Tarifinformationen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bremen und Bremerhaven
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- Hetty Schuler
- vor 7 Jahren
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1 Tarifinformationen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bremen und Bremerhaven Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, am hat ver.di es geschafft einen neuen Tarifvertrag für euch abzuschließen. Nun ist der Informationsbedarf natürlich groß. Bis der neue Tarifvertrag allerdings fertig geschrieben ist, dauert es noch ein wenig. Wir haben daher versucht, die wichtigsten Eckpunkte der Tarifeinigung für euch übersichtlich in Kurzform zusammenzustellen. 1. Gilt der Tarifvertrag überhaupt für mich? Das kommt leider noch darauf an, wo du arbeitest, da der neue Tarifvertrag ÖD nur mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgebern und dem Bund abgeschlossen werden konnte. Die Tarifgemeinschaft der Länder, entzieht sich derzeit noch der Reform. Der neue Tarifvertrag ÖD gilt danach: Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in Bremen und Bremerhaven, für Beschäftigte der ausgegliederten Gesellschaften und den Stiftungen ( hier Einzelfallüberprüfung notwendig ). Der Tarifvertrag ÖD gilt nicht: Für die Angestellten im öffentlichen Dienst in Bremen und Bremerhaven. Hier gilt der alte BAT weiter. Die Tarifverträge Arbeitszeit, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind allerdings gekündigt, d.h. die 40 Stundenwoche, sowie Kürzungen bei Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden schleichend durch neue Arbeitsverträge eingeführt. Alle Leistungen aus dem neuen TV ÖD, wie z.b. Einmalzahlungen etc. gelten für die Angestellten nicht. Deswegen müssen wir in den nächsten Wochen dafür kämpfen, dass alle Beschäftigten an dem neuen TV ÖD teilhaben! 2. Ab wann gilt der neue Tarifvertrag ÖD? Der neue Tarifvertrag ÖD und die neue Entgelttabelle gilt ab Oktober Allerdings gibt es die erste Einmalzahlung ( siehe unten ) bereits vor Oktober. Die Eingruppierungsmerkmale werden gerade überarbeitet und werden etwas später in den TV ÖD eingefügt. 3. Was sind die wichtigsten Regelungen im neuen Tarifvertrag ÖD? Der neue Tarifvertrag ÖD löst den alten BAT und BMTG ab. Es gibt keine Unterschiede mehr zwischen Arbeitern und Angestellten, es gibt eine einheitliche Entgelttabelle, es gibt Einmalzahlungen und eine Jahressonderzahlung. Zudem haben wir die Unkündbarkeit erhalten. Aber hier die wichtigsten Punkte im Überblick: a. Eine einheitliche Entgelttabelle Ab dem gibt es eine einheitliche Entgelttabelle für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst. Es gibt 15 Entgeltgruppen mit jeweils 6 Erfahrungsstufen. Die Ortszuschläge und Verheiratetenzuschläge sind in die Entgelttabelle mit eingearbeitet. Bezahlt wird also nicht mehr aufgrund des Lebensalters oder der familiären Gegebenheiten, sondern aufgrund der
2 Berufserfahrung. Die Erfahrungsstufen sind so aufgebaut, dass gerade die Jüngeren zu schnellen Erfahrungsaufstiegen kommen, so sollen mehr Leistungsanreize geschaffen werden. Auch das ist neu: Wer in seinen Leistungen erheblich über den Durchschnitt liegt, kann schneller aufsteigen. Wer erheblich unter dem Durchschnitt liegt, bei dem kann die erforderliche Erfahrungszeit verlängert werden. So sind die Entgeltgruppen unterteilt: EG 1-4: un-/ angelernte Tätigkeiten und Ausbildungen unter 3-jährig Ab EG 5: 3 jährige Ausbildungen Ab EG 9: Fachhochschulabschluß / Bachelor Ab EG 13: Hochschulabschluß Mindestens zweieinhalbjährige Ausbildungen nach altem Recht sind mit den 3 jährigen Ausbildungen gleichgestellt. Wichtig: Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben werden gleichgestellt! So sieht die neue Tabelle aus: Tabelle TV öd (Tarifbereich Ost entsprechend jeweiligem Anpassungssatz, zur Zeit 92,5 vh) Grundentgelt Entwicklungsstufen Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren ,1a a/2b c je 4 Jahre a nur VKA VKA: Ang VGr Ib BAT mit Aufstieg VGr Ia BAT keine Stufe 6 2a Endstufe Bund und VKA für Arbeiter der LGr 9; Stufe 4 nach 7 Jahren in der Stufe 3 2b Endstufe Bund Ang Vb BAT ohne Aufstieg und Aufsteiger Vb aus Vc BAT; Stufe 3 nach 5 Jahren in der Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3 2c VKA: Vb BAT ohne Aufstieg und Aufsteiger Vb aus Vc BAT; Stufe 5 nach 9 Jahren in der Stufe 4 3 Endstufe Bund für Arbeiter der LGr 2 mit Aufstiegen nach LGr 2a und LGr 3 und Angestellte VGr VIII BAT mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach VGr VII BAT
3 4 Endstufe für Angestellte VGr X BAT mit Aufstiegen nach VGr IXb bzw. IX BAT, sowie Arbeiter LGr 1 mit Aufstieg nach LGr 1a Übergeleitet wird auf Basis eures heutigen Bruttoeinkommens. Hierzu wird es noch eine gesonderte Information geben! Wichtig: Ab Oktober tritt erst die neue Tabelle in kraft! b.einmalzahlung Ihr erhaltet eine Einmalzahlung. Die Arbeitgeber wollten erst eine Nullrunde durchsetzen, weil es bei der Überleitung in die neuen Tabellen für viele von euch zu mehr Geld in der Tasche kommt. Allerdings hat ver.di sich hier durchgesetzt. Ihr bekommt jeweils in 2005, 2006 und 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR. Konkret: 100 Euro zum 01. April, 01.Juli und 01. Oktober 2005 Jeweils 150 Euro zum 01. April und 01.Juli 2006 und 2007 Danach wird neu verhandelt. b. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Für 2005 und 2006 bekommt ihr eine Jahressonderzahlung in Höhe eures bisherigen Weihnachts und Urlaubsgeldes. Ab 2007 gibt es eine soziale Staffelung der Sonderzahlung: für die EG % der Jahressonderzahlung für die EG % der Jahressonderzahlung für die EG % der Jahressonderzahlung Außerdem wird die Jahressonderzahlung ab 2007 dynamisiert, d.h. sie erhöht sich wie eure Entgelte in den Tarifrunden prozentual. c. Meistbegünstigungsklausel Die Tarifvertragsparteien haben eine sogenannte Meistbegünstigungsklausel abgeschlossen. Viele fragen sich: Was bedeutet das eigentlich für mich? Die Meistbegünstigungsklausel bedeutet, dass wenn ver.di mit einem oder mehreren Ländern, z.b. mit dem Land Bremen, einen eigenen Tarifvertrag abschließt, der unterhalb des Niveaus des TV ÖD liegt ( z.b. der oft vom Senat geforderte Solidarpakt ), dann können sich die Kommunen und der Bund bundesweit dieser Regelung anschließen. Ganz konkret: Käme es in Bremen mit ver.di zu Sonderreglungen, dann hätte das Auswirkungen auf alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst bundesweit. Das bedeutet damit auch für Bremen: Es KANN keine abweichende Regelungen zum abgeschlossenen TV ÖD für die Angestellten in Bremen und Bremerhaven geben, denn damit wäre der ganze Tarifabschluß ÖD hinfällig.
4 d. Arbeitszeit Dies war ein schwieriger Knackpunkt in den Verhandlungen. Die Arbeitgeber haben auf Kompromissen bestanden, sonst wären die 2 jährigen Verhandlungen um einen neuen Tarifvertrag gescheitert. Ver.di hat sich hier auf folgenden Kompromiss verständigen können: Beschäftigten des Bundes: In Ost wie West 39 h / Woche Beschäftigte im Bereich VKA ( z.b. Arbeiter ): 38,5 h / Woche. Hier gibt es zusätzlich eine sogenannte Öffnungsklausel, d.h auf landesbezirklicher Ebene kann durch einen zusätzlichen Tarifvertrag die Arbeitszeit auf bis zu 40 h / Woche angehoben werden. Das bedeutet, wir haben uns zwar im Bereich Arbeitszeit bewegen müssen, aber ohne ver.di können die kommunalen Arbeitgeber keine 40 h / Woche einführen und wir sind hier weiterhin der Ansicht, dass Arbeitszeiterhöhung Arbeitsplätze vernichtet. Die Öffnungsklausel wird nur dort zum Einsatz kommen, wo Fachkräftemangel herrscht und ein entsprechender Lohnausgleich verhandelt werden kann. Ansonsten wurde zum Thema Arbeitszeit vereinbart: Die Arbeitszeit wird um gesetzliche Feiertage vermindert. Der Ausgleichszeitraum beträgt 1 Jahr. Nachtarbeit gibt es von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Pausen in Wechselschicht sind Arbeitszeit. e. Zeitzuschläge Folgende Zeitzuschläge wird es ab Oktober im TV ÖD geben: Überstunden: EG 1 EG 9 => 30 % EG 10 EG 15 => 15 % Nachtzuschläge: => 20 % ( 21:00 Uhr 6:00 Uhr ) Samstagszuschlag: => 20 % ( 13:00 Uhr 21:00 Uhr ) Sonntagszuschlag: => 25 % Feiertagszuschlag: => 35 % Heiligabend / Silvester : => 35 % ( ab 6:00 Uhr ) Schichtzulage I: => 40 Euro ( 0,24 EUR je Stunde ) Schichtzulage II: => 105 Euro ( 0,63 EUR je Stunde ) f. Arbeitszeitkonten Neu ist auch die Möglichkeit, Arbeitszeitkonten einzurichten. Dies kann zusammen mit dem Betriebsrat oder Personalrat vereinbart werden. Auf dieses Arbeitszeitkonto können z.b eure Zeitzuschläge gebucht werden, wenn ihr das möchtet. Ihr entscheidet euch also freiwillig dazu. Bei Besteuerung von Zeitzuschlägen ist dies bestimmt eine interessante Möglichkeit.
5 Arbeitszeitkonten müssen errichtet werden, wenn euer Betriebsrat oder euer Personalrat mit dem Arbeitgeber Arbeitszeitkorridore ( bis zu 45 h / Woche möglich ) oder eine Rahmenarbeitszeit ( bis zu 12 h / Tag möglich ) vereinbart. Die in diesen vereinbarten Zeiträumen abgeleisteten Stunden sind dann zuschlagsfrei. g. Unkündbarkeit und Kündigungsfristen Der Ausschluß betriebsbedingter Beendigungskündigungen bleibt wie bisher in kraft. Kündigungsfristen für Beschäftigte => grundsätzlich 1 Monat zum Monatsende. Innerhalb der ersten 6 Monate kann eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart werden Kündigungsfristen des Arbeitgebers => Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr auf 6 Wochen, mind. 5 Jahre auf 3 Monate, mind. 8 Jahre auf 4 Monate, mind. 10 Jahre auf 5 Monate, mind. 12 Jahre auf 6 Monate, mind. 15 Jahre auf 7 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. h. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Der Krankengeldzuschuß, für den Fall, dass ihr länger als 6 Wochen krank seit, wird künftig längstes bis zum Ende der 39. Krankheitswoche gezahlt ( jetzt Ende 26. KW ) i. Urlaub Ihr wollt euren Erholungsurlaub nehmen? Die Anzahl eurer Urlaubstage: Bis zum 30. Lebensjahr: 26 Urlaubstage Bis zum 40. Lebensjahr: 29 Urlaubstage 40 Jahre und älter: 30 Urlaubstage j. Leistungsbezahlung Ab 2007 gibt es für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leistungsorientierte Entgeltbestandteile. Finanziert wird der Leistungstopf aus z.b. Lohn und Vergütungsrunden und Rückflüssen aus Besitzständen wird begonnen mit einem Volumen von 1 % der Jahresendgeltsumme des Vorjahres. Steigen soll das Volumen in den nächsten Jahren auf 8 %. Ausgestaltet wird die leistungsorientierte Vergütung durch Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen. Kommt es zu keiner Einigung eures Personalrates mit dem Arbeitgeber, so gilt der Tarifvertrag. Zwingend muß der Leistungstopf an euch ausgeschüttet werden, das bedeutet euer Geld darf nicht durch angebliche Schlechtleistung zur Haushaltssanierung herangezogen werden. Am Ende des Jahres muß der Leistungstopf an euch zurückgehen. Die genauen Regelungen für euch ergeben
6 sich ab 2007 durch eure Personalräte. Ver.di hat hier den tarifvertraglichen Rahmen geschaffen, damit die Leistungsbezahlung für euch eine Chance ist, mehr zu verdienen, und der Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht missbrauchen kann. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dies ist lediglich eine Kurzübersicht. Wir werden für euch in den nächsten Monaten Schulungen und Veranstaltungen durchführen. Auch wird es noch ausführlicheres Informationsmaterial gerade für die Überleitung in die neue Tabelle geben. Sobald der Tarifvertragstext steht, werden wir für euch diese Informationen aufbereiten. Anja Felstehausen
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