Ausbildung von Netzmonteuren
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- Hildegard Baum
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1 BG-Grundsatz Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen g BGG 965 Juni 2008
2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung Begriffe Grundlegende Anforderungen an die Ausbildung Ausbildung zum Netzmonteur Theoretische Ausbildungsinhalte Praktische Ausbildungsinhalte Nachweis der Ausbildung... 6 Anhang 1: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung zum Netzmonteur... 7 Anhang 2: Vorschriften und Regeln
3 Vorbemerkung Für die Montage von Schutznetzen, Arbeitsplattformnetzen und Randsicherungen darf der Unternehmer nach Arbeitsschutzgesetz und 7 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) nur Personen einsetzen, die für diese Tätigkeit befähigt und fachlich geeignet sind. Nur eine fachgerechte Montage gewährleistet die sichere Funktion der Schutznetze, Arbeitsplattformnetze und Randsicherungen. Die Inhalte dieses BG-Grundsatzes sollen eine Hilfestellung zur Ausbildung dieser Personen bieten. 1 Begriffe Im Sinne dieses BG-Grundsatzes werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Netzmonteure sind Personen, die für die Montage von Schutznetzen, Arbeitsplattformnetzen und Randsicherungen eingesetzt werden; sie können auch Aufgaben des Aufsichtführenden übernehmen, sofern sie dazu beauftragt wurden. 2. Schutznetze sind Netze nach DIN EN 1263 Teil 1, die abstürzende Personen auffangen können. 3. Arbeitsplattformnetze sind Systeme, bestehend aus Schutznetzen nach DIN EN der Klasse B1 und zusätzlich eingefädelten Spanngurttraversen, die als Arbeitsplätze und Verkehrswege verwendet werden können. 4. Aufhängepunkte sind geeignete Festpunkte an Bauwerksteilen, z.b. Träger oder Stützen, die eine sichere Aufnahme von Verbindungsmitteln zum Netz ermöglichen. 5. Netzzubehör sind Teile, die für die bestimmungsgemäße Befestigung des Netzes erforderlich sind, z.b. Aufhängeseile, Kopplungsseile, Karabinerhaken, Spanngurte. 6. Prüfmaschen sind Maschen, die zur Bestimmung des Alterungsverhaltens in das Schutznetz eingezogen sind und dem Schutznetz entnommen werden können, ohne dass die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird. 7. Randsicherungen sind Einrichtungen, die den Absturz von Personen an Decken- und Dachkanten von Flächen mit einem Neigungswinkel 20 verhindern. Sie bestehen aus Randsicherungspfosten, Schutznetzen und Seilen. 2 Grundlegende Anforderungen an die Ausbildung 2 Da eine fachgerechte Montage nur durch fachlich geeignete Personen erfolgen kann, enthält dieser BG-Grundsatz Ausbildungsinhalte zu organisatorischen und praktischen Maßnahmen für die sichere und ordnungsgemäße
4 Montage von horizontal aufzuspannenden Schutznetzen, Arbeitsplattformnetzen und Randsicherungssysteme. Die Dauer der Ausbildung ist ausreichend zu bemessen. Sie muss je nach Vorkenntnissen mindestens 3 Tage betragen. Dabei entfällt ca. 1/3 der Gesamtausbildungsdauer auf den theoretischen Teil. Die praktische Ausbildung muss an den in Frage kommenden Schutznetzen, Arbeitsplattformnetzen und Randsicherungssystemen durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können. Die Ausbildung ist mit einer Erfolgskontrolle abzuschließen, in der der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse aus Theorie und Praxis nachweisen muss. Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, dass der Teilnehmer künftig vom Unternehmer mit der Montage von Schutznetzen, Arbeitsplattformnetzen und Randsicherungssysteme beauftragt werden darf. 3 Ausbildung zum Netzmonteur 3.1 Theoretische Ausbildungsinhalte Materialkunde Netze Netzmaterial, Netzmacharten, Maschenweite, Konfektion, Alterung, Prüfung, Bruchkräfte Seile Seilmaterial, Seilmacharten, Konfektion, Bruchkräfte, Prüfung Gefährdungsbeurteilung Sinn und Zweck der Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsarten, Beispielhaftes Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. 3
5 3.1.3 Montage Montageanweisung Inhalte der Montageanweisung nach BG-Regel Einsatz von Schutznetzen (BGR 179), Verhalten bei Abweichungen Montagevorbereitung Schutznetzverlegeplan Arbeitsmittel Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern, Heißschneider, Teleskopschneider, Handbohrmaschinen, Persönliche Schutzausrüstungen, z.b. PSA gegen Absturz Montagedurchführung Aufhängepunkte vorhandene Aufhängepunkte, zu schaffende Aufhängepunkte Befestigung der Netze Aufhängeseile, Karabinerhaken, Spanngurte Absturzhöhe/Fangbreite gemäß BGR Abstand Netz/Träger gemäß BGR Kopplung/Überlappung gemäß BGR Besonderheiten Lichtkuppeln, Schächte, schmale Binderabstände (z.b. Discount-Märkte) Freiraum unter dem Schutznetz 4
6 3.1.5 Montageabnahme Abnahmeprotokoll, Freigabe, Aufmaß Montage und Ausführung von Randsicherung gemäß BG-Information Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten (BGI 807) Montage und Ausführung von Arbeitsplattformnetz gemäß BG-Information Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeitsplattformnetzen (BGI 662) Erste Hilfe und Retten von Personen 3.2 Praktische Ausbildungsinhalte Einweisung/Unterweisung/Verhalten bei Störungen Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern, Heißschneider, Teleskopschneider, Handbohrmaschinen, Persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere PSA gegen Absturz Vorbereitung Seile, Netze Einsatzfähigkeit der Seile und Netze durch Inaugenscheinnahme, Ablängen der Aufhängeseile, Bereitlegen der Netze Netzmontage Knotenkunde/Seilverbindungen Montage mit Hubarbeitsbühne, fahrbarer Arbeitsbühne, Leiter Kopplung/Überlappung von Schutznetzen Netzdemontage Prüfen der Netze durch Inaugenscheinnahme auf Beschädigung 5
7 Demontage mit Hubarbeitsbühne, fahrbarer Arbeitsbühne, Leiter Zusammenlegen der Netze Instandsetzung Beschädigung bewerten, Reparaturmaterial auswählen, Instandsetzungsmethoden. 4 Nachweis der Ausbildung Die Ausbildung schließt mit einer Erfolgskontrolle ab, in der die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse aus Theorie und Praxis nachweisen müssen. In einem Zertifikat sind die Ausbildungsinhalte aufzuführen, die Gegenstand der Ausbildung waren. Anhang 1 zeigt ein Muster für ein Zertifikat. 6
8 Anhang 1 Muster für ein Zertifikat Logo der Ausbildungsstelle BESCHEINIGUNG Herr/Frau... geb. am hat vom... bis... an dem Seminar Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen nach dem BG-Grundsatz Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutzund Arbeitsplattformnetzen (BGG 965) erfolgreich teilgenommen. Ausbildungsinhalte waren: Musterstadt, den Stempel Ausbildungsleiter 7
9 Anhang 2 Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die in diesem BG-Grundsatz aufgeführten Vorschriften, Regeln und Informationen zusammengestellt: 1. Gesetze, Verordnungen Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Straße 449, Köln. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Baustellenverordnung. 2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 8 Bezugsquelle: zuständiger Unfallversicherungsträger oder Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Straße 449, Köln. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1). BG-Regeln Einsatz von Schutznetzen (BGR 179). BG-Informationen Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten (BGI 807), Montage von Profiltafeln für Dach und Wand (BGI 5075), Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeitsplattformnetzen (BGI 662). 3. Normen Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, Berlin. DIN EN 39 Systemunabhängige Stahlrohre für die Verwendung in Trag- und Arbeitsgerüsten; Technische Lieferbedingungen, DIN EN 280/A1 Fahrbare Hubarbeitsbühnen Berechnung Standsicherheit Bau Sicherheit Prüfung, DIN EN 1004 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen,
10 DIN EN Schutznetze (Auffangnetze); Teil 1; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren, DIN EN Schutznetze (Sicherheitsnetze); Teil 2; Sicherheitstechnische Anforderungen für die Errichtung von Schutznetzen, DIN EN Bergsteigerausrüstung; Karabiner; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren, DIN EN Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen Sicherheit; Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern, DIN 1961 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN Arbeits- und Schutzgerüste; Teil 1: Schutzgerüste Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung, DIN 5299 Karabinerhaken aus Halbrunddraht, Runddraht und geschmiedet. 9
11 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße Berlin-Mitte Tel.: Fax: Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen (FA PSA) der DGUV Luxemburger Straße 449, Köln Telefon: ( ) Telefax: (02631)
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