen an alles Wichtige in Zusammenhang
MehrAnspruchsvoraussetzungen
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) - gilt für Kinder, die ab dem 01.01.2013 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den
MehrElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 3 Vorwort Das ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, erhalten
MehrInfos für Arbeitgebende. Elternzeit gestalten. Empfehlung: Telefon
Elternzeit gestalten Infos für Arbeitgebende Überreicht durch: Mit freundlicher Empfehlung: Telefon 0541 27026 www.frau-und-betrieb-os.de Darum geht s: 1 2 3 4 5 Familienfreundlichkeit kommunizieren Das
MehrElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 3 Vorwort Das ElterngeldPlus ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im 2. Vierteljahr 2015 geborene Kinder April 2015 bis September 2016 Erscheinungsfolge: vierteljährlich
MehrRechtsfragen der Arbeit mit Alleinerziehenden
Rechtsfragen der Arbeit mit Alleinerziehenden 18.10.2012 in MünchenM 1 Themenschwerpunkte Vaterschaft Sorgerecht Unterhalt Elterngeld Betreuungsgeld? 2 Vater eines Kindes ist: Vaterschaft wer zum Zeitpunkt
MehrBundeselterngeld - und Elternzeitgesetz
Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bildet die Grundlage auch für die Elternzeit von Vätern. Wie der rechtliche Anspruch und das Verfahren aussehen,
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Leistungsbezüge 1. Vierteljahr 2016 - Tabellenauswahl Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am 13.07.2016 Artikelnummer:
MehrGesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz)
254 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 20. Februar 2013 Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) Vom 15. Februar 2013 Der Bundestag hat das folgende
MehrNur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrWas muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft:
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
Mehr