WEISUNG ZUR PRÜFUNGSPHASE AM SEMESTERENDE
|
|
- Hajo Schräder
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prüfungsplanstelle ETH Zentrum, HG F 18 Rämistrasse 101 CH-8092 Zürich Tel WEISUNG ZUR PRÜFUNGSPHASE AM SEMESTERENDE VERBINDLICH FÜR ALLE KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN MIT SEMESTERENDPRÜFUNGEN IM HERBSTSEMESTER Allgemeine Hinweise 1.1 Rechtsgrundlagen Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich 1.2 Abmeldung / Anmeldung zur Wiederholungsprüfung Vergewissern Sie sich in mystudies, für welche Semesterendprüfungen Sie angemeldet sind. Semesterendprüfungen, die Sie nicht ablegen wollen, müssen Sie selbst aktiv abmelden. Die Anmeldung zu Semesterendprüfungen kann bis zwei Wochen vor Ende des Herbstsemesters 2016 ohne Begründung zurückgezogen werden, vorausgesetzt Sie haben keine Fristvorgabe zur Ablegung der Prüfungen in diesem Semester. Der letzte Abmeldetermin ist demnach: Sonntag, 11. Dezember 2016, Uhr Wenn Sie sich trotz Terminauflagen von Prüfungen abmelden möchten, so müssen Sie persönlich (vor dem Abmeldetermin, zu Bürozeiten) bei der Prüfungsplanstelle (HG F 18) vorbeikommen. Ab dem 12. Dezember 2016 ist eine Abmeldung nur aus Gründen höherer Gewalt möglich (z.b. Krankheit, Unfall oder andere schwerwiegende Vorkommnisse). Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen nicht helfen können, wenn Sie die Abmeldefrist versäumen oder vermeintliche Computerprobleme am letzten Tag der Abmeldefrist auftreten. Eine allfällige Anmeldung zur Repetition einer nicht bestandenen Semesterendprüfung in den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters muss zwischen Montag, 30. Januar 2017 und Sonntag, 19. Februar 2017, Uhr in mystudies erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu einer solchen Repetitionsprüfung erst dann möglich ist, wenn das Nichtbestehen des ersten Versuches von Ihrem Studiensekretariat verfügt wurde, d.h. in Ihrem Leistungsüberblick in mystudies aufgeführt ist. Seite 1
2 1.3 Prüfungstermine Prüfungsphase Die Prüfungsphase am Semesterende dauert vier Wochen und umfasst die letzten beiden Unterrichtswochen und die ersten beiden Wochen der daran anschliessenden Semesterferien. Für das Herbstsemester 2016 bedeutet dies: Montag, 12. Dezember Freitag, 23. Dezember 2016 sowie Montag, 9. Januar Freitag, 20. Januar 2017 Repetition Ist die Wiederholung einer Semesterendprüfung ohne erneutes Belegen der Lerneinheit möglich (solche Lerneinheiten sind im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet mit "Es wird ein Repetitionstermin in den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters angeboten") so findet die Wiederholung in der ersten oder zweiten Unterrichtswoche des unmittelbar nachfolgenden Semesters statt. Für Wiederholungsprüfungen des Herbstsemesters 2016 bedeutet dies: Montag, 20. Februar Freitag, 3. März 2017 WICHTIG: Der Wiederholungstermin darf nicht als Ausweichtermin für den ersten Versuch benützt werden. Zum Wiederholungstermin in den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters wird nur zugelassen, wer den ersten Versuch am Ende des unmittelbar vorangehenden Semesters nicht bestanden hat. (Ausnahmen siehe Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin) Prüfungsdatum Die genauen Termine der Semesterendprüfungen (sowie der Wiederholungsprüfungen) werden durch die Dozierenden bzw. die Departemente festgelegt. Falls Sie den Termin einer Semesterendprüfung bzw. Wiederholungsprüfung nicht kennen, so wenden Sie sich bitte direkt an die/den zuständige/n Dozierende/n oder an Ihr Studiensekretariat. Es liegt in Ihrer Verantwortung unbekannte Termine von Semesterendprüfungen in Erfahrung zu bringen. Unkenntnis über einen Prüfungstermin wird nicht als nachträglicher Abmeldungsgrund akzeptiert, womit die verpasste Prüfung als "Abbruch" gewertet wird und somit als nicht bestanden gilt. 1.4 Achtung Vergewissern Sie sich, vor allem bei schriftlichen Semesterendprüfungen, dass Sie alle Prüfungsdokumente abgegeben haben. Sobald Sie den Prüfungsraum einmal verlassen haben, werden "versehentlich eingepackte Prüfungsblätter" später nicht mehr entgegengenommen und bewertet. Fehlen die gesamten Prüfungsdokumente, so wird die Prüfung mit der Note 1 gewertet und gilt als nicht bestanden. Tragen Sie bei allen Prüfungen die Legitimationskarte (ETH-Karte) auf sich, um sich auf Verlangen ausweisen zu können. Wichtig ist, dass die Karte validiert und somit gültig ist. 1.5 Auskunftsstelle in den Akademischen Diensten Fragen im Zusammenhang mit Abmeldungen, Prüfungsabbrüchen oder auch allgemeine Fragen zur Prüfungsphase am Semesterende beantwortet die Prüfungsplanstelle der Akademischen Dienste: Telefon Seite 2
3 2 Leistungen auf dem Zeugnis / Zentrale Elemente 2.1 Leistungen auf dem Zeugnis / Abbrüche Es werden ALLE Lerneinheiten, in welchen ab dem Herbstsemester 2013 Prüfungen abgelegt wurden, entweder auf dem Zeugnis oder auf dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt, also auch alle nicht bestandenen Leistungen und alle Abbrüche (wegen Abbruch einer Arbeit oder Nichterscheinen an der angemeldeten Prüfung). Zusätzliche Hinweise: a. Um Abbrüche zu vermeiden, melden Sie sich bitte fristgerecht von Prüfungen ab, die Sie nicht ablegen werden. b. Wie bisher wird im Zeugnis bei der Repetition einer Leistungskontrolle nur der letzte Versuch aufgeführt. Mit der Repetition einer Leistungskontrolle kann somit eine ungenügende Note oder ein Abbruch aus dem ersten Versuch korrigiert werden. 2.2 Zentrale Elemente von Lerneinheiten Bei einigen Lerneinheiten ist die Teilnahme an sogenannten "zentralen Elementen" Voraussetzung, um die Leistungskontrolle bestehen zu können. ACHTUNG: Falls Sie ein solches zentrales Element nicht erfüllt haben und die/der Dozierende Sie daher schriftlich aufgefordert hat sich von der abschliessenden Prüfung abzumelden, so müssen Sie dies noch innerhalb der Abmeldefrist selbst über mystudies tun. Das Nichterfüllen eines zentralen Elements wird nicht als verspäteter Abmeldungsgrund akzeptiert. Wenn Sie sich wegen individuellen Terminauflagen nicht online abmelden können, müssen Sie vor dem Abmeldeende persönlich bei der Prüfungsplanstelle (HG F 18) vorbeikommen. 3 Abmeldung, Krankheit, Abbruch, Sonderfälle 3.1 Krankheit, Sonderfälle VOR Ablauf der Abmeldefrist Wenn Sie eine Prüfung ablegen, müssen Sie sich in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand befinden. Falls Sie trotz Kenntnis einer gesundheitlichen Störung physischer oder psychischer Art Prüfungen ablegen, nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf. Eine nachträgliche Prüfungsannullierung ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn Sie trotz einer gesundheitlichen Störung eine Prüfung antreten und danach abbrechen. Prüfungsabmeldungen vor Ablauf der Abmeldefrist müssen bis auf folgende Ausnahme nicht begründet werden: Falls Sie für die Prüfung Terminauflagen haben insbesondere wenn Sie die Prüfung repetieren und sich vor Ablauf der Abmeldefrist nicht in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand befinden, reichen Sie bei der Prüfungsplanstelle ein von einem ärztlichen Zeugnis begleitetes Gesuch um Prüfungsabmeldung und gleichzeitige Fristverlängerung ein. Es wird dann auch abgeklärt ob eine Verschiebung der Prüfung auf einen allfälligen Wiederholungstermin möglich ist. (Siehe hierzu Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin.) Seite 3
4 3.2 Krankheit, Sonderfälle NACH Ablauf der Abmeldefrist Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist, bzw. im Verlaufe der Prüfungsphase am Semesterende gesundheitliche Störungen physischer oder psychischer Art wahrnehmen oder aus anderen Gründen höherer Gewalt keine (weiteren) Prüfungen ablegen können, müssen Sie unverzüglich die Prüfungsplanstelle telefonisch benachrichtigen (Tel ). Im Gespräch mit der Prüfungsplanstelle wird geklärt, ob es sich um eine nachträgliche Abmeldung oder einen Abbruch handelt, ob evtl. eine Verschiebung auf einen allfälligen Wiederholungstermin (siehe hierzu Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin) möglich ist und wie weiter vorzugehen ist. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen höherer Gewalt nicht zu einer Prüfung antreten oder eine begonnene Prüfung abbrechen, müssen Sie dies vor Beginn der entsprechenden Prüfung respektive unmittelbar nach dem Abbruch der Prüfung, der Prüfungsplanstelle melden. Gesundheitliche Verhinderungsgründe sind in jedem Fall mit einem ärztlichen Zeugnis zu belegen, das im Original innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Meldung bei der Prüfungsplanstelle eingegangen sein muss. Verspätet geltend gemachte Verhinderungsgründe und verspätet eingereichte Arztzeugnisse werden nicht anerkannt. ACHTUNG Ärztliche Zeugnisse: Es werden nur begründete ärztliche Zeugnisse akzeptiert. Sie sind berechtigt, den behandelnden Arzt für dieses ärztliche Zeugnis von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Die vertrauliche Behandlung des ärztlichen Zeugnisses wird in jedem Fall garantiert. Nicht akzeptiert werden ärztliche Zeugnisse, welche: lediglich die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausweisen, von einer Person aus dem engeren Familienkreis, rückwirkend, oder primär gemäss Angaben des Patienten ausgestellt werden. Falls in derselben Prüfungsphase am Semesterende mehrere ärztliche Zeugnisse eingereicht werden, müssen sie von dem selben behandelnden Arzt ausgestellt worden sein. Legen Sie trotz einer gesundheitlichen Störung Prüfungen ab, nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf. Eine nachträgliche Prüfungsannullierung ist ausgeschlossen. Bleiben Sie ohne ausreichende Begründung einer Prüfung fern, so gilt diese als nicht bestanden und wird mit dem Begriff "Abbruch" vermerkt. Seite 4
5 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin Gemäss den Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung darf der Wiederholungstermin nicht als Ausweichtermin für den ersten Versuch benutzt werden. Ausnahmen können nur aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheit oder Unfall, bewilligt werden. Sollte in Ihrem Fall ein solcher wichtiger Grund vorliegen, so melden Sie sich bitte umgehend und vor dem regulären Prüfungstermin bei der Prüfungsplanstelle (Tel ). Für eine Verschiebung der regulären Semesterendprüfung auf den Wiederholungstermin werden in jedem Fall folgende Angaben bzw. Dokumente benötigt: Bestätigung ( genügt) der/des Dozierenden über den Termin der regulären Semesterendprüfung Ein Dokument, welches den von Ihnen vorgebrachten Grund für die Verschiebung der Prüfung bestätigt (z.b. ärztliches Attest) Diese Angaben bzw. Dokumente müssen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Meldung bei der Prüfungsplanstelle eingegangen sein. Die Prüfungsplanstelle wird Sie im Falle einer entsprechenden Bewilligung vom regulären Prüfungstermin abmelden. Folgendes liegt dann in Ihrer Verantwortung: Vergewissern Sie sich beim Dozenten ob ein Repetitionstermin angeboten wird. Melden Sie sich persönlich zwischen Montag, 30. Januar 2017 und Freitag, 17. Februar 2017 bei der Prüfungsplanstelle für den Repetitionstermin an. Die Rektorin der ETH Zürich Prof. Dr. Sarah M. Springman Seite 5
AN- UND ABMELDUNGEN ZU PRÜFUNGEN (HS 2016 // WINTERSESSION 2016/17)
Prüfungsplanstelle ETH Zentrum, HG F 18 Rämistrasse 101 CH-8092 Zürich Tel. +41-44-632 20 68 AN- UND ABMELDUNGEN ZU PRÜFUNGEN (HS 2016 // WINTERSESSION 2016/17) VERBINDLICHE INFORMATIONEN FÜR: Semesterend-Prüfungen
MehrMerkblatt für das Assessmentjahr, Bachelor-Ausbildung und Master-Stufe: Anmeldung zum zentralen Prüfungstermin (inkl.
Merkblatt für das Assessmentjahr, Bachelor-Ausbildung und Master-Stufe: Anmeldung zum zentralen Prüfungstermin (inkl. Nachholtermin) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt verbindlich
MehrReglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich
Reglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich 45. Reglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich (vom 6. Dezember 00),. Teil: Allgemeine Bestimmungen. Die Universität Zürich
MehrWegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen
Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung 3. Oktober 2016 1/5 Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen Ausgabe
MehrAnhang 1a: Veranstaltungsplan Bachelor Major (120 ECTS-Punkte)
Anhang 1a: Veranstaltungsplan Bachelor Major (120 -Punkte) Pflichtleistungen Propädeutikum 1. Studiensemester (Herbstsemester) Einführung in die Psychologie Tutorium 2 Entwicklungspsychologie I 3 Wahrnehmungspsychologie
MehrWEISUNG. Zulassung von Mobilitäts- und Gaststudierenden. Inkrafttreten: 1. März 2011 Stand: 20. August 2014 Auskunft bei: Mobilitätsstelle
Inkrafttreten: 1. März 2011 Stand: 20. August 2014 Auskunft bei: Mobilitätsstelle WEISUNG Zulassung von Mobilitäts- und Gaststudierenden Die Schulleitung der ETH Zürich, auf Antrag der Rektorin und gestützt
MehrVerordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich
Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich (Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich) vom 22. Mai 2012 Die Schulleitung der ETH Zürich (Schulleitung), gestützt
MehrMERKBLATT Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
MERKBLATT Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit Die Prüfungsordnungen für die verschiedenen Studiengänge an der Universität Regensburg sehen vor, dass bei Krankheit ein Rücktritt von der
MehrStudienabschluss Studiengänge der Eingangsstufe H13
Studienabschluss Studiengänge der Eingangsstufe H13 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium an der PH Zürich nach dem Frühlingssemester 2016 ab. Im 5. und 6. Semester werden Sie ihre Diplomprüfungen
MehrHäufig gestellte Fragen der Bachelorstudiengänge zu den Leistungsnachweisen
Naturwissenschaften Naturwissenschaften Life Sciences und Häufig gestellte Fragen der Bachelorstudiengänge zu den Leistungsweisen Fragen zu den en/gruppen. Was ist e? gruppen Beispiel. Studienjahr Studiengang
MehrStudien- und Prüfungsordnung der B.Sc.-Studiengänge (hier: Fahrzeug- und Motorentechnik, Maschinenbau, Technologiemanagement)
Studien- und Prüfungsordnung der B.Sc.-Studiengänge (hier: Fahrzeug- und Motorentechnik, Maschinenbau, Technologiemanagement) Prof. Dr.-Ing. Stefan Böttinger, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Fahrzeug-
Mehrdes betreffenden Master-Studiengangs festgelegt. Sie bedürfen der Genehmigung der Rektorin/des Rektors.
WEISUNG Direktdoktorat Die Rektorin, Inkrafttreten: 1. November 2016 Stand: 1. November 2016 Auskunft bei: Leiter Rechtsetzung Lehre gestützt auf Art. 9 Abs. 2 der Organisationsverordnung ETH Zürich vom
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Gesundheitswissenschaften und Technologie. Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie
RSETHZ 323.1.2000.12 Studienreglement 2017 für den Bachelor-Studiengang Gesundheitswissenschaften und Technologie Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie vom 23. Mai 2017 Artikel 1. Kapitel:
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Informatik. Departement Informatik
RSETHZ 323.1.1600.12 Studienreglement 2016 für den Bachelor-Studiengang Informatik Departement Informatik vom 24. Februar 2016 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel: Inhalt, Aufbau
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Pharmazeutische Wissenschaften. Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften
RSETHZ 323.1.0500.11 Studienreglement 2013 für den Bachelor-Studiengang Pharmazeutische Wissenschaften Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften vom 20. August 2013 (1 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Raumbezogene Ingenieurwissenschaften. Departement Bau, Umwelt und Geomatik
RSETHZ 323.1.0200.33 Studienreglement 2018 für den Bachelor-Studiengang Raumbezogene Ingenieurwissenschaften Departement Bau, Umwelt und Geomatik vom 27. Februar 2018 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Interdisziplinäre Naturwissenschaften. Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften
RSETHZ 323.1.0400.32 Studienreglement 2018 für den Bachelor-Studiengang Interdisziplinäre Naturwissenschaften Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften vom 27. März 2018 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Gesundheitswissenschaften und Technologie. Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie
RSETHZ 323.1.2000.11 Studienreglement 2013 für den Bachelor-Studiengang Gesundheitswissenschaften und Technologie Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie vom 14. Mai 2013 (1 Artikel 1. Kapitel:
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Elektrotechnik und Informationstechnologie
RSETHZ 323.1.0350.11 Studienreglement 2016 für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnologie Departement Informationstechnologie und Elektrotechnik vom 24. Februar 2016 Artikel 1.
MehrLeistungsbeurteilung in der Schule. Informationen zur Prüfung in BiWi Modul 3
Leistungsbeurteilung in der Schule Informationen zur Prüfung in BiWi Modul 3 Stand: November 2007 2 Besuch des Seminars Leistungsbeurteilung Im Seminar Leistungsbeurteilung ist ausschließlich eine vollumfängliche
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Elektrotechnik und Informationstechnologie
RSETHZ 323.1.0350.12 Studienreglement 2018 für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnologie Departement Informationstechnologie und Elektrotechnik vom 31. Oktober 2017 Artikel 1.
MehrHOCHSCHULE ASCHAFFENBURG HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN
HOCHSCHULE ASCHAFFENBURG HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN Der Prüfungsausschuss W I C H T I G E H I N W E I S E PRÜFUNGSRÜCKTRITT UND KRANKHEITSBEDINGTE PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT 9 Rahmenprüfungsordnung
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Textilwirtschaft
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Textilwirtschaft Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Textilwirtschaft
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Informatik. Departement Informatik
RSETHZ 323.1.1600.11 Studienreglement 2008 für den Bachelor-Studiengang Informatik Departement Informatik vom 17. Juni 2008 (1 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel: Inhalt, Umfang
MehrFrageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie
Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie Allgemeines F: Welche Studienordnung gilt für mich? A: für Studierende des Bachelor Meteorologie gibt es aktuell zwei gültige Studienordnungen:
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Umweltingenieurwissenschaften. Departement Bau, Umwelt und Geomatik
RSETHZ 323.1.0200.21 Studienreglement 2010 für den Bachelor-Studiengang Umweltingenieurwissenschaften Departement Bau, Umwelt und Geomatik vom 6.Juli 2010 (1 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
MehrMerkblatt zum Mobilitätsstudium an der Rechtswissenschaftlichen
Rechtswissenschaftliche Fakultät Merkblatt zum Mobilitätsstudium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Für Mobilitätsstudierende in der Bachelor- und Masterstufe Beschluss der Fakultätsversammlung vom
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Physik. Departement Physik
RSETHZ 323.1.0900.22 Studienreglement 2016 für den Bachelor-Studiengang Physik Departement Physik vom 24. Februar 2016 (1 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel: Inhalt, Aufbau und
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Biologie. Departement Biologie
RSETHZ 323.1.1001.14 Studienreglement 2013 für den Bachelor-Studiengang Biologie Departement Biologie vom 14. Mai 2013 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel: Inhalt, Umfang und Gliederung
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Lebensmittelwissenschaften. Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie
RSETHZ 323.1.0700.23 Studienreglement 2016 für den Bachelor-Studiengang Lebensmittelwissenschaften Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie vom 22. März 2016 (1 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Mathematik. Departement Mathematik
RSETHZ 323.1.0900.12 Studienreglement 2016 für den Bachelor-Studiengang Mathematik Departement Mathematik vom 24. Februar 2016 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel: Inhalt, Aufbau
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Gesundheitswissenschaften und Technologie. Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie
RSETHZ 323.1.2000.11 Studienreglement 2013 für den Bachelor-Studiengang Gesundheitswissenschaften und Technologie Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie vom 14. Mai 2013 1 Artikel 1. Kapitel:
MehrPrüfungsordnung Zertifikat Waldpädagogik
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Landesverband Baden-Württemberg e. V. Prüfungsordnung Zertifikat
MehrBachelor-Studiengang Biochemie
Bachelor-Studiengang Biochemie Informationen für Erstsemester zur Abwicklung studienbegleitender Prüfungen Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Aufbau des
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Mathematik. Departement Mathematik (1
RSETHZ 323.1.0900.11 Studienreglement 2010 für den Bachelor-Studiengang Mathematik Departement Mathematik (1 vom 22. Juni 2010 (2 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel: Inhalt, Aufbau
MehrSoWi?So!-Informationsveranstaltung
Wofür/Wann/Wo/Wie? Öffnungszeiten Sozialwissenschaften und Sport erfolgreich studieren am FB02? So geht s! während des Semesters: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr Freitag 9 bis 13 Uhr Raum: 02.201 (Georg
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrEignungsfeststellungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft
6/20 Universität Leipzig Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Eignungsfeststellungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft Vom 29. September 2006 Auf Grund von 13 Abs.
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Rechnergestützte Wissenschaften. Departement Mathematik
RSETHZ 323.1.0900.56 Studienreglement 2018 für den Bachelor-Studiengang Rechnergestützte Wissenschaften Departement Mathematik vom 27. März 2018 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel:
MehrRegularien über den Erwerb der Scheine für Biochemie/Molekularbiologie für Studierende der Humanmedizin 1 Bedingungen für den Scheinerhalt
Regularien über den Erwerb der Scheine für Biochemie/Molekularbiologie am Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie für Studierende der Humanmedizin Für den am Institut für Medizinische
MehrReglement. über die Aufnahmeprüfung zur Zulassung an die. ETH Zürich
RSETHZ 311.1 Reglement über die Aufnahmeprüfung zur Zulassung an die ETH Zürich vom 22. Dezember 2010 Artikel 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1-3 2. Abschnitt Organisation der Aufnahmeprüfung und
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Architektur. Departement Architektur
RSETHZ 323.1.0100.13 Studienreglement 2017 für den Bachelor-Studiengang Architektur Departement Architektur vom 18. Oktober 2016 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 8 2. Kapitel: Inhalt, Aufbau
MehrInformationsveranstaltung zum 4. Fachsemester - Bachelor HRSGe. Dr. Maria Bucsenez
Informationsveranstaltung zum 4. Fachsemester - Bachelor HRSGe Prüfungsordnung Sie finden Ihre Prüfungsordnungen unter: http://www.uni-muenster.de/biologie/studieren/ordnungen.html Bitte lesen Sie sich
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Agrarwissenschaften. Departement Umweltsystemwissenschaften
RSETHZ 323.1.0700.12 Studienreglement 2016 für den Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften Departement Umweltsystemwissenschaften vom 13. Oktober 2015 (1 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1
MehrAlles Wissenswerte rund um Prüfungen in STiNE
Alles Wissenswerte rund um Prüfungen in STiNE STiNE-Anleitung für Studierende Regionales Rechenzentrum Service und Anwendungen Campus Management Stand des Dokuments: September 16 Inhalt 1 Alles Wissenswerte
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Physik. Departement Physik
RSETHZ 323.1.0900.22 Studienreglement 2016 für den Bachelor-Studiengang Physik Departement Physik vom 24. Februar 2016 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel: Inhalt, Aufbau und Dauer
MehrMERKBLATT Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
MERKBLATT Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit Die Prüfungsordnung für den Studiengang Biologie Bachelor/Master an der Universität Regensburg sieht vor, dass bei Krankheit ein Rücktritt
MehrStudien- und Prüfungsordnung B.Sc. Erneuerbare Energien
Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik Prof. Dr. techn. G. Scheffknecht Studien- und Prüfungsordnung B.Sc. Erneuerbare Energien Prof. Dr. techn. Günter Scheffknecht Vorsitzender des Prüfungsausschuss
MehrLehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern Standorte Hansestadt Rostock und Hansestadt Greifswald
Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern Standorte Hansestadt Rostock und Hansestadt Greifswald www.bildung-mv.de/lehrer/lehrerpruefungsamt/ U. a. prüfungsrechtliche Begleitung der 1. und 2. Phase der
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Humanmedizin. Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie
RSETHZ 323.1.2000.20 Studienreglement 2017 für den Bachelor-Studiengang Humanmedizin Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie vom 23. Mai 2017 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Physik. Departement Physik (1
RSETHZ 323.1.0900.21 Studienreglement 2010 für den Bachelor-Studiengang Physik Departement Physik (1 vom 22. Juni 2010 (2 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel: Inhalt, Aufbau und
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Metall ist
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Maschineningenieurwissenschaften. Departement Maschinenbau und Verfahrenstechnik
RSETHZ 323.1.0300.11 Studienreglement 2010 für den Bachelor-Studiengang Maschineningenieurwissenschaften Departement Maschinenbau und Verfahrenstechnik vom 6. Juli 2010 (1 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine
Mehrgestützt auf Art. 16 Abs. 2 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober und Art. 3 Abs. 1 Bst. b der ETHZ-ETHL-Verordnung vom 13.
RSETHZ 333.000.2 R MAS ARCH D-ARCH Reglement 2008 für das Weiterbildungsmasterprogramm Master of Advanced Studies ETH in Architektur am Departement Architektur der ETH Zürich (Beschluss der Schulleitung
MehrOnline Prüfungsanmeldung und -abmeldung von Ramona Burgmaier
Online Prüfungsanmeldung und -abmeldung von Ramona Burgmaier Stand Oktober 2011 In der Rolle Student können Sie sich zu Prüfungen an- und abmelden, sowie Ihre Studiengangspläne einsehen. Inhaltsverzeichnis
MehrWie melde ich mich zu meinen Klausuren an? Ein kleiner Leitfaden zur QISPOS-Anmeldung
Wie melde ich mich zu meinen Klausuren an? Ein kleiner Leitfaden zur QISPOS-Anmeldung Wer am Fachbereich Mathematik und Informatik eine Klausur mitschreiben und die Teilnahme an einer Veranstaltung prüfungsrechtlich
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Maschineningenieurwissenschaften. Departement Maschinenbau und Verfahrenstechnik
RSETHZ 323.1.0300.11 Studienreglement 2010 für den Bachelor-Studiengang Maschineningenieurwissenschaften Departement Maschinenbau und Verfahrenstechnik vom 6. Juli 2010 (1 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine
MehrVerordnung über die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PPsyV)
8.6 Verordnung über die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PPsyV) (vom 5. Februar 04) Der Regierungsrat, gestützt auf 6 Abs. und, 4 sowie 5 Abs. des Gesundheitsgesetzes vom. April 007
MehrInformations- und Kommunikationstechnik
Prüfungen im Studiengang Informations- und Kommunikationstechnik Reinhard Scholz Wintersemester 2017 29. 11. 2017 1 / 23 Inhalt Situation im Studiengang Studienberatung, Prüfungsausschuss Prüfungsordnung
MehrReglement über die Ergänzungsprüfung
BSG 6.911.1 Reglement über die Ergänzungsprüfung (Ergänzungsprüfungsreglement) vom 16. Juni 01 Der Schulrat der Pädagogischen Hochschule, gestützt auf Artikel Absatz und Artikel a Absatz der Verordnung
MehrAnhang IV der Richtlinien für die Erlangung der Fachanerkennung SGSMP für Medizinische Physik. Prüfungsreglement. 1 Präambel.
Anhang IV der Richtlinien für die Erlangung der Fachanerkennung SGSMP für Medizinische Physik Prüfungsreglement 1 Präambel a Dieses Reglement regelt die Prüfung zum Erwerb der Fachanerkennung SGSMP für
MehrÄnderungen der Studienordnung für den Master of Science in Informatik (Richtung Wirtschaftsinformatik) an der Universität Zürich
Lehrbereich Informatik der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Änderungen der Studienordnung für den Master of Science in Informatik (Richtung Wirtschaftsinformatik) an der Universität Zürich Version
MehrAn- und Abmeldezeiträume von Prüfungen bzw. der Teilnahme an Prüfungen
Klarstellungen zur Handhabung der Prüfungsordnungen für Bachelorstudierende, Masterstudierende sowie das Fernstudium Wirtschaft für Ingenieure und Ingenieurinnen: A An- und Abmeldezeiträume von Prüfungen
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Interdisziplinäre Naturwissenschaften. Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften
RSETHZ 323.1.0400.31 Studienreglement 2010 für den Bachelor-Studiengang Interdisziplinäre Naturwissenschaften Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften vom 31. August 2010 (1 Artikel 1. Kapitel:
MehrOrdnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.
Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
MehrExamens, Prüfungen, Exams, Esami
Informationen über die Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 01.05.2017 Examens, Prüfungen, Exams, Esami EXAMENS, PRÜFUNGEN, EXAMS, ESAMI examens, Prüfungen, exam, esami Examens, Prüfungen, Exams,
Mehrgestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez ,
RSETHZ 333.0500.21 R DAS Pharmazie D-CHAB Reglement 2017 für das Weiterbildungsprogramm Diploma of Advanced Studies ETH Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung in Pharmazie am Departement Chemie und
MehrNach der Anmeldung in Helios erscheint folgende Menü-Übersicht unter Meine Funktionen:
1. Allgemeines Helios ist ein System, um Leistungen im Studium zu verwalten. Aus Sicht von Helios läuft eine Prüfung in diesen Schritten ab: 1. Die/der Prüfende schaltet die Prüfung zur Anmeldung frei.
MehrUniversität Münster Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Einführung in die Masterprüfungsordnung
Universität Münster Einführung in die Masterprüfungsordnung Informationen zum Masterstudium: Einführung in die Masterprüfungsordnung Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Dr. Ulrike Augustin
MehrInformationen zum Vorziehen von Prüfungen:
Infrmatinen zum Vrziehen vn Prüfungen: Aktuelle Versin: 22.03.2016 BERECHTIGUNG Was heisst Vrziehen vn Prüfungen? Habe ich einen Anspruch auf Vrziehen vn Prüfungen? Wann bin ich berechtigt, einen Antrag
MehrStudienordnung der Universität Ulm im klinischen Studienabschnitt (3., 4. und 5. Studienjahr)
Studienordnung der Universität Ulm im klinischen Studienabschnitt (3., 4. und 5. Studienjahr) vom 06. April 2004 Der Senat der Universität Ulm hat auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät gemäß 45 Abs.
MehrPrüfungsordnung. Fachbereich Ernährung. Prüfungsordnung BSA Fachbereich Ernährung
Prüfungsordnung Fachbereich Ernährung BSA-Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Tel.: 0681-6855-0 Fax.: 0681-6855-100 E-Mail: info@bsa-akademie.de Internet: www.bsa-akademie.de po_bsa_fber
MehrOnline-Prüfungsanmeldung an der FK6 für BA-Studierende nach Bes. Prüfungsordnung 2013
Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Online-Prüfungsanmeldung an der FK6 für BA-Studierende nach Bes. Prüfungsordnung 2013 Was kommt jetzt? Grundlegende Informationen QIS-Portal:
MehrPrüfungen. Anmeldung/Krankmeldung. Bestehen und Nichtbestehen
Prüfungen Die Prüfungsleistungen werden grundsätzlich während der Prüfungswochen und außerhalb der Vorlesungszeit des Studiensemesters erbracht. Teilprüfungsleistungen können während des Semesters erbracht
MehrHIS-LSF/QISPOS. Bedienungshinweise für Studierende
HIS-LSF/QISPOS Bedienungshinweise für Studierende A. HIS-LSF und QISPOS - Erste Einführung B. Veranstaltungssuche in HIS-LSF C. An- und Abmeldung zu prüfungsrelevanten Leistungen (Prüfungsleistungen) und
Mehr> Hinweise für Studierende zur Nutzung von QISPOS
> Hinweise für Studierende zur Nutzung von QISPOS Inhaltsverzeichnis QISPOS - Prüfungsverwaltung... 3 1. LSF/QISPOS-Portal: Startseite und Login... 4 2. Funktionsübersicht... 5 3. An- und Abmeldung der
Mehr768a. Verordnung des Oberkirchenrats vom 23. Juli 1986 (Abl. 52 S. 211), geändert durch Kirchliche Verordnung vom 26. Mai 2014 (Abl. 66 S.
VO 2. Dienstprüfung Gemeindediakone und Jugendreferenten 768a 768a. Ordnung über die Zweite Dienstprüfung der Absolventinnen und Absolventen der Aufbauausbildung am Zentrum Diakonat (Bereich: Gemeindediakoninnen
MehrZwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014
Juristische Fakultät Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014 I. Anwendungsbereich und Zweck der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung
MehrStudienreglement für den Bachelor-Studiengang. Rechnergestützte Wissenschaften. Departement Mathematik
RSETHZ 323.1.0900.55 Studienreglement 2016 für den Bachelor-Studiengang Rechnergestützte Wissenschaften Departement Mathematik vom 24. Februar 2016 Artikel 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1 9 2. Kapitel:
Mehrgestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez ,
RSETHZ 333.0500.21 R DAS Pharmazie D-CHAB Reglement 2017 für das Weiterbildungsprogramm Diploma of Advanced Studies ETH Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung in Pharmazie am Departement Chemie und
MehrWegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Qualifikationsverfahren Kauffrau / Kaufmann EFZ Erweiterte Grundbildung (E-Profil) Wegleitung für die Kandidatinnen
MehrInformationen zu Prüfungen
FAKULTÄT FÜR KULTURWISSENSCHAFTEN Stand: 07.01.2015 Informationen zu Prüfungen In den B.A. und M.A. Studiengängen Ethnologie, VoIkskunde/ Europäische Ethnologie, Interkulturelle Kommunikation Inhalt: 1.
MehrAuszug aus dem Entscheid der Rekurskommission der Universität Bern vom 7. Mai 2008 i.s. X gegen RW Fakultät (B 26/07)
Rekurskommission der Universität Bern, Schanzeneckstrasse 1, Postfach 8573, CH-3001 Bern Universität Bern Rekurskommission Präsident: Prof. Dr. Hans Peter Walter Juristischer Sekretär: lic. iur. Lorenz
MehrPRÜFUNGEN BA ELEKTROTECHNIK. Übersicht, Ablauf, Ansprechpartner
PRÜFUNGEN BA ELEKTROTECHNIK Übersicht, Ablauf, Ansprechpartner Inhalt 2 Ansprechpartner Prüfungsordnung Prüfungsanmeldung und abmeldung Spezialfall: Prüfungen des ersten Semester Probleme Wiederholung
MehrAntrag auf Beurlaubung
Antrag auf Beurlaubung Zum Wintersemester 20 / (bis 15. Oktober) Zum Sommersemester 20 (bis 15. April) Matrikelnummer: Studiengang: Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Grund für eine Beurlaubung (Zutreffendes
MehrZugangsprüfungsordnung (ZuPO)
Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Prüfungskommission 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung 5 Durchführung der Prüfung und Bewertung 6 Bestehen
Mehr2. Wo finden die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler statt?
Allgemeine Information der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher (Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an
MehrInformationsveranstaltung zur Prüfungsanmeldung für die Staatsprüfung
Informationsveranstaltung zur Prüfungsanmeldung für die Staatsprüfung in den Studiengängen/Profilstudiengängen Lehramt/Europalehramt an Grundschulen, Haupt-, Werkrealschulen- und Realschulen, und den Erweiterungsfächern
MehrReglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im Informatik-Unterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen
Diplomprüfung für das Lehramt im Informatik-Unterricht R 414.57 Reglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im Informatik-Unterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen (vom 18.
MehrInformationen für die Studierenden der Fakultät E/IF
Informationen für die Studierenden der Fakultät E/IF Allgemeine Informationen zu den Bachelor-Studiengängen - Informatik - Automatisierung und Robotik (ab WS 2013/2014) - Erneuerbare Energien (ab WS 2013/2014)
MehrMerkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
Bezirksregierung Detmold Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
MehrAntrag auf Beurlaubung
Antrag auf Beurlaubung Zum Wintersemester 20 / (Vorlesungsbeginn) Zum Sommersemester 20 (Vorlesungsbeginn) Matrikelnummer: Studiengang: Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Grund für eine Beurlaubung (Zutreffendes
Mehr768e. Vom 23. Januar 2007 (Abl. 62 S. 337), geändert durch Kirchliche Verordnung vom 26. Mai 2014 (Abl. 66 S. 112, 117)
VO Abschlussprüfung theol.-diakon. Qualifizierung Schwäbisch Hall 768e 768e. Verordnung des Oberkirchenrats über die Abschlussprüfung der berufsbegleitenden theologisch-diakonischen Qualifizierung für
MehrBerufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren
Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ); Stand: 06.04.2017 Nr. Frage Antwort 1. Geltungsbereich und Zeitpunkt für Assessment 1.1. Für welche Studiengänge
MehrSynopse. Zuletzt geändert durch den neunten Änderungsbeschluss vom Rücktritt und Versäumnis 23 Rücktritt und Versäumnis
Synopse Zehnter Beschluss des Senats der JLU vom 13.07.2011 zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Modularisierte und Gestufte Studiengänge vom 21.07.2004 Zuletzt geändert durch den neunten Änderungsbeschluss
MehrKultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft. Amt für Berufsbildung und Berufsberatung EINSCHREIBEN
Kultur- und Sportdirektion Bildungs-, Prüfungsleiterin Rosenstrasse 25, Postfach 4410 Liestal Telefon 061/552 28 50 Telefax 061/552 28 06 E-mail johanna.waeckerli@bl.ch Internet www.afbb.bl.ch EINSCHREIBEN
MehrVorlesungsverzeichnis/Belegsystem Anleitung für Studierende
itservice@ash-berlin.eu 30.07.2015 Vorlesungsverzeichnis/Belegsystem Anleitung für Studierende 1.Login... 2 2. Persönliche Daten ansehen und überprüfen... 3 3. Belegung bzw. Abmeldung von Veranstaltungen...
Mehr