Fördermöglichkeiten von Naturschutzmaßnahmen im Ackerbau

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1 Fördermöglichkeiten von Naturschutzmaßnahmen im Ackerbau Biodiversitätstag am LTZ in Forchheim Dr. Stephan Krebs Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Abteilung 6 Naturschutz und Tourismus Referat 63 Landschaftspflege Stephan.Krebs@mlr.bwl.de

2 Inhalt Ausgangslage Ziele Maßnahmen Förderprogramme Umsetzung

3 Ausgangslage Bewertung aus landwirtschaftlicher Sicht: Gute bis sehr gute Landwirtschaftsflächen ca. 80 % Weniger gute bis schlechte Landwirtschaftsflächen ca. 20 %

4 Ausgangslage

5 Quelle: Fachgespräch Agrarvögel ökologische Bewertungsgrundlage für Biodiversitätsziele in Ackerbaugebieten März 2013, KleinmachnowJulius-Kühn-Archiv Ausgangslage

6 Ausgangslage Pflanzengesellschaften der Äcker in Baden-Württemberg (1) Ackerlichtnelken- Gruppe (2) Adonisröschen-Gruppe (3) Haftdolden-Gruppe (4) Tännel-Leinkraut- Gruppe (5) Ranken-Platterbsen- Gruppe (6) Knäuel-Gruppe (7) Europäischer- Sauerklee-Gruppe (8) Sandmohn-Gruppe (9) Lämmersalat-Gruppe 6 LEL, Abt. 3, Dr. Stephan

7 Zustand der Ackerwildkrautgesellschaften Ausgangslage Entwicklungszustand der Ackerbegleitflora in den Teillandschaften und Standortkomplexen Baden- Württembergs 1994 (nach PIERNY 1994) 7 LEL, Abt. 3, Dr. Stephan Karte LEL

8 Ausgangslage Biodiversität in Ackerlandschaften - Beispiel Käfer 8

9 Ziele Wir werden den Rückgang der Biodiversität in den Agrarökosystemen des Landes stoppen und für die typischen Arten der Agrarlandschaft einen Aufwärtstrend erreichen. >>> Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Agrarförderprogramme um Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ergänzt und finanziell ausreichend ausgestattet werden

10 Ziele Segregation der Landschaft Ziel: Biotopverbund, Vernetzung von Elementen der Kulturlandschaft

11 Ziele Verarmte Landschaften Ziel: Erhöhung der Biodiversität durch ein Bündel von Maßnahmen

12 Maßnahmen Landschaftselemente in der Agrarlandschaft Pflege von Hecken, Feldgehölze, Baumreihen, Böschungen, Säume und Raine 12

13 Maßnahmen Sanierung, Renaturierung: Gewässer, Hecken Neuanlage: Hecken, Aussaat von Wildkräutern zur Entwicklung von Säumen 13

14 Maßnahmen Extensive Nutzung von Äckern und auf Ackerrandstreifen

15 Extensive Ackernutzung Maßnahmen Beibehaltung der Ackerbewirtschaftung aber auf der Gesamtfläche oder auf 3 bis 6 Meter breiten Randstreifen 15 Extensivierung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ohne Stickstoffdüngung (bzw. mit angepasster Stickstoffdüngung), mit möglichst hohem Anteil an Getreide in der Fruchtfolge. ohne Aussaat von Ackerwildkräutern

16 Maßnahmen 16 Einrichtung von Feldflorareservaten mit extensiver Ackernutzung, Fruchtfolgen mit hohem Anteil an Wintergetreide oder Anbau traditioneller Feldfrüchte (z.b. Lein, Flachs, Dinkel, Buchweizen). Beispiele in Baden-Württemberg: Beutenlay, Bad Urach, Rangendingen, Unterböhringen, Schwäbisch Gmünd, 100 Äcker für die Vielfalt

17 Maßnahmen 2014: 170 Verträge auf 618 Hektar Im Vergleich: Vertragsnaturschutz 2014 ca Hektar 54 Verträge mit 84 Hektar im Riesrandprojekt

18 Maßnahmen 18 Neuanlage von Saumgesellschaften durch naturnahe Aussaat von zertifizierten Wildkräutersaatgut regionaler Herkunft

19 Maßnahmen 19 Nährstoffliebende Saumgesellschaft mit Rainfarn im Spätsommeraspekt. Ansaat auf Ackerland im Kraichgau. Lößböden mit Ackerzahl 80

20 Maßnahmen 20 Spontane Selbsbegrünung auf Äckern zur Entwicklung von Saumbiotopen bringt selten Erfolge. Keine vielfältige Samenbank und geringer Samenanflug fehlende Akzeptanz

21 Förderprogramme 21 Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT Fruchtartendiversifizierung Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel Herbizidverzicht im Ackerbau Ökolandbau Brachebegrünung mit Blühmischungen

22 Förderprogramme Grundlagen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Definierte Gebietskulisse: Schutz- und Vorranggebiete oder Projektgebiete (z.b. Biosphären-, Natur-, Landschaftsschutz-gebiete, Natura 2000-, PLENUM-Gebiete, Gebiete zur Biotopvernetzung und Mindestflur, Projektgebiete für den Artenschutz ) Im Vertragsnaturschutz bzw. bei Biotoppflege gezielte Förderung von Flächen mit aufwändigen und zum Teil detaillierten Bewirtschaftungs- oder Pflegeerfordernissen I. d. R. geht beim Vertragsnaturschutz die Initiative von der Behörde aus Die Zuwendung muss im überwiegend öffentlichen Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur sein Teilnehmer können auch Nichtlandwirte sein Doppelförderung mit FAKT, SchaLVO und ÖVF ausgeschlossen

23 Förderprogramme Landschaftspflegerichtlinie Teil A - Vertragsnaturschutz A1: Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen bis zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht sowie Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung, pflegende Bewirtschaftung landwirtschaftlich nutzbarer Grundstücke (auf Bruttofläche ) A2: Pflege und Entwicklung nicht landwirtschaftlich nutzbarer Flächen (keine Bruttofläche ) 100% Förderung (EU- und Landesmittel), 5-jährige Verträge, Auszahlung über den Gemeinsamen Antrag, InVeKoS- Kontrollen

24 Förderprogramme LPR Teil A: Vertragsnaturschutz 1. Einführung oder Beibehaltung einer extensiven Ackerbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Nutzungsaufgabe der Ackerbewirtschaftung 1.1 Beibehaltung ohne Stickstoffdüngung 590 /ha 1.2 Beibehaltung mit angepasster Stickstoffdüngung 350 /ha 1.3 Ackerbewirtschaftung aufgeben zur Schaffung höherwertiger Biotope 370 /ha

25 Förderprogramme LPR Teil A: Vertragsnaturschutz 2. Umstellen von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 2.1 ohne N-Düngung 510 /ha 2.2 mit angepasster Düngung 390 /ha

26 Förderprogramme LPR Teil A: Vertragsnaturschutz 5. Zulagen Ackerbewirtschaftung 5.1 zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem Arbeits- und Beratungsaufwand 340 /ha bei geringerem Arbeits- und Beratungsaufwand 260 /ha 5.2 Bewirtschaftung in Form von Ackerrandstreifen 100 /ha 5.3 Maßnahmen auf Flächen mit hoher Bonität (Ackerzahl >60) 150 /ha

27 Förderprogramme 27

28 Förderprogramme 28 LPR-Vertrag Textteil Allgem. Vertragsbedingungen Vertragszweck Anlage 1: Flächen und Kalkulation der Ausgleichsleistung Anlage 2: Detailliete Maßnahmenbeschreibung mit Auflagen und Empfehlungen Karte Geographische Darstellung der Vertragsfläche

29 Förderprogramme LPR Teil B Biotop- und Artenschutz Artenschutz, Biotopgestaltung und -neuanlage, Biotop- und Landschaftspflege auf Äckern: Neuanlage und Pflege von Säumen, Hecken und anderen Landschaftselementen, Maßnahmen zur Biotopvernetzung Fördersatz: Aufträge 100% Anträge Vereine 70%, 100% (Flächensatz) Landwirte 90%, 100% (Flächensatz) Gebietskörperschaften 50%, 70% (naturschutzwichtig) Übrige 70%, 100% (Flächensatz)

30 Förderprogramme LPR Teil C Grunderwerb zur Biotopentwicklung / Entschädigung C1: Erwerb eines Grundstücks im Rahmen einer Biotopentwicklungsmaßnahme oder eines grundstücksgleichen Rechts durch Dritte Erwerb von Artenschutzäckern (z.b. Ackerwildkräuter, Feldhamster) Fördersatz: Anträge Gebietskörperschaften 50%, 70% (naturschutzwichtig) Anträge Übrige 90% C2: Grunderwerb im Rahmen einer Biotopentwicklungsmaßnahme zum Eigentum des Landes Erwerb von Artenschutzäckern (z.b. Ackerwildkräuter, Feldhamster) C3: Entschädigung für die Aufgabe einer Anlage oder deren Verlagerung (Ablösung eines Störfaktors)

31 Förderprogramme LPR Teil D Investitionen D1: Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe D2: Investition in die Verarbeitung und Vermarktung naturschutzgerecht produzierter Erzeugnisse D3: Investition für Landschaftspflege Hinweistafeln auf besondere Artenvorkommen und über Naturschutzmaßnahmen auf Äckern, Fördersatz Anträge Gebietskörperschaften 50%, 70% (naturschutzwichtig) Übrige 70%, 90% (naturschutzwichtig) D4: Investitionen des Landes oder einer Einrichtung mit Landesbeteiligung

32 Förderprogramme LPR Teil E Dienstleistungen E1: Dienstleistung für Biotopvernetzung und Mindestflur Erstellen entsprechender Konzeptionen durch Kommunen Beratung und Management Durchführung von Maßnahmen, insbes. zur Sensibilisierung von Akteuren und der Öffentlichkeit Fördersatz: Anträge Gebietskörperschaften 50%, 70% (naturschutzwichtig) E2: Projekte mit integrativ wirkendem Naturschutzansatz Geschäftsstellen der Landschaftserhaltungsverbände Fördersatz: 100% (1,5 Stellenäquivalente)

33 Förderprogramme LPR Teil E Dienstleistungen E3: Dienstleistung zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur Betreuung und Monitoring von Artenschutzprojekten auf Äckern (z.b. Kiebitz, Ackerwildkräuter) Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Info-Materialien, Exkursionen, Info- Veranstaltungen Naturschutzfachliche Studien über ein Gebiet Managementpläne für Natura 2000-Gebiete Fördersatz: Aufträge 100% Anträge Gebietskörperschaften 50%, 70% (naturschutzwichtig) Übrige 70%, 90% (naturschutzwichtig)

34 Umsetzung Erfolgsfaktoren für den Abschluss von Extensivierungsverträgen Es wird nur umgesetzt und realisiert, was gemeinsam besprochen wurde Es wird nur umgesetzt, wo die Finanzierung geklärt ist Es wird nichts umgesetzt, wenn Bedenken nicht ausgeräumt werden können

35 Umsetzung Kommunale Biotopvernetzung Für 450 Gemeinden und Gemarkungen wurden Biotopvernetzungs- bzw. Mindestflurkonzepte erstellt. 35 Maßnahmen werden auf ca Hektar landwirtschaftlicher Fläche umgesetzt.. T h e m a tis c h e rg ä n z t d u rc h d a s Landesam t für Flurneuordnung und Landentw icklung B.-W. LFL Topographische D arstellung nach TK 25 m it E rlaubnis des Landesverm essungsam tes B.-W. A z D / 8 0

36 Biotopvernetzung Umsetzung 36 Bürgerinitiative Gemeinderatsbeschluss Konzepterstellung durch Planungsbüro Begleitung durch Arbeitskreis und Landwirtschaftsamt Vorstellung des Konzeptes Anerkennung des Konzeptes durch ULB Umsetzung von Maßnahmen: Pflege, Extensivierung, Neuanlage Abschluss von Verträgen mit den Landwirten Förderung über Landschaftspflegerichtlinie

37 Umsetzung Biodiversitätsberatung Modellphase

38 Beratungsanlässe Umsetzung 38 Möglichkeiten und Entscheidungsgrundlagen für eine Betriebsperspektive auf Grenzertragsgrünland aufzeigen, die fundierte Entscheidungen ermöglichen. Schwierigkeiten bei der Erfüllung rechtlicher Vorgaben insbesondere zur Umsetzung von NATURA- Managementplänen. Wunsch, freiwillige Naturschutzmaßnahmen auf der Betriebsfläche durchzuführen.

39 Umsetzung

40 Umsetzung

41 Umsetzung

42 Umsetzung

43 Umsetzung Landschaftserhaltungsverbände LEV 43

44 Umsetzung 44 Landschaftserhaltungsverbände als Dienstleister für die Region Die Verbände sind Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement und arbeiten dem Landkreis und seinen Städten und Gemeinden aber auch den Flächennutzern, privaten Grundstückseignern und den Naturschutzverbänden zu. Die Geschäftsstellen beraten und organisieren, bereiten Verträge unterschriftsreif vor, kümmern sich um kommunale Förderanträge, beantragen Fördermittel und kümmern sich anschließend um die Abrechnung.

45 Vielen Dank! 45 Impulse für Mensch und Raum LEL, Abt. 3, Dr. Stephan

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