Schwerpunkt: Ambulante Hospizarbeit nach 39a Absatz 2 SGB V
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- Wilhelm Jaeger
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1 Informationen zu Experten, Schwerpunkten, s Schwerpunkt: Ambulante Hospizarbeit nach 39a Absatz 2 SGB V Experte: Erich Lange Industriekaufmann, Krankenpfleger mit Palliative-Care Weiterbildung, Lehrer für Pflegeberufe Gründung der Hospizbewegung im Kreis Warendorf und Vorsitzender bis 1997, seit 1996 hauptamtlicher Koordinator des Vereins und seit 2001 Leiter und Geschäftsführer des stationäres Hospizes St. Michael in Ahlen, 12 Jahre Vorstandsmitglied im Hospiz- und PalliativVerband Nordrhein-Westfalen. Stellvertretender Vorsitzender des DHPV Forderungen nach Referentenentwurf, die im Kabinettsentwurf berücksichtigt wurden: Neben den Personalkosten sollen auch die Sachkosten berücksichtigt werden, die finanzielle Förderung durch die Krankenkassen soll zeitnäher erfolgen, ambulante Hospizarbeit soll in vollstationären Pflegeeinrichtungen stärker berücksichtigt werden, ebenso die in Krankenhäusern erbrachten Sterbebegleitungen Was nachzubessern ist Beratungs- und Koordinationsleistungen ambulanter Hospizdienste müssen finanziert werden, denn sie stellen das für eine umfassende Versorgung und Begleitung der Betroffenen notwendige Versorgungsnetzwerk sicher, zu unterscheiden sind hier auch die Beratungen durch die Krankenkassen (kurze, sachorientierte Beratungsgespräche) von den umfassenden und begleitenden Beratungsleistung durch ambulante Hospizdienste. Bei einem solchen Beratungsgespräch geht es nicht allein um Faktenwissen, sondern auch um psychosoziale Begleitung. Deshalb schlägt der DHPV vor, auch die Beratungsangebote durch die dafür ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Hospizdienste zu finanzieren. Weiterhin ist die jetzt vorgesehene Regelung zur Bezuschussung von Sachkosten der ambulanten Hospizdienste noch nicht die Lösung. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. 1/5
2 Schwerpunkt: Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) und Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) Experte: Dr. Ulrich Grabenhorst FA für Innere Medizin, Hämatologe, Onkologe, Palliativmediziner, niedergelassen als Hausarzt, Aufbau des Palliativnetz Mönchengladbach seit 2005, Aufbau einer SAPV-Struktur als Teamleistung von Pflegekräften, Sozialpädagogen und Ärzten für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen, Mitglied des Beraterkreis der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) zu den Selektivverträgen im Bereich AAPV, betreut mit seiner Praxis das Hospiz in Viersen und zahlreiche AAPV-Patienten zuhause und in stationären Pflegeeinrichtungen, Vorsitzender des Verbund der SAPV Teams Nordrhein e.v. (VSTN) AAPV wird in einem Netz der unterschiedlichen Akteure erbracht. Dieses Netz benötigt eine Koordination der palliativen Hilfsangebote. Diese Koordinierungsstelle muss finanziert und institutionalisiert werden. Sie kann bei einem Hospizdienst oder in einer Arztpraxis angesiedelt werden, je nach den jeweils vorliegenden Strukturen. In jedem Fall müssen Netzwerkgedanke und Finanzierung der Koordinierungsstelle in den Gesetzestext 87 SGB V aufgenommen werden. SAPV ist eine multiprofessionelle Teamleistung, sie muss weiter ausgebaut werden, ohne das Erreichte zu gefährden. Monoprofessionelle Verträge nach 73b könnten hier eine Gefahr mit sich bringen. Darum: Multiprofessionelle Struktur der SAPV-Leistungserbringer im Gesetz festschreiben, Vorrang der Verträge nach 132d, Schiedsstelle nicht nur für bereits abgeschlossene Verträge, sondern auch für Verträge in Regionen, die noch keinen SAPV Vertrag haben. Eine gute AAPV setzt ein gut funktionierendes Netzwerk voraus, das professionell koordiniert und daher finanziert werden muss. Auch die SAPV ist eine multiprofessionelle Teamleistung. Diese multiprofessionelle Struktur muss im Gesetz festgeschrieben werden! 2/5
3 Schwerpunkt: Stationäre Hospize Expertin: Dr. Anja Schneider Krankenschwester, Bankkauffrau, Studium Pflegemanagement in Köln, Promotion zur Umsetzung der SAPV in Sachsen-Anhalt Ost, ab 2006 für die Anhaltische Hospizgesellschaft bei der Planung und beim Aufbau des Anhalt-Hospizes tätig, seit 2012 Geschäftsführerin der Anhaltischen Hospiz- und Palliativgesellschaft. Stellvertretende Vorsitzende des DHPV Aus dem Kabinettsentwurf: Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene verbessert. Zudem wird den Partnern der Rahmenvereinbarung aufgegeben, einheitliche Standards zu Umfang und Qualität der zuschussfähigen Leistungen zu vereinbaren. Die Selbstverwaltung hat die Rahmenvereinbarung für die stationäre Hospizversorgung künftig regelmäßig zu überprüfen und unter Berücksichtigung der besonderen Aufgaben in der hospizlichen Palliativversorgung weiterzuentwickeln. Wichtiger als eine Erhöhung der zuschussfähigen Kosten von 90 auf 95 Prozent und von 7 auf 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 ist es, dass es allgemeingültige Vereinbarungen zu Personalschlüssel, abrechnungsfähigen Leistungen (z.b. Musiktherapie) und zur Qualitätssicherung für stationäre Hospize gibt. 3/5
4 Schwerpunkt: Hospizversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen Experte: Benno Bolze Geschäftsführer des DHPV, zuvor seit 1994 Tätigkeiten in der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativarbeit, von Aufbau und Leitung des Hospizdienstes im Sankt Gertrauden-Krankenhaus in Berlin, Vorstandstätigkeiten auf Landes- und Bundesebene im Hospiz- und Palliativbereich Laut Kabinettsentwurf sollen vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten. Durch Koordinierung der verschiedenen Versorgungsangebote und Kooperation mit den dafür zuständigen Leistungserbringern und Einrichtungen ist sicherzustellen, dass eine umfassende palliative und hospizliche Betreuung entsprechend der individuellen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gewährleistet ist. Das Beratungsangebot wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Ziel der Hospizarbeit ist es, dass jeder Betroffene unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung, der persönlichen Lebenssituation oder vom Versorgungsort eine qualitativ hochwertige palliative und hospizliche Behandlung und Begleitung erhält. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Tatsache, dass immer mehr Menschen die letzte Lebensphase in einer Pflegeeinrichtung verbringen und dort auch sterben (wollen), ist die Stärkung der Hospizversorgung in Pflegeeinrichtungen daher grundsätzlich zu begrüßen. Wichtige Detailfragen sind aber noch zu klären: Wer erbringt die Beratung? Wie sind die Rahmenbedingungen für diese Leistungen? Vor allem muss sichergestellt sein, dass diese Beratungsleistungen eingebunden sind in ein Gesamtkonzept der Einrichtung zur Begleitung und Versorgung am Lebensende. 4/5
5 Schwerpunkt: Palliativversorgung im Krankenhaus (Palliativstationen und allgemeine Palliativversorgung im Krankenhaus) Experte: Prof. Dr. Winfried Hardinghaus Vorstandsvorsitzender des DHPV, Arzt für Innere Medizin, Palliativmedizin, Ärztlicher Direktor der Niels-Stensen-Kliniken Ostercappeln und Georgsmarienhütte, Zentrum für Palliativmedizin Marienhospital Osnabrück Gründung des Palliativ- und Hospizprojekts SPES VIVA, zuletzt mit Trauerland Zentrum für trauernde Kinder und Familien. Seit 2009 Leiter der Niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie Vorsitzender des Hospiz- und Palliativstützpunktes Osnabrück. Palliativstationen: Der DHPV begrüßt, dass stationären Palliativeinrichtungen gesetzlich das Recht eingeräumt werden soll, einseitig gegenüber den Kostenträgern zu erklären, ob sie krankenhausindividuelle Entgelte als besondere Einrichtung vereinbaren möchten. Allgemeine Palliativversorgung im Krankenhaus: Die meisten Menschen sterben nach wie vor im Krankenhaus. Deshalb ist die Verbesserung der sogenannten allgemeinen Palliativversorgung im Krankenhaus sehr wichtig. Dieser Punkt ist im neuen Gesetz bisher nicht berücksichtigt. Das bedeutet nicht, dass jedes Krankenhaus eine Palliativstation braucht, aber jedes Krankenhaus sollte einen palliativmedizinischen Konsiliardienst bzw. ähnliche Strukturen haben. Außerdem sollten alle im Krankenhaus Tätigen auf allen Stationen über gute Kenntnisse der Grundlagen hospizlicher Begleitung und palliativer Versorgung verfügen. Eine gute Palliativversorgung im Krankenhaus setzt nicht zwingend eine Palliativstation voraus, aber hospizliche und palliative Kompetenz aller im Krankenhaus Tätigen! 5/5
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