Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Realschulen in TEuro 2.928,4 (-) Gesamtkosten Lehre/LA. Sonderschulen in TEuro 4.

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1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1427, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaft und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel PB Lehre 1427, 1403 Ziele Förderung der Lehre Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung 2012 ( 2012) Gesamtkosten Lehre/LA Realschulen in 2.928, ( 2013) 2.248, Gesamtkosten Lehre/LA Sonderschulen in 4.182,3 GK pro Stud/LA Realschulen in 4,3 GK pro Stud/LA Sonderschulen in 3,2 Gesamtkosten Lehre/LA Grund, Hauptschulen in 4.195,4 GK pro Stud/LA Grund, Hauptschulen 3,2 Gesamtkosten Lehre/LA Grundschulen in 1.478, ,1 4,4 3, ,9 2, ,2 Gesamtkosten Lehre/LA Werkreal-,Haupt- und Realschulen in 2.411, ,3 PB Forschung 1427, 1403, 1499 Förderung der Forschung Kosten der Forschung/Sprach-, Literaturwissenschaften in 5.176, ,8 Kosten der Forschung/Sport in 378,2 473,2 Kosten der Forschung/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in 192,0 186,1-262-

2 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Kosten der Forschung/Mathematik,Naturwi ssenschaften in Kosten der Forschung/Agrar-,Forst-,Ernährungswissenschaften in Kosten der Forschung/Ingenieurwissensch aften in Messgrößen zur Zielerreichung 2012 ( 2012) 3.093, ,9 Kosten der Forschung/Kunst in 527, ( 2013) 3.048, ,5 568, Prof/Sprach-, Literaturwissenschaften in 108,4 108,3 Prof/Sport in 189,1 236,6 Prof/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in 96,0 93,1 Prof/Mathematik,Naturwissens chaften in 281,3 254,0 Prof/Agrar-,Forst-,Ernährungswissenschaften in 221,4 - Prof/Ingenieurwissenschaften in 244,9 - Prof/Kunst in 105,6 Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 20,7 113,7 22,6 Kosten der Forschung/außerhalb der Studienbereiche in 179,0 190,2 PB Sonstige Dienstleistungen 1427, 1403 Förderung der Sonstigen Dienstleistungen Dienstleistungen/Sprach- und Kulturwiss. in 1.913, ,8 Dienstleistungen/Sport in 267,1 347,4 Dienstleistungen/Rechts-,Wi-,Soz.Wiss. in Dienstleistungen/Math,Naturwi ss. in 643,6 659,9 Dienstleistungen/Agrar-,Forst-,Ernährung in 79,8 66,1 Dienstleistungen/Ingenieurwiss. in 59,7 53,1-263-

3 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Dienstleistungen/Kunst in Messgrößen zur Zielerreichung 2012 ( 2012) 176, ( 2013) 189, Dienstleistungen/außerhalb der Studienbereiche in 1.011, ,4-264-

4 2014 a) Betrag Betrag Vorbemerkung: Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind ein Studiengang für das Lehramt an Grundschulen, ein Studiengang für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen, ein Studiengang für das Lehramt Sonderpädagogik, ein Aufbaustudiengang Sonderpädagogik, die Bachelorstudiengänge Frühkindliche und Elementarbildung sowie Gesundheitsförderung / Health Promotion, ein Masterstudiengang Bildungswissenschaften - Frühkindliche und Elementarbildung und Inklusion und Bildung für Kinder und Jugendliche in riskanten Lebenslagen und Fachdidaktik Informatik, Geoinformatik und Technik -, ein Masterstudiengang E-Learning und Medienbildung, ein Promotionsaufbaustudiengang sowie gemeinsam mit der Fachhochschule Mannheim - Hochschule für Technik und Gestaltung - ein Bachelor- und Masterstudiengang Ingenieur-Pädagogik zur Gewerbelehrerausbildung eingerichtet. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2013/ Einnahmen Verwaltungseinnahmen Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 1,9 b) 64,4 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben Benutzungs- und Untersuchungsgebühren sowie 8,2 a) 8,2 8,2 sonstige Entgelte 191,1 b) 144,4 c) Erläuterung: Bei anderen Pädagogischen Hochschulen des Landes kann auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet werden Sonstige Einnahmen 27,1 a) 27,1 27,1 127,5 b) 137,5 c) Erläuterung: Im Ansatz sind Erlöse aus der Abgabe von Skripten, ferner von anderen Druckerzeugnissen, Verbrauchsmaterialien u. dgl., für die überwiegend ein privates Bedürfnis vorliegt, enthalten

5 2014 a) Betrag Betrag Beiträge und sonstige Zuwendungen für 10,7 a) 10,7 10,7 Exkursionen 56,8 b) 60,3 c) Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe gruppe 71 46,0 a) 46,0 46,0 92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 92 Ausgaben und Kap Tit Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 0,0 öffentlichen Bereich 2.879,1 b) 2.407,6 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 0,0 sonstigen Bereichen 498,6 b) 677,0 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit ) Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 0,0 b) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Gruppe 981 erfolgen. Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 46,0 a) 46,0 46,0-266-

6 2014 a) Betrag Betrag Ausgaben Mehrausgaben bei Tit Nr. 6 der Erläuterungen und bei Tit sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71 zulässig. Die Tit , und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen n erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen 9.761,3 a) , ,4 und Beamten 8.740,5 b) 8.640,9 c) Erläuterung: Übertragen von Kap Tit ,9 Tsd. EUR. Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Tit Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte 0,0 a) 0,0 0,0 gem. 76 LBesGBW 0,0 b) Ausgaben sind nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 4.637,3 a) 4.505, ,9 Arbeitnehmer (Beschäftigten) 4.106,1 b) 4.015,1 c) Leistungsentgelte nach 40 Nr. 6 TV-L zu 18 Abs. 2 und 3 TV-L können nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden. Erläuterung: Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 7. Sonstige Zulagen (Vorarbeitszulage nach 17 Abs. 9 TVÜ-Länder) Zulagen nach 14 TV-L Zulagen nach 10 und 18 TVÜ-Länder Zulagen nach 19 TV-L Wechselschicht- und Schichtdienstzulagen Tsd. EUR 7,1 Am 1. Januar 2014 wurden zulasten von Drittmitteln insgesamt 26 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) bezahlt

7 2014 a) Betrag Betrag N 133 Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte 0,0 a) 7,8 7,8 für Mehrarbeit für Beschäftigte 0,0 b) Erläuterung: Übertragen von Tit Sonstige Personalausgaben 172,0 a) 164,2 164,2 96,0 b) 110,2 c) Erläuterung: Übertragen nach Tit ,8 Tsd. EUR. Veranschlagt sind insbesondere Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und des Reinigungsdienstes, Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen sowie Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder. Zwischensumme Personalausgaben ,6 a) , ,3 Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 86,3 a) 86,3 86,3 147,7 b) 169,5 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR Geschäftsbedarf 3,6 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 0,8 Postgebühren 22,2 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 1,0 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 9,1 Dienst- und Schutzkleidung 0,2 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 12,5 Kosten für Veröffentlichungen - Umzugs- und Verlegungskosten 7,7 Sächliche Prüfungskosten 8,7 Künstlersozialabgabe nach dem Künstlerversicherungsgesetz 1,2 Vermischte Verwaltungsausgaben 9,2 Reiskosten, Reisebeihilfen * 8,3 Zur Verfügung der Rektorin/des Rektors und der Prorektorinnen/der Prorektoren für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen 1,8 Fällen** zus. 86,3 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Pädagogischen Hochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zugelassene Fahrzeuge: Pkw

8 2014 a) Betrag Betrag Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Pkw Kombifahrzeug Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 86,3 a) 86,3 86,3 Ausgaben für Investitionen Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , und Tit.Gr. 71 zulässig. Erläuterung: Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr Personalaufwand 107,9 a) 107,9 107,9 433,1 b) 254,5 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 60,2 2. Persönliche Prüfungskosten 15,0 3. Entgelte der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte 19,0 4. Für Lehrgänge, Vorträge und sonstige Veranstaltungen 1,3 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 4,6 6. Für die Hochschulbibliothek 7,8 zus. 107,9 Hieraus und aus Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen können auch Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter von Professorinnen / Professoren und für Vertretungs- und Aushilfskräfte im wissenschaftlichen Dienst, Verwaltungs-, Bibliotheks- und technischen Dienst sowie in der Informationstechnik bestritten werden. Enthalten sind auch Mittel für die Theologien in der Sonderpädagogik. Die Personalmittel dürfen auch für einen mehrjährigen Zeitraum in Anspruch genommen werden mit der Möglichkeit, Personal für einen bis zu maximal fünfjährigen Zeitraum verbindlich einzustellen

9 2014 a) Betrag Betrag Sachaufwand 169,0 a) 108,5 108,5 569,0 b) 537,8 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen bestritten werden, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie für Exkursionen unmittelbar erforderlich sind. Erläuterung: Änderung der Konkretisierung der Globalen Minderausgabe. Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Aufwand für Informationstechnik 24,0 2. Für Lehre und Forschung 32,0 3. Für die Hochschulbibliothek 25,0 4. Für Lehrgänge, Vorträge und sonstige Veranstaltungen 9,0 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 18,5 zus. 108,5 Im Ansatz sind auch Mittel für die Durchführung von Exkursionen und für die/den Gleichstellungsbeauftragte/n enthalten. Aus diesem dürfen auch die Kosten für die Aus- und Fortbildung (einschl. der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen z.b. Unterrichtsvergütungen, Reisekosten usw.) bezahlt werden. Es sind Dienststellen aus dem Einzelplan 04 angeschlossen, ohne dass die anteiligen Fernsprechkosten erstattet werden. Veranschlagt sind auch die Kosten für den Anschluss an das Hochschulservicezentrum BW (HSZ B-W) über das Landesverwaltungsnetz Erwerb von Dienstfahrzeugen u. dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 72,2 a) 72,2 72,2 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 61,0 b) Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Aufwand für Informationstechnik 1,6 2. Für Lehre und Forschung 69,0 3. Für die Hochschulbibliothek 1,6 zus. 72,2 Veranschlagt sind Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung in der Lehre und Forschung, der Hochschulbibliothek und der Informationstechnik. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Pädagogischen Hochschule auf dem für die Lehre und Forschung notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.h. des Ansatzes getätigt werden

10 2014 a) Betrag Betrag Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Erläuterung: Insbesondere für Zuführungen an Kap Tit , bzw sowie Kap Tit Summe gruppe ,1 a) 288,6 288,6 92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Erläuterung: Hier werden auch Zuschüsse aus dem Erasmus-Programm zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen in der Europäischen Union und aus dem Comett-Programm zur Aus- und Weiterbildung im Technologiebereich abgewickelt Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0, ,7 b) 2.309,4 c) Erläuterung: Hierunter fallen auch Beihilfen, Trennungsgelder, Fahrtkostenersatz, Umzugskostenvergütungen u. dgl Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 409,4 b) 601,2 c) Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 125,6 b) 185,0 c) Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) 80,8 c) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,2-271-

11 2014 a) Betrag Betrag Abschluss Kapitel 1427 Verwaltungseinnahmen 35,3 a) 35,3 35,3 Übrige Einnahmen 10,7 a) 10,7 10,7 Gesamteinnahmen 46,0 a) 46,0 46,0 Personalausgaben ,5 a) , ,2 Sächliche Verwaltungsausgaben 255,3 a) 194,8 194,8 Ausgaben für Investitionen 72,2 a) 72,2 72,2 Gesamtausgaben ,0 a) , ,2 Kapitel 1427 Zuschuss ,0 a) , ,2-272-

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