WS 2005/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/

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1 Produktorientierte Informationen Produktbereich Lehre und Forschung Studierende 1) Ausländische Studierende gesamt davon weiblich gesamt davon weiblich WS 2003/ Sprach- und Kulturwissenschaften WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ Sport WS 2004/ WS 2005/ Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften WS 2003/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ Insgesamt WS 2004/ WS 2005/ ) Kopfstatistik; Studierende jeweils im 1. Studienfach (Stichtag ) Kunst und Kunstwissenschaften -107-

2 Produktorientierte Informationen Produktbereich Lehre und Forschung Sprach- und Kulturwissenschaften Absolventen 2) Promotionen 3) gesamt davon weiblich gesamt davon weiblich Drittmitteleinnahmen in Sport Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften Kunst und Kunstwissenschaften ) Kopfstatistik; Studierende jeweils im 1. Studienfach (Stichtag ) 2) Kopfstatistik; alle Abschlussarten und Abschlüsse (Zeitraum ) 3) Kopfstatistik (Zeitraum ) Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Zentrale Einrichtungen Fachbereichsübergreifend -108-

3 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Vgl. die Hinweise in Abschnitt B des Vorworts. Einnahmen Verwaltungseinnahmen N 131 Einnahmen aus Studiengebühren 0,0 a) 8.020, ,0 0,0 b) 0,0 c) Die Hochschule erhebt gem. 3 i.v.m. 5 LHGebG von den Studierenden eine Studiengebühr i.h.v. 500 EUR pro Semester Vermischte Einnahmen 771,6 a) 771,6 771, ,6 b) 1.592,0 c) Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Verwaltungseinnahmen, insbesondere Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen oder Material, sowie die Verkaufserlöse. Ferner sind hier die Einnahmen aus Veranstaltungen im Rahmen der Förderung der studentischen Angelegenheiten, die Einnahmen aus Veranstaltungen der Universität sowie die Einnahmen aus dem Betrieb des Internationalen Begegnungszentrums der Universität Konstanz veranschlagt. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 771,6 a) 8.791, ,6 Übrige Einnahmen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 327,0 a) 327,0 327,0 öffentlichen Bereich ,9 b) ,5 c) Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche u.s.w.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen. Im Ansatz sind 76,7 zur Förderung des Studentenaustausches, 122,5 für Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme und zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB und 127,8 für die Pflege der Auslandsbeziehungen enthalten Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 0,0 sonstigen Bereichen 4.759,2 b) 4.368,1 c) Unter diese Zweckbestimmung fallen die Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit )

4 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Erstattung von Personalausgaben für 322,4 a) 397,3 397,3 Stiftungsprofessuren und sonstige 160,7 b) Personalkostenerstattungen 186,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Personalkostenerstattungen für die Stiftungsprofessuren 1. Angewandte Informatik, 2. Angewandte Wirtschaftsforschung 3. In-vitro-Methoden zum Tierversuchsersatz 4. Photovoltaik 5. Erziehungswissenschaften. Die erstatteten Versorgungszuschläge sind Kap Tit zuzuführen N 131 Einnahmen nach Art. 91b GG für Großgeräte 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Für die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91b GG vgl. die Erläuterungen zu Kap Tit Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 4.846,1 b) 3.111,6 c) Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Gruppe 981 erfolgen. Zwischensumme Übrige Einnahmen 649,4 a) 724,3 724,3 Gesamteinnahmen 1.421,0 a) 9.515, ,9 Ausgaben Tit Nr. 6 und 13 der Erläuterungen, Tit Nr. 3 und 6 der Erläuterungen und Tit bis zur Höhe von 100 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Tit , , und sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar; die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit , , , und Sie erhöht sich nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit , und

5 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten ,0 a) , , ,8 b) ,5 c) Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: 1. Planmäßige Beamte ,2 darunter Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (3,9 ) 3. Abgeordnete Beamte 350,0 zus ,2 Zu 3.: Vgl. Vermerk bei Tit Die Mittel werden benötigt für die Abordnung von Praktikern 1. im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengangs für Aufgaben i.s. von 4 Abs. 2 JAPrO, 2. an das Institut für Rechtstatsachenforschung Vergütungen der Angestellten ,3 a) , , ,2 b) ,6 c) Dienstwohnungsinhaber Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben und Vermerk Nr. 1 bei Tit (Stellenteil). Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 3. Nicht voll beschäftigte Angestellte (Gesamtbezüge) 4,9 5. 6/6/6 Auszubildende und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 15,4 9. Widerrufliche Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag vom 10. Juli 1969 an bis zu 9 Angestellte im Schreibdienst 4,3 11. Sonstige Zulagen (Zulagen nach 24, 33 Abs. 1 c BAT; Nr. 5 sowie Nr. 8 SR 2 a BAT u.a.) 11,3 13. Sonstiges (Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst) 25,1 Dienstwohnungsinhaber: Verg.Gr BAT VIII/VII zus

6 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,8 a) 3.304, , ,3 b) 3.321,4 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben und Vermerk Nr. 1 bei Tit (Stellenteil). Veranschlagt sind: Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter 2. 22/22/22 Auszubildende 3. Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), 24,3 Überstundenlöhne 5. Zulagen, Zuschläge ohne Zeitzuschläge (Schmutz-, Gefahren-, Erschwernis-, 30,8 Wechselschichtzuschläge) 6. Sonstiges (Rufbereitschaft) 30, Weitere Personalausgaben 3.718,2 a) 5.723, , ,9 b) ,1 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit Nr. 3 der Erläuterungen zulässig. Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig für nicht vollbeschäftigte Arbeiter und den Reinigungsdienst sowie aus Mitteln Dritter und Studiengebühren, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der vorgesehenen Aufgaben ein längerer Zeitraum als 5 Jahre benötigt werden wird (vgl. SR 2Y BAT). Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 2.005,0. Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts. Veranschlagt sind insbesondere die Mittel für Lehraufträge, Gastvorträge und -dozenturen, nebenamtlichen und nebenberuflichen Unterricht, Vergütungen und Auslagenersatz für die Vertretung des zum Rektor ernannten Professors im Aufgabenbereich von Forschung und Lehre, Trennungsgelder und Umzugskostenvergütungen, Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfen (auch Werkstudenten, Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, ständige Heimarbeiter u. dgl.), Hausdienstvergütungen, Stellvertretungskosten für Personalratsmitglieder, Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme und zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB. Bis zur Höhe von Einsparungen bei Nr. 3 der Erläuterungen können wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Rechtstatsachenforschung befristet eingestellt werden. Am 1. Januar 2006 wurden zu Lasten von Drittmitteln insgesamt 259 Angestellte (Vollzeitäquivalente) bezahlt. Der Personal- und Sachaufwand zur Förderung der studentischen Angelegenheiten teilt sich wie folgt auf: Tit Tit zus. 1. Für die Förderung der geistigen und musischen Interessen der Studierenden durch die Hochschule (Studium generale) 37,3 25,4 62,7 2. Für die Förderung der sportlichen Interessen der Studierenden durch die Hochschule (freiwilliger Studentensport) 183,0 148,3 331,3 3. Für die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend dem Hochschulrecht für die Studentenangelegenheiten sowie zur Förderung der überregionalen und internationalen studentischen Zusammenarbeit - durch den Allgemeinen Studentenausschuss - durch die Fachschaften 4. Für die soziale Förderung und Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender 12,0 7,9 19,9 zus. 232,3 194,6 426, ,4 8,6 4,4 8,6 Zwischensumme Personalausgaben ,3 a) , ,9-112-

7 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben ,2 a) , , ,4 b) ,3 c) Aus diesem erfolgt auch die Rückzahlung vorfinanzierter Energieeinsparungsmaßnahmen ( 4 Abs. 13 StHG).. Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 2.005,0. Übertragen von Kap Tit ,0 Tit ,0. Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts. Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Universität (z. B. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. Im Ansatz sind enthalten: 1. Aufwendungen für die Lehrlingsausbildung 5,6 2. Haltung von Dienstfahrzeugen und dgl. 19,1 3. Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 2226,7 4. Energiebewirtschaftungskosten 2 487,9 5. Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 8,2 6. Reisekosten, Reisebeihilfen 50,9 7. Zur Verfügung des Rektors, der Prorektoren und des Kanzlers für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 7,6 8. Geschäftsbedarf und sonstige Verwaltungsausgaben 181,7 9. Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum, Universitätsbibliothek und Durchführung von Sicherheits- und Umweltgesetzen 8 157,4 10. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 16,1 11. Für Lehrgänge und Vorträge und sonstige Veranstaltungen der Universität 139,8 12. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 194,6 13. Pflege der Auslandsbeziehungen 143,6 14. Für den Betrieb der Internationalen Begegnungszentren 46,0 zus ,2 Zu 2: Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Pkw 1* 1* 1* Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk usw. 9** 9** 9** Anhänger für Kfz Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Wasserfahrzeuge * 1 Pkw geleast ** 2 Kombifahrzeug geleast Zu 7.: Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zu 9.: Veranschlagt sind auch Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen an das in Lehre und Forschung tätige Personal für Fahrten mit privateigenem Kfz im Hochschulbereich. Zugelassene Fahrzeuge : 1 Pkw. Zu 12: Vgl. Erläuterungen zu Tit Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben ,2 a) , ,2-113-

8 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Erstattungen, Zuschüsse und Stipendien 92,5 a) 92,5 92, ,8 b) 1.847,8 c) Ausgaben für Stipendien können bis zur Höhe entsprechender Zusagen Dritter und im Übrigen nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden. Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts. Im Ansatz sind enthalten: 1. Stipendien aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes 76,7 2. Pflege der Auslandsbeziehungen 3,3 3. Beiträge an Dritte 12,5 zus. 92,5 Zu 1.: Hier sind Stipendien nachzuweisen, die der Universität direkt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst zugewiesen werden. Veranschlagt sind die Ausgaben in Höhe der zweckgebundenen Einnahmen bei Tit Zu 2.: Veranschlagt sind die Beiträge an internationale Einrichtungen. Zu 3.: Veranschlagt sind Beiträge an den Verein der LRK. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 92,5 a) 92,5 92,5 Ausgaben für Investitionen Ausgaben für Investitionen einschliesslich Erwerb 2.343,0 a) 6.353, ,0 von Dienstfahrzeugen u. dgl ,0 b) 4.766,5 c) Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 4.010,0. Unter diese Zweckbestimmung fallen auch Ausgaben aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem öffentlichen Bereich, aus sonstigen Bereichen und aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts. Im Ansatz sind enthalten: 1. Ergänzung und Erneuerung der Ausstattung der Zentralen Universitätsverwaltung mit Mobiliar, Maschinen, Geräten u. dgl. 82,0 2. Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum, Universitätsbibliothek, Durchführung von Sicherheits- und Umweltgesetzen 6 271,0 zus ,0-114-

9 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausstattungsmaßnahmen und Großgeräte 250,0 a) 1.150, , ,4 b) 1.340,5 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , , und zulässig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit , und Erläuterung: Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Hieraus dürfen auch Großgeräte beschafft werden. Für Großgeräte, an denen sich der Bund nach Art. 91b GG beteiligt, werden die Mittel bei Tit vereinnahmt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Veranschlagt sind: Maßnahme Gesamtbedarf bisher in Anspruch genommen Erneuerung des Gebäudeteiles M (Biologie) 7 500,0 0,0 200,0 500,0 Erneuerung der Gebäudeteile F,G,H (Philosophie) 8 500,0 0,0 200,0 100,0 Erneuerung der Gebäudeteile A + B Eingangsbauwerk und Zentrale Einrichtungen, 1. BA 2. Teil 2 000,0 200,0 750,0 750,0 zus , ,0 Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 2.593,0 a) 7.503, ,0 Besondere Finanzierungsausgaben Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit , und N 950 Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c) Erläuterung: Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Die Höhe der Zuführungsrate richtet sich nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates des Studienfonds, vgl. 9 Abs. 8 LHGebG Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen 0,0 c) Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,6-115-

10 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Abschluss Kapitel 1414 Verwaltungseinnahmen 771,6 a) 8.791, ,6 Übrige Einnahmen 649,4 a) 724,3 724,3 Gesamteinnahmen 1.421,0 a) 9.515, ,9 Personalausgaben ,3 a) , ,9 Sächliche Verwaltungsausgaben ,2 a) , ,2 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 92,5 a) 92,5 92,5 Ausgaben für Investitionen 2.593,0 a) 7.503, ,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,6 Kapitel 1414 Zuschuss ,0 a) , ,7-116-

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