Neue Entgeltordnung Was ändert sich für die Beschäftigten
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- Frida Krüger
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1 Neue Entgeltordnung Was ändert sich für die Beschäftigten
2 Tarifvertrag Land TV-L ab November 2006 BAT Bundesangestellten Tarifvertrag MTArb Manteltarifvertrag für Arbeiter ohne Entgeltordnung bzw. Lohngruppenverzeichnis
3 Rückblick Überleitung der vorhandenen Beschäftigten aus BAT und MTArb in neue Entgeltgruppen - (Anlage 2 - außer Pflege) - Seit Eingruppierungen vorläufig bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung (Anlage 4 zum TV-Überleitung (TV-Ü) außer Pflege)
4 Eingruppierungen seit November Schritt: Eingruppierung nach altem Recht BAT/MTArb 2. Schritt: Zuordnung in Entgeltgruppen nach Anlage 4 TVÜ - Länder
5 Neue Entgeltordnung - I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Verwaltungsdienst Keinen Ausbildungsbezug abhängig von auszuübenden Tätigkeiten ; - ab EG 13 wiss. Hochschulausbildung zur Ausübung der Tätigkeiten gefordert - II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen - Gesundheitsberufe Abschnitt 10; Sozial- Erziehungsdienst Abschnitt 20; Beschäftigte in Technischen Berufen Abschnitt 22, - allerdings noch ohne Beschäftigte in der Datenverarbeitung jetzt Informationstechnik - III Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten - Facharbeiter, Pförtner, Anatomiehelfer, Gärtner, Aufzugmonteure, Kesselwärter etc. - IV Beschäftigte im Pflegedienst - Krankenschwestern, OP/Anästhesie, Lehrkräfte, Hebammen, Krankenpflegehelfer,
6 - Entgeltgruppe 1 bis 3 kein Ausbildungserfordernis - Entgeltgruppe 4 Ausbildungsdauer von weniger als 3 Jahren - Ab Entgeltgruppe 5 Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren
7 Überleitung der Beschäftigten in Neue Entgeltordnung - keine Überprüfung und Neufestsetzung EG 2 - EG 8 (nicht Pflege/nicht Arbeiter außer 2 Ü) - vorläufige Zuordnung nun Eingruppierung persönlicher Antrag auf Höhergruppierung möglich bis spätestens Besonderheit: Erziehungsurlaub/Sonderurlaub bis 1 Jahr nach Rückkehr ist Antrag möglich
8 Höhergruppierung in die nächst höhere Entgeltgruppe nach den üblichen Regeln 17 TV-L Mindest- bzw. Garantiebeträge bis EG Euro ab EG Euro nach der Stufe bzw. Stichtag am
9 Höhergruppierungs Beispiele EG 3 in EG 5 Zahnarzthelferinnen, Arzthelferinnen Kinderpfleger, Laboranten m. Abschluss EG 3 in EG 4 Masseure, Verwaltungsangestellte EG 5 in EG 6 Arzthelferinnen m. schwierigen Aufgaben Zahntechniker, Verwaltungsangestellte,
10 Beispiele EG 6 in EG 8 EG 6 in EG 7 EG 8 in kleine EG 9 MTA, PTA, Audiologie-, Diätass., Erzieher, Orthoptistinnen, Verwaltungsangestellte BTA, CTA, LTA, Laboranten MTA, PTA, Orthoptistinnen, CTA, LTA. Verwaltungsangestellte
11 Besonderheit Kleine EG 9 verlängerte Stufenlaufzeiten Stufe Jahre Stufe Jahre Stufe 4 = Endstufe Beispiele: EG 8 Stufe 2 / 3 EG 9 Stufe 2 (5 J) EG 8 Stufe 4 EG 9 Stufe 3 (9 J) EG 8 Stufe 5 / 6 EG 9 Stufe 4 80 % Jahressonderzahlung ab EG 9
12 Sozial- und Erziehungsdienst Vergütungsgruppenzulage Weitergewährung bei Übergeleiteten (vor ) Information bei der Personalabteilung ob Anspruch Antrag stellen bis
13 Was ist zu tun? 1. Individuelle Prüfung ob ggf. höhere Eingruppierung zwischen EG 2 und EG 8 insbesondere genannte Beschäftigtengruppen nicht Pflege/nicht Arbeiter außer EG 2 Ü Arbeitgeber führt keine Beratung durch
14 2. Auskunft bei Personalabteilung einholen derzeitigen Status am Musterbrief unter 3. Individuelle Berechnung (von EG 8 in EG 9!) 4. ggf. Antrag bis spätestens
15 Weitere Informationen PR- Aktuell Teilnahme an Teamsitzungen Einzelberatungen Internet
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Die Entgeltordnung ist in 4 Teile gegliedert, die jeweils mit römischen Ziffern (I-IV) gekennzeichnet sind.
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