Stadt Rastatt BESCHLUSSVORLAGE TOP-NR: Gemeinderat Federführender Fachbereich: Zentrale Steuerung und Gemeindeorgane Sitzung:

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1 Stadt Rastatt BESCHLUSSVORLAGE TOP-NR: Gemeinderat Federführender Fachbereich: Zentrale Steuerung und Gemeindeorgane Sitzung: Dezernat I Kundenbereich Gemeinde und Bürger öff. nöff. Beratungsergebnis einstimmig mit Stimmenmehrheit Ja-St. Nein-St. Enthaltungen Lt. Beschlußvorschlag Abweich. Beschluß TOP: Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse, Gremien und Arbeitsgruppen etc. mit Mitgliedern des Gemeinderates und sachkundigen Einwohnern a) Verwaltungs- und Finanzausschuß b) Stadtmarketingausschuß c) Umwelt- und Verkehrsausschuß d) Kultur- und Sportausschuß e) Betriebsausschuß f) Jugendhilfeausschuß g) Umlegungsausschuß h) Gemeinsamer Ausschuß der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt i) Verwaltungsbeirat Jugendtreff j) Stadtausschuß für Sportvereine k) Stadtausschuß der kulturellen Vereine l) Aufsichtsrat BadnerHalle Rastatt Betriebs-GmbH m) Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Rastatt mbh (VERA) n) Aufsichtsrat ZIP - Existenzgründerzentrum für Innovation und Produktion Betriebsgesellschaft Rastatt mbh o) Aufsichtsrat Wehrgeschichtliches Museum Rastatt 1

2 Erläuterung: Nach der am 13. Juni 2004 stattgefundenen Kommunalwahl sind gern. 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Ausschüsse, Gremien und Arbeitsgruppen etc. der Stadt Rastatt neu zu besetzen. Die Fraktionen wurden gebeten, Vorschläge über die personelle Besetzung bis zur Sitzung zu unterbreiten. Über die von den Fraktionen namentlich benannten Mitglieder, Stellvertreter und sachkundigen Einwohner für die einzelnen Ausschüsse, Gremien und Arbeitsgruppen wird in der Tischvorlage informiert. Ferner soll auf Wunsch der Fraktionen über folgende Änderungen mit beschlossen werden. zu b) Stadtmarketingausschuß Gemäß 7 der Hauptsatzung der Stadt Rastatt wurde die Zahl der sachkundigen Einwohner im Stadtmarketingausschuß auf 14 festgelegt. Sie sollen den gesellschaftlich relevanten Gruppen der Stadt Rastatt angehören. Gemäß Gemeinderatsbeschlüssen vom 24. Januar 2000 und 13. März 2000 wurden folgende gesellschaftlich relevante Gruppen für den Stadtmarketingausschuß festgelegt:? Werbegemeinschaft? Industrie- und Handelskammer? Sparkassen? Kirchen? Deutscher Gewerkschaftsbund? Stadtausschüsse für Vereine? Landesnaturschutzbund? Einzelhandelsverband? Handwerkskammer? Hotel- und Gaststättenverband? Stadtmarketing-Projektleiter? Jugendliche? Bürgervereine/Siedlergemeinschaften? Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands (VdK), Ortsverband Rastatt 2

3 Bei der Zusammensetzung der Gruppen soll folgende Änderung beschlossen werden: Stadtmarketing-Projektleiter" soll durch Seniorenbeirat" ersetzt werden, Jugendliche" durch Jugendgemeinderat". zu f) Jugendhilfeausschuß Gemäß 5 der Hauptsatzung der Stadt Rastatt ist der Jugendhilfeausschuß ein beschließender Ausschuß, der aus 18 Mitgliedern besteht. Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses richten sich nach den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung für das Stadtjugendamt Rastatt. Diese Satzung soll in der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2004 geändert werden. Gemäß den speziellen Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) sollen davon entsprechend dem Verhältnis der Fraktionen 11 Gemeinderäte sein, die bereits vorab namentlich benannt werden sollen. zu i) Verwaltungsbeirat Jugendtreff Der Verwaltungsbeirat Jugendtreff setzt sich gemäß einem Beschluß de Gemeinderates vom 30. Januar 1984 u.a. aus sechs Mitgliedern dreier Fraktionen zusammen. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats soll im Verhältnis der Fraktionen auf acht festgelegt werden, wobei auch acht Stellvertreter namentlich benannt werden sollen. zu j) Stadtausschuß für Sportvereine Im Stadtausschuß für Sportvereine befinden sich derzeit drei Vertreter des Gemeinderates, drei Vertreter sind namentlich benannt. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates soll auf vier (je Fraktion ein Gemeinderat) festgelegt werden, ebenfalls die Anzahl der Stellvertreter. 3

4 zu k) Stadtausschuß der kulturellen Vereine Im Stadtausschuß für Sportvereine befinden sich drei Vertreter des Gemeinderates, drei Vertreter sind namentlich benannt. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates soll auf vier (je Fraktion ein Gemeinderat) festgelegt werden, ebenfalls die Anzahl der Stellver treter. zu m) Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Rastatt GmbH (VERA) Der Aufsichtsrat der VERA besteht gemäß 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus vier Mitgliedern des Gemeinderates. Bislang wurden nur diese vier Mitglieder namentlich benannt, es gab keine Vertretungen. Zukünftig soll für jedes namentlich benannte Mitglied des Gemeinderates (je Fraktion ein Vertreter) auch ein namentlicher Stellvertreter bestimmt werden. zu n) Aufsichtsrat ZIP - Existenzgründerzentrum für Innovation und Produktion Betriebsgesellschaft Rastatt mbh (ZIP) Der Aufsichtsrat der ZIP setzt sich gemäß 10 des Gesellschaftsvertrags u.a. aus 13 Mitgliedern des Gemeinderats zusammen. Bislang wurden nur diese 13 Mitglieder namentlich benannt, es gab keine Vertretungen. Zukünftig sollen auch namentliche Stellvertreter bestimmt werden. zu o) Aufsichtsrat Wehrgeschichtliches Museum Rastatt Gemäß 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags des Wehrgeschichtlichen Museums Rastatt GmbH stehen der Stadt Rastatt zwei Aufsichtsratsmandate zu, wobei ein Mandat von dem jeweiligen Oberbürgermeister wahrgenommen wird. Der Gemeinderat benennt ein Mitglied, wobei es sich nicht um ein Gemeinderatsmitglied handeln muß. 4

5 Beschlußvorschlag: 1) Der Gemeinderat beschließt, bei den beschließenden Ausschüssen a) die Zahl der Stellvertreter dahingehend festzulegen, daß alle nicht benannten Ausschußmitglieder der jeweiligen Fraktion Stellvertreter sind, b) die Stellvertreter in alphabetischer Reihenfolge zu benennen. 2) Der Gemeinderat bestellt unter Berücksichtigung der in der Beschlußvorlage angeführten Änderungen die in der Tischvorlage aufgeführten Mitglieder, Stellvertreter und sachkundigen Einwohner für die in der Tischvorlage aufgeführten Ausschüsse, Gremien und Arbeitsgruppen. 5

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