Exposé. Rechtswissenschaftliche Fakultät. Zum Dissertationsvorhaben mit dem Thema. Betreuer: Univ.-Prof.Dr. Franz Schrank
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- Mathilde Waldfogel
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1 Rechtswissenschaftliche Fakultät Exposé Zum Dissertationsvorhaben mit dem Thema Massenentlassungen im europarechtlichen Vergleich Betreuer: Univ.-Prof.Dr. Franz Schrank Dissertantin: Mag.iur. Isabela Raich
2 Darstellung des Dissertationsthemas Personalabbau, Produktionsverlagerungen, Betriebseinschränkungen, Stilllegungen und Rationalisierungsmaßnahmen sind zur Zeit der Wirtschaftskrise aktuelle Phänomene des Alltagslebens geworden. Immer häufiger kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen im Umfang einer Massenentlassung. Meine Untersuchung verfolgt das Ziel, den Stand des Massenentlassungsrechts in den europäischen Ländern vor und nach der Umsetzung der Massenentlassungsrichtlinie zu zeigen sowie einen aktuellen Vergleich vom Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen innerhalb der europäischen Gemeinschaft darzustellen. Bei der Massenentlassungsrichtlinie RL 98/59 handelt es sich um leicht veränderte Fassung der RL 92/56, die wiederum auf die RL 75//129 vom 1975 zurückgeht. 1 Der Anlassfall in 1975 für Verankerung von Mindestschutzvorschriften für den Fall der Massenentlassungen war ein sogenanntes AKZO- Konflikt. Ein deutsch-niederländisch multinationaler Konzern kündigte über Arbeitnehmer ausschließlich in den Mitgliedstaaten, wo mit den Kündigungen die niedrigsten finanziellen Risiken verbunden waren. Im konkreten Fall waren Betriebe in der Schweiz, in Belgien und in Niederlande betroffen. 2 Um solche strategische Vorgehensweise zu vermeiden, führte die europäische Union einheitliche Mindestschutzvorschriften ein. Die Massenentlassungsrichtlinie basiert auf dem Modell der des deutschen Kündigungsschutzes. Das einzuhaltende Verfahren bei Massenentlassungen nach der RL garantiert nun in den Mitgliedstaaten der EU gemeinsame Standards. 3 Da die RL nur Mindeststandards vorschreibt, ist der Kündigungsschutz in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich. 1 RL 98/59/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen vom 20.Juli 1998, ABl L 225, S 16 2 Schmitt, Das Arbeitsrecht in der Europäischen Gemeinschaft, 2001, S. 209, RN Jahn, Zur ökonomischen Theorie des Kündigungsschutzes, 2002, S. 38 2
3 Die Entwicklung des Kündigungsschutzes erfolgte in den Mitgliedstaaten unterschiedlich und laut Untersuchungen von OECD Studien förderten manche Mitgliedstaaten günstigere Rechtsvorschriften für die Arbeitnehmer als die Mindeststandards der RL. 4 Eine zusammenfassende Betrachtung von den Unterschieden und Beleuchtung der historischen Entwicklung von diesem aktuellen Thema mit einem Ausblick auf Alternativmaßnahmen zu Massenentlassungen stellt mit Sicherheit eine interessante wissenschaftliche Arbeit dar. Forschungsmethoden Meine Arbeit will nicht nur die Entwicklung des Kündigungsschutzes zur Vorbeugung von Massenentlassungen zeigen aber auch einen aktuellen Vergleich innerhalb der Europäischen Union darstellen. Im Rahmen von der historischen Entwicklung wird ein Vergleich des Kündigungsschutzes vor und nach der Massenentlassungsrichtlinie durchgeführt. Das Hauptaugenmerk wird in diesem Teil der Arbeit auf den Änderungen in der Tschechischen Republik nach dem Jahr 1989 liegen. Weiter werden die Änderungen im tschechischen Kündigungsschutz im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union analysiert. Die Länder werden in Gruppen mit ähnlichem gesetzlichem Schutz bei Massenentlassungen mit Hilfe von OECD Studie unterteilt. Es wird gezeigt welche Staaten günstigere Vorschriften als Mindeststandards der RL anwenden und ebenfalls kurz die Situation in künftigen Mitgliedstaaten behandelt. Die einzelnen Gruppen von den Staaten werden untereinander verglichen und innerhalb der Gruppe werden ebenfalls Vergleiche gezogen. Die Rückschlüsse aus den Vergleichen werden durch zahlreiche Fälle der europäischen Judikatur veranschaulicht. 4 Zachert, Ulrich: Verfahren und Kosten von Betriebsverlagerungen in ausgewählten Europäischen Ländern, 2008, S. 19 3
4 Stand der Forschung Unter Massenentlassungen im Sinne der Richtlinie versteht man, wenn ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen, mehrere Arbeitnehmer entlässt. Die Zahl der Entlassungen variiert in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Zahl der Entlassungen: 1. Innerhalb von 30 Tagen a) mindestens 10 Arbeitnehmer in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmer und weniger als 100 Arbeitnehmer b) mindestens 10% der Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 100 und weniger als 300 Arbeitnehmer c) mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben ab 300 Arbeitnehmer 2. Innerhalb von 90 Tagen mindestens 20 Arbeitnehmer unabhängig von der Beschäftigtenzahl im Betrieb Genauso wie bei Massenentlassungen sind die zuständigen Arbeitnehmer und Behörden zu informieren bei mindestens fünf Beendigungen des Arbeitsvertrages, die auf Veranlassung des Arbeitgebers aus Gründen erfolgen, die nicht in Person des Arbeitnehmers liegen. Aus dem Geltungsbereich der Richtlinie sind Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Zeitablauf, in öffentlicher Verwaltung und für die Besatzung von Schiffen. 5 Gegen Telos der Richtlinie wäre ebenfalls die Richtlinie auf aufgelöste Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer anzuwenden. 6 5 Schrammel, Walter/winkler,Gottfried: Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Gemeinschaft, WUV 2002, S EUGH , 284/83, Slg 1985,553-Nielsen 4
5 Vor dem Erlass der Massenentlassungsrichtlinie verfügten Deutschland und Frankreich in Unterschied zu Belgien über zahlreiche Vorschriften betreffend Massenentlassungen. 7 Weitaus weniger ist der Kündigungsschutz entwickelt in Tschechien. 8 Die Kardinalpunkte der Umstrukturierung in der tschechischen Arbeitsmarktpolitik waren die Wende und später der Beitritt zur Europäischen Union. Anfang 90 er Jahre vernachlässigte der tschechische Staat seine soziale Politik drastisch aber dafür wurden mit dem Beitritt zur EU die arbeitsrechtlichen Vorschriften schrittweise auf den gemeinsamen Standard gebracht. Es gibt nicht nur Unterschiede zwischen neu beigetretenen Mitgliedstaaten und den beigetretenen aber auch innerhalb der neu beigetreten divergieren die Arbeitsmärkte. 9 Im Jahr 1998 war Tschechien gemeinsam mit Polen viel weniger liberal im Kündigungsschutz als Ungarn und die slowakische Republik. 10 Rechtsdogmatisch bedarf es näherer Untersuchung ob sich die Unwirksamkeit der den Entlassungen zu Grunde liegenden Kündigungen als Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Massenentlassungsrichtlinie sinnvoll einordnen lassen würde Hindrichs, Oda: Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen, Nomos, Baden- Baden, 2001, S.24 8 Šíma / Suk: Základy práva, C.H.Beck, Praha 2002, S Ransdort in Pfeiffer, Sigfried (Hrsg.): Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vor dem Hintergrund des Eu- Beitritts der Tschechischen Republik, Deutsch-Tschechischer Workshop des Studienwerkes der Rosa- Luxemburg Stiftung, Berlin 2002, S Fialová, Schneider: Labour Market Institutions and their Effect on Labour Market Performance in the New European States, CESIfo, 2008, S Hindrichs, Oda: Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen, Nomos, Baden- Baden, 2001, S.124 5
6 In der Lehre beschäftigt man sich ebenfalls mit der Erforderlichkeit von mehreren Sanktionsformen um eine effektive Umsetzung der Bestimmungen der Massenentlassungsrichtlinie zu gewährleisten. 12 In der Wissenschaft wurde bereits das Thema der Massenentlassungen analysiert, jedoch sollte meine Arbeit die Analyse auf den aktuellen Standpunkt bringen. Obwohl mehrere Arbeiten zu Vergleichen zwischen Mitgliedstaaten vorhanden sind, existiert keine globale Vergleichsuntersuchung innerhalb der EU mit dem Schwerpunkt auf neu beigetretene Länder und mit dem Ausblick auf die neue Bewerbeländer. Grobe Gliederung der Dissertation Erster Teil: Kapitel 1 - Einführung ins Kündigungsrecht und Massenentlassungen Kapitel 2 - Historische Entwicklung Kapitel 3 Massenentlassungsrichtlinie Zweiter Teil: Kapitel 4 Massenentlassungen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz Kapitel 5 Massenentlassungen in der Tschechischen Republik a) Vor und nach der Wende b) Nach dem EU Beitritt Kapitel 6 Massenentlassungen in der Slowakischen Republik, Ungarn und Polen Kapitel 7 - Massenentlassungsrecht in Schweden, Norwegen, Estland, Lettland, Finnland, Litauen und Dänemark Kapitel 8 Massenentlassungen in Irland und im Vereinigten Königreich 12 Hindrichs, Oda: Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen, Nomos, Baden- Baden, 2001, S
7 Kapitel 9 Massenentlassungen in Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Malta, Griechenland und Zypern Kapitel 10 Massenentlassungen in Belgien, Luxemburg, Niederlande Kapitel 11 Massenentlassungsrecht in Bulgarien, Rumänien, Slowenien Kapitel 12 Massenentlassungsrecht in den Bewerbeländern Drittel Teil: Kapitel 13 Fehlerhafte Massenentlassungen Kapitel 14 - Zukunftsaussicht: Alternativen zu Massenentlassungen a) Arbeitszeitkürzung b) Arbeits- und Sozialcharta Zeitplan Sommersemester 2010: Absolvierung der Lehrveranstaltung der Studieneingangsphase gemäß 4 Abs 1 lit a des Curriculum für das Doktoratstudium der Rechtswissenschaften VO Juristische Methodenlehre (Prof. Stadler/Prof. Luf) Absolvierung der Lehrveranstaltung der Studieneingangsphase gemäß 4 Abs 1 lit b des Curriculum für das Doktoratstudium der Rechtswissenschaften KU System & Methodology: The Ethics of Spinoza /Judikatur- und Textanalyse (Prof. Stadler) Auswahl des Dissertationsfaches, Themenüberlegung Wintersemester 2010/2011: Absolvierung des Seminars gemäß 4 Abs 1 lit c des Curriculum für das Doktoratstudium der Rechtswissenschaften SE aus Arbeits- und Europarecht zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens (Prof. Windischgrätz/Prof. Schrammel) 7
8 Absolvierung eines weiteren Seminars gemäß 4 Abs 1 lit d des Curriculum für das Doktoratstudium der Rechtswissenschaften SE aus Europarecht: Die aktuellen Rechtsfragen des Unionsrechts mit Exkursion nach Luxemburg (Prof. Lengauer) Absolvierung einer Lehrveranstaltung mit 2 Semesterstunden gemäß 4 Abs 1 lit e des Curriculum für das Doktoratstudium der Rechtswissenschaften KU Litigation before European Courts (Prof. Okresek) Fertigstellung von Exposé mit Prof. Schrank, Erarbeitung der Dissertationsvereinbarung Recherche und Verfassen der Dissertation ( Periodische Absprache mit Prof. Schrank) Sommersemester 2011: Absolvierung des Seminars gemäß 4 Abs 1 lit d des Curriculum für das Doktoratstudium der Rechtswissenschaften (SE aus dem Dissertationsfach) Seminar aus Arbeitsrecht (Prof. Schrank) Absolvierung weiteren Lehrveranstaltungen in Umfang von 4 Semesterstunden gemäß 4 Abs 1 lit e des Curriculum für das Doktoratstudium der Rechtswissenschaften Verfassen der Dissertation ( Periodische Absprache mit Prof. Schrank) Wintersemester 2011/2012: Verfassen der Dissertation und Abschlussarbeiten ( Periodische Absprache mit Prof. Schrank) Angestrebte öffentliche Defensio: Januar
9 Auszug aus dem Literaturverzeichnis: Bercusson, Brian: European Labour Law, Cambridge 2009 Blanpain: European Labour Law, Deventer 2000 Blumeo, Nancy Gina: Unemployment in the new Europe, Cambridge 2001 Direckheuer, Gustav: Employment issues in the EU, Frankfurt am Main, 2006 Ernst & Young: Unternehmerische Betätigung in Frankreich, 2008 Fialová, Schneider: Labour Market Institutions and their Effect on Labour Market Performance in the New European States, CESIfo, 2008 Fuchs/Marhold: Europäisches Arbeitsrecht, Wien-New York 2001 Gladstone Alan, International Labour Law Reports, Koninklije Brill NV Leiden, 2008 Hensler / Braun: Arbeitsrecht in Europa, 2. Auflage, 2007 Hindrichs, Oda: Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen, Nomos, Baden-Baden, 2001 Jahn, Zur ökonomischen Theorie des Kündigungsschutzes, 2002 Jacobs: Das niederländische Kündigungsrecht, AuR 2003 Lang: Arbeitsrechtliche Kündigungsschutzsysteme und ihre Sanktionen, 2004 Pieras: Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, Allgemeiner Kündigungsschutz in Deutschland im Vergleich zu ausgewählten EU Staaten, 2006 Pfeiffer, Sigfried (Hrsg.): Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vor dem Hintergrund des Eu-Beitritts der Tschechischen Republik, Deutsch-Tschechischer Workshop des Studienwerkes der Rosa-Luxemburg Stiftung, Berlin 2002 Rebhahn: Der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers in den Staaten der EU, ZfA, 2003 Reinhard: Rechtsfolgen fehlerhafter Massenentlassungen, RdA, 2007 Schiek: Europäisches Arbeitsrecht, 2007 Schmitt, Das Arbeitsrecht in der Europäischen Gemeinschaft, 2001 Schrammel, Walter / Winkler,Gottfried: Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Gemeinschaft, WUV
10 Šíma / Suk: Základy práva, C.H.Beck, Praha 2002 Warneck: Strike rules in the EU 27 and beyond, 2007 Zachert, Ulrich: Verfahren und Kosten von Betriebsverlagerungen in ausgewählten Europäischen Ländern, 2008 Zimmermann, Klaus F (Hrsg.), Kahanec Martin: EU Labor Markets After Post-Enlargement Migration, Springer
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