2. Ziele und zu erreichende Kompetenzen
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- Hartmut Holtzer
- vor 7 Jahren
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1 Berufsbegleitender Bildungsgang Sozialdiakonie mit Gemeindeanimation HF 1 Richtlinien für das zweite Modul der Praisausbildung: Anstellung im Berufsfeld 1. Rahmenbedingungen Die Ausbildung im Berufsfeld Sozialdiakonie / Gemeindeanimation gehört zum vierjährigen berufsbegleitenden Bildungsgang am TDS Aarau. Das zweite Modul der Praisausbildung geschieht im Rahmen einer Teilzeitanstellung zu 50% als Sozialdiakonin/Sozialdiakon in Ausbildung (SiA) in einer Kirchgemeinde (Praisinstitution) 2. Die Ausbildungszeit in der Prais beträgt mindestens 30 Monate an derselben Stelle, d.h. der Stellenantritt muss spätestens im Januar des zweiten Ausbildungsjahres erfolgen. Ein allfälliger Stellenwechsel muss beim Konvent beantragt und kann als Ausnahme bewilligt werden. Dieses zweite Modul der Praisausbildung wird vom Praisausbildner/der Praisausbildnerin (PA) fachlich geleitet und beurteilt, seitens des TDS Aarau von der Praisbegleitung (PB) betreut sowie qualifiziert und durch die Supervision am TDS Aarau unterstützt. Für die arbeitsrechtlichen Themen der Anstellung ist die Praisinstitution zuständig. Das Ausbildungsverhältnis der Anstellung im Berufsfeld wird vertraglich geregelt zwischen TDS Aarau, Praisinstitution, SiA und PA. Die arbeitsrechtlichen Belange werden im separaten Arbeitsvertrag (inkl. Stellenprofil) der Praisinstitution mit dem/der SiA geregelt. (Das erste Modul der Praisausbildung ist das Sozialpraktikum (50-100%) zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres (10 Wochen, Juli bis Mitte Oktober), gemäss den entsprechenden Richtlinien.) 2. Ziele und zu erreichende Kompetenzen Fachkompetenzen Die SiA - erwerben sich Wissen über die Ziele, die Organisationsstruktur und die Rahmenbedingungen der Praisinstitution sowie wichtiger Partnerorganisationen und setzen diese Kenntnisse adressat/-innengerecht ein. (AP 5) (Wissen zum Kontet) - setzen ihre Kenntnisse über die Entstehung, Prävention und den Umgang mit sozialen Problemstellungen, über Konfliktarten und -interventionen, über politische Prozesse und rechtliche Grundlagen und über berufsethische Grundlagen für das Planen und Begründen des eigenen Handelns ein. (AP 1, 4, 6) (Erklärungswissen) - planen, organisieren, administrieren und dokumentieren ihre Arbeit systematisch und strukturiert gemäss den Vorgaben der Praisinstitution und richten ihren Arbeitsplatz sinnvoll ein. (AP 5) - erkennen Probleme und Bedürfnisse in ihrem Arbeitsfeld sowie auch Ressourcen und Chancen und nutzen diese für die Weiterentwicklung ihres Arbeitsfeldes. (AP 6) 1 Die Richtlinien gelten weitestgehend auch für den Bildungsgang Gemeindeanimation HF. Abweichungen sind in den Fussnoten vermerkt. Wo nicht anders vermerkt, sind GiA bei der Verwendung von "SiA" mitgemeint. 2 Für Personen, die den Bildungsgang "Gemeindeanimation HF" belegen (GiA) gilt: "Das zweite Modul der Praisausbildung geschieht im Rahmen einer Teilzeitanstellung zu 50% in einer Praisinstitution im Berufsfeld der Gemeindeanimation." Dezember
2 Methodenkompetenzen Die SiA - kennen Verfahren und Instrumente für die methodische Bearbeitung berufsfeldspezifischer Problem- und Aufgabenstellungen (Situationsanalyse, Zielformulierung, Planung, Umsetzung und Evaluation von Angeboten, Projekten und Aktivitäten) und wenden sie an. (AP 1-3) (Projektmanagement) - leiten und begleiten Gruppen. (AP 4) - gestalten Prozesse partizipativ (Aktivierung von Individuen und Gruppen). (AP 1-4) - setzen verschiedene Gesprächstechniken befähigend und ermutigend sowie situationsgemäss ein. (AP 4) - arbeiten zusammen und führen Verhandlungen mit verschiedenen Gruppen, Gremien und Partnerorganisationen. (AP5) (Koordination und Vernetzung) Sozialkompetenzen Die SiA - gestalten Beziehungen bewusst und professionell: offen, aktiv, interessiert, empathisch, sensibel für gender und diversity, respektvoll und akzeptierend, mit gesundem Umgang von Nähe und Distanz sowie von Helfen und Autonomie bzw. von Macht und Machtgefälle. - setzen ihre Kommunikation aktiv, adressat/-innengerecht, offen und sachdienlich ein; sie geben dem Gegenüber Raum und analysieren die Kommunikation auf einer Metaebene und machen diese transparent. - nehmen in ihrer Teamarbeit Verschiedenartigkeit wahr, achten und nutzen sie, gehen auf andere ein, bringen sich aktiv ein und arbeiten konstruktiv zusammen. - anerkennen Konflikte als eine normale Dynamik, welche konstruktiv oder destruktiv ausgetragen werden können; erkennen Konflikte in sich und zwischen Menschen und bearbeiten sie konstruktiv entsprechend der jeweiligen Konfliktstufe. Selbstkompetenzen SiA - nehmen sich selber wahr und reflektieren diese Wahrnehmung. Sie denken vernetzt, integrieren sowohl Theorie und Prais wie auch die eigene Person, das Fach- und Handlungswissen und die eigene Spiritualität. Sie ziehen entsprechende Schlüsse, gewinnen unterschiedliche Sichtweisen und äussern sich differenziert zur eigenen Arbeit. - nehmen Lernmöglichkeiten wahr, nutzen sie und erschliessen sich neue Lernfelder. Sie evaluieren ihr berufliches Handeln und dessen Wirkung, ziehen entsprechende Schlüsse und setzen diese um. Sie gehen die persönliche Entwicklung an und lassen sich auf Veränderungen ein. - übernehmen selbständig Verantwortung, sind bereit sich zu eponieren und zeigen Eigeninitiative, z.b. bei Entscheidungen, Risiko-/Fehlerbereitschaft und Innovation/Gestaltung von Veränderung. - setzen ihre Kreativität ein, schätzen die eigenen Fähigkeiten (Stärken und Schwächen) realistisch ein, sind durchsetzungsfähig, arbeiten selbständig und organisieren das eigene Arbeiten und Lernen. - sind belastbar und haben eine angemessene Frustrationstoleranz. Sie bleiben handlungsfähig bei mehreren gleichzeitigen Arbeiten und gehen konstruktiv mit emotionaler Belastung um. Sie gehen konstruktiv mit eigenen und fremden Fehlern, Grenzen, Misserfolg und Enttäuschung um, zeigen Ambiguitätstoleranz und Optimismus für Lösungsfindung. Sie verfügen über Strategien, um Belastungen auszugleichen oder zu bewältigen, und setzen dabei auch den Humor als wertvolle Ressource ein. - setzen sich mit Berufsmotiven und Haltungen auseinander, kennen die eigene professionelle Kompetenz und treten überzeugend und gestaltend in der Berufsrolle auf. Sie vertreten das Berufsbild aus Überzeugung und setzen sich für eine institutionelle und gesellschaftliche Stärkung der Diakonie ein. Dezember
3 Spirituelle Kompetenzen 3 SiA - orientieren sich an Jesus Christus und an seinem Evangelium. - leben eine eigene spirituelle Prais und kennen und praktizieren verschiedene Formen der christlichen Spiritualität. - vermitteln das Evangelium im gesellschaftlichen Kontet und leben Diakonie praktisch. Sie erklären ihre eigenen Glaubensüberzeugungen kurz und verständlich. - reflektieren eigene Glaubensüberzeugungen und setzen sich mit anderen auseinander. 3. Praisbegleitung (PB) durch das TDS Aarau Die berufsbegleitenden Studierenden einer Klasse werden im TDS Aarau als Gruppe in regelmässigen Doppellektionen durch die PB begleitet. Die PB unterstützt die SiA bei der Stellensuche, kontrolliert ob das Stellenprofil und das Ausbildungskonzept vorliegt und den Vorgaben entspricht und genehmigt die Anstellung als zweites Modul der Praisausbildung. Sie gestaltet die Einführung und Begleitung der SiA, führt den Praisbesuch beim Stellenantritt durch 4, moderiert die Austauschtreffen der PA am TDS Aarau und die jährlichen Standortgespräche mit den SiA. Die PB vertritt das TDS Aarau in allen Fragen betreffend der Anstellung im Berufsfeld. Sie nimmt die Berichte der PA und der SiA entgegen als Grundlage für die Qualifikationen. In Krisen oder Konfliktfällen vor Ort steht sie beratend zur Verfügung und trifft gegebenenfalls Massnahmen. In den jährlich stattfindenden Standortgesprächen und im abschliessenden Evaluationsgespräch qualifiziert sie die bisherige Leistung der SiA (siehe Lernkontrollen und Leistungsnachweise unter Punkt 7). Am Schluss der Ausbildungszeit lädt sie den/die PA, die Vertretung der Praisinstitution und den/die SiA zu einem Evaluationsgespräch ins TDS ein. Sie informiert periodisch im Konvent. 5-7 SiA bilden zusammen eine Supervisionsgruppe. Diese trifft sich im Verlauf der Praisausbildung zu 10 Sitzungen à je drei Lektionen am TDS gemäss Richtlinien zur Supervision. 4. Studierende: Verantwortlichkeiten Die SiA suchen die Teilzeitstelle und regeln mit der Praisinstitution alle organisatorischen und inhaltlichen Aspekte der Anstellung und Praisausbildung. Sie geben die nötigen Dokumente spätestens bei Stellenantritt an die PB ab (spätestens bis 3. Januar des zweiten Ausbildungsjahres: TDS-Vereinbarung zur Praisausbildung, Anstellungsvertrag, Stellenprofil und Ausbildungskonzept). Ohne die Dokumentation einer Anstellung erfolgt ein vorläufiger Studienunterbruch. Die SiA nehmen an den Gesprächen mit den PA, am Praisbesuch, den jährlichen Standortgesprächen mit der PB, der Praisbegleitung in der Klasse und dem abschliessenden Evaluationsgespräch teil. Die SiA formulieren mit Hilfe der PA pro Halbjahr (Okt-April; April-Okt) drei bis fünf persönliche Lernziele 5 (siehe Formular zur Formulierung und Beurteilung von Lernzielen). Sie erstellen jährlich einen Zwischenbericht und am Ende der Ausbildungszeit einen Schlussbericht zur Praisausbildung zuhanden der PB. 3 Sind für GiA nicht verbindliche Lernziele. Aber auch GiA reflektieren eigene Glaubensüberzeugungen und setzen sich mit anderen auseinander. 4 siehe unten Punkt 8, erster Abschnitt. 5 GiA: 3-4 Lernziele. Dezember
4 Abgabetermine: Zwischenberichte und Schlussbericht: jeweils 15. Mai. Die Refleion der Praisausbildung mit einem begleitenden Journal (als Grundlage für die Gespräche und die Berichte) wird den SiA empfohlen. 5. Praisinstitution: Anforderungen, Verantwortlichkeiten Als Praisinstitution anerkennt das TDS Aarau Kirchgemeinden einer Mitgliedskirche des SEK (Schweizerisch Evangelischer Kirchenbund) 6, die ausreichende Lernmöglichkeiten für SiA gewährleisten. Falls die Teilzeitanstellung in einer Freikirche oder christlichen Institution erfolgt, wird neben dem staatlich geschützten Titel dipl. Gemeindeanimatorin HF/dipl. Gemeindeanimator HF der Titel Sozialdiakonin / Sozialdiakon verliehen (ohne die landeskirchliche Anerkennung durch die DDK). Die Praisinstitution arbeitet in allen Ausbildungsbelangen gemäss diesen Richtlinien mit dem TDS Aarau zusammen. Sie erfüllt insbesondere folgende Voraussetzungen: - Sie erstellt ein stellenspezifisches Ausbildungskonzept, das dem/der SiA als Rahmen für die Orientierung und Refleion des Handelns dient. Die PB stellt ein Muster- Ausbildungskonzept zur Verfügung. - Zeitliche Freistellung einer/eines PA, welche/r dank der entsprechenden, vom TDS anerkannten Qualifikation für die Funktion ausgebildet ist/wird und die Verantwortung übernimmt für die Ausbildungsplanung, die Begleitung und Kontrolle des Lernprozesses sowie die Beurteilung des/der SiA zuhanden des TDS Aarau. Steht in der Praisinstitution selber keine für diese Aufgabe qualifizierte Fachperson zur Verfügung, so wird in Zusammenarbeit mit dem TDS Aarau eine eterne Fachperson dafür eingesetzt (siehe 6.). - Sie gewährleistet die finanziellen, strukturellen und personellen Ressourcen zur Umsetzung des Ausbildungskonzeptes. - Sie ermöglicht dem/der SiA den Besuch aller Unterrichtsveranstaltungen der Ausbildung am TDS Aarau. - Sie nimmt Teil am Praisbesuch am Anfang der Praisausbildung am Praisort und am Evaluationsgespräch an deren Ende im TDS Aarau. - Sie erstellt zum Abschluss der Praisausbildung ein Arbeitszeugnis. 6. Praisausbildende (PA): Anforderungen, Verantwortlichkeiten PA sind Fachpersonen mit einer staatlich anerkannten sozialfachlichen Ausbildung oder mit einer von der Deutschschweizerischen Diakonatskonferenz anerkannten sozialdiakonischen Ausbildung und mindestens zwei Jahren eingschlägiger Berufserfahrung. Sie haben eine Qualifizierung als PA (mindestens 300 Lernstunden), welche vom TDS anerkannt wird. Interne PA arbeiten in der Praisinstitution und übernehmen für die Dauer der Praisausbildung zusätzlich eine Ausbildungsfunktion. Wenn in der Praisinstitution keine Fachperson mit der geforderten Qualifizierung zur Verfügung steht, oder wenn bei interner Besetzung grössere Rollenkonflikte zu erwarten sind, bestimmt die Praisinstitution eine eterne Fachperson (= eterne PA). Bei Bedarf unterstützt das TDS die Praisinstitution bei der Suche nach einer eternen Fachkraft. Die arbeitsrechtlichen Belange für die 6 Für GiA gilt: "Institutionen mit einem gemeindeanimatorischen Berufsfeld". Dezember
5 Zusammenarbeit zwischen Praisinstitution, PA und SiA werden in diesem Fall in einer separaten Vereinbarung durch die Praisinstitution geregelt. Die Praisinstitution übernimmt die Kosten. Die PA planen die Praisausbildung im Rahmen des stellenspezifischen Ausbildungskonzepts, leiten die SiA an, führen regelmässige Gespräche und beurteilen die SiA in der Prais. Während der Praisausbildung finden am Arbeitsort regelmässig Lerngespräche zwischen den SiA und den PA statt. Diese belaufen sich gesamthaft auf mindestens 75 Stunden, was durchschnittlich ca. 1.5 Stunden alle 2 Wochen entspricht. Im Fall von eternen PA kann die Hälfte dieser Lerngespräche von Personen übernommen werden, die direkt mit den SiA zusammenarbeiten. In diesem Fall sollen diese die Kompetenzentwicklung der SiA ergänzend beurteilen. Die eternen PA besuchen die SiA mindestens zweimal pro Jahr in einem Praiseinsatz, um deren Handeln und Wirken zu erleben. Neben den regelmässigen Lerngesprächen zwischen den PA und den SiA finden zweimal pro Jahr (im April und im Oktober) sogenannte Ausbildungsgespräche zur Planung, Lernzielsetzung resp. Standortbestimmung und Qualifikation des Lernprozesses statt. (siehe Formular zur Formulierung und Beurteilung von Lernzielen). Die PB lädt die PA zu einem jährlichen Austauschtreffen ans TDS ein. 7. Qualifikation (Art und Weise; Kriterien) Die angeleitete Praisausbildung ist qualifizierend und promotionsrelevant. Zur Qualifizierung gehören Lernkontrollen sowie Leistungsnachweise. Um die angeleitete Praisausbildung zu bestehen, müssen die Lernkontrollen und die Leistungsnachweise erfüllt sein. Lernkontrollen: - aktive Beteiligung an allen Gesprächen mit PA und PB - fristgerechte Einreichung von persönlichen Praislernzielen - fristgerechte Einreichung und inhaltliche Erfüllung der Vorgaben der Zwischen- und Schlussberichte - aktive Teilnahme an der Supervision Leistungsnachweise: Halbjährlich werden die jeweiligen drei bis fünf Lernziele formuliert, von den SiA selber evaluiert und durch die PA beurteilt (gesamthaft während der ganzen Praisausbildung aus jedem der fünf Kompetenzfelder mindestens drei Lernziele) 7. Die Beurteilungen der PA anhand des vorliegenden Formulars zur Formulierung und Beurteilung von Lernzielen werden mündlich an den beiden jährlichen Ausbildungsgesprächen besprochen und schriftlich im Zwischen- und Schlussbericht der PA zuhanden der PB festgehalten. Mit "ungenügend" beurteilte Lernziele müssen im folgenden Halbjahr wiederholt und bestanden werden, als eines der drei bis fünf neuen Lernziele. Diese Lernkontrollen und Leistungsnachweise bestätigen, dass die erworbenen und eingeübten Kompetenzen aus den fünf 8 Kompetenzfeldern im Hinblick auf die Berufsausübung vorhanden sind. Sie bilden die Grundlage für die Qualifizierung der Prais- 7 Für GiA gilt: Halbjährlich werden die jeweiligen drei - vier Lernziele formuliert, vom GiA selber evaluiert und durch die PA beurteilt (gesamthaft während der ganzen Praisausbildung aus jedem der vier Kompetenzfeldern gemäss Anmerkung 5 mindestens drei Lernziele). 8 Für GiA: aus den vier Kompetenzfeldern. Dezember
6 ausbildung durch die PB im jährlichen Standort- bzw. abschliessenden Evaluationsgespräch. 8. Organisation und Abläufe Am Anfang der Praisausbildung findet ein Gespräch (Praisbesuch) der PB in der Praisinstitution statt. Bei diesem Besuch sind die PA, die SiA und der direkte Vorgesetzte der SiA anwesend. Ziele des Besuches sind: Die SiA, ihre PA und die Vorgesetzten haben den gleichen Informationsstand in Bezug auf Rahmenbedingungen, Begleitstruktur, Zuständigkeiten, Lernziele und Leistungsnachweis der Praisausbildung. Die Form der Zusammenarbeit wird geklärt. Offene Fragen können geklärt werden. Während des Ausbildungsjahres finden die regelmässigen Lern- und Ausbildungsgespräche PA-SiA statt. Am Ende jedes Ausbildungsjahres (bis 15.Mai) verfassen die SiA und die PA einen Zwischenbericht gemäss Vorlage zuhanden der PB als Basis für ein Standortgespräch am TDS, das Mitte Juni zwischen den SiA und der PB des TDS stattfindet. Themen des Standortgespräches sind: - die aktuelle Arbeitssituation und die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte (Lernfelder) - die Zusammenarbeit aller Beteiligten an der Praisausbildung - die Gestaltung der Zusammenarbeit mit der/dem PA - die Rollenfindung/Berufsidentität - Erreichung der Lernziele und Qualifikation (Liegt bis am 15.Mai des 1. Ausbildungsjahres keine Anstellung vor, werden im entsprechenden Zwischenbericht die Bewerbungsbemühungen des/der SiA dokumentiert und reflektiert.) Am Ende der Ausbildungszeit findet ein Evaluationsgespräch im TDS statt, an dem der/die PA, eine Vertretung der Praisinstitution, der/die SiA und die PB teilnehmen. Als Basis für diese Auswertung verfassen bis 15.Mai die SiA und die PA einen Schlussbericht gemäss Vorlage zuhanden der PB und die Praisinstitution ein Arbeitszeugnis zuhanden SiA mit Kopie an die PB. Zeitpunkt SiA Praisinstitution TDS / PB Vor Stellenantritt Ausbildungskonzept erstellt genehmigt PA bestimmt genehmigt Stellenantritt (oder Studienbeginn) nach Stellenantritt Antrittsbesuch in der Vorgesetzte/r + Praisinstitution PA regelmässig (ca. Lerngespräche PA alle 2 Wochen) jeweils im Oktober und im April (oder erstmals kurz nach Stellenantritt) 15.Mai Ende Mai/Anfangs Juni (jährlich) Ende Mai/Anfangs Juni (4.Ausbildungsjahr) Ausbildungsgespräche mit Lernzielformulierung und Auswertung/Beurteilung in der Praisinstitution Zwischenberichte oder Schlussberichte Standortgespräche am TDS Aarau Evaluationsgespräch am TDS Aarau Dezember PA PA erhält Vorgesetzte/r + PA
7 9. Weitere relevante Dokumente - Vereinbarung Praisinstitution SiA TDS Aarau - Vereinbarung Praisinstitution SiA eterne/r PA - Muster-Ausbildungskonzept - Vorlage Zwischen- und Schlussbericht SiA und PA - Formular zur Formulierung und Beurteilung von Lernzielen Dezember
2. Ziele und zu erreichende Kompetenzen
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