Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen
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- Benjamin Friedrich
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1 Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen, dipl. pharm. Leiterin der Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1
2 Aufbau des Vortrages Definition Kenntlichmachen des Zusatznutzens Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Rechtliche Grundlagen Bewilligungsverfahren Wissenschaftliche Unterlagen Zukünftiges Recht 2
3 Definition Arbeitsdefinition: Functional Food sind Lebensmittel mit einem spezifischen Zusatznutzen, der über den ernährungsphysiologischen Nutzen der darin enthaltenen Nährstoffe hinausgeht 3
4 Kenntlichmachen des Zusatznutzens Die Schweiz hat 2008 in den Grundzügen die Verordnung (EU) 1924/2006 die sogenannte Health Claim Verordnung autonom in der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) übernommen. Im Abschnitt 11a sind die Anforderungen an nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben aufgeführt. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, so dass in Zukunft der spezifische Zusatznutzen von Lebensmitteln angepriesen werden kann. 4
5 Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Nährwertbezogene Angaben Sind sprachliche oder bildliche Angaben, graphische Elemente, Symbole etc. mit denen ausgedrückt wird, dass ein Lebensmittel positive Nährwerteigenschaften hat. Dürfen nur gemacht werden, wenn sie die Anforderungen des Abschnitts und die Bedingungen des Anhangs 7 der LKV erfüllen. 5
6 Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Gesundheitsbezogene Angaben Sind sprachliche oder bildliche Angaben, graphische Elemente, Symbole etc. mit denen ausgedrückt wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem Lebensmittelbestandteil und der Gesundheit besteht Dürfen nur gemacht werden, wenn sie bewilligt sind oder die Anforderungen des Abschnitts 11a und die Bedingungen des Anhangs 8 LKV erfüllen 6
7 Rechtliche Grundlagen Es gilt das Positivprinzip, alles was im Lebensmittelrecht nicht definiert ist, benötigt eine Bewilligung (Art. 5 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV) Art. 6 LGV umschreibt das Bewilligungsverfahren Art. 29 g der LKV umschreibt das Bewilligungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben 7
8 Rechtliche Grundlagen In der Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe gibt es eine weitere Möglichkeit zur Bewilligung von Stoffen, welche einen Zusatznutzen haben (Art. 7). Die rechtlichen Grundlagen finden Sie unter: 5/index.html?lang=de 8
9 Bewilligungen Unter sind folgende Unterlagen zu finden: Die rechtlichen Grundlagen mit den Bewilligungsformularen für Neuprodukte oder Anpreisungen Merkblatt zur Registrierung von Neuprodukten Anforderungen an nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben mit Merkblatt Liste der erteilten Bewilligungen 9
10 Bewilligungsverfahren Einzureichende Unterlagen: Ausgefülltes und unterschriebenes Formular Genaue mengenmässige Rezeptur mit den Spezifikationen der eingesetzten Zutaten und Zusatzstoffe Lebensmittelrechtlich konformer Etikettenentwurf Warenmuster Analyse, wissenschaftliche Studien 10
11 Bewilligungsverfahren Was wird geprüft? Zusammensetzung Verwendungszweck Beurteilung der wissenschaftlichen Studien Kennzeichnung 11
12 Anpreisung Auslobung Massgebend ist Art. 10 LGV das Täuschungsverbot, es gilt unter anderem: Sämtliche Angaben müssen den Tatsachen entsprechen Es dürfen keine Eigenschaften angepriesen werden, welche wissenschaftliche nicht gesichert sind Es gilt das Heilanpreisungsverbot 12
13 Wissenschaftliche Unterlagen Allgemeine Aussagen: Wissenschaftliche Publikationen, welche diese Aussage belegen Produktspezifische Aussagen: Wissenschaftliche Studien mit dem Produkt, welche die behauptete Wirkung belegen 13
14 Wissenschaftliche Unterlagen 3 Hauptkriterien: Agens muss genau beschrieben sein, eindeutig identifizierund analysierbar sein Spezifischer positiver physiologischer Effekt muss vorhanden sein Effekt muss messbar sein, Dosis-Wirkungsbeziehung muss vorliegen Stamm muss spezifiziert sein Effekt auf Verdauung z.b. Einfluss auf Stuhlvolumen 14
15 Was bringt die Zukunft? Soweit als möglich vollständige Angleichung ans europäische System der nährwert- und gesundheitsbezogenen Anpreisungen. Erweiterung der Anhänge 7 und 8 in der LKV in Abhängigkeit der Entwicklung der Beurteilung der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben in der EFSA bzw. der EU Abgelehnte Claims werden mittels einer Weisung veröffentlicht. Neues LMG 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Die Artischocke zum Genuss oder als FF??? 16
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