Recycling Verfüllung Deponie 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung 2015
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- Andreas Kranz
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1 Recycling Verfüllung Deponie 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung 2015 Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer w w w. b a u s t o f f r e c y c l i n g - b a y e r n. d e Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
2 Stand Grundlage des FuE-Vorhabens Planspiel Mantelverordnung Ziel: Referentenentwurf Anfang 2016? Art. 3 Deponieverordnung Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung Art. 5 Gewerbeabfallverordnung Art. 1 Grundwasserverordnung Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
3 Art. 1 Grundwasserverordnung Änderung gegenüber bisheriger Grundwasserverordnung: - 1 Absatz 2 Anwendungsbereich: Festlegung von Konzentrationswerte (Prüfwerte) für die Erteilung einer Erlaubnis zum Einleiten und Einbringen von Stoffen nach 48 WHG, bei deren Unterschreitung keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu besorgen ist a: Voraussetzungen für eine Erlaubnis MantelVO zum Einleiten E 2012: und Einbringen von Stoffen: --> Einhalten der Prüfwerte (neu: Anlage 9) Bei Stoffeinträgen durch Bauprodukte, die im Grundwasser --> oder, soweit zu erwarten ist, dass die Prüfwerte überschritten werden könnten, der Nachweis im Einzelfall a) b) Bundesbodenschutzverordnung verwendet werden, gilt Absatz 1 Satz 1 auch dann als eingehalten, wenn die über einen kurzen Zeitraum und über ein räumlich begrenztes Volumen gemittelten Stoffkonzentrationen die Prüfwerte - Änderung Tabelle 2 Schwellenwerte (= Grundlage der für Anlage die Beurteilung 9 oder des die chemischen nach Absatz Grundwasserzustands): 2 festgelegten Werte nicht - Verschärfung: Cadmium von überschreiten. 0,5 µg/l auf Satz 10,25 gilt als µg/l erfüllt, wenn Bauprodukte Blei verwendet 10 µg/l werden, die nach 7 Vorschriften µg/l über die Verwendung 0,2 von Bauprodukten µg/l auch V0,05 Edie Rµg/l Einhaltung D Ü N N von U NAnforderung- G!?! Quecksilber - Erleichterung: Sulfat von en 240 an den mg/l Gewässerschutz auf 250 sicherstellen. mg/l - Veränderung zum 2. AE d. Mantelverordnung 2012: 13 a (Stoffeinträge durch Bauprodukte im Grundwasser) wurde gestrichen; Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
4 Änderungen gegenüber Praxis und 2. AE: - Anwendungsbereich wurde auf Abfallerzeuger und besitzer ausgewertet - Gleichstellung von mobiler und stationärer Aufbereitung (keine Ausnahmen/Bagatellgrenzen mehr) - Pflicht zur Güteüberwachung (EN, WPK, FÜ/eFÜ) für jede Lieferkörnung Meldepflicht für mobile Aufbereitung (Prüfstelle Behörde) - Analyseverfahren W/F 2:1 (ausführlicher Säulenversuch, Säulenkurztest, Schüttelverfahren) bleibt, W/F 10:1 nur noch im Deponiebereich aber durch Art. 3 keine Doppeluntersuchungen notwendig! - Festlegungen für unaufbereitetes Bodenmaterial, aber nicht für Bauschutt - Festlegung von Produkten (RC-1, BM-0, BM-1, GS-0, SKG) und Nebenprodukten (SWS-1, EDS-1, CUM-1, HS) - Freistellung von der wasserrechtlichen Erlaubnis nach WHG, Einzelfallprüfung = Ausnahme Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
5 Änderungen gegenüber Praxis und 2. AE: - RC : jetzt RC-1 Sulfat 600 mg/l (bisher im 2. AE 2012: 450 mg/l) RC mg/l (bisher 800 mg/l) RC mg/l (bisher mg/l) für Bayern Auswertung Prüfberichte, Umrechnung Sulfat Faktor 4): RC-1 = 73% (bisher RW1 = 89%) RC-2 = 16% RC-3 = 11% (bisher RW2 = 11%) - jetzt RC-1 PAK 6 mg/kg RC-2 12 mg/kg RC-3 25 mg/kg für Bayern Auswertung Prüfberichte: RC-1 = 92% (bisher RW1 5 mg/kg (10 mg/kg) = 91% (96%)) RC-2 = 5% RC-3 = 1% (bisher RW2 20 mg/kg = 7%) > RC-3 = 2% (bisher > RW2 = 2%) Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
6 Änderungen gegenüber Praxis und 2. AE: - Einbauerleichterungen (Schutzzone II, Überschwemmungsgebiet, Einbau f. z.b. SWS, EDS etc. ab 100 m³ - Länderforderung bisher m³ /Großbaumaßnahmen), Reduzierung der Anzeigepflichten, Lieferschein+ Deckblatt Dokumentation, 17 Einbauweisen, grundwasserfreie Strecke) - Inputkontrolle 13a + Mängel bei der Güteüberwachung 17 Beseitigungspflicht?? Aufbereitungspflicht für wieder ausgebauter MEB 22a?? Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
7 Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung Änderungen gegenüber Praxis und 2. AE: - Bodenmaterial i.s.d. BBodSchV sind auch Böden aus der Aufbereitung, d.h. eine Verwertung in GBT wäre grundsätzlich möglich - Sonstige mineralische Materialien, aber nur für bautechnische Zwecke und bis max. 5 % der jährlichen Verfüllmenge möglich - Grenzwerte: - Max. Vorsorgewerte bzw. doppelte Vorsorgewerte ( Z 0 und Z 0*) möglich mineral. Fremdbestandteile bis 10 Vol.% + ohne sichtbaren (?) Störstoffe - Tabelle 1a und 2 sowie Tabelle 3 (zulässige Frachten) wurden teilw. verschärft - Eingriffsmöglichkeiten (Anordnungen) der Behörden wurden ausgeweitet (Untersuchungen, Vorsorgemaßnahmen, bodenkundliche Begleitung bei Baumaßnahmen) - bei Überschreitungen der zulässigen Zusatzbelastungen müssen geogene und siedlungsbedingte Hintergrundwerte berücksichtigt werden. - Verpflichtung zur Vorerkundung und Durchführung der notwendigen Untersuchungen (DIN 19731) - Einbauverbote, Anzeigepflichten (>800 m³), TOC < 1M.%, Rekultivierungsschicht > 2 m usw. - Ausnahmen möglich Länderregelungen oder Behördenentscheidung im Einzelfall enge Grenzen: Gleiches zu Gleichem Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
8 Baumaßnahme Wiederverwendung? Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv Mineralische Abfälle Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung Produkte Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 8
9 Baumaßnahme Wiederverwendung? Produkte Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv BBodSchV Verpflichtung zur Vorerkundung und zu notwendigen 6 (3) Untersuchungen DIN (Vorerkundungen, Deklarationspflicht, Getrennthaltung, Erfordernis analytischer Mineralische Abfälle Untersuchungen) DIN ISO In-Situ-Beprobung DIN Beprobung von Halde ( PN 98) Ausnahmen: siehe DIN BBodSchV 6 (10) Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 9
10 BBodSchV Verpflichtung zur Vorerkundung und zu notwendigen Untersuchungen 6 (3) Ausnahmen: siehe DIN BBodSchV 6 (10): DIN 19731: - soweit keine Hinweise auf anthropogene Veränderungen oder geogene Stoffanreicherungen vorliegen - bei anthropogen erhöhten Hintergrundwerten an bodengefährdenden Stoffen, wenn die Verwertung am Ausbauort oder an vergleichbaren Standorten in der Region erfolgt, kein Verdacht auf Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht und der Wiedereinbau jeweils in gleicher Tiefenlage erfolgt. der Verdacht einer schädlichen Bodenänderung - bei geogen erhöhten Hintergrundwerten an bodengefährdenden Stoffen bei Aufbringung auf Böden des gleichen Ausgangsmaterials - bei Oberböden aus Klein- und Hausgärten bei Wiedereinbau auf dasselbe Grundstück - bei Waldböden, die wieder im Wald aufgebracht werden Quelle: Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom , UM Baden Württemberg Gleiches zu Gleichem! gleiche Stoffliche Situation?? Lehmiger Bodenaushub Kiesgrube???? Stadtboden Tongrube?? BBodScHV: - Bodenmaterial und Baggergut aus Baumaßnahmen oder dem Rohstoffabbau, 6(10) soweit eine Umlagerung am Herkunftsort oder unter vergleichbaren Standortbedingungen im unmittelbaren räumlichen Umfeld erfolgt Unmittelbares räumliches Umfeld?? 100 m, 500 m, 1 km, 20 km..?? FAZIT: Untersuchungen werden in der Regel notwendig sein! Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 10
11 Baumaßnahme Wiederverwendung? Produkte Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv BBodSchV Verpflichtung zur Vorerkundung und zu notwendigen 6 (3) Untersuchungen DIN (Vorerkundungen, Deklarationspflicht, Getrennthaltung, Getrennthaltung, Erfordernis Erfordernis analytischer analytischer Mineralische Abfälle Untersuchungen) Untersuchungen) DIN ISO In-Situ-Beprobung DIN Beprobung von Halde ( PN 98) Ausnahmen: siehe DIN BBodSchV 6 (10) EBV keine Regelung; Teilregelung : nur für Wiederausbau von MEB 22a KrWG Verpflichtung zur Getrennthaltung und Behandlung 9 (1) von Abfällen zur Verwertung BImSchG bei genehmigten Anlagen ergibt sich die Erfordernis zur Vorerkundung und zu notwendigen Untersuchungen i.d.r. aus der Anlagengenehmigung (zulässige Inputstoffe + -belastungen) GewAbfV???? Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 11
12 Baumaßnahme Wiederverwendung? Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv Mineralische Abfälle Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung Produkte EBV wieder ausgebaute MEB, die als Abfälle anfallen, sind einer für die Aufbereitung der 22a jeweiligen Abfallfraktion zugelassenen Anlage zuzuführen MEB, die als Abfall eingebaut wurden, sind auch beim Wiederausbau grundsätzlich Abfall? oder ist i.s.d. KrWG eine Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck möglich? und ist i.s.d. KrWG eine Vorbereitung zur Wiederverwendung (Prüfung, Reinigung) möglich? Aufbereitungspflicht für wieder ausgebaute MEB? Benachteiligung der MEB gegenüber Primärbaustoffen!! Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 12
13 Baumaßnahme Wiederverwendung? Produkte Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv Mineralische Abfälle < größte Matklasse? Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung EBV gilt nur für > BM-3 13a und für > RC-3 Eventuell mögliche Behandlung/ Aufbereitung bleibt außer Acht! Beseitigung - DepV Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 13
14 Baumaßnahme Wiederverwendung? Produkte Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv Mineralische Abfälle < größte Matklasse? Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung EBV gilt nur für > BM-3 13a und für > RC-3 BM unaufbereitet Recycling? Güteüberwachung Sonst. Verwertung? Beseitigung - DepV Anwendung mögl.? 6,7 BBodSchV 6,8 BBodSchV Verfüllung BBodSchV nur BM+BG + Sonst. Min. Materialien Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 14
15 Baumaßnahme Wiederverwendung? Produkte Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv Mineralische Abfälle < größte Matklasse? Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung EBV gilt nur für > BM-3 13a und für > RC-3 BM unaufbereitet Recycling? Güteüberwachung Sonst. Verwertung? Beseitigung - DepV EBV Überschreiten d. Materialwerte + 17 Mängel bei d. Güteüberwachung nach Wiederholungsprüfung Anwendung mögl.? < größte Matklasse? 6,7 BBodSchV 6,8 BBodSchV Verfüllung BBodSchV nur BM+BG + Sonst. Min. Materialien Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte Eventuell mögliche Behandlung/ Aufbereitung bleibt außer Acht! keine Unterscheidung zw. Mängel bei MEB + Mängel bei Güteüberwachung! Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 15
16 Baumaßnahme Wiederverwendung? Produkte Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv Mineralische Abfälle < größte Matklasse? Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung EBV gilt nur für > BM-3 13a und für > RC-3 BM unaufbereitet Recycling? Güteüberwachung Sonst. Verwertung? Beseitigung - DepV EBV Überschreiten d. Materialwerte + 17 Mängel bei d. Güteüberwachung nach Wiederholungsprüfung Anwendung mögl.? < größte Matklasse? 6,7 BBodSchV 6,8 BBodSchV Verfüllung BBodSchV nur BM+BG + Sonst. Min. Materialien Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 16
17 Baumaßnahme Wiederverwendung? Produkte Vorerkundung, (Vor-)Untersuchungen Rückbau - Konventionell - (teil-) selektiv Mineralische Abfälle < größte Matklasse? Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung EBV gilt nur für > BM-3 13a und für > RC-3 BM unaufbereitet Recycling? Güteüberwachung Sonst. Verwertung? Beseitigung - DepV EBV Überschreiten d. Materialwerte + 17 Mängel bei d. Güteüberwachung nach Wiederholungsprüfung Anwendung mögl.? < größte Matklasse? 6,7 BBodSchV 6,8 BBodSchV Verfüllung BBodSchV nur BM+BG + Sonst. Min. Materialien Wiederverwendung für den ursprünglichen Zweck: in Bodenanwendungen gem. BBodSchV in Technischen Bauwerken gem. EBV als Bauteile/-produkte EBV Einbau nur, wenn Materialwerte, Güteüberwachung, 20, Klassifizierung, Dokumentation (Lieferschein, Deckblatt) 20a + Einbauweisen Technisches Bauwerk Zuschlagsstoffe für Bauprodukte Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 17
18 FAZIT: Großer Schritt in die Richtige Richtung! aber noch nicht ganz rund! Klarstellungen/Anpassungen nötig! Akzeptanz? Vorbildfunktion der Öffentliche Hand? Art. 3 Deponieverordnung Art. 5 Gewerbeabfallverordnung Art. 4 Bundesbodenschutzverordnung Verfüllung v. GBT unmöglich?! Ausnahmeregelungen vor Ort? alles in die Deponie? Deponiekapazitäten? Entsorgungsnotstand!? Anpassung unabdingbar!! Art. 1 Grundwasserverordnung Bauen im Grundwasser? Keine weiteren Verschärfungen! Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
19 PLANSPIEL Wer? UFOPLAN Vorhaben Planspiel Mantelverordung FN Konsortium aus Öko-Institut, prognos AG, Team Ewen und ZAG Tübingen + Projektbeirat aus BMUB, Akteuren im Bereich Boden und RC-Materialien (Unternehmen, Verwaltung), Akteursgruppe Begleitvorhaben Feinabstimmung der Konzeption des Planspiels Koordination des Planspiels Benennung der Teilnehmer des des Planspiels Was? Ergänzt Ziel? Wann? Auswirkungen des 3.AE MantelV auf die Stoffstromgruppen Boden und RC-Material a) über das Instrument des Planspiels, b) als auch durch eine Probenauswertung des Stoffstroms Boden sowie c) Modellierungen zu Stoffstromverschiebungen und Berechnung der Erfüllungskosten. durch Begleitvorhaben für zusätzliche MEB (vereinfacht: Industrielle Nebenprodukte) unter Mitfinanzierung der Industrie a) bis c) wie oben b) Erweiterung der Datenbasis mit Analysewerten aus der Industrie Abschätzung der Gesetzesfolgen Auswirkungen auf Praxis Korrekturen für den Referentenentwurf 2016 Herbst 2016 Dauer bis zu 18 Monaten Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling Bayern e.v., München 2015 Folie 20
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