Rechnungsabschluss 2013 des Landes OÖ

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1 Rechnungsabschluss 2013 des Landes OÖ LRH / MÜ

2 Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: ( ) Fax: ( ) Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im Juni 2014

3 INHALTSVERZEICHNIS Kurzfassung... 1 Rechnungsabschluss Präambel... 7 Kassenabschluss... 7 Geldbestand per Haushaltsrechnung... 9 Haushaltsergebnis... 9 Maastricht-Ergebnis Vollständigkeit der Haushaltsrechnung Finanzpolitische Ziele und Zielerreichung Vollzug des Voranschlages Voranschlag und Nachtragsvoranschlag Abweichungsanalyse Einnahmen- und Ausgabenrückstände Haushaltsanalyse auf Basis der Rechnungsquerschnitte Überblick über Summen und Salden Laufende Gebarung mit Sparquote und Freier Finanzspitze Einnahmen- und Ausgabenarten im Jahresvergleich 2012/ Nachweise Personal Pensionen Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) Rücklagen Schulden Finanzschulden im Landeshaushalt Erweiterte Schuldenbetrachtung Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen Noch nicht fällige Verwaltungsschulden Gegebene Darlehen und noch nicht fällige Verwaltungsforderungen Einlösung von Wohnbauförderungsdarlehen durch die Landesholding Haftungen... 47

4 Wertpapiere Beteiligungen Verwahrgelder Vorschüsse Zusammenfassung der EU-Finanzierung Sonstige Feststellungen LDZ-Mieten und Kaufoption Kontenbereinigung Umsetzung von Empfehlungen aus der Prüfung des RA Verbesserung des Buchhaltungssystems im Bereich der voranschlagsunwirksamen Gebarung Einhaltung der Mittelfristplanung und Beachtung der budgetären Möglichkeiten bei Inangriffnahme neuer Großprojekte Bereinigung des offenen Betriebsmittelvorschusses für die gespag Zusammenführung der Richtlinien für Geldausleihungen und -veranlagungen... 58

5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Haushaltsentwicklung 2008 bis 2013 ohne einmalige Einnahmen zum Haushaltsausgleich Abbildung 2: Öffentliche Sparquote 2008 bis Abbildung 3: Freie Finanzspitze im Zeitraum 2009 bis Abbildung 4: Entwicklung der Haushalt-RL und der RL zur Übertragung von Ausgabekrediten Abbildung 5: Langjährige Entwicklung der Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten Abbildung 6: Entwicklung der gegebenen Darlehen und Verwaltungsforderungen Abbildung 7: EU-kofinanzierte Maßnahmen Gesamtaufwendungen Land OÖ Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Entwicklung des Geldbestandes Tabelle 2: Haushaltseinnahmen und -ausgaben mit Haushaltsergebnis... 9 Tabelle 3: Soll-Darlehensaufnahmen und sonstige einmalige Einnahmen zum Haushaltsausgleich... 9 Tabelle 4: Vorläufiger Finanzierungssaldo des Landes Tabelle 5: Vergleich der Voranschlagssummen 2012 und Tabelle 6: Vergleich Voranschlag mit Rechnungsabschluss Tabelle 7: Einnahmen- und Ausgabenrückstände 2012 und Tabelle 8: Forderungsabschreibungen 2012 und Tabelle 9: Summen und Salden der Rechnungsquerschnitte 2010 bis Tabelle 10: Einnahmenentwicklung aus Bundesabgaben-Ertragsanteilen und öffentlichen Transfers Tabelle 11: Leistungen für Personal nach Bereiche Tabelle 12: Anzahl der Beschäftigten nach Bereiche Tabelle 13: Leistungen für Personal nach Ausgabenarten - Veränderungen 2012/ Tabelle 14: Leistungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge nach Bereiche Tabelle 15: Anzahl der Pensionsempfängerinnen und -empfänger nach Bereiche Tabelle 16: Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) Tabelle 17: Pflegefonds - Landeseinnahmen und -ausgaben Tabelle 18: Stand an Rücklagen - Jahresvergleich 2012/ Tabelle 19: Veränderung der Ist-Verschuldung Tabelle 20: Entwicklung der Finanzverpflichtungen 2011 bis Tabelle 21: Noch nicht fällige Verwaltungsschulden Tabelle 22: Investitionsdarlehen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Tabelle 23: Straßenbahnverlängerung (bis Harter Plateau) Tabelle 24: Haftungen Tabelle 25: Wertpapiere Tabelle 26: Beteiligungen Tabelle 27: Verwahrgelder (voranschlagsunwirksame Gebarung) Tabelle 28: Verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen (Konto 3658/003)... 51

6 Tabelle 29: Offene Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBFA Tabelle 30: Vorschüsse (voranschlagsunwirksame Gebarung) Tabelle 31: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes für EU-Finanzierungen Tabelle 32: Landesanteil am österreichischen EU-Beitrag durch Vorwegabzug bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen Tabelle 33: Zahlungen Landesdienstleistungszentrum... 55

7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS /GLOSSAR A AA/AA+ Rating ABA Ausgliederung B Barvorlage BH, BHs BIP BMF BMBF BZ D DGB E Ertragsanteile (an gemeinschaftlichen Bundesabgaben) ESVG 95 Bonitätsbewertung durch die Rating-Agentur Standard & Poors Abwasserbeseitigungsanlage(n) Auslagerung von Aufgaben (Tätigkeiten) der öffentlichen Hand auf Rechtsträger des Privatrechts, wobei der ausgegliederte Rechtsträger im Eigentum der ausgliedernden Körperschaft steht oder zumindest von dieser beherrscht wird. Kurzfristiger Überbrückungskredit Bezirkshauptmannschaft(en) Bruttoinlandsprodukt Bundesministerium für Finanzen Bundesministerium für Bildung und Frauen (früher: Unterricht, Kunst und Kultur siehe Bundesministeriengesetz-Novelle 2014) Bedarfszuweisung(en) werden laut FAG 2008 von den ungekürzten Ertragsanteilen der Gemeinden vorweg abgezogen und den Ländern überwiesen; die Länder gewähren diese Mittel an Gemeinden und Gemeindeverbände Dienstgeberbeiträge Abgaben, die gemäß Finanzausgleichsgesetz zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilt werden (Bundesabgaben- Ertragsanteile) Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung aus 1995

8 F FAG FFG GmbH Finanzschulden Freie Finanzspitze G GehG gespag Ggr. H Haushalt Hgr. HO I IKD Ist (-Zahlenwerte) K Kapitaltransfer(-zahlung) Kassenabschluss KZ Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh Im Wesentlichen Geldverbindlichkeiten, die zur Verschaffung von Deckungsmitteln für den eigenen Haushalt aufgenommen werden oder außergewöhnliche Finanzierungserleichterungen, bei denen die Zahlung um mehr als zehn Jahre hinausgeschoben wird. Kenngröße aus dem laufenden Haushalt, die anzeigt, in welchem Ausmaß laufende Einnahmen für Investitionen und deren Folgelasten, Investitionsförderungen, Darlehensgewährungen oder Schuldenrückzahlungen bereit stehen. Gehaltsgesetz 1956 (Bundesgesetz über die Bezüge der Bundesbeamten), BGBl. Nr. 54/1956 idgf Oö. Gesundheits- und Spitals-AG Gebarungsgruppe Ausgaben und Einnahmen, die Gegenstand der Veranschlagung sind (voranschlagswirksame Gebarung) im Gegensatz zur durchlaufenden bzw. voranschlagsunwirksamen Gebarung Haushaltsgruppe Haushaltsordnung des Landes OÖ gemäß Beschluss der Oö. Landesregierung vom idgf Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der Oö. Landesregierung Kassenwirksame Einnahmen oder Ausgaben bzw. Geldbestände Zahlungen für Investitionszwecke von/an Gebietskörperschaften oder andere(n) Dritte(n) Bestandteil des Rechnungsabschlusses, der die Kassengebarung darstellt Kennziffer

9 L Laho LDZ LIG LIVA LRH M Maastricht-Ergebnis MTG N Nfg. & Co KG Noch nicht fällige Verwaltungsschulden NVA OÖ Landesholding GmbH Landesdienstleistungszentrum (Bahnhofplatz 1, 4021 Linz) Landes-Immobilien GmbH Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbh Oö. Landesrechnungshof Zielgröße für die Verpflichtungen gemäß Europäischem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Diese volkswirtschaftliche Größe wird auf gesamtstaatlicher Ebene errechnet; die einzelnen Gebietskörperschaften leisten dazu einen Stabilitätsbeitrag. Musiktheater Linz GmbH Nachfolgegesellschaft Verbindlichkeiten des Landes, deren Rechtsgültigkeit und Höhe zwar feststeht, deren Fälligkeit am Ende des Finanzjahres aber noch nicht eingetreten ist Nachtragsvoranschlag, -voranschläge O OGW Oö. ChG Oö. KAG Abt. Oberflächengewässerwirtschaft des Amtes der oö. Landesregierung Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen, LGBl. Nr. 41/2008 idgf Oö. Krankenanstaltengesetz, LGBl. Nr. 132/1997 idgf Oö. LRHG 2013 Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013, LGBl. Nr. 62/2013 ÖBFA Öffentliches Sparen Österreichischer Stabilitätspakt Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Ges.m.b.H Überschuss bzw. Ergebnis aus der Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsquerschnittes. Die Quote öffentliches Sparen (= öffentliche Sparquote) drückt dieses laufende Ergebnis im Verhältnis zu den laufenden Ausgaben des Rechnungsquerschnittes aus. Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Verstärkung der Stabilitätsorientierung ihrer Haushaltsführung

10 R RA risikoavers RL RQ S SAP SHV, SHVs Sollstellung und Soll-Zahlenwerte T TA TOG Transferzahlungen U UA Ü-Mittel V VA Verwahrgelder Vorschüsse Rechnungsabschluss, -abschlüsse risikovermeidend Rücklage(n) sind Haushalts- und Finanzreserven: Ist-Rücklagen sind Geld- oder Wertpapierbestände; Soll-Rücklagen oder buchmäßige Rücklagen sind Beträge ohne kassenmäßige Bedeckung; solche Beträge dienen in späteren Jahren als Deckungsmittel im Haushalt und sind erst bei Bedarf mit liquiden Mitteln zu bedecken. Rechnungsquerschnitt ökonomische Gliederung aller Einnahmen und Ausgaben in zwei Bereiche (laufende Gebarung und Vermögensgebarung) Rechnungswesen-Software des Landes OÖ Systeme, Anwendungen, Produkte Sozialhilfeverband, -verbände Sollstellung ist eine erfolgswirksame Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben ohne kassenmäßigen Vollzug; Sollwerte sind haushalts- und erfolgswirksame Größen bzw. stellen fällige Forderungen oder Verbindlichkeiten dar. Teilabschnitt(e) laut 7 Abs. 2 VRV Oö. Theater und Orchester GmbH Einnahmen und Ausgaben für Leistungen der öffentlichen Hand, aber auch von/an Unternehmungen und Haushalten, ohne unmittelbare Gegenleistung Unterabschnitt(e) laut 7 Abs. 1 VRV Vom Oö. Landtag bereitgestellte nicht verbrauchte Ausgabenkredite, die in das Folgejahr übertragen werden (Übertragungsmittel) Voranschlag; er ist Auftrag und Ermächtigung des Landtags, die Wirtschaft des Landes zu führen Nicht haushaltswirksame Einnahmen mit Rückzahlungs- bzw. Weiterleitungsverpflichtung Nicht haushaltswirksame Ausgaben mit Rückforderungsanspruch

11 VRV VSt. VZÄ W WAG-Genussrechte WBF WP WVA Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, BGBl. Nr. 787/1996 idgf; mit dieser Verordnung werden die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt. Voranschlagstelle Vollzeitäquivalent(e) Genussrechte der Beteiligungs- und Wohnungsanlagen GmbH & Co OEG Wohnbauförderung Wertpapier(e) Wasserversorgungsanlage(n) Allgemeiner Hinweis: Sonstige Abkürzungen wurden grundsätzlich entsprechend der ÖNORM A 1080, Anhang B, Ausgabe 2007, verwendet.

12 Rechnungsabschluss 2013 des Landes OÖ Geprüfte Stelle(n): Direktion Finanzen Prüfungszeitraum: 25. Februar bis 9. Mai 2014 Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit 2 Abs. 1 Z. 1 des Oö. LRHG 2013, LGBl. Nr. 62/2013 Prüfungsgegenstand: Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2013 Prüfungsziel: Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Rechnungsabschlusses 2013 Analyse der Haushalts- und Finanzsituation des Landes OÖ Entwicklung der Mietzahlungen für das Landesdienstleistungszentrum (LDZ) und aktueller Stand über die ab Oktober 2014 mögliche Ausübung einer vereinbarten Kaufoption Stand der Umsetzung der vom Finanzausschuss am 27. Juni 2013 beschlossenen Empfehlungen aus der vorjährigen Prüfung des Rechnungsabschlusses 2012 Prüfungsteam: Martin Mühlbachler MBA (Prüfungsleiter), Pauline Gmeiner, Mag. Lisa Höllwirth, Mag. Bernhard Mairleitner Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde Vertreterinnen und Vertretern der Direktion Finanzen und des für Finanzen zuständigen Mitglieds der Oö. Landesregierung in den Schlussbesprechungen am 4. Juni und 11. Juni 2014 zur Kenntnis gebracht. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten, die auch in den Berichtsangaben ihren Niederschlag finden.

13 KURZFASSUNG (1) Rechnungsabschluss 2013 nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften erstellt Der Rechnungsabschluss (RA) umfasst den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung (HR) und die haushaltsrechtlich geforderten Nachweise. Er ist für die Gebietskörperschaft Land ohne die ausgegliederten Unternehmungen zu erstellen und hat dem Voranschlag (VA) zu folgen. Der LRH stellte fest, dass die Haushaltsrechnung 2013 korrekt und vollständig aus der Buchhaltung abgeleitet wurde; alle im betreffenden Finanzjahr voranschlagswirksam verrechneten Einnahmen und Ausgaben scheinen in der Haushaltsrechnung 2013 auf. Auch die Prüfung der voranschlagswirksamen und -unwirksamen Einnahmen und Ausgaben sowie des Kassenabschlusses und der wesentlichen Nachweise zum RA ergab keine Hinweise auf Mängel, die die finanzielle Lage des Landes OÖ unrichtig darstellen würden. (2) Gesicherte Mindereinnahmen in hohen Nachtragsbudgets berücksichtigen Im Jahr 2013 stellte der Oö. Landtag zusätzlich zum Voranschlag insgesamt 229,8 Mio. Euro in zwei Nachtragsbudgets bereit. Davon betrafen 175,9 Mio. Euro Hochwasserschutzbauten und unvorhersehbare Hochwasserschäden. Der LRH stellte fest, dass in die zwei Nachtragsvoranschläge zwar zusätzliche Ausgaben, nicht aber bereits gesicherte Mindereinnahmen wie z. B. jene aus der Abrechnung der Bundesabgaben-Ertragsanteile aus dem Vorjahr (11,9 Mio. Euro) aufgenommen wurden. Der LRH empfiehlt, in Hinkunft gesicherte Mindereinnahmen, die sich auf das Haushaltsergebnis maßgeblich auswirken, bereits in den Nachtragsvoranschlag aufzunehmen und nicht erst im RA zu berücksichtigen. (Berichtspunkt 8 VERBESSERUNGSVORSCHLAG I) (3) Haushaltskonsolidierung fortgesetzt Haushaltsausgleich erforderte dennoch Darlehensaufnahmen und sonstige einmalige Einnahmen Zum Ausgleich der Haushaltsrechnung 2013 wurden buchmäßige Darlehensaufnahmen von 330 Mio. Euro und sonstige einmalige Einnahmen von 41,4 Mio. Euro (davon 38,2 Mio. Euro aus Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen) benötigt. Zu berücksichtigen ist, dass in der Haushaltsrechnung 2013 ein bereits vor Jahren stattgefundener Vermögenstransfer zur gespag verrechnungstechnisch als Ausgabe dargestellt wurde, um einen langjährig offenen Betriebsmittelvorschuss (73,8 Mio. Euro) in der voranschlagsunwirksamen Gebarung auszugleichen. Die Bedeckung dieser Ausgabe erhöhte den buchmäßigen Darlehensbetrag um 73,8 Mio. Euro. Diese buchmäßige Bereinigung stand in keinem direkten Zusammenhang mit dem Budgetvollzug des Jahres Deshalb errechnete der LRH den Ausgabenüberhang 2013 ohne diesen Betrag und stellte ihn mit 297,7 Mio. Euro fest. Dieser finanzjahrbezogene einmalige Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich war um 57,3 Mio. Euro höher als budgetiert. Dies ist im Wesentlichen auf nicht veranschlagte Abschreibungen uneinbringlicher Lehrerkostenersätze (42,7 Mio. Euro) und Mindereinnahmen aus den Bundesabgaben-Ertragsanteilen (-12,6 Mio. Euro inkl. Vorjahresabrechnung) zurückzuführen. Der finanzjahrbezogene Mittelbedarf war auch um 91 Mio. Euro höher als im Rechnungsabschluss des Vorjahres, allerdings nur aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibungen der Lehrerkostenersätze und dem unvorhersehbaren Mittelbedarf für Hochwasserschäden. 1

14 Nach Ansicht des LRH wurde im Jahr 2013 der eingeschlagene Weg zur Haushaltskonsolidierung fortgesetzt, obwohl im Jahresvergleich 2012/2013 sowohl die Ausgaben als auch der einmalige Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich gestiegen sind. Für das starke Ausgabenwachstum waren nämlich das nicht vorhersehbare Hochwasser, buchmäßige Darstellungen von Dienstgeberbeiträgen, Abschreibungen und eine buchmäßige Bereinigung verantwortlich. Während die Haushaltsrechnung 2013 im erfolgswirksamen Soll durch einmalige Einnahmen ausgeglichen ist, ergaben die kassenwirksamen Einnahmen und Ausgaben (Ist) einen Abgang von 112,1 Mio. Euro (Vorjahr: -30,5 Mio. Euro). Aufgrund der Einnahmenüberhänge in der voranschlagsunwirksamen Gebarung war es wirtschaftlich, das negative Ist-Ergebnis auf das Folgejahr zu übertragen und die Ist-Darlehensaufnahme im Haushalt 2013 auf 119 Mio. Euro zu beschränken. (4) Maastricht-Defizit trotz Abschreibungen verringert und möglicher Rahmen unterschritten Nach dem Stabilitätspakt 2012 durfte das Land OÖ im Jahr 2013 einen Maastricht-Saldo von minus 257,7 Mio. Euro nicht unterschreiten. Der RA 2013 zeigt für die Gebietskörperschaft Land einen negativen Stabilitätsbeitrag (Finanzierungssaldo) von 137,3 Mio. Euro, der sich inklusive der außerbudgetären Einheiten wie z. B. LIG und gespag auf 172,7 Mio. Euro erhöhte. So wie im Vorjahr wurde die erlaubte Defizitgrenze nicht ausgeschöpft. Auch wäre das Ergebnis besser ausgefallen, wenn keine Gemeindedarlehen (80 Mio. Euro) und keine Lehrerkostenersätze (42,7 Mio. Euro) abgeschrieben worden wären. Entsprechend dem Stabilitätspakt 2012 ist die gesamtstaatliche Haushaltskonsolidierung in den nächsten Jahren fortzusetzen; dabei werden die erlaubten Defizitgrenzen jährlich vermindert. Aufgrund der derzeit verhaltenen Konjunkturerholung wird es schwieriger, den gesamtstaatlich vorgezeichneten Budgetpfad umzusetzen. Auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung braucht es möglichst verbindliche und aufeinander abgestimmte mittelfristige Budgetplanungen und in deren Umsetzung eine strikte Budgetdisziplin mit entsprechender Zurückhaltung bei den Ausgaben. Reformen mit dem Ziel der Entlastung der öffentlichen Haushalte sind unausweichlich. Mit Einsparungen im Personalbereich und diversen Reformprojekten (z. B. Spitalsreform und Wohnbauförderung) hat das Land bereits wichtige Schritte in der Haushaltskonsolidierung gesetzt. Um den Haushalt weiter zu entlasten, sollten zusätzliche Maßnahmen auch in anderen ausgabendynamischen Bereichen gesetzt werden. Insbesondere der Sozialbereich stellt aufgrund der Größenordnung, des steigenden Bedarfes und der vielfältigen Problemstellungen eine besondere finanzielle Herausforderung für die Zukunft dar. In diesem Bereich sollten daher die bisherigen Anstrengungen zur Optimierung der Kosten und Leistungen zwecks Effizienzsteigerung noch verstärkt sowie zusätzliche Einnahmemöglichkeiten ausgelotet werden. (Berichtspunkt 5 VERBESSE- RUNGSVORSCHLAG II) (5) Weitere Entlastungseffekte in der laufenden Gebarung nötig In der laufenden Gebarung erhöhte sich der jährliche Überschuss 2013 auf 339,1 Mio. Euro. Dies war möglich, weil bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen im Jahresvergleich 2012/2013 ein Zuwachs von 113,3 Mio. Euro bzw. 4,7 Prozent zu verzeichnen war und die laufenden Ausgaben moderat anstiegen. Außerdem wäre der Überschuss um ca. ein Drittel höher ausgefallen, wenn das Land nicht hohe Abschreibungen (insgesamt 123 Mio. Euro) vorgenommen hätte. 2

15 Das Land benötigt einen möglichst hohen Einnahmenüberhang aus der laufenden Gebarung, um bestehende Schulden abzubauen, bereits getätigte Investitionen aus eigener Kraft auszufinanzieren und das Investitionsniveau auch in Zukunft mit vertretbarer Neuverschuldung halten zu können. Auf Basis der Zahlen 2013 sollte der laufende Überschuss im Landeshaushalt um mindestens 180 Mio. Euro höher sein. Dieser Betrag wird selbst bei einer guten konjunkturellen Entwicklung ohne kontinuierliche Sparmaßnahmen kaum erreichbar sein. Daher sollten die jährlichen Ausgabensteigerungen weiter gering gehalten, das Einnahmenpotential ausgeschöpft und die derzeitigen Reform- und Stabilitätsbestrebungen konsequent umgesetzt werden. Dieser künftige Budgetpfad sollte in der derzeit zu aktualisierenden mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung verankert werden. (6) Buchmäßige Rücklagen gestiegen freie Ist-Rücklagen aufgebraucht Die Finanzreserven aus der Haushaltsrücklage sind seit 2011 aufgebraucht. Um den Haushalt entsprechend den Vorgaben des Stabilitätspaktes ab 2016 ohne Neuverschuldung auszugleichen, ist das Ausgabenniveau primär an den laufenden Einnahmen auszurichten. Dazu braucht es nach Auffassung des LRH eine konjunkturell gestützte Einnahmenentwicklung und strukturelle Reformen mit dem Ziel von nachhaltigen Einsparungen. Vor allem sollten in den ausgabendynamischen Bereichen wie z. B. Soziales in Hinkunft die Ausgaben langsamer steigen und nicht allzu stark von der Einnahmenentwicklung abweichen, damit diese bei der ohnehin hohen gesamtstaatlichen Abgabenquote auf Dauer finanzierbar bleiben. Die buchmäßige Rücklage zur Übertragung von Haushaltskrediten wurde in den letzten Jahren aufgestockt. Mit 513,4 Mio. Euro erreichte sie im Jahr 2013 den höchsten Stand seit 2002, insbesondere weil nicht verbrauchte Ausgabenkredite für Hochwasserschäden und -schutzbauten in der Rücklage reserviert wurden. Der LRH wertet den Aufbau der Haushaltsreserve in der RL zur Übertragung von Haushaltskrediten grundsätzlich positiv. Damit können in den Folgejahren über- und außerplanmäßige Ausgaben bedeckt werden, auch wenn die erforderlichen Finanzmittel meist zeitlich verzögert aus Kreditaufnahmen zu beschaffen sind. (7) Langfristige Finanzverpflichtungen von über zwei Milliarden Euro moderat gestiegen Im Jahr 2013 erhöhte sich die Ist-Verschuldung um 104 Mio. Euro auf insgesamt 425 Mio. Euro. Davon entfielen 299 Mio. Euro auf die kumulierten Abgangsdeckungen aus Vorjahren und 126 Mio. Euro auf fremdfinanzierte Bedarfszuweisungen für Gemeinden. Gleichzeitig gibt es Veranlagungen in den Kassenbeständen von 165 Mio. Euro. Allerdings wurden 2013 mit Ausnahme der Darlehen für Gemeinde-Bedarfszuweisungen keine Finanzschulden zurückbezahlt. Auch im VA 2014 ist keine Tilgung aus Landesmitteln eingeplant. Um die bestehenden Schulden beispielsweise innerhalb von 10 Jahren abzubauen, braucht es überschüssige Landesmittel aus der laufenden Gebarung von jährlich 30 Mio. Euro. Wenn es nicht gelingt, den finanziellen Spielraum aus der laufenden Gebarung massiv zu erhöhen, wird es erforderlich sein, das 2015 endfällige Bundesdarlehen von 250 Mio. Euro zur Gänze wieder durch neue Darlehensaufnahmen zu ersetzen. Weitere schuldrechtliche Verpflichtungen sind den Finanzschulden ähnlich, wenn deren Rückzahlung im überwiegenden Ausmaß aus Steuereinnahmen erfolgen muss. Dies betrifft vor allem ausgelagerte Schulden der vom Land zu finanzierenden Beteiligungsunternehmen sowie Sonderfinanzierungen im Landeshaushalt und in den vom Land zu finanzierenden Gesellschaften. Solche schuldrechtlichen Verpflichtungen fasst der LRH begrifflich als Finanzverpflichtungen zusammen. Sie sind großteils aus der laufenden Gebarung der nächsten Jahre zu bedecken. 3

16 Die langfristigen Finanzverpflichtungen stiegen im Zeitraum 2011 bis 2013 von 1.890,6 Mio. Euro auf Mio. Euro. Der Anstieg um 53,2 Mio. Euro im Jahr 2013 war zwar moderat, aber doch eine Erhöhung der Verpflichtungen. Im Jahresvergleich 2012/2013 fällt auf, dass sich die Finanzschulden (+104 Mio. Euro) und ausgelagerten Schulden (+24,5 Mio. Euro) erhöhten, während sich die Verpflichtungen aus Sonderfinanzierungen im Landeshaushalt (-15,7 Mio. Euro) und in der gespag (-59,6 Mio. Euro) reduzierten. Für den LRH steht fest, dass diese Finanzverpflichtungen angesichts der getätigten Ausgaben mehr als doppelt so hoch wären, wenn das Land nicht wiederholt einmalige Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen erzielt hätte. Die künftige Entwicklung der Finanzverpflichtungen wird vor allem von der Realisierung und Finanzierung großer Infrastrukturprojekte abhängen. Wenn das Land bestehende Finanzverpflichtungen abbauen und nicht bloß durch neue Schuldaufnahmen ersetzen will, müssen in Zukunft mehr Budgetmittel für die Rückzahlung von Finanzschulden und für Tilgungszuschüsse an die vom Land zu finanzierenden Gesellschaften eingesetzt werden. Diese Mittel müssen aus der laufenden Gebarung erwirtschaftet werden. Auch dafür ist es wichtig, die jährlichen Überschüsse aus der laufenden Gebarung zu erhöhen und diese frei verfügbaren Mittel vorrangig für die Tilgung bestehender Finanzschulden sowie für Tilgungszuschüsse an die vom Land zu finanzierenden Gesellschaften einzusetzen. (8) Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbaudarlehen steigen laufend an Die Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen erhöhten sich im Zeitraum 2011 bis 2013 von 168,9 Mio. Euro auf 186,6 Mio. Euro. Das Land OÖ ist bei den verkauften Darlehen verpflichtet, die ursprünglich vereinbarten Annuitäten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt an die Forderungskäufer zu leisten, auch wenn es vom Fördernehmer geringere Zahlungen erhält. Da immer mehr Fördernehmer bereits verkaufte Darlehen in Höhe des aushaftenden Nominales vorzeitig an das Land zurückzahlen, bauen sich immer höhere Differenzbeträge zu den ursprünglich angenommenen Rückzahlungsbeträgen auf. Solche Differenzen ergeben sich vor allem deshalb, weil bei vorzeitigen Rückzahlungen künftige Zinseinnahmen für das Land wegfallen, etwaige erzielte Zinserträge aus den vereinnahmten Rückzahlungen im Haushalt eingenommen werden und bislang aus dem Budget noch keine Ausgleichszahlungen erfolgten. Diese Differenzen hat das Land auszugleichen. Um diese offenen Finanzverbindlichkeiten abzubauen, regte der LRH bereits 2011 an, aus dem Landeshaushalt Jahresraten in den nächsten 20 Jahren bereitzustellen. In Umsetzung dieser Empfehlung stellte der Finanzreferent in Aussicht, ab 2015 diesen Zuschussbedarf abzubauen. Der LRH bekräftigt seine Empfehlung, ab 2015 jährliche Zuschüsse in ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das bestehende Verwahrgeldkonto für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen zu transferieren. Ansonsten müssen nach den aktuellen Berechnungen allein in den Jahren 2026 bis 2030 Budgetmittel von 137 Mio. Euro für die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Forderungskäufern eingesetzt werden, das entspricht im Durchschnitt etwa 27,4 Mio. Euro pro Jahr. Falls weiterhin hohe Mittel aus vorzeitigen Rückzahlungen beim Land eingehen, würde dies den Zuschussbedarf zwar zeitlich hinauszögern, jedoch in Summe weiter erhöhen. (Berichtspunkt 22 VERBESSERUNGSVORSCHLAG III) 4

17 (9) Möglichkeiten eines Ankaufes des Landesdienstleistungszentrums ausloten Im Oktober 2004 mietete das Land das Landesdienstleistungszentrum (LDZ) von der LDZ Landesdienstleistungszentrum Vermietungs GmbH an. Im Mietvertrag wurde dem Land eine Kaufoption auf Erwerb der Gesellschaft ab dem 11. Mietjahr eingeräumt. Darüber hinaus wurde ein Kündigungsverzicht (bei Nicht-Ausübung der Kaufoption) seitens des Landes über die Dauer von 20 Jahren vereinbart. Die 10-jährige Stillhaltefrist läuft im Oktober 2014 aus. Demnach könnte das Land jederzeit in Kaufverhandlungen mit dem Vermieter treten. Seit Einzug in das LDZ leistete das Land Zahlungen in Höhe von 75,5 Mio. Euro an die LDZ GmbH, davon allein 60,1 Mio. Euro für Miete ohne Betriebskosten. Auch wenn der Erwerb der Gesellschaft die Maastricht-Schulden des Landes erhöht, empfiehlt der LRH dem Land, die Möglichkeit eines Ankaufes des betriebsnotwendigen LDZ unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Finanzierbarkeit im Landeshaushalt zu prüfen. (Berichtspunkt 33 VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV) (10) Umsetzungsstand der vorjährigen Empfehlungen Von den vier Empfehlungen aus der vorjährigen Prüfung des Rechnungsabschlusses wurden zwei Empfehlungen Bereinigung des offenen Betriebsmittelvorschusses für die gespag und Zusammenführung der Richtlinien für Geldausleihungen und -veranlagungen vollständig umgesetzt. Die Empfehlung Verbesserung des Buchhaltungssystems im Bereich der voranschlagsunwirksamen Gebarung ist in Umsetzung. Die Umsetzung der Empfehlung Einhaltung der Mittelfristplanung und Beachtung der budgetären Möglichkeiten bei Inangriffnahme neuer Großprojekte ist derzeit nicht endgültig beurteilbar, weil die aktualisierte Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlag. (11) Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die geprüften Stellen: a) Falls in Hinkunft im Oö. Landtag zusätzliche Ausgaben in einem Nachtragsbudget beantragt werden, sollten in den Nachtragsvoranschlag auch bereits gesicherte Mindereinnahmen aufgenommen werden, wenn sich diese maßgeblich auf das Haushaltsergebnis auswirken. (Berichtspunkt 8 VERBESSERUNGSVORSCHLAG I) b) Insbesondere der Sozialbereich stellt aufgrund der Größenordnung, des steigenden Bedarfes und der vielfältigen Problemstellungen eine besondere finanzielle Herausforderung für die Zukunft dar. In diesem Bereich sollten daher die bisherigen Anstrengungen zur Optimierung der Kosten und Leistungen zwecks Effizienzsteigerung noch verstärkt sowie zusätzliche Einnahmemöglichkeiten ausgelotet werden. (Berichtspunkte 5 und 17 VERBESSERUNGSVORSCHLAG II) c) Die Entwicklung der Reisegebühren bei den oö. Landesmusikschulen sollte laufend beobachtet und auf weitere Kostenoptimierungen hin untersucht werden. (Berichtspunkt 14) d) Da der Kostenersatz des Bundes für Lehrpersonal bei den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen nur mehr 42,3 Prozent betrug, sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass dieser Kostenersatz wieder auf 50 Prozent der refundierbaren Ausgaben steigt. (Berichtspunkt 14) 5

18 e) Die Abteilung Personal sollte geeignete Maßnahmen setzen, um eine Übereinstimmung zwischen tatsächlichen Pensionierungen und den Angaben im betreffenden Nachweis herzustellen. (Berichtspunkt 15) f) Da mit dem in Verwendung stehenden SAP-Programm Zahlungsabgrenzer immer wieder Fehler auftraten, sollten bis zur geplanten Lösung dieses Problems die diesbezüglichen Kontrollen durch die Landesbuchhaltung insbesondere beim Geschäftsjahreswechsel noch weiter verstärkt werden. (Berichtspunkte 3 und 20) g) Um die offenen Finanzverbindlichkeiten bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen abzubauen, sollten ab 2015 jährliche Zuschüsse in ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das Verwahrgeldkonto verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen transferiert werden. (Berichtspunkt 22 VERBESSERUNGSVORSCHLAG III) h) Das Land soll die Möglichkeit eines Ankaufes des betriebsnotwendigen LDZ unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Finanzierbarkeit im Landeshaushalt prüfen. (Berichtspunkt 33 VERBESSERUNGSVOR- SCHLAG IV) i) Sämtliche Buchhaltungskonten sollten auf ihren Bedarf hin überprüft und die in den letzten drei Jahren nicht mehr bebuchten Konten im System gesperrt und zur Löschung vorgemerkt werden. (Berichtspunkt 34) (12) Im Sinne des 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem Finanzausschuss betreffend folgender Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen: I. Falls in Hinkunft im Oö. Landtag zusätzliche Ausgaben in einem Nachtragsbudget beantragt werden, sollten in den Nachtragsvoranschlag auch bereits gesicherte Mindereinnahmen aufgenommen werden, wenn sich diese maßgeblich auf das Haushaltsergebnis auswirken. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurzfristig) II. III. IV. Insbesondere der Sozialbereich stellt aufgrund der Größenordnung, des steigenden Bedarfes und der vielfältigen Problemstellungen eine besondere finanzielle Herausforderung für die Zukunft dar. In diesem Bereich sollten daher die bisherigen Anstrengungen zur Optimierung der Kosten und Leistungen zwecks Effizienzsteigerung noch verstärkt sowie zusätzliche Einnahmemöglichkeiten ausgelotet werden. (Berichtspunkte 5 und 17; Umsetzung kurzbis mittelfristig) Um die offenen Finanzverbindlichkeiten bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen abzubauen, sollten ab 2015 jährliche Zuschüsse in ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das Verwahrgeldkonto verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen transferiert werden. (Berichtspunkt 22; Umsetzung kurzfristig) Das Land soll die Möglichkeit eines Ankaufes des betriebsnotwendigen LDZ unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Finanzierbarkeit im Landeshaushalt prüfen. (Berichtspunkt 33; Umsetzung kurzfristig) 6

19 RECHNUNGSABSCHLUSS 2013 Präambel 1.1. Entsprechend der HO und der VRV beinhaltet der RA des Landes OÖ für das Verwaltungsjahr 2013 den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung und die vorgeschriebenen Nachweise. Der RA gliedert sich in drei Bände und die Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem VA einschließlich der NVA. Er ist nach Kenntnisnahme durch den Oö. Landtag im Internet öffentlich abrufbar. 1 Im RA des Landes sind nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften alle wirtschaftlichen Sachverhalte des Landes abzubilden, ausgenommen jene der rechtlich selbständigen Unternehmen. Die ausgegliederten Rechtsträger sind nach eigenen Vorschriften rechnungslegungs- und prüfungspflichtig. Die Daten für den RA des Landes werden automationsunterstützt aus der seit 1999 mittels SAP geführten Buchhaltung abgeleitet. Bei dem vom Land OÖ eingesetzten Buchhaltungsprogramm handelt es sich um eine Standardsoftware; jeder Geschäftsfall wird im SAP-Modul Finanzmanagement doppisch im Soll und Haben erfasst und gleichzeitig im kameralen Systemmodul Haushaltsmanagement als Einnahme oder Ausgabe dargestellt. Durch die bundesweit angestrebte Haushaltsrechtsreform für Länder und Gemeinden wird derzeit an einer neuen VRV gearbeitet. Ziel ist, das Haushalts- und Verrechnungswesen der Länder und Gemeinden in Richtung Finanz-, Ergebnis- und Vermögensrechnung (Bilanz) weiter zu entwickeln und das Rechnungswesen des Landes OÖ ab 2018 nach neuen Anforderungen auszurichten. KASSENABSCHLUSS Geldbestand per Der Kassenabschluss per zeigt einen buchmäßigen Geldbestand von 204,4 Mio. Euro, der sich aus Mitteln des Amtes der Landesregierung (190,0 Mio. Euro), der 15 Bezirkshauptmannschaften (4,6 Mio. Euro) und der 63 Nebenkassen (0,3 Mio. Euro) zusammensetzt. Darüber hinaus beinhaltet der Geldbestand 2013 erstmals weitere Kassenbestände von sonstigen Dienststellen (z. B. Gewässerbezirke, Bezirksbauämter) in Höhe von 9,4 Mio. Euro, welche zum Abschlussstichtag in der Kassenrechnung ausgewiesen wurden. Es handelt sich dabei um sogenannte Konkurrenzgebarungen. 2 Der gesamte Geldbestand resultiert aus den Kassenbeständen zu Jahresbeginn sowie den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus der Haushaltsgebarung und den Vorschüssen und Verwahrgeldern der voranschlagsunwirksamen Gebarung. Diese kassenwirksamen Ist-Beträge stellen sich wie folgt dar: 1 www2.land-oberoesterreich.gv.at/varaweb/ 2 Konkurrenzgebarung: Gebarung eines Vorhabens, das von mehreren Gebietskörperschaften gemeinsam finanziert wird (vgl. Anlage zur HO des Landes OÖ) 7

20 Tabelle 1: Entwicklung des Geldbestandes 2013 Bezeichnung in Mio. Euro Anfänglicher Kassenbestand ,2 Haushaltsgebarung Einnahmen ,6 Ausgaben ,7 Vorschüsse und Verwahrgelder Einnahmen ,4 Ausgaben ,1 Schließlicher Kassenbestand ,4 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis des Kassenabschlusses 2013 Von den 204,4 Mio. Euro Kassenmitteln waren 165 Mio. Euro in Wertpapieren und Genussrechten kurz- bis mittelfristig veranlagt Der Geldbestand laut Kassenabschluss stimmte mit den Geldbestandsnachweisen per überein. Der Abgleich von Salden der Geldbestandsnachweise mit den Kassen-, Bank- und Sparguthabenbeständen ergab keine Differenzen. Auch die jährlich geforderten Vollständigkeitserklärungen der Kassenverantwortlichen der Landesbuchhaltung, der Bezirkshauptmannschaften, der Nebenkassen und sonstigen Dienststellen lagen vor. Positiv ist zu sehen, dass im Kassenabschluss 2013 auch die Kassen der Konkurrenzgebarungen dargestellt wurden. Im Zuge der Prüfung ergaben sich keine Hinweise, wonach der Kassenbestand von 204,4 Mio. Euro nicht korrekt dargestellt worden wäre. Insgesamt war der hohe positive Kassenbestand vor allem deshalb möglich, weil in der voranschlagsunwirksamen Gebarung hohe liquide Mittel verfügbar waren und im Haushalt hohe Einnahmen aus Fremdmittelaufnahmen (119 Mio. Euro) und einmaligen Veräußerungserlösen (38,2 Mio. Euro) eingingen Im Kassenabschluss 2013 ist der anfängliche Kassenbestand zum um 2.830,54 Euro niedriger ausgewiesen als der schließliche Kassenbestand zum im Kassenabschluss Der LRH stellte fest, dass diese Korrektur aufgrund eines SAP-Programmfehlers nötig war. Sie wurde im August 2013 von der Landesbuchhaltung gemeinsam mit der Abteilung IT vorgenommen. Die Auswirkung dieses SAP-Programmfehlers im Zahlungsabgrenzer 3 wurde damit bereinigt. Im Zuge der Prüfung zeigten sich auch in anderen Bereichen Probleme mit dem SAP-Zahlungsabgrenzer, die im Nachhinein zu korrigieren waren (siehe Pkt. 20). 3 Der Zahlungsabgrenzer ist ein täglich durchzuführendes SAP-Programm zur Umsetzung der Zahlungen aus der Finanzbuchhaltung, die auf Debitoren und Kreditoren zugeordnet werden und im Haushaltsmanagement im kameralen Ist darzustellen sind. 8

21 HAUSHALTSRECHNUNG Haushaltsergebnis 4.1. Im RA 2013 umfasst die Haushaltsrechnung des Landes in Summe folgende Einnahmen und Ausgaben, die im Soll erfolgswirksam und im Ist kassenwirksam sind: Tabelle 2: Haushaltseinnahmen und -ausgaben mit Haushaltsergebnis Einnahmen/Ausgaben Soll Ist in Mio. Euro Einnahmen 5.565, ,6 Ausgaben 5.565, ,7 Ergebnis 0,0-112,1 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis der Haushaltsrechnung 2013 Die erfolgswirksamen Ausgaben wurden durch buchmäßige Darlehensaufnahmen und andere einmalige Einnahmen (Abfallstellung von übertragenen Mitteln, Erlöse aus Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen) ausgeglichen. Dies stellt sich im Vergleich zum VA inkl. NVA wie folgt dar: Tabelle 3: Soll-Darlehensaufnahmen und sonstige einmalige Einnahmen zum Haushaltsausgleich Bezeichnung VA inkl. NVA 2013 RA 2013 in Euro Soll-Darlehensaufnahme Abgang lt. VA Abgang lt. 1. NVA Abgang lt. 2. NVA Soll-Darlehensaufnahme aus VA-Vollzug ,29 Soll-Darlehensaufnahme für Abschreibung uneinbringlicher Lehrerkostenersätze ,57 Soll-Darlehensaufnahme für Ausbuchung Betriebmittelvorschuss gespag ,15 Summe Soll-Darlehensaufnahme ,01 Sonstige einmalige Einnahmen Abfallstellung von übertragenen Mitteln ,09 WBF-Darlehensverkauf ,00 Summe sonstige einmalige Einnahmen ,09 GESAMT ,10 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis der Haushaltsrechnung

22 Bei der Soll-Darlehensaufnahme von 330,0 Mio. Euro ist zu berücksichtigen, dass in der Haushaltsrechnung 2013 ein bereits vor Jahren stattgefundener Vermögenstransfer zur gespag verrechnungstechnisch als Ausgabe dargestellt wurde, um einen langjährig offenen Betriebsmittelvorschuss (73,8 Mio. Euro) in der voranschlagsunwirksamen Gebarung auszugleichen. Diese Verrechnungsdarstellung erfolgte über Empfehlung des LRH nach Abklärung mit der Statistik Austria (siehe Pkt. 38 des Berichtes). Die buchmäßige Bedeckung dieser Ausgabe erhöhte den buchmäßigen Darlehensbetrag um 73,8 Mio. Euro. Diese buchmäßige Bereinigung stand in keinem direkten Zusammenhang mit dem Budgetvollzug und der Haushaltsführung des Jahres Deshalb errechnete der LRH den das Finanzjahr 2013 betreffenden Ausgabenüberhang ohne diese nachträgliche Verrechnungsdarstellung. Dies ergab einen finanzjahrbezogenen Ausgabenüberhang von 297,7 Mio. Euro, der durch einmalige Einnahmen abzudecken war. Dieser finanzjahrbezogene einmalige Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich setzte sich zusammen aus anteiligen buchmäßigen Darlehensaufnahmen von 256,2 Mio. Euro, einem Erlös von 38,2 Mio. Euro aus dem Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen und einer Einnahme von 3,2 Mio. Euro aus eingesparten bzw. zum Abfall gestellten Haushaltsmitteln bei der Mittelübertragung Bezogen auf das Finanzjahr 2013 stellte der LRH den einmaligen Finanzbedarf zum erfolgswirksamen Ausgleich der Haushaltsrechnung mit 297,7 Mio. Euro fest. Dieser Mittelbedarf war im VA inklusive den zwei NVA 2013 nur mit 240,4 Mio. Euro eingeplant. Der um 57,3 Mio. Euro höhere Mittelbedarf resultiert im Wesentlichen aus der nicht veranschlagten Abschreibung uneinbringlicher Lehrerkostenersätze, welche im Zuge der Abschlussbuchungen (42,7 Mio. Euro siehe Pkt. 10 des Berichtes) vorgenommen wurde, und Mindereinnahmen bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen (-12,6 Mio. Euro) und beim Verkaufserlös von WBF-Darlehen (-1,8 Mio. Euro). Trotz der vorherrschend guten Einnahmensituation war 2013 der finanzjahrbezogene Mittelbedarf zum Haushaltsausgleich höher als der Vergleichswert im Vorjahr. Dies aber deshalb, weil offene Lehrerkostenersätze (42,7 Mio. Euro) außerplanmäßig abgeschrieben und zusätzliche Mittel für Hochwasserschäden und -schutzbauten (aus dem 1. NVA 2013 mit darlehensfinanziertem Abgang von 118,5 Mio. Euro) bereitgestellt wurden. Ohne diese beiden Faktoren hätte sich der einmalige Mittelbedarf auf 136,5 Mio. Euro vermindert, das entspräche etwa dem Niveau des Vorkrisenjahres Werden von den Jahreseinnahmen jeweils die einmaligen Einnahmen zum Haushaltsausgleich abgezogen, zeigt die Haushaltsrechnung des Landes im Zeitraum 2008 bis 2013 folgende Entwicklung: 10

23 Abbildung 1: Haushaltsentwicklung 2008 bis 2013 ohne einmalige Einnahmen zum Haushaltsausgleich Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis der Haushaltsrechnungen 2008 bis 2013 Obwohl im Jahresvergleich 2012/2013 sowohl die Ausgaben als auch der einmalige Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich gestiegen sind, wurde nach Ansicht des LRH 2013 der eingeschlagene Weg zur Haushaltskonsolidierung fortgesetzt. Für das starke Ausgabenwachstum waren nämlich das nicht vorhersehbare Hochwasser, buchmäßige Darstellungen von Dienstgeberbeiträgen, Abschreibungen und eine buchmäßige Bereinigung verantwortlich. 4 Die Abschreibungen und die Bereinigung des Betriebsmittelvorschusses belasteten zwar den Jahreserfolg 2013, betrafen aber großteils bereits abgeschlossene Finanzjahre. Hinsichtlich dem Ist-Ergebnis in der Haushaltsrechnung merkte der LRH an, dass dieses seit Jahren negativ ist. Es belief sich 2012 auf minus 30,5 Mio. Euro und 2013 auf minus 112,1 Mio. Euro. Ein ausgeglichenes Ergebnis wäre durch höhere Darlehensaufnahmen darstellbar gewesen. Aufgrund der Einnahmenüberhänge in der voranschlagsunwirksamen Gebarung war es aber wirtschaftlich, das negative Ist-Ergebnis auf das Folgejahr zu übertragen und die Ist-Darlehensaufnahme im Haushalt 2013 auf 119 Mio. Euro zu beschränken. Maastricht-Ergebnis 5.1. Gemäß den Grenzwerten des Stabilitätspaktes 2012 und auf Basis des aktuellen BIP (März 2014) durfte das Land OÖ im Jahr 2013 einen Maastricht-Saldo von minus 257,7 Mio. Euro nicht unterschreiten. Der RA 2013 zeigt in dem aus der Haushaltsrechnung abgeleiteten VRV-Rechnungsquerschnitt (RA-Beilage 14) einen negativen Stabilitätsbeitrag (Finanzierungssaldo) zum gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnis von minus 136,0 Mio. Euro. Entsprechend der Überleitungstabelle gemäß Art. 15 Abs. 2 des Stabilitätspaktes sind diesem Saldo bestimmte Beträge vor allem von ausgegliederten dem Sektor wurden für Hochwasserschäden 57,9 Mio. Euro ausgegeben und weitere 114,9 Mio. Euro im Rücklagenwege auf das Folgejahr übertragen. Erstmals waren auch Dienstgeberbeiträge für Pensionen der Landeslehrer (51,8 Mio. Euro) in Einnahme und Ausgabe darzustellen. Außerdem wurde der langjährig offene Betriebsmittelvorschuss der gespag (73,8 Mio. Euro) ausgebucht und die in den Jahren 2008 bis 2013 aufgebauten Einnahmenrückstände bei den Lehrerkostenersätzen (42,7 Mio. Euro) als uneinbringlich abgeschrieben. 11

24 Staat und dem Verantwortungsbereich des Landes zuordenbaren Einheiten hinzuzurechnen. Dadurch stellt sich der vorläufige Finanzierungssaldo laut ESVG 95 für das Land OÖ wie folgt dar: Tabelle 4: Vorläufiger Finanzierungssaldo des Landes 2013 Ergebnisse in Mio. Euro Finanzierungssaldo lt. RQ -136,0 Positionen, die zusätzliche Ausgaben oder keine Einnahmen lt. ESVG sind -1,3 Finanzierungssaldo lt. ESVG (Gebietskörperschaft) -137,3 Finanzierungssaldo lt. ESVG für LIG 2,5 außerbudgetäre Einheiten, soweit sie dem Sektor Staat und dem Verantwortungsbereich der Gebietskörperschaft Land zurechenbar sind -39,7 Verminderung des Schuldenstandes gespag 1,8 Finanzierungssaldo lt. ESVG - Land -172,7 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis der Überleitungstabelle in Beilage 14 des RA 2013 Die Beträge in dieser Überleitungstabelle und insbesondere die Finanzierungssalden der außerbudgetären Einheiten beruhen auf vorläufigen Zahlen. Das endgültige Defizit nach ESVG für das Land Oberösterreich inklusive der Fonds und der ausgegliederten Einheiten stellt die Statistik Austria auf Basis einer gesonderten Datenerhebung und -berechnung fest. Diese Ergebnisse können von den Zahlenangaben in der Überleitungstabelle deutlich abweichen. 5 Die endgültigen und überprüften Ergebnisse für 2013 werden voraussichtlich ab September 2014 veröffentlicht Im Jahr 2013 hielt das Land die Vorgaben des Stabilitätspaktes ein; die erlaubte Defizitgrenze wurde so wie im Vorjahr deutlich unterschritten. Auch ging das Defizit in den letzten Jahren zurück. Hinsichtlich dem vorläufigen Maastricht-Ergebnis 2013 ist anzumerken, dass der Finanzierungssaldo des RQ um 122,7 Mio. Euro besser ausgefallen wäre, wenn keine Gemeindedarlehen (80 Mio. Euro) und keine Lehrerkostenersätze (42,7 Mio. Euro) abgeschrieben worden wären. Trotz des bislang erreichten Maastricht-Ziels weist der LRH darauf hin, dass der Stabilitätspakt 2012 ein umfassendes System von strengen Fiskalregeln wie z. B. zulässige Haushaltssalden, Ausgaben- und Schuldenbremse und Rückführung der Verschuldung vorsieht. Diese Vorgaben zur gesamtstaatlichen Haushaltskonsolidierung sind bis 2016 umzusetzen. Dabei werden die erlaubten Defizitgrenzen jährlich vermindert. Aufgrund der derzeit verhaltenen Konjunkturerholung wird es schwieriger, den gesamtstaatlich vorgezeichneten Budgetpfad umzusetzen. Auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung braucht es möglichst verbindliche und aufeinander abgestimmte mittelfristige Budgetplanungen und in deren Umsetzung eine strikte Budgetdisziplin mit entsprechender Zurückhaltung bei den Ausgaben. Reformen mit dem Ziel der Entlastung der öffentlichen Haushalte sind unausweichlich. Mit Einsparungen im Personalbereich und diversen Reformprojekten (z. B. Spitalsreform und Wohnbauförderung) hat das Land bereits wichtige Schritte in der Haushaltskonsolidierung gesetzt. Um den Haushalt weiter zu entlasten, sollten zusätzliche Maßnahmen auch in anderen ausgabendynamischen Bereichen gesetzt werden. 5 Beispielsweise zeigte die Überleitungstabelle im RA 2012 in Summe einen negativen Finanzierungssaldo von minus 199,1 Mio. Euro, der sich nach Feststellung durch die Statistik Austria auf 176 Mio. Euro verbesserte. 12

25 Insbesondere der Sozialbereich stellt aufgrund der Größenordnung, des steigenden Bedarfes und der vielfältigen Problemstellungen eine besondere finanzielle Herausforderung für die Zukunft dar. In diesem Bereich sollten daher die bisherigen Anstrengungen zur Optimierung der Kosten und Leistungen zwecks Effizienzsteigerung noch verstärkt sowie zusätzliche Einnahmemöglichkeiten ausgelotet werden. Hinsichtlich der bisherigen Ausgabenentwicklung im Sozialbereich verweist der LRH auf Anlage 4 des Berichtes sowie auf seine Feststellungen im Bericht zum Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Pkt. 13; RQ-Kennziffer 23 und 24) Vollständigkeit der Haushaltsrechnung 6.1. Im Rahmen des direkten Datenzugriffs auf die Buchhaltung des Landes tätigte der LRH unter anderem verschiedene Summen- und Saldenabfragen im SAP-Buchhaltungsprogramm um festzustellen, ob die Haushaltsrechnung ordnungsgemäß und vollständig aus der Buchhaltung abgeleitet wurde. Die systematische Abfrage nach Haushaltsgruppen ergab jeweils die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Zusammensatzes im Band I des RA Auch die Abfrage nach finanzwirtschaftlichen Kriterien (Gebarungsgruppen) führte im Ergebnis zu einem vollständigen Bild der Haushaltsrechnung mit allen im Finanzjahr 2013 voranschlags- bzw. erfolgswirksam verrechneten Einnahmen und Ausgaben. Im Übrigen sind sämtliche haushaltswirksam verrechneten Pflicht- und Ermessensausgaben des Landes OÖ für den Zeitraum 2011 bis 2013 in der Anlage 1 dargestellt. In dieser Anlage sind auch die Jahresausgaben 2013 nach der zum Jahresende vorherrschenden Referatsverteilung (Erster Präsident des Oö. Landtags und Mitglieder der Oö. Landesregierung) aufgeschlüsselt Auf Basis seiner Abfrageergebnisse stellte der LRH fest, dass die Haushaltsrechnung 2013 korrekt und vollständig aus der Buchhaltung abgeleitet wurde; alle im betreffenden Finanzjahr voranschlagswirksam verrechneten Einnahmen und Ausgaben scheinen in der Haushaltsrechnung 2013 auf. Die Prüfung der voranschlagswirksamen und -unwirksamen Einnahmen und Ausgaben sowie des Kassenabschlusses und der wesentlichen Nachweise zum RA ergab keine Hinweise auf Mängel, die die finanzielle Lage des Landes OÖ unrichtig darstellen würden. Finanzpolitische Ziele und Zielerreichung 7.1. Im VA 2013 legte der Ausschuss für Finanzen des Oö. Landtags folgende finanzpolitische Vorgaben fest: Keine Politik zu Lasten nächster Generationen Einhaltung der im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 ausgewiesenen Ziele Erreichung eines ausgeglichenen Budgets bis spätestens 2016 Erhalten des AA-Ratings Aufrechterhalten einer möglichst hohen Investitionsrate 13

26 7.2. Zur Zielerreichung merkt der LRH Folgendes an: Da das Ziel Keine Politik zu Lasten nächster Generationen keine klaren Messkriterien enthält, wird es im Rahmen der jährlichen RA-Prüfung nicht näher bewertet. Das Rating des Landes OÖ ist durch das AA+ Langfristrating der Republik Österreich begrenzt. Aufgrund der Verflechtungen der Regierungsebenen und der Gebietskörperschaften bewertet die Ratingagentur kein Bundesland höher als die Republik, weil sie annimmt, dass die Zahlungsfähigkeit eines Bundeslandes in einer Stresssituation nicht unterschiedlich zu jener der Republik sein würde. Im letzten vorliegendem Ergebnis vom wurde daher Oberösterreich wieder mit AA+ geratet. Im Budgetvollzug 2013 hielt das Land den Stabilitätspakt ein. Wenngleich zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine aktualisierte mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung vorlag, geht der LRH davon aus, dass an den im Stabilitätspakt vereinbarten Zielen mit ausgeglichenem Haushalt ohne Neuverschuldung ab 2016 weiter festgehalten wird. In den Haushaltsrechnungen der letzten Jahre waren die vermögenswirksamen Investitionen leicht rückläufig; 2011 bis 2013 fielen sie von jährlich 79 Mio. Euro auf 67,8 Mio. Euro. Seit Jahren tätigt das Land aber größere Investitionen über Sonderfinanzierungen oder Fremdfinanzierungen in ausgegliederten Gesellschaften, sodass der Landeshaushalt nur einen Teil der vermögensrelevanten Investitionen abbildet. Vollzug des Voranschlages Voranschlag und Nachtragsvoranschlag 8.1. Der Oö. Landtag genehmigte am den VA 2013 und stellte am bzw. am zusätzliche Budgetmittel in einem 1. bzw. 2. NVA bereit. Im Vergleich zum Vorjahr veränderten sich die Budgetsummen und -salden wie folgt: Tabelle 5: Vergleich der Voranschlagssummen 2012 und 2013 Ausgaben/Einnahmen Veränderung in Mio. Euro Ausgaben - VA 4.632, ,5 +112,8 Ausgaben - 1. NVA 87,5 175,9 +88,4 Ausgaben - 2. NVA - 53,9 +53,9 Gesamtausgaben 4.720, ,3 +255,1 Einnahmen - VA 4.476, ,7 +215,1 Einnahmen - 1. NVA 47,5 57,4 +9,9 Einnahmen - 2. NVA - 28,9 +28,9 Gesamteinnahmen 4.524, ,0 +253,9 Abgang -195,9-197,2-1,3 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis VA 2012 und 2013, 1. NVA 2012 sowie 1. und 2. NVA

27 8.2. Im VA 2013 (exkl. NVA) war ein negatives Ergebnis von 53,8 Mio. Euro vorgesehen, welches durch Fremdmittelaufnahme gedeckt werden sollte. Diese erforderliche Kreditaufnahme zur buchmäßigen Bedeckung des Abgangs erhöhte sich im 1. NVA um 118,5 Mio. Euro und im 2. NVA um weitere 25 Mio. Euro. Gemäß Art. I Z. 2 des Landtagsbeschlusses vom waren zum Haushaltsausgleich im RA 2013 buchmäßige Kreditaufnahmen von 330,0 Mio. Euro (Soll) erforderlich. Die Ausgaben laut VA 2013 (exkl. NVA) waren mit 4.745,5 Mio. Euro um 112,8 Mio. Euro höher als im VA 2012 (exkl. NVA). Die Steigerung war insbesondere auf Mehrausgaben in der Hgr. 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft (+104,8 Mio. Euro) und Hgr. 9 Finanzwirtschaft (+32,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Minderausgaben waren v. a. in der Hgr. 5 Gesundheit (-28,2 Mio. Euro) zu verzeichnen und können mit positiven Einsparungseffekten durch die Spitalsreform II begründet werden. Aufgrund des Hochwassers 2013 wurden in einem 1. NVA 175,9 Mio. Euro bereitgestellt; davon entfielen 125,2 Mio. Euro auf die Behebung von Hochwasserschäden und 50,7 Mio. Euro auf Investitionen im Bereich des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Die Bedeckung dieser Mehrausgaben erfolgte durch erwartete Einnahmen aus Katastrophenschutzmitteln des Bundes in Höhe von 57,4 Mio. Euro. Der ausgewiesene Abgang von 118,5 Mio. Euro war durch die Aufnahme von Fremdmitteln zu decken. Im 2. NVA wurden zusätzliche Mittel insbesondere für den Personalaufwand (+10,3 Mio. Euro), die Maßnahme Wohnen gemäß Oö. Chancengleichheitsgesetz (+6 Mio. Euro), die Grundversorgung im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe (+4 Mio. Euro) und Investitionen im Pflichtschulbau (+2,2 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde die Mittelumschichtung aus der Aufhebung der 10-prozentigen Kreditsperre (+28,9 Mio. Euro) in Einnahme und Ausgabe dargestellt. Für den daraus resultierenden Abgang wurde im 2. NVA eine Fremdmittelaufnahme eingeplant. Im Jahr 2013 stellte der Oö. Landtag insgesamt 229,8 Mio. Euro zusätzliche Mittel in zwei Nachtragsbudgets bereit. Damit wurden um 142,3 Mio. Euro mehr Nachtragsmittel gewährt als im Vorjahr. Ohne die budgetierten Ausgaben für das Hochwasser (175,9 Mio. Euro) wäre das Nachtragsbudget im Jahresvergleich 2012/2013 von 87,5 Mio. Euro auf 53,9 Mio. Euro gesunken, was für den LRH auf Einsparungsbemühungen hindeutet. Der LRH stellte fest, dass in den zwei Nachtragsvoranschlägen zwar zusätzliche Ausgaben, nicht aber bereits bekannte Mindereinnahmen wie z. B. jene aus der Abrechnung der Bundesabgaben-Ertragsanteile aus dem Vorjahr (11,9 Mio. Euro) dem Oö. Landtag zur Kenntnis gebracht wurden. Falls in Hinkunft im Oö. Landtag zusätzliche Ausgaben in einem Nachtragsbudget beantragt werden, sollten in den Nachtragsvoranschlag auch bereits gesicherte Mindereinnahmen aufgenommen werden, wenn sich diese maßgeblich auf das Haushaltsergebnis auswirken. 15

28 Abweichungsanalyse 9.1. Der Vergleich des VA inkl. 1. und 2. NVA mit dem RA (ohne Ü-Mittel 6 ) zeigte saldiert folgende Abweichungen: Tabelle 6: Vergleich Voranschlag mit Rechnungsabschluss 2013 Ausgaben/Einnahmen VA inkl. NVA RA 2013 ohne Ü-Mittel in Mio. Euro Abweichung Gesamtausgaben 4.975, ,8 +76,5 Gesamteinnahmen 4.778, ,1 +374,0 Ergebnis -197,2 +100,3 +297,5 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA Die Abweichungen verteilten sich auf eine Vielzahl von Voranschlagstellen: Die Mehreinnahmen resultierten vorwiegend aus der buchmäßigen Darstellung der Sollstellung für die Darlehensaufnahme zur Abgangsdeckung (+330,0 Mio. Euro), der Verrechnungseinnahmen aus der Darlehensabschreibung für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (+80,0 Mio. Euro) und aus einer Rücklagenauflösung für Ruhe- und Versorgungsbezüge der Gemeindebediensteten (+17,6 Mio. Euro). Die Mindereinnahmen waren v. a. auf die verrechnungstechnische Darstellung der Aufhebung der 10-prozentigen Kreditsperre (-28,9 Mio. Euro) zurückzuführen. Weiters waren die Einnahmen aus den Zuschüssen gemäß Katastrophenfondsgesetz (-13,5 Mio. Euro) und die Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben (-12,9 Mio. Euro) geringer als budgetiert. Minderausgaben waren u. a. für die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen (-50,7 Mio. Euro) 7, bei den Verstärkungsmitteln (-15,0 Mio. Euro) 8 und bei den Geldbezügen der pragmatisierten Lehrer im allgemeinbildenden Pflichtschulbereich (-13,4 Mio. Euro) zu verzeichnen. Mehrausgaben fielen insbesondere für rein buchmäßige Maßnahmen wie die Darlehensabschreibung für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (+80,0 Mio. Euro), die Abschreibung der Lehrerkostenersätze vom Bund (+42,7 Mio. Euro) und die Ausbuchung des Betriebsmittelvorschusses der gespag (+73,8 Mio. Euro) an. Tatsächlich mehr ausgegeben wurde durch die verstärkte Vergabe von Wohnbauförderungsdarlehen (+25,9 Mio. Euro). Die Mehrausgaben gegenüber dem VA inkl. 1. und 2. NVA wurden durch Kreditaufnahmen, übertragene Mittel aus Vorjahren, Mehreinnahmen oder Ausgabeneinsparungen in anderen Bereichen finanziell bedeckt. 6 1/912008/2980/001 bzw. 2/912008/2980/001 7 Dieser Betrag wurde im Rahmen des 1. NVA bereitgestellt und ins nächste Jahr übertragen. 8 Gemäß Art. III Z. 5 zum VA 2013 wurden diese Mittel zum finanziellen Ausgleich über- und außerplanmäßiger Ausgaben verwendet. 16

29 Die Abweichungen werden im Bericht der Landesbuchhaltung über die Haushaltsund Finanzlage sowie in den Erläuterungen zum RA 2013 näher ausgeführt bzw. begründet. In der Anlage 2 des Berichtes werden die Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen über einer Mio. Euro auf Unterabschnittsebene dargestellt und die jeweiligen Abweichungen kurz begründet. Einnahmen- und Ausgabenrückstände Die schließlichen Zahlungsrückstände betrugen per einnahmenseitig 984,5 Mio. Euro und ausgabenseitig 685,0 Mio. Euro. In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Rückstände im Vergleich zum Vorjahr ersichtlich: Tabelle 7: Einnahmen- und Ausgabenrückstände 2012 und 2013 Rückstandsart Stand Stand Veränderung in Mio. Euro in % offene Soll-Stellungen für Darlehensaufnahmen zur Abgangsdeckung 595,7 806,7 +211,0 35,4 Restlicher Haushalt 159,2 177,7 +18,6 11,7 Summe Einnahmenrückstände 754,9 984,5 +229,6 30,4 übertragene Mittel auf das Folgejahr, Ist-mäßig unbedeckte RL 416,3 513,4 +97,1 23,3 Restlicher Haushalt 151,3 171,7 +20,4 13,5 Summe Ausgabenrückstände 567,6 685,0 +117,4 20,7 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2012 und 2013 Die Einnahmenrückstände erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 229,6 Mio. Euro. Die Steigerung ist insbesondere auf die Sollstellung der Darlehensaufnahmen zur Abgangsdeckung im Jahr 2013 zurückzuführen. Bei den Einnahmenrückständen im restlichen Haushalt war eine Erhöhung um 18,6 Mio. Euro auf 177,7 Mio. Euro zu verzeichnen. Dies ist mit einer zu geringen Vorschreibung der monatlichen Geldanforderungen an den Bund betreffend die Pensionen der Landeslehrerinnen und -lehrer im allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulbereich in Höhe von 51,8 Mio. Euro begründet. Diese offene Forderung wurde noch während der Prüfung vom Bund - allerdings erst im Finanzjahr beglichen. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Entwicklung der Forderungsabschreibungen im Vergleich zum Vorjahr: 17

30 Tabelle 8: Forderungsabschreibungen 2012 und 2013 Bereich Veränderung in Tsd. Euro Berufsbildende Pflichtschulen Sonstige betriebsähnliche Einrichtungen Landesstraßen Wohnbeihilfe Lehrerkostenersätze vom Bund Darlehensabschreibungen GESAMT Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis der Haushaltsrechnung 2012 und 2013 Die Abschreibungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 42,6 Mio. Euro. Dieser Anstieg liegt in der Abschreibung der offenen Forderungen gegenüber dem Bund betreffend Refundierung des Personalaufwandes von Lehrerinnen und Lehrern an allgemeinbildenden Pflichtschulen (35,1 Mio. Euro) und an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (7,6 Mio. Euro) begründet. Die offenen Forderungen wurden lt. Angabe der Direktion Bildung und Gesellschaft abgeschrieben, weil der Bund die Dienstpostenüberziehungen aufgrund der Einhaltung der Klassenschülerhöchstzahl nicht anerkannte bzw. die Refundierung der Besoldungskosten an die Einhaltung der genehmigten Stellenpläne gebunden gewesen wäre. Die Ausgabenrückstände stiegen um 117,4 Mio. Euro auf 685,0 Mio. Euro. Davon entfielen 513,4 Mio. Euro (d. s. 74,9 Prozent) auf die Ü-Mittel, die sich um 97,1 Mio. Euro erhöhten. Die Rückstände im restlichen Haushalt erhöhten sich um 20,4 Mio. Euro und waren insbesondere auf den Bereich Landesstraßen (+9,6 Mio. Euro) 9 und Maßnahmen der Kulturpflege zurückzuführen (+4,2 Mio. Euro) Die Analyse nach Haushaltsgruppen zeigte bei den Einnahmenrückständen (ohne Abgangsdeckung und Abwicklung der Vorjahre) noch folgende größere Positionen: In der Hgr. 2 erhöhten sich die Rückstände um 16,1 Mio. Euro. Dies resultiert insbesondere aus der zu geringen Vorschreibung der monatlichen Geldanforderungen an den Bund. In der Hgr. 3 war ein Anstieg der Rückstände um 4,4 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser ging vorrangig auf ausständige Beiträge der Stadt Linz zum laufenden Aufwand des Musiktheaters (3,8 Mio. Euro) zurück. Die wechselseitigen Verpflichtungen des Landes mit der Stadt Linz u. a. betreffend Musiktheater und LIVA werden derzeit neu verhandelt. 9 Vgl. insbes. VSt. 1/611602/0602/001: 10,8 Mio. Euro für den Neu- bzw. Umbau von Landesstraßen 10 Vgl. insbes. VSt. 1/381804/7670/000: 3,2 Mio. Euro an Beiträgen zum laufenden Aufwand der LIVA 18

31 Haushaltsanalyse auf Basis der Rechnungsquerschnitte Überblick über Summen und Salden Der Rechnungsquerschnitt (RA-Beilage 14) bildet die wirtschaftlichen Sachverhalte des Landes entsprechend dem Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG 95) ab. Nachstehende Tabelle zeigt die Summen und Salden der Rechnungsquerschnitte 2010 bis Die zugrundeliegenden Einnahmen- und Ausgabenarten sind aus der Anlage 3 ersichtlich; unter Punkt 13 des Berichtes werden deren Veränderungen im Jahresvergleich 2012/2013 näher erläutert. Tabelle 9: Summen und Salden der Rechnungsquerschnitte 2010 bis 2013 Bezeichnung Veränderung /2013 in in Mio. Euro absolut % Laufende Gebarung Einnahmen 4.086, , , ,3 +191,3 4,3 Ausgaben 4.015, , , ,2 +150,4 3,6 Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung 71,3 208,7 298,1 339,1 +41,0 13,7 Vermögensgebarung Einnahmen 26,4 31,3 28,8 29,8 +1,0 3,6 Ausgaben 516,7 513,5 476,6 504,8 +28,2 5,9 Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne -490,3-482,2-447,9-475,0-27,2 6,1 Finanztransaktionen Saldo 1 und Saldo 2-419,0-273,5-149,8-136,0 +13,8 9,2 Finanztransaktionen Einnahmen 801,3 689,8 641,0 907,1 +266,1 41,5 Ausgaben 382,3 416,3 491,2 771,1 +279,9 57,0 Saldo 3: Ergebnis der Finanztransaktionen 419,0 273,5 149,8 136,0-13,8 9,2 Saldo 4: Jahresüberschuss/ -fehlbetrag +/- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Quelle: Eigene Darstellung LRH aus Beilage 14 der jeweiligen Rechnungsabschlüsse Aus der Sicht des LRH zeigten die Summen und Salden des RQ vor allem Folgendes: In der laufenden Gebarung wurde der Negativtrend von stagnierenden Einnahmen bei gleichzeitig stark steigenden Ausgaben 2011 gebrochen; ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau stieg der zum Investieren notwendige Überschuss aus der laufenden Gebarung (Saldo 1) markant an. Seither ermöglichte die konjunkturelle Entwicklung wieder jährliche Einnahmenzuwächse, während gleichzeitig die jährliche Ausgabendynamik durch strukturelle Reformen und Einsparungen verlangsamt wurde. Dadurch erhöhte sich der jährliche Überschuss aus der laufenden Gebarung im Zeitraum 2011 bis 2013 von 208,7 Mio. Euro 19

32 auf 339,1 Mio. Euro. Dabei wäre der Überschuss 2013 um ca. ein Drittel höher ausgefallen, wenn das Land nicht hohe Abschreibungen vorgenommen hätte. Aufgrund des verhaltenen Wirtschaftswachstums, der steigenden Arbeitslosenzahlen und der zunehmenden Unwägbarkeiten bei der künftigen Einnahmenentwicklung bleibt dennoch die Herausforderung der Zukunft, den Landeshaushalt weiter zu konsolidieren. Dabei muss insbesondere die laufende Gebarung weiter entlastet werden. Um die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes nachhaltig abzusichern, braucht es entsprechend hohe Überschüsse aus der laufenden Gebarung. Nur dadurch können größere Investitionen weitgehend aus eigener Kraft finanziert und die Neuverschuldung auf Dauer verringert oder ganz vermieden werden. Die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen zeigt die Investitionstätigkeit des Landes ohne die ausgegliederten Gesellschaften. Sie ist geprägt von niedrigen Einnahmen und hohen Ausgaben für Investitionsförderungen (Kapitaltransfers an öffentliche und private Rechtsträger) und den Erwerb von Vermögen durch Direktinvestitionen. Tendenziell stagnieren in diesem Bereich die Einnahmen; die Ausgaben sind leicht rückläufig. Die Ausgabensteigerung im Jahresvergleich 2012/2013 um 28,2 Mio. Euro bzw. 5,9 Prozent resultiert hauptsächlich aus den Bedarfszuweisungen der Gemeinden, die wieder vermehrt für Investitionen eingesetzt werden konnten, nachdem zur jährlichen Abgangsdeckung der Gemeinden weniger Mittel benötigt wurden. Der negative Saldo in der Vermögensgebarung (Saldo 2) ist grundsätzlich ein positives Indiz für hohe investive Maßnahmen. Allerdings sollte es gelingen, einen negativen Saldo weitgehend aus der Eigenfinanzierungskraft des Landes das ist im Wesentlichen der Überschuss aus der laufenden Gebarung zu decken. In früheren Jahren benötigte das Land dazu aber hohe Einnahmen aus Rücklagen und seit 2009 wieder Schuldaufnahmen, die sich in den Finanztransaktionen zeigen. Die Finanztransaktionen betreffen ausschließlich Beteiligungen, Rücklagen und Darlehen. In diesen Bereichen sind seit Jahren die Einnahmen höher als die Ausgaben. Außerdem stiegen die Finanztransaktionen im Jahresvergleich 2012/2013 sehr stark an. Der Einnahmenzuwachs von 266,1 Mio. Euro resultierte aus dem neuerlichen Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen (38,2 Mio. Euro) und höheren buchmäßigen Einnahmen (+92,7 Mio. Euro bei Rücklagenentnahmen und +135,7 Mio. Euro für künftige Darlehensaufnahmen). Die um 279,9 Mio. Euro höheren Ausgaben verteilen sich auf Beteiligungen (73,8 Mio. Euro zur Ausbuchung des Betriebsmittelvorschusses der gespag), Rücklagenzuführungen (+99,3 Mio. Euro), vermehrte Darlehensgewährungen (+91,8 Mio. Euro) und die erstmalige Schuldenrückzahlung aus Gemeindebedarfszuweisungen (15 Mio. Euro). Das gemeinsame Ergebnis aus der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (Saldo 1 und 2) entspricht dem jeweiligen Maastricht-Ergebnis der Gebietskörperschaft Land ohne die ausgegliederten Unternehmen. Solange das Maastricht-Ergebnis negativ ist, müssen die Finanztransaktionen einen gleich hohen Überschuss (Saldo 3) ausweisen, um das Maastricht-Defizit abzudecken und die gesamte Haushaltsrechnung auszugleichen. Die Tatsache, dass das Land die Haushaltsrechnung im Soll bislang immer ausgeglichen hat, zeigt sich im ausgeglichenen Jahresergebnis des Saldos 4 der Querschnittsrechnung. Die erforderlichen maastricht-neutralen Einnahmen beschaffte das Land hauptsächlich aus Darlehensaufnahmen, Forderungsverkäufen oder Rücklagen. 20

33 Da neben dem Maastricht-Defizit auch die Ausgaben innerhalb der Finanztransaktionen mit Einnahmen zu bedecken sind, ist im Regelfall der einmalige Finanzbedarf zum Ausgleich der gesamten Haushaltsrechnung (2013: 297,7 Mio. Euro siehe Pkt. 4 des Berichtes) höher als das jeweilige Maastricht-Defizit. 11 Laufende Gebarung mit Sparquote und Freier Finanzspitze In den Jahren 2009 und 2010 war das Land mit jeweils stagnierenden Einnahmen konfrontiert und die laufenden Ausgaben stiegen pro Jahr um 6,7 Prozent bzw. 4,6 Prozent an. In den Jahren 2011 bis 2013 erhöhten sich die laufenden Einnahmen um 13,3 Prozent, das waren im 3-jährigen Durchschnitt 4,4 Prozent Mehreinnahmen pro Jahr. Im selben Zeitraum wurde das Ausgabenwachstum verlangsamt. In diesen drei Jahren stiegen die laufenden Ausgaben um 6,8 Prozent bzw. durchschnittlich 2,3 Prozent jährlich. Allein im Jahresvergleich 2012/2013 veränderten sich die laufenden Einnahmen um plus 191,3 Mio. Euro bzw. 4,3 Prozent und die Ausgaben um plus 150,4 Mio. Euro bzw. 3,6 Prozent. Allerdings ist bei der eingetretenen Ausgabensteigerung zu berücksichtigen, dass eine notwendige Abschreibung uneinbringlicher Kostenersätze für Landeslehrpersonal (42,7 Mio. Euro; siehe Pkt. 10 des Berichtes) für ein Prozent des Ausgabenanstiegs verantwortlich ist. Mit der konjunkturell begünstigten Einnahmenentwicklung und dem Einbremsen der Ausgabendynamik erhöhten sich seit 2011 die Überschüsse der laufenden Gebarung (2011: 208,7 Mio., 2012: 298,1 Mio., 2013: 339,1 Mio. Euro). Dabei wären diese jeweils um 56,4 Mio. Euro (2011) bzw. 80 Mio. Euro (2012 und 2013) höher gewesen, wenn nicht aufgrund des Gemeindeentlastungspaketes ein maastrichtverträglicher Teil offener Landesdarlehen buchmäßig abgeschrieben worden wäre. Diese Abschreibung stellt eine rein freiwillige Maßnahme des Landes zur Förderung der oö. Gemeinden dar. Öffentliche Sparquote Der Überschuss aus der laufenden Gebarung (= öffentliches Sparen) verminderte sich bereits vor Jahren von über 20 Prozent auf knapp 10 Prozent der laufenden Ausgaben. Wie nachstehende Grafik zeigt, betrug dieser Wert ,9 Prozent, halbierte sich 2009 auf 6,6 Prozent und fiel 2010 auf 1,8 Prozent ab. In den Jahren 2011 bis 2013 stieg diese Quote und erreichte 2013 mit 7,9 Prozent den höchsten Wert. Wenn man die paktierte Abschreibung der Gemeindedarlehen berücksichtigt, würde sich die Quote 2013 zwar auf 10 Prozent erhöhen, der Wert aber noch unter dem Niveau des Jahres 2008 liegen. 11 Dies deshalb, weil auch Ausgaben in den Finanztransaktionen wie z. B. die Gewährung von Förderungsdarlehen oder RL-Zuführungen zur Übertragung von Haushaltskrediten durch Einnahmen zu decken sind. 21

34 Abbildung 2: Öffentliche Sparquote 2008 bis 2013 Quelle: Eigene Darstellung LRH aus RQ Saldo 1 in Relation zu den laufenden Ausgaben Freie Finanzspitze Aus dem laufenden Ergebnis ist die Freie Finanzspitze ableitbar, das ist der Betrag, den das Land aus den laufenden Einnahmen des jeweiligen Finanzjahres für Investitionen, Investitionsförderungen, Darlehensgewährungen oder Schuldenrückzahlungen erwirtschaftet. 12 Unter Berücksichtigung der zweckgebundenen Gemeinde-Bedarfszuweisungen und der Zahlungsverpflichtungen gegenüber der gespag (Trägerselbstbehalt) waren aus dem laufenden Ergebnis der Jahre 2009 bis 2013 folgende Freie Finanzspitzen ableitbar: Abbildung 3: Freie Finanzspitze im Zeitraum 2009 bis 2013 Quelle: Eigene Darstellung LRH errechnet aus Saldo 1 des RQ 12 Berechnung: Überschuss der laufenden Gebarung (Saldo 1 des RQ), abzüglich anteilige Gemeinde-BZ und Pflichtzuschüsse an die gespag (z. B. Trägerselbstbehalt) zuzüglich die rein buchmäßige Abschreibung der Gemeindeförderungsdarlehen. 22

35 12.2. Die Ergebnisse und Kennzahlen aus der laufenden Gebarung zeigen, wie sich die Haushaltssituation seit 2011 entspannte. Die im Jahr 2013 jeweils vor der Darlehensa bschreibung erwirtschafteten Werte - eine Sparquote von 10 Prozent und eine Freie Finanzspitze von 235,4 Mio. Euro bzw. 5,6 Prozent sind noch relativ niedrig 13, auch wenn diese frei verfügbaren Mittel im Jahresvergleich 2012/2013 um 41,4 Mio. Euro angestiegen sind. Die Freie Finanzspitze muss weiter und auf Dauer verbessert werden, um bei etwa gleichbleibendem Investitionsniveau die Neuverschuldung spürbar zu verlangsamen oder gänzlich zu vermeiden. Außerdem wurden bislang noch keine frei verfügbaren Mittel zur Rückzahlung von Finanzschulden eingesetzt, was den Wert der Freien Finanzspitze begünstigt. Der LRH hält weitere Entlastungseffekte in der laufenden Gebarung für notwendig. Das Land benötigt einen möglichst hohen Einnahmenüberhang aus der laufenden Gebarung, um bestehende Schulden abzubauen, bereits getätigte Investitionen aus eigener Kraft auszufinanzieren und das Investitionsniveau auch in Zukunft mit vertretbarer Neuverschuldung halten zu können. Der laufende Überschuss im Landeshaushalt sollte möglichst auf etwa 15 bis 20 Prozent und die Freie Finanzspitze auf über 10 Prozent erhöht werden. Auf Basis der Zahlen 2013 würde dies um mindestens 180 Mio. Euro mehr freie Mittel aus der laufenden Gebarung erfordern. Diese werden selbst bei einer guten konjunkturellen Entwicklung ohne kontinuierliche Sparmaßnahmen kaum erreichbar sein. Daher sollten die jährlichen Ausgabensteigerungen weiter gering gehalten, das Einnahmenpotential ausgeschöpft und die derzeitigen Reform- und Stabilitätsbestrebungen konsequent umgesetzt werden. Dieser künftige Budgetpfad sollte in der derzeit zu aktualisierenden mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung verankert werden. Einnahmen- und Ausgabenarten im Jahresvergleich 2012/ Die Anlage 3 zeigt die Einnahmen und Ausgaben des Landes in der Systematik des Rechnungsquerschnittes für die Jahre 2011 bis 2013 und deren Veränderung im Jahresvergleich 2012/2013. Die Entwicklung in den Vorjahren analysierte der LRH jeweils in den früheren RA-Prüfungen Im Jahresvergleich 2012/2013 stellte der LRH in der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung folgende wesentliche Veränderungen fest: Laufende Gebarung - Einnahmen Die im Bundesländervergleich sehr niedrigen Steuern (KZ 10) stiegen 2013 um knapp 1 Prozent auf 19,3 Mio. Euro. In Summe blieben die Steuereinnahmen um ca. 1 Mio. Euro bzw. 5,1 Prozent unter den Erwartungen des VA; während bei der Spielapparateabgabe das veranschlagte Aufkommen um 2,1 Mio. Euro unterschritten wurde, ergaben sich bei anderen Abgabenarten (z. B. Verwaltungsabgaben, Jagdabgabe, Verkehrsflächenbeiträge) Zuwächse. Die Haupteinnahmen des Landes sind die Ertragsanteile (KZ 11) und laufenden Transferzahlungen von öffentlichen Rechtsträgern (KZ 14). Beide zusammen beliefen sich 2012 auf 4.055,2 Mio. Euro und 2013 auf 4.236,4 Mio. Euro waren dies 76 Prozent der Gesamteinnahmen des Landes. Seit dem Vorkrisenjahr 13 Vergleiche Referenzwerte von Biwald/Wachter aus empirischen Studien zu kommunalen Haushalten. 23

36 RA 2008 stiegen diese Einnahmen um 514,6 Mio. Euro; das entspricht im Durchschnitt einer nominellen Steigerungsrate von jährlich 2,8 Prozent. Im Detail stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Tabelle 10: Einnahmenentwicklung aus Bundesabgaben-Ertragsanteilen und öffentlichen Transfers Veränderung zum Vorjahr Lfd. Transfers v. öffentlichen Rechtsträgern Veränderung zum Vorjahr Summe Veränderung zum Vorjahr in Mio. Euro in % in Mio. Euro in % in Mio. Euro in % , , , ,4 +361,9 19, ,9-441,4 23, ,3-79,5 2, ,1-14,3 0, ,1 +61,2 4, ,2 +46,9 1, ,9 +200,8 9,3 1571,2 +47,1 3, ,1 +247,9 6, ,5 +70,6 3, ,7 +47,5 3, ,2 +118,1 3, ,8 +113,3 4, ,6 +67,9 4, ,4 +181,2 4,5 VA Ertragsanteile Ertragsanteile Abweichung VA/RA Lfd. Transfers v. öffentlichen Rechtsträgern Abweichung VA/RA Summe Abweichung VA/RA in Mio. Euro in % in Mio. Euro in % in Mio. Euro in % ,4-12,6 0, ,7 +1,9 0, ,1-10,7 0, , , , Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA und VA 2013 und 2014 Die Entwicklung bei den Ertragsanteilen ist vorwiegend konjunkturell bedingt. Im Jahr 2013 ergab sich ein überdurchschnittlich hoher Zuwachs von 113,3 Mio. Euro bzw. 4,7 Prozent. Dennoch wurde das veranschlagte Ausmaß der Ertragsanteile nicht erreicht, weil die Einnahmen aus der Vorjahresabrechnung zu hoch veranschlagt waren. Außerdem revidierte das Bundesministerium für Finanzen im Oktober 2013 seine Prognose nach unten. Falls diese aktualisierten Prognosewerte eintreten, kann das Land 2014 die veranschlagte Höhe der Ertragsanteile nicht erreichen; Mindereinnahmen in der Größenordnung von 30 bis 50 Mio. Euro wären die Folge. Größte Sparsamkeit im Budgetvollzug 2014 und eine neue Einnahmenabschätzung für den mittelfristigen Planungshorizont sind daher aus gegenwärtiger Sicht notwendig. Die laufenden Transfereinnahmen wie z. B. die Beiträge des Bundes und der Gemeinden werden hingegen großteils von der Kostenentwicklung in den verschiedensten Bereichen wie Krankenanstalten, Pflichtschullehrer, Ganztagsschulen und Pflegesicherung geprägt. Lediglich die Transfereinnahmen aus der Landesumlage (97,0 Mio. Euro davon 3,9 Mio. Euro Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr) hängen direkt mit der Finanzkraftentwicklung der Gemeinden und indirekt mit der konjunkturellen Entwicklung zusammen. Die im Jahresvergleich 2012/2013 erzielten Mehreinnahmen betrafen vor allem Bundeszuschüsse für Besoldungskosten der Landeslehrer, Katastrophenschäden, Altenpflege, Flüchtlingshilfe und Mindestsicherung. Erstmals ging auch ein Bundesbeitrag (3,5 Mio. Euro) für die Förderung des Nahverkehrs ein; dieser war an die ÖBB für freiwillige Verkehrsdienstleistungen bei Nebenbahnen weiterzuleiten. 24

37 Die Leistungseinnahmen (KZ 12) aus diversen Verwaltungs- und Dienstleistungen, Kostenbeiträgen (z. B. Musikschulen, Ausstellungen) und Haftungsentgelten gingen 2013 in Summe um ca. 1 Mio. Euro auf 77,6 Mio. Euro zurück. Dieser Rückgang resultiert primär aus dem niedrigeren Aufkommen an Verwaltungsgebühren der Bezirkshauptmannschaften (-2,6 Mio. Euro). Die Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit (KZ 13) fielen von 73,2 Mio. Euro auf 44,8 Mio. Euro. Allein die Erträgnisse aus Beteiligungen (Dividende der Laho) gingen um ca. ein Drittel auf 23,6 Mio. Euro zurück. Auch die Zinsenerträgnisse waren um 18,9 Mio. Euro rückläufig; dabei handelt es sich aber bloß um weggefallene Verrechnungseinnahmen 14 ohne Auswirkungen auf die Haushaltssituation. Die sonstigen laufenden Transfereinnahmen (KZ 15) betrugen 162,2 Mio. Euro im Jahr 2012 und 212,1 Mio. Euro im Jahr Die Mehreinnahmen von 49,9 Mio. Euro zeigen sich bei den Pensionsbeiträgen der Landeslehrer, denen gleichhohe Verrechnungsausgaben gegenüberstehen. Sie betrafen ausschließlich Verrechnungseinnahmen im Zusammenhang mit den 2013 erstmals darzustellenden Dienstgeberbeiträgen für öffentlich-rechtliche Pensionen. Aus Veräußerungen und sonstigen Einnahmen (KZ 16) wurden 48,5 Mio. Euro 2012 und 38,0 Mio. Euro 2013 erzielt. Der Einnahmenrückgang entstand durch den weggefallenen Tilgungsbetrag einer inneren Anleihe für Bedarfszuweisungen der Gemeinden (-8,2 Mio. Euro), rückläufige Bundesbeiträge für pädagogische Akademien (-1,9 Mio. Euro) und für Flussbaumaßnahmen (-1,0 Mio. Euro). Laufende Gebarung - Ausgaben Die Leistungen für das Personal (KZ 20) beliefen sich 2013 auf 1.218,2 Mio. Euro (ohne wirtschaftliche Unternehmungen und Ausgliederungen), die Pensionszahlungen (KZ 21) auf 543,1 Mio. Euro. Gegenüber 2012 stieg die Summe der Personalausgaben um 48,3 Mio. Euro bzw. 4,1 Prozent, jene der Pensionsleistungen um 26,4 Mio. Euro bzw. 5,1 Prozent. Seit Jahren sind im Landeshaushalt die jährlichen Steigerungsraten beim Personal niedriger als bei den Pensionen. Im Detail sind diese strukturell bedingten Entwicklungen unter den Punkten 14 und 15 des Berichtes näher ausgeführt. Die Bezüge der Organe (KZ 22) waren langjährig rückläufig und zuletzt relativ konstant stiegen sie um 0,5 Prozent auf 14,4 Mio. Euro an. Die Ge- und Verbrauchsgüter (KZ 23) sowie der Verwaltungs- und Betriebsaufwand (KZ 24) verursachten 2012 Ausgaben von zusammen 688,9 Mio. Euro und 2013 von 754,1 Mio. Euro. Im Betriebsaufwand sind einmalige Aufwendungen für Abschreibungen enthalten. So wurden 2012 und 2013 jeweils 80 Mio. Euro Darlehen für Gemeinden erfolgswirksam abgeschrieben, die das Land zinsenund tilgungsfrei gewährte und nicht mehr einfordert. Diese maastricht-wirksamen Darlehensabschreibungen korrespondieren mit gleichhohen maastricht-neutralen 14 Die Verrechnungseinnahmen betrafen frühere Landesdarlehen an die gespag für den Betriebsabgang und den Trägerselbstbehalt, deren Zinsen zur Gänze vom Land zu bezuschussen waren. Über Empfehlung des LRH wurden sie im RA 2012 ausgebucht. 25

38 Einnahmen in den Finanztransaktionen (KZ 53). Sie erhöhten zwar das Maastricht-Defizit, nicht aber den jährlichen Abgang im Haushalt. Die 2013 vorgenommene Abschreibung der Lehrerkostenersätze (42,7 Mio. Euro) belastete hingegen auch das Haushaltsergebnis und erhöhte den unter Pkt. 4 genannten Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich. Ohne diese beiden Abschreibungen wäre der Betriebsaufwand im Jahresvergleich 2012/2013 in Summe um ca. 24,1 Mio. Euro gestiegen, was fast ausschließlich auf höhere Aufwendungen im Sozialbereich insbesondere beim UA 419 Einrichtungen und Maßnahmen nach dem Chancengleichheitsgesetz zurückzuführen ist. Im Übrigen ist die mehrjährige Entwicklung des ausgabendynamischen Sozialbereichs in der Anlage 4 des Berichtes gesondert dargestellt. An Zinszahlungen (KZ 25) zeigten sich in der Haushaltsrechnung 2012 rd. 7 Mio. Euro und 2013 rd. 14 Mio. Euro. Sie betrafen großteils Finanzschulden, Vorfinanzierungen im Straßenbau und Nahverkehr sowie den Hochwasserschutzbau Machland Damm. Weitere Zinsen und die damit verbundenen Zinsschwankungen des Marktes trägt das Land entweder direkt oder indirekt bei diversen Förderungen (z. B. Zinsen- und Annuitätenzuschüsse) und diversen Sonderfinanzierungen im Haushalt oder in den ausgegliederten Gesellschaften (z. B. Investitionen - Ordenskrankenhäuser oder Neubauten der gespag auf Mietbasis). Solche Zinsaufwendungen sind daher in Investitionsbeiträgen oder anderen Transferzahlungen enthalten. Diese können nicht exakt beziffert werden. Es steht fest, dass das schon länger anhaltende extrem niedrige Marktzinsniveau den Landeshaushalt spürbar entlastet; ein Ansteigen der Marktzinsen würde den Handlungsspielraum im Landeshaushalt wesentlich stärker einengen als dies aus den reinen Zinszahlungen anzunehmen ist. Die laufenden Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechtes (KZ 26) erhöhten sich 2013 um 6,9 Mio. Euro auf 338,4 Mio. Euro. Der in Summe moderate Anstieg um 2,1 Prozent war nur möglich, weil insbesondere bei den laufenden Bedarfszuweisungen an Gemeinden zur Abgangsdeckung ein markanter Rückgang zu verzeichnen war (-10,5 Mio. Euro bzw. -29,0 Prozent). Die eingetretenen Mehrausgaben zeigten sich vor allem in der Pflegesicherung, die aber aus den gestiegenen Bundesbeiträgen des Pflegefonds großteils finanziert werden konnten. Weitere Ausgabensteigerungen in der Größenordnung von ein bis zwei Millionen Euro weisen die Bereiche Mobile Dienste, Kindergärten und Krabbelstuben aus. Die laufenden Transferzahlungen an private Rechtsträger (KZ 27) sind die größte Ausgabenposition in der laufenden Gebarung (2012: 1.410,6 Mio. Euro, 2013: 1.407,1 Mio. Euro). Diese leicht rückläufigen Ausgaben umfassen zahlreiche Förderungen im Pflicht- und Ermessensbereich inklusive Zinsenund Annuitätenzahlungen für Ordenskrankenhäuser (27,0 Mio. Euro), die jährliche Abgangsdeckung der Krankenhäuser und vieles mehr. Vor allem die Einsparungen aus der Spitalsreform und das niedrige Marktzinsniveau wirken positiv auf die Haushaltssituation. So ist es 2012 erstmals gelungen, die jährlich hohen Steigerungsraten bei der Abgangsdeckung der Spitäler zu vermeiden Die gesamten Ausgaben zur Abgangsdeckung gem. Oö. KAG lagen 2011 bei 605,2 Mio. Euro und 2012 bei 607,3 Mio. Euro. 26

39 Im Jahr 2013 waren die Aufwendungen für die Abgangsdeckung sogar um 42,7 Mio. Euro rückläufig. Auch im Bereich der Wohnbauförderung gab es markante Rückgänge (z. B. -11,0 Mio. Euro bei Zinsenzuschüssen, -2,9 Mio. Euro bei Annuitätenzuschüssen, -2,5 Mio. Euro bei Förderungen alternativer Energieträger und -1,7 Mio. Euro bei der Wohnbeihilfe). Im Jahresvergleich 2012/2013 gestiegen sind hingegen die Transferausgaben für Wohnhaussanierung (+8,1 Mio. Euro), Schienennahverkehr (+11,0 Mio. Euro), Oö. Theater und Orchester GmbH (+8,6 Mio. Euro davon 1,7 Mio. Euro für Miete), Annuitätenzuschüsse Ordenskrankenhäuser (+5,8 Mio. Euro), Oö. Verkehrsverbund (+4,5 Mio. Euro), Grundversorgung Flüchtlingshilfe (+4,5 Mio. Euro) und EU-kofinanzierte Förderprogramme (+3,2 Mio. Euro). Weitere Mehrausgaben von jeweils ein bis zwei Millionen Euro zeigten sich bei laufenden Zuschüssen für LIG, Fachhochschulen, Mindestsicherung, Hochwasserschutzbau, diverse Wirtschaftsförderungen, vorschulische Erziehung und Förderung der Lehrlingsausbildung. Der LRH sah im Vermeiden der Ausgabendynamik bei den Transfers einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes. Diese Entwicklung wurde nicht nur durch das rückläufige Marktzinsniveau begünstigt, sondern ist zu einem wesentlichen Teil auf strukturelle Einsparungen aus der Spitalsreform mit entsprechenden Vorzieheffekten zurückzuführen. Auch in der Wohnbauförderung wurden die Ausgaben für Wohnbeihilfen vermindert und freie Budgetmittel aufgrund des niedrigen Zinsniveaus zur verstärkten Gewährung von Landesdarlehen 16 eingesetzt. Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen): Die Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen sind hauptsächlich die Kapitaltransferzahlungen von öffentlichen Rechtsträgern (KZ 34). Diese lagen 2013 mit 27,4 Mio. Euro um 2,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahres; während der vertraglich vereinbarte und mit 1,2 Mio. Euro veranschlagte Beitrag der Stadt Leonding für die Verlängerung der Straßenbahnlinie in der Haushaltsrechnung 2013 nicht fällig gestellt wurde 17 und die Beiträge der Gemeinden für den Ausbau der Berufsschulen um 2,7 Mio. Euro zurückgingen, stiegen die Beiträge des Bundes für Klimaschutzmaßnahmen (Radwege), Musiktheater und Feuerwehren zusammen um 5,8 Mio. Euro. Die Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen (KZ 30, 31) betrugen 2,3 Mio. Euro im Jahr Der Großteil davon entfiel auf Nachbesserungsansprüche des Landes (1,3 Mio. Euro) aufgrund von Liegenschaftsverkäufen durch die LIG. Die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen sind seit 2009 tendenziell rückläufig. Für den Erwerb von Vermögen (KZ 40 bis 42) setzte das Land 2012 in Summe 75,7 Mio. Euro ein, im Jahr 2013 rd. 67,8 Mio. Euro. Der neuerliche Rückgang um 7,9 Mio. Euro wurde durch geringere Investitionen im Bereich des Straßenbaues ermöglicht. 16 Vergl. Berichtsausführungen zu Finanztransaktionen (RQ-Kennzahlen 63 und 64 Darlehen) 17 Angaben des Bewirtschafters zufolge, strebt die Stadt eine Verminderung ihres jährlichen Kostenbeitrages an, was vertraglich derzeit noch nicht geregelt ist. Solange keine neue Rechtsgrundlage vorliegt, ist die vereinbarte Jahresrate der Stadt fällig. Entsprechend dem haushaltsrechtlich geforderten Fälligkeitsprinzip wären daher die Einnahme von 1,2 Mio. Euro im Soll der Haushaltsrechnung 2013 auszuweisen gewesen und allenfalls in den Folgejahren zu berichtigen. 27

40 Die Kapitaltransfers an öffentliche und private Rechtsträger (KZ 44, 45) lagen 2012 bei 401,0 Mio. Euro und 2013 bei 437,0 Mio. Euro. Der Ausgabenanstieg zeigte sich ausschließlich bei den Investitionszuschüssen an öffentliche Rechtsträger (+37,8 Mio. Euro), insbesondere an Gemeinden. Vor allem konnten wieder mehr Bedarfszuweisungen der Gemeinden für Investitionsförderungen eingesetzt und den Gemeinden zusätzliche Landesmittel für Katastrophenschäden sowie für Straßen-, Kindergarten- und Schulbaumaßnahmen gewährt werden. Die Kapitaltransfers bzw. Investitionszuschüsse an private Rechtsträger waren im Jahresvergleich 2012/2013 um 1,7 Mio. Euro rückläufig. Sie fielen in Summe auf 211,4 Mio. Euro. Dabei verursachten die Katastrophenschäden 2013 einen um 30,5 Mio. Euro höheren Mitteleinsatz. Allerdings waren die Kapitaltransfers im Beteiligungsbereich stark rückläufig (z. B. -12,1 Mio. Euro Baukostenbeitrag Musiktheater, -18,9 Mio. Euro Gesellschafterzuschuss für die gespag insbesondere durch weggefallene Annuitätenverrechnungen). Finanztransaktionen: Im Beteiligungsbereich (KZ 50 und 60) gab es 2012 keine Einnahmen aus Verkäufen und keine Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen (KZ 60). Auch 2013 gab es keine Einnahmen, aber Ausgaben von 73,8 Mio. Euro. Davon entfielen nur Euro auf den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Stammkapital der Schiene Oö. GmbH). Der größte Betrag von 73,8 Mio. Euro betraf die Bereinigung eines seit Jahren offenen Betriebsmittelvorschusses für die gespag, der entsprechend der vorjährigen Empfehlung des LRH nach Abklärung mit der Statistik Austria maastricht-neutral ausgebucht wurde. Näheres dazu siehe Punkt 38 des Berichtes. Während in früheren Jahren der Landeshaushalt wiederholt von Mitteln aus Rücklagenentnahmen profitierte, ist dies seit 2012 nicht mehr möglich. Gegenwärtig können zwar noch buchmäßige RL-Transaktionen die Haushaltssituation beeinflussen, nicht aber Gelder aus einer frei verfügbaren Haushalts-RL. Die RL-Entnahmen (KZ 52) beliefen sich 2012 auf 341,9 Mio. Euro, 2013 auf 434,6 Mio. Euro. Die größten RL-Entnahmen betrafen übertragene Haushaltskredite, das sind rein buchmäßige Bedeckungsmittel (2012: 327,3 Mio. Euro, 2013: 416,3 Mio. Euro). Ansonsten waren 2013 größere Entnahmen nur bei gebundenen RL (18,2 Mio. Euro) möglich, denen aber etwa gleich hohe Zuführungen gegenüber standen (17,6 Mio. Euro unter KZ 62). Lediglich 3,2 Mio. Euro aus der Abfallstellung von nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln wirkten ergebnisverbessernd auf die Haushaltssituation Die Summe der RL-Zuführungen (KZ 62) lag 2012 bei 431,7 Mio. Euro, 2013 bei 531,0 Mio. Euro. Allein die buchmäßige RL-Zuführung aus der Übertragung von Haushaltskrediten war 2013 um 97,1 Mio. Euro höher als 2012; gegenüber dem Vorjahr wurde damit wieder ein neuer Höchststand erreicht (2012: 416,3 Mio. Euro, 2013: 513,4 Mio. Euro - siehe Pkt. 18 des Berichtes). Bei den Darlehen ist Folgendes festzustellen: Seit Jahren sind die jährlichen Einnahmen aus Schuldaufnahmen, Darlehensverkäufen und -rückflüssen höher als die Ausgaben für gewährte Landesdarlehen. 28

41 2013 wurden allerdings wieder mehr Landesdarlehen ausbezahlt und auch mit der Rückzahlung von Finanzschulden aus Bedarfszuweisungen der Gemeinden wurde begonnen. Die Ausgaben für gewährte Darlehen (KZ 63, 64) betrugen 59,4 Mio. Euro im Jahr 2012 und 151,3 Mio. Euro im Jahr Diese positive Entwicklung verbessert nachhaltig die Haushaltsstruktur, da gewährte Darlehen samt Zinsen während der gesamten Darlehenslaufzeit wieder in den Landeshaushalt zurückfließen. Die im Jahresvergleich 2012/2013 um 91,8 Mio. Euro bzw. 154,2 Prozent höheren Darlehensbeträge zeigen sich vor allem bei den ausbezahlten Wohnbauförderungsdarlehen (+89,8 Mio. Euro) und Investitionsdarlehen an die LIG (+1,5 Mio. Euro). Bei der Rückzahlung von Darlehen (KZ 53, 54) scheinen im Landeshaushalt 2012 Einnahmen von 104,8 Mio. Euro und 2013 von 142,5 Mio. Euro auf. Diese Mittelrückflüsse beinhalten Einmaleffekte und buchmäßige Größen: 2013 bewirkte eine bereits 2012 beabsichtigte und 2013 realisierte Einlösung von Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen durch die Laho einmalige Einnahmen von 38,2 Mio.Euro; dazu kamen - so wie im Vorjahr - buchmäßige Verrechnungseinnahmen von 80 Mio. Euro aus der Abschreibung von zinsenfreien Landesdarlehen für Wasser- und Kanalbauten der Gemeinden, die in gleicher Höhe als Verwaltungs- und Betriebsaufwand in der Haushaltsrechnung darzustellen waren. Die übrigen regulären Rückflüsse aus Darlehen waren 2013 aufgrund der in früheren Jahren vorgenommenen Forderungsverkäufe gering. Mit 24,3 Mio. Euro lagen sie etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Sie betrafen vorwiegend Rückzahlungen aus Beteiligungsunternehmen, die Auflösung des Landmaschinenfonds und Rückflüsse aus nicht verkauften Wohnbauförderungsdarlehen. Der LRH sah in der verstärkten Darlehensgewährung im Wohnbauförderungsbereich einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. In der letzten mittelfristigen Budgetvorschau bis 2017 wurden auch keine weiteren Verkäufe mehr eingeplant. Wenn das Land auch längerfristig von weiteren Darlehensverkäufen Abstand nimmt, wird die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes durch Darlehensrückflüsse wieder sukzessive gestärkt. Im Gegensatz zu den Rückflüssen aus gewährten Darlehen stiegen seit 2010 die Einnahmen aus der Aufnahme von Finanzschulden (KZ 55, 56). Diese Schuldaufnahmen im Soll der Haushaltsrechnung beliefen sich 2011 auf 221,8 Mio. Euro, 2012 auf 194,3 Mio. Euro und 2013 auf 330,0 Mio. Euro. Diese erfolgswirksamen Schuldaufnahmen (Soll) sind buchmäßige Größen, die letztlich zum Haushaltsausgleich notwendig waren. Die gute Liquiditätslage des Landes aus der voranschlagsunwirksamen Gebarung machte es möglich, 2013 die tatsächlichen Darlehensaufnahmen auf 119 Mio. Euro bzw. die Ist-Neuverschuldung (nach 15 Mio. Euro Tilgung) auf 104 Mio. Euro zu beschränken. Der Unterschied zwischen Sollund Ist-Verschuldung und die Entwicklung der tatsächlichen Ist-Schuldaufnahmen wird unter Pkt. 20 des Berichtes ausgeführt. 29

42 NACHWEISE Personal Die Personalausgaben des Landes (ohne ausgegliederte Unternehmen) entwickelten sich im Jahresvergleich 2012/2013 wie folgt. 18 Tabelle 11: Leistungen für Personal nach Bereiche Bereich RA 2012 RA 2013 Veränderung in Mio. Euro in % Verwaltung 445,0 448,1 +3,1 0,7 Unterricht 724,8 770,1 +45,3 6,2 Zwischensumme (vgl. RA-Anlage 1, Ggr. 0) 1.169, ,2 +48,3 4,1 Wirtschaftliche Unternehmen 23,3 23,5 +0,2 1,0 GESAMT 1.193, ,7 +48,6 4,1 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis RA 2012 und 2013, Anlage 2a Der Stand an Beschäftigten veränderte sich im Jahresabstand folgendermaßen (Stichtagswerte): Tabelle 12: Anzahl der Beschäftigten nach Bereiche Bereich Veränderung Vollzeitäquivalente in % Verwaltung 8.089, ,28-95,58 1,2 Unterricht , ,09-152,91 1,2 Wirtschaftliche Unternehmen 490,11 506,59 +16,48 3,4 GESAMT , ,96-232,01 1,1 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis RA 2012 und 2013, Anlage 11a Die gesamten Personalausgaben erhöhten sich um 4,1 Prozent bzw. 48,6 Mio. Euro. Im Unterrichtsbereich fiel die Ausgabensteigerung mit +45,3 Mio. Euro am stärksten aus, weil das Land ab erstmals Dienstgeberbeiträge 19 zur künftigen Pension von pragmatisierten Lehrerinnen und Lehrern an allgemeinbildenden 18 Die Ausgaben im Bereich Unterricht werden aufgrund des Finanzausgleiches großteils vom Bund refundiert. Für das Jahr 2013 mit Personalausgaben von 770,1 Mio. Euro beträgt die Nettobelastung des Landes für alle drei Schultypen allgemeinbildende Pflichtschulen, berufsbildende Pflichtschulen sowie landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen 49,2 Mio. Euro, da für zwei Schultypen lt. FAG 2008 nur 50 Prozent konkret definierter Landesausgaben ersetzt werden : 51,8 Mio. Euro bzw. 12,55 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche für die Berechnung des Dienstnehmer-Pensionsbeitrages gilt. 30

43 Pflichtschulen (APS) als Ausgabe darzustellen hatte. Die Regelung beruht auf 22b GehG idgf, wonach nur jene Landeslehrpersonen betroffen sind, für die der Bund die Aktivitätsbezüge gemäß FAG 2008 zur Gänze trägt. Für das Land handelt es sich letztlich um eine reine Verrechnungsdarstellung von Ausgaben und gleichhohen Einnahmen für aktives 20 und pensioniertes 21 APS-Lehrpersonal. Die ursprünglich gesetzlich vorgesehene Abwicklung, wonach tatsächliche Geldflüsse zwischen dem Land OÖ und den zwei beteiligten Bundesministerien (BMF und BMBF) stattfinden sollten, wurde insofern abgeändert, als nur mehr zwischen Land und BMF Zahlungen in dieser Angelegenheit fließen. Der Ausgabenersatz erfolgt nun vom BMBF an das BMF und nicht wie vorgesehen an das Land. Die im Regelfall anfallenden allgemeinen Bezugserhöhungen 22 betrugen ab : Verwaltung, wirtschaftliche Unternehmen: ein Prozent, höchstens jedoch 20 Euro 23 Unterricht: Null Prozent (Festlegung auf Bundesebene) Ebenso sind jährlich strukturell bedingte Aufwendungen für Vorrückungen, Beförderungen und individuelle Verbesserungen zu berücksichtigen, die nach Angaben des Bewirtschafters aufgrund zunehmender Entlohnung in der Besoldung Neu weniger als ein Prozent betragen. Die genannten regulären Steigerungen konnten so wie in den Vorjahren - dadurch abgeschwächt werden, indem v. a. die Vollzeitäquivalente (VZÄ) verringert wurden. Diese VZÄ-Reduktionen wurden im Dienstpostenplan für 2013 eingeplant und betrafen viele Stellen bzw. Einrichtungen. Posteneinsparungen waren generell v. a. durch Nicht-Nachbesetzen von pensionierten Bediensteten und durch interne personelle Umschichtungen möglich, wobei die Personalrückführung in den Straßenmeistereien und das Sonderprojekt Agrarbezirksbehörde größere Dienstposteneinsparungen brachten. Nach Angaben des Bewirtschafters hingen die VZÄ-Rückgänge und die dadurch ermöglichte geringe Ausgabensteigerung 2013 wesentlich mit der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen aus dem oö. Reformprojekt und mit laufenden Rationalisierungen zusammen. Im Unterrichtsbereich war der Lehrerrückgang auf die nach wie vor rückläufige Entwicklung der Schüler- bzw. Klassenzahlen zurückzuführen. Wäre 2013 kein Pensionsbeitrag nach 22b GehG hinzugekommen, gäbe es in diesem Bereich neben der VZÄ-Reduktion auch betragsmäßig eine rückläufige Entwicklung bei den Personalausgaben. Der Personalstand zum Jahresende 2013 belief sich beim Bereich wirtschaftliche Unternehmen (Landespflege- und Betreuungszentren, Landeskinder- und Jugendwohnheime) auf 506,59 VZÄ und erreichte damit wieder das Niveau zum Jahresende Ausgaben-VSt. 1/210100/5815/905 Sonstige DGB zur sozialen Sicherheit der pragmatisierten Lehrerinnen und Lehrer und Einnahmen-VSt. 2/210100/8500/500 Kostenersatz vom Bund 21 Die Vereinnahmung erfolgt unter der Pensions-VSt. 2/208100/8800/901 und fällt aufgrund der Postenunterklasse 88 lt. VRV unter Transferleistungen von inländischen Haushalten sowie aus dem Ausland. 22 Die allgemeine Bezugserhöhung soll grundsätzlich der laufenden Geldentwertung entgegenwirken. Die durchschnittliche Jahresinflationsrate des VPI für das Jahr 2013 betrug laut Statistik Austria 2,0 Prozent (2012: durchschnittlich 2,4 Prozent). 23 Das Land OÖ hatte bei der vorangegangenen Bezugsanpassung erstmals nicht das Bundesergebnis (+2,56 Prozent, zusätzlich 11,10 Euro) übernommen, sondern blieb einen Prozentpunkt darunter. Dieser Prozentpunkt wurde 2013 nachgeholt, während der Bund eine Null-Lohn-Runde einlegte. 31

44 Eine Veränderungsanalyse nach Ausgabenarten brachte für die erwähnten Bereiche folgendes Ergebnis: Tabelle 13: Leistungen für Personal nach Ausgabenarten - Veränderungen 2012/2013 Ausgabenart Verwaltung Unterricht Wirtsch. Untern. in Tsd. Euro in % in Tsd. Euro in % in Tsd. Euro in % GESAMT in Tsd. Euro Geldbezüge , , , ,4 Sonstige Aufwandsentschädigungen -38 1, ,3-5 4, ,9 Vergütungen für Nebentätigkeit +75 6, , ,9 Mehrleistungsvergütungen , ,5 +1 0, ,5 Sonstige Nebengebühren +71 1,2 +0 0,5 +9 1, ,1 Dienstgeberbeiträge (DGB) , , , ,7 Pensionskassen DGB +16 0, ,2 +9 0,2 Entg. f. d. Leistung persönl. Dienste , , , ,9 Reisegebühren ,1-53 1,5 +0 4, ,9 Jubiläumszuwendungen -12 0, , , ,2 Belohnungen und Geldaushilfen -25 3, ,3 +0 1, ,4 Freiwillige Sozialleistungen -88 3,8-7 5,0-2 1,2-97 3,7 GESAMT , , , ,1 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis RA 2012 und 2013, Anlage 2a in % Zum Bereich Verwaltung wird Folgendes angemerkt: Mehrleistungsvergütungen: Nach einem Rückgang 2012 kam es 2013 nach Angaben des Bewirtschafters v. a. aufgrund des verstärkten Einsatzes von Mitarbeitern für Streudienste während der Wintermonate wieder zu einer Ausgabensteigerung. Entgelte für die Leistung persönlicher Dienste 24 : Seit Jahren werden vermehrt private Fahrprüfer anstatt Landesbedienstete für Fahrprüfungen nach dem Führerscheingesetz herangezogen. Der Anteil der Prüfungen durch private Prüfer beträgt laut Bewirtschafter bereits 80 Prozent. Weiters fällt die Beschäftigung von Schulärztinnen und Schulärzten sowie der Einsatz von Beratungskräften im Bereich der Jugendbetreuung unter diese Position. Reisegebühren: Nach einem Rückgang 2012 stiegen die Reisegebühren 2013 am stärksten im Bereich des Oö. Landesmusikschulwerks wieder an (+0,3 Mio. Euro). Die Reduktion der Reisegebühren im Jahr 2012 begründete der Bewirtschafter mit der Neuorganisation des Personaleinsatzes bei den oö. Landesmusikschulen. Die im Bereich Unterricht markante Erhöhung der DGB wurde bereits oben erwähnt. 24 Diese Entgelte werden an Personen bezahlt, welche Arbeitsleistungen in unregelmäßigen Abständen außerhalb eines regulären Dienstverhältnisses erbringen. Diese stundenweisen Tätigkeiten werden in Form einer Honorarnote abgerechnet. 32

45 14.2. Für den LRH ist aus den sehr geringen Ausgabensteigerungen in den letzten Jahren 25 ein engagiertes Bemühen um mehr Sparsamkeit im Verwaltungsbereich erkennbar. Die Entwicklung der Reisegebühren bei den oö. Landesmusikschulen sollte laufend beobachtet und auf weitere Kostenoptimierungen hin untersucht werden. Zur Nettobelastung des Landes bei den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen hält der LRH fest, dass sich diese von 11,5 Mio. Euro (2012) auf 13,3 Mio. Euro (2013) verschlechterte. Der Kostenersatz des Bundes betrug 2013 nur mehr 42,3 Prozent der refundierbaren Ausgabenbasis. Nach Ansicht des LRH sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass dieser Kostenersatz wieder auf 50 Prozent der refundierbaren Ausgaben steigt. Pensionen Die Pensionsausgaben 2013 gemäß RA-Nachweis 2b entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr in den einzelnen Bereichen wie folgt: 26 Tabelle 14: Leistungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge nach Bereiche Bereich RA 2012 RA 2013 Veränderung in Mio. Euro in % Verwaltung 227,1 231,8 +4,8 2,1 Unterricht 286,7 308,4 +21,7 7,6 Vertretungskörper 3,1 2,9-0,1 4,8 GESAMT 516,8 543,1 +26,3 5,1 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis RA 2012 und 2013, Anlage 2b Von den 543,1 Mio. Euro im Jahr 2013 wurden 459,9 Mio. Euro (+6,0 Prozent zu 2012) für Ruhebezüge und 65,4 Mio. Euro (-0,1 Prozent zu 2012) für Versorgungsbezüge ausgegeben. Der Rest entfiel auf Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung (17,3 Mio. Euro), ao. Versorgungsbezüge (0,4 Mio. Euro) und auf Geldaushilfen (0,1 Mio. Euro). Die nachstehende Tabelle zeigt die jeweilige Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Ruhe- und Versorgungsbezügen zu den Abschlussstichtagen: 25 siehe vorherige Prüfberichte zum jährlichen Rechnungsabschluss des Landes 26 Gemäß 4 Abs. 5 FAG ersetzt der Bund den Pensionsaufwand für die Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Pflichtschulen sowie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Bereich Unterricht) in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Pensionsaufwand und den für die genannte Berufsgruppe von den Ländern vereinnahmten Pensionsbeiträgen, besonderen Pensionsbeiträgen und Überweisungsbeträgen. Zum Pensionsaufwand zählen alle Geldleistungen, die aufgrund der für die Lehrerinnen und Lehrer, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen geltenden dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu erbringen sind. 33

46 Tabelle 15: Anzahl der Pensionsempfängerinnen und -empfänger nach Bereiche Bereich Veränderung Personen/Köpfe in % Verwaltung ,3 Unterricht ,8 Vertretungskörper ,1 GESAMT ,1 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2012 und 2013, Anlage 11b Wie in den letzten Jahren gab es auch 2013 wieder eine hohe Zahl an Neupensionierungen im Unterrichtsbereich. Der Stand an pensionierten Lehrerinnen und Lehrern erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 427 Personen. Die Pensionsausgaben für den gesamten Unterrichtsbereich stiegen gegenüber 2012 vor allem wegen der vielen Neuzugänge um 21,7 Mio. Euro (+7,6 Prozent). Im Verwaltungsbereich bezogen zum Stichtag insgesamt Personen einen Ruhe- oder Versorgungsbezug, damit um 19 mehr als ein Jahr zuvor. Die Ausgaben stiegen im Jahr 2013 um 4,8 Mio. Euro (+2,1 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Beilage 11b) erhöhte sich im Detail die Zahl jener, die Ruhebezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Land, Gemeinden) erhielten, um 63 Personen 27, während vor allem bei den Pensionen nach der Dienst- und Provisionsordnung die Sterbefälle überwogen und dies den Anstieg an Empfängern bremste. Die Ausgaben für Ruhebezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Land, Gemeinden) stiegen um 5,1 Mio. Euro (+3,0 Prozent). Nach Auskunft der Abt. Personal entspricht die tatsächliche Zahl an Ruhebezugsempfängern (Landes- und Gemeindebeamtinnen und -beamte) 28 nicht jener laut Nachweis 11b, weil etwa Gemeinden Pensionsansuchen verspätet vorlegen und es dadurch zur rückwirkenden Erfassung von Pensionierungen kommt. Die tatsächliche Anzahl der Ruhebezugsempfänger weicht von der im Nachweis genannten Anzahl um insgesamt sieben Personen ab Der LRH stellte fest, dass die beiden Nachweise die von der VRV verpflichtend darzustellenden Angaben enthielten. Bei den Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Land) war im Jahr 2010 im Bereich Verwaltung eine deutliche Steigerung an Neuzugängen zu beobachten. Seither stagnieren sie auf etwa gleichbleibendem Niveau (2009: 108; 2010: 140; 2011: 135; 2012: 138; 2013: 137). Nach Angaben des Bewirtschafters ist dies mit der demographischen Entwicklung der Landesbediensteten begründet, was dazu führt, dass auch die nächsten Jahre die Zahl an Neupensionierungen relativ hoch sein wird. Hinsichtlich der Ausgabenerhöhung ist weiters zu berücksichtigen, dass von Neupensionen vermehrt Bedienstete mit einem höheren Gehalt betroffen sind, während es sich bei den Sterbefällen oftmals um Pensionsempfänger mit einem niedrigeren Einkommen handelt. Letzteres gilt auch für die Pensionsausgaben an Gemeindebeamte. 27 Landesbeamtinnen und -beamte: Saldo +57 (Ruhebezüge); Gemeindebeamtinnen und -beamte: Saldo +6 (Ruhebezüge) 28 Land: 137 Neupensionierungen und 77 Sterbefälle 2013 ergeben einen Saldo von +60; Gemeinden: 51 Neupensionierungen und 41 Sterbefälle 2013 ergeben einen Saldo von +10; Das ergibt in Summe einen Saldo von

47 Um eine Übereinstimmung zwischen tatsächlichen Pensionierungen und Nachweisangaben für das jeweilige Jahr sicherzustellen, sollte die Abt. Personal geeignete Maßnahmen setzen. Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) Die Transfers Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts stellen sich wie folgt dar: Tabelle 16: Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) Bund Länder Rechtsträger Gemeinden und Gemeindeverbände Sonstige öffentliche Träger (z. B. SV-Träger, Fonds, Kammern, EU) GESAMT Transfer- RA 2012 RA 2013 Veränderung in Mio. Euro in % Einnahmen 1.059, ,5 +79,8 7,5 Ausgaben 4,7 3,5-1,2 25,3 Saldo 1.055, ,9 +81,0 7,7 Einnahmen 0,7 0,8 +0,1 8,1 Ausgaben 1,4 1,6 +0,2 16,7 Saldo -0,6-0,8-0,2 26,4 Einnahmen 547,2 536,4-10,8 2,0 Ausgaben 391,4 434,2 +42,8 10,9 Saldo 155,8 102,1-53,6 34,4 Einnahmen 37,9 37,4-0,5 1,2 Ausgaben 121,8 124,7 +2,8 2,3 Saldo -83,9-87,2-3,3 3,9 Einnahmen 1.645, ,0 +68,5 4,2 Ausgaben 519,3 564,0 +44,7 8,6 Saldo 1.126, ,0 +23,9 2,1 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis RA 2012 und 2013, Anlagen 3a und 3b Die Transfereinnahmen betrugen 2013 insgesamt Mio. Euro, die gesamten Transferausgaben 564 Mio. Euro. Daraus errechnete sich ein Transfersaldo von insgesamt Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich dieser Saldo zugunsten des Landes um 23,9 Mio. Euro bzw. +2,1 Prozent, da die Einnahmen mit +68,5 Mio. Euro stärker anstiegen als die Ausgaben mit +44,7 Mio. Euro. Die Veränderungsanalyse zeigte, dass einerseits die Einnahmen vom Bund 2013 v. a. beim Kostenersatz für die Aktivitätsbezüge des Lehrpersonals an allgemeinbildenden Pflichtschulen wesentlich höher waren als 2012 (+44,8 Mio. Euro) und 35

48 andererseits die Kostenersätze des Bundes für die Pensionen des Lehrpersonals an allgemein- und berufsbildenden Pflichtschulen geringer ausfielen als im Vorjahr (2013: -27,8 Mio. Euro). Diese gegenläufige Entwicklung ergab sich aufgrund der Einführung des DGB laut 22b GehG (siehe Berichtspunkt 14). 29 Weiters hängen folgende Einnahmen vom Bund mit Ausgaben an Träger des öffentlichen Rechts zusammen: Die Bundeszuschüsse nach dem Katastrophenfondsgesetz zur Behebung von Katastrophenschäden waren aufgrund der Hochwasserkatastrophe Anfang Juni 2013 deutlich höher als 2012 (UA 2/944: +40,9 Mio. Euro). Parallel dazu stiegen auch die Landesausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände an (UA 1/944: +14,4 Mio. Euro). Bei den zweckgebundenen Landeseinnahmen aufgrund des Pflegefondsgesetzes kam es 2013 bei einer Verschiebung von Teilabschnitt (RA 2012: 25,2 Mio. Euro) zu (RA 2013: 33,6 Mio. Euro) zu einer Erhöhung von +8,4 Mio. Euro. Diese Mittel werden entsprechend den gesetzlichen Grundlagen an Gemeinden bzw. SHVs weitergeleitet, wie nachstehende Tabelle zeigt: Tabelle 17: Pflegefonds - Landeseinnahmen und -ausgaben Bezeichnung RA 2012 RA 2013 Veränderung in Euro in % Einnahmen vom Bund 25,2 33,6 +8,4 33,3 Summe Einnahmen 25,2 33,6 +8,4 33,3 Ausgaben an Gemeinden 5,0 8,9 +3,9 77,7 Ausgaben an SHVs 15,6 28,7 +13,1 84,5 Summe Ausgaben 20,6 37,7 +17,1 82,8 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis RA 2012 und RA 2013, Anlagen 3a und 3b Die Einnahmen vom Bund betreffend Flüchtlingshilfe (UA 426) stiegen um 4,7 Mio. Euro, die Ausgaben an Sozialversicherungsträger, Bund, Länder und Gemeinden erhöhten sich um 0,7 Mio. Euro. Darüber hinaus gab es 2013 neue Zahlungen des Bundes wie etwa für Radfahrwege, Schienenverkehr sowie zur Errichtung des Musiktheaters (nach 23 Abs. 1 FAG 2008). Für die Steigerung der Landesausgaben an Gemeinden war neben den bereits erwähnten Faktoren eine Reihe weiterer Positionen verantwortlich. So gab es 2013 etwa für die Errichtung und Erweiterung von allgemeinbildenden Pflichtschulen mehr Investitionsbeiträge (TA 21030) und auch mehr Bedarfszuweisungen (TA 94010) als im Vorjahr (insgesamt +8 Mio. Euro). Bei der vorschulischen Erziehung (Abschnitt 24) betrug die Veränderung 2012/ ,6 Mio. Euro, wobei diese neben höheren Investitionsbeiträgen v. a. aus der gestiegenen Gruppenförderung (Kindergärten und Tagesbetreuung) resultierte. 29 Aufgrund der neuen DGB-Verrechnung bzw. der nach 22b (4) GehG festgelegten Anrechnung auf Beiträge zur Deckung des Pensionsaufwandes reduzierten sich die Einnahmen vom Bund, die unter der Pensions-VSt. 2/208100/8500/500 erfasst werden. 36

49 Die Landeseinnahmen von Gemeinden sanken 2013 im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen durch die reduzierten Krankenanstaltenbeiträge (-15,5 Mio. Euro) Der LRH stellte fest, dass die RA-Beilagen 3a und b den Anforderungen laut VRV entsprachen. Die Summen bzw. Salden konnten anhand von SAP-Abfragen nachvollzogen werden. Ein Abgleich mit der RA-Beilage 14 Rechnungsquerschnitt, Kennziffern 14, 26, 34 und 44 zeigte übereinstimmende Summen. Rücklagen Die buchmäßigen Soll-Rücklagen erhöhten sich zum auf 564,3 Mio. Euro. Diese Soll-Rücklagen ohne geldmäßige Deckung sind buchmäßige Haushaltsreserven, deren Entnahmen und Zuführungen aber erfolgswirksame Einnahmen oder Ausgaben sind. Sie betreffen vor allem die RL zur Übertragung von Haushaltskrediten (Ü-Mittel), welche erst bei Bedarf mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten ist (siehe Punkte 18 und 19 des Berichtes). Die mit Kassenmitteln oder Wertpapieren gedeckten Ist-Rücklagen fielen im Jahresvergleich 2012/2013 auf 50,9 Mio. Euro (-0,6 Mio. Euro). Nachdem die frei verfügbare Haushalts-RL bereits 2011 aufgelöst wurde, stellt sich der RL-Stand zum im Vergleich mit dem Vorjahresstichtag wie folgt dar: Tabelle 18: Stand an Rücklagen - Jahresvergleich 2012/2013 Rücklagenart Ist-Rücklagen (geld-/kassenwirksam) Soll-Rücklagen (haushalts-/erfolgswirksam) Veränderung Veränderung in Mio. Euro Gebundene RL 50,8 50,2-0,6 50,8 50,2-0,6 RL für Pilotprojekte Flexi-Klausel 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 RL zur Übertragung von Ausgabekrediten 416,3 513,4 +97,1 0,0 0,0 0,0 GESAMT 467,8 564,3 +96,5 51,5 50,9-0,6 Von den Ist-RL (50,9 Mio. Euro) wurden Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2012 und 2013, Beilage 5a 36,542 Mio. Euro in Wertpapieren außerhalb des Kassenbestandes und 14,303 Mio. Euro in den allgemeinen Geldbeständen des Kassenbestandes gehalten. 37

50 Gebundene Rücklagen 30 dürfen grundsätzlich nur zweckentsprechend verwendet werden. Der größte Teil dieser RL ist für Pensionen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen des Landes (15 Mio. Euro) und für Gemeindebedienstete (32,2 Mio. Euro) gewidmet. Die Finanzmittel aus den Pilotprojekten Flexibilisierungsklausel spielen eine untergeordnete Rolle (zusammen Euro). Von den RL sind im Wesentlichen eine allfällige Haushalts-RL und ein Großteil der RL zur Übertragung von Ausgabekrediten frei verfügbar. Diese entwickelten sich wie folgt: Abbildung 4: Entwicklung der Haushalt-RL und der RL zur Übertragung von Ausgabekrediten Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2008 bis 2013, Beilage 5a Die Finanzreserven aus der Haushalts-RL sind seit 2011 aufgebraucht. Gegenwärtig können kaum größere Rücklagen aus Vermögensverkäufen aufgebaut werden. Finanzmittel aus frei verfügbaren Rücklagen sind nicht vorhanden. Wenn daher das Land den Haushalt entsprechend den Vorgaben des Stabilitätspaktes ab 2016 wieder ohne Neuverschuldung ausgleichen will, ist das Ausgabenniveau primär nach den laufenden Einnahmen auszurichten. Dazu braucht es nach Auffassung des LRH eine konjunkturell gestützte Einnahmenentwicklung und strukturelle Reformen mit dem Ziel nachhaltiger Einsparungen. Vor allem sollten in den ausgabendynamischen Bereichen wie z. B. Soziales in Hinkunft die Ausgaben langsamer steigen und nicht allzu stark von der Einnahmenentwicklung abweichen, damit diese bei der ohnehin hohen gesamtstaatlichen Abgabenquote auf Dauer finanzierbar bleiben Die Haushaltsreserve aus der buchmäßigen RL zur Übertragung von Haushaltskrediten stagnierte in den Jahren 2005 bis 2010 jährlich bei 262 Mio. bis 282 Mio. Euro wurde diese RL um 56,7 Mio. Euro, 2012 um 89 Mio. Euro und 2013 um 97,1 Mio. Euro aufgestockt. Mit 513,4 Mio. Euro erreichte sie im Jahr 2013 den höchsten Stand seit Dies zeigt sich im langjährigen Vergleich: 30 Gebundene Rücklagen sind die RL für Pensionen aus öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis, die RL für Pensionen der Gemeindebediensteten und die Bürgschaftssicherungs-RL nach den Bundes- Sonderwohnbaugesetzen. 38

51 Abbildung 5: Langjährige Entwicklung der Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2002 bis 2013, Beilage 5b Der LRH wertet den Aufbau der Haushaltsreserve in der RL zur Übertragung von Haushaltskrediten grundsätzlich positiv. Damit können in den Folgejahren über- und außerplanmäßige Ausgaben bedeckt werden, auch wenn die erforderlichen Finanzmittel meist zeitlich verzögert aus Kreditaufnahmen zu beschaffen sind. Die seit 2011 steigende Tendenz dieser buchmäßigen RL ist ein Indiz für die Sparbemühungen des Landes; so wurden veranschlagte Ausgaben hinausgeschoben oder nicht getätigt und die eingesparten Ausgabenbeträge im Rücklagenwege auf das Folgejahr übertragen. Wie der LRH feststellte, resultiert der neuerliche Anstieg im Jahr 2013 aber vor allem aus den im 1. NVA bereitgestellten Mitteln zur Beseitigung von Hochwasserschäden und für künftige Investitionen im Bereich des vorbeugenden Hochwasserschutzes. 31 Schulden Nach der VRV sind die Schulden der Gebietskörperschaften in Finanzschulden (RA-Beilage 6) und noch nicht fällige Verwaltungsschulden (RA-Beilage 8) zu gliedern: Finanzschulden sind in Anlehnung an das Bundeshaushaltsgesetz Geldverbindlichkeiten aus Darlehen, Krediten oder Anleihen, die zur Verschaffung von Deckungsmitteln für den eigenen Haushalt aufgenommen werden oder außergewöhnliche Finanzierungserleichterungen, bei denen die Zahlungen um mehr als zehn Jahre nach Empfang der Leistung hinausgeschoben werden. 31 Bei erwarteten zusätzlichen Einnahmen aus Katastrophenschutzmitten des Bundes (57,4 Mio. Euro) stellte der Oö. Landtag im 1. NVA zusätzliche Haushaltskredite von 175,9 Mio. Euro bereit (125,2 Mio. Euro für Hochwasserschäden und 50,6 Mio. Euro für vorbeugende Schutzbauten). Davon wurden in der Haushaltsrechnung 2013 ca. 57,9 Mio. Euro zur Beseitigung von Hochwasserschäden eingesetzt; die Mittel für Hochwasserschutzbauten wurden noch nicht benötigt. Sie wurden zur Gänze gemeinsam mit den nicht verbrauchten Ausgabekrediten für Hochwasserschäden auf das Folgejahr übertragen. 39

52 Noch nicht fällige Verwaltungsschulden stellen zukünftige finanzielle Verpflichtungen dar, deren Rechtsgültigkeit und Höhe zwar feststehen, die aber bis zum jeweiligen Abschlussstichtag noch nicht fällig sind. Finanzschulden im Landeshaushalt Bei den Finanzschulden ist zwischen Soll- und Ist-Verschuldung zu unterscheiden. Soll-Schulden sind rein buchmäßige Größen und stellen eine Ermächtigung für mitunter zeitlich verzögerte Fremdmittelaufnahmen dar. Sie richten sich nach dem Erfolg (Soll) in der Haushaltsrechnung und betreffen hauptsächlich die jährliche Abgangsdeckung. Die Ist-Verschuldung richtet sich hingegen nach den Liquiditätserfordernissen des Landes und entspricht den tatsächlich aufgenommenen Fremdmitteln, wofür Zinsen zu zahlen sind. Im Jahr 2013 erhöhte sich die Ist-Verschuldung um 104 Mio. Euro auf insgesamt 425 Mio. Euro. Diese Veränderung (= Netto-Neuverschuldung) ist im Schuldenausweis wie folgt ersichtlich: Tabelle 19: Veränderung der Ist-Verschuldung 2013 Stand Neuaufnahmen Tilgungen Stand in Mio. Euro Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2013, Beilage 6 Von den 425 Mio. Euro entfielen 299 Mio. Euro auf den tatsächlichen Fremdmittelbedarf aus der Abgangsdeckung und 126 Mio. Euro auf fremdfinanzierte Bedarfszuweisungen für Gemeinden. Finanziert waren die Ist-Finanzschulden Ende 2013 ausschließlich über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA), und zwar durch zwei endfällige Fixzinsdarlehen (321 Mio. Euro) und eine kurzfristige Barvorlage (104 Mio. Euro). Die Geldverbindlichkeiten kosteten dem Land 2013 im Durchschnitt etwa ein Prozent Zinsen netto. 32 Die Schuldaufnahme von 119 Mio. Euro betraf ausschließlich die Abgangsdeckung aus früheren Jahren (1998 bis 2000). Die Schuldentilgung von 15 Mio. Euro erfolgte ausschließlich aus den Bedarfszuweisungen der Gemeinden. Die Soll-Verschuldung erhöhte sich 2013 von 925,7 Mio. Euro auf 1.240,7 Mio. Euro. Sie beinhaltet neben der tatsächlichen Ist-Verschuldung (425,0 Mio. Euro) die offenen Darlehensaufnahmen für den buchmäßigen Ausgleich der Haushaltsrechnung (806,7 Mio. Euro) und 9 Mio. Euro für noch nicht aufgenommene Darlehen zur Stärkung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen. 32 Die Brutto-Zinsausgaben der Finanzschulden von 8,8 Mio. Euro stehen in einem direkten Zusammenhang mit Einnahmen von 5,4 Mio. Euro, sodass die Netto-Zinsaufwendungen im Schuldennachweis mit 3,4 Mio. Euro ausgewiesen sind. 40

53 20.2. Im Zuge der Prüfung der Finanzschulden stellte der LRH Folgendes fest: Ausgehend von einem relativ niedrigen Schuldenstand steigt im Haushalt die jährliche Netto-Neuverschuldung betrug sie 104 Mio. Euro lag sie bei 99 Mio. Euro und 2011 bei 56,6 Mio. Euro. Abgesehen von der Einlösung von Wohnbauförderungsdarlehen waren anders als in früheren Jahren kaum mehr einmalige Einnahmemöglichkeiten aus Rücklagen oder Beteiligungsverkäufen verfügbar. Allerdings trugen hohe liquide Mittel aus vorzeitigen Rückzahlungen von verkauften Wohnbauförderungsdarlehen in der voranschlagsunwirksamen Gebarung (siehe Pkt. 30 des Berichtes) dazu bei, den Bedarf an Fremdmittelaufnahmen in Grenzen zu halten. Außerdem wäre die Neuverschuldung in den letzten Jahren geringer ausgefallen, wenn das Land höher verzinste Wertpapierveranlagungen in den Kassenbeständen (165 Mio. Euro) vorzeitig aufgelöst hätte. Dies wäre jedoch weder wirtschaftlich noch zweckmäßig gewesen. Kritisch zu sehen ist, dass 2013 mit Ausnahme der Darlehen für Gemeinde- Bedarfszuweisungen keine Finanzschulden zurückbezahlt wurden. Um die bestehenden Schulden z. B. innerhalb von 10 Jahren abzubauen, braucht es überschüssige Einnahmen aus der laufenden Gebarung von jährlich 30 Mio. Euro. Auch im VA 2014 ist noch keine Tilgung eingeplant. Wenn es nicht gelingt, den finanziellen Spielraum aus der laufenden Gebarung massiv zu erhöhen, wird es 2015 erforderlich sein, das erste endfällige Bundesdarlehen von 250 Mio. Euro zur Gänze wieder durch neue Darlehensaufnahmen zu ersetzen. Die Ist-Schuldaufnahme von exakt 119 Mio. Euro war im Entwurf der Haushaltsrechnung 2013 mit 118,2 Mio. Euro ausgewiesen. Der Differenzbetrag von 0,8 Mio. Euro wurde durch einen Fehler im SAP-Programm Zahlungsabgrenzer 33 unrichtigerweise im Finanzjahr 2014 verbucht. Aufgrund der LRH-Prüfung erfolgte die nötige Korrektur durch die Landesbuchhaltung im Zusammenwirken mit der Abteilung IT. Auch die zuständige Softwarefirma wurde mit einer Lösung dieses EDV-Problems konfrontiert. Da mit dem in Verwendung stehenden Zahlungsabgrenzer immer wieder Fehler auftraten, sollten bis zur geplanten Lösung dieses Problems die diesbezüglichen Kontrollen durch die Landesbuchhaltung insbesondere beim Geschäftsjahreswechsel noch weiter verstärkt werden. Die Geldmittelbeschaffung des Landes über die ÖBFA mit jeweils kurz- und mittelfristiger Laufzeit ist effizient und ermöglichte günstige Konditionen. Die zum Jahresende 2013 offenen Soll-Schulden von 815,7 Mio. Euro betreffen hauptsächlich die buchmäßige Abgangsdeckung (806,7 Mio. Euro). Diese reicht bis ins Jahr 2000 zurück und beinhaltet die buchmäßige Darlehensaufnahme des Jahres 2013 in Höhe von 330,0 Mio. Euro. In der voranschlagsunwirksamen Gebarung sind hohe liquide Mittel verfügbar. Die buchmäßige Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten ist erst bei Inanspruchnahme mit Fremdmittel zu bedecken. 33 Der Zahlungsabgrenzer ist ein täglich durchzuführendes SAP-Programm zur Umsetzung der Zahlungen aus der Finanzbuchhaltung, die auf Debitoren und Kreditoren zugeordnet werden und im Haushaltsmanagement im kameralen Ist darzustellen sind. 41

54 Erweiterte Schuldenbetrachtung Weitere sonstige schuldrechtliche Verpflichtungen sind den Finanzschulden ähnlich, wenn deren Rückzahlung im überwiegenden Ausmaß aus Steuereinnahmen erfolgen muss. Dies betrifft vor allem ausgelagerte Schulden der vom Land zu finanzierenden Beteiligungsunternehmen sowie Sonderfinanzierungen im Landeshaushalt und in den vom Land zu finanzierenden Gesellschaften. Solche schuldrechtlichen Verpflichtungen fasst der LRH begrifflich als Finanzverpflichtungen zusammen. Sie sind großteils aus der laufenden Gebarung der nächsten Jahre zu bedecken und stellen sich wie folgt dar: Tabelle 20: Entwicklung der Finanzverpflichtungen 2011 bis 2013 Veränderung Verpflichtungsarten 2012/2013 in Mio. Euro Summe Finanzschulden 222,0 321,0 425,0 +104,0 Ausgelagerte Schulden gespag 298,6 299,8 297,9-1,9 LIG 169,2 175,1 174,4-0,7 Thermenholding 20,6 18,7 16,5-2,2 MTG 81,6 110,8 134,8 +24,0 Anton Bruckner Privatuniversität 4,4 10,5 18,0 +7,5 Fachhochschulen 38,1 40,1 37,9-2,2 Summe ausgelagerte Schulden 612,5 655,0 679,5 +24,5 Sonderfinanzierungen Ordenskrankenhäuser 371,7 385,6 385,2-0,4 Private Vorfinanzierungen Straßenbau 102,8 75,2 58,0-17,2 Landesdienstleistungszentrum 93,3 88,0 82,4-5,6 Zuschussverpflichtungen WBF-Darlehen 168,9 179,1 186,6 +7,5 Summe Sonderfinanzierungen im Haushalt 736,7 727,9 712,2-15,7 Sonderfinanzierungen in der gespag 319,4 302,9 243,3-59,6 Summe Finanzverpflichtungen 1.890, , ,0 +53,2 Quelle: Eigene Darstellung LRH Diese schuldrechtlichen Verpflichtungen stiegen im Zeitraum 2011 bis 2013 von 1.890,6 Mio. Euro auf Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten der Laho aus der Einlösung von WBF-Darlehen (2012: 794,9 Mio. Euro, 2013: 847,7 Mio. Euro) sind in diesen Beträgen nicht enthalten, da diese großteils aus den eingelösten Darlehensrückflüssen und nicht aus künftigen Steuereinnahmen zurückbezahlt werden sollen. 42

55 21.2. Der jährliche Zuwachs der in der Tabelle dargestellten Finanzverpflichtungen hat sich verlangsamt. Der Anstieg um 53,2 Mio. Euro im Jahr 2013 war zwar moderat, aber doch eine Erhöhung der langfristigen Verpflichtungen. Im Jahresvergleich 2012/2013 fällt auf, dass sich die Finanzschulden (+104,0 Mio. Euro) und ausgelagerten Schulden (+24,5 Mio. Euro) erhöhten, während sich die Verpflichtungen aus Sonderfinanzierungen im Landeshaushalt (-15,7 Mio. Euro) und in der gespag (-59,6 Mio. Euro) 34 reduzierten. Für den LRH steht fest, dass diese schuldrechtlichen Verpflichtungen bei einem unveränderten Ausgabenniveau mehr als doppelt so hoch wären, wenn das Land seit dem Jahr 2000 nicht wiederholt einmalige Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen erzielt hätte. Diese Möglichkeit ist weitgehend erschöpft. Die künftige Entwicklung der langfristigen Finanzverpflichtungen wird vor allem von der Realisierung und Finanzierung großer Infrastrukturprojekte abhängen. Ein weiteres Ansteigen der Finanzverpflichtungen würde in Hinkunft den Haushaltsausgleich erschweren und stünde mit dem gesamtstaatlich geforderten Schuldenabbau nicht im Einklang. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass ein jederzeit möglicher Anstieg des Marktzinsniveaus zu einer zusätzlichen Belastung künftiger Budgets führt. Wenn das Land bestehende Finanzverpflichtungen abbauen und nicht bloß durch neue Schuldaufnahmen ersetzen will, müssen in Zukunft mehr Budgetmittel für die Rückzahlung von Finanzschulden und für Tilgungszuschüsse an die vom Land zu finanzierenden Gesellschaften eingesetzt werden. Diese Mittel müssen aus der laufenden Gebarung erwirtschaftet werden. Die jährlichen Überschüsse aus der laufenden Gebarung sollten daher sukzessive erhöht und diese frei verfügbaren Mittel vorrangig für die Tilgung bestehender Finanzschulden sowie für Tilgungszuschüsse an die vom Land zu finanzierenden Gesellschaften eingesetzt werden. Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen Aus Tabelle 20 ist ersichtlich, dass die Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen laufend ansteigen. Wie bereits aus dem LRH-Bericht zum RA 2010 hervorgeht 35, ist das Land OÖ bei den verkauften Darlehen verpflichtet, die ursprünglich vereinbarten Annuitäten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt an die Forderungskäufer zu leisten, auch wenn es vom Fördernehmer geringere Zahlungen erhält. Da insbesondere immer mehr Fördernehmer bereits verkaufte Darlehen in Höhe des aushaftenden Nominales vorzeitig an das Land zurückbezahlen, bauen sich immer höhere Differenzbeträge zu den ursprünglich angenommenen Rückzahlungsbeträgen auf. Diese ergeben sich vor allem deshalb, weil bei vorzeitigen Rückzahlungen Zinseinnahmen für das Land wegfallen; dadurch sind die erhaltenen Beträge nominell niedriger als die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Landes gegenüber den Forderungskäufern. Diese Differenzen hat das Land auszugleichen. Außerdem kamen die Erträge aus diesen liquiden Mitteln bislang dem Haushalt zugute. Da bislang aus dem Budget keine Ausgleichszahlungen für die aufgebauten Differenzen bei den verkauften Rückflüssen aus Wohnbauförderungsdarlehen geleistet wurden, erhöhten sich die daraus entstandenen Finanzverbindlichkeiten bis Ende 34 Lt. Angabe der gespag ermöglichte die Liquiditätssituation der gespag bei den Sonderfinanzierungen im Jahr 2013 neben den regulären Mietzahlungen auch Mietvorauszahlungen, wodurch sich der markante Rückgang ergab. 35 Siehe Seite 34, Pkt. 29 des Berichtes zum RA 2010 (LRH / Mü) 43

56 2013 auf 172,9 Mio. Euro. Dazu kamen weitere 13,8 Mio. Euro aus einem Forderungsverzicht bei Heimförderungen. In Summe stiegen die Zuschussverpflichtungen bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen im Zeitraum 2011 bis 2013 von 168,9 Mio. Euro auf 186,6 Mio. Euro an. Um diese Finanzverbindlichkeiten abzubauen, empfahl der LRH im Jahr 2011, aus dem Landeshaushalt Jahresraten innerhalb der nächsten 20 Jahre bereitzustellen. In Umsetzung dieser Empfehlung stellte der Finanzreferent in Aussicht, ab 2015 diesen Zuschussbedarf abzubauen Der LRH empfiehlt, ab 2015 jährliche Zuschüsse in ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das Verwahrgeldkonto verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen zu transferieren. Ansonsten müssen nach den aktuellen Berechnungen allein in den Jahren 2026 bis 2030 zusätzliche Budgetmittel von 137 Mio. Euro für die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Forderungskäufern eingesetzt werden, das entspricht im Durchschnitt etwa 27,4 Mio. Euro pro Jahr. Falls weiterhin hohe Mittel aus vorzeitigen Rückzahlungen beim Land eingehen, würde dies den Zuschussbedarf zwar zeitlich hinauszögern, jedoch in Summe weiter erhöhen. Noch nicht fällige Verwaltungsschulden Die noch nicht fälligen Verwaltungsschulden beinhalten grundsätzlich Mehrjahresverpflichtungen, die vom Oö. Landtag beschlossen wurden. Sie betreffen vertragliche Zusicherungen für bereits realisierte oder künftige Investitionen sowie der Höhe nach bestimmbare Zuschüsse für private und öffentliche Rechtsträger. Festzuhalten ist, dass nicht jede Mehrjahresverpflichtung zwangsläufig zu einer tatsächlichen Ausgabe führen wird (z. B. nicht benötigte Mittel bei Investitionsvorhaben), was bei der Aussagekraft des Gesamtstandes zu berücksichtigen ist. Ende 2013 beliefen sich die noch nicht fälligen Verwaltungsschulden auf 3,4 Mrd. Euro und waren somit um 158,1 Mio. Euro höher als im Vorjahr Die wesentlichen Veränderungen im Jahresvergleich 2012/2013 stellen sich wie folgt dar: Tabelle 21: Noch nicht fällige Verwaltungsschulden Veränderung Haushaltsgruppen in Mio. Euro Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 88,0 82,5-5,5 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 102,4 92,9-9,5 Kunst, Kultur, und Kultus 230,6 239,6 +9,0 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 1.353, ,5 +41,2 Gesundheit 389,9 388,6-1,3 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 546,4 667,4 +121,0 Wirtschaftsförderung 64,9 67,6 +2,7 Dienstleistungen 177,5 175,5-2,0 Finanzwirtschaft 328,0 330,5 +2,5 GESAMT 3.281, ,1 +158,1 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2012 und 2013, Beilage 8 36 Siehe Seite 39 und 40, Pkt. 36 des Berichtes zum RA 2011 (LRH / Mü) 44

57 Der Anstieg geht im Wesentlichen neben den laufenden Tilgungen bzw. Berichtigungen aufgrund neuerer Informationen (z. B. Reduktion der Zahlungsverpflichtungen aus der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Leonding um ca. 12 Mio. Euro) auf die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Traun (67,3 Mio. Euro), die geplante Finanzierung der Durchbindung der Straßenbahn Gmunden als Stadt- Regio-Tram nach Vorchdorf (ca. 57 Mio. Euro), der Unterstützung bei der Betreibung von verschiedenen regionalen Buslinien durch Gemeinden (ca. 41 Mio. Euro) und der geplanten Finanzierung des Neubaus der Grünbergseilbahn (6,6 Mio. Euro) zurück. Die Steigerung im Wohnbauförderungsbereich betraf zugesicherte Fördermaßnahmen. Gegebene Darlehen und noch nicht fällige Verwaltungsforderungen Die gegebenen Darlehen und Forderungen (RA-Beilagen 7a und 7b) beliefen sich 2013 zusammen auf Mio. Euro (Vorjahr: 1.215,7 Mio. Euro), davon entfielen 1.073,8 Mio. Euro auf Darlehen und 122,2 Mio. Euro auf Verwaltungsforderungen; deren Entwicklung stellt sich im Zeitverlauf wie folgt dar: Abbildung 6: Entwicklung der gegebenen Darlehen und Verwaltungsforderungen Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2001 bis 2013, Anlagen 7a und 7b Während die noch nicht fälligen Verwaltungsforderungen um 8,9 Mio. Euro anstiegen, gingen die gegebenen Darlehen um 28,6 Mio. Euro zurück. Forderungszugänge gab es hauptsächlich bei den Rückersätzen aus bezahlten Annuitätenzuschüssen in der Wohnbauförderung (+19,4 Mio. Euro). Bei den Darlehen hingegen kamen 2013 zwar 148,2 Mio. Euro neue Außenstände hinzu (v. a. Investitionsdarlehen an gemeinnützige Bauvereinigungen +105 Mio. Euro), die Darlehensabschreibungen von 80 Mio. Euro im Bereich Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (WVA/ABA) sowie die Berichtigungen aufgrund der neuerlichen WBF-Darlehenseinlösung durch die Laho führten aber zu einem niedrigeren Stand als zum Vorjahresstichtag. 45

58 Bisher wurden 136,4 Mio. Euro zins- und tilgungsfreie WVA/ABA-Darlehen Istmäßig abgeschrieben, was die Darlehensaußenstände zum Jahresende 2013 auf 175,4 Mio. Euro verringerte (ohne Landesdarlehen aus Bedarfszuweisungen): Tabelle 22: Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen - Investitionsdarlehen Bezeichnung Zu-/AbgängeStand in Mio. Euro Zugänge inkl. Berichtigung 0,0 0,0 0,0 BZ-Darlehen Abgänge inkl. Berichtigung 0,0 0,0 0,0 (Vergabe durch IKD) Stand per ,9 114,9 114,9 Zugänge inkl. Berichtigung 7,1 5,7 7,3 Landesdarlehen (Vergabe durch OGW) Abgänge inkl. Berichtigung ohne Abschreibungen *) 0,9 0,9 0,9 Abschreibungen (Ist im HH) 0,0 56,4 80,0 Stand per ,6 249,0 175,4 Gesamt Stand per ,5 363,9 290,3 Basis für Ist-Abschreibung im Folgejahr: nur Landesdarlehen, aber stets ohne -18-Darl. Betroffene Darlehensnehmer nur Gemeinden u. Gemeindeverbände 273,8 232,7 160,0 alle Darlehensnehmer alle Darlehensnehmer Unterschied zw. Landesdarlehenssumme u. Basis für Ist-Abschreibung ( -18-Darlehen, Betroffenen- 26,8 16,3 15,4 Kreis) *) Darin enthalten sind jährlich ,58 Euro Tilgungen betr. -18-Darlehen und Rückzahlungen der Gemeinden nach Endabrechnung/Kollaudierung wegen Überzahlung Quelle: Eigene Darstellung LRH aus RA 2011 bis 2013, Anlage 7a Die Darlehen nach 18 Wasserbautenförderungsgesetz 1985 sind von der Abschreibung nicht betroffen, da sie von der gewährten Zins- und Tilgungsfreistellung stets ausgenommen waren (siehe Unterschiedsbetrag am Ende der Tabelle). Bei den noch nicht fälligen Verwaltungsforderungen gegenüber der Stadtgemeinde Leonding betreffend die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 auf das Harter Plateau kam es 2013 zu einer Berichtigung der ausstehenden Forderung auf 24 Mio. Euro: Tabelle 23: Straßenbahnverlängerung (bis Harter Plateau) Stadtgemeinde Leonding Forderung in Mio. Euro Zugang Forderung (RA 2008) 30,0 Abgänge inkl. Berichtigung (RA ) 6,0 Forderungsstand per ,0 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2008 bis 2013, Anlage 7b 46

59 24.2. Der LRH stellt fest, dass die Vorgangsweise bei den WVA/ABA-Darlehensabschreibungen nachvollziehbar dokumentiert wurde. Hinsichtlich der Restforderung gegenüber der Stadtgemeinde Leonding wird wie bereits im vorjährigen Prüfbericht zum RA 2012 erwähnt eine Korrektur nach unten erforderlich sein. Die endgültigen Finanzierungsanteile auf Basis der Bau-Endabrechnung standen zum Prüfungszeitpunkt allerdings noch nicht fest. Einlösung von Wohnbauförderungsdarlehen durch die Landesholding Die Oö. Landesregierung machte wie zuletzt im Jahr 2011 von der Ermächtigung des Oö. Landtags 37 Gebrauch und ließ gegebene WBF-Darlehen im Nominale von 75,9 Mio. Euro bzw. deren Rückflüsse von 87,4 Mio. Euro durch die Laho einlösen. Es wurden dabei jene Wohnbauförderungsdarlehen berücksichtigt, die bis an die Förderungsnehmer endgültig zugezählt waren und Restlaufzeiten über den hinaus aufwiesen. Der Einlösungsbetrag entsprach den abgezinsten Annuitäten und belief sich auf den Barwert von Euro 38 (sechste Tranche 2011: 58 Mio. Euro). Im VA 2013 waren 40 Mio. Euro budgetiert. Mit Bezahlung des Barwertes gingen die aushaftenden Darlehensforderungen des Landes OÖ auf die Laho über. Die Laho musste den Einlösungsbetrag fremdfinanzieren, was bei dieser Tranche in Form einer Anleihe erfolgte. Zur Bedeckung des Zinsen- und Tilgungsaufwands der Anleihe dienen der Laho die von den Förderungsnehmern zu leistenden Annuitäten laut Tilgungsplänen zum Zeitpunkt der Einlösung. Entsprechend diesen Tilgungsplänen sollen 87,4 Mio. Euro zwischen 2014 und 2060 an das Land als Zwischenstelle zurückfließen. Diese Rückflüsse sind vom Land in der durchlaufenden 39 und nicht mehr in der voranschlagswirksamen Gebarung zu vereinnahmen. Die Weiterleitung der betroffenen Annuitäten eines Jahres an die Laho erfolgt gebündelt in einem Jahresbetrag zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres Wie bei den früheren Verkaufstranchen handelt es sich auch bei der nunmehr siebten Tranche um eine einmalige Einnahme, die zum Haushaltsausgleich beitrug. Wie der LRH in seinem Bericht zur Wohnbauförderung feststellte, sollten in Hinkunft wieder verstärkt Förderungsdarlehen aufgebaut und diese nicht binnen weniger Jahre verkauft werden. 40 Haftungen Haftungen werden in der VRV als Einstehen für gesetzlich oder vertraglich begründete Verpflichtungen definiert. Aufgrund der Vorgaben aus dem Stabilitätspakt 2012 sind die Länder verpflichtet, die Haftungsverpflichtungen hinsichtlich Haftungsrahmen und Ausnützungsstand auszuweisen, Haftungsobergrenzen für die Landesebene rechtlich verbindlich festzulegen und diese risikoorientiert zu bewerten. Für die jeweilige Gemeindeebene haben die Länder ebenfalls landesrechtliche Obergrenzen über einen mittelfristigen Zeitraum festzulegen. 37 Artikel III Ziffer 12 des Landtagsbeschlusses zum VA Verbuchung auf Einnahme-VA-Stelle 2/482408/2444/000, Einlösungsstichtag Konto 3658, siehe Nachweis über die Verwahrgelder 40 Siehe Bericht Wohnbauförderung des Landes OÖ, LRH / MÜ 47

60 Die vom Oö. Landtag genehmigte Obergrenze von 14 Mrd. Euro für Landeshaftungen blieb bislang unverändert. Im RA 2013 waren Haftungsrahmen des Landes mit insgesamt 11,3 Mrd. Euro ausgewiesen, wovon 9,4 Mrd. Euro tatsächlich ausgenutzt wurden. Die tatsächlich ausgenutzten Haftungen gingen im Jahresvergleich 2012/2013 um 516,8 Mio. Euro zurück. Eine Gegenüberstellung der Haftungskategorien zeigt folgendes Bild: Tabelle 24: Haftungen Haftungsbereiche Veränderung in Mio. Euro Wohnbauförderung 3.767, ,4-152,8 Ordenskrankenanstalten 385,6 385,2-0,4 OÖ Haftungsmodell 71,0 66,6-4,4 Sonstige Haftungen (Detail siehe unten) 5.655, ,3-359,4 Summe Haftungen 9.879, ,5-517,0 Sonstige Haftungen Oö. Landesbank AG 3.094, ,8-432,1 Landesholding 1.649, ,8 +64,2 gespag 299,8 297,9-1,9 LIG 175,1 173,7-1,4 MTG 110,8 134,8 +24,0 Machland Damm GmbH 96,1 88,3-7,8 FFG GmbH 60,5 53,6-6,9 Fachhochschulen OÖ Immobilien GmbH 40,1 37,9-2,2 Übrige 128,8 133,5 +4,7 Summe Sonstige Haftungen 5.655, ,3-359,4 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2012 und 2013, Beilage Der LRH stellte fest, dass die Haftungen des Landes OÖ im Jahr 2013 deutlich unter der festgelegten Haftungsobergrenze lagen. Kann eine Inanspruchnahme der Haftungen zumindest nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, ist nach derzeitigen Vorgaben des Oö. Landtags eine jährliche budgetäre Vorsorge von fünf Prozent des Haftungsbetrages vorzusehen. Auf eine solche Risikovorsorge verzichtete das Land, da in den letzten Jahren keine größeren Forderungsabschreibungen aus Haftungsverpflichtungen vorzunehmen waren und aus gegenwärtiger Sicht aus den betraglich bezifferten Haftungen auch keine größeren Ausfälle erwartet werden Die Solidarhaftung für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle der Österreichischen Landes-Hypothekenbanken beläuft sich zum auf rund 6,2 Mrd. Euro. Wie auch im Vorjahr ist diese Solidarhaftung im Haftungsnachweis angemerkt, jedoch nicht in die Summe der Haftungen miteingerechnet. Detaillierte Information zu dieser Solidarhaftung waren für den LRH im Rahmen der RA-Prüfung nicht verfügbar. Aus den Rechnungsabschlüssen anderer Bundesländer ist erkennbar, dass diese Haftung in den Nachweisen generell unterschiedlich dargestellt wird. 48

61 27.2. Die Darstellung der Solidarhaftung für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle ist für den LRH grundsätzlich nachvollziehbar. Das Risiko, das mit dieser Haftung einher geht, und die damit verbundene Eintrittswahrscheinlichkeit ist für den LRH mangels näherer Informationen dazu nicht beurteilbar. Grundsätzlich wäre eine länderübergreifende vereinheitlichte Darstellung der Solidarhaftung begrüßenswert. Wertpapiere Das Nominale der Wertpapiere belief sich zum Jahresende 2013 auf 201,5 Mio. Euro und veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: Tabelle 25: Wertpapiere WP-Gruppe Veränderung in Mio. Euro (Nominale) in % WP zu RL für Pensionen aus öffentlichrechtlichem Dienstverhältnis 15,0 15,0 0,0 0,0 WP zu RL für Pensionen der Gemeindebediensteten 22,0 21,5-0,5 2,3 WP der allgemeinen Geldbestände 165,0 165,0 0,0 0,0 GESAMT 202,0 201,5-0,5 0,2 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2012 und 2013, Beilage 9a Im Zuge der Prüfung ergaben sich keine Hinweise, wonach die Wertpapiere im Nachweis nicht korrekt und vollständig dargestellt worden wären. Die Wertpapiere für die RL der Pensionen aus öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis und die Wertpapiere der allgemeinen Geldbestände 41 blieben unverändert. Bei den Wertpapieren für die RL zur Sicherung der Ruhe- und Versorgungsbezüge der oö. Gemeindebediensteten war ein Wertpapier mit einem Nominale von 8 Mio. Euro ausgelaufen. Als Ersatz für dieses ist der Bestand durch Wertpapier-Zukäufe über 7,5 Mio. Euro Nominale auf den neuen Stand von 21,5 Mio. Euro aufgestockt worden. Beteiligungen Wie die nachstehende Tabelle zeigt, gab es bei den direkten Beteiligungen des Landes OÖ im Jahr 2013 keine Veränderungen: Tabelle 26: Beteiligungen Unternehmen Veränderung in Euro (Nominale) in % Energie AG OÖ ,0 OÖ Landesholding GmbH ,0 Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH ,0 GESAMT ,0 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2012 und 2013, Beilage 9b 41 Die WP der allgemeinen Geldbestände setzen sich aus 50 Mio. Euro Hypothekenpfandbriefe, 50 Mio. Euro Euro Energie AG Teilschuldverschreibungen und aus 65 Mio. Euro in WAG-Genussrechten zusammen. 49

62 Neben den direkten Beteiligungen sind in der RA-Beilage 9b auch indirekte Beteiligungen des Landes aufgelistet, soweit es sich um direkte Beteiligungen der OÖ Landesholding GmbH bzw. der darunter liegenden Branchenholdings handelt. Im Branchenzweig der OÖ Verkehrsholding GmbH kam die 100 Prozent Beteiligung an der Schiene OÖ GmbH (Nominale Euro) hinzu. In dieser Gesellschaft wird die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 von Leonding nach Traun abgewickelt. Dieses Projekt befindet sich derzeit am Beginn der Umsetzungsphase Die VRV verlangt einen Nachweis über den Stand an Beteiligungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des Finanzjahres (Zu- und Abgänge) und den Stand am Ende des Finanzjahres. Diesem Erfordernis wird entsprochen. Die Gründung der OÖ Landesholding GmbH im Jahr 2005 führte allerdings dazu, dass die Zahl der direkten Beteiligungen des Landes stark zurückgegangen ist. Verwahrgelder Der Stand an Verwahrgeldern erhöhte sich 2013 um 174 Mio. Euro auf 1 Milliarde Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung in den einzelnen Bereichen: Tabelle 27: Verwahrgelder (voranschlagsunwirksame Gebarung) Gebarungsbereich Stand Einnahmen 2013 Ausgaben 2013 in Mio. Euro Stand Stände Veränderung Umsatzsteuer (inkl. BHs) 0,0 8,6 8,6 0,0 +0,0 Abzugsgebarung 38,8 929,9 929,8 38,9 +0,1 Konkurrenzgebarung 0,8 0,5 0,7 0,7-0,1 Nebengebarung 343,1 378,5 333,1 388,6 +45,5 Sonderrechnungen 9,6 0,1 0,1 9,6 +0,0 Verwahrgelder der BHs 3,9 940,7 941,1 3,5-0,4 Verwahrgelder der Nebenkassen 1,4 3,7 3,7 1,4 +0,0 Sonstige Verwahrgelder 432, , ,0 561,7 +129,0 GESAMT 830, , , ,6 +174,0 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2013, Anlage 12a Wesentliche Zunahmen gab es wie auch im Jahr zuvor in den Bereichen Nebengebarung und sonstige Verwahrgelder. Folgende Einzelkonten wurden näher analysiert: Nebengebarung verkaufte WBF-Darlehen (Konto 3658/003): Dieses Bestandskonto zeigt zum jeweiligen Abschlussstichtag den Saldo aus den vereinnahmten Darlehensrückzahlungen der Förderungsnehmer und den Landeszahlungen an die Forderungskäufer. Im März 2013 wurde die WBF-Darlehensgebarung in das SAP-System integriert. Seither werden die täglichen Einnahmen aus verkauften Darlehen zwischenzeitig auf separaten Verwahrgeldkonten strukturiert erfasst und am Jahresende am Konto 3658/003 in Summe dargestellt. Der Stand zum betrug 387,8 Mio. Euro (+46,8 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag). Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit 2009: 50

63 Tabelle 28: Verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen (Konto 3658/003) Bezeichnung in Mio. Euro Stand per ,0 268,7 301,8 341,0 387,8 Veränderung zum Vorjahr +21,7 +33,1 +39,2 +46,8 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2009 bis 2013, Anlage 12a Die Erhöhungen des positiven Endsaldos sind nach Angaben der Landesbuchhaltung auf die vorzeitigen (außerordentlichen) Tilgungen von Förderungsdarlehen v. a. betreffend Eigentumswohnungen und Reihenhäusern zurückzuführen. Die ao. Tilgungen haben zur Folge, dass beim Land künftige Darlehenszinserträge wegfallen, die für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Forderungskäufern ursprünglich eingeplant waren. Dadurch entsteht in späteren Jahren ein Zuschussbedarf, d. h. aus dem Haushalt müssen Mittel bereitgestellt werden, wie unter Punkt 22 des Berichtes ausgeführt wurde. Sonstige Verwahrgelder Geldausleihungen von der ÖBFA (Konto 3798/890): Der Stand dieser Verbindlichkeiten erhöhte sich 2013 um 104 Mio. Euro auf 425 Mio. Euro. Seit 2010 zeigt sich folgende Entwicklung: 42 Tabelle 29: Offene Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBFA Bezeichnung in Mio. Euro Stand per ,4 122,0 321,0 425,0 Veränderung zum Vorjahr -43,4 +199,0 +104,0 Zusammensetzung des Endsaldos: Kurzfristige Barvorlagen 165,4 122,0 71,0 104,0 Darlehen ,0 250,0 Darlehen ,0 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2010 bis 2013, Anlage 12a Der zum Jahresende 2012 kurzfristig finanzierte Mittelbedarf von 71 Mio. Euro wurde ab Februar 2013 durch ein Darlehen mit 4-jähriger Laufzeit abgedeckt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte zu einem höheren Betrag als dem Nominalwert (Kurswert 78 Mio. Euro). Dieses Agio wurde wie beim 250 Mio. Euro-Darlehen praktiziert in der durchlaufenden Gebarung (Konto 3670/898 Offene Abwicklung Geldverkehr) vereinnahmt, um es während der Laufzeit ab der ersten Zinsenfälligkeit mit Februar 2014 haushaltswirksam auf der VSt. 2/910005/8292/000 Kursgewinne darzustellen. Unter Berücksichtigung der in voller Höhe verbuchten Sollzinsen ergibt sich dadurch per Saldo eine zum Zeitpunkt der Aufnahme marktkonforme effektive Zinsbelastung in den jeweiligen Jahren. Höhere Endsalden gab es unter den sonstigen Verwahrgeldern noch bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten 43 und beim Rücklagenkonto. 42 Zuvor wurden Barvorlagen der ÖBFA auf dem Konto 2700/890 (Vorschüsse) miterfasst. 43 Damit werden fremde Vorauszahlungen, die im Abschlussjahr vereinnahmt wurden, in das Folgejahr transferiert bzw. geldunwirksame Fehlzuordnungen zu den Verwaltungsjahren umgebucht. Betroffene Geldflüsse sind v. a. jene vom BMBF und vom BMF für die Landeslehrer-Aktivgehälter und Pensionen. 51

64 30.2. Zu den positiven Effekten der ao. Tilgungen durch Fördernehmer bei bereits verkauften Wohnbauförderungsdarlehen zählt beim Darlehensgeber Land zweifelsohne die gestärkte Liquidität, die wiederum eine geringere Ist-Verschuldung bewirkt. Allerdings ist für den Zuschussbedarf, der sich aufgrund der wegfallenden Zinserträge ergibt, aus künftigen Budgets vorzusorgen (siehe Pkt. 22 des Berichtes). Die neue Kontenstrukturierung hinsichtlich der verkauften WBF-Darlehen gibt nach Ansicht des LRH einen besseren Überblick über die Geldflüsse. Generell positiv ist, dass die WBF-Darlehensgebarung nun in das SAP-System voll integriert wurde. Weiters anerkennt der LRH, dass die Direktion Finanzen und die organisatorisch nachgeordnete Landesbuchhaltung in den letzten Jahren verstärkt wesentliche Buchungsbelege bzw. Entscheidungsgrundlagen in gescannter Form sowie Kontenbeschreibungen zu den verwendeten Sachkonten im SAP-System bereitstellen. Hinsichtlich Rücklagen wird auf Berichtspunkt 17 verwiesen. Vorschüsse Die in der RA-Beilage 12b ausgewiesenen Vorschüsse erhöhten sich um 30,6 Mio. Euro auf 488,1 Mio. Euro. In der nachstehenden Tabelle werden die Veränderungen nach Gebarungsbereichen gegliedert dargestellt: Tabelle 30: Vorschüsse (voranschlagsunwirksame Gebarung) Gebarungsbereich Stand Ausgaben 2013 Einnahmen 2013 Stand Stände Veränderung in Mio. Euro Abrechnungskonten und Vorschüsse der BHs 1,1 25,0 25,4 0,7-0,4 Abrechnungskonten und Vorschüsse der Nebenkassen 1,0 26,0 26,1 0,9-0,1 Bevorschusste Bezüge bei Sonderkassen u. sonst. Einr. 0,0 731,1 731,1 0,0 0,0 Umsatzsteuer (inkl. BHs) 0,0 6,8 6,8 0,0 0,0 Sonstige Vorschüsse 455, , ,2 486,5 +31,1 GESAMT 457, , ,6 488,1 +30,6 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2013, Anlage 12b Bei den sonstigen Vorschüssen gab es folgende relevante Veränderungen: Konten 2700/888 Fremdmittel Land und 2700/889 Fremdmittel Bedarfszuweisungen (+119 Mio. Euro bzw. -15 Mio. Euro) Konto 9358/000 Kapital Betriebsmittel gespag (-73,8 Mio. Euro) Ein größerer Endsaldo wurde noch beim Konto Aktive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen. 52

65 31.2. Hinsichtlich der ausgewiesenen Fremdmittel verweist der LRH auf seine Ausführungen unter Punkt 20 des Berichtes. Die Ausbuchung des Betriebsmittelvorschusses gespag wird unter Berichtspunkt 38 dargestellt. Zusammenfassung der EU-Finanzierung In der RA-Beilage Zusammenfassung der EU-Finanzierung werden auf Teilabschnittsebene Projekte bzw. Maßnahmen dargestellt, die von der EU finanziell unterstützt werden. Im Postenverzeichnis des Landes (Übersicht C) sind spezielle Postenuntergliederungen vorgesehen, um derartige EU-bezogene Auswertungen zu ermöglichen. Im Jahr 2013 ergaben sich Gesamtausgaben von 79,2 Mio. Euro und Gesamteinnahmen von 2,5 Mio. Euro. Daraus resultiert ein Saldo von 76,7 Mio. Euro. Im Zeitverlauf ab 2006 zeigt sich folgende Entwicklung: Tabelle 31: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes für EU-Finanzierungen Bezeichnung 2013 in Mio. Euro Einnahmen 6,3 6,9 6,1 2,6 2,9 5,9 4,0 2,5 37,3 Ausgaben 77,8 75,5 81,9 76,4 71,7 82,9 73,6 79,2 619,0 Saldo 71,5 68,6 75,8 73,8 68,8 77,0 69,6 76,7 581,8 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2006 bis 2013, Anlage 15 Weiters merkt das Land im Nachweis an, wie hoch die Aufwendungen des Landes OÖ für die Beitragsleistungen Österreichs an die EU sind. Der Länderanteil wird gemäß FAG-Bestimmungen vorweg von den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben abgezogen. Das jeweilige Jahr wird im Folgejahr entweder mit einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung abgerechnet. Im 8-jährigen Zeitraum ergab sich insgesamt eine Leistung des Landes OÖ von 726 Mio. Euro: Tabelle 32: Landesanteil am österreichischen EU-Beitrag durch Vorwegabzug bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen Bezeichnung Ertragsanteile- Vorschüsse Mindereinnahmen Nachträge (Nachzahlung/Rückerstattung) Mindereinnahmen Ertragsanteile in Mio. Euro ,9 85,0 85,7 86,3 92,6 93,3 96,7 108,5 732,1-0,3-0,3-7,1-8,8-1,3-1,8 2,9 10,5-6,1 83,6 84,7 78,6 77,5 91,3 91,6 99,6 119,0 726,0 Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2006 bis 2013, Anlage 15 Der Gesamtaufwand, der sich bei Addition des Einnahmen-Ausgaben-Saldos und der Mindereinnahmen an Ertragsanteilen ergibt, ist aus nachstehender Grafik ersichtlich: 53

66 Abbildung 7: EU-kofinanzierte Maßnahmen Gesamtaufwendungen Land OÖ Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis RA 2006 bis 2013, Anlage Der LRH hält fest, dass die VRV keine derartige Zusammenfassung der EU-Finanzierung verlangt und diese Beilage daher freiwillig vom Land erstellt wird. Die gemäß 26 (6) HO für Beiträge des Landes zu Konkurrenzvorhaben festgelegten Regeln gelten sinngemäß auch für Förderungsaktionen im Rahmen der EU. Demnach dürfen Landesbeiträge nur dann geleistet werden, wenn die Vorhabens- bzw. Maßnahmenfinanzierung im Gesamten sichergestellt ist. Der LRH weist darauf hin, dass der Nachweis 15 keine Gesamtfinanzierungen von EU-Programmen udgl. darstellt und sich die Betragsangaben auf das laufende Jahr beziehen. Positiv ist aus seiner Sicht die Erwähnung der Mindereinnahmen an Bundesabgaben-Ertragsanteilen, da dieser Betrag an keiner anderen Stelle im RA abgebildet ist bzw. sich nicht aus RA-Zahlen ermitteln lässt. Die übrigen Zahlen laut Nachweis lassen sich mit SAP-Abfragen lückenlos nachvollziehen. Bei der Betrachtung der im Nachweis dargestellten Aufgliederung der Gesamteinnahmen und -ausgaben spielen vorhandene Zweckbindungen von Einnahmen und die RL zur Übertragung von Ausgabekrediten eine Rolle. SONSTIGE FESTSTELLUNGEN LDZ-Mieten und Kaufoption Seit Oktober 2004 mietet das Land das Landesdienstleistungszentrum (LDZ) von der LDZ Landesdienstleistungszentrum Vermietungs GmbH (vormals LVV Liegenschaftsverwaltungs und -verwertung GmbH) an. Die angemietete Nutzfläche im LDZ beträgt ca m². Zusätzlich dazu werden noch 800 Stellplätze in der angrenzenden Tiefgarage, welche ebenfalls von der LDZ GmbH betrieben wird, an 54

67 gemietet. Im Zuge der Errichtung des Mietvertrages wurden dem Land sowohl ein Vorkaufsrecht gegenüber anderen Interessenten, als auch eine Kaufoption auf Kauf der Gesellschaft ab dem 11. Mietjahr eingeräumt. Darüber hinaus wurde ein Kündigungsverzicht (bei Nicht-Ausübung der Kaufoption) seitens des Landes über die Dauer von 20 Jahren vereinbart. Die 10-jährige Stillhaltefrist läuft im Oktober 2014 aus. Demnach könnte das Land jederzeit in Kaufverhandlungen mit dem Vermieter treten. Das Bilanzbild der LDZ GmbH zeigt zum im Wesentlichen einen Stand der Verbindlichkeiten von 93,6 Mio. Euro bei einem Buchwert der Sachanlagen in Höhe von 94,3 Mio. Euro. 44 Im Jahr 2013 betrug die Miete für das LDZ 9,35 Euro/m² (exkl. USt). Dazu kamen Betriebskosten von 0,82 Euro/m 2 (exkl. USt). Bei den Betriebskosten ist zu berücksichtigen, dass das Land einen Großteil der Leistungen selbst organisiert (z. B. Reinigung und Versicherung). Zur Sicherstellung einer marktkonformen Miete vergleicht das Land alljährlich die Höhe der Quadratmetermiete für das LDZ mit einem Preisspiegel für Büroflächen mit sehr gutem Nutzungswert für den Linzer Zentralraum. Seit Einzug in das LDZ leistete das Land Zahlungen in Höhe von ca. 64 Mio. Euro (exkl. USt) an die LDZ GmbH. Die Zahlungen setzen sich (gegliedert nach Bereichen) wie folgt zusammen: Tabelle 33: Zahlungen Landesdienstleistungszentrum Ausgabenbereiche in Tsd. Euro Miete LDZ Betriebskosten LDZ Hausverwaltung Miete Garage Betriebskosten Garage Innenhofpflege Summe Zahlungen LDZ Quelle: Eigene Darstellung LRH Im Zeitraum 2004 bis 2013 wurde die laufende Gebarung des Landes zusätzlich durch kostenwirksame Umsatzsteuerzahlungen in Höhe von 11,2 Mio. Euro belastet wurde seitens der LDZ GmbH (im Einvernehmen mit dem Land) zum frühest möglichen Zeitpunkt umsatzsteuerlich von der Möglichkeit zur Rückoption (ohne Vorsteuerrückerstattung) in die steuerfreie Vermietung Gebrauch gemacht. Dies betrifft nur den Teil des LDZ selbst. Alle Gebäudeteile betreffend die Garage werden auch weiterhin umsatzsteuerpflichtig angemietet. Die jährlichen Zahlungen reduzieren sich dadurch um 1,3 Mio. Euro. Für etwaige zukünftige Investitionen entfällt jedoch für den Vermieter die Möglichkeit der Vorsteuerrückerstattung, was vom Land bei nötigen Instandsetzungen gesondert abzugelten wäre. 44 Jahresabschlussdaten der LDZ Landesdienstleistungszentrum Vermietungs GmbH per lt. Firmenbuchinformation (zuletzt abgefragt am ). 55

68 33.2. Nach Ansicht des LRH ist das LDZ für das Land OÖ betriebsnotwendig. Seit der Anmietung leistete das Land Zahlungen in Höhe von 60,1 Mio. Euro inkl. USt nur für Miete ohne Betriebskosten. Da die 10-jährige Stillhaltefrist im Oktober 2014 ausläuft, empfiehlt der LRH dem Land auch wenn der Erwerb der Gesellschaft die Maastricht-Schulden des Landes erhöht die Möglichkeit eines Ankaufes des LDZ unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Finanzierbarkeit im Landeshaushalt zu prüfen. Kontenbereinigung In der Landesbuchhaltung wurden zum Zeitpunkt der Prüfung Sachkonten geführt, davon Konten im Buchungskreis Land und Konten in den BH-Buchungskreisen (Kontenplan Land). Beim Buchungskreis Land gab es 864 Konten, die seit Eröffnung noch nie bebucht und Konten, die seit 2010 nicht mehr verwendet wurden. Bei den BH-Buchungskreisen konnten Sachkonten ermittelt werden, die noch nie und 669 Konten, die 2010 letztmals bebucht wurden. Nach Auskunft der Landesbuchhaltung diente das Postenverzeichnis des Landes bzw. die VRV als Grundlage für die Anlage dieser Sachkonten Der LRH regte an, sämtliche Buchhaltungskonten auf ihren Bedarf hin zu überprüfen und die in den letzten drei Jahren nicht mehr bebuchten Konten im System zu sperren und zur Löschung vorzumerken. UMSETZUNG VON EMPFEHLUNGEN AUS DER PRÜFUNG DES RA Der Ausschuss für Finanzen des Oö. Landtags behandelte in seiner Sitzung am den Bericht des LRH über die Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2012 des Landes OÖ (Zl. LRH / MÜ). Dabei stellte er fest, dass nachstehende Punkte als Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge im Sinne des 9 Abs. 2 des Oö. LRHG zu betrachten sind. In den Punkten 36 bis 39 setzte sich der LRH mit der Umsetzung dieser Empfehlungen auseinander. Unter Kennzeichnung 1 der genannten Punkte ist der Inhalt der jeweiligen Empfehlung entsprechend dem beschlussmäßigen Auftrag des Finanzausschusses wiedergegeben. Unter Kennzeichnung 2 beurteilt der LRH den Stand der Umsetzung der Empfehlung. Verbesserung des Buchhaltungssystems im Bereich der voranschlagsunwirksamen Gebarung Das derzeitige Buchhaltungssystem im Bereich der voranschlagsunwirksamen Gebarung sollte verbessert werden, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im RA und in der Buchhaltung zu erhöhen. Durch entsprechende Programmierungsmaßnahmen sollten in Zukunft sämtliche Vorschuss- und Verwahrgeldkonten in 56

69 einer ähnlichen Systematik wie Haushaltskonten geführt und in den Nachweisen über Vorschüsse und Verwahrgelder jeweils die fälligen Soll-Werte, die kassenmäßigen Ist-Werte und die kassenmäßig nicht vollzogenen Werte ausgewiesen werden. (Umsetzung ab sofort) Von der Landesbuchhaltung und der Abteilung IT des Landes wurde im Juli 2013 ein gemeinsamer Lösungsvorschlag erarbeitet. Demnach sollen sämtliche Vorschussund Verwahrgeldkonten so eingerichtet werden, dass auf Einzelkontoebene die jeweiligen Soll- und Ist-Werte sowie die offenen Reste aus dem System abfragbar sind und das Layout der Nachweise über Vorschüsse und Verwahrgelder den neuen Möglichkeiten angepasst wird. In der Umsetzung dieses Lösungsansatzes wurden während des Jahres 2013 sämtliche Vorschuss- und Verwahrgeldkonten umgestellt, sodass inzwischen auf Einzelkontoebene sämtliche Soll-, Ist- und Restwerte im System abrufbar sind. Mit dieser unterjährigen Kontenumstellung wurde aber noch keine Übereinstimmung der Ist-Werte aller Vorschuss- und Verwahrgeldkonten mit den Summen im Kassenabschluss 2013 erreicht: Aufgrund der Art der Programmierung werden die kassenmäßig relevanten Summen der Vorschüsse und Verwahrgelder für den Kassenabschluss derzeit errechnet, und zwar unter Einbeziehung von Abstimmkonten ohne direkten Bezug zu den Einzelkonten. Dies führte seit Einführung von SAP zu Summendifferenzen zwischen Kassenabschluss und Nachweis über Vorschüsse und Verwahrgelder, der Soll-Werte zeigt. Um diese Summendifferenzen auf Einzelkontenebene nachvollziehbar und transparent zu machen, ist eine Neuprogrammierung des Kassenabschlusses erforderlich. Laut Auskunft der Direktion Finanzen wurde inzwischen ein externer Systemprogrammierer mit dieser Neuprogrammierung beauftragt. Ab dem RA 2014 sollen daher die jeweiligen Summen im Kassenabschluss mit den auswertbaren Ist-Werten des Nachweises über Vorschüsse und Verwahrgelder übereinstimmen bzw. etwaige Differenzbeträge auf Einzelkontenebene klar nachvollziehbar sein. Der LRH wird die notwendige Neuprogrammierung des Kassenabschlusses weiter verfolgen und über den Stand der derzeit in Umsetzung befindlichen Empfehlung im Zuge der Prüfung des RA 2014 wieder berichten. In Umsetzung Einhaltung der Mittelfristplanung und Beachtung der budgetären Möglichkeiten bei Inangriffnahme neuer Großprojekte Die mittelfristige Budgetplanung im VA 2013 (Budgetvorschau 2013 bis 2017) sollte konsequent eingehalten und Neuinvestitionen bzw. Großprojekte möglichst nur im Rahmen von künftig gegebenen budgetären Möglichkeiten realisiert werden. (Umsetzung ab sofort) 57

70 37.2. Der finanzielle Rahmen des Landes ist primär nach dem österreichischen Stabilitätspakt und dem gesamtstaatlich eingeschlagenen Konsolidierungspfad auszurichten. Die Mittelfristplanung im VA 2013 bildete diesen vereinbarten Budgetpfad für den Planungshorizont bis 2017 ab. Diese Planung wurde im VA 2014 ausgesetzt, da sie laut Angabe der Direktion Finanzen aufgrund einer neueren Prognose des Bundesministeriums für Finanzen über das erwartbare Aufkommen an Ertragsanteilen zu überarbeiten ist. Die aktualisierte Mehrjahresplanung soll bis Mitte 2014 dem Ausschuss für Finanzen des Oö. Landtags vorgelegt werden. Der LRH hält es für wichtig, vom eingeschlagenen Konsolidierungspfad nicht abzuweichen. Bei der Aktualisierung der Mittelfristplanung sollten die Vorgaben des Stabilitätspakts strikt eingehalten, die jährlichen Maastricht-Defizite verringert und ab 2016 ausgeglichen oder positiv dargestellt werden. Maßgeblich sind diese Rahmenbedingungen insbesondere für Neuinvestitionen bzw. Großprojekte. Da die aktualisierte mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlag, konnte der LRH die Umsetzung dieser Empfehlung im mittelfristigen Planungshorizont nicht endgültig beurteilen. Im Budgetvollzug 2013 wurde sie beachtet. Nicht endgültig beurteilbar Bereinigung des offenen Betriebsmittelvorschusses für die gespag Die Bereinigung des seit Jahren offenen Betriebsmittelvorschusses an die gespag sollte mit der Statistik Austria abgeklärt werden. In Abhängigkeit von der Abklärung dieser offenen Frage sollte das Land den Vorschuss aus dem Landeshaushalt mittelbis langfristig ausbuchen. (Umsetzung ab sofort) Mit der Statistik Austria wurde abgeklärt, dass der offene Betriebsmittelvorschuss über die Haushaltsrechnung des Landes bei der Post 080* maastricht-neutral ausgebucht werden kann. Entsprechend dem Vorschlag der Statistik Austria wurde dieser Betriebsmittelvorschuss ausgebucht und der schon bei der Gründung der gespag stattgefundene Vermögenstransfer nachträglich in der Haushaltsrechnung abgebildet. Diese buchmäßige Bereinigung in Höhe von 73,8 Mio. Euro zeigt sich in der Haushaltsrechnung 2013 als Ausgabe unter 1/914002/0800/001 und in der durchlaufenden Verrechnung als Einnahme unter dem Konto 9358/000. Da die haushaltswirksame Verrechnungsausgabe im Rahmen des Haushaltsausgleichs zu bedecken war, erhöhte sich dadurch die buchmäßige Soll-Verschuldung um diesen Betrag. Vollständig umgesetzt Zusammenführung der Richtlinien für Geldausleihungen und -veranlagungen Die beiden Richtlinien für Geldausleihungen und -veranlagungen sollten in einer Regelung zusammengeführt werden. (Umsetzung ab sofort) 58

71 39.2. Die beiden Richtlinien wurden zusammengeführt. Dazu wurden mit Beschluss der Oö. Landesregierung vom 14. Oktober 2013 die Haushaltsordnung des Landes OÖ abgeändert und die Ausführungsbestimmungen zur HO durch den Landesfinanzreferenten angepasst. Basierend auf der aktualisierten HO ist die konkrete Regelung für risikoaverse Geldveranlagungen und -ausleihungen in der neuen Ausführungsbestimmung zu 52 Abs. 4 HO zusammengeführt. Vollständig umgesetzt 5 Anlagen 2 Beilagen Linz, am 17. Juni 2014 Friedrich Pammer Direktor des Oö. Landesrechnungshofes 59

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