DIE STAATSBÜRGERSCHAFTSVERLEIHUNGEN IM JAHRE 2001
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- Franka Kristina Friedrich
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1 DIE STAATSBÜRGERSCHAFTSVERLEIHUNGEN IM JAHRE 2001 Staatsbürgerschaftsverleihungen haben im Jahre 2001 stark zugenommen. Die Verleihungsakte stiegen von 854 im Jahre 2000 auf im Jahre 2001, um mehr als die Hälfte. Eine solche Zuwachsrate hat es seit dem Jahre 1955, als die Einbürgerungen der Volksdeutschen erfolgten, nicht mehr gegeben. Durch die Verleihungsakte wurden Ausländerinnen und Ausländer Österreicherinnen und Österreicher, gegenüber 2000 ein Plus von 61 %. Diese Zunahme resultiert überwiegend aus einer vermehrten Zahl von Staatsbürgerschaftsverleihungen an türkische Staatsangehörige. Im Jahre 2000 wurden bei 498 Einbürgerungen türkische Staatsbürger Österreicher, im Jahre 2001 waren es bei 912 Verleihungsakten 1.930, eine Erhöhung um mehr als 80 %. Relativ groß waren die Zuwachsraten auch bei den ehemaligen Kroaten und Rumänen. Die Zahl der eingebürgerten Kroaten stieg von 73 auf 130, um 78 %, die Zahl der eingebürgerten Rumänen von 21 auf 40 Personen, um 90 %. Auch die Verleihungen an Vietnamesen und Angehörige der Volksrepublik China haben stark zugenommen. Ihre Zahlen sind mit je 18 Personen im Jahre 2001 noch relativ niedrig. Die Verleihungen an Angehörige anderer Nationalitäten haben nicht in diesem Ausmaß zugenommen. Sie stiegen von 356 Einbürgerungen mit 585 Personen im Jahre 2000 auf 425 Einbürgerungen mit 733 Personen im Jahre 2001, also um rund 20 %. Einen Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft hatten 317 Personen. Es waren dies 24 % aller Einbürgerungen Verleihungen erfolgten aufgrund des Ermessens der Staatsbürgerschaftsbehörde, ein Anteil von
2 2 76 %. Bei 188 Einbürgerungen mit Rechtsanspruch spielte ein ununterbrochener Aufenthalt in Österreich von mindestens 15 Jahren mit Hauptwohnsitz und der Nachweis einer nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration eine entscheidende Rolle. Verleihungen aufgrund dieses Erwerbsgrundes gab es vor allem an frühere Angehörige von Bosnien/Herzegowina, der Bundesrepublik Jugoslawien, von Kroatien, von Slowenien und insbesondere an Türkinnen sowie Türken. Der zweitwichtigste Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft bildete die Eheschließung mit einem Österreicher. Voraussetzung für die Staatsbürgerschaftsverleihung nach einer Eheschließung ist, dass ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, die Ehe seit mindestens einem Jahr aufrecht ist und die Ausländerin oder der Ausländer den Hauptwohnsitz seit mindestens vier Jahren ununterbrochen im Gebiet der Republik Österreich hat. Bei einer Ehedauer von mindestens zwei Jahren genügt ein Hauptwohnsitz in Österreich seit mindestens drei Jahren. Der 11a des Staatsbürgerschaftsgesetzes, der diese Form der Verleihung regelt, enthält noch weitere Sonderbestimmungen, die allerdings nur sehr selten wirksam werden. Für Ausländerinnen und Ausländer aus einer Reihe von Ländern bildet dieser Erwerbsgrund eine wichtige Möglichkeit die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. 105 Frauen und Männer mit 34 verschiedenen Nationalitäten wurden auf diese Weise Österreicherinnen und Österreicher. Neben den bekannten Staaten, aus denen Personen häufig eingebürgert werden, begünstigte diese Bestimmung im Jahre 2001 Personen aus Ägypten, Brasilien, Bulga
3 3 rien, Chile, Dominikanische Republik, Ghana, Indien, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Marokko, Mexiko, Nigeria, Paraquay, Peru, Philippinen, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Sri Lanka, Ukraine, Ungarn und Venezuela. Diese Voraussetzung war auch für relativ viele Einbürgerungen von ehemaligen Angehörigen der Türkei, von Kroatien und von Bosnien/Herzegowina maßgeblich. Ein 30jähriger Aufenthalt wird in Vorarlberg nur noch ganz selten nachgewiesen. Im Jahre 2001 gab es neun Einbürgerungen aufgrund dieses Tatbestandes. Der Rechtsanspruch aufgrund der österreichischen Staatsbürgerschaft der Eltern war in 14 Fällen für die Verleihung maßgeblich. In einem Fall wurde die Staatsbürgerschaft im Rahmen des Wiedererwerbs verliehen. Die Staatsbürgerschaftsverleihungen aufgrund des freien Ermessens der Staatsbürgerschaftsbehörde waren im Jahre 2001 besonders häufig. Die Einbürgerungen ohne Rechtsanspruch erfolgten meist nach einem Aufenthalt in Österreich von mindestens zehn Jahren. Es waren dies 971 Verleihungen, davon 717 an türkische Staatsangehörige, 80 an Bosnier, je 51 an Angehörige der Bundesrepublik Jugoslawien und von Kroatien, 13 an Rumänen, 9 an Philippinen, 8 an Slowenen, 7 an Chinesen und 6 an Vietnamesen. Ein Aufenthalt von 4 bis 9 Jahren spielte bei insgesamt 48 Verleihungen die maßgebliche Rolle, darunter waren 15 Türken, 12 Bosnier, 6 Angehörige der Bundesrepublik Jugoslawien sowie 15 Staatsbürger anderer Nationalitäten. Eine Verleihung gab es nach einem Aufenthalt von weniger als 4 Jahren. Es handelt sich dabei um einen Kroaten aus Banja Luka, der von Beruf Sporttrainer ist.
4 4 Mit den unmittelbar Eingebürgerten erhielten auch 331 Ehepartner und 995 Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft Personen wurden also mittelbar eingebürgert. Diese Zahl war ziemlich genau gleich groß wie jene von Personen mit unmittelbarem Erwerb. Der so genannte Familienanhang ist bei den einzelnen Nationalitäten unterschiedlich groß. Bei den Staatsangehörigen der Türkei, von Argentinien, von China, des Irak, von Mazedonien und von Vietnam war die Zahl der mittelbar Eingebürgerten größer als die Zahl der unmittelbar Eingebürgerten. Bei den Türken betrug die Relation 100 : 112, bei den anderen genannten Nationalitäten im Durchschnitt 100 : 120. Die Hälfte der im Jahre 2001 eingebürgerten Personen wurde in Österreich geboren. Von den insgesamt neuen Staatsbürgern hatten ihren Geburtsort in Österreich, das entspricht einem Anteil von 49 %. Bei den Eingebürgerten mit der früheren Staatsbürgerschaft von Slowenien betrug diese Quote 73 %, von Kroatien 68 %, der Bundesrepublik Jugoslawien 55 %, der Türkei 53 % und von Bosnien/Herzegowina 38 %; von Rumänien aber nur 10 %. Mit der Einbürgerungsquote von 57 Promille, bezogen auf die zahl der Ausländer, steht Vorarlberg nach dem Burgenland an zweiter Stelle. Im Burgenland betrug dieser Wert 68 Promille und in Oberösterreich 56 Promille. In allen anderen Bundesländern war er niedriger. Im Bundesdurchschnitt wurden im Jahre Promille der Ausländer, die in Österreich wohnen, eingebürgert. Sehr niedrig war die Einbürgerungsquote im Jahre 2001 in Kärnten. Dort betrug sie nur 13 Promille, in Salzburg 26 Promille und in Tirol 28
5 5 Promille. In den anderen Bundesländer schwankt dieser Wert zwischen 30 Promille und 50 Promille. Bis vor wenigen Jahren zählte Vorarlberg zu den Bundesländern mit einer sehr zurückhaltenden Einbürgerungspolitik war die Einbürgerungsquote in Vorarlberg unter allen Bundesländern noch am niedrigsten. Damals betrug sie 6,2 Promille stieg sie erstmals seit der Mitte der 50er Jahre über die 10 PromilleMarke, 1998 über die 20 PromilleMarke. In den Jahren 1999, 2000 und 2001 veränderte sich diese Quote sprunghaft und überschritt 2001 erstmals das Niveau von 50 Promille.
6 1. Entwicklung der Staatsbürgerschaftsverleihungen seit Auf Grund des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1945 i.d.f Jahr Aufenthaltsdauer (Jahre) Rechtstitel Volks Bis u. m. 2a 4, 10 deutsche 1) ) Gemäß BGBl. 142/1954.
7 1.2 Auf Grund des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 Jahr Freies Ermessen Unt. 4 Jahre 4 9 Jahre Jahre Erstmaliger Erwerb Rechtsanspruch Wiedererwerb
8 2. Staatsbürgerschaftsverleihungen nach dem Erwerbsgrund im Jahre 2001 (ohne mittelbare Einbürgerungen) Erwerbsgrund Rechtsgrundlage gem. StbG. Männl. Verleihungen Weibl. Freies Ermessen: Unter 4 Jahre Aufenthalt 4 bis 9 Jahre Aufenthalt 10 bis 29 Jahre Aufenthalt 10 Abs Abs Abs Rechtsanspruch nach StbG. 1965: Ehegatte Österreicher 15jähriger Aufenthalt 11 a 12 Ziff. 1 lit. b jähriger Aufenthalt 10jähriger Besitz der Staatsangehörigkeit und einjähriger Aufenthalt Verlust vor Erlangung der Eigenberechtigung (Wahl)Eltern Österreicher Auflösung der Ehe Staatenlos, Geburt im Inland 12 Ziff. 1 lit. a 12 Ziff Ziff Ziff
9 3. Staatsbürgerschaftsverleihungen nach der früheren Staatsbürgerschaft im Jahre 2001 (ohne mittelbare Einbürgerungen) Frühere Staatsbürgerschaft Unter 4 Freies Ermessen (Jahre) Rechtsanspruch Erstmaliger Erwerb Davon nach Eheschl. Insgesamt Wiedererwerb Ägypten Albanien 1 1 Argentinien 1 1 Äthiopien 3 3 Bosnien, Herzegowina BR Jugoslawien Brasilien Bulgarien Chile Deutschland Dominikanische Rep Frankreich 3 3 Georgien 1 1 Ghana Indien Irak 3 3 Iran 2 2 Jugoslawien (hist.) 0 Kenia Kirgisistan Kolumbien Kroatien Marokko Mazedonien Mexiko 2 2 2
10 Tabellenfortsetzung Frühere Staatsbürgerschaft Unter 4 Freies Ermessen (Jahre) Rechtsanspruch Erstmaliger Erwerb Davon nach Eheschl. Insgesamt Wiedererwerb Nigeria Pakistan 1 1 Paraguay Peru Philippinen Polen Rumänien Russische Föderation Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Sri Lanka Südkorea 1 1 Syrien 2 2 Thailand 1 1 Tschechische Republik 2 2 Türkei Ukraine Ungarn Venezuela Vereinigtes Königreich Vietnam 6 6 VR China 7 7 Staatenlos
11 4. Eingebürgerte Personen nach Berufsgruppen im Jahre 2001 (ohne die mittelbaren Einbürgerungen) Frühere Staatsbürgerschaft Berufsgruppen Deutschland Ehem. Jugosl. Türkei VR China Philippinen Rumänien Andere Land und forstwirtschaftliche Berufe Bauberufe Metall und Elektroberufe Textil und Bekleidungsberufe Sonstige Industrie und Gewerbeberufe Handels und Verkehrsberufe Hotel und gastgewerbliche Berufe Sonstige Dienstleistungsberufe Technische Berufe Mandatare, Verwaltungs u. Büroberufe Gesundheits, Lehr und Kulturberufe Hausfrauen, Karenz Pensionisten Schüler, Studenten, Lehrlinge Arbeitslose Kleinkinder
12 5. Frühere Staatsbürgerschaft der im Jahre 2001 eingebürgerten Personen Frühere Staatsbürgerschaft Unmittelbarer Erwerb Mittelbarer Erwerb Männl. Weibl. Kinder Ägypten 2 2 Albanien Argentinien Äthiopien 3 3 Bosnien, Herzegowina BR Jugoslawien Brasilien Bulgarien 1 1 Chile 1 1 Deutschland Dominikanische Rep Frankreich 3 3 Georgien Ghana Indien Irak Iran Jugoslawien (hist.) 1 1 Kenia Kirgisistan 1 1 Kolumbien 1 1 Kroatien Marokko Mazedonien Mexiko 2 2
13 Tabellenfortsetzung Frühere Staatsbürgerschaft Unmittelbarer Erwerb Mittelbarer Erwerb Männl. Weibl. Kinder Nigeria 1 1 Pakistan 1 1 Paraguay 1 1 Peru 1 1 Philippinen Polen 2 2 Rumänien Russische Föderation 5 5 Schweiz 2 2 Slowakei Slowenien Spanien 2 2 Sri Lanka 1 1 Südkorea 1 1 Syrien Thailand 1 1 Tschechische Republik Türkei Ukraine 1 1 Ungarn Venezuela 1 1 Vereinigtes Königreich 1 1 Vietnam VR China Staatenlos
14 6. Alter der im Jahre 2001 eingebürgerten Personen (einschließlich der mittelbaren Einbürgerungen) Frühere Staatsbürgerschaft Vollendete Altersjahre Unt Üb.50 Deutschland Schweiz Bosnien, Herzegowina Kroatien BR Jugoslawien Slowenien Türkei Rumänien Andere Ägypten Indien Andere
15 7. Einbürgerungsquoten nach Nationen im Jahre 2001 (einschließlich der mittelbaren Einbürgerungen) Frühere Eingebürgerte Ausländer Einbürgerungen Staatsbürgerschaft Personen am ) pro Ausländer Deutschland ,5 Schweiz ,6 Italien 777 Ehem. Jugoslawien ,3 Türkei ,0 Andere , ,1 1) Hauptwohnsitze.
16 8. Geburtsland der im Jahre 2001 eingebürgerten Personen (einschließlich der mittelbaren Einbürgerungen) Geburtsland Männlich Weiblich Österreich Deutschland Schweiz Bosnien, Herzegowina Kroatien Mazedonien Bundesrepublik Jugoslawien Slowenien Türkei Philippinen Indien Rumänien Andere Länder Familienstand der im Jahre 2001 eingebürgerten Personen (einschließlich der mittelbaren Einbürgerungen) Familienstand Männlich Weiblich Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden
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