Bekanntmachung Schulverband Rieseby-Kosel Eckernförde, 19. April 2011 Am Montag, dem , findet um Uhr in der Grund- und Hauptschu
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- Jürgen Koch
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1 Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, Eckernförde und seinen Außenstellen in Fleckeby, Damp und Rieseby erhältlich oder kann im Abonnement (2,00 pro Ausgabe) vom Amt-Schlei- Ostsee bezogen werden; außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse eingesehen werden. Auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils des Amtsblattes wird in der Eckernförder Zeitung hingewiesen. Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung des Schulverbandes Rieseby/Kosel am (S. 02) 2. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Fleckeby am (S. 03) 3. Bekanntmachung der Sitzung des Amtsausschusses Schlei-Ostsee (S. 04) 4. Bekanntmachung der Widmungsverfügung in der Gemeinde Brodersby (Weg in Lückeberg zum ehem. Vermessungsstand) (S. 05) 5. Ermittlung von Bodenrichtwerten für unbebaute Grundstücke Bodenrichtwert zum (S. 06) 6. I. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs Kreis Rendsburg-Eckernförde (S. 08) 1
2 Bekanntmachung Schulverband Rieseby-Kosel Eckernförde, 19. April 2011 Am Montag, dem , findet um Uhr in der Grund- und Hauptschule Rieseby, öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Rieseby-Kosel statt. I. Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 4. Mitteilungen der Verbandsvorsteherin und der Schulleitung 5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung 6. Namensgebung für die Schule 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 8. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel 9. Erneuerung der Heizung der Sporthalle Rieseby 10. Stilllegung eines Busses für die Schülerbeförderung II. Nichtöffentlicher Teil: 11. Ausdehnung der Betreuungszeiten in der Betreuten Grundschule 12. Personalangelegenheit III. Öffentlicher Teil 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Ilona Martensen Verbandsvorsteherin 2
3 Bekanntmachung Gemeinde Fleckeby Eckernförde, 21. April 2011 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. I. Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportzentrum" 7.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenträgern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit 7.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung 8. Information Finanzierung Bürgerzentrum 9. Benutzungsregelung für die Hardes Vogtei 10. Mittelbereitstellung zur Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges II. Nichtöffentlicher Teil 11. Mietvertragsangelegenheit III. Öffentlicher Teil 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Heinrich Hauschildt Bürgermeister 3
4 Bekanntmachung Amt Schlei -Ostsee Eckernförde, 21. April 2011 Am Dienstag, dem , findet um Uhr in der Gaststätte Blumenthal, Holzdorf, eine öffentliche Sitzung des Amtsausschusses statt. I. Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Bericht des Amtsvorstehers 4. Einwohnerfragestunde 5. Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 7. Beschaffung eines Amtsmobiles und anschließende Auflösung der Außenstellen 8. Darstellung der Gemeindewappen 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 10. Kanalsanierungsarbeiten in der Eckernförder Straße in Karby 11. Stellungnahme zur überörtlichen Kassenprüfung II. Nichtöffentlicher Teil 12. Grundstücksangelegenheit 13. Personalangelegenheit 14. Vertragsangelegenheit III. Öffentlicher Teil 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Udo Steinacker Amtsvorsteher 4
5 B e k a n n t m a c h u n g einer Widmungsverfügung Aufgrund des 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfüge ich die Widmung der nachstehend aufgeführten Straßenfläche in der Gemeinde Brodersby wie folgt für den öffentlichen Verkehr: Grundstücksbezeichnung Einstufung Art der Straße Gemarkung Schönhagen, 3 Abs. 1 Nr. 4, sonstige öffentliche Flur 3, Flurstücke 27/3, Buchst. a) Straße 28/1, 35 und 36/27 tlw. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amtsvorsteher des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, Eckernförde, einzulegen. Eckernförde, den 15. April 2011 Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Bauen und Umwelt Im Auftrag Lindau 5
6 Amt Schlei-Ostsee Eckernförde, Der Amtsvorsteher- Bauen und Umwelt Az.: Bekanntmachung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat die Ermittlung der Bodenrichtwerte für Bauland zum abgeschlossen. Somit ergeben sich folgende Bodenrichtwerte für Flächen für den individuellen Wohnungsbau für den Bereich des Amtes Schlei-Ostsee: Altenhof -- Ortsteil Aschau 70,00 EURO/m² für 700 m² Barkelsby 70,00 EURO/m² für 700 m² Brodersby 50,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Schönhagen 75,00 EURO/m² für 700 m² - allgemeine Wohnlagen Ortsteil Schönhagen - Ferienhausgebiet 100,00 EURO/m² für ca. 300 bis 400 m² Damp -- Ortsteil Vogelsang-Grünholz 55,00 EURO/m² für 700 m² Ferienhausgebiet Damp 100,00 EURO/m² für ca. 300 bis 400 m² Dörphof 50,00 EURO/m² für 700 m² Fleckeby 70,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Götheby 70,00 EURO/m² für 700 m² Gammelby 65,00 EURO/m² für 700 m² Goosefeld 70,00 EURO/m² für 700 m² B-Plan Nr. 7 An der Räucherkate 90,00 EURO/m² für 700 m² Güby 50,00 EURO/m² für 700 m² Holzdorf (mit Seeholz und Söby) 50,00 EURO/m² für 700 m² Hummelfeld 50,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Fellhorst und Wolfskrug 50,00 EURO/m² für 700 m² Karby 55,00 EURO/m² für 700 m² Kosel 65,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Missunde 55,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Missunde (Wasserblick) 100,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Bohnert 60,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Weseby 65,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Weseby (Wasserblick) 100,00 EURO/m² für 700 m² 6
7 Langsee 100,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Hülsen (Ferienhausgebiet) 150,00 EURO/m² für 500 m² Loose 50,00 EURO/m² für 700 m² Rieseby 80,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Stubbe 50,00 EURO/m² für 700 m² Thumby 45,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Sieseby 75,00 EURO/m² für 700 m² (ohne historischen Kern) Waabs Ortsteil Klein Waabs 65,00 EURO/m² für 700 m² B-Plan Nr. 25 Brunoslust 75,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Groß Waabs 50,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Groß Waabs (gewerblich) 15,00 EURO/m² -- Ortsteil Langholz 75,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Langholz (Ostseeblick) 100,00 EURO/m² für 700 m² Windeby -- Ortsteil Kochendorf 65,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Friedland 60,00 EURO/m² für 700 m² Winnemark 60,00 EURO/m² für 700 m² Ortsteil Karlsburg 50,00 EURO/m² für 700 m² Im Auftrag Jordan 7
8 I. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde W a a b s Kreis Rendsburg-Eckernförde Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung, der 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein (KAG) und der 11 ff des Schleswig-Holsteinischen Gesetztes zum Schutz personenbezogener Informationen (LDSG) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom folgende I. Nachtragssatzung erlassen: Artikel 1 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Kann ein Abgabepflichtiger aus mehreren Tätigkeiten oder aus mehreren Betrieben Vorteile ziehen, so ist für jede der ausgeübten Tätigkeiten oder für jeden Betrieb die Abgabe in voller Höhe zu zahlen. Artikel 2 Die Anlagen 1 bis 4 zu 8 Abs. 2 a bis 2 d erhalten folgende Fassungen: (Änderungen sind kursiv und fett gedruckt) Vorteilsstufe 1: Anlage 1 Zu 8 Abs. 2a) Abgabepflichtige, die zwar mittelbar, aber nur in geringem Maße vom Fremdenverkehr Vorteile erlangen können. Abgabepflichtige Einer Vorteilseinheit entsprechen als von 7 Abs. 2 abweichender Bemessungsmaßstab: Bestattungen Einzelhandel Einmannbetrieb Fotografen Großhandel Handelsvertreter Hundeausbildung Ingenieure Schulung Gesundheits- und Pflegeberufe Therapeuten geistige Heilung, Reiki u.ä. Tierärzte Umzugsunternehmen Vieh- und Pferdehandel Vermieter und Verpächter von Geschäfts- und Ladenräumen an Abgabepflichtige der Stufe 2 20 m² Verlagswesen Zahntechnische Labore Zoo- und Tierhandlungen 1 8
9 Vorteilsstufe 2: Anlage 2 Zu 8 Abs. 2b) Abgabepflichtige, deren Angebote nicht auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind, die aber mittelbar durch ihre Geschäftsbeziehungen zu den Abgabepflichtigen gem. 8 Abs. 2c) und d) Vorteile erlangen können. Abgabepflichtige Einer Vorteilseinheit entsprechen als von 7 Abs. 2 abweichender Bemessungsmaßstab: Architekten Ärztelabore 10 Arbeitskräfte Ärzte/Zahnärzte Bäcker Baugeschäft / Maurer / Abbrucharbeiten Baustoffhandlungen Bootswerften Bürodienstleistungen Chemische Reinigungsbetriebe Containerdienst Dachdecker Arbeitskraft/m² **) Dienstleistungsbetriebe für Kommunikation, Transport, Logistik u. ä. Arbeitskraft/m² **) Dienstleistungsbetriebe für medizinische Einrichtungen Arbeitskraft/m² **) Druckerei Elektrobetriebe Arbeitskraft/m² **) Fahrrad-Reparatur und Verkauf Arbeitskraft/m² **) Fahrschulen 1 Fahrzeug Feinmechaniker Finanzierungsvermittler Gärtnerei/-arbeiten / Garten-/Landbau Gebäudereinigung Geldspiel-, Geschicklichkeitsgeräte und Musikboxenaufsteller 5 Geräte Glaserei Arbeitskraft/m² **) Gürtlerei Arbeitskraft/m² **) Hausmeisterservice Hausverwaltungen Hauswirtschaftliche Dienstleistungen Heilpraktiker Heißmangel Heizungsbau Immobilien-Verwaltungen Kfz-Betriebe Kleintransportunternehmen 1 Fahrzeug Klempner Arbeitskraft/m² **) Lackiererei Lohnunternehmer **) Bei Handwerks- und handwerksähnlichen Betrieben mit Verkaufs- und Ausstellungsfläche zusätzlich eine VE je volle 20 m² 2 9
10 Vorteilsstufe 2: Anlage 2 Zu 8 Abs. 2b) Ladengeschäfte (Verkaufs- u. Ausstellungsfläche) 20 m² a) Baustoffe 20 m² b) Elektro 20 m² c) Porzellan 20 m² d) Radio- und Fernsehen 20 m² e) Sonstige Geschäfte 20 m² f) Schmuck und Uhren 20 m² g) Schuhe 20 m² h) Textilien 20 m² i) Antik /Trödel / gebrauchte Gegenstände 20 m² Makler Maler Arbeitskraft/m² **) Mediengestaltung Montagebau Musiker/Tänzer Ofensetzer Arbeitskraft/m² **) Radio- u. Fernsehreparatur Arbeitskraft/m² **) Raumausstatter, Raumgestalter, Polsterer Rechtsanwälte Reifenhandel Reinigungsunternehmen Reisebüros Sonstige gewerbliche Betriebe Arbeitskraft/m² **) Surfbrett-Herstellung und Verkauf Arbeitskraft/m² **) Schilderfabrik Schlachterei Schneiderei/Änderungsschneiderei Arbeitskraft/m² **) Schuhmacher Arbeitskraft/m² **) Steuerberater/Steuerhelfer Telekommunikation, verwandte Bereiche u. ä. Arbeitskraft/m² **) Tiefbau Tischlerei Arbeitskraft/m² **) Trocken- und Innenausbau Unternehmensberatung Verkehrsbetriebe Vermieter und Verpächter von Gast- und Speisewirtschaften 30 Sitzplätze *) Vermieter und Verpächter von Geschäfts- und Ladenräumen, Trampolinbetrieben, Tauchschulen Verkaufsständen und wagen an Abgabepflichtige der Stufe 3 entsprechend dem Bemessungsmaßstab aus Stufe 3 Vermögensberatung Versicherungsvertreter, -Agenturen Versorgungsunternehmen Wäscherei Werbeagenturen / Grafikdesign Wirtschaftsprüfer Zeltbetriebe Zimmerei Arbeitskraft/m² **) *) Bei Sitzplätzen, die für Veranstaltungen oder auch im Rahmen der Restauration im Außenbereich genutzt werden, entsprechen 3 Sitzplätze 1 Sitzplatz. **) Bei Handwerks- und handwerksähnlichen Betrieben mit Verkaufs- und Ausstellungsfläche zusätzlich eine VE je volle 20 m² 3 10
11 Vorteilsstufe 3: Anlage 3 Zu 8 Abs. 2c) Abgabepflichtige, deren Angebote nicht auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind, die aber unmittelbare Vorteile erlangen können. Abgabepflichtige Einer Vorteilseinheit entsprechen als von 7 Abs. 2 abweichender Bemessungsmaßstab: Apotheken (Verkaufs- und Ausstellungsfläche) 20 m² Autoscooter 10 Autos Badeanstalten 10 Kabinen Bootsvermietungen 10 Boote Busunternehmen 30 Sitzplätze Cafés/ Bistros 30 Sitzplätze *) Discotheken u. ä. 30 m² Drogerien (Verkaufs- und Ausstellungsfläche) 20 m² Eisdielen 15 Sitzplätze *) Fischräuchereien a) ohne Sitzplätze b) mit Sitzplätzen Arbeitskraft / 15 Sitzplätze **) Fitnessbetriebe/Personaltrainer Friseure Fuß- und Handpflege Gast- und Speisewirtschaften 30 Sitzplätze *) Geld- und Kreditinstitute Getränkegroßhandel Grillstationen / Imbiss Konditoreien 30 Sitzplätze *) Kioske Kosmetikstudios Krankengymnastik Ladengeschäfte (Verkaufs- und Ausstellungsfläche) 20 m² a) Backwaren 20 m² b) Blumen 20 m² c) Fisch 20 m² d) Fleisch 20 m² e) Gemüse 20 m² f) Geschenkartikel/Kunstgewerbe 20 m² g) Getränke 20 m² h) Lebensmittel 20 m² i) Zeitungen, Zeitschriften, Bücher Lotto, Tabakwaren 20 m² j) Sonstige Geschäfte 20 m² Lichtspieltheater: a) mit Restauration 30 Sitzplätze b) ohne Restauration 50 Sitzplätze Masseure Milchbars 30 Sitzplätze *) Minigolf- und Swingolfplätze 1000 Karten (nach der Anzahl der Im Vorjahr verkauften Karten) 4 11
12 *) Bei Sitzplätzen, die für Veranstaltungen oder auch im Rahmen der Restauration im Außenbereich genutzt werden, entsprechen 3 Sitzplätze 1 Sitzplatz. Vorteilsstufe 3: Anlage 3 Zu 8 Abs. 2c) Planwagen- u. Kutschenunternehmen 20 Sitzplätze Reitschule Reitställe 10 Pferde Reformhäuser (Verkaufs- und Ausstellungsfläche) 20 m² Restaurants 30 Sitzplätze *) Saunabetriebe Sonnenstudios 10 Bänke Segelschulen: a) ohne Bootsvermietung 10 Boote b) mit Bootsvermietung 8 Boote Tankstellen: a) ohne Verkaufs- u. Ausstellungsfläche 2 Zapfpunkte b) mit Verkaufs- u. Ausstellungsfläche 2 Zapfpunkte und je volle 20 m² Tanzbars u. ä. 30 m² Taxi- und Mietwagenunternehmen 1 genehmigtes Fahrzeug Tennisanlagen 2 Plätze Verkaufsstände Verkaufswagen Vermieter und Verpächter von Beherbergungsbetrieben a) private Vermietung 4 Betten b) gewerbliche Vermietung 4 Betten c)hotel mit Restaurant 2 Betten d)hotel garni/pension 3 Betten Vermieter und Verpächter von Campingplätzen 4 genehmigte Stellplätze Vermieter und Verpächter von Geschäfts- und Ladenräumen, Verkaufsständen und wagen auf Campingplätzen entsprechend dem Bemessungsmaßstab aus Stufe 4 Vermieter und Verpächter von Trampolinbetrieben auf Campingplätzen Vermieter und Verpächter von Tauchschulen auf Campingplätzen Vermieter und Verpächter von Bistros, Cafés, Gast- und Speisewirtschaften, Grillstationen, Imbissen, Kiosken, Tanzbars u.ä. auf Campingplätzen Warenautomaten 1 Trampolin entsprechend dem Bemessungsmaßstab aus Stufe 4 entsprechend dem Bemessungsmaßstab aus Stufe 4 5 Automaten *) Bei Sitzplätzen, die für Veranstaltungen oder auch im Rahmen der Restauration im Außenbereich genutzt werden, entsprechen 3 Sitzplätze 1 Sitzplatz. **) Bei Fischräuchereien mit Sitzplätzen zusätzlich eine VE je volle Sitzplätze 5 12
13 Vorteilsstufe 4: Anlage 4 Zu 8 Abs. 2d) Abgabepflichtige, deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind und daraus unmittelbare Vorteile erlangen können. Abgabepflichtige Einer Vorteilseinheit entsprechen als von 7 Abs. 2 abweichender Bemessungsmaßstab: Bistros, Cafés, Gast-und Speisewirtschaften, auf Campingplätzen 30 Sitzplätze *) Camping- und Zeltlagerplätze 4 genehmigte Stellplätze Caravanservice Eisdielen auf Campingplätzen 15 Sitzplätze * Fahrrad- oder Tretmobilvermietungen 20 Fahrräder/Tretmobile Fremdenbetten: a) private Vermietung 4 Betten b) gewerbliche Vermietung 4 Betten c) Hotel mit Restaurant 2 Betten d) Hotel garni / Pension 3 Betten Friseure auf Campingplätzen Fuß- und Handpflege auf Campingplätzen Kiosk / Imbiss / Grillstation auf Zelt- und Campingplätzen Ladengeschäfte aller Art auf Zelt- und Campingplätzen (Verkaufs- und Ausstellungsfläche) 20 m² Massagepraxis auf Campingplätzen Minigolfplätze auf Campingplätzen Motorschifffahrtsbetriebe: a) mit Restauration 60 Sitzplätze b) ohne Restauration 100 Sitzplätze Saunabetriebe auf Campingplätzen Schwimmbadbetriebe auf Campingplätzen Sonnenstudios auf Campingplätzen 10 Bänke Surfbrett-Vermietungen 10 Surfbretter Tanzbars u.ä. auf Campingplätzen 30 m² Tauchschulen auf Campingplätzen Tennisanlagen auf Campingplätzen 2 Plätze Trampolinbetriebe auf Campingplätzen 1 Trampolin Verkaufsstände und wagen auf Campingplätzen Vermietungen von Bootsliegeplätzen Wohnwagenvermietung / Mobilheimvermietung auf Zelt- und Campingplätzen Zimmervermittlungen /Vermittlungsagenturen 1000 Karten (nach der Anzahl der im Vorjahr verkauften Karten) 20 Bootsliegeplätze 4 Wohnwagen / 4 Mobilheime *) Bei Sitzplätzen, die für Veranstaltungen oder auch im Rahmen der Restauration im Außenbereich genutzt werden, entsprechen 3 Sitzplätze 1 Sitzplatz. 6 13
14 Die!. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Die vorstehende I.Nachtragssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Eckernförde, Gemeinde Waabs Steinacker Bürgermeister 7 14
Plau am See, Reier Bürgermeister. Vorstehende Satzung wurde durch den Landrat als Untere Rechtsaufsichtsbehörde am genehmigt.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plau am See über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Aufgrund der 2, 4 und 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommerns (KV MV) vom 13.01.1998
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