Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße München 089/ Krippenordnung. Informationen für einen guten Start.

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1 Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße München 089/ Krippenordnung Informationen für einen guten Start in die Kinderkrippe Uni-Kleckse Leopoldstraße 13 a München Tel.: 089 / Fax: 089 / Krippenordnung Stand September

2 Inhaltsverzeichnis Seite Begrüßung 3 Allgemeine Informationen 3 Personal 3 Öffnungszeiten und Schließungstage 4 Buchungszeiten und Bring- und Abholzeiten 4 Exemplarischer Tagesablauf (Zeitschema) 5 Abholberechtigung 6 Betreuungskosten 6 Verpflegung der Kinder 6 Pflegeartikel, Ersatzkleidung, Bettüberzüge 6 Regelungen bei Erkrankung des Kindes und Informationen zum Infektionsschutzgesetz 7 Elterncafé 7 Kinderwägen und Garderobe 8 Hausschuhpflicht 8 Versicherungsschutz 8 Krippenordnung Stand September

3 Liebe Eltern, wir heißen Sie bei den Uni-Klecksen herzlich willkommen und freuen uns sehr, dass Sie sich für unsere Krippe entschieden haben! Für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanken wir uns herzlich. Ihr Vertrauen in unsere tägliche Arbeit bildet die Basis für das Vertrauen Ihres Kindes in uns. Die Aufnahme Ihres Kindes in unsere Kinderkrippe bringt für Sie und Ihre Familie viele Veränderungen mit sich. Den Übergang möchten wir im Interesse aller, für Sie und Ihr Kind, sehr gut gestalten. Mit der vorliegenden Krippenordnung stellen wir Ihnen einige organisatorische Rahmenbedingungen vor, welche die Basis für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Einrichtung legen. Mit diesen Informationen soll Ihnen der Start in der Krippe erleichtert werden. Zusätzlich zu dieser Krippenordnung, die v.a. Organisatorisches regelt, gibt es für unsere Einrichtung eine Pädagogische Konzeption. Die Krippenordnung verstehen wir als Bestandteil unserer Einrichtungskonzeption. Falls es Ihrerseits offene Fragen gibt, können Sie damit jederzeit an die Leiterin der Einrichtung, Frau Mock, oder die pädagogischen MitarbeiterInnen herantreten. Januar 2015 Trägerverein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. und Christine Mock, Leiterin der Kinderkrippe Uni-Kleckse Allgemeine Informationen Die Kinderkrippe Uni-Kleckse eröffnete am und ist eine von ingesamt 21 Kindertageseinrichtungen des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Der Trägerverein befindet sich in der Leopoldstraße 15 in München; Geschäftsführender Vorstand des Trägervereins ist Frau Beate Mittring (Dipl. Sozialpäd. FH). Unsere Krippe versteht sich als familienbegleitende und -unterstützende Einrichtung. In vier Gruppen übernehmen wir die Bildung, Erziehung und Betreuung von bis zu 48 Kindern von Studierenden der Hochschulen im Aufgabenbereich des Studentenwerks München sowie Kindern von MitarbeiterInnen der LMU München im Alter zwischen eins und drei Jahren. Personal Die Kindertageseinrichtung wird von Frau Christine Mock (Dipl.- Sozialpäd. FH, Erzieherin) geleitet. Die stellvertretende Leitung übernimmt Frau Christina Ilg (Erzieherin). In unserem Team sind ErzieherInnen, KinderpflegerInnen sowie PraktikantInnen tätig. Außerdem arbeitet in unserer Einrichtung eine hauswirtschaftliche Kraft und wir werden von einer Reinigungsfirma unterstützt. Krippenordnung Stand September

4 Öffnungszeiten und Schließungstage Die Kinderkrippe ist von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr geöffnet. Die Einrichtung schließt pünktlich um 17 Uhr, da dann auch das Mensa-Gebäude geschlossen wird. Im August ist die Kindertageseinrichtung in der Regel für drei Wochen geschlossen, sowie in den Weihnachtsferien bis Dreikönig und an allen Fenstertagen. Die Schließungstage werden mit dem Elternbeirat abgestimmt und zu Beginn jedes Krippenjahres informieren wir alle Eltern darüber. Am Faschingsdienstag sowie am Tag der Betriebsversammlung unseres Trägers endet der Betrieb der Einrichtung bereits vorzeitig. Weiterhin findet an zwei bis drei weiteren Tagen im Jahr kein regulärer Betrieb bei uns statt. Diese Tage werden vom Team zur internen Fortbildung oder zum Zwecke der konzeptionellen Arbeit genutzt. Buchungszeiten und Bring- und Abholzeiten Mit Abschluss des Betreuungsvertrages legen die Eltern die sog. Buchungszeiten für ihr Kind fest, woraus hervor geht, wie lange das Kind täglich in der Kinderkrippe bleiben darf. Die Buchungszeiten müssen grundsätzlich auf alle Wochentage (Montag bis Freitag) verteilt sein, jedoch kann das Kind die Einrichtung an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten besuchen. Die Bring- und Abholzeiten der Kinder richten sich nach den jeweils von den Eltern festgelegten Buchungszeiten. Die Bringzeit beginnt mit Betreten der großen Eingangstüre der Kinderkrippe. Die Abholzeit endet mit Verlassen der Eingangstüre. Die Buchungszeiten sind stets im 15 min Takt möglich. Spätester buchbarer Beginn ist 8.45 Uhr. Die gewählten Buchungszeiten gelten in der Regel für die Dauer eines Krippenjahres ( ). Die tägliche Buchungszeit kann jedoch bei gleichbleibender Gesamtbuchungszeit zweimal jährlich (insbesondere zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters) geändert werden. Die Veränderung muss der Einrichtung mindestens zwei Wochen vorher mitgeteilt werden. Eine Erhöhung der Gesamtbuchungszeit kann nach Genehmigung des Trägervereins erfolgen; die Eltern müssen hierfür einen schriftlichen Antrag stellen. Eine Verringerung der Buchungszeit während des Krippenjahres ist nicht möglich. Bringzeit Kernzeit Abholzeit Uhr Uhr 8.45 Uhr spätestens ankommen Uhr dieser Zeitraum muss täglich mindestens gebucht werden Uhr ab Uhr letzte Möglichkeit Uhr Die selbst gewählten Buchungszeiten sind für die Eltern verbindlich und müssen unbedingt eingehalten werden. In Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Personal können Kinder selbstverständlich früher aus der Einrichtung abgeholt werden. Je- Krippenordnung Stand September

5 doch auch hier sind die Eltern verpflichtet die Abholfenster zu berücksichtigen, sodass der Alltag in der Krippe nicht gestört wird. Ein Bringen und Abholen während der sog. Kernzeit ist grundsätzlich nicht möglich. Die Kernzeit ist täglich von 9.00 bis Uhr. Während der Eingewöhnungsphase der Kinder werden die Bring- und Abholzeiten sowie die Verweildauer des Kindes in der Einrichtung ganz individuell mit den Eltern vereinbart. Während der Randbuchungszeiten zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr, sowie zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr ist die rote Gruppe und der Flur geöffnet. Exemplarischer Tagesablauf (Zeitschema) Uhr Bringzeit Freispiel in der Gruppe 8:00 Uhr bis 8.45 Uhr Brotzeitmöglichkeit Uhr Gemeinsamer Morgenkreis Uhr Freispiel in der Gruppe oder im Garten Projektarbeit Pädagogisch angeleitete Angebote in Kleingruppen Gemeinsames Aufräumen in der Gruppe, Vorbereitung von Schlafraum und Mittagstisch Uhr Gemeinsames Mittagessen ab ca Uhr Mittagsschlaf bzw. Mittagsruhe Uhr: erste Abholmöglichkeit Uhr Freispiel in der Gruppe oder im Garten Pädagogisch angeleitete Angebote in Kleingruppen Uhr: zweite Abholmöglichkeit Uhr Nachmittagssnack (Obst) für alle Kinder die noch da sind Uhr: dritte Abholmöglichkeit Krippenordnung Stand September

6 Abholberechtigung Das pädagogische Personal darf die Kinder bei Abholung ausschließlich den sorgeberechtigten Personen übergeben. Die Sorgeberechtigten können jedoch bei Aufnahme des Kindes (oder auch zu einem späteren Zeitpunkt) schriftlich festlegen, welche Personen zusätzlich abholberechtigt sind. Entsprechende Personen müssen sich in der Krippe ausweisen können, sofern sie den MitarbeiterInnen nicht bereits persönlich bekannt sind. In der Krippe liegt ein Formblatt bereit, das von den Eltern ausgefüllt werden muss, wenn sie die Abholung des Kindes durch eine weitere Person mitteilen möchten ( Einverständniserklärung Abholen des Kindes ). Betreuungskosten Grundlage des monatlichen Elternbeitrages ist die aktuelle Gebührenordnung des Trägervereins. Die monatlichen Kosten hängen von den jeweils gewählten Buchungszeiten ab. Zusätzlich zu den Betreuungskosten muss ein monatlicher Beitrag für das warme Mittagessen von derzeit 60 gezahlt werden. Die monatliche Betreuungsgebühr wird zusammen mit dem Verpflegungsgeld jeweils bis zum 15. eines Monats von Ihrem angegebenen Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Verpflegung der Kinder Wir achten in unserer Einrichtung auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung der Kinder. Den Kindern wird ein kindgerechtes Mittagessen angeboten, welches von der Cateringfirma Die Küche warm angeliefert wird. Die Brotzeit für den Vormittag wird von jedem Kind von zu Hause mitgebracht. Den Eltern wird von Seiten der Einrichtung empfohlen, nur gesunde Brotzeit, wie Joghurt, Obst, Gemüse und Brote mit zu geben. Süßigkeiten sind nicht erlaubt. Diejenigen Kinder, deren Buchungszeit auch den Nachmittagssnack mit einschließt, bringen zudem Obst und evtl. Reiswaffeln als kleinen Snack mit. Getränke wie Wasser und ungesüßter Tee stehen den Kindern während des ganzen Tages zur Verfügung. Pflegeartikel, Ersatzkleidung, Bettüberzüge Persönliche Pflegeartikel wie Windeln, Feuchttücher und Wundschutzcreme sowie Ersatzkleidung werden von den Eltern für ihr Kind mitgebracht. Im Garderobenbereich sowie im Bad gibt es für jedes Kind persönliche Fächer, um diese Dinge aufzubewahren. Die Eltern tragen dafür Sorge, dass stets genug Windeln etc. sowie Wechselwäsche für ihr Kind vorhanden sind. Ggf. werden Sie auch durch das Personal daran erinnert, wieder Windeln etc. mit zu bringen. Für den Mittagsschlaf benötigen die Kinder einen Schlafanzug und einen Schlafsack Krippenordnung Stand September

7 (sofern die Kinder auch zu Hause noch im Schlafsack schlafen) und bei Bedarf ein Schmusetier und einen Schnuller. Matratzen, Kissen und Decken sind für alle Kinder in der Einrichtung vorhanden. Ebenso stellt die Krippe Bettüberzüge zur Verfügung. Auf Wunsch können die Eltern aber auch persönliches Bettzeug von zu Hause für ihr Kind mitbringen. Es liegt im Verantwortungsbereich der Eltern, die Bettüberzüge regelmäßig zu Waschen. Von den Gruppen wird eine Waschliste geführt, in welche von den Eltern mit Datum eingetragen wird, wann das Bettzeug ihres Kindes gewaschen wurde. Je nach Nutzung müssen die Überzüge (Spannbettlaken, Kopfkissen- und Deckenüberzug sowie der Schlafsack) alle 2-3 Wochen bei 60 Grad gewaschen werden. Die Eltern sind dazu angehalten selbstständig im Blick zu halten, wann die nächste Wäsche fällig ist. Vor Aufnahme des Kindes erhalten die Eltern ein Merkblatt, was für ihr Kind mitgebracht werden muss ( Checkliste zum ersten Tag in der Kinderkrippe ). Regelungen bei Erkrankung des Kindes und Informationen zum Infektionsschutzgesetz Grundsätzlich werden Kinder nur gesund in der Kindertageseinrichtung betreut. Kranke Kinder brauchen in hohem Maße Ruhe und besondere Zuwendung der Eltern, die sie am besten zu Hause bekommen, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden. Zudem sind die anderen Kinder der Einrichtung vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Nach einer ansteckenden Krankheit darf ein Kind die Krippe erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wieder besuchen. Nach einer Durchfall Erkrankung muss das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei und nach Erbrechen oder einem Fieberinfekt 24 Stunden symptom- bzw. fieberfrei sein, bevor es die Einrichtung wieder besuchen kann. Es gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Mit der Aufnahme des Kindes in die Kinderkrippe bekommen die Eltern ein Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz ausgehändigt. Wenn ein Kind während der Betreuungszeit in der Krippe erkrankt oder bereits krank in die Krippe gebracht wird, entscheidet die Gruppenleitung in Rücksprache mit der Leitung darüber, ob das Kind weiter in der Einrichtung betreut werden kann. Die Eltern werden in jedem Fall telefonisch informiert und müssen ihr Kind wieder abholen. Die Entscheidung der Gruppenleitung bzw. Einrichtungsleitung hierzu ist ausnahmslos zu akzeptieren. Am Tag einer Impfung empfehlen wir das Kind nach der Impfung nicht in die Kinderkrippe zu bringen, da es zu Folgereaktionen kommen kann, die besonderer Maßnahmen bedürfen (z.b. plötzlicher Temperaturanstieg) und die Eltern am besten derartige Reaktionen beim Kind erkennen können. Elterncafé Alle Eltern haben die Möglichkeit während des Aufenthalts ihres Kindes in unserer Einrichtung das Elternzimmer zu nutzen, dort Zeit zu überbrücken, zu lesen, sich mit anderen Eltern auszutauschen. Gegen einen Unkostenbeitrag von 0,50 Euro pro Tas- Krippenordnung Stand September

8 se steht den Eltern auch die Nutzung der Kaffeemaschine frei. Die Eltern sind dazu aufgefordert, die Kaffeemaschine sorgsam zu bedienen und das Elternzimmer nach Aufenthalt ordentlich zu hinterlassen. Zu Zeiten, in denen das pädagogische Personal der Einrichtung das Elternzimmer benötigt, ist eine freie Nutzung durch andere Eltern leider nicht möglich. Die Eltern sind angehalten im Einzelfall einen entsprechenden Aushang an der Türe zu beachten. Kinderwägen und Garderobe Für die Kinderwägen gibt es einen krippeneigenen Abstellplatz links vom Eingang der Mensa. Die Einrichtung übernimmt für die abgestellten Kinderwägen keine Haftung. Wir empfehlen Ihnen die Wägen stets anzuketten. Hausschuhpflicht In den gesamten Räumlichkeiten der Kinderkrippe besteht Hausschuhpflicht. Personal, Kinder und Eltern sind verpflichtet ihre Straßenschuhe im Eingangsbereich der Krippe abzulegen oder die von der Einrichtung bereitgehaltenen Überziehschuhe zu benutzen. Versicherungsschutz Die Kinder sind durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung über den Trägerverein abgesichert. Versichert sind alle Aktivitäten im Rahmen der Kinderbetreuung, so z. B. auch Spaziergänge und die Teilnahme an Ausflügen und Festen. Auch für den direkten Weg zur Kinderkrippe und nach Hause besteht ein Versicherungsschutz. Sofern die Eltern nach einer Verletzung ihres Kindes in der Krippe einen Arzt aufsuchen, sind sie verpflichtet, dies in der Einrichtung mitzuteilen, da in diesem Fall in der Einrichtung umgehend ein Unfallbericht ausgefüllt und an den Trägerverein bzw. den Gemeindeunfallversicherungsverband weitergeleitet werden muss. Krippenordnung Stand September

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