BERUFSPOLITIK UND FACHINFORMATIONEN FÜR DEN DIABETES-ARZT INHALT

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1 in die Bewertung einbeziehen, die im Bericht nicht publiziert werden dürfen oder geschwärzt werden müssten. Sein Ergebnis wäre dann nicht mehr transparent und nachvollziehbar. Auf Basis unvollständiger Daten zu bewerten, ist offenkundig nicht sinnvoll, da das Ergebnis unabsehbar verzerrt sein kann. Dies könnte vor allem bei Insulin degludec in der Kombina- D G Die Zeitkosten für Menschen mit Diabetes wurden in einem auf der DDG-Tagung vorgestellten Projekt ermittelt. Berufspolitik Seite 6 Amnog er Zusatznutzen von Insulin degludec ist nicht belegt. So das Fazit des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit Das mysteriöse Modul 5 BERUFSPOLITIK UND FACHINFORMATIONEN FÜR DEN DIABETES-ARZT Amnog: Diskussion um SGLT2-Hemmer S. 2 Empagliflozin: In Deutschland eingeführt S. 14 Adipositas: Aktuelles für die Klinik S. 16 Spezial: Insuline und Messgeräte ab S. 22 Der Iqwig-Bericht zu Degludec ist da. Wer eine wissenschaftliche Bewertung des Nutzens der Basalinsulin-Neuheit erhofft hatte, wird enttäuscht: Ausschlaggebend für die Bewertung sind Formalien. Foto: Markus Bäcker, pixelio.de Zahl des Monats: 8 weitere SGLT-2-Hemmer sind neben den drei in Deutschland bereits auf dem Markt befindlichen noch in der Entwicklung. Quelle: Prof. Dr. med. Stephan Matthaei, Einführungs-Pressekonferenz Empaglifl ozin am in Ingelheim. Wir setzen unsere Berichterstattung vom ADA-Kongress in San Francisco fort. Aktuelles ab Seite 12 ten der pharmakologischen Daten im Vergleich zu anderen Basalinsulinen im Gesundheitswesen, das in sei- INHALT Kein Beleg ist auch keine Lösung Daten als vertraulich gekennzeichnet, das Iqwig kann jedoch keine Daten Hoffen auf G-BA und Spitzenverband In seiner Stellungnahme zum Iqwig- Bericht kritisierte Novo Nordisk, Nr. 5 September Jahrgang und aufgrund der publizierten kontrollierten Studien, die im Vergleich Der an der Nutzenbewertung von Degludec Interessierte muss erfahren, dass die Bewertung dem tatsächli- zu anderen langwirkenden Insulin- ner frühen Nutzenbewertung gemäß dass das Dossier, das ein Pharmaun- chen Nutzen von Degludec für Men- analoga unter Degludec größtenteils Amnog überprüfen sollte, ob das schen mit Diabetes nicht gerecht eine geringere Hypoglykämierate neue Basalinsulin von Novo Nordisk ternehmen zu dieser Bewertung werde. Man habe umfangreiche zeigen würden. DDG und ihre Ar- (Tresiba ) einen Zusatznutzen bietet. einreicht, fünf so genannte Module Studiendaten und Hintergrundinfor- beitsgemeinschaft Diabetes und Die Schlussfolgerung Zusatznut- umfasst. Im Falle von Degludec kann mationen zur Bewertung vorgelegt, Geriatrie gehen detailliert auf die zen nicht belegt ist für den Diabe- zur Verwirrung des Lesers weiter bei- das Unternehmen bedauerte, dass Versorgung der großen Gruppe älte- tesbereich nichts Neues, Details der tragen, dass die Nutzenbewertung in das Iqwig das Dossier trotzdem als rer Menschen mit Diabetes ein. Eine Begründung dagegen schon. Das zwei Bewertungsmodule unterteilt inhaltlich unvollständig bezeichnet Metaanalyse von Sorli und Kollegen Iqwig kritisiert, der Studienpool des ist, je eines für die Indikationen Typ-1- habe. Wir werden das nun anste- habe 2013 gezeigt, dass gerade bei Dossiers sei zum Teil unvollständig, und Typ-2-Diabetes. Diese Module hende Stellungnahmeverfahren dazu Menschen über 65 Jahren mit Typ 2 wichtige Angaben zu Methodik und Ergebnissen von Studien würden haben aber nichts mit den fünf Modulen des Dossiers zu tun. tionstherapie mit oralen OAD sowie mit kurzwirksamem Insulin (mit oder nutzen, dem G-BA unsere Position und die Argumente für Tresiba noch- Diabetes die Rate der von nächtlicher Modul 5 enthält unter anderem Do- ohne OAD) Einfluss auf die Aussagen Hypoglykämie betroffenen Patienten fehlen und der Hersteller widerspre- kumente, die für die Aussagen in mals darzulegen, kündigt Krisja in der Degludec-Gruppe geringer als che der Veröffentlichung von Daten. zum Zusatznutzen von Insulin deglu- Vermeylen, Geschäftsführerin von Letzteres ist, darauf weist das Iqwig selbst hin, ein Präzedenzfall in der den Modulen 2 bis 4 herangezogen werden, also die inhaltlichen Details zu diesen Aussagen. Dies sind dec haben, so das Institut in einer Pressemeldung. Novo Nordisk Deutschland, an. Für das weitere Verfahren setze man auf unter Glargin war. Der Vorteil der reduzierten Hypoglykämiegefahr, vor allem nachts, sei äußerst wichtig für leidlich jungen Geschichte des Am- so verschiedene Informationen wie den Dialog mit allen Beteiligten. Ältere, da Hypoglykämien bei ihnen nog. Als im Studienpool fehlend Wir sind zuversichtlich, dass wir als besonders gefährlich angesehen nannte das Iqwig die Studie mit dem die Volltexte der in den einzelnen Modulen zitierten Quellen, der Be- gemeinsam mit dem G-BA und werden, betont die DDG. Kürzel NN , das ist die Be- dem Spitzenverband der Ge- gin BB T1 genannte Vergleichsstudie wertungsbericht der Zulassungsbehörden oder die Studienberichte setzlichen Krankenkassen eine Vergleichstherapien von Degludec und Detemir bei Typ-1- und Studienprotokolle. Bei letzteren Lösung finden werden, die Diabetikern mit Insulin Aspart als Bolus-Komponente. werden Daten zu allen Studien gefordert, die der Zulassungsbehörde im es Menschen mit Diabetes in Deutschland ermöglicht, Der G-BA hat für Typ-1-Diabetes die Kombination eines langwirksamen,, PVST, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, G Zulassungsdossier übermittelt wurden und deren Studienberichte im Zulassungsdossiers enthalten sind, sowie zu allen Studien, für die der pharmazeutische Unternehmer Sponsor ist oder auf andere Weise finanziell beteiligt ist, und zwar zu abgeschlossenen und abgebrochenen Studien. Laut Iqwig enthielt das Degludec- Dossier in den Modulen 1 bis 4 nicht alle für die Nutzenbewertung notwendigen Informationen zu Methodik und Ergebnissen der Studien. Diese wären zwar in Modul 5, doch für dieses kann das Pharmaunternehmen angeben, welche der dortigen Daten nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Offenbar waren die das Iqwig teressierenden in- Grafi k: Leitfaden Erstellung und Einreichung eines Dossiers zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V des G-BA, Stand: So ist ein Dossier zur Nutzenbewertung nach dem Amnog aufgebaut. langfristig von den Vorteilen von Tresiba zu profitieren, so Vermeylen weiter. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft teilt die Einschätzung des Iqwig ebenfalls ner Stellungnahme vom 20. August schreibt. Man sehe zu- geringen Zusatznutzen bei Betrach- mit einem kurzwirksamen Humaninsulin als Vergleichstherapie bestimmt. Bei Typ-2-Diabetes hat der G-BA hierfür in der Monotherapie Humaninsulin definiert, die Kombination von Insulin degludec mit oralen Antidiabetika soll mit Humaninsulin plus Metformin verglichen werden und die Kombination von nicht, wie sie in ei- Degludec plus kurzwirksamem Insulin (mit oder ohne OAD) mit Humaninsulin, gegebenenfalls ergänzt um Metformin. Aus Sicht der der DDG wäre die adäquate Vergleichssubs- mindest einen tanz allerdings Insulin glargin, da zu ihm die umfassendste Studienlage vorliegt. Durch das Festhalten von Humaninsulin als Vergleichstherapie werden Patienten wissentlich einem erhöhten Hypoglykämierisiko ausgesetzt. Die DDG verurteilt diese unethische Vorgehensweise, die in der internationalen Diabetologie auf einheitliches Unverständnis stößt, auf das Schärfste, macht die Fachgesellschaft klar. ms Lesen Sie dazu auch unser Interview mit Krisja Vermeylen, Geschäftsführerin von Novo Nordisk Deutschland, auf S. 4! 01-08_Berufspolitik.indd :58:31 media.kirchheim-verlag.de

2 Nachrichtenzeitung für Diabetologen und diabetologisch tätige Ärzte Kurzcharakteristik Diabetes News ist die aktuelle und praxisbezogene Nachrichtenzeitung für alle Diabetologen und diabetologisch tätigen Ärzte. Mit betont journalistischem Anspruch widmet sich die Zeitung als Forum insbesondere niedergelassener Diabetologen allen relevanten Themen in Praxis und Forschung. Publizistischer Schwerpunkt von Diabetes News ist die aktuelle Berichterstattung und Kommentierung der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik im besonderen Bezug auf die Interessen der deutschen Diabetologen. Chefredaktion Chefredakteur Marcus Sefrin Telefon +49 (0) 41 31/ Telefon +49 (0) 41 31/ Mediaberatung Michael Krotwaart Telefon +49 (0) 61 31/ Telefax +49 (0) 61 31/

3 Anzeigenformate und Preise Anzeigenpreisliste Nr. 13, gültig ab 1.1. Auflage Druckauflage: Exemplare Tatsächlich verbreitete Auflage (tva) Exemplare Redaktioneller Teil Format ( inkl. Farbe, 4c ) Breite x Höhe (mm) Anschnittformate ( zzgl. je 3 mm ) Preis 2x Fullsize 588 x x ,- Auflagenkontrolle / Auflagenanalyse 3. Quartal 2013 Zeitschriftenformat 302,5 mm breit x 425 mm hoch (Euroformat) Satzspiegel 285 mm breit x 389 mm hoch Spaltenzahl: 5 Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen Offsetdruck, digitale Datenübertragung per ISDN, oder CD. Andruck/Proof erwünscht. Bitte beachten Sie unbedingt unser Informationsblatt zur Anlieferung digitaler Anzeigendaten. Erscheinungsweise 6 mal im Jahr Fullsize 284 x ,5 x ,- A4 hoch 210 x ,- A5 hoch 148 x ,- Streifen quer 284 x ,- A6 hoch 105 x ,-

4 Sonderplatzierungen auf Anfrage Rabatte (bei Abnahme innerhalb eines Abschlussjahres) Mengenstaffel Malstaffel 3 Seiten 5 % 3 Anzeigen 3 % 6 Seiten 10 % 6 Anzeigen 6 % 9 Seiten 15 % 9 Anzeigen 10 % 12 Seiten 20 % 12 Anzeigen 15 % Beilagen und Advertorials sind nicht rabattierbar. Beilagen Format bis A4, Gewicht bis 25 g 2.800,- über 25 g auf Anfrage Zahlungsbedingungen Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bankverbindung: DE BIC: mvbmde55 Agenturprovision 10 % Verlag VERLAG KIRCHHEIM + CO GMBH Hausanschrift Postanschrift Postfach 25 24, Mainz Internet Mediaberatung Michael Krotwaart Telefon +49 (0) 61 31/ Telefax +49 (0) 61 31/ krotwaart@kirchheim-verlag.de Sonderwerbeformen auf Anfrage

5 Aus gabe Erscheinungstermin und Druckunterlagenschluss Schwerpunktthema Auflage Diabetisches Fußsyndrom mikrovaskuläre Komplikationen * KHK Diabetes bei Kindern und Schwangeren Insuline / Messgeräte ** Lebensstil * Auslage zur Jahrestagung DDG Mai Berlin ** Auslage zur Herbsttagung DDG November Düsseldorf

6 zur Anlieferung digitaler Anzeigendaten Sehr geehrter Kunde, wir möchten, dass alle Anzeigen in optimaler Qualität erscheinen. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Sie übermitteln Ihre Anzeige per Datenträger oder online. Dadurch werden kostenpflichtige Nachbearbeitungen und Fehlbelichtungen weitestgehend vermieden, und die Anzeige kommt im Heft richtig zur Geltung. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf diesem Blatt. Datenformate Bitte liefern Sie eine unseparierte Datei im Format PDF, EPS oder TIFF. Die Datei muss druckfähig sein, d.h. alle verwendeten Schriften sind einzubetten, Halbtonbilder benötigen eine Auflösung von 300dpi, Strichbilder mindestens 600dpi. Wir empfehlen speziell die Anwendung der internationalen Norm PDF/X-3 zur Datenerzeugung. Infos unter Offene Dateien (z. B. QuarkXPress, InDesign) sind zu vermeiden. Hinweise zur PDF-Erstellung finden Sie in unserem Service-Portal unter Datenträger Wir empfehlen die Anlieferung auf CD-ROM oder DVD. Datenübermittlung über Service-Portal oder per Hier erhalten Sie Support bei der Datenerstellung, Hilfe bei der PDF-Umsetzung sowie die Möglichkeit, Daten direkt zu übermitteln. PDF-Daten werden automatisch online geprüft. Eventuelle Fehler werden sofort in Ihrer zu übermittelnden Datei angezeigt. Auf Wunsch können Sie diese Fehler automatisch korrigieren lassen. Farbraum Alle Druckobjekte werden im standardisierten Offsetdruck auf Rollen- oder Bogenmaschinen hergestellt. Gedruckt wird mit den Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz (CMYK). Zur Konvertierung und Kontrolle des Farbraums werden die Standard-Profile der ECI verwendet. Kostenloser Bezug der Pakete ECI_Offset_2009 und ecirgbv20 gibt es im Downloadbereich von Prüfdruck (Proof) Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeiten den FOGRA / UGRA Medienkeil in der aktuellen Version enthalten. Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen. Dieser ist zu beziehen bei Hinweis: Trotz standardisierten Drucks kann es gegenüber dem Kundenproof zu geringen Farbabweichungen kommen, die sich innerhalb den vorgegebenen Toleranzen bewegen. Lieferung Für digitale Anzeigen gilt der Anzeigenschluss als Liefertermin für Druckunterlagen. Archivnummer Die Archivnummer entnehmen Sie bitte Ihrer Auftragsbestätigung. ACHTUNG: Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Angabe Ihrer Archivnummer, da nach dieser Nummer Ihre Anzeige geprüft und der Ausgabennummer zugeordnet wird. Ihr Ansprechpartner und Lieferadresse für Datenträger und Proofs Fronz-Daten-Service, Frau Anja Ingenillem Marktweg 42, Geldern, Tel: 02831/ , Fax/Tel: 02831/ , kirchheim@fronz-daten-service.de

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Diese Geschäftsbedingungen, die schriftliche Auftragsbestätigung und die jeweils gültige sind für jeden, Einhefter-, Durchhefter- und Beilagen-Auftrag maßgebend. Der erteilte Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter Vorbehalt der inhaltlichen Prüfung durch die Redaktion. Die Redaktion prüft sowohl das angebotene Produkt als auch die Produktdarstellung in der Anzeige. Wird das Produkt oder die Darstellung in der Anzeige von der Redaktion abgelehnt, so erlangt die Auftragsbestätigung keine Rechtsverbindlichkeit. 2. Der Verlag behält sich vor,, Einhefter-, Durchhefter- und Beilagenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Storniert der Auftraggeber Anzeigen und verringert sich dadurch das Auftragsvolumen, so kann der Verlag eine Rabattrückbelastung vornehmen. 4. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Der Auftraggeber ist bei teilweise fehlerhaftem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung nur dann berechtigt, wenn durch die Mängel der Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigt wurde. 5. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. 6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich (siehe dazu: zur Anlieferung digitaler Anzeigen). Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. 7. Probeabzüge werden auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Änderungen oder Korrekturen kann der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. 8. Die Rechnung ist innerhalb der aus der ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweils gültigen Basissatz der Europäischen Zentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Insolvenz und Vergleich entfällt jeglicher Nachlaß. 9. Der Verlag liefert mit der Rechnung ein Belegheft. 10. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. 11. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 12. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. 13. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Mainz.

8 ShutterLink Bei Print bewegt sich was! QR-Codes sind von gestern, die Zukunft heißt Augmented Print mit ShutterLink! Anders als beim QR-Code ist Ihre Anzeigenwerbung selbst der unsichtbare Code, über den der Leser mehr Informationen zu Ihrem Produkt oder Unternehmen erhält. Stand: Werten Sie Ihre Printanzeige mit der erfolgreich etablierten ShutterLink -Marke auf und führen den Leser damit unkompliziert und schnell zu Ihrem erweiterten Angebot in der digitalen Welt. Beispiele für ShutterLink -Inhalte: Webvideo/TV-Spot Landingpage Podcast PDF Weitere Informationen? Einfach ShutterLink -App nutzen oder media.kirchheimverlag.de aufrufen! ShutterLink ist eine Marke des Kirchheim-Verlags.

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