Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9657. der Bundesregierung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9410 Arbeitsvermittlung in die Leiharbeit Vorbemerkung der Fragesteller DerGroßteilderbeiderAgenturfürArbeitgemeldetenoffenenStellensind Leiharbeitsplätze.BeiderKölnerAgenturfürArbeitliegtderAnteilderLeiharbeitsplätzeandengemeldetenoffenenStellenbeica.50Prozent.Von1996 bis2006stiegdiezahlderbeschäftigteninderleiharbeitsbranchein Deutschlandvon175798auf (Jahresdurchschnitt).DieZahlderBeschäftigteninderLeiharbeitsbrancheistvon1996bis2006überproportional angestiegen. LautdemInstitutfürArbeitsmarktundBerufsforschung (IAB)werdeninrund einemviertelderunternehmenindeutschlandbestehendefestearbeitsplätze zugunstenvonleiharbeitskräftenabgeschafft.auchdiesevermittlungindie LeiharbeitwirdausMittelnderArbeitslosenversicherunggefördert.Sostellt dasiabfest,dassbetriebederverleihbrancheüberdurchschnittlichoftlohnkostenzuschüsse,alsosubventionenfürbeschäftigteinempfangnehmen. VerleihfirmenwerdenlautBundesagenturfürArbeitmehralsdoppeltsohäufigEingliederungszuschüsse (EGZ)gewährtalsUnternehmenausanderen Branchen.EinigeVerleihfirmensuchenprofessionellnachSubventionierung, um sich zu entlasten. IneinerbundesweitenKooperationsvereinbarungderBundesagenturfürArbeitmitdenZeitarbeitsfirmenhatdieAgentursichdazuverpflichtet,Zeitarbeitsmessenzuorganisieren.DieRegionaldirektionNRWderBundesagenturfördertdieDurchführunglokalerStellenbörsenundhatteam15.März 2007denlandesweiten TagderZeitarbeit ausgerufen.aufdiesenmessen sollensicharbeitslosebeidenzeitarbeitfirmenbewerben.dazuwurdesie vonderagenturbrieflichaufgefordert,zumteilmitdemhinweis,dieteilnahmeandermessewäreverpflichtend.aufdenmessendürfenallezeitarbeitsfirmenausstellen,einequalitätsprüfungfindetnichtstatt.erstnach massiveninterventionenistdemdeutschengewerkschaftsbund (DGB)und den Gewerkschaften die Teilnahme an den Messen gestattet worden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom18.Juni 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieGewährungvonLohnkostenzuschüssendurchdieBundesagenturfürArbeitfürdieVermittlunginLeiharbeitaussozial-undarbeitsmarktpolitischerSicht,wenndadurchauchder Abbau von Stammarbeitsplätzen durch Leiharbeit gefördert wird? GrundsätzlichsindZeitarbeitsunternehmenundArbeitgeberandererBranchen gleichzubehandeln.diestrifftauchaufdiegewährungvoneingliederungszuschüssen zu. DieStatistikderBundesagenturfürArbeitzurArbeitnehmerüberlassung (Stand:30.Juni2007)belegt,dassderAnteilderLeiharbeitnehmeranallensozialversicherungspflichtigBeschäftigtennurrund2,4Prozentbeträgtunddass diedurchschnittlichedauerderarbeitsverhältnissebeirunddreimonaten liegt.diesefaktensprechendagegen,dassdieverdrängungvonstammbelegschaftendurchleiharbeitnehmereineweitverbreiteteunternehmensstrategie ist.dasbestätigteinestudieimauftragderhans-böckler-stiftungvomdezember2007,wonachhäufigeranderebeschäftigungsformenwiemini-bzw. Midijobs durch Leiharbeit verdrängt werden. 2.InwievielenFällenwurdenbishernachKenntnisderBundesregierung LohnkostenzuschüssederBundesagenturfürArbeitfürdieVermittlungan Leiharbeit bezahlt und in welcher Höhe insgesamt? AnwelchePersonengruppen,QualifikationenwerdenLohnkostenzuschüsse gezahlt? EinedifferenziertestatistischeBerichterstattungüberdieInanspruchnahmeder verschiedenenlohnkostenzuschüssederbundesagenturfürarbeitnachdem WirtschaftszweigdesgefördertenUnternehmensistzurzeitnichtmöglich.Die BundesagenturfürArbeitplanthierzueineErweiterungihrerBerichtsfähigkeit. EswurdeeineSonderauswertungzuEingliederungszuschüssennach 217des DrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII),diedenquantitativwichtigsten LohnkostenzuschussfürBeschäftigungamerstenArbeitsmarktbilden,durchgeführt.AusderSonderauswertungmitdemDatenbestandzumJanuar2008 gehthervor,dass86500arbeitnehmermiteingliederungszuschüssengefördert wurden.vondengefördertenarbeitnehmernwaren6100oder7prozentin Unternehmenbeschäftigt,dieindemWirtschaftszweigArbeitnehmerüberlassung geführt wurden. DieErfüllungderFördervoraussetzungenzugewährleistenistnichtAufgabe derbundesregierung.besonderekonditionenimrahmendergewährungvon EingliederungszuschüssenanZeitarbeitsunternehmensiehtdasSGBIIInicht vor. 3.WiewirddurchdieBundesregierunggewährleistet,dassdieFördervoraussetzungenderLohnkostenzuschüssedurchdieVerleihbetriebeerfülltwerden? 4.WelcheZahlenliegenderBundesregierungdarübervor,wievieleArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer,dieanLeiharbeitsfirmenvermitteltund fürdielohnkostenzuschüssebezahltwurden,dauerhaftinarbeitkamen undwiehochistderanteil,dernachablaufderzuschüssewiederindie Arbeitslosigkeit entlassen wurde? DieBundesagenturfürArbeitführtzuallenInstrumentenderArbeitsförderung regelmäßigverbleibs-undeingliederungsuntersuchungendurch.nachdem DatenstandMai2008warennachAngabenderBundesagenturfürArbeitvon

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ Arbeitnehmern,derenFörderungdurcheinenEingliederungszuschuss imzeitraumnovember2006bisoktober2007endete,sechsmonatenach EndederFörderungnoch78Prozentsozialversicherungspflichtigbeschäftigt. Nur13ProzentdieserPersonenwarennacheinemZeitraumvonsechsMonatenarbeitslosgemeldet.EineDifferenzierungderEingliederungs-undVerbleibsquotennachdemWirtschaftszweigdesgefördertenUnternehmenistzurzeit nicht möglich, aber von der Bundesagentur für Arbeit geplant. 5.FallsesdazukeineZahlengibt,wiebeurteiltdieBundesregierungdasFehlenvonstatistischemMaterial,dasüberdieVerwendungderMittelder ArbeitsagenturenunddieWirksamkeitarbeitsmarktpolitischerMaßnahmen Aufschluss gibt? DieBundesregierunghältdaszurVerfügungstehendestatistischeMaterialder BundesagenturfürArbeitzurBeurteilungderWirksamkeitarbeitsmarkpolitischerMaßnahmengrundsätzlichfürausreichend.DiegeplanteErweiterung der statistischen Berichtsfähigkeit wird begrüßt. 6.WievieleBeschäftigtevonLeiharbeitsfirmenmüssenihrEinkommenüber dasarbeitslosengeldiiaufstocken,umdavondenlebensunterhaltbestreiten zu können? NacheinerAuswertungderGrundsicherungs-undBeschäftigungsstatistik durchdiebundesagenturfürarbeitwarenimseptember2007imwirtschaftsbereich Personal-undStellenvermittlung,ÜberlassungvonArbeitskräften 91000sozialversicherungspflichtigBeschäftigtegleichzeitigLeistungsbezieherinderGrundsicherungfürArbeitsuchende.Daswaren12,6Prozentaller sozialversicherungspflichtigbeschäftigtenindiesemwirtschaftsbereich,im Vergleichzu2,8ProzentüberalleWirtschaftsbereiche.Vonden91000Beschäftigtenwaren84000sozialversicherungspflichtigeVollzeit-und7000sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte. 7.WelcheZahlenliegenderBundesregierungüberdieDauervonLeiharbeitsverhältnissen vor? NachderStatistikderBundesagenturfürArbeitzurArbeitnehmerüberlassung sinddiearbeitsverhältnissezwischenverleihernundleiharbeitnehmernüberwiegendvonkurzerdauer.vondenüber410000imerstenhalbjahr2007 beendetenarbeitsverhältnissenzwischenverleihernundleiharbeitnehmern dauertenrund55prozentwenigeralsdreimonate (zweiteshalbjahr2006: nochrd.62,5prozent),davondauertenfast13prozentwenigeralseinewoche. 8.WiehochsinddieMittel,diebisherdieBundesagenturfürArbeitfürdie Durchführungregionalerundörtlicher Zeitarbeitsmessen aufgewendet hat,welcheranteilentfälltdabeiaufversicherungsbeiträgeundwelcher auf Steuergelder? Die Bundesagentur für Arbeit verfügt hierzu nicht über Daten.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9.WiebeurteiltdieBundesregierungdieTatsache,dasszumindestzumTeil beidenarbeitslosenvondenarbeitsagenturendereindruckerweckt wurde,einenichtteilnahmeandenmessenwürdemitsanktionengeahndet werden? DieAgenturenfürArbeitführenzuverschiedenenThemeninZusammenarbeit mitarbeitgebernmessendurch,unteranderemzuberufenausdemhotel-und GaststättenbereichoderzuQualifizierungsmöglichkeiten.DieTeilnahmean diesenarbeitsmarktmessenisteineweiteremöglichkeit,arbeitslosebeider SuchenacheinerBeschäftigungsmöglichkeitzuunterstützen.Ausdiesem GrundwerdenEinladungenanArbeitslosezuMesseninderRegelohne Rechtsfolgebelehrungen,d.h.ohnedieAndrohungvonleistungsrechtlichen Sanktionen versandt bzw. ausgehändigt. Hiervonunbenommenistesrechtlichzulässig,dieTeilnahmeanderArbeitsmarktmessemitderErfüllungderAllgemeinenMeldepflichtgemäß 309DrittesBuchSozialgesetzbuchzuverbinden.Arbeitslosehabensichwährendder Zeit,fürdiesieeinenAnspruchaufArbeitslosengelderheben,aufAnforderung deragenturfürarbeitzumelden.diesemeldungkannauchimrahmeneiner Messeerfolgen,wennesseitensderVermittlungsfachkräfteunterBerücksichtigungderregionalenGegebenheitenamArbeitsmarktfürsinnvollerachtetwird, um das Ziel der Integration zu erreichen. 10.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassbei Zeitarbeitsmessen dieanwesenheitvongewerkschaften,diediebetroffenenüberihre Rechte aufklären können, wichtig ist? WiebeurteiltsievordiesemHintergrunddieTatsache,dassdieTeilnahme bei den Arbeitsagenturen auf Schwierigkeiten stößt? WelcheMaßnahmenwilldieBundesregierungergreifen,umdieAnwesenheit der Gewerkschafter sicherzustellen? ZielvonArbeitsmarktmessenistunteranderem,UnternehmendieMöglichkeit zugeben,sichvorzustellenundaufdiesemwegegeeignetearbeitskräftezu finden.andererseitsstellendieverschiedenenbranchenmessenfürarbeitslose undarbeitsuchendeeineplattformdar,umsichübereinzelneunternehmen undbranchenzuinformierenundkontaktemitpersonalverantwortlichenzu knüpfen.mitunterführendieseunmittelbarenkontaktmöglichkeitenzueinstellungsgesprächen. ImRahmenvonArbeitsmarktmessenwerdeninderüberwiegendenZahlder FälleVorträge,DiskussionsrundenodersonstigeVeranstaltungenangeboten, diediejeweiligebranchebeleuchtenundzusätzlicheinformationennebender PräsentationderUnternehmenvermitteln.BeiMessenzumThemaZeitarbeit werdeninderregeldiebesonderenrechtevonleiharbeitnehmernunddiebesonderengewerbe-undarbeitsrechtlichenregelungennachdemarbeitnehmerüberlassungsgesetz zum Schutz der Leiharbeitnehmer thematisiert. DieBundesagenturfürArbeitbehandeltZeitarbeitsunternehmen wiealleanderenunternehmen alsregulärearbeitgeberkunden,sowohlinbezugaufdie Beratungs-undVermittlungsleistungenalsauchaufbranchenspezifischeVeranstaltungendurchdieBundesagenturfürArbeit.DasSGBIIIbietetkeine Grundlage für eine Sonderbehandlung.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ AufwelcheWeisefindetdieEvaluierungderErgebnissederKooperationsvereinbarungzwischenArbeitsagenturundLeiharbeitsfirmenstatt, auchimhinblickdarauf,inwieferndiearbeitslosenausreichendüberdie ArbeitsentgelteundArbeitsbedingungenderangebotenenStelleinformiert werden? WiebeiStellenangebotenandererArbeitgeberbildetauchbeiZeitarbeitsunternehmendasaussagekräftigeAnforderungsprofildieGrundlagefürdieVermittlungsfachkraft,umBewerberundArbeitgeberzusammenzuführen.Bereitsbei derentgegennahmevonstellenangebotenbesprechenundprüfendievermittlungsfachkräfteimrahmendergesetzlichzugelassenengrenzendieanforderungen (wiez.b.daszuzahlendearbeitsentgeltunddiearbeitsbedingungen), welchederarbeitgeberandiezukünftigenarbeitnehmerstellt.dabeilegendie VermittlungsfachkräftebeiZeitarbeitsunternehmendiegleichenSorgfaltsmaßstäbeanwiebeidenanderenArbeitgebern.DieinternenQualitätssicherungssystemederBundesagenturfürArbeitimHinblickaufdieseEntgegennahmeprozesseerfassendieStellenangeboteungeachtetvonderBranchedesAuftraggebers. Eine branchenspezifische Auswertung findet deshalb nicht statt. ZielderKooperationsvereinbarungistdieflächendeckendeVerbesserungder ZusammenarbeitzwischendenAgenturenfürArbeitundLeiharbeitsunternehmen auf der Basis von für beide Seiten verbindlichen Vereinbarungen. DasZeitarbeitsunternehmenerklärtsichinderKooperationsvereinbarungu.a. bereit,stellenangebotenurbeitatsächlichemundaktuellemeinstellungsbedarf zumeldenunddiesemeldungauchnurbeieineragenturfürarbeitvorzunehmen.wennkeinkonkreterbedarfmehrbesteht,istdasstellenangebotzu schließen,waseinezeitnaherückmeldungüberergebnissevonvermittlungsvorschlägen,ggf.mitinformationenzukonkretenablehnungsgründendes UnternehmensoderdesBewerbersmiteinschließt.DieFestschreibungdieser seitensderzeitarbeitsunternehmenzuerbringendenstandardsistfürdie AgenturenfürArbeitvongrundlegenderBedeutung,dasieeinegeregelteund berechenbarezusammenarbeitmitdenzeitarbeitsunternehmenunddamit Transparenz für Arbeitsuchende ermöglichen. WerdendieseStandardswiederholtnichteingehalten,istvorgesehen,dieKooperationsvereinbarungmitdemjeweiligenZeitarbeitsunternehmenvonSeiten der Bundesagentur für Arbeit aufzukündigen. DieBundesagenturfürArbeitverpflichtetsichimGegenzugzurEinhaltung ihrerdienstleistungsstandardsauchgegenüberdenzeitarbeitsunternehmen, wasunteranderemdieeinrichtungeinespersönlichenansprechpartnerseinschließt.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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