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1 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Miteigentumsfonds gemäß InvFG Rechenschaftsbericht 2012/13

2 Rechnungsjahr 2012/13 Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft... 2 Entwicklung des Fonds... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 4 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 4 Vergleichende Übersicht (in EURO)... 5 Auszahlung... 5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Fondsergebnis Entwicklung des Fondsvermögens Herkunft des Fondsergebnisses Verwendung des Fondsergebnisses... 8 Vermögensaufstellung zum 31. August Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Fondsbestimmungen Allgemeine Fondsbestimmungen Anhang zu den Fondsbestimmungen Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der zum Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.

3 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: , Telefax: Stammkapital 4,50 Mio. EURO Gesellschafter Erste Asset Management GmbH (81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %) Aufsichtsrat Geschäftsführer Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.) Dir. Dr. Christian AICHINGER Dipl. BW. (FH) Birte QUITT Dir. Franz RATZ (bis ) Mag. Rupert RIEDER (ab ) Gabriele SEMMELROCK-WERZER VDir. Mag. Reinhard WALTL vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Regina HABERHAUER Mag. Dieter KERSCHBAUM Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER Mag. Heinz BEDNAR Dr. Franz GSCHIEGL Günther MANDL (ab ) Prokuristen Staatskommissäre Prüfer Depotbank Mag. Achim ARNHOF Mag. Winfried BUCHBAUER Mag. Harald EGGER Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Günther MANDL (bis ) Christian SCHÖN Mag. Paul A. SEVERIN Mag. Jürgen SINGER AD Erwin GRUBER HR Dr. Michael MANHARD ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH Erste Group Bank AG 2

4 Rechnungsjahr 2012/13 Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in), wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Miteigentumsfonds gemäß InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. September 2012 bis 31. August 2013 vorzulegen. Entwicklung des Fonds Die mäßige Erholung der Weltwirtschaft setzte sich fort. Während sich im dritten Quartal 2012 das Wachstumstempo noch verlangsamte, zeigten die Wirtschaftsindikatoren für das vierte Quartal und darüber hinaus eine leichte Verbesserung. Zulegen konnte der globale Einkaufsmanagerindex für die Industrieproduktion, insbesondere bei den Auftragseingängen. Außerhalb des Euro-Raums stieg das Verbrauchervertrauen in einer Reihe von Industrie- und Schwellenländern (Emerg ing Markets). Im Dienstleistungssektor beschleunigte sich die Wirtschaftstätigkeit im Dezember und Jänner deutlich. Die Konjunkturentwicklung wies in den einzelnen Regionen eine große Divergenz auf. Den wesentlichsten Beitrag zur globalen Wirtschaftsleistung lieferten die Schwellenländer (Emerging Markets), obgleich selbst dort zunächst eine leichte Abkühlung erfolgte. Einen bremsenden Effekt übte auf die Emerging Markets die angespannte Lage im europäischen Raum aus, der für sie einen wichtigen Exportmarkt darstellt. Für China bestätigten die Jänner-Zahlen des Bruttoinlandproduktes (BIP) eine Steigerung der Wachstumsdynamik. Erstaunlich robust zeigten sich die USA, deren moderater Aufschwung sich gedämpft fortsetzte. Unterstützung kam vom privaten Konsum, von spürbar höheren Anlageinvestitionen und vom Wohnimmobilienmarkt. Der Arbeitsmarkt hat sich seit Jänner verbessert. Kontraktiv wirkten die kräftige Kürzung der Verteidigungsausgaben, ein jüngst rückläufiger Außenbeitrag und die andauernde Unsicherheit über die Gestaltung der Fiskalpolitik. Ohne politische Einigung zwischen Demokraten und Republikanern treten per Gesetz automatisch erhebliche Einsparungsmaßnahmen in Kraft ( fiscal cliff ). Japan hat sich in einer Rezession festgefahren. Eine Rolle spielten dabei die schleppenden Exporte, die privaten Investitionen (ohne Wohnbau), die gestiegenen Energieeinfuhren nach Abschaltung der Atomkraftwerke und die Spannungen mit China. Großbritannien musste wieder einen BIP-Rückgang hinnehmen. Im Euro-Währungsraum schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt um - 0,9 % auf Jahresbasis. Ursache waren die negativen Beiträge der Binnennachfrage, der Vorratsveränderungen, die gedämpfte Exportdynamik und der Abbau der Haushaltsdefizite. Letzterer ist insgesamt gut vorangekommen. Eine Reihe neuerer Indikatoren signalisierte erste Anzeichen einer kommenden Stabilisierung auf niederem Niveau. Die Arbeitslosenquote lag bei 11,9 %. Die heterogene Entwicklung auf Länderebene setzte sich fort. In einer besonders prekären Lage befanden sich die Länder, die mit überbordenden Budgetdefiziten konfrontiert sind. Aber auch jene Staaten wie Deutschland, Frankreich, die Niederlande oder Österreich, die lange Zeit die Konjunktur stützten, glitten in Bereiche nahe einer Rezession. Ausgehend von einer gefährlichen Situation entspannte sich die Finanzkrise in der Euro-Zone tendenziell. Der zentrale kurzfristige Stabilisierungsfaktor war die von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingeleitete, extrem expansive Geldpolitik. Präsident Draghi erklärte, dass der Euro irreversibel sei und die Notenbank alles Nötige tun werde, um ihn zu bewahren. Dazu gehörte auch der recht kontrovers betrachtete Ankauf von Staatsanleihen mit Laufzeiten unter drei Jahren. Vertrauensbildende Maßnahmen seitens der EU-Politiker waren den schon vorhandenen permanenten Euro-Stabilitätsmechanismus (ESM) mit zusätzlichem Potential auszustatten und die Einigung auf eine gemeinsame Bankenaufsicht. Es gelang Griechenland innerhalb der gemeinsamen Währung bisher über Wasser zu halten. Insgesamt waren die Politiker auf EU-Ebene aber über lange Phasen nicht fähig, mit den Finanzmärkten Schritt zu halten. Mittlerweile hat sich die Risikowahrnehmung der Marktakteure reduziert, dennoch blieb das Euro-System fragil. Dies zeigten die immer wieder auftretenden starken Marktreaktionen, beispielsweise aufgrund der Probleme der spanischen Banken oder des italienischen Wahlergebnisses. Die Inflation hat sich weltweit in den Industrieländern verringert. In der Euro-Region befand sich die jüngste Steigerungsrate der Verbraucherpreise mit 1,8 % auf Jahresbasis unter dem Stabilitätsziel der EZB von maximal 2,0 %. Die ausgeprägte Fragmentierung der Euro-Region machte eine einheitliche Geldpolitik sehr schwierig. In Anbetracht des trüben wirtschaftlichen Ausblicks und den Unsicherheiten am Interbankenmarkt hielt die EZB den Hauptrefinanzierungssatz auf niederen 0,75 % und den kurzfristige Einlagensatz auf 0,00 %. Durch Offenmarktgeschäfte wurden dem Kreditapparat fast 1,2 Billionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Liquidität entspannte den Finanzierungsdruck im Bankensystem, insbesondere bei jenen Instituten, die in den angeschlagenen Euro-Ländern involviert waren. Am Finanzmarkt wurden damit indirekt alle Asset-Klassen unterstützt. Trotzdem ist der monetäre Transmissionsmechanismus zur Realwirtschaft 3

5 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA wegen der restriktiven Kreditvergabe durch die Geschäftsbanken und der verunsicherten potentiellen Kreditnehmer noch immer sehr eingeschränkt wirksam. Die geldpolitische Lockerung hielt die Geldmarktzinsen auf tiefem Niveau, beispielsweise befand sich am Ende der Berichtsperiode der 3-Monats-EURIBOR bei 0,20 %. Die amerikanische Federal Reserve Bank praktizierte ebenfalls eine sehr aggressive expansive Geldpolitik. Sie hielt ihr Ankaufsprogramm für Staatsanleihen über längere Laufzeitsegmente aufrecht und begrenzte den Leitzins mit einem Korridor von 0,00 % bis 0,25 %. Japan wies eine leichte Deflation aus, die Bank of Japan beließ ihren Hauptzinssatz bei 0,10 %. Die Stimmung auf den Euro-Rentenmärkten hat sich aufgehellt. Die Verzinsung einer zehnjährigen deutschen Bundesanleihe bewegte sich in einer Bandbreite von 1,3 % bis 1,6 %. Die Deeskalation der Probleme wurde durch den Rückgang der Risikoaufschläge der exponierten Staaten dokumentiert, z. B. übertraf Anfang September 2012 die Rendite einer zehnjährigen spanischen Staatsanleihe jene von Deutschland um 5,5 %, Ende Februar nur noch um 3,5 %, ähnlich die Entwicklung von Italien mit +4,4 bzw. +3,3 PP. Die AAA-Euro-Staatsanleihen-Zinskurve wurde ab ca. 15 Jahre aufwärts etwas steiler. Die Funktion der US Treasury Bonds als sicherer Hafen, die äußerst lockere Geldpolitik der amerikanischen Notenbank und die gedämpften Wirtschaftsaussichten sorgten hier für niedere Renditen, z. B. für 10 Jahre zuletzt 1,9 %. Die Zinsen der zehnjährigen japanischen Staatspapiere gingen auf 0,7 % zurück. Titel aus dem Unternehmenssektor konnten sich etwas von der durch die Staatsanleihen geprägten Risikoeinschätzung abkoppeln und profitierten in allen Bonitätsstufen. Sensitiv reagierte die Finanzbranche, besonders in nachrangigen Obligationen. Die Unternehmensanleihen standen hauptsächlich im Spannungsfeld zwischen der Konjunkturabschwächung einerseits und der Suche nach attraktiven Renditen bei einem kalkulierbaren Risiko andererseits. Der Primärmarkt von Covered Bonds (zusätzlich besicherte Anleihen) konnte 2012 nicht an das Rekordjahr 2011 anschließen. Bedingt war dies vorwiegend durch die Probleme in Spanien und Italien. Belgien schuf über ein neues gesetzliches Rahmenwerk die Möglichkeit für seine Finanzinstitute mit diesem Anleihentypus am Markt aufzutreten. Es bot damit den Anlegern eine Diversifikationsalternative zu den marktbeherrschenden französischen Emittenten. Bereits die erste Emission (Belfius Bank) erfreute sich großer Nachfrage. Am gesamten Covered Bond Markt ist der Volumenanteil an AAA- Papieren zurückgegangen, ebenso jedoch der Anteil der Investoren mit der rechtlichen Verpflichtung solche erwerben zu müssen. Veranlagungsstrategie Im Berichtszeitraum wurde innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine aktive Durationsteuerung durch Einsatz von Zinsderivaten (zur Absicherung wie auch als Anlage) umgesetzt. Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach Verwendetes Referenzvermögen: - Niedrigster Wert: - Value at Risk: Ø Wert: - Höchster Wert: - Verwendetes Modell: - Höhe des Leverage* bei Verwendung der Value at Risk Berechnungsmethode: Höhe des Leverage** nach 4 der 4. Derivate- Risikoberechn.- u. Melde VO: * Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung (Punkt 8.5. Schema B zum InvFG 2011). ** Gesamtderivaterisiko mit Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung = Summe der Basiswertäquivalente der Derivate in % des Fondsvermögens - - 4

6 Rechnungsjahr 2012/13 Zusammensetzung des Fondsvermögens 31. August August 2012 Mio. EURO % Mio. EURO % Anleihen lautend auf EURO 74,2 97,59 75,5 77,12 US-Dollar - - 0,9 0,92 Wertpapiervermögen 74,2 97,59 76,4 78,04 Financial Futures - 0,9-1,18 0,1 0,06 Devisentermingeschäfte - - 0,0 0,00 Bankguthaben 2,6 3,39 21,3 21,80 Zinsenansprüche 0,2 0,20 0,1 0,11 Sonstige Abgrenzungen - 0,0-0,00-0,0-0,00 Fondsvermögen 76,1 100,00 97,8 100,00 Vergleichende Übersicht (in EURO) Rechnungsjahr Fondsvermögen Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gem. 58 Abs. 2 InvFG Wertentwicklung in Prozent 1) 2007/ ,50 106,34 1,01 0,00 + 3, / ,76 116,34 17,70 0,00 + 9, / ,94 129,06 5,58 0, , / ,83 129,53 11,80 0,00 + 0, / ,09 139,69 24,96 0,00 + 7, / ,21 143,41 8,70 0,00 + 2,66 1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2012/13 wurden je Anteil rund EURO 8,70 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO ,88. Im Hinblick auf 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes wäre für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer auszuzahlen, deren Höhe beträgt jedoch EURO Null. 5

7 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds- Thesaur.- währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags anteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 139,69 Auszahlung am (entspricht rd. 0,0000 Anteilen) 1) 0,00 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 143,41 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 143,41 Nettoertrag pro Anteil 3,72 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 2,66 % 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge (exkl. Ertragsausgleich) ,22 Dividendenerträge 0,00 Sonstige Erträge 2) 4.042,65 Summe Erträge (ohne Kursergebnis) ,87 Sollzinsen - 31,69 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,38 Kosten für Wirtschaftsprüfer u. strl. Vertretung ,00 Publizitätskosten ,70 Wertpapierdepotgebühren ,95 Depotbankgebühren ,37 Kosten für den externen Berater 0,00 Summe Aufwendungen ,40 Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 3) 0,00 Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,22 Realisiertes Kursergebnis 4) 5) Realisierte Gewinne 6) ,50 Realisierte Verluste 7) ,04 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,46 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,24 6

8 Rechnungsjahr 2012/13 Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,24 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 4) 5) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,88 Ergebnis des Rechnungsjahres 10) ,36 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,40 Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen 0,00 Fondsergebnis gesamt ,96 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 8) ,09 Ausschüttung / Auszahlung Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,00 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,84 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,96 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 9) ,21 7

9 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA 4. Herkunft des Fondsergebnisses Realisiertes Fondsergebnis ,24 Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,40 Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen 0,00 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Aufwands- u. Verlustabdeckung aus der Substanz ,04 Ausschüttungs-/thesaurierungsfähiges Fondsergebnis ,88 5. Verwendung des Fondsergebnisses Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,00 0,00 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR 8, ,88 Gesamtverwendung ,88 1) Rechenwert am (Ex-Tag): Für einen Thesaurierungsanteil EUR 143,64. 2) Die in dieser Position ausgewiesenen Erträge entfielen zur Gänze auf Leihgebühren aus Wertpapierleihgeschäften, die mit der Erste Group Bank AG getätigt wurden. 3) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. Zur Deckung des administrativen Aufwands erhält die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 20 % der errechneten Provisionen als Aufwandsentschädigung. 4) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 5) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,58. 6) Davon Gewinne aus Derivatgeschäften: EUR ,66. 7) Davon Verluste aus Derivatgeschäften: EUR ,99. 8) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Thesaurierungsanteile. 9) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Thesaurierungsanteile. 10) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR ,00. 8

10 Rechnungsjahr 2012/13 Vermögensaufstellung zum 31. August 2013 (einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. September 2012 bis 31. August 2013) Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Amtlich gehandelte Wertpapiere Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Deutschland BAY.LDSBK.IS.S.30119VAR DE000BLB1X41 0, , ,00 5,73 BAY.LDSBK.IS.VAR XS , , ,00 1,52 Summe ,00 7,26 Emissionsland Frankreich BNP PARIBAS 05/15 FLR MTN XS , , ,00 2,99 BNP PARIBAS 11/16 MTN FLR XS , , ,00 3,16 C.F.FINANC.LOC. 05/15 FLR FR , , ,00 2,73 Summe ,00 8,88 Emissionsland Großbritannien BK SCOTLAND 05/15 FLRMTN XS , , ,00 1,39 Summe ,00 1,39 Emissionsland Italien B.T.P IT , , ,00 9,23 Summe ,00 9,23 Emissionsland Luxemburg BQ.INTL LUX.06/16 FLR MTN XS , , ,00 5,30 Summe ,00 5,30 Emissionsland Niederlande RABOBK NED. 05/15 ZO MTN XS , , ,00 0,98 Summe ,00 0,98 Emissionsland Österreich AUSTRIA 12/19 MTN AT0000A0VRF9 v.* 1, , ,00 10,84 Summe ,00 10,84 9

11 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Emissionsland Schweiz UBS AG JE 06/16 FLR MTN XS , , ,00 1,24 Summe ,00 1,24 Emissionsland USA MERRILL LYNCH FLR IT , , ,50 4,00 MORGAN STANLEY FLR IT , , ,00 9,58 Summe ,50 13,58 Summe Anleihen auf Euro lautend ,50 58,70 Summe amtlich gehandelte Wertpapiere ,50 58,70 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Belgien BELGIQUE BE , , ,00 6,52 Summe ,00 6,52 Emissionsland Frankreich REP. FSE O.A.T. FR , , ,00 3,93 Summe ,00 3,93 Emissionsland Großbritannien RBS PLC 05/17FLRMTN XS , , ,00 4,92 Summe ,00 4,92 Emissionsland Niederlande RABOBK NEDERLD05/15 XS v.* 0, , ,00 8,02 Summe ,00 8,02 Emissionsland Polen POLEN 13/19 MTN XS , , ,00 3,90 Summe ,00 3,90 Emissionsland Slowakei SLOWAKEI 2018 SK , , ,00 1,57 Summe ,00 1,57 Summe Anleihen auf Euro lautend ,00 28,85 Summe in organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere ,00 28,85 10

12 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Nicht notierte Wertpapiere Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Frankreich CCCI 06/14 FLR MTN XS , , ,00 2,52 Summe ,00 2,52 Emissionsland Großbritannien BARC FLR IT , , ,50 0,95 BARCL. BK 06/16 FLR MTN XS , , ,00 1,71 BK SCOTLAND 05/15 FLR XS , , ,00 2,46 RBS PLC 06/18FLRMTN XS , , ,00 1,06 Summe ,50 6,18 Emissionsland Schweiz CS LONDON FLR IT , , ,00 1,34 Summe ,00 1,34 Summe Anleihen auf Euro lautend ,50 10,04 Summe nicht notierte Wertpapiere ,50 10,04 Derivate nicht realisiertes Ergebnis in EUR Financial Futures auf Euro lautend Emissionsland Deutschland EURO BUXL 30Y BND Sep ,00-0,79 EURO-BOBL FUTURE Sep ,00 0,00 EURO-BUND FUTURE Sep ,00 0,13 EURO-SCHATZ FUT Sep ,00-0,01 Euro-BTP Future Sep ,00-0,50 Summe ,00-1,18 Summe Financial Futures auf Euro lautend ,00-1,18 Summe Derivate ,00-1,18 Gliederung des Fondsvermögens Wertpapiere ,00 97,59 Financial Futures ,00-1,18 Bankguthaben ,53 3,39 Zinsenansprüche ,95 0,20 Sonstige Abgrenzungen ,27-0,00 Fondsvermögen ,21 100,00 Umlaufende Thesaurierungsanteile Stück Anteilswert Thesaurierungsanteile Euro 143,41 11

13 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA * Die in der Vermögensaufstellung mit "v." gekennzeichneten und nachstehend angeführten Wertpapiere waren am mit den nachstehend angeführten (Teil-)Beträgen und den nachstehend angeführten Gebühren im Wertpapierleihsystem der Erste Group Bank AG verliehen: Wertpapier-Bezeichnung Kenn- verliehener Gebührennummer (Teil-)Betrag satz in % Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) AUSTRIA 12/19 MTN AT0000A0VRF ,03 RABOBK NEDERLD05/15FLRMTN XS ,03 Hinweis an die Anleger: Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen. Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Amtlich gehandelte Wertpapiere Anleihen auf Euro lautend Emittent Europäische Investitionsbank EIB EUR. INV.BK08/14ZOMTN XS , Emissionsland Italien UNICREDIT FLR IT , Emissionsland USA GOLDM.S.GRP FLR IT , In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Deutschland KRED.F.WIED.12/14 MTN DE000A1MBB70 0, Emissionsland Frankreich REP. FSE B.T.A.N. FR ,

14 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Emissionsland Schweden SWEDEN,KINGDOM 12/15 MTN XS , Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Australien COMMONW.BK AUSTR.05/17FLR XS , Wien, den 19. November 2013 ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. elektronisch gefertigt Prüfinformation: Hinweis: Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können unter geprüft werden. Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, insbesondere der Schriftlichkeit im Sinne des 886 ABGB ( 4 (1) Signaturgesetz). 13

15 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk* Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. August 2013 der ERSTE- SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. über den von ihr verwalteten ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. September 2012 bis 31. August 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 14

16 Rechnungsjahr 2012/13 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. August 2013 über den ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, den 19. November 2013 ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Mag. Ernst Schönhuber (Wirtschaftsprüfer) Dr. Robert Wauschek (Wirtschaftsprüfer) *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 15

17 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Fondsbestimmungen für den ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Miteigentumsfonds gemäß InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Erste Group Bank AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden. Für den Fonds können Geldmarktinstrumente, variabel verzinste Schuldverschreibungen, fest verzinste Schuldverschreibungen mit kurzer bis mittelfristiger Restlaufzeit sowie Staatsanleihen, die von OECD Staaten begeben werden, erworben werden. Daneben können Anleihen von Unternehmen ohne branchenmäßige Beschränkungen, die hinsichtlich der Beurteilung der Bonität von anerkannten Rating-Agenturen in das Investment-Grade-Segment (oder ein vergleichbares Segment) eingestuft werden ( Corporate- Bonds ), erworben werden. High-Yield-Bonds dürfen nicht erworben werden. Im Rahmen des Absicherungskonzepts wird die Verwaltungsgesellschaft das Fremdwährungsrisiko durch geeignete Strategien gegen Euro absichern. Für Spekulationszwecke werden hauptsächlich Finanzterminkontrakte und Optionsgeschäfte abgeschlossen. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig ausgeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben. a) Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden bis zu 100 v.h. des Fondsvermögens erworben. b) Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente werden bis zu 100 v.h. des Fondsvermögens erworben. c) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen oder von der Französischen Republik, dem Kaiserreich Japan, der European Financial Stability Facility (EFSF) oder der Europäische Union (EU) begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. 16

18 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden. d) Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. e) Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 100 v.h. des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. f) Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgf ermittelt. Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt. g) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten können bis zu 49 v.h. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste kann der Investmentfonds einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. h) Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 v.h. des Fondsvermögens aufnehmen. i) Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte dürfen bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens eingesetzt werden. j) Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens eingesetzt werden. Nähere Angaben betreffend den Artikel 3 finden sich im Prospekt. Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3,0 v.h. zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf den nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert abgerundet auf den nächsten Cent. 17

19 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Es wird kein Rücknahmeabschlag verrechnet. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 1. September bis zum 31. August. Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug als auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben werden. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. Dezember des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab 1. Dezember der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 1. Dezember der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise durch die depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß Einkommensteuergesetz ( 94) bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,0 v.h. des Fondsvermögens, die täglich abgegrenzt wird und aufgrund der von der Gebührenabgrenzung bereinigten Monatsendwerte errechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.h. des Fondsvermögens. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. 18

20 Anhang zu den Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten (Version Juli 2012) 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Rechnungsjahr 2012/13 Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter Display&subsection_id=0 *) im Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf) Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß 67 Abs. 2 Z. 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Montenegro: Podgorica 2.4. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange) Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.5. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.6. Serbien: Belgrad 2.7. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur National Market ) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Bombay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal Kolumbien: Bolsa de Valores de Colombia Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko: Mexiko City Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.17 Peru Bolsa de Valores de Lima Philippinen: Manila Singapur: Singapur Stock Exchange Südafrika: Johannesburg Taiwan: Taipei Thailand: Bangkok USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Venezuela: Caracas Ver: Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 19

21 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne exchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange Philippinen: Manila International Futures Exchange Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) Slowakei: RM-System Slovakia Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) Schweiz: EUREX Türkei: TurkDEX USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) *) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf view all klicken. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: - hinunterscrollen - Link Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA) view all ] 20

22 Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Thesau- Rechnungsjahr: rierungs- Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: anteile AT FN AT0000A014N6 Werte je Anteil in EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt- Abzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.c) bis 1.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): 0,0000 f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 21

23 ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA ESPA RETURN SYSTEM-EXTRA Thesau- Rechnungsjahr: rierungs- Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: anteile AT FN AT0000A014N6 Werte je Anteil in EUR 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt- Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die ausgeschütteten Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0000 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): 0,0000 f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 22

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