SPÄNGLER IQAM SHORTTERM EUR

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1 SPÄNGLER IQAM SHORTTERM EUR Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht (OGAW gem. 46 ivm 66ff Investmentfondsgesetz) verwaltet durch die Spängler IQAM Invest GmbH AT / AT / AT0000A0XBW4 / AT0000A1D8K2 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015

2 INHALTSVERZEICHNIS Organe der Spängler IQAM Invest GmbH... 1 Organe des Spängler IQAM ShortTerm EUR... 2 Bericht an die Anteilsinhaber des Spängler IQAM ShortTerm EUR... 3 Übersicht über die letzten drei Rechnungsjahre in EUR... 4 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance)... 5 Fondsergebnis in EUR (Ertragsrechnung)... 6 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 7 Wertpapiervermögen und derivative Produkte zum Aufgliederung des Fondsvermögens zum in EUR Bestätigungsvermerk *) Steuerliche Behandlung Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT ) Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A1D8K2) Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT ) Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0XBW4) Fondsbestimmungen... 28

3 ORGANE DER SPÄNGLER IQAM INVEST GMBH Fondsverwaltung: Aufsichtsrat: Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg T , F office@spaengler-iqam.at, KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG und Bausparkasse Wüstenrot AG Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Josef Zechner, stv. Vorsitzender Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung, Spängler IQAM Invest Dr. Jochen Stich Chief Executive Officer, Volkswagen Group Services SA/NV Dr. Helmut Gerlich (bis ) Sprecher des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Dr. Werner G. Zenz (ab ) Mitglied des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG OMR Dr. Hans Richter (bis ) Verwaltungsratsausschussvorsitzender, Ärztekammer für Salzburg Dr. Hans Georg Mustafa (ab ) Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, Ärztekammer für Salzburg Mag. Gernot Reisenbichler (bis ) vom Betriebsrat entsandt Sylvia Peroutka (ab ) vom Betriebsrat entsandt Erika Erbschwendtner, CMS vom Betriebsrat entsandt Michael Illsinger vom Betriebsrat entsandt Geschäftsführung: Mag. Werner Eder Mag. Markus Ploner, CFA, MBA Dr. Thomas Steinberger Staatskommissäre: Mag. Daniela Sommer, Staatskommissärin Mag. Elisabeth Scheibelhofer, Staatskommissärin-Stellvertreterin 1

4 ORGANE DES SPÄNGLER IQAM SHORTTERM EUR Fondsmanager: Depotbank: Zahlstellen: Spängler IQAM Invest GmbH, Salzburg State Street Bank GmbH Filiale Wien In Österreich: Bankhaus Carl Spängler & Co. AG, Salzburg, und deren Filialen State Street Bank GmbH Filiale Wien In Deutschland: State Street Bank GmbH, München Abschlussprüfer: Steuerliche Vertretung in Österreich isd 186 Abs 2 Z 2 InvFG: Steuerliche Vertretung in Deutschland isd 5 InvStG: KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz Steuerberater A. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner, Biberbach Steuerberater A. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner, Biberbach ISIN / Deutsche WKN: AT / Ausschüttende Retail Tranche (RA) AT / Thesaurierende Retail Tranche (RT) AT0000A0XBW4 / A1J6WN Thesaurierende Institutionelle Tranche (IT) AT0000A1D8K2 / A14PEE Ausschüttende Institutionelle Tranche (MIA) 2

5 BERICHT AN DIE ANTEILSINHABER DES SPÄNGLER IQAM SHORTTERM EUR MARKTENTWICKLUNG Die US-BIP-Daten für das 2. Quartal 2015 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 2,32 Prozentpunkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 5,60%. In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von +1,57% innerhalb der Euro-Zone und eine Arbeitslosenrate von 11,10%. Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURIBOR 3 Monate -0,023% (-23 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate 0,048% (-26 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr 0,167% (-32 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,309% (+7 Basispunkte), LIBOR 6 Monate 0,490% (+16 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 0,828% (+25 Basispunkte). Der Leitzinssatz der Fed liegt aktuell bei 0,25%, jener der europäischen Zentralbank bei 0,05%. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten per Ultimo Juli bei 0,613%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei -0,063% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei -0,236%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 111 Basispunkten. In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 136 Basispunkte gestiegen. Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende Juli den Stand von 410,37 Punkten (dies entspricht einem Verlust von 78,10 Punkten gegenüber dem ). Der Goldpreis fiel im betrachteten Zeitraum um 14,91%. Der Ölpreis notierte per bei 52,79 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 104,63 US-Dollar am ). Der europäische Konsumentenpreisindex stieg auf 117,71 Punkte. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet stieg der MSCI World Index, in Euro gerechnet, um 24,72% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte der STOXX 600 zuletzt bei 396,37 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von +17,97% gegenüber dem ). In den USA erholte sich der S&P 500 um 173,17 Punkte und notierte am bei 2.103,84 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar erholte sich auf ein Niveau von 1,1049 gegenüber dem Euro. Der Euro verlor gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (-12,72%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,0846 und notierte zuletzt bei 0,7080. Der japanische Yen konnte weiterhin Boden gutmachen und stieg in den letzten zwölf Monaten um 0,51% auf einen Kurs von 136,8854. FONDSENTWICKLUNG Im Berichtszeitraum kam es zu einer extrem hohen Volatilität bei Staatsanleihen aus der Eurozone.10-jährige deutsche Staatsanleihen sanken dabei von 1,2% im Juli 2014 auf nur noch 0,07% im April 2015 und stiegen bis Juni wieder auf über 1% an. Danach kam es abermals zu einem Rückgang auf 0,65%. Die Ursache dieser hohen Schwankungen waren einerseits die Effekte des Quantitative Easings. Im Jänner 2015 gab EZB-Chef Mario Draghi eine deutliche Ausweitung seiner Anleihenkaufprogramme bekannt. Mit diesem Paket soll die schwache Wirtschaft in Europa stimuliert und die Deflationsgefahr bekämpft werden. Dies führt zu einer weiteren Verknappung der vorhandenen Anleihen und zu längerfristig extrem niedrigen Zinsen. Kernzone-Staatsanleihen rentierten bis zu einer Laufzeit von ca. 5 Jahren im negativen Bereich. Der 3-Monats-Euribor liegt inzwischen bei -2 Basispunkten. Es kam aber auch zu einer Einengung der Credit-Spreads, weshalb der Fonds von Kursgewinnen profitieren konnte. Andererseits sorgte aber Griechenland immer wieder für Unruhe und hohe Volatilität am Markt. Im Spängler IQAM ShortTerm EUR wurde auf eine ausgewogene Mischung der Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes geachtet, wobei besonderes Augenmerk auf den Zentral- und osteuropäischen Ländern und dem Norden lag. Peripherie-Anleihen wurden etwas reduziert, bei den bestehenden Peripherie-Anleihen auf hohe Liquidität geachtet. Das Zinsrisiko wurde durch eine ausgewogene Mischung aus fix und variabel verzinsten Anleihen und aktivem Futures-Hedging so gemanagt, dass der Fonds sich sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Zinsen möglichst stabil verhält. Der Spängler IQAM ShortTerm EUR (Ausschüttende Retail Tranche) erreichte im abgelaufenen Rechnungsjahr eine Performance von +0,78% und konnte damit die Benchmark (+ 0,12%) deutlich schlagen. 3

6 ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI RECHNUNGSJAHRE IN EUR Rechnungsjahresende Fondsvermögen in Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT ) Rechenwert je Anteil 66,55 67,07 66,77 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 0,88 1,04 1,00 Ausschüttungsrendite in % 1,33 1,58 1,54 Wertentwicklung in % +0,78 +1,97 +2,97 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT ) Rechenwert je Anteil 100,44 100,06 98,48 Anzahl der ausgegebenen Anteile zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 0,99 1,20 2,15 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 0,33 0,39 0,37 Wertentwicklung in % +0,77 +1,99 +2,97 Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0XBW4) Rechenwert je Anteil 104,10 103,61 101,82 Anzahl der ausgegebenen Anteile zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 1,11 1,32 1,63 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 0,37 0,42 0,31 Wertentwicklung in % +0,88 +2,07 +1,82 Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A1D8K2) ab Rechenwert je Anteil 99,99 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 0,57 Ausschüttungsrendite in % 0,57 Wertentwicklung in % -0,01 Ausschüttende Tranche: Die Ausschüttung erfolgt ab dem 16. November 2015 von der jeweiligen depotführenden Bank. Die depotführende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung die Kapitalertragsteuer (siehe steuerliche Behandlung Teil B Punkt 17) einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttungsrendite wird folgendermaßen ermittelt: Ausschüttung / (letzter Rechenwert des vorangegangenen Rechnungsjahres abzüglich Ausschüttung für das vorangegangene Rechnungsjahr) Thesaurierende Tranche: Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse mit Ausnahme der Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG (= KESt-Auszahlung) im Fonds belassen. Die Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG wird ab dem 16. November 2015 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt. 4

7 WERTENTWICKLUNG IM RECHNUNGSJAHR (FONDS-PERFORMANCE) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT ) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 67,07 Ausschüttung am (Rechenwert: 66,34) von 1,04 entspricht 0,0157 Anteilen 1,04 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 66,55 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Ausschüttungsbetrag erworbene Anteile (1,0157 * 66,55) 67,59 Nettoertrag pro Anteil (67,59-67,07) 0,52 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +0,78 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT ) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 100,06 Auszahlung (KESt) am (Rechenwert: 100,13) von 0,39 entspricht 0,0039 Anteilen 0,39 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 100,44 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0039 * 100,44) 100,83 Nettoertrag pro Anteil (100,83-100,06) 0,77 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +0,77 Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0XBW4) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 103,61 Auszahlung (KESt) am (Rechenwert: 103,70) von 0,42 entspricht 0,0041 Anteilen 0,42 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 104,10 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0041 * 104,10) 104,52 Nettoertrag pro Anteil (104,52-103,61) 0,91 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +0,88 Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A1D8K2) ab Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 100,00 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 99,99 Nettoertrag pro Anteil (99,99-100,00) -0,01 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % -0,01 Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Ex-Tag im Gegenwert der Ausschüttung/Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. 5

8 FONDSERGEBNIS IN EUR (ERTRAGSRECHNUNG) REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,41 sonstige Erträge 0,00 Zinsenaufwendungen (Sollzinsen) , ,22 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) ,26 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ,49 Publizitätskosten ,91 Kosten für die Depotbank ,21 Kosten für Dienste externer Berater 0, ,87 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,35 2) 3) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,10 Gewinne aus derivativen Instrumenten ,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,41 Verluste aus derivativen Instrumenten , ,81 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,54 2) 3) NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,97 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) ,57 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres ,96 Ertragsausgleich auf den Gewinnvortrag aus Vorjahren , ,27 FONDSERGEBNIS GESAMT ,84 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 0,00 enthalten. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): ,78 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 375,00. 6

9 ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS IN EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES ,78 Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT ) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,40 Thesaurierende Retail Tranche (AT ) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,83 Thesaurierende Institutionelle Tranche (AT0000A0XBW4) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,66 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,77 Rücknahme von Anteilen ,62 Anteiliger Ertragsausgleich , ,88 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) ,84 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES ,61 7

10 WERTPAPIERVERMÖGEN UND DERIVATIVE PRODUKTE ZUM ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend XS ABBEY NATL.TR. 14/17 FLR 0, , ,00 1,73 XS ABN AMRO BANK 13/17 FLR 0, , ,50 1,31 XS ACHMEA BANK 13/18 MTN 2, , ,50 0,45 XS ACHMEA BANK 15/18 FLR MTN 0, , ,00 0,87 IT BARC FLR 0, , ,00 0,87 XS BAY.LDSBK.IS.04/15 VAR 0, , ,00 0,69 DE000A1RE1H2 BD.LAENDER 41 LSA 12/19 1, , ,00 2,73 BE BELFIUS BK 14/16 FLR MTN 0, , ,50 1,30 XS BOS FINANCE AB 11/16 6, , ,50 0,27 FR BPCE S.A. 14/16 FLR MTN 0, , ,00 1,73 XS BQUE F.C.MTL 13/16FLR MTN 0, , ,50 1,31 FR BQUE FED.CR.MTL 11/16 4, , ,00 0,90 DE000A11QJ08 BREMEN LSA 197 VAR 0, , ,00 0,70 XS BULGARIEN 12/17 4, , ,50 4,18 IT C.C.T FLR 1, , ,50 0,27 IT C.C.T FLR 2, , ,00 3,62 IT C.C.T FLR 1, , ,00 3,64 XS COVENTRY BLDG 12/17 MTN 2, , ,00 0,90 FR CRED. DU NORD 13/18 FLR 0, , ,00 0,70 FR CRED. LYONN ZO 0, , ,00 1,08 FR CRED.FONC.FR. 12/18 4, , ,50 1,42 XS CT.BK.SAV.BKS 15/20 MTN 1, , ,00 0,87 XS DANSKE BK 14/18 FLR MTN 0, , ,00 1,30 XS DANSKE BK 15/20 FLR MTN 0, , ,00 0,87 XS DEPFA BANK 06/16 MTN 0, , ,00 0,86 DE000A1R1BC6 DEUT.BOERSE ANL 13/18 1, , ,00 0,89 XS DEXIA CL 14/17 FLR MTN 0, , ,00 1,74 XS DEXIA CL 15/20 FLR MTN 0, , ,00 0,87 XS DT.BK.LD.MTN.10/15 0, , ,77 1,55 XS DVB BANK MTN.15/19 1, , ,00 0,70 XS ERSTE GP BNK AG 13/19 MTN 1, , ,00 0,89 XS GE CAP.EURO. 07/17FLRMTN 0, , ,00 0,43 XS GE CAP.EURO. 15/20FLR MTN 0, , ,50 1,30 XS HYPO NOE GRUPPE BK 13/18 1, , ,50 0,44 XS ICAP GR.HLDGS 14/19 MTN 3, , ,00 1,16 XS ICCREA BANCA 13/16 MTN 2, , ,00 0,89 XS ICELD 14/20 MTN 2, , ,50 0,45 DE000A1X28K0 IN.BK.BERLIN IS S.137 VAR 0, , ,00 1,30 XS ING BK NV 14/19 FLR MTN 0, , ,00 0,43 XS ING GROEP 06/16 FLR 0, , ,00 0,43 XS INTESA SAN.11/17 FLR MTN 1, , ,50 1,31 XS JYSKE BK 14/17 MTN FLR 0, , ,00 1,31 XS KA FINANZ AG 15/20 MTN 0, , ,00 1,73 XS KBC IFIMA 13/18 MTN 2, , ,00 0,91 AT0000A0GMG9 KRANKENANST.IMMOBIL , , ,00 0,91 XS KROATIEN 11/18 5, , ,00 2,20 XS LANSCHOT -F.VAN 12/16 MTN 2, , ,00 1,07 XS LANSCHOT -F.VAN 13/18 MTN 3, , ,00 1,10 XS LEASEPLAN 14/17 FLR MTN 0, , ,50 0,43 XS LLOYDS BANK 14/19 FLR MTN 0, , ,00 2,17 XS MEDIOBCA 14/17 MTN 0, , ,50 0,43 XS MFB MAGYAR F.BK 11/16 5, , ,00 0,90 XS MFINANCE FRANCE 14/19 MTN 2, , ,00 0,88 XS NIBC BANK 15/18 MTN 2, , ,00 1,58 LU NYKREDIT 13/18 MTN 1, , ,00 0,76 XS NYKREDIT BK 13/16 FLR MTN 0, , ,50 0,43 XS PKO FINANCE 10/15 MTN 3, , ,00 0,87 XS PKO FINANCE 14/19 MTN 2, , ,50 1,16 XS POHJOLA BK 15/20 FLR MTN 0, , ,00 1,73 XS PROPERTIZE 14/17 FLR MTN 0, , ,00 0,87 XS PZU FINANCE 14/19 1, , ,00 1,74 XS RABOBK NEDERLD 13/16 FLR 0, , ,00 1,30 XS RABOBK NEDERLD 13/16 FLR 0, , ,00 0,87 AT000B RAIF.BK INTL FLR 0, , ,00 0,85 8

11 ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen XS RAIF.LABA NO 13/16 MTN 1, , ,00 0,69 XS RAIFFEISENBANK 14/19 MTN 0, , ,50 0,43 XS RUMAENIEN 12/19 MTN 4, , ,00 1,50 XS SBAB 15/18 FLR MTN 0, , ,00 0,87 AT0000A0ZZD8 SID BANKA FLR 3, , ,00 2,64 XS SID BANKA 15/18 0, , ,50 1,47 SI SLOWENIEN RS62 3, , ,26 0,38 SI SLOWENIEN 08/19 RS63 4, , ,00 0,98 XS SNS BANK NV 06/16 FLRMTN 1, , ,00 1,26 XS SPBK 1 SR BK 06/16 FLRMTN 0, , ,00 0,87 XS STAND. CHART. 14/17FLRMTN 0, , ,00 1,74 XS SVENSK.HDLSB. 10/17 MTN 3, , ,00 0,46 XS UNICR.BK AUS. 13/18 MTN 2, , ,00 0,90 XS UNICR.BK CZ+SLOVAK.15/20 0, , ,00 0,86 IT UNICREDIT FLR 1, , ,00 0,44 XS VORARLBG L.H. 14/19 MTN 1, , ,00 1,29 XS YORKSHIRE BLDG 14/19 MTN 2, , ,00 1,08 Summe ,03 93,36 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,03 93,36 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,03 93,36 Bezeichnung / Fälligkeit Whg. Anzahl / Kontrakt- unrealisiertes %-Anteil Underlying Betrag kurs Ergebnis am in EUR Fondsvermögen FINANZTERMINKONTRAKTE ZINSTERMINKONTRAKTE EURO BOBL 5 YR FUTUR EUR , ,00-0,04 EURO SCHATZ 2 YR FUTURE EUR , ,00 0,00 SHORT EURO-BTP FUTURE SEPTEMBER EUR , ,00-0,01 Summe ,00-0,05 SUMME FINANZTERMINKONTRAKTE ,00-0,05 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN BETRAG WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG EURO EUR ,91 FESTGELDER EUR ,73 INITIAL MARGIN / VARIATION MARGIN EUR ,00 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN ,64 9

12 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Lots / Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) WERTPAPIERE XS ABN AMRO BANK 13/15 FLR 0,359 EUR XS ACHMEA BANK 13/15 FLR MTN 0,732 EUR XS AIB MRTGE BK 12/15 MTN 3,125 EUR XS BK OF IREL.MRTG.BK 09/14 4,625 EUR XS BK OF IRELD 14/17 MTN 2,000 EUR XS BNP PARIBAS 13/15 FLR MTN 0,291 EUR FR BPCE S.A. 13/15 FLR MTN 0,532 EUR FR BPCE S.A. 13/16 FLR MTN 0,681 EUR FR BPCE S.A. 15/16 FLR MTN 3 0,264 EUR XS BUKAREST 05/15 4,125 EUR DE BUNDANL.V. 09/20 3,250 EUR IT C.C.T FLR 0,878 EUR IT C.C.T FLR 0,849 EUR XS DANSKE BK 12/17 MTN 3,875 EUR DE000A0DALH4 DEPFA ACS BK 04/15 REGS 4,375 EUR XS DEXIA CL 05/15 FLR MTN 1,564 EUR XS DEZELNA B. SL.10/15 FLR 1,225 EUR DE000A1X26E7 DT.PFBR.BANK MTN ,250 EUR XS EIB EUR.INV.BK 09/20 FLR 0,162 EUR XS GE CAP.EURO. 13/16 FLR 0,445 EUR AT0000A00YT5 HYPO-BK BURG FLR P 0,199 EUR AT0000A01245 HYPO-BK BURG FLR P 0,183 EUR XS ICCREA BANCA 12/14 4,000 EUR XS ING BK NV 15/17 FLR MTN 0,182 EUR XS ING GROEP 13/15 MTN FLR 0,531 EUR DE000LBW4PR0 LBBW OPF.1024VAR 0,001 EUR XS LITAUEN 07/18 4,850 EUR XS NOMURA BK INTL. 09/14 FLR 4,000 EUR XS POHJOLA BK 15/20 FLR MTN2 0,315 EUR PTOTELOE0010 PORTUGAL ,350 EUR PTOTENOE0018 PORTUGAL ,450 EUR PTOTEMOE0027 PORTUGAL ,750 EUR XS RABOBK NEDERLD 14/16 FLR 0,231 EUR XS RAIF.BK INTL 12/17 MTN 2,750 EUR XS RAIF.BK INTL 13/18 MTN 1,875 EUR AT RAIF.LABA NO ,250 EUR XS RUMAENIEN 10/15 5,000 EUR XS SANTDR CONS.FIN. 14/16MTN 1,450 EUR AT0000A11EC0 SID BANKA ,340 EUR SI SLOWENIEN ,750 EUR XS SNS BANK NV 05/15 FLRMTN 0,329 EUR XS STE GENERALE 13/15FLR MTN 0,529 EUR XS UNICR.BK AUS. 04/14FLRMTN 0,302 EUR XS UNICREDIT 13/15 FLR MTN 1,548 EUR ES AYT CEDULAS CAJ.X ,091 EUR FINANZTERMINKONTRAKTE --- EURO BOBL 5 YR FUTUR EUR EURO BOBL 5 YR FUTUR EUR EURO BOBL 5 YR FUTUR EUR EURO BOBL 5 YR FUTUR EUR EURO SCHATZ 2 YR FUTURE EUR EURO SCHATZ 2 YR FUTURE EUR EURO SCHATZ 2 YR FUTURE EUR EURO SCHATZ 2 YR FUTURE EUR SHORT EURO-BTP FUTURE JUNE 2015 EUR SHORT EURO-BTP FUTURE MARCH 2015 EUR Die Verwaltungsvergütung des Spängler IQAM ShortTerm EUR betrug im Rechnungsjahr 2014/2015 für die Ausschüttende und Thesaurierende Retail Tranche 0,35%, für die Thesaurierende Institutionelle Tranche 0,25% und für die Ausschüttende Institutionelle Tranche 0,20%. Die Ermittlung des Leverage wird gemäß der Umrechnungsmethodik der Einzelinvestments nach dem Commitment Approach vorgenommen. Wertpapierleihegeschäfte, Pensionsgeschäfte sowie Total Return Swaps wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 10

13 AUFGLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS ZUM IN EUR EUR % Anleihen ,03 93,36 Wertpapiervermögen ,03 93,36 Finanzterminkontrakte ,00-0,05 Zinsenansprüche ,94 0,49 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten ,64 6,20 Gebührenverbindlichkeiten ,00 0,00 FONDSVERMÖGEN ,61 100,00 Salzburg, am 13. November 2015 Spängler IQAM Invest GmbH e. h. Mag. Werner Eder e. h. Mag. Markus Ploner, CFA, MBA e. h. Dr. Thomas Steinberger 11

14 BESTÄTIGUNGSVERMERK *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2015 der Spängler IQAM Invest GmbH über den von ihr verwalteten "Spängler IQAM ShortTerm EUR", Miteigentumsfonds, über das Rechnungsjahr vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2015 über den "Spängler IQAM ShortTerm EUR", Miteigentumsfonds, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. 12

15 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Linz, am 13. November 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft e. h. Mag. Ulrich Pawlowski e. h. Mag. Cäcilia Gruber Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 13

16 STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- Aus- Thesau- Thesau- Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. schüttungs- schüttungs- rierungs- rierungsanteile anteile anteile anteile AT AT0000A1D8K2 AT AT0000A0XBW4 EUR EUR EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,8891 0,5781 1,3368 1,4937 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0,8891 0,5781 1,3368 1, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,2200 0,1400 0,3300 0,3700 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,2200 0,1400 0,3300 0,3700 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0,8891 0,5781 1,3368 1, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,2200 0,1400 0,3300 0,3700 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,2200 0,1400 0,3300 0,3700 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11.im Abschnitt B. 14

17 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 0,8800 0, ordentliches Fondsergebnis - - 1,3267 1, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0049-0,0101 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0042 0, b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): bereits in Vorjahren versteuerte Erträge ausgeschüttete Substanzgewinne in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds in der Ausschüttung enthaltene Substanzgewinne Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,2200 0,1400 0,3300 0,3700 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0023-0,0047 0,0061 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: 0,0177-0,0363 0,0505 e) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,8891 0,5781 1,3368 1,4937 steuerpflichtige Auslandsdividenden: b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0023-0,0047 0,0061 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0177-0,0363 0,0505 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 15

18 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE RETAIL TRANCHE (ISIN AT ) TEIL B Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Rechnungsjahr: bis Natürliche Juristische im Rahmen Zuflussdatum: Personen Personen der Einkünfte ISIN: AT mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,8800 0,8800 0,8800 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0049 0,0049 0,0049 0,0049 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0042 0,0042 0,0042 0, Ertrag 0,8891 0,8891 0,8891 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) f) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) in der Ausschüttung enthaltene Substanzgewinne j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) Verbleibender Ertrag 0,8891 0,8891 0,8891 0, Hievon endbesteuert 0,8891 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,8891 0,8891 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 66,55 66,55 66,55 66,55 9. Korrekturbetrag um den die Anschaffungskosten zu erhöhen sind 0,0042 0,0042 0,0042 0,0042 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0177 0,0177 0,0177 0,0177 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 0,0177 0,0177 0,0177 0,

19 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Rechnungsjahr: bis Natürliche Juristische im Rahmen Zuflussdatum: Personen Personen der Einkünfte ISIN: AT mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 aus ausländischen Fonds gesamt 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 aus ausländischen Fonds gesamt 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,8891 0,8891 0,8891 0,8891 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) Subfonds i) Substanzgewinne 14) 15) Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,2223 0,2223 0,2223 0,2223 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,22 0,22 0,22 0, Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne): 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,22 0,22 0,22 0,22 17

20 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Rechnungsjahr: bis Natürliche Juristische im Rahmen Zuflussdatum: Personen Personen der Einkünfte ISIN: AT mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus portugiesischen Anleihen 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 Summe aus Anleihen 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus portugiesischen Anleihen 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 Summe aus Anleihen 0,0026 0,0026 0,0026 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 0, KESt auf Erträge gemäß 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 17) 0,0101 0,0101 Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen. 1) - 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten 17) Betrifft grundsätzlich nur natürliche Personen ohne steuerlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, die nicht der EU- QuSt unterliegen. 18

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