Standards der Jugendhilfe/ Betriebserlaubnis gem. 45 ff. SGB VIII

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1 Die Betreuung von UMF ist für die stationäre Jugendhilfe kein neues Thema. Viele Träger leisten in diesem Arbeitsfeld seit vielen Jahren hervorragende Arbeit. Der hohe Anstieg der UMF stellt die Jugendhilfe aber nun vor neue Herausforderungen. Es gilt weiterhin, dass die Betreuung von UMF integriert in die bisherigen Betreuungsformen ( eingestreute Plätze etc.) oder spezialisiert als UMF-Angebot stattfinden kann. 22. April 2015 Folie 1

2 Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge sind vor allem minderjährig, daher gelten die Standards der Jugendhilfe. Sämtliche gesetzliche und untergesetzliche Änderungen, die die Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Unterstützung von UMF betreffen, haben sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von UMF auszurichten. 22. April 2015 Folie 2

3 Ausländische Kinder und Jugendliche können unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Leistungen der Kinder-und Jugendhilfe erhalten, wenn sie ihren tatsächlichen Mittelpunkt der Lebensführung in Deutschland haben. Die rechtlichen Grundlagen UN-Kinderrechtskonvention und die EU- Richtlinie 2013/33/EU (sog. EU-Aufnahmerichtlinie ) sind handlungsweisend. 22. April 2015 Folie 3

4 Betreuungssettings für UMF, die betriebserlaubnispflichtig sind: Institutionalisierte, regelhafte Erstaufnahme Inobhutnahme mit und ohne Clearingverfahren Regelbetreuung Intensivbetreuung (z.b. für traumatisierte Flüchtlinge) Verselbständigung 22. April 2015 Folie 4

5 Betreuungssettings für UMF, bei denen die Betriebserlaubnispflicht zu prüfen ist: Spontane, nicht institutionalisierte Erstaufnahme aufgrund eines zeitweisen, hohen Anstiegs der jungen Flüchtlinge (Feldbetten, Matratzen etc.) Wichtig ist hier die Kommunikation zwischen Jugendamt, Träger und Landesjugendamt. 22. April 2015 Folie 5

6 Darstellung der UMF-Angebote in der Konzeption: Die Betreuungssettings für die UMF müssen in der Konzeption dargestellt werden. Hierbei sind die räumlichen, personellen und pädagogischen Rahmenbedingungen zu beschreiben. 22. April 2015 Folie 6

7 Folgende Themen sind in der Arbeit mit den UMF für die stat. Jugendhilfe besonders zu beachten und konzeptionell zu beschreiben: - Clearingverfahren, insbes. intensivierte Prüfung der Möglichkeit der Zusammenführung der erweiterten Familie (Geschwister, Onkel, Tanten etc.) - Hinwirken auf Bildungszugang (Spracherwerb, Beschulung etc.) - Fluchtgeschichte (Traumata) - Medizinische Versorgung (Infektionskrankheiten etc.) - Klärung der Verbleibensberechtigung - Anschlusshilfe 22. April 2015 Folie 7

8 Link-Liste UMF: - Ministerium für Inneres und Kommunales (Ausländerfragen), - Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (Kinder und Jugend), mfkjks.nrw.de - Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (Umgang mit UMF), bagljae.de - Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.v., b-umf.de - Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, baff-zentren.org 22. April 2015 Folie 8

9 - - Bundesverband für Erziehungshilfe e.v., afet-ev.de - Studie In erster Linie Kinder Flüchtlingskinder in Deutschland, unicef.de - Evaluation UMF, Kooperationsprojekt von BVkE (Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.v.) und IKJ (Institut für Kinder- und Jugendhilfe), bvke.de - ISF Ruhr (Institut für interdisziplinäre Sozialisationsforschung), isfruhr.de - Vormundschaftsstudie Herausforderungen und Chancen, b-umf.de Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bamf.de 22. April 2015 Folie 9

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