Von den gegenständlichen Änderungen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sind nachstehende Bereiche betroffen:

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1 Marktgemeinde St. Andrä-Wördern KG Greifenstein, KG Hadersfeld, KG Kirchbach, KG Wördern Änderung Änderung Erläuterungsbericht 1 Ausgangssituation In der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern stehen der in der Fassung der 39. Änderung und der in der Fassung der 42. Änderung (Gemeinderatsbeschluss vom 30. März 2012) in Rechtskraft. Von den gegenständlichen Änderungen des es und des es sind nachstehende Bereiche betroffen: 41. Änderung FWP 44. Änderung BEB Bereich Änderungspunkt (ÄP) 1 ÄP 1 Feldgasse, KG Wördern (Blatt Nr. 5) (Blatt Nr /4, /2 ÄP 2 (Blatt Nr. 5) ÄP 2 (Blatt Nr /1, /2, /3, /4) Donaustraße, KG Wördern ÄP 3 (Blatt Nr. 10) ÄP 4 (Blatt Nr. 10) ÄP 5 (Blatt Nr. 6) ÄP 6 (Blatt Nr. 6) ÄP 7 (Blatt Nr. 6) ÄP 3 (Blatt Nr /3) ÄP 4 (Blatt Nr /4) ÄP 5 (Blatt Nr /3, /4) ÄP 6 (Blatt Nr /4) ÄP 7 (Blatt Nr /4) Oberkirchbacher Straße, KG Kirchbach Oberkirchbacher Straße / Am Waldrand, KG Kirchbach Feldgasse, KG Hadersfeld Hauptstraße, KG Hadersfeld Josef-Strauch-Gasse, KG Greifenstein Derzeit werden auch die Verfahren zur 40. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes (Örtliches Entwicklungskonzept) und zur 43. Änderung des es abgewickelt. Seite 1

2 In den Screening-Unterlagen zur 41. Änderung des es aus Dezember 2012 wurde für alle Änderungspunkte festgestellt, dass keine Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß NÖ ROG notwendig ist. 2 Grundlagenforschung 2.1 Feldgasse, KG Wördern In der KG Wördern soll entlang der Feldgasse im Bereich der Grundstücke Nr. 836/7 bis 836/11 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet an den Naturstand (Einfriedungen) bzw. den Katasterstand angepasst werden. Es sind keine Straßenabtretungen geplant bzw. notwendig. Die geplante Maßnahme ist mit keinen negativen Auswirkungen auf den fließenden Verkehr verbunden, da die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche die Mindestbreite einer Aufschließungsstraße von 8,5m nicht unterschreitet. Die Straßenfluchtlinien sind der neu geplanten Widmungsgrenze (öffentliche Verkehrsfläche) anzupassen. Die Baufluchtlinien sollen weiterhin in einem Abstand von 3m zur Straßenfluchtlinie festgelegt werden. 2.2 Donaustraße, KG Wördern Unmittelbar nördlich der Bahn liegt zwischen Donaustraße und Hagenbach eine Baulandfläche, die großteils noch unbebaut ist und im Zuge der 39. Änderung des es gemäß dem damals vorliegenden Teilungsentwurf hinsichtlich Parzellierung und innerer Erschließung neu gestaltet werden sollte. In Zusammenhang mit diesem Gesamtparzellierungskonzept erschien damals auch eine wasserrechtliche Gesamtlösung zweckmäßig (Bauland liegt im Hochwasserabflussgebiet lt. Hagenbach-Studie), weshalb das Areal als Aufschließungszone mit folgender speziellen Freigabebedingung (neben den allgemeinen Bedingungen) festgelegt wurde: BW-a-A9: Die Flächen werden dann zur Grundteilung und Bebauung freigegeben, wenn die innere Verkehrserschließung aufbauend auf den, in der gesamten Aufschließungszone durchgeführten, wasserrechtlich notwendigen Maßnahmen sicher gestellt ist. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Abstimmungsgespräche mit den Grundstückseigentümern. Das Ergebnis der Besprechungen ist, dass keine innere Verkehrserschließung benötigt wird. Da nun keine kostenaufwändige innere Seite 2

3 ßung benötigt wird. Da nun keine kostenaufwändige innere Aufschließungsstraße erforderlich ist bzw. angestrebt wird, ist auch die Festlegung des Baulandes als Aufschließungszone nicht mehr notwendig. Die Hochwasserthematik soll für dieses Gebiet, wie auch in anderen innerhalb des geschlossenen Ortsgebiets gelegenen Baulandbereichen, im Rahmen des jeweiligen Bauverfahrens abgehandelt werden. Es soll daher die geplante innere Erschließungsstraße wieder als Bauland gewidmet werden. Die entlang des Hagenbachs festgelegte öffentliche Verkehrsfläche soll mit einem Umkehrplatz enden. Der entlang des Hagenbaches vorgesehene schmale Begehungs- /Betreuungsstreifen soll bis zum geplanten Umkehrplatz verlängert werden. Der ist gemäß der neu geplanten Widmungsgrenzen abzuändern. Die Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien sind an die reduzierten öffentlichen Verkehrsflächen anzupassen. 2.3 Oberkirchbacher Straße, KG Kirchbach In der KG Kirchbach soll entlang der Oberkirchbacherstraße im Abschnitt der Grundstücke Nr. 222/3 (Grdst.Nr. lt. DKM 2005) bis 254/2 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet an den Naturstand (Einfriedungen) und/oder an die aktuelle DKM angepasst werden (Ausnahme Grdst. Nr. 258/3). Durch die geplante Maßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf den fließenden Verkehr, da die künftige Breite der öffentlichen Verkehrsfläche (mindestens 9,5m) für eine funktionsgerechte Erschließung ausreicht. Im Reg. Raumordnungsprogramm Nördliches Wiener Umland ist für das gesamte Ortsgebiet eine flächige Siedlungsgrenze festgelegt. Die bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) darf hier nicht vergrößert werden. Die geplante Änderung der Flächenwidmung bzw. der Straßenbreite befindet sich innerhalb des Ortsgebietes, weshalb sie zu keiner Vergrößerung der im Reg. ROP definierten Baulandmenge führt. Die Bebauungsbestimmungen werden an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche angepasst. Seite 3

4 2.4 Oberkirchbacher Straße / Am Waldrand, KG Kirchbach In der KG Kirchbach soll in der Oberkirchbacherstraße im Abschnitt der Grundstücke Nr. 249/3, 249/2 und 239/8 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet an die DKM angepasst werden. Für die Grundstücke Nr. 239/2 und 239/8 und 247 liegt ein Teilungsentwurf vor. Die auf dem Grundstück Nr. 239/2 gewidmete öffentliche Verkehrsfläche bzw. geplante Zufahrt ist aufgrund der geplanten Grundstücksteilung nicht mehr für eine künftige Bauplatzerschließung erforderlich, weshalb der bisher geplante Zufahrtsbereich als Bauland gewidmet werden kann. Im Reg. Raumordnungsprogramm Nördliches Wiener Umland ist für das gesamte Ortsgebiet eine flächige Siedlungsgrenze festgelegt. Die bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) darf hier nicht vergrößert werden. Die geplante Änderung der Flächenwidmung bzw. der Straßenbreite befindet sich innerhalb des Ortsgebietes, weshalb sie zu keiner Vergrößerung der im Reg. ROP definierten Baulandmenge führt. Die Bebauungsbestimmungen werden sinngemäß an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche angepasst und auf die neue Baulandfläche erweitert. 2.5 Feldgasse, KG Hadersfeld Für einen bestimmten Straßenabschnitt der Feldgasse liegt ein Lageplan bzw. Teilungsentwurf vom Vermesser Dipl.-Ing. Pauler vor (siehe Beilage), der in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern erstellt wurde. Es soll daher eine Anpassung des es an den Teilungsentwurf erfolgen. In diesem Zusammenhang soll auch auf den Grundstücken Nr. 111/1 und 18/1, eine geringfügige Anpassung an die DKM durchgeführt werden. Es sind hier künftig keine Straßenabtretungen geplant. Im Reg. Raumordnungsprogramm Nördliches Wiener Umland ist für das gesamte Ortsgebiet eine flächige Siedlungsgrenze festgelegt. Die bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) darf hier nicht vergrößert werden. Die geplante Änderung der Flächenwidmung bzw. der Straßenbreite befindet sich innerhalb des Ortsgebietes, weshalb sie zu keiner Vergrößerung der im Reg. ROP definierten Baulandmenge führt. Die Straßen- und Baufluchtlinien sollen an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche angepasst werden. Seite 4

5 2.6 Hauptstraße, KG Hadersfeld In der KG Hadersfeld soll in der Hauptstraße im Abschnitt der Grundstücke Nr. 137 und 138/1 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet teilweise an die aktuelle DKM angepasst werden. Durch die geplante Maßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf den fließenden Verkehr, da die künftige öffentliche Verkehrsfläche im gegenständlichen Bereich weiterhin eine ausreichende Breite aufweisen wird. Im Reg. Raumordnungsprogramm Nördliches Wiener Umland ist für das gesamte Ortsgebiet eine flächige Siedlungsgrenze festgelegt. Die bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) darf hier nicht vergrößert werden. Die geplante Änderung der Flächenwidmung bzw. der Straßenbreite befindet sich innerhalb des Ortsgebietes, weshalb sie zu keiner Vergrößerung der im Reg. ROP definierten Baulandmenge führt. Die Bebauungsbestimmungen sollen an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche angepasst werden. 2.7 Josef-Strauch-Gasse, KG Greifenstein An der Kreuzung Josef-Strauch-Gasse/L118 ist für das Grundstück Nr. 11, KG Greifenstein im rechtskräftigen Flächenwidmungs- und eine Straßenabschrägung vorgeschrieben, aber laut aktueller DKM und Naturstand (Einfriedung) nicht gegeben. Da hier die Straßenabschrägung für den Verkehr bzw. die Verkehrssicherheit nicht zwingend erforderlich ist, kann die geplante Abschrägung entfallen. Die Straßenfluchtlinie soll an die geplante Widmungsgrenze angepasst werden. Seite 5

6 3 Änderungsanlass 3.1 Feldgasse, KG Wördern Da entlang der Feldgasse im Bereich der Grundstücke Nr. 836/7 bis 836/11, KG Wördern, die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet derzeit nicht am Naturstand (Einfriedungen) bzw. Katasterstand situiert ist, und hier keine Straßenabtretungen notwendig sind, soll eine entsprechende Anpassung durchgeführt werden. Der ist gemäß 73 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 der geplanten Änderung des es (Verkehrsflächen) anzupassen, da seine Festlegungen (Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien) von der Änderung berührt werden. 3.2 Donaustraße, KG Wördern Da aufgrund aktueller Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern für den zwischen Donaustraße und Hagenbach gelegenen Baulandbereich keine kostenaufwändige innere Verkehrserschließung benötigt wird, soll eine Abänderung der festgelegten öffentlichen Verkehrflächen erfolgen. Es ist also keine Gesamtverkehrserschließung und somit auch keine Gesamtlösung für dieses Gebiet erforderlich. Die Hochwasserthematik kann, wie in anderen geschlossenen Ortsgebieten, im jeweiligen Bauverfahren abgehandelt werden. Es wird daher eine Abänderung der festgelegten öffentlichen Verkehrsflächen und eine Umwidmung in sofort bebaubares Bauland angestrebt. Der ist gemäß 73 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 der geplanten Änderung des es (Verkehrsflächen) anzupassen, da seine Festlegungen (Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien) von der Änderung berührt werden. 3.3 Oberkirchbacher Straße, KG Kirchbach In der Oberkirchbacherstraße soll im Abschnitt der Grundstücke Nr. 220/2 bis 254/2 (KG Kirchbach) eine weitgehende Anpassung der Widmungsgrenze zwischen der öffentli- Seite 6

7 chen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet an den Naturstand (Einfriedungen) und/oder an die aktuelle DKM erfolgen (Ausnahme Grdst. Nr. 258/3). Der ist gemäß 73 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 der geplanten Änderung des es (Verkehrsflächen) anzupassen, da seine Festlegungen (Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien) von der Änderung berührt werden. 3.4 Oberkirchbacher Straße / Am Waldrand, KG Kirchbach In der KG Kirchbach soll in der Oberkirchbacherstraße im Abschnitt der Grundstücke Nr. 249/3, 249/2 und 239/8 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet an die DKM angepasst werden. Da eine Grundstücksteilung für die Grundstücke Nr. 239/2 und 239/8 und 247 geplant ist, und demnach die gewidmete öffentliche Verkehrsfläche bzw. geplante Zufahrt (Grdst.Nr. 239/2) für eine künftige Bauplatzerschließung nicht mehr erforderlich sein wird, wird eine Änderung des es angestrebt. Der ist gemäß 73 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 der geplanten Änderung des es (Verkehrsflächen, Bauland) anzupassen, da seine Festlegungen (Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien) von der Änderung berührt werden. 3.5 Feldgasse, KG Hadersfeld Da für einen Straßenabschnitt der Feldgasse ein Lageplan bzw. Teilungsentwurf vom Vermesser Dipl.-Ing. Pauler in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern erstellt wurde, und durch die geplante Maßnahme teils eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche erreicht wird, soll hier eine Anpassung des es an den Teilungsentwurf erfolgen. Der ist gemäß 73 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 der geplanten Änderung des es (Verkehrsflächen) anzupassen, da seine Festlegungen (Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien) von der Änderung berührt werden. Seite 7

8 3.6 Hauptstraße, KG Hadersfeld In der KG Hadersfeld soll in der Hauptstraße im Abschnitt der Grundstücke Nr. 137 und 138/1 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet teilweise an die aktuelle DKM angepasst werden. Es wird daher eine Änderung des es angestrebt Der ist gemäß 73 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 der geplanten Änderung des es (Verkehrsflächen) anzupassen, da seine Festlegungen (Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien) von der Änderung berührt werden. 3.7 Josef-Strauch-Gasse, KG Greifenstein Da die im rechtskräftigen Flächenwidmungs- und geplante Straßenabschrägung an der Kreuzung Josef-Strauch-Gasse/L118 laut aktueller DKM und Naturstand (Einfriedung) nicht vorhanden ist und für den Verkehr bzw. die Verkehrssicherheit nicht zwingend erforderlich ist, soll diese abgeändert werden. Der ist gemäß 73 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 der geplanten Änderung des es (Verkehrsflächen) anzupassen, da seine Festlegungen (Straßenfluchtlinien) von der Änderung berührt werden. 22 (1) NÖ ROG 1976 Ein örtliches Raumordnungsprogramm darf nur abgeändert werden: - wegen eines rechtswirksamen Raumordnungsprogrammes des Landes oder anderer rechtswirksamer überörtlicher Planungen, - wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen, - wegen Löschung des Vorbehaltes, - wenn sich aus Anlaß der Erlassung oder Abänderung des es eine Unschärfe des örtlichen Raumordnungsprogrammes zeigt, die klargestellt werden muß, - wenn dies zur Verwirklichung der Ziele des Entwicklungskonzeptes dient, - wenn im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer Bauland in Grünland umgewidmet werden soll, wobei die geschlossene Siedlungsentwicklung nicht beeinträchtigt und die Ausnützung günstiger Lagevorteile nicht behindert wird. Seite 8

9 73 (1) NÖ BO 1996: Der ist dem geänderten örtlichen Raumordnungsprogramm anzupassen, wenn seine Festlegungen von der Änderung berührt werden. Er darf abgeändert werden - wegen wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen infolge struktureller Entwicklung oder - zur Abwehr schwerwiegender wirtschaftlicher Nachteile für die in der Gemeinde verkörperte Gemeinschaft oder - wenn sich eine Festlegung als gesetzwidrig herausstellt oder - wenn die gesetzlichen Bestimmungen über den Regelungsinhalt geändert wurden. 4 Ziele 4.1 Feldgasse, KG Wördern Ziel des vorliegenden Änderungspunktes ist eine Anpassung der gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche an den Naturstand / DKM. Ziel der änderung ist die Anpassung der Straßen- und Baufluchtlinie an die Änderung des es. 4.2 Donaustraße, KG Wördern Durch die geplante Maßnahme soll wieder annähernd der alte Flächenwidmungsstand vor der 39. Änderung hergestellt werden, da eine Einigung der Grundstückseigentümer ohne kostenaufwändige innere Verkehrserschließung gegeben ist. Entlang des Hagenbachs soll ein schmaler Begehungs- bzw. Betreuungsstreifen durch eine entsprechende Widmung gesichert werden. Ziel ist die Anpassung der Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien an die geänderte Widmungsgrenzen. Seite 9

10 4.3 Oberkirchbacher Straße, KG Kirchbach Ziel ist die Anpassung der Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche an den Naturstand (Einfriedungen) und/oder die aktuelle DKM ((Ausnahme Grdst. Nr. 258/3). Ziel dieser änderung sind die Anpassung der Straßen- und Baufluchtlinie an die Änderung des es. 4.4 Oberkirchbacher Straße / Am Waldrand, KG Kirchbach Ziel ist die Anpassung der Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche an die aktuelle DKM. Weiters soll die aufgrund einer geplanten Grundstücksteilung nicht mehr erforderliche, geplante öffentliche Verkehrsfläche auf dem Grundstück Nr. 239/2 künftig als private Zufahrt genutzt werden. Ziel dieser änderung ist die Anpassung der Straßen- und Baufluchtlinie an die Änderung des es. 4.5 Feldgasse, KG Hadersfeld Ziel ist die Anpassung an den akutellen Teilungsentwurf und in einem Teilabschnitt an die DKM. Ziel dieser änderung ist die Anpassung der Straßenfluchtlinie an die Änderung des es. Seite 10

11 4.6 Hauptstraße, KG Hadersfeld Ziel ist die teilweise Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche an den aktuellen Stand der Katastralmappe. Ziel dieser änderung ist die Anpassung der Straßen- und Baufluchtlinie an die Änderung des es. 4.7 Josef-Strauch-Gasse, KG Greifenstein Ziel ist die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche an den aktuellen Stand der Katastralmappe bzw. an den Naturstand (Einfriedung). Ziel dieser änderung ist die Anpassung der Straßenfluchtlinie an die Änderung des es. 5 Maßnahmen 5.1 Feldgasse, KG Wördern In der KG Wördern wird in der Feldgasse im Bereich der Grundstücke Nr. 836/7 bis 836/11 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet an den Naturstand (Einfriedungen) bzw. den Katasterstand angepasst. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). Die Straßen- und Baufluchtlinien werden an die neue Widmungsgrenze angepasst. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). Seite 11

12 5.2 Donaustraße, KG Wördern In dem großteils unbebauten, zwischen Donaustraße und Hagenbach gelegenen Baulandbereich wird die Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche dahingehend abgeändert, dass die innere Erschließungsstraße herausgenommen und die Verkehrsfläche entlang des Hagenbaches mit einem Umkehrplatz im Ausmaß von ~12,5m x 12,5m versehen wird. Der Begehungs-/Betreuungsstreifen entlang des Hagenbaches wird bis zum geplanten Umkehrplatz verlängert. Zugleich wird die Bauland Wohngebiet - Aufschließungszone 9 wieder als Bauland Wohngebiet gewidmet. Die geplanten Änderungen betreffen teilweise folgende Grundstücke Nr. 1040/2, 1037/4, 1039/2, 1037/5, 1031/61, KG Wördern. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). Die Straßen- und Baufluchtlinien werden an die geänderten öffentlichen Verkehrsflächen angepasst. Die Baufluchtlinien werden sinngemäß fortgeführt bzw. angepasst. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). 5.3 Oberkirchbacher Straße, KG Kirchbach In der Oberkirchbacherstraße wird im Abschnitt der Grundstücke Nr. 220/2 (Grdst.Nr. lt. DKM 2005) bis 254/2, KG Kirchbach, die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet an den Naturstand (Einfriedungen) und/oder an die aktuelle DKM angepasst (Ausnahme Grdst. Nr. 258/3). (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). Die Straßen- und Baufluchtlinien werden an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche angepasst. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). 5.4 Oberkirchbacher Straße / Am Waldrand, KG Kirchbach In der Oberkirchbacherstraße wird im Abschnitt der Grundstücke Nr. 249/3, 249/2 und 239/8 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet an die DKM angepasst werden. Weiters wird ein Teil des Grundstücks Nr. 239/2 von öffentliche Verkehrsfläche in Bauland Wohngebiet umgewidmet. Seite 12

13 Die Straßen- und Baufluchtlinien werden an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche angepasst. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). 5.5 Feldgasse, KG Hadersfeld Gemäß vorliegendem Lageplan bzw. Teilungsentwurf des Vermessers Dipl.-Ing. Pauler in der Feldgasse (KG Hadersfeld; siehe Beilage) wird eine Anpassung der Verkehrsflächenabgrenzung bzw. Straßenfluchtlinie durchgeführt. In diesem Zusammenhang erfolgt auf dem Grundstücken Nr. 111/1 und 18/1, eine geringfügige Anpassung an die DKM. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). Die Straßen- und Baufluchtlinien sollen an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche angepasst werden. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). 5.6 Hauptstraße, KG Hadersfeld In der KG Hadersfeld wird in der Hauptstraße im Abschnitt der Grundstücke Nr. 137 und 138/1 die Widmungsgrenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Bauland Wohngebiet teilweise an die aktuelle DKM angepasst. (Details siehe Plandarstellung- Entwurf). Die Straßen- und Baufluchtlinie wird an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche angepasst. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). 5.7 Josef-Strauch-Gasse, KG Greifenstein An der Kreuzung Josef-Strauch-Gasse/L118 entfällt beim Grundstück Nr. 11, KG Greifenstein, die geplante Straßenabschrägung. Die öffentliche Verkehrsfläche wird gemäß aktu- Seite 13

14 eller DKM und Naturstand (Einfriedung) festgelegt. (Details siehe Plandarstellung- Entwurf). Die Straßenfluchtlinie wird an die abgeänderte öffentliche Verkehrsfläche (DKM, Naturstand) angepasst. (Details siehe Plandarstellung-Entwurf). 6 Flächenbilanz Aufgrund der geplanten geringfügigen Abänderungen wird keine detaillierte Flächenbilanz erstellt. Beim Änderungspunkt 2 werden rd. 0,09 ha von Verkehrsfläche in Bauland umgewidmet. 7 Zusammenfassung Der der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, KG Greifenstein, KG Hadersfeld, KG Kirchbach und KG Wördern wird somit unter Hinweis auf die Grundlagenforschung wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen geändert (41. Änderung). Der der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern wird für die KG Greifenstein, KG Hadersfeld, KG Kirchbach und KG Wördern unter Hinweis auf die Grundlagenforschung wegen Anpassung an das geänderte örtliche Raumordnungsprogramm und wegen wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen geändert (44. Änderung). Wien, 19. Dezember 2012, SE/ga GZ G12146/F41/13 GZ G12147/F44/13 Dipl. Ing. Dr. L. Paula Anlage Lageplan Feldgasse, KG Hadersfeld, DI Pauler, Stand , (ohne Maßstab) Seite 14

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