Die Situation des Arbeitsmarktes in Baranya, Unterstützungen von der Arbeitszentrale. László Janovics Direktor Pécs, 26. März 2013
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1 Die Situation des Arbeitsmarktes in Baranya, Unterstützungen von der Arbeitszentrale László Janovics Direktor Pécs, 26. März 2013
2 Situation des Arbeitsmarktes, Februar 2013 Győr-Moson-Sopron 6,4% 11,1% Komárom-Esztergom Sn 8,8% Zala 15,1% Veszprém 11,9% Somogy 23% Tolna Baranya 20,6% Fejér 12,7% 16,9% Nógrád 28,2% Heves 18,9% Borsod-Abaúj-Zemplén 28,1% Szabolcs-Szatmár-Bereg 30,7% Hajdú-Bihar Pest 8,3% Jász-Nagykun-Szolnok 23,1% 21% Bács-Kiskun 16,6% Csongrád 14,6% Békés 21,6%
3 45,0 % 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 megyei átlag 20,6% 13,3 25,0 Arbeitssucher-Rate pro Arbeitszentrale feb jan feb. megyei átlag 20,2 Pécs Komló Mohács Siklós Sellye Szigetvár Szentlőrinc 29,1 47,9 34,2 25,4
4 Neue Arbeitsplätze pro Komitat (Februar 2013) darab februárban újonnan bejelentett nem támogatott álláshelyek számának alakulása megyénként 120,0% 100,0% 80,0% 60,0% 40,0% 20,0% 0,0% Nem támogatott állások száma, darab A nem támogatott álláshelyek aránya az összes állás között, %
5 Aktionsplan zur Arbeitsplatzerhaltung Ziel: Sicherung von beschäftigungsbedingten Steuerermäßigungen für Arbeitgeber. Gesetzliche Grundlage: Das Gesetz Nr. CXLVI vom Jahre 2012 regelt die Einführung von vier neuen Ermäßigungen, die vom Sozialbeitragssteuer geltend gemacht werden können. Basis der Ermäßigung: Der Bruttolohn des Arbeitnehmers, ohne Abzug der öffentlichen Abgaben, jedoch höchstens 100,000 HUF. Bezüglich der Einzelheiten des Aktionsplanes können sich die Arbeitgeber auf folgender Webseite informieren: -content=sajtonak_hirlevel_2013_01_adokedv&switch- zone=zone1&switch-render-mode=full
6 Aktionsplan zur Arbeitsplatzerhaltung Größe der Steuerermäßigung Berufseinsteiger unter 25 Jahren (max. 180 Tage Versicherungszeit )* Unter 25 Jahren (über 180 Tage Versicherungszeit) Über 55 Jahren Anteil der Teilermäßigung 27% 14,5% 14,5% Periode der Ermäßigung Anteil der Teilermäßigung Zeitdauer der Ermäßigung die ersten zwei Jahre der Beschäftigun g Angestellte in Arbeitskreisen ohne Erforderlichkeit von Fachkenntnissen bis zum Erreichen des Alters Dauerarbeitslosen (in 6 der vorigen 9 Monaten aus der Arbeitssuche). über die Altersgrenze hinaus kontinuierlich Mütter mit Kleinkindern* 14,5% 27% 14,5% 27% 14,5% ohne Zeitgrenze in denersten 2 Jahren im 3. Jahr in denersten 2 Jahren Anmerkung:* * kann auch bei Arbeitsverhältnissen bestehend am 31. Dezember 2012 angewendet werden. Die Steuerermäßigungen können gemeinsam mit den Steuerermäßigungen anhand der Start Plusz, Start Extraoder Star Bónusz Karten, sowie mit der Steuerermäßigung bezüglich der Erhaltung des Nettolohnes nicht angewendet werden. im 3. Jahr
7 Aktionsplan zur Arbeitsplatzerhaltung Pauschalen Besteuerung für Kleinunternehmer (Kata) Für Mikrounternehmen mit Einnahmen unter 6 Millionen HUF. Bedeutet für hauptberufliche Kleinsteuerzahler eine monatliche Ausgabe von HUF, bzw HUF für nebenberufliche Kleinsteuerzahler. Steuer für Kleinunternehmen (Kiva) Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl ist weniger als 25 Personen Die Einnahmen sind weniger als 25 Millionen HUF. Die Bilanzhauptsumme ist weniger als 500 Millionen HUF. Der Steuersatz beträgt 16%. Ersetzt die Unternehmenssteuer, die Sozialbeitragssteuer und den Fachbildungsbeitrag.
8 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Ziel: Stärkung der Marktposition von keinen und mittleren Unternehmen (KMU), Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Unterstützung von Investitionen, die neue Arbeitsplätze schaffen. Sicherung von weiteren Unterstützungen, Milderung der regionalen Unterschiede in der Beschäftigung, auf nationaler Ebene kann bei KMUetwa etwa5.200 neue Arbeitsplätzegeschaffen werden, darüber hinaus können weitere Arbeitsplätze erhalten werden. Zur Verfügung stehende Quelle: 10 Milliarden HUFaus zentralen Ressourcen der NFA. Beanspruchung der Unterstützung:Die Bewerbungen können vom 14. Februar bis 5. April eingereicht werden. Bewerbungsunterlagen:Auf den Regierungswebseiten oder heruntergeladen werden, und können auch in den Arbeitszentralen außer Kleinregionen und Siedlungen.persönlich übernommen werden.
9 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Kreis der Bewerber: An der Ausschreibung können ausschließlich solche KMU teilnehmen, die ihren Sitz in Ungarn oder im EWR, eine Niederlassung jedoch in Ungarn haben. Folgende Gesellschaftsformen können teilnehmen: Wirtschaftsgesellschaften, Unternehmen von juristischen Personen, Unternehmen mit Sitzt im Ausland, Genossenschaften, Privatunternehmen.
10 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Die Form der Unterstützung: nicht rückzahlbar. Maß der Unterstützung 1,5 Mio HUF / neuer Arbeitsplatz bei einer nicht registrierten Person. Darüber hinaus können folgende ergänzenden Unterstützungen beansprucht werden, für eine Summe von höchstens 3 Mio HUF / neuer Arbeitsplatz: a) 200,000 HUF/ neuer Arbeitsplatz, falls die Investition in einer nachteiligen Kleinregion oder Siedlung verwirklicht wird, b) 300,000 HUF/ neuer Arbeitsplatz, falls die Investition in solchen Kleinregion oder Siedlungen verwirklicht wird, die in die nachteiligste Kategorie fallen,
11 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Weitere Unterstützung: c) 500,000 HUF/ neuer Arbeitsplatz, falls der Bewerber nach der Beendigung der Investition solche Personen anstellen kann, die bei der Arbeitszentrale als Arbeitslose registriert sind. d) 300,000 HUF/ neuer Arbeitsplatz, falls der Bewerben unter Punkt c) eine solche Person anstellen kann, die von der örtlichen Roma- Selbstverwaltung, Roma Zivilorganisationen oder vom ethnischen Befürworter als Roma empfohlen wurde. e) 400,000 HUF/ neuer Arbeitsplatz, falls die Investition in einer freien Unternehmenszone verwirklicht wird,
12 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Maß der Unterstützung: Höchstens 120 Mio HUFfür Investitionsprojekten in nachteiligen / nachteiligsten Kleinregionen bzw. Siedlungen, sowie höchstens 240 Mio HUFfür Investitionsprojekten, die in freien Unternehmenszonen verwirklicht werden. Die Unterstützung pro Projekt kann bei solchen Investitionen mit weiteren 100 Mio HUF erweitert werten, die mindestens 250 neue Arbeitsplätze schaffen. Diese letztere Unterstützung von 100 Mio HUF kann bei Investitionen in freien Unternehmenszonen oder in den nachteiligsten Regionen und Siedlungen schon mit der Schaffung von 150 neuen Arbeitsplätzen beantragt werden. Unterstützungsvorschuss: In Sonderfällen können die Bewerber einmal einen Unterstützungsvorschussbeantragen. Über die Auszahlung dieses Vorschusses entscheidet die Arbeitszentrale. Die Summe des Vorschusses kann höchstens 20% der zugesprochenen Unterstützung betragen, und wird innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des behördlichen Vertrages für den Arbeitgeber überweist.
13 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Bedingungen gegenüber dem Bewerber: Der Standort der Investition ist als sein Standort eingetragen, Die mit der Investition geplante neue oder zu ergänzende Tätigkeit ist unter seinen Tätigkeiten aufgeführt. Die Investition wird spätestens bis zum 31. November 2013 fertig. Er garantiert am betroffenen Standort für mindestens 2 vollbeschäftigten Arbeitnehmern einen neuen Arbeitsplatz, bei Investitionen in Verbindung mit Bauarbeiten verfügt er über die notwendigen behördlichen Erlaubnisse, die mit der Investition verwirklichten Kapazitäten und Dienstleistungen werden mindestens für 3 Jahre nach der Beendigung der Investition (nach der Übergabe) kontinuierlich betrieben. Innerhalb von 90 Tage nach der Beendigung der Investition verwirklicht er die Personalerweiterung, garantiert eine Anstellungspflicht für mindestens 2 Jahre, mindestens 25% der Kosten der Investition wird aus eigenen Quellen gesichert,
14 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Bedingungen gegenüber dem Bewerber: Entsprechende Deckung 1. Deckungsermäßigung Sofortige Inkassovollmacht Wenn das Unternehmen mindestens zwei Jahre lang vor der Einreichung der Bewerbung kontinuierlich funktionierte und davon mindestens für 1 Jahr mit positivem Ergebnis abgeschlossen hat, und wenn eine Erklärung zur sofortige Inkassovollmacht gegeben wird, so ist das Unternehmen im Fall von einer Unterstützungssumme von 15 Mio HUF oder weniger nicht zur Sicherung einer Deckung verpflichtet. 2. Weitere finanzielle Absicherungen Wenn der Bewerber nicht über die für die Deckungsermäßigung benötigten (sofortige Inkassovollmacht) Voraussetzungen verfügt, oder wenn die Unterstützungssumme 15 Mio HUF übersteigt, bezieht sich die finanzielle Absicherungspflicht auf die volle
15 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Weitere Bedingungen gegenüber dem Bewerber: Entsprechende Deckung 2. Weitere finanzielle Absicherungen 120-prozentige Deckung durch Bankgarantie oder eine von einer Versicherungsorganisation, einem Geldinstitut erstellte Haftungserklärung oder eine von einer Garantieorganisation erstellte Haftungserklärung oder 150-prozentige Deckung durch ein lastenfreies, veräußerliches Bauobjekt ohne Wohnfunktion oder 200-prozentige kombinierte Deckung durch eine 50-prozentige Deckung durch einer der oben genannten Absicherungen, sowie ein höchstens 150- prozentiges Pfandrecht auf die Gegenstände im Rahmen des Investitionsprojektes.
16 Unterstützung der Investitionen für Arbeitsplatzkreation von kleinen und mittleren Unternehmen (NFA-2013-KKV) Verrechenbare Kosten: neue technische Einrichtungen, Maschinen, sonstige Einrichtungen, Ausrüstungen, sowie Kosten in Verbindung mit solchen immateriellen Güter wie Erfindungen, Patent, Lizenzen, Geistesprodukte und Know-How, Kosten in Verbindung mit Konstruktionskosten von neuen Bauobjekten, Gebäudeteilen, Unterstützungsvorschlag, Beschluss über die Unterstützung: Über die Unterstützung oder Ablehnung der Bewerbungen beschließt der Minister für Nationalwirtschaft mit Beachtung des Vorschlages durch den Direktor der Arbeitszentrale bis zum 31. Mai 2013.
17 Unterstützung der Arbeitsplatzerhaltung Unterstützt werden können solche Arbeitgeber, die: aus Gründen in Zusammenhang ihrer Funktion das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit Kündigung beenden möchten, ihre Kündigungsabsicht mindestens 30 Tage vor der Kommunikation der Kündigung schriftlich bei der Arbeitszentrale meldenund gleichzeitig ihren Unterstützungsantrag bei der zuständigen Arbeitszentrale einreichen, die von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer vor dem Einreichen des Antrags für mindestens sechs Monate angestellt haben, sowie schriftlich erklären, dass ihre Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze nicht erfolgreich waren und temporäre Liquiditätsprobleme haben,
18 Unterstützung der Arbeitsplatzerhaltung Unterstützt werden können solche Arbeitgeber,: gegen welche keine Endabrechnungs-, Liquidations-oder Konkurs-oder oder sonstige Erlöschungsverfahren im Gange ist, die die Beschäftigung des Arbeitnehmers während der Bezahlung der Unterstützung,, sowie die weitere Beschäftigung für mindestens so lange garantieren, wie die unterstützte Beschäftigung gedauert hat, die garantieren, während der Periode der unterstützten sowie der weiteren Beschäftigung ihren durchschnittlichen statistischen Arbeitnehmerbestand nicht reduziert,, der dem Wert des Monates vor dem Einreichen des Unterstützungsantrages entspricht.
19 Unterstützung der Arbeitsplatzerhaltung Maß der Unterstützung: bis zu Prozent des Gesamtwerts des Arbeitslohnes und der Sozialsteuer. Eine Unterstützung im Wert von Prozent des Gesamtwerts des Arbeitslohnes und der Sozialsteuer kann zugesprochen werden, wenn der Grundlohn bzw. der zur Abrechnung des Leistungslohns benutzter Lohn des betroffenen Arbeitnehmer den verbindlichen Minimallohn entspricht, oder wenn es um eine Person mit geänderter Arbeitsfähigkeit handelt, oder die Beschäftigung aus Gründen der Arbeitsplatzerhaltung in einer von der ursprünglichen Zeit kürzeren Arbeitszeit(4-6 Stunden) erfolgt Der monatliche Betrag der Unterstützung pro Arbeitnehmer darf 150%
20 Unterstützung der Arbeitsplatzerhaltung Periode der Unterstützung: Die Unterstützung zur Beschäftigung von Personen, die mit Kündigung betroffen sind, kann höchstens für 12 Monate, monatlich nachträglich bezahlt werden. Beantragung der Unterstützung: Der Unterstützungsantrag kann bei der zuständigen (Sitz und Standort des Arbeitgebers) regionalen Arbeitszentrale eingereicht werden. Beschluss über die Unterstützung, Bezahlung: Über den Betrag, Zeitdauer und detaillierten Bedingungen der Unterstützung schließt der Arbeitgeber und die zuständige Arbeitszentrale einen Vertrag ab.
21 Ziel des Programms: Erster Arbeitsplatz Garantie zentrales Arbeitsmarktsprogramm Behandlung der Spannungen auf dem Arbeitsmarkt, die junge Arbeitnehmer unter 25 betreffen, Verbesserung der Situation der jungen Arbeitnehmer, ihre Unterstützung bei der Suche nach dem ersten Arbeitsplatz und beim Erwerb der nötigen Erfahrungen. Das Programm fördert den Fachkraftnachschub und bietet die Möglichkeit zur Übergabe des wertvollen Fachwissens solcher Arbeitnehmer, die bald in Rente gehen. Quelle: 5 Mrd. HUF aus zentralen Ressourcen der NFA Periode:Ab 1. März 2013, für die Unterstützung der Beschäftigung, bis zur Erschöpfung des zur Verfügung stehenden Rahmenbetrages, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember Für die Unterstützung in Dezember kann ein Vorschuss beantragt werden, nur die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung kann das Jahr 2014 betreffen.
22 Erster Arbeitsplatz Garantie zentrales Arbeitsmarktsprogramm Zielgruppe: Arbeitssuchende unter 25 Jahren, vor allem solche Personen, die über keine Fachkenntnisse verfügen oder Dauerarbeitslose sind. Solche Arbeitssuchende können nicht am Programm teilnehmen, die im Rahmen des Programmes vom letzten Jahr schon unterstützt wurden. Die Elemente des Programmes: 1. Arbeitsmarktsdienstleistung z.b. Informationen bezüglich des Arbeitsmarktes und Arbeitskraftvermittlung
23 Erster Arbeitsplatz Garantie zentrales Arbeitsmarktsprogramm 2. Lohnkostenunterstützung Arbeitgeberkreis: Arbeitgeber, die eine Beschäftigung von jungen Arbeitsuchenden unter 25 Jahren für mindestens 4 Stunden täglich beschäftigen können. Beschäftigungsbedingung:Die Beschäftigung des durch die Unterstützung betroffenen Arbeitnehmers muss eine Erhöhung des Arbeitnehmerbestandes im Vergleich zu den Statistiken vom Februar Dauer der Unterstützung:höchstens 6 Monate + höchstens 3 Monate für die weitere Beschäftigung Betrag der Unterstützung:100% des Lohnes und der tatsächlich überwiesenen Sozialsteuer, jedoch höchstens 150% des Minimallohnes ( HUF) und der entsprechenden Sozialsteuer.
24 3. Reisekostenerstattung Erster Arbeitsplatz Garantie zentrales Arbeitsmarktsprogramm Dauer der Unterstützung: entspricht der Dauer der Lohnkostenunterstützung Betrag der Unterstützung:86% der Verpflichtung des Arbeitgebers bzw. 14% des Arbeitnehmers für die Bezahlung des Bus/Zug-Monatskarte. Eine Rückerstattung der Reisekosten mit Pkw oder des Gruppenverkehrs ist nicht möglich. Einreichen der zur Unterstützung erforderlichen Anträge: Bei Lohnkostenunterstützung: sollen die Anträge bei der zuständigen (anhand des Sitzes/Standortes des Arbeitgebers) Arbeitszentrale eingereicht werden. Bei Reisekostenunterstützung:sollen sollen die Anträge bei der zuständigen (anhand des Wohnortes des Arbeitnehmers) Arbeitszentrale
25 Unterstützung der Unternehmensgründung Eine Unterstützung kann für solche Arbeitnehmer zugesprochen werden, die: vor dem Einreichen der Bewerbung von der Arbeitszentrale mindestens drei Monate lang kontinuierlich als Arbeitsuchende aufgeführt waren oder eine rehabilitative Versorgung erhält haben, für ihre eigene Beschäftigung im Rahmen eines Privatunternehmens odereiner neu gegründeten Gesellschaft, als persönlich mitwirkender Mitglied der Gesellschaft oder bei einer schon funktionierenden Gesellschaft, als persönlich mitwirkender Mitglied der Gesellschaft sorgen können, oder Personen, die im Sinne des Punktes 18., Paragraf 3 des Gesetzes Nr. CXVII von 1995 über die Einkommensteuer als landwirtschaftliche Urproduzent sich selbst beschäftigen können.
26 Unterstützung der Unternehmensgründung Formen der Unterstützung der Unternehmensgründung: Zinsfreie Kapitalunterstützung bis zu 2 Millionen HUF in einer nicht rückzahlbarer Form, nicht rückzahlbare Unterstützung in der Höhe des verbindlichen Minimallohnes, für höchstens sechs Monate, Die in den oben genannten Punkten definierten Unterstützungsformen können auch kombiniert zugesprochen werden. Zur Beanspruchung der Unterstützung muss der Bewerber über eigene Quellen verfügen. Der eigene Anteil beträgt mindestens 20% der Bruttokosten der Investition Ort und Einreichungsfrist der Ausschreibung: Ab 1. März 2013 bis zum 15. April 2013, persönlich oder auf dem Postweg bei der zuständigen Arbeitszentrale des Regierungsamtes von Baranya.
27 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
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