Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
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- Robert Möller
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1 Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Unternehmerforum Bad Doberan Abteilungsleitung Zuschuss Gewerbliche Wirtschaft Katrin Kuchmetzki 6. Mai 2015
2 Agenda Das LFI Einführung in die Struktur der Wirtschaftsförderung Die Zuschussprogramme im LFI Die Darlehensprogramme im LFI Weitere Programme in M-V
3 Das LFI Rechtsrahmen Das LFI arbeitet seit 1994 als zentraler Dienstleister des Landes zur Umsetzung diverser Förderprogramme Wesentliche Rechtsgrundlagen: - Gesetz zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das LFI M-V 1994/ Treuhandvertrag zwischen Land M-V und NORD/LB 1994 Das LFI ist ein rechtlich unselbständiger, aber organisatorisch und personell getrennter Bereich der NORD/LB, der wettbewerbsneutral arbeitet.
4 Das LFI Profil Das LFI ist zur Durchführung der Förderaufgaben mit hoheitlichen Aufgaben betraut, erlässt also selbst Verwaltungsakte. Das LFI handelt im eigenen Namen, jedoch nur auf Rechnung des Landes. Das LFI arbeitet nicht gewinnorientiert. Das LFI ist für etwa 250 Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber in M-V. Unser Know-how liegt in der effizienten und rechtskonformen Abwicklung von Förderprozessen.
5 Das LFI Dienstleister für viele Partner LAND BUND EU Kapitalmarkt / KfW EFRE, ESF, ELER Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Ministerium für Inneres und Sport Staatskanzlei M-V Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung LFI Privatpersonen Unternehmen Kommunen
6 Die Zuschussprogramme im LFI Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW ) gewerbliche Wirtschaft Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen Unternehmensnachfolge im Handwerk Meisterprämie Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen Förderung von Einstellungen hochqualifizierten Personals
7 Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen Wer wird gefördert? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung Was wird gefördert? investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und effizienz, Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien innovative Projekte zur Nutzung von Energiepotenzialen Vorplanungsstudien, Studien zum Aufbau lokaler regenerativer Energieversorgungsstrukturen und mind EUR zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben Wie wird gefördert? - nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben weitere Details stehen im Internet in einem Merkblatt zur Verfügung Antragsverfahren - schriftlich und formgebunden vor Beginn des Vorhabens (vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge), Planungsleistungen gelten nicht als Beginn
8 Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk - Meisterprämie - Wer wird gefördert? Natürliche Personen, auch als Gesellschafter/in von Personen- und Kapitalgesellschaften, mit folgenden persönlichen Voraussetzungen: - Hauptwohn- und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern - erstmalige Existenzgründung durch Betriebsübername in Vollexistenz - Nachweis Meisterprüfung als Handwerks- oder Industriemeister, gleichwertiger Hoch-/ Fachschulabschluss, Ausnahmebewilligung bis Abschluss der Meisterprüfung - Eintragung in die Handwerksrolle nach Betriebsübernahme Wie wird gefördert? EUR als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt - anderweitige gründungsspezifische Hilfen zum Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln führen zum Förderausschluss - eine Meisterprämie je Betriebsübernahme Antragsverfahren - schriftlich und formgebunden vor der Betriebsübernahme (Gewerbeanmeldung)
9 Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern Wie wird gefördert? - kleine Unternehmen: - weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme - bis zu 50 % der Standmiete, max. 6 TEUR je Messe - mittlere Unternehmen: - weniger als 250 Beschäftigte oder entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR - bis zu 40 % der Standmiete, max. 6 TEUR je Messe - Maßnahme mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter EUR sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze) Antragsverfahren - schriftlich und formgebunden vor Beginn des Vorhabens (verbindliche Messeanmeldung)
10 Förderung von Einstellung hochqualifizierten Personals Wer wird gefördert? Maritime Zuliefererunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die hochqualifiziertes Personal mit Hochschulabschluss in technischen Facheinrichtungen einstellen Was wird gefördert? - Personalkostenzuschüsse für max. zwei zusätzliche Vollzeitarbeitskräfte pro Unternehmen über max. 24 Monate - unbefristete Beschäftigungsverhältnisse mit verpflichtender Nachbeschäftigungszeit von weiteren 12 Monaten im Anschluss an den Zuwendungszeitraum - Förderausschluss: Beschäftigungsverhältnisse mit Leiharbeitern, Freien Mitarbeitern, Arbeitnehmern aus verbundenen Unternehmen und mit Familienmitgliedern ersten Grades, die Anteilseigner sind Wie wird gefördert? Zuschusshöhe: 50 % für kleine und mittlere Unternehmen 40 % für große Unternehmen max. Zuschusshöhe je zusätzlich geschaffenem Arbeitsplatz: EUR
11 Förderung von Einstellung hochqualifizierten Personals Antragsverfahren - schriftlich und formgebunden vor Beginn des Vorhabens - Vor Erteilung des Zuwendungsbescheides darf nicht begonnen werden. Ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Beginns kann schriftlich in Dringlichkeitsfällen gestellt werden. - Als Vorhabensbeginn ist der Abschluss von Arbeitsverträgen zu werten.
12 Die Darlehensprogramme im LFI Darlehen zur Förderung von Klimaschutzprojekten Zwischenfinanzierungsprogramm der GA GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm (zur Zeit in Erarbeitung) Wohnungs- und Städtebauförderung
13 Darlehen zur Förderung von Klimaschutzprojekten Wer wird gefördert? - Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts - gewerbliche Unternehmen - Vereine, Verbände, gemeinnützige Gesellschaften und Stiftungen Was wird gefördert? Anschaffungs- und Herstellungskosten des Sachanlagevermögen für investive Maßnahmen zur direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen, wie: - Speicherung erneuerbarer Energien - Nutzung erneuerbarer Energien außer Stromerzeugung - Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen - Pilot- und Demonstrationsobjekte nur Investitionskosten, die dem direkten CO²-Einsparungsziel zuzuordnen sind Von der Förderung ausgeschlossen - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen - Senkung Treibstoffverbrauch im Logistik-, Verkehrs- und Fahrzeugbereich - Umschuldung und Nachfinanzierung begonnener Vorhaben
14 Darlehen zur Förderung von Klimaschutzprojekten Wie wird gefördert? - rückzahlbares Ratendarlehen ab EUR Mindestbetrag - max. Laufzeit 15 Jahre mit 10 jähriger Zinsbindung - 2 tilgungsfreie Jahre, vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung Kombination mit Zuschussförderung nach geltender Klimaschutzrichtlinie Antragsverfahren - schriftlich und formgebunden vor Beginn des Vorhabens (vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge), Planungsleistungen gelten nicht als Beginn - Bewilligungsbescheid ist Voraussetzung für den Abschluss eines Darlehensvertrages
15 Zwischenfinanzierungsprogramm der GA für gewerbliche Vorhaben Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen und natürliche Personen nach Zuschussgewährung gemäß der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Was wird gefördert? Darlehensgewährung zur vorfristigen Bereitstellung (Zwischenfinanzierung) bewilligter GA- Zuschüsse Wie wird gefördert? Darlehensbetrag: ab EUR bis max. Umfang der GA-Bewilligung Bearbeitungsentgelt: 1 % der Darlehenssumme Zinssatz: EU-Referenzzinssatz + 2 % fest Laufzeit: Fälligkeit des bewilligten GA-Zuschusses Tilgung: jederzeit, spätestens mit Auszahlung des Zuschusses Auszahlung: nach Projektfortschritt anhand zuwendungsfähiger, belegter bezahlter Rechnungen Antragsverfahren schriftlich und formgebunden nach Vorlage eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheides
16 Förderungen für KMU Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung Mikrodarlehen Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen Strukturentwicklungsmaßnahmen Gründerstipendium
17 Förderungen für KMU - Mikrodarlehen Wer wird gefördert? - Existenzgründerinnen und Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit - Unternehmerinnen und Unternehmer innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Was wird gefördert? Finanzierungslücke, die aus dem Vorhabens bezogenen Unternehmenskonzept hervorgeht als festverzinsliches, rückzahlbares Ratendarlehen Wie wird gefördert? Darlehensbetrag: bis EUR, max. bis EUR, jedoch dann nur bis zu einer adäquaten Höhe eines Darlehens einer Geschäftsbank Zinssatz: 5 % für die gesamte Laufzeit auf die Restschuld Laufzeit: bis zu 5 Jahre, davon bis zu 12 Monate tilgungsfrei Antragsverfahren schriftlich und formgebunden bei der GSA siehe
18 Beratung von KMU Wer wird gefördert? KMU mit mind. 4 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte in M-V Was wird gefördert? Beratungen zu: - Finanzierung und Liquiditätssicherung - Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich der Steigerung der Ressourceneffizienz - Optimierung der Energieeffizienz - Planung und Umsetzung von Investitionen bei Wachstumsschüben - Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten - Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge Wie wird gefördert? bis zu 50 % der Beratungskosten, höchstens jedoch anteilige Kosten für 15 Tageswerke, max. 900 EUR Tagessatz Antragsverfahren schriftlich und formgebunden vor Beginn des Vorhabens bei der GSA siehe Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden
19 Gründerstipendium Wer wird gefördert? - Gründer/-innen mit Hauptwohnsitz und zukünftiger Betriebsstätte in M-V - aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologiezentren und Unternehmen, insbesondere Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus der Hochschule - mit Berufsschulabschluss und mind. dreijähriger, einschlägiger beruflicher Praxis Grundsätzlich müssen die Gründungen neuartige Produkte oder Dienstleistungen, insbesondere auf der Basis von naturwissenschaftlich-technischen Erkenntnissen, zum geschäftsgegenstand haben. Was wird gefördert? Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründer/-innen eines innovativen, technologieorientierten Unternehmens Wie wird gefördert? Monatlich 1200 EUR (Promovierte Gründer/-innen EUR) zusätzlich kann ein Kinderzuschlag i. H. v. 100 EUR je Kind und Monat gewährt werden Antragsverfahren Voraussetzung für die Antragstellung ist ein positives Votum der Fachjury für das Unternehmenskonzept schriftlich und formgebunden bei der GSA siehe
20 Förderprogramme für KMU Bürgschaftsbank M-V und Beteiligungsgesellschaft M-V BMV-Darlehen Bürgschaften Beteiligungskapital
21 Förderung von KMU Informationen zu Förderprogrammen der Bürgschaftsbank wie z. B. Ausfallbürgschaften Mikromezzanine Beteiligungskapital finden Sie unter
22 Zusammenfassung Was ist bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln grundsätzlich zu beachten? formgebundener Antrag Fristwahrung Konzept Finanzierung Nutzen Sie unser Beratungsangebot! Erstberatung telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache Beratungstage bei den Kammern nächster Termin in Rostock: Weiterführende Beratung der Fachbereiche
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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