Bericht. des Stadtentwicklungsausschusses. über die Drucksache

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 20/9327: Bündnis für Wohnen: Arbeitsschutz und gerechte Bezahlung gewährleisten (Antrag GRÜNE) Vorsitz: Hans-Detlef Roock Schriftführung: Dirk Kienscherf I. Vorbemerkung Die Drs. 20/9327 war dem Stadtentwicklungsausschuss am 25. September 2013 auf Antrag der SPD-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft überwiesen worden. Der Ausschuss befasste sich abschließend in seiner Sitzung am 14. November 2013 mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Die SPD-Abgeordneten legten ein Petitum vor, das als Anlage beigefügt ist. Die Abgeordneten der GRÜNEN äußerten ihre Sorge darüber, dass Wohnungsbauunternehmen teilweise Löhne unter 8,50 Euro bezahlten und Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhielten. Ein Gutachten des TÜV NORD habe gezeigt, dass die Häuser der SAGA GWG in der Eckernförder Straße 2 zum Teil asbestverseucht seien. Die für den Wohnungsbau Verantwortlichen hätten die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten sowie entsprechende Löhne zu zahlen und den Wohnungsbau nicht auf dem Rücken vorwiegend osteuropäischer Wanderarbeiter auszutragen. Im Petitum der SPD- Abgeordneten hielten die GRÜNEN einige Punkte für bedenklich, insbesondere die Aussage, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben der Baustellenverordnung sei durch die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sichergestellt. Das scheine leider nicht immer der Fall zu sein. Die Formulierungen im Petitum der SPD-Abgeordneten seien teilweise unklar. Die Abgeordneten der GRÜNEN erklärten, Ziffer 2. ihres Antrags solle wie folgt ergänzt werden: in der sich die beteiligten Wohnungsverbände und Wohnungsunternehmen verpflichten, bei ihren Mitgliedern darauf hinzuwirken,... Die SPD-Abgeordneten erklärten, auch ihnen seien gerechte Entlohnungen und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen im Wohnungsbau ein wichtiges Anliegen. Dass das Bündnis für Wohnen sich ernsthaft mit diesen Themen zu beschäftigen habe, sehe das Petitum der SPD-Abgeordneten vor. Vor dem Hintergrund der Öffnung nach Osteuropa seien der SPD-Fraktion Schwachstellen beim Thema Mindestlohn jedoch eher im Gewerbe als im Wohnungsbau bekannt. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) mit den Themen Arbeitsschutz und Mindestlohn zu beauftragen und somit weitere Bürokratismen aufzubauen, sei ihrer Ansicht nach der falsche Weg. Für den Arbeitsschutz seien die Unternehmen zuständig, das Thema Min-

2 Drucksache 20/10151 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode destlohn müsse auf Bundesebene geregelt werden. Nach Ansicht der SPD-Fraktion könne das Bündnis für Wohnen im Verbund mit dem Mieterverein und den Wohnungsunternehmen etwas bewegen. Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE warf die Frage auf, ob die SAGA GWG darauf achte, dass ihre Subunternehmen den Mindestlohn zahlen, und welche Sozialstandards und Kontrollmechanismen sie habe. Sie befürchte, dass die SPD-Fraktion den Antrag der GRÜNEN ablehnen werde und letztendlich nur das wenig dezidierte Petitum der SPD-Abgeordneten übrig bleibe. Sie werde dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, dass auch für sie dieses Thema sehr wichtig sei. Da sie gute Arbeit und faire Löhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschten, setzten sie sich auf Bundesebene für Mindestlöhne ein. Das Hamburgische Mindestlohngesetz und das Hamburgische Vergabegesetz böten bereits heute Schutz für die Beschäftigten, die in öffentlichen Unternehmen und im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg tätig seien. Der Landesmindestlohn in Hamburg betrage 8,50 Euro pro Arbeitsstunde und könne nicht durch Einschaltung von Subunternehmern unterlaufen werden. Der Auftragnehmer sei verpflichtet, dem sogenannten Nachunternehmer die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch Nachunternehmer auch zu kontrollieren. Auch das städtische Wohnungsunternehmen SAGA GWG setze diese Bedingungen um. Die Einhaltung des Mindestlohnes von 8,50 Euro sei in den sogenannten zusätzlichen Vertragsbedingungen bei SAGA GWG verbindlich vorgeschrieben. Mit den sogenannten Erklärungen zum Angebot, die beauftragte Unternehmen als Bedingung für die Beauftragung abzugeben hätten, erklärten diese verbindlich, dass bei der Ausführung von Leistungen die allgemein verbindlichen Tarifverträge eingehalten werden und bei einem Einsatz von Nachunternehmern diese entsprechend verpflichtet würden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter vertraten die Auffassung, die Wohnraumförderung sei nicht als ein Instrument zur Durchsetzung von Mindestlöhnen zu nutzen. Für nicht sinnvoll hielten sie es, eine fördernde Bank wie die IFB mit einer Kontrolltätigkeit zu beauftragen. Zur Durchsetzung und Verankerung gesetzlicher Mindestlöhne seien weitere gesetzliche Regelungen insbesondere auf Bundesebene nötig, vor allem für den gesetzlichen Mindestlohn im Bereich der Werkvertragsmitarbeiter. Im Bundesrat habe man sich einer Initiative angeschlossen, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Werkverträgen vorsähe. Es bestünden durchaus Chancen, dies in der neuen Legislaturperiode umzusetzen. Für ebenso wichtig wie den gesetzlichen Mindestlohn hielten die Senatsvertreterinnen und -vertreter auch den Arbeitsschutz. Für die Einhaltung der Arbeitsschutzregelung gebe es Zuständigkeiten sowohl bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), im Amt für Arbeitsschutz, und bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) im Rahmen der Baustellenverordnung. Häufig trete das Problem auf, dass Arbeitstätige als Selbstständige tätig seien, die nicht für ihre Mitarbeiter auf Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet werden können. Um hier über Rechte und Pflichten aufzuklären, fördere der Senat beim Träger Arbeit und Leben die Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit für mobile europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die insbesondere Menschen aus Osteuropa über arbeitsrechtliche Ansprüche informiert. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter versicherten, diese Themen seien ihnen so wichtig, dass sie sie auch im Bündnis für Wohnen mit den Partnern erörterten. Das Bündnis setze auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Partner, aber es bestehe aus Verbänden, die ihren Mitgliedern keine Verpflichtungen auferlegen könnten. Diese Themen würden auch im Rahmen des Bündnisses beraten und seien in die Arbeitsgruppe Neubau überwiesen worden, die sie in einer ihrer kommenden Sitzungen beraten werde. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion erklärten sich im Wesentlichen mit dem Antrag der GRÜNEN als auch dem Petitum der SPD-Abgeordneten einverstanden. Der Antrag der GRÜNEN sei aus ihrer Sicht präziser als das Petitum der SPD-Abgeordneten, auch wenn sie die von den GRÜNEN angesprochenen Probleme bei SAGA GWG und 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/10151 den Genossenschaften nicht sähen. In den Förderbescheiden der IFB seien unter dem Vorbehalt des Widerrufs der Förderung viele Details geregelt, die mit der finanziellen Förderung überhaupt nichts zu tun hätten. Die CDU-Fraktion stimme dem Antrag der GRÜNEN zu und auch Punkt 1. und 2. des Petitums der SPD-Abgeordneten. Punkt 3., Mindestlohn, sei ein Thema, das auf Bundesebene diskutiert werde. Es stelle sich die Frage, ob sich die Sozialdemokraten nach dem Ende der Koalitionsverhandlungen diesem Thema überhaupt noch widmen würden. Insofern wolle sich die CDU-Fraktion bei Punkt 3. zunächst enthalten. Die Abgeordneten der FDP-Fraktion lehnten Punkt 1. des Antrags der GRÜNEN ab. Sie kündigten an, sich zu Punkt 2. zu enthalten, möglicherweise werde die FDP- Fraktion bei der Abstimmung im Plenum ihm zustimmen. Punkt 1. und Punkt 2. des SPD-Petitums werde die FDP-Fraktion zustimmen. Punkt 3. werde sie vorerst ablehnen. Die Abgeordneten der GRÜNEN erklärten, im Bündnis für Wohnen sei eine Vielzahl von Vereinbarungen getroffen, zum Beispiel über Klimaschutzziele, soziale Verträglichkeit und Wirtschaftlichkeit oder über die Förderung energetischer Maßnahmen, während die Themen Arbeitsschutzmaßnahmen und Einhaltung von Mindestentlohnung nicht berücksichtigt seien. Die Verträge des geförderten Wohnungsbaus müssten die entsprechenden verpflichtenden Klauseln enthalten, sodass die Arbeitsschutzkontrolle von den behördlichen Stellen ausgeübt werden könne. Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt habe überhaupt nicht kontrolliert, nicht einmal die Mietverträge oder die gebauten Wohnungen daraufhin, ob sie den Anforderungen für den geförderten Wohnungsbau genügten. Es würden kleinere Wohnungen gebaut als ursprünglich geplant oder Zusatzvereinbarungen abgeschlossen, die nach gefördertem Wohnungsbaurecht nicht erlaubt seien. Diese Auswüchse müssten besser in den Griff zu bekommen sein. Man habe die Möglichkeit, die Partner im Wohnungsbau deutlich darauf hinzuweisen, dass da, wo staatliche Mittel zum Einsatz kämen, eine bestimmte Mindesterwartung an die arbeitsrechtlichen Bedingungen und die Mindestentlohnungen zu erfüllen sei, anstatt über Subunternehmer und Lohnherabsetzungen den Wohnungsbau für sich profitabel zu machen. Den Wohnungsbau hauptsächlich auf dem Rücken osteuropäischer Arbeiter auszutragen, sei moralisch, ethisch und sozial nicht vertretbar. Dies müsse vertraglich entsprechend geregelt werden. Formulierungen im Petitum der SPD-Abgeordneten, wie beispielsweise die gerechte Bezahlung mit dem Bündnis für Wohnen zu erörtern oder die Wohnungswirtschaft weiter zu sensibilisieren und sich dafür einzusetzen, dass bei erkannten Missständen und Problemen mit den Tarifpartnern Lösungsmöglichkeiten gesucht würden, wirkten fast schon wie ein Bittgang. Vielmehr sei zu verdeutlichen, dass es um die Einhaltung sozialpolitischer Grundanforderungen gehe. Dies sei im Antrag der GRÜNEN sehr viel klarer formuliert. Die SPD-Abgeordneten wiesen die Kritik, sich als Bittsteller zu gerieren, von sich. Auch wenn die Formulierungen in ihrem Petitum zurückhaltender seien und dem Sprachgebrauch der GRÜNEN nicht entsprächen, zähle das Resultat, nämlich dass das Bündnis für Wohnen mit im Bau befindlichen Wohnungen sehr erfolgreich sei. Wichtig sei, dass es innerhalb dieses Bündnisses einschließlich der Mietervereine ein Vertrauensverhältnis gebe und die Ziele klar seien. Die SPD-Fraktion werde keine Regelung beschließen, die allein aufgrund der Formulierung noch längst nicht zielführend sei. Auch für das Thema Selbstständige und Scheinselbstständige müsse sensibilisiert werden. Nicht auszuschließen sei aus Sicht der SPD-Fraktion, dass es hier Probleme gebe, allerdings nicht im Bereich der öffentlichen Förderung, sondern eher im Gewerbebau. Einig seien sich alle Fraktionen, dass beim Wohnungsbau sehr genau auf die Entlohnungen und die Arbeitsbedingungen geachtet werde. Die SPD- Fraktion wolle dies mit dem Bündnis für Wohnen verdeutlichen, es allerdings vertraglich nicht überfrachten, nicht zuletzt, um Bürokratismus zu vermeiden. Der Bereich Arbeitsschutz müsse auch auf Bundesebene geregelt werden. 3

4 Drucksache 20/10151 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode III. Ausschussempfehlung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft 1. mehrheitlich mit den Stimmen der Abgeordneten der SPD und FDP gegen die Stimmen der Abgeordneten der CDU, GRÜNEN und LINKEN, Ziffer 1 des Antrags aus der Drs. 20/9327 abzulehnen, 2. mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten gegen die Stimmen der Abgeordneten der CDU, GRÜNEN und LINKEN bei Enthaltung der FDP- Abgeordneten, Ziffer 2 des Antrags aus der Drs. 20/9327 in der von der antragstellenden Fraktion geänderten Fassung abzulehnen, 3. mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten gegen die Stimmen der Abgeordneten der CDU, GRÜNEN, FDP und LINKEN, Ziffer 3 des Antrags aus der Drs. 20/9327 abzulehnen. 4. Darüber hinaus empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft mit den nachstehend in Parenthese dargestellten Abstimmungsergebnissen, den Senat zu ersuchen, im Bündnis für das Wohnen die Themen Arbeitsschutz und gerechte Bezahlung zu erörtern, mit dem Ziel, die Wohnungswirtschaft weiter zu sensibilisieren, verbunden mit einem Appell an die Bündnispartner, sich dafür einzusetzen, dass bei anerkannten Missständen und Problemen gemeinsam mit den Tarifpartnern nach Lösungsmöglichkeiten gesucht wird, 2. dem Stadtentwicklungsausschuss hierüber zu berichten, - einstimmig auf Bundesebene entsprechende Initiativen zum Mindestlohn und zum Schutz von Arbeitskräften (etwa bei Werkverträgen) weiterhin zu unterstützen. - mehrheitlich mit den Stimmen der Abgeordneten der SPD, GRÜ- NEN und LINKEN gegen die Stimmen der FDP-Abgeordneten bei Enthaltung der CDU-Abgeordneten -. Dirk Kienscherf, Berichterstattung 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/10151 Petitum der SPD-Abgeordneten im Stadtentwicklungsausschuss zu Drs. 20/9327 Betr.: Bündnis für Wohnen: Arbeitsschutz und gerechte Bezahlung gewährleisten Eine gerechte Bezahlung und die Gewährleistung des Arbeitsschutzes sind nicht nur im Baugewerbe ein wichtiges Thema. Hamburg hat mit dem Landesmindestlohngesetz bereits für alle Beschäftigten der Stadt und ihrer öffentlichen Unternehmen sowie der Zuwendungsempfänger einen Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Das städtische Wohnungsunternehmen SAGA GWG hält diesen Landesmindestlohn ein und dieser ist auch für Auftragnehmer in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) verbindlich vorgeschrieben. Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben wird durch die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach den Vorgaben der Baustellenverordnung sichergestellt. Außerdem müssen beauftragte Unternehmen mit den Erklärungen zum Angebot verbindlich erklären, dass bei der Ausführung von Leistungen die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge eingehalten werden und bei einem Einsatz von Nachunternehmen diese entsprechend verpflichtet werden. Regulierungslücken, die eine konsequente Beachtung des Arbeitsschutzes und der gerechten Bezahlung erschweren, können aber nicht kleinteilig in einzelnen Bereichen gelöst werden, sondern sind durch den Gesetzgeber (Bund und Länder) übergreifend zu regeln. Die Einführung eines bundesweiten Mindestlohnes wird derzeit sehr konkret diskutiert, der Missbrauch von Werksverträgen war bereits Gegenstand einer Initiative im Bundesrat, der sich Hamburg angeschlossen hatte. Das Bündnis für Wohnen kann grundsätzlich keine Arbeitsverhältnisse regeln, es hat auch keine Weisungsbefugnis gegenüber einzelnen Unternehmen. Gleichwohl ist es sinnvoll, die Themen faire Bezahlung und Gewährleistung des Arbeitsschutzes auch dort zu thematisieren und zu diskutieren, wie gegebenenfalls Probleme bei Arbeitsschutz von Selbständigen sowie auch eine gerechte Bezahlung aller Beschäftigten besser gewährleistet werden kann. Der Senat wird daher ersucht, 1. im Bündnis für das Wohnen die Themen Arbeitsschutz und gerechte Bezahlung zu erörtern, mit dem Ziel, die Wohnungswirtschaft weiter zu sensibilisieren, verbunden mit einem Appell an die Bündnispartner, sich dafür einzusetzen, dass bei anerkannten Missständen und Problemen gemeinsam mit den Tarifpartnern nach Lösungsmöglichkeiten gesucht wird, 2. dem Stadtentwicklungsausschuss hierüber zu berichten, 3. auf Bundesebene entsprechende Initiativen zum Mindestlohn und zum Schutz von Arbeitskräften (etwa bei Werkverträgen) weiterhin zu unterstützen. 5

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