Gesundheitspersonalrechnung auf Länderebene nach Einrichtungen

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1 Gesundheitspersonalrechnung auf Länderebene nach Einrichtungen Berechnungsstand: Januar 2016 Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL)

2 Gesundheitspersonalrechnung auf Länderebene nach Einrichtungen Berechnungsstand: Januar 2016 Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL)

3 Impressum Herausgeber: Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) im Auftrag der Statistischen Ämter der Länder. Herstellung und Redaktion: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Macherstraße Kamenz Telefon: (+49) (0) Internet: Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen im April 2016 Berechnungsstand: Januar 2016 Kostenfreier Download im Internet: Weitere fachliche Informationen zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder erhalten Sie auf der Homepage der Arbeitsgruppe unter Fotorechte Titelbild: panthermedia.net / Andrey Malov Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz 2016 (im Auftrag der Herausgebergemeinschaft) Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

4 Zeichenerklärungen - = nichts vorhanden (genau Null) bzw. keine Veränderung eingetreten 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten... = Angabe fällt später an ( ) = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist / = Zahlenwert nicht sicher genug x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll D = Durchschnitt p = vorläufige Zahl r = berichtigte Zahl s = geschätzte Zahl

5 Abkürzungsverzeichnis a.n.g. ABDA ageb AG Ang. Ap BA BÄK BGW B KH-Stat BL BPTK Dtl. ffp GAR GBE_Bund GGRdL GPR GPR-Dtl. HP ib iba i.e.s. J F KH KZBV med. Lab. mfa ngeb NUTS OECD SGB SHA soz. R. SSL StBa SvB URS VZÄ wb wba WSE WZ ZÄ anderweitig nicht genannt Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsgruppe Angestellte Apotheker Bundesagentur für Arbeit Bundesärztekammer Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Personal der Krankenhausstatistik Bundesland Bundespsychotherapeutenkammer Deutschland fachfremdes Personal Gesundheitsausgabenrechnung Gesundheitsberichterstattung des Bundes Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder Gesundheitspersonalrechnung Gesundheitspersonalrechnung für Deutschland Heilpraktiker Beschäftigte insgesamt Beschäftigte insgesamt, Quelle: Bundesagentur für Arbeit im engeren Sinne fehlendes Jahr Krankenhäuser Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung medizinische Laboratorien ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Sozialgesetzbuch System of Health Accounts Einrichtungen sozialer Rehabilitation Strukturschlüssel (der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) Statistisches Bundesamt Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Unternehmensregister-System Vollzeitäquivalente weibliche Beschäftigte weibliche Beschäftigte, Quelle: Bundesagentur für Arbeit Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz Wirtschaftszweig Zahnärzte Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

6 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Abbildungsverzeichnis 4 Tabellenverzeichnis 5 Formelverzeichnis 6 Begriffsabgrenzungen sowie methodische und organisatorische Hinweise 8 Einleitung 8 Begriffsabgrenzungen 9 Entscheidungsalgorithmus zum methodischen Vorgehen 14 Methodische und organisatorische Hinweise 15 1 Gesundheitsschutz Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 21 2 Ambulante Einrichtungen Arztpraxen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Zahnarztpraxen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Praxen sonstiger medizinischer Berufe Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Apotheken Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Einzelhandel im Gesundheitswesen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Einrichtungen der ambulanten Pflege Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 62 3 Stationäre und teilstationäre Einrichtungen Krankenhäuser Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 74 Seite 2 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

7 3.3 Stationäre und teilstationäre Pflege Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 80 4 Rettungsdienste Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 84 5 Verwaltung im Gesundheitswesen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 89 6 Sonstige Einrichtungen Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 92 7 Vorleistungseinrichtungen Pharmazeutische Industrie Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Medizintechnische und augenoptische Industrie Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Großhandel und Handelsvermittlung Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten Medizinische und zahnmedizinische Laboratorien Verfahrensbeschreibung Qualitätsbericht Metadaten 112 Seite Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

8 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 GAR und GPR - Abgrenzung des Gesundheitswesens gemäß der Einrichtungsarten 10 Abb. 2 Einrichtungen des Gesundheitswesens - GPR 11 Abb. 3 Entscheidungsalgorithmus zum methodischen Vorgehen - GPR 14 Seite 4 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

9 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Zuordnung Personalstandstatistik Gesundheitsschutz 17 Tab. 2 Praxen sonstiger medizinischer Berufe (BGW) paramedizinische und therapeutische Berufe, berücksichtigte Einrichtungen 40 Tab. 3 Datenquellen (alternativ) Beschäftigte in Krankenhäusern 64 Tab. 4 Datenquellen (alternativ) Weibliche Beschäftigte in Krankenhäusern 65 Tab. 5 Datenquellen (alternativ) Beschäftigte in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 69 Tab. 6 Datenquellen (alternativ) Weibliche Beschäftigte in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 70 Tab. 7 Datenquellen (alternativ) VZÄ in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 70 Seite Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

10 Formelverzeichnis Formel 1 Berechnung der Zahl der Beschäftigten im Gesundheitsschutz zum JJJJ 18 Formel 2 Berechnung der Zahl der Angestellten in Arztpraxen 24 Formel 3 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen in Arztpraxen 24 Formel 4 Berechnung der Zahl der weiblichen Angestellten in Arztpraxen 25 Formel 5 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden weiblichen Familienangehörigen in Arztpraxen 25 Formel 6 Berechnung der VZÄ für niedergelassene Ärzte 25 Formel 7 Berechnung der Zahl der Angestellten in Zahnarztpraxen 31 Formel 8 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen in Zahnarztpraxen 32 Formel 9 Berechnung der Zahl der Zahnarztpraxen 32 Formel 10 Berechnung der Zahl der weiblichen Angestellten in Zahnarztpraxen 32 Formel 11 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden weiblichen Familienangehörigen in Zahnarztpraxen 33 Formel 12 Berechnung der VZÄ für niedergelassene Zahnärzte 33 Formel 13 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen in Praxen sonstiger medizinischer Berufe 40 Formel 14 Berechnung der Zahl der Heilpraktiker (HP) 41 Formel 15 Berechnung der Zahl der weiblichen Angestellten in paramedizinischen und therapeutischen Berufen (ptb) 41 Formel 16 Berechnung der VZÄ für Selbstständige in paramedizinischen und therapeutischen Berufen (ptb) 42 Formel 17 Berechnung des angestellten fachfremden Personals und der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen (ffp/mfa) in Apotheken 47 Formel 18 Berechnung des weiblichen angestellten fachfremden Personals und der ohne Entgelt mithelfenden weiblichen Familienangehörigen (ffp/mfa) in Apotheken 48 Formel 19 Berechnung der VZÄ für Apotheker 48 Formel 20 Berechnung der Zahl der Beschäftigten bei Augenoptikern 52 Formel 21 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten bei Augenoptikern 53 Formel 22 Berechnung der VZÄ für Beschäftigte bei Augenoptikern 53 Formel 23 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in Einrichtungen der ambulanten Pflege Interpolation fehlender Jahre (JF) 2008 und Formel 24 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in Einrichtungen der ambulanten Pflege Berechnung fehlender Jahre (JF) 2012 und Formel 25 Berechnung der VZÄ für Zahnärzte in Krankenhäusern 65 Formel 26 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege Interpolation fehlender Jahre (JF) 2008 und Formel 27 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege Berechnung fehlender Jahre (JF) 2012 und Formel 28 Berechnung der Zahl der Beschäftigten im Rettungsdienst 82 Formel 29 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in Verwaltungseinrichtungen 86 Formel 30 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten in Verwaltungseinrichtungen 86 Formel 31 Berechnung der VZÄ für die Beschäftigten in Verwaltungseinrichtungen 86 Formel 32 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in sonstigen Einrichtungen 90 Formel 33 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in der pharmazeutischen Industrie 94 Formel 34 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten in der pharmazeutischen Industrie 94 Formel 35 Berechnung der VZÄ für die Beschäftigten in der pharmazeutischen Industrie 94 Formel 36 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in der medizintechnischen und augenoptischen Industrie 98 Formel 37 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten in der medizintechnischen und augenoptischen Industrie 99 Formel 38 Berechnung der VZÄ der Beschäftigten in der medizintechnischen und augenoptischen Industrie 99 Formel 39 Berechnung der Zahl der Beschäftigten im Großhandel und in der Handelsvermittlung 103 Seite 6 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

11 Seite Formel 40 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten im Großhandel und in der Handelsvermittlung 104 Formel 41 Berechnung der VZÄ für die Beschäftigten im Großhandel und in der Handelsvermittlung 104 Formel 42 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in zahnmedizinischen Laboratorien 108 Formel 43 Berechnung der Zahl der Beschäftigten in medizinischen Laboratorien (med. Lab.) 108 Formel 44 Berechnung der Zahl der weiblichen Beschäftigten in zahnmedizinischen Laboratorien 109 Formel 45 Berechnung der VZÄ für die Beschäftigten in medizinischen Laboratorien 109 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

12 Einleitung Begriffsabgrenzungen sowie methodische und organisatorische Hinweise Einleitung Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) ist neben der Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) 1 sowie dem Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz zur Gesundheitswirtschaft (WSE) 2 ein Schwerpunkt der Arbeiten zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen (GGR) auf Länderebene 3. Aufgrund der Notwendigkeit zur Entwicklung einer länderspezifischen GPR in Form eines länderübergreifenden Ansatzes 4 wurden in Zusammenarbeit mit der Hochschule Zittau/Görlitz im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit die Möglichkeiten der Erstellung einer GPR am Beispiel Sachsens geprüft und erste Ergebnisse für die Jahre 2008 und 2009 berechnet. 5 Aufbauend auf dieser wissenschaftlichen Arbeit hat das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen eine Dokumentation zur GPR auf Länderebene entwickelt und gleichzeitig die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit evaluiert. Die Methodik der GPR auf Länderebene lehnt sich dabei eng an die des Bundes (GPR-Dtl.) an und ist mit dem Statistischen Bundesamt (StBa) abgestimmt. Durch die Mitglieder der AG GGRdL wurde sie in einem ersten Schritt evaluiert und auf der fünften Tagung der AG GGRdL im Dezember 2012 im Grundsatz verabschiedet. Die vereinbarten Präzisierungen wurden vorgenommen und in die erste Fassung (Stand: September 2013) der Methodik zur GPR auf Länderebene eingearbeitet. Im Zuge der Entwicklungsarbeiten wurde deutlich, dass die Berechnungen für mehrere Länder zentral durchgeführt werden können, da die individuellen Zuarbeiten aus den einzelnen Ländern gering sind bzw. die meisten benötigten Daten zentral beschafft werden können. Daher verständigte man sich in der Arbeitsgruppe darauf, künftig die Gesundheitspersonalrechnungen an zentraler Stelle gegenwärtig im StaLa Sachsen zunächst für die Mitglieder der AG GGRdL, durchzuführen. So wurde im Statistischen Landesamt Sachsen parallel zur Präzisierung der Methodik ein Rechenwerk erarbeitet, auf dessen Grundlage im Jahr 2013 erstmalig Berechnungen zur GPR auf Länderebene für die Jahre 2008 bis einschließlich 2011 für die Mitglieder der AG GGRdL erfolgten. Dieses ist so angelegt, dass es auch für die Erstellung von Gesundheitspersonalrechnungen weiterer Bundesländer nach dem län- 1) Die Gesundheitsausgabenrechnung beschäftigt sich mit der Ermittlung der Ausgaben im Gesundheitswesen nach Ausgabenträgern. Daten zu den Gesundheitsausgaben liegen auf nationaler Ebene in vergleichbarer Form ab dem Berichtsjahr 1992 vor. Innerhalb der AG GGRdL werden die Gesundheitsausgaben ab dem Berichtsjahr 2008 ermittelt. 2) Der Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz zur Gesundheitswirtschaft ermöglicht die Abbildung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der in der Gesundheitswirtschaft aktiven wirtschaftlichen Einheiten in den Kategorien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Grundlage dafür ist eine wirtschaftsfachliche Abgrenzung der Gesundheitswirtschaft in tiefster Gliederung (so genannte Unterklassen [WZ- 5-Steller-Ebene]) gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige. (Vgl. 3) Die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen (GGR) sind Rechenwerke, die sich mit Fragestellungen der Gesundheitswirtschaft beschäftigen und gegenwärtig noch entwickelt werden. Sie halten Informationen zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und der dafür eingesetzten Ressourcen sowie zu zukünftigen Entwicklungstendenzen in der Gesundheitswirtschaft bereit. Die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen geben somit Auskunft über die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitswirtschaft. (Vgl. 4) Unter einem länderübergreifenden Ansatz wird eine einheitliche Methodik zur Berechnung der Gesundheitsausgaben bzw. des Gesundheitspersonals auf Länderebene verstanden. Wird diese Berechnungsmethodik in den einzelnen Bundesländern angewandt, erhält man miteinander vergleichbare Landesergebnisse. 5) Brachmann, C. (2011): Erstellung einer Gesundheitspersonalrechnung für den Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der bisher im Bund und in den Ländern geleisteten Arbeiten. Wissenschaftliche Arbeit, eingereicht am 19. Oktober 2011 am Fachbereich Mathematik/Naturwissenschaften der Hochschule Zittau/Görlitz. 8 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

13 Einleitung derübergreifenden Ansatz genutzt werden könnte. Zu den Berechnungsständen Februar 2014, Juli 2015 und Januar 2016 erfolgten Weiterentwicklungen und Aktualisierungen des Rechenwerkes (Berechnungen für die Jahre 2008 bis 2012 bzw und 2014) sowie der Dokumentation der GPR auf Länderebene unter Berücksichtigung der Revision der GPR des Bundes. Die GPR des StBa sowie die auf Länderebene sind Rechenwerke, in denen die im Bereich des Gesundheitswesens verfügbaren Datenquellen zusammengeführt werden. In der GPR der Länder werden für die verschiedenen Arten von Einrichtungen des Gesundheitswesens jeweils die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse insgesamt sowie die Vollzeitäquivalente (VZÄ) ermittelt. Im Rahmen der GPR-Dtl. werden zusätzlich die Merkmale Geschlecht, Beruf, Art der Beschäftigung und Alter ausgewiesen. Begriffsabgrenzungen Gesundheitswesen Im Rahmen der Gesundheitspersonalrechnung erfolgt die Abgrenzung des Gesundheitswesens über die Gliederung der Einrichtungen. Dieser Gliederung liegt die entsprechende Klassifikation der Gesundheitsrechensysteme (Gesundheitsausgabenrechnung, Gesundheitspersonalrechnung und Krankheitskostenrechnung) des Statistischen Bundesamtes zugrunde, die mit der Klassifikation der Einrichtungen (International Classification of Health Accounts Health Provider) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) harmonisiert ist. Den methodischen Ausgangspunkt für die Abgrenzung des Gesundheitswesens bilet die Definition des System of Health Accounts (SHA) 6 der OECD, die auch Ausgang für die Berechnung der Gesundheitsausgaben und Krankheitskosten ist. Dem zufolge fließen Tätigkeiten aus dem Gesundheits-, Sozial- oder Umweltbereich in die Gesundheitspersonalrechnung ein, wenn sie primär der Sicherung, der Vorbeugung oder der Wiederherstellung von Gesundheit dienen. 7 Nicht berücksichtigt werden hingegen Beschäftigte, die die Gesundheit im weiteren Sinne fördern (z.b. Beschäftigte in Altenwohnheimen, wo die Bewältigung und Linderung von Gesundheitsproblemen nicht vornehmliches Ziel der Beschäftigung ist). 8 Nachfolgende Abbildung (Abb. 1) veranschaulicht die zentralen Unterschiede bei der Abgrenzung des Gesundheitswesens nach Einrichtungsklassifikation zwischen Gesundheitsausgaben- und Gesundheitspersonalrechnung auf 1-Steller-Ebene. 6) OECD, Eurostat, WHO (2011): A System of Health Accounts, OECD Publishing. doi: / en. Unter: (Aufruf am ) 7) Statistisches Bundesamt (2016): Gesundheit: Personal. Fachserie 12. Reihe Wiesbaden. S. 3. 8) Vgl. ebenda. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

14 Einleitung Abb. 1 GAR und GPR - Abgrenzung des Gesundheitswesens gemäß der Einrichtungsarten Gesundheitsausgabenrechnung Gesundheitspersonalrechnung 1 Gesundheitsschutz 2 Ambulante Einrichtungen 3 Stationäre und teilstationäre Einrichtungen 4 Rettungsdienste 5 Verwaltung im Gesundheitswesen 6 Sonstige Einrichtungen (einschließlich privater Haushalte) 7 Ausland 8 Investitionen 6 Sonstige Einrichtungen (ohne private Haushalte) 7 Vorleistungseinrichtungen Insgesamt bilden die weitgehend identischen ersten sechs Einrichtungsarten das Gesundheitswesen i.e.s. ab. Die Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens als siebte Einrichtungsart der GPR müssen getrennt von den anderen Einrichtungen betrachtet werden. In diesem Bereich werden Vorleistungen ausschließlich für das Gesundheitswesen produziert. 9 Die wichtigsten Datengrundlagen für die Gesundheitspersonalrechnung bilden die Krankenhausstatistik sowie die Pflegestatistik des Bundes und der Länder, die Ärztestatistik der Bundes- und Landes-(zahn-)ärztekammern, die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die sozialversicherungspflichtig und ausschließlich bzw. im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten sowie die Mitgliederstatistik der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Beschaffung der notwendigen Daten erfolgt entweder direkt über Anfragen an die betreffenden Datenlieferanten (z.b. StBa) oder über einen Abruf aus dem Internetangebot der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. 9) Vgl. ebenda, S Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

15 Einleitung Einrichtungen des Gesundheitswesens Auf 2-Steller-Ebene werden die Einrichtungen den jeweiligen 1-Stellern zugeordnet, wie in Abb. 2 dargestellt, so dass insgesamt 17 Einrichtungsarten in der GPR abgebildet werden können. Abb. 2 Einrichtungen des Gesundheitswesens - GPR 1-Steller-Ebene 2-Steller-Ebene 1 Gesundheitsschutz 1.1 Gesundheitsschutz 2 Ambulante Einrichtungen 2.1 Arztpraxen 2.2 Zahnarztpraxen 2.3 Praxen sonstiger medizinischer Berufe 2.4 Apotheken 2.5 Einzelhandel im Gesundheitswesen 2.6 Einrichtungen der ambulanten Pflege 3 Stationäre und teilstationäre Einrichtungen 3.1 Krankenhäuser 3.2 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 3.3 Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen 4 Rettungsdienste 4.1 Rettungsdienste 5 Verwaltung 5.1 Verwaltung im Gesundheitswesen 6 Sonstige Einrichtungen 6.1 Sonstige Einrichtungen 7 Vorleistungseinrichtungen 7.1 Pharmazeutische Industrie 7.2 Medizintechnische und augenoptische Industrie 7.3 Großhandel und Handelsvermittlung 7.4 Medizinische und zahnmedizinische Laboratorien Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Einrichtungen der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin, Landesgesundheitsbehörden sowie Einrichtungen des Bundes wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin bzw. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zu den ambulanten Einrichtungen zählen die Praxen der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger medizinischer Berufe. Hinzu kommen die Apotheken und der Einzelhandel im Gesundheitswesen, welche die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen sowie Einrichtungen der ambulanten Pflege. Unter den Einrichtungen der stationären und teilstationären Gesundheitsversorgung werden Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege zusammengefasst. Rettungsdienste beinhalten die Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung. Sie können sowohl öffentlich als auch privat organisiert sein. Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht in der Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei lebensbedrohlich Ver- Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

16 Einleitung letzten oder Erkrankten am Einsatzort, der Herstellung der Transportfähigkeit dieser Personen und der fachgerechten Betreuung mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zur Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung. Zu den Verwaltungseinrichtungen im Gesundheitswesen zählen die Einrichtungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie des medizinischen Dienstes der Krankenkassen und Gesundheitsministerien. In den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens werden Beschäftigte nachgewiesen, die einen medizinischen Gesundheitsdienstberuf (ohne Tiermedizin) oder einem Beruf in der Altenpflege oder in der Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik nachgehen und nicht in einer der definierten Einrichtungen des Gesundheitswesens beschäftigt sind. Den Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens gehören die pharmazeutische, die medizintechnische und die augenoptische Industrie, der Großhandel und die Handelsvermittlung sowie die medizinischen und zahnmedizinischen Laboratorien an. Sie produzieren Vorleistungen ausschließlich für das Gesundheitswesen. 10 Beschäftigte insgesamt (ib) Die in der GPR ausgewiesene Zahl der Beschäftigten basiert auf dem Stichtagsprinzip zum Jahresende. Sie umfassen alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, unabhängig davon, welchen Beruf sie ausüben. Unter Beschäftigten werden Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt werden. Dies ist ein anderes Vorgehen als beispielsweise in der Erwerbstätigenrechnung. Hier wird der Erwerbstätige im Falle mehrerer Tätigkeiten nur einmal gezählt. Als Zuordnungskriterium bei der Erwerbstätigenrechnung dient die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Zu den Beschäftigten werden Selbstständige und ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmer gerechnet. Als Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiter, Angestellter, Beamter 11, Richter, Berufssoldat, Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistender 12 in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter und ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte. 13 Um Beschäftigungsverhältnisse auszuweisen, werden in der GPR zusätzlich ausschließlich im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte berücksichtigt. Den Beschäftigten werden auch zugeordnet: Erkrankte, Urlauber und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden, Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist. 10) Vgl. ebenda S. 7 f. 11) Beamter in Deutschland ist, wer zur Bundesrepublik Deutschland, zu einem deutschen Bundesland oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. In der GPR auf Länderebene gibt es Beamte vor allem in den Einrichtungen des Gesundheitsschutzes, wie beispielsweise in Ministerien oder Landesbehörden oder in Krankenhäusern, wie z.b. Professoren in den Hochschulkliniken. Der überwiegende Teil der Einrichtungen des Gesundheitswesens beschäftigt aber keine Beamten. 12) Wegen der Aussetzung des Wehrdienstes zum 1. Juli 2011 wurden ab Oktober 2010 Zivildienstleistende nur noch auf eigenen Wunsch einberufen. Diese freiwillige Art der Einberufung war nur bis zum 1. Juli 2011 möglich, sodass auch bei freiwillig längerer Dienstverpflichtung die letzten Zivildienstverhältnisse am 31. Dezember 2011 endeten. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise kompensieren, die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, somit kann das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis gestellt werden. (Vgl. Abruf am ) 13) Vgl. Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder, Definition Arbeitnehmer. 12 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

17 Einleitung Nicht zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen gezählt werden ehrenamtlich Tätige, Auszubildende sowie Beschäftigte, die als Beauftragte aus anderen Bereichen in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind. Dies können z. B. Handwerker sein, die Reparaturen in einem Krankenhaus durchführen, deren Arbeitgeber aber ein Handwerksunternehmen ist. 14 Weibliche Beschäftigte (wb) Sofern die vorhandenen Datengrundlagen zu den einzelnen Einrichtungsarten eine Unterscheidung nach dem Geschlecht abbilden, werden diese zur Ermittlung der Anzahl weiblicher Beschäftigter herangezogen. Für wenige Unterpositionen ist dies auf Länderebene jedoch nicht der Fall, sodass die Zahl der weiblichen Beschäftigten lediglich anhand der Bundesverhältnisse ermittelt werden kann. Der Anteil weiblicher Beschäftigter an den Beschäftigungsverhältnissen insgesamt im Bundesdurchschnitt wird dabei auf die Länderebene übertragen. Vollzeitäquivalente (VZÄ) In der GPR werden neben den Beschäftigten insgesamt auch die Vollzeitäquivalente ausgewiesen. VZÄ geben die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. Ein VZÄ entspricht dabei einem Vollzeitbeschäftigten. Bei der Berechnung der VZÄ im Gesundheitswesen werden im StBa die aus dem Mikrozensus gewonnenen Informationen über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Vollzeit-, Teilzeit- bzw. geringfügig entlohnten Beschäftigten zugrunde gelegt. Länderspezifische Berechnungen zu den VZÄ sind aufgrund des Fehlens regional differenzierter Daten bei einer Vielzahl von Einrichtungsarten noch nicht möglich. Hier bedarf es weiterer Recherchen. Aus diesem Grund werden die VZÄ auf Länderebene in den betreffenden Einrichtungen lediglich anhand der Bundesverhältnisse ermittelt. Die Relation zwischen den VZÄ und der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse insgesamt im Bundesdurchschnitt wird dabei auf die Länderebene übertragen. Die Krankenhaus- und Pflegestatistik sowie die Personalstandstatistik für den öffentlichen Dienst weisen zusätzlich zu den Beschäftigtenzahlen auch länderspezifische VZÄ aus. In diesen Fällen können die Angaben direkt übernommen werden ) Statistisches Bundesamt (2016): S ) Vgl. ebenda. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

18 Einleitung Entscheidungsalgorithmus zum methodischen Vorgehen In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Datenquellen zur Ermittlung des Gesundheitspersonals wird methodisch wie folgt vorgegangen (vgl. Abb. 3): Sind länderspezifische Informationen vorhanden, werden diese, wie bspw. die Beschäftigten in den Krankenhäusern und in den ambulanten sowie stationären Pflegeeinrichtungen, direkt in die GPR der Länder übernommen. Sind dagegen nur länderspezifische Sekundärinformationen vorhanden, werden diese zur Ermittlung des Gesundheitspersonals in der gesuchten Einrichtungsart herangezogen. Als Beispiel sind hier die von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Informationen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) und den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten (ageb) bzw. im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten (ngeb) ausgewählter Wirtschaftszweige (nach WZ 2008) zu nennen. Dabei werden die länderspezifischen Informationen der jeweils zugrunde gelegten Wirtschaftszweige eines Bundeslandes zum Bundeswert ins Verhältnis gesetzt und auf die in der GPR-Dtl. für die Einrichtungsart ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse übertragen. Fehlen länderspezifische Primär- oder Sekundärinformationen gänzlich, wird das Gesundheitspersonal der Länder durch eine Disaggregation der Bundeswerte anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung ermittelt. Abb. 3 Entscheidungsalgorithmus zum methodischen Vorgehen - GPR Sind konkrete länderspezifische Informationen vorhanden? Nein Ja Sind länderspezifische Sekundärinformationen vorhanden? Ja Nein Direkte Einarbeitung in die GPR Nutzung dieser Information zur länderspezifischen Berechnung Disaggregation der Bundeswerte anhand des Bevölkerungsanteils z.b. Krankenhausstatistik, Pflegestatistik (amtliche Statistik) Hier wird z.b. die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit eines entsprechenden Wirtschaftszweiges genutzt. z.b. zur Ermittlung der Beschäftigungsverhältnisse in den sonstigen Einrichtungen anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung 14 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

19 Einleitung Methodische und organisatorische Hinweise Die Konzepte der GPR des Bundes und der GPR der Länder basieren auf dem SHA der OECD und stimmen somit überein; dennoch gibt es Bereiche, in denen die Berechnungsmethode auf Länderebene von der des Bundes aus regionalstatistischen Gründen und wegen Problemen der Datenverfügbarkeit abweicht. Daher entspricht die Summe der Bundesländer in Ausnahmefällen nicht dem Bundeseckwert. Mit der proportionalen Aufteilung der rechnerischen Abweichung auf die Bundesländer wird erreicht, dass die Summe der Länderaggregate letztendlich mit dem Wert auf Bundesebene übereinstimmt. Dieses Vorgehen, den Bundeseckwert zu fixieren, ist sinnvoll, da angenommen werden kann, dass die GPR auf Bundesebene wegen der besseren Datenlage a priori genauere Werte liefert als die Länderrechnung. Die Bestandteile der vorliegenden einrichtungsbezogenen Dokumentation zur GPR eine Verfahrensbeschreibung, ein Qualitätsbericht sowie eine Übersicht zu Metadaten sind als selbstständige Dokumente mit eigenständigem Informationsgehalt konzipiert. Deshalb können sich Inhalte wiederholen. 1) Verfahrensbeschreibung Die Verfahrensbeschreibung informiert, wie das Gesundheitspersonal der entsprechenden Einrichtungsart ermittelt wird und wird für jede Einrichtungsart individuell erstellt. Die Informationen werden standardisiert in vier Teilen angeboten. Die Beschreibung der angewandten Methode erfolgt im ersten Teil. Berechnungsformeln zur Ermittlung der Beschäftigten, die in der Verfahrensbeschreibung hinterlegt sind, beziehen sich jeweils auf ein Jahr und ein Bundesland (BL). Auf entsprechende Indizes in den Formeln wurde aus Gründen der besseren Verständlichkeit verzichtet. Im zweiten Teil wird der Name einer Excel-Datei angegeben, welche die Grundlagen für die Ermittlung des Gesundheitspersonals der entsprechenden Einrichtung liefert. Im dritten Teil sind die zitierten Quellen bzw. verwendeten Datenquellen durchnummeriert hinterlegt. Alle Einrichtungsarten berücksichtigen die Bundeseckwerte laut GPR-Dtl. und die Bevölkerung am Jahresende. Diese Daten finden Verwendung im Rahmen der Disaggregation bzw. für Vergleichsrechnungen. 16 Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die ermittelten Länderwerte auf den veröffentlichten Bundeseckwert abgestimmt werden. 2) Qualitätsbericht Auf der Grundlage der für die jeweilige Einrichtungsart erstellten Verfahrensbeschreibung wird die Qualität der einzelnen Schritte zur Erstellung des Ergebnisses bewertet. Dazu werden die in der Verfahrensbeschreibung verwendeten Berechnungsmethoden dargestellt und auf ihre Validität hin eingeschätzt. Es werden Defizite aufgezeigt und Lösungsansätze vorgestellt, deren Realisierung als zukünftiges Aufgabenfeld denkbar ist. Sind im Prozess der Qualitätseinschätzung Sachverhalte sichtbar geworden, die Änderungs- oder Handlungsbedarf hervorrufen, werden diese in der Rubrik Offene Fragen/Handlungsbedarf dokumentiert. Ergänzt wird die Qualitätseinschätzung durch das Quellenverzeichnis. In allen Einrichtungsarten werden die Bundeseckwerte laut GPR-Dtl. und die Bevölkerung am Jahresende einbezogen. 16 Letztere Daten werden vorrangig zur Qualitätseinschätzung genutzt. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

20 Einleitung 3) Metadaten Die Gesundheitspersonalrechnung nach Einrichtungen stellt eine Zusammenstellung der verschiedensten statistischen Ergebnisse dar. Durch die Erstellung von einrichtungsbezogenen Metadaten ist es dem Nutzer möglich, die von ihm benötigten Informationen einzuholen. Es werden drei Informationsebenen bedient. Der erste Teil umfasst drei Textfelder zur Identifizierung der Einrichtungsart. Im zweiten Teil wird die Informationsgewinnung beschrieben. Alle Einrichtungsarten berücksichtigen die Bundeseckwerte laut GPR-Dtl. und die Bevölkerung am Jahresende. Diese Daten finden Verwendung im Rahmen der Disaggregation bzw. für Vergleichsrechnungen. 16 Der dritte Teil beinhaltet Informationen, die für die konkrete Nutzung der Daten notwendig sind. 16) Statistisches Bundesamt: Gesundheit: Personal - Fachserie 12. Reihe Wiesbaden. Bevölkerungsstatistik. Bevölkerung am Jahresende bis 2010 Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 bzw. der Registerdaten vom 3. Oktober 1990, ab 2011 Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

21 1 Gesundheitsschutz 1 Gesundheitsschutz Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen > kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, > Einrichtungen der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin, Landesgesundheitsbehörden sowie > Einrichtungen des Bundes, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bzw. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. [1] 1.1 Verfahrensbeschreibung Methode Für den Gesundheitsschutz auf Länderebene werden die Beschäftigten insgesamt, die Zahl der weiblichen Beschäftigten und die VZÄ ermittelt. Beschäftigte insgesamt (ib) Zur Ermittlung des Personals im Gesundheitsschutz insgesamt auf Länderebene kann die Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes herangezogen werden. [2] Diese Personalstandstatistik weist die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach Aufgabenbereichen im Gesundheitswesen (ohne Krankenhäuser) aus und unterscheidet zwischen dem Personal im Bundesbereich, im Landesbereich sowie im kommunalen Bereich (vgl. Tab. 1). Den Aufgabenbereichen liegen die Funktionen der staatlichen Haushaltssystematik zu Grunde. Tab. 1 Zuordnung Personalstandstatistik Gesundheitsschutz Bereich Funktionen Bezeichnung Bund Land Kommune 313 Arbeitsschutz 314 Gesundheitsschutz 311 Gesundheitsverwaltung 313 Arbeitsschutz 314 Gesundheitsschutz 412 Gesundheitseinrichtungen 414 Maßnahmen der Gesundheitspflege Durch das StBa werden die vorliegenden Daten zu den Beschäftigten im Bundesbereich nach Arbeitsort ausgewertet, sodass die in Außenstellen der Bundesbehörden Beschäftigten auf Länderebene Berücksichtigung finden können. Die zur Verfügung gestellten Beschäftigtenzahlen der Personalstandstatistik beinhalten für die Jahre 2008 bis 2011 noch die Auszubildenden. Zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl in diesen Jahren, erfolgte eine Rückrechnung für die Jahre 2008 bis 2011 auf Basis der Auszubildendenanteile in den einzelnen Ländern 2012 nach Bund, Land und Kommunen. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

22 1 Gesundheitsschutz Da die Beschäftigtenzahlen der Personalstandstatistik den als Stichtag haben, wird die Beschäftigtenzahl zum Stichtag aus dem Mittelwert des Wertes zum des betreffenden Jahres sowie des nachfolgenden Jahres gebildet (vgl. Formel 1). Für das aktuellste Jahr kann nur der Wert zum Stichtag übernommen werden. Formel 1 Berechnung der Zahl der Beschäftigten im Gesundheitsschutz zum JJJJ ib 1 am JJJJ (ib = 1am JJJJ + ib 2 1am JJJJ + 1 ) Weibliche Beschäftigte (wb) Auch für die Ermittlung der Zahl der weiblichen Beschäftigten im Gesundheitsschutz auf Länderebene kann die Personalstandstatistik der Beschäftigten im öffentlichen Dienst herangezogen werden [2]. Die Berechnung erfolgt analog zu der für die Beschäftigten insgesamt (vgl. Formel 1). Vollzeitäquivalente (VZÄ) Für die Ermittlung der VZÄ des Personals im Gesundheitsschutz auf Länderebene kann ebenfalls die Personalstandstatistik der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verwendet werden [2]. Die Berechnung erfolgt analog zu der für die Beschäftigten insgesamt (vgl. Formel 1) Datenaufbereitung und -verarbeitung Dateiname: 1_Gesundheitsschutz_ xls Quellen [1] Statistisches Bundesamt: Gesundheit: Personal. Fachserie 12. Reihe Wiesbaden. [2] Statistisches Bundesamt: Personalstandstatistiken des öffentlichen Dienstes. Sonderauswertung nach Funktionskennzeichen und Arbeitsort. 18 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

23 1 Gesundheitsschutz 1.2 Qualitätsbericht Qualitätseinschätzung der Berechnungen Die Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes [2] bildet die Datengrundlage für die Berechnung der Beschäftigten im Gesundheitsschutz. Das Personal im Gesundheitsschutz kann für alle Bundesländer berechnet werden. Die Berechnungsmethode wurde vollständig mit dem StBa abgestimmt. Die Beschäftigtenzahlen im Gesundheitsschutz sind daher für die Berichtsjahre 2008 bis 2014 zwischen den Bundesländern sowie mit den Ergebnissen der GPR-Dtl. uneingeschränkt vergleichbar. Bei der Analyse im Längsvergleich ist für Sachsen eine Ausnahme zu beachten: ein Großteil der Veränderung 2012 zu 2013 im Gesundheitsschutz ist auf die Umstrukturierung der Erfassung im Landesbereich zurückzuführen. 17 Beschäftigte insgesamt (ib) In der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes sind länderspezifische Informationen zu den Beschäftigten insgesamt vorhanden. Diese Angaben werden direkt in die Berechnungen übernommen. Der Anteil der Beschäftigten im Gesundheitsschutz an den Beschäftigten im Gesundheitswesen insgesamt liegt im Bundesdurchschnitt unter einem Prozent. Die Abweichung der länderspezifischen Ergebnisse von denen einer Disaggregation der Bundesergebnisse mittels des Anteils an der Gesamtbevölkerung reicht beispielsweise in 2014 von -42 bis +171 Prozent. Die teilweise hohen Abweichungen resultieren aus der regionalen Konzentration von Bundesbehörden in einzelnen Bundesländern. Die Abweichungen der berechneten länderspezifischen Ergebnisse von den disaggregierten Ergebnissen weisen auf eine Qualitätsverbesserung durch die Nutzung länderspezifischer Daten hin. Weibliche Beschäftigte (wb) Länderspezifische Informationen zu den weiblichen Beschäftigten sind in der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes vorhanden. Diese Angaben werden direkt in die Berechnungen übernommen. Der Anteil weiblicher Beschäftigten im Gesundheitsschutz schwankt in den einzelnen Bundesländern beispielsweise in 2014 zwischen 58 und gut 86 Prozent, während dieser im Bundesdurchschnitt bei 70 Prozent liegt. Tendenziell ist der Frauenanteil in den neuen Bundesländern höher als in den alten Bundesländern. Die länderspezifischen Gegebenheiten können mit der Nutzung länderspezifischer Daten besser dargestellt werden als mit einer Disaggregation der Bundesergebnisse mittels des Anteils an der Gesamtbevölkerung. 17) Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2014): Statistischer Bericht. Personal im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen. 30. Juni L III 2 j/13. S. 4 f. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

24 1 Gesundheitsschutz Vollzeitäquivalente (VZÄ) Länderspezifische Informationen zu den VZÄ sind in der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes vorhanden. Diese Angaben werden direkt in die Berechnungen übernommen. Die Bedeutung der Vollzeitbeschäftigung ausgedrückt durch den Quotienten aus Vollzeitäquivalenten und Gesamtbeschäftigtenzahl im Gesundheitsschutz schwankt in den einzelnen Bundesländern beispielsweise in 2014 zwischen 76 und 90 Prozent, im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil bei 84 Prozent. Die länderspezifischen Gegebenheiten können mit der Nutzung länderspezifischer Daten besser dargestellt werden als mit einer Disaggregation der Bundesergebnisse mittels des Anteils an der Gesamtbevölkerung Quellen [1] Statistisches Bundesamt: Gesundheit: Personal. Fachserie 12. Reihe Wiesbaden. [2] Statistisches Bundesamt: Personalstandstatistiken des öffentlichen Dienstes. Sonderauswertung nach Funktionskennzeichen und Arbeitsort Offene Fragen/Handlungsbedarf Keine(r). 20 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

25 1 Gesundheitsschutz 1.3 Metadaten Art der Einrichtung Gesundheitsschutz Gliederungszahl 1 Informationen zur Einrichtungsart Allgemeine Beschreibung der Informationsgewinnung Datenquellen Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Einrichtungen der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin, Landesgesundheitsbehörden sowie Einrichtungen des Bundes wie beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beziehungsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Nutzung der Personalstandstatistik der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Statistisches Bundesamt: Personalstandstatistiken des öffentlichen Dienstes. Sonderauswertung nach Funktionskennzeichen und Arbeitsort. Ansprechpartner: Frau Silvia Häußler personalstatistiken.oeffentlicher-dienst@destatis.de Verfügbarer Zeitraum Ab 2008 Statistisches Bundesamt: Gesundheit: Personal. Fachserie 12. Reihe Wiesbaden. Regionalisierung NUTS1 Vollständig Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

26 2 Ambulante Einrichtungen 2 Ambulante Einrichtungen Zu den Einrichtungen, die die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen zählen: > Arztpraxen, > Zahnarztpraxen, > Praxen sonstiger medizinischer Berufe, > Einzelhandel im Gesundheitswesen, > Apotheken sowie > Einrichtungen der ambulanten Pflege. [1] Die wichtigsten länderspezifischen Datenquellen für die Ermittlung der Beschäftigtenzahlen bilden die Statistiken der Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekenkammern, die Pflegestatistiken der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Statistiken der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). 22 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

27 2 Ambulante Einrichtungen 2.1 Arztpraxen In der ambulanten Gesundheitsversorgung repräsentieren die Beschäftigten in Arztpraxen einen bedeutenden Anteil am gesamten Gesundheitspersonal. Unter einer Arztpraxis wird eine ambulante Versorgungseinheit mit direktem Patientenkontakt verstanden. Dazu zählen: > Einzelpraxen, > Gemeinschaftspraxen, > Medizinische Versorgungszentren, > Praxen von Allgemeinmedizinern und > Praxen von Fachärzten > Ambulatorien, in denen beispielsweise Dialysebehandlungen oder Chemotherapien durchgeführt werden sowie > Zentren für Familienplanung, die medizinische Behandlungen wie Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch vornehmen. [1] Verfahrensbeschreibung Methode Das Gesundheitspersonal in den oben genannten Arztpraxen setzt sich aus den in diesen Einrichtungen tätigen Ärzten, deren Angestellten und den ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen zusammen. Neben den Beschäftigten insgesamt werden die weiblichen Beschäftigten und die VZÄ ermittelt. Beschäftigte insgesamt (ib) Die Tabelle der Bundesärztekammer Ärztinnen und Ärzte mit Gebiets- und Facharztbezeichnung, BÄK aus der Gesundheitsberichterstattung des StBa [2] liefert Informationen über die Zahl der niedergelassenen Ärzte nach Bundesländern und Geschlecht. Diese Angaben werden, abzüglich der Ärzte der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 18, direkt in die Berechnung übernommen. Die Beschäftigungsstatistik der BA [3] weist die länderspezifische Anzahl der SvB, ageb und ngeb im WZ Arztpraxen für Allgemeinmedizin sowie im WZ Facharztpraxen nach Bundesland und Geschlecht aus. Diese werden in Summe für die qualifizierte Disaggregation der Bundeseckwerte der Zahl der Angestellten in Arztpraxen auf Länderebene genutzt. Die Beschäftigten in Arztpraxen in zweiter Erwerbstätigkeit sind durch die qualifizierte Disaggregation unter Zugrundelegung der Daten der BA [2] und der in der GPR-Dtl. veröffentlichten Ergebnisse für diese Einrichtungsarten [1] enthalten (vgl. Formel 2). 18) Die Praxen von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen zählen zu den Zahnarztpraxen. Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

28 2 Ambulante Einrichtungen Die qualifizierte Disaggregation für diese Einrichtungsart basiert somit auf Angaben für folgende Wirtschaftszweige (jeweils SvB, ageb und ngeb): > WZ Arztpraxen für Allgemeinmedizin > WZ Facharztpraxen Formel 2 Berechnung der Zahl der Angestellten in Arztpraxen ib iba iba WZ BL 2.1Ang.BL = * ib 2.1Ang.Dtl. WZ Dtl. Die ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen in Arztpraxen werden anhand von Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) [4] ermittelt, die im Rahmen der GBE des Bundes abrufbar sind. Dieser Wert ist nur für Zahnarztpraxen und nicht für Arztpraxen verfügbar. Der Wert für diese Personengruppe, der für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder getrennt ausgewiesen 19 ist, wird mit der entsprechenden Zahl der Arztpraxen multipliziert (vgl. Formel 3). Formel 3 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen in Arztpraxen ib 2.1 mfa BL= Arztpraxen BL * Anteil mfa in Zahnarztpraxen BL alt/neu Die Zahl der Arztpraxen je Bundesland kann aus der Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entnommen werden, die im Rahmen der GBE des Bundes abrufbar ist. [5]. Weibliche Beschäftigte (wb) Die Tabelle der Bundesärztekammer Ärztinnen und Ärzte mit Gebiets- und Facharztbezeichnung, BÄK aus der Gesundheitsberichterstattung des StBa [2] liefert Informationen über die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen. Diese Daten werden direkt in die Berechnungen übernommen. Für die Ermittlung der weiblichen Angestellten in Arztpraxen auf Länderebene werden die von der Bundesagentur für Arbeit [3] verfügbaren Daten auf Länderebene zu den weiblichen SvB, ageb und ngeb in den betreffenden Wirtschaftszweigen herangezogen. Die weiblichen Beschäftigten in Arztpraxen in zweiter Erwerbstätigkeit sind durch die qualifizierte Disaggregation unter Zugrundelegung der Daten der BA und der in der GPR-Dtl. veröffentlichten Ergebnisse für diese Einrichtungsarten [1] enthalten (vgl. Formel 4 als Beispiel für weibliche Angestellte in Facharztpraxen einschließlich zweiter Erwerbstätigkeit). 19) Der Wert lag 2013 in Deutschland sowie im früheren Bundesgebiet einschl. Berlin-Ost bei 0,08 Personen pro Praxis und in den neuen Ländern ohne Berlin-Ost bei 0,09 Personen pro Praxis. Zur Berechnung lagen für BJ 2014 noch keine Daten der KZBV vor, weshalb der Wert für 2013 übernommen wurde. 24 Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL 2016

29 2 Ambulante Einrichtungen Formel 4 Berechnung der Zahl der weiblichen Angestellten in Arztpraxen wb w BA w BA WZ BL 2.1Ang.BL = * wb 2.1Ang.Dtl. WZ Dtl. Zur Ermittlung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden weiblichen Familienangehörigen in Arztpraxen für Allgemeinmedizin sowie in Facharztpraxen wird der Frauenanteil laut BA, der sich nach Summierung der Beschäftigtenzahlen in den entsprechenden Wirtschaftszweigen ergibt, genutzt (vgl. Formel 5). Die Berechnung der weiblichen Angestellten und der ohne Entgelt mithelfenden Familienangehörigen in Arztpraxen basiert somit auf Angaben für folgende Wirtschaftszweige (jeweils SvB, ageb und ngeb): > WZ Arztpraxen für Allgemeinmedizin > WZ Facharztpraxen Die Daten der BA zu den SvB, ageb und ngeb werden in tiefer wirtschaftsfachlicher Gliederung genutzt (WZ 2008). Durch das angewandte Verfahren ist die Geheimhaltungspflicht gewährleistet. Formel 5 Berechnung der Zahl der ohne Entgelt mithelfenden weiblichen Familienangehörigen in Arztpraxen wb w BA w BA WZ BL 2.1mFA BL = * wb 2.1mFA Dtl. WZ Dtl. Vollzeitäquivalente (VZÄ) Für die einzelnen Unterpositionen in Arztpraxen sind keine länderspezifischen Daten zu den VZÄ vorhanden. Daher wird für die Ermittlung der VZÄ die Proportion der Bundeswerte in der jeweiligen Unterposition auf Länderebene übertragen (vgl. Formel 6 als Beispiel für die VZÄ niedergelassener Ärzte). Formel 6 Berechnung der VZÄ für niedergelassene Ärzte VZÄ VZÄ = ib 2.1Ärzte Dtl. 2.1 Ärzte BL * ib 2.1Ärzte BL 2.1Ärzte Dtl Datenaufbereitung und -verarbeitung Dateiname: 2_amb_Einr_ xls Statistische Ämter der Länder, Gesundheitspersonalrechnung, AG GGRdL

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