WEISUNG ZUR PRÜFUNGSPHASE AM SEMESTERENDE

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1 Prüfungsplanstelle ETH Zentrum, HG F 18 Rämistrasse 101 CH-8092 Zürich Tel WEISUNG ZUR PRÜFUNGSPHASE AM SEMESTERENDE VERBINDLICH FÜR ALLE KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN MIT SEMESTERENDPRÜFUNGEN IM HERBSTSEMESTER Allgemeine Hinweise 1.1 Rechtsgrundlagen Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich 1.2 Abmeldung / Anmeldung zur Wiederholungsprüfung Vergewissern Sie sich in mystudies, für welche Semesterendprüfungen Sie angemeldet sind. Semesterendprüfungen, die Sie nicht ablegen wollen, müssen Sie selbst aktiv abmelden. Die Anmeldung zu Semesterendprüfungen kann bis zwei Wochen vor Ende des Herbstsemesters 2016 ohne Begründung zurückgezogen werden, vorausgesetzt Sie haben keine Fristvorgabe zur Ablegung der Prüfungen in diesem Semester. Der letzte Abmeldetermin ist demnach: Sonntag, 11. Dezember 2016, Uhr Wenn Sie sich trotz Terminauflagen von Prüfungen abmelden möchten, so müssen Sie persönlich (vor dem Abmeldetermin, zu Bürozeiten) bei der Prüfungsplanstelle (HG F 18) vorbeikommen. Ab dem 12. Dezember 2016 ist eine Abmeldung nur aus Gründen höherer Gewalt möglich (z.b. Krankheit, Unfall oder andere schwerwiegende Vorkommnisse). Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen nicht helfen können, wenn Sie die Abmeldefrist versäumen oder vermeintliche Computerprobleme am letzten Tag der Abmeldefrist auftreten. Eine allfällige Anmeldung zur Repetition einer nicht bestandenen Semesterendprüfung in den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters muss zwischen Montag, 30. Januar 2017 und Sonntag, 19. Februar 2017, Uhr in mystudies erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu einer solchen Repetitionsprüfung erst dann möglich ist, wenn das Nichtbestehen des ersten Versuches von Ihrem Studiensekretariat verfügt wurde, d.h. in Ihrem Leistungsüberblick in mystudies aufgeführt ist. Seite 1

2 1.3 Prüfungstermine Prüfungsphase Die Prüfungsphase am Semesterende dauert vier Wochen und umfasst die letzten beiden Unterrichtswochen und die ersten beiden Wochen der daran anschliessenden Semesterferien. Für das Herbstsemester 2016 bedeutet dies: Montag, 12. Dezember Freitag, 23. Dezember 2016 sowie Montag, 9. Januar Freitag, 20. Januar 2017 Repetition Ist die Wiederholung einer Semesterendprüfung ohne erneutes Belegen der Lerneinheit möglich (solche Lerneinheiten sind im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet mit "Es wird ein Repetitionstermin in den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters angeboten") so findet die Wiederholung in der ersten oder zweiten Unterrichtswoche des unmittelbar nachfolgenden Semesters statt. Für Wiederholungsprüfungen des Herbstsemesters 2016 bedeutet dies: Montag, 20. Februar Freitag, 3. März 2017 WICHTIG: Der Wiederholungstermin darf nicht als Ausweichtermin für den ersten Versuch benützt werden. Zum Wiederholungstermin in den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters wird nur zugelassen, wer den ersten Versuch am Ende des unmittelbar vorangehenden Semesters nicht bestanden hat. (Ausnahmen siehe Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin) Prüfungsdatum Die genauen Termine der Semesterendprüfungen (sowie der Wiederholungsprüfungen) werden durch die Dozierenden bzw. die Departemente festgelegt. Falls Sie den Termin einer Semesterendprüfung bzw. Wiederholungsprüfung nicht kennen, so wenden Sie sich bitte direkt an die/den zuständige/n Dozierende/n oder an Ihr Studiensekretariat. Es liegt in Ihrer Verantwortung unbekannte Termine von Semesterendprüfungen in Erfahrung zu bringen. Unkenntnis über einen Prüfungstermin wird nicht als nachträglicher Abmeldungsgrund akzeptiert, womit die verpasste Prüfung als "Abbruch" gewertet wird und somit als nicht bestanden gilt. 1.4 Achtung Vergewissern Sie sich, vor allem bei schriftlichen Semesterendprüfungen, dass Sie alle Prüfungsdokumente abgegeben haben. Sobald Sie den Prüfungsraum einmal verlassen haben, werden "versehentlich eingepackte Prüfungsblätter" später nicht mehr entgegengenommen und bewertet. Fehlen die gesamten Prüfungsdokumente, so wird die Prüfung mit der Note 1 gewertet und gilt als nicht bestanden. Tragen Sie bei allen Prüfungen die Legitimationskarte (ETH-Karte) auf sich, um sich auf Verlangen ausweisen zu können. Wichtig ist, dass die Karte validiert und somit gültig ist. 1.5 Auskunftsstelle in den Akademischen Diensten Fragen im Zusammenhang mit Abmeldungen, Prüfungsabbrüchen oder auch allgemeine Fragen zur Prüfungsphase am Semesterende beantwortet die Prüfungsplanstelle der Akademischen Dienste: Telefon Seite 2

3 2 Leistungen auf dem Zeugnis / Zentrale Elemente 2.1 Leistungen auf dem Zeugnis / Abbrüche Es werden ALLE Lerneinheiten, in welchen ab dem Herbstsemester 2013 Prüfungen abgelegt wurden, entweder auf dem Zeugnis oder auf dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt, also auch alle nicht bestandenen Leistungen und alle Abbrüche (wegen Abbruch einer Arbeit oder Nichterscheinen an der angemeldeten Prüfung). Zusätzliche Hinweise: a. Um Abbrüche zu vermeiden, melden Sie sich bitte fristgerecht von Prüfungen ab, die Sie nicht ablegen werden. b. Wie bisher wird im Zeugnis bei der Repetition einer Leistungskontrolle nur der letzte Versuch aufgeführt. Mit der Repetition einer Leistungskontrolle kann somit eine ungenügende Note oder ein Abbruch aus dem ersten Versuch korrigiert werden. 2.2 Zentrale Elemente von Lerneinheiten Bei einigen Lerneinheiten ist die Teilnahme an sogenannten "zentralen Elementen" Voraussetzung, um die Leistungskontrolle bestehen zu können. ACHTUNG: Falls Sie ein solches zentrales Element nicht erfüllt haben und die/der Dozierende Sie daher schriftlich aufgefordert hat sich von der abschliessenden Prüfung abzumelden, so müssen Sie dies noch innerhalb der Abmeldefrist selbst über mystudies tun. Das Nichterfüllen eines zentralen Elements wird nicht als verspäteter Abmeldungsgrund akzeptiert. Wenn Sie sich wegen individuellen Terminauflagen nicht online abmelden können, müssen Sie vor dem Abmeldeende persönlich bei der Prüfungsplanstelle (HG F 18) vorbeikommen. 3 Abmeldung, Krankheit, Abbruch, Sonderfälle 3.1 Krankheit, Sonderfälle VOR Ablauf der Abmeldefrist Wenn Sie eine Prüfung ablegen, müssen Sie sich in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand befinden. Falls Sie trotz Kenntnis einer gesundheitlichen Störung physischer oder psychischer Art Prüfungen ablegen, nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf. Eine nachträgliche Prüfungsannullierung ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn Sie trotz einer gesundheitlichen Störung eine Prüfung antreten und danach abbrechen. Prüfungsabmeldungen vor Ablauf der Abmeldefrist müssen bis auf folgende Ausnahme nicht begründet werden: Falls Sie für die Prüfung Terminauflagen haben insbesondere wenn Sie die Prüfung repetieren und sich vor Ablauf der Abmeldefrist nicht in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand befinden, reichen Sie bei der Prüfungsplanstelle ein von einem ärztlichen Zeugnis begleitetes Gesuch um Prüfungsabmeldung und gleichzeitige Fristverlängerung ein. Es wird dann auch abgeklärt ob eine Verschiebung der Prüfung auf einen allfälligen Wiederholungstermin möglich ist. (Siehe hierzu Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin.) Seite 3

4 3.2 Krankheit, Sonderfälle NACH Ablauf der Abmeldefrist Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist, bzw. im Verlaufe der Prüfungsphase am Semesterende gesundheitliche Störungen physischer oder psychischer Art wahrnehmen oder aus anderen Gründen höherer Gewalt keine (weiteren) Prüfungen ablegen können, müssen Sie unverzüglich die Prüfungsplanstelle telefonisch benachrichtigen (Tel ). Im Gespräch mit der Prüfungsplanstelle wird geklärt, ob es sich um eine nachträgliche Abmeldung oder einen Abbruch handelt, ob evtl. eine Verschiebung auf einen allfälligen Wiederholungstermin (siehe hierzu Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin) möglich ist und wie weiter vorzugehen ist. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen höherer Gewalt nicht zu einer Prüfung antreten oder eine begonnene Prüfung abbrechen, müssen Sie dies vor Beginn der entsprechenden Prüfung respektive unmittelbar nach dem Abbruch der Prüfung, der Prüfungsplanstelle melden. Gesundheitliche Verhinderungsgründe sind in jedem Fall mit einem ärztlichen Zeugnis zu belegen, das im Original innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Meldung bei der Prüfungsplanstelle eingegangen sein muss. Verspätet geltend gemachte Verhinderungsgründe und verspätet eingereichte Arztzeugnisse werden nicht anerkannt. ACHTUNG Ärztliche Zeugnisse: Es werden nur begründete ärztliche Zeugnisse akzeptiert. Sie sind berechtigt, den behandelnden Arzt für dieses ärztliche Zeugnis von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Die vertrauliche Behandlung des ärztlichen Zeugnisses wird in jedem Fall garantiert. Nicht akzeptiert werden ärztliche Zeugnisse, welche: lediglich die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausweisen, von einer Person aus dem engeren Familienkreis, rückwirkend, oder primär gemäss Angaben des Patienten ausgestellt werden. Falls in derselben Prüfungsphase am Semesterende mehrere ärztliche Zeugnisse eingereicht werden, müssen sie von dem selben behandelnden Arzt ausgestellt worden sein. Legen Sie trotz einer gesundheitlichen Störung Prüfungen ab, nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf. Eine nachträgliche Prüfungsannullierung ist ausgeschlossen. Bleiben Sie ohne ausreichende Begründung einer Prüfung fern, so gilt diese als nicht bestanden und wird mit dem Begriff "Abbruch" vermerkt. Seite 4

5 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin Gemäss den Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung darf der Wiederholungstermin nicht als Ausweichtermin für den ersten Versuch benutzt werden. Ausnahmen können nur aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheit oder Unfall, bewilligt werden. Sollte in Ihrem Fall ein solcher wichtiger Grund vorliegen, so melden Sie sich bitte umgehend und vor dem regulären Prüfungstermin bei der Prüfungsplanstelle (Tel ). Für eine Verschiebung der regulären Semesterendprüfung auf den Wiederholungstermin werden in jedem Fall folgende Angaben bzw. Dokumente benötigt: Bestätigung ( genügt) der/des Dozierenden über den Termin der regulären Semesterendprüfung Ein Dokument, welches den von Ihnen vorgebrachten Grund für die Verschiebung der Prüfung bestätigt (z.b. ärztliches Attest) Diese Angaben bzw. Dokumente müssen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Meldung bei der Prüfungsplanstelle eingegangen sein. Die Prüfungsplanstelle wird Sie im Falle einer entsprechenden Bewilligung vom regulären Prüfungstermin abmelden. Folgendes liegt dann in Ihrer Verantwortung: Vergewissern Sie sich beim Dozenten ob ein Repetitionstermin angeboten wird. Melden Sie sich persönlich zwischen Montag, 30. Januar 2017 und Freitag, 17. Februar 2017 bei der Prüfungsplanstelle für den Repetitionstermin an. Die Rektorin der ETH Zürich Prof. Dr. Sarah M. Springman Seite 5

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