Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer

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1 Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer

2 Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) (gemäß Tarifeinigung zw. TDL und dbb vom ) 1. Für wen gilt der Tarifvertrag? 2. Wie ist der Tarifvertrag aufgebaut? 3. Wer bekommt was? 4. Wer kann mich beraten? 5. Welche Fristen gibt es?

3 1. Für wen gilt der Tarifvertrag? Alle Lehrkräfte, die bereits am Beschäftigte waren, sind in den neuen Tarifvertrag übergeleitet worden. Dabei wurden die bisherige Eingruppierung, die erreichte Erfahrungsstufe sowie die Stufenlaufzeiten (nach 1. Änderungstarifvertrag vom ) unverändert übernommen. Alle Lehrkräfte, die ab dem neu eingestellt wurden, werden unmittelbar auf Grundlage des TV EntgO-L eingruppiert.

4 2. Wie ist der Tarifvertrag aufgebaut? Der Tarifvertrag gliedert sich in verschiedene Abschnitte: 1. Änderungen im Tarifvertrag der Länder (TV-L) zu den zur Eingruppierung und zu den Stufenlaufzeiten 2. Änderungen im Tarifvertrag zur Überleitung (TV-Ü) der Beschäftigten aus dem alten BAT in den TV-L 3. Entgeltordnung Lehrkräfte

5 2. Wie ist der Tarifvertrag aufgebaut? Die Entgeltordnung der Lehrkräfte ist in folgende Abschnitte aufgeteilt: 1. Erfüller,, 2. Nichterfüller ohne Vorbereitungsdienst, 3. Nichterfüller mit einem Masterabschluss (MA), ein Schulfach 4. Nichterfüller mit einem Bachelorabschluss (BA), ein Schulfach, 5. Nichterfüller mit anderen Qualifikationen

6 2. Wie ist der Tarifvertrag aufgebaut? Entgeltordnung der Lehrkräfte Vom Prinzip her ist die Entgeltordnung so aufgebaut, dass je mehr die Qualifikation von der einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft Erfüller abweicht, desto geringer ist die Eingruppierung.

7 3. Wer bekommt was? Erfüller (Gruppe 1) Die Bezugsgröße ist die Besoldungsgruppe eines entsprechenden Beamten: A 13 => E 13; A 14 => E 14, A 15 => E 15. Bei den Gruppen 2 5 Nichterfüller reduziert sich die Eingruppierung dann immer mehr. A 12 bisher mit E 11 bewertet; Angleichungszulage von 30 Euro brutto, nur auf Antrag.

8 3. Wer bekommt was? Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (Gruppe 2) aber ohne Vorbereitungsdienst erhalten mit zeitlicher Verzögerung im Aufstieg in den Erfahrungsstufen die gleiche Eingruppierung wie Erfüller

9 3. Wer bekommt was? Neue Stufenlaufzeiten gemäß 16 TV-L bei Erfüllern bleibt die Anrechnungszeit von 6 Monaten unverändert Bei Einstellung ab dem gelten für den besten Nichterfüller verlängerte Stufenlaufzeiten

10 3. Wer bekommt was? Lehrkräfte mit einem Master (Gruppe 3) werden jeweils eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert (A 13 -> E 12 und A 12 -> E 10 mit Angleichungszulage)

11 3. Wer bekommt was? Lehrkräfte mit einem Bachelorstudium (Gruppe 4) sind zwei Entgeltgruppen niedriger eingruppiert und haben keinen Anspruch auf eine Angleichungszulage.

12 3. Wer bekommt was? Lehrkräfte mit anderen Qualifikationen (Gruppe 5) sind den Entgeltgruppen 9 oder 10 zugeordnet.

13 3. Wer bekommt was? Nicht schulformbezogener Einsatz von Erfüllern und Nichterfüllern: Erfüller und beste Nichterfüller werden entsprechend ihrer Befähigung jedoch nicht höher als die Erfüller bzw. beste Nichterfüller, der Schulform/-stufe, an der sie beschäftigt sind, eingruppiert

14 4. Wer kann mich beraten? Da das Tarifwerk sehr kompliziert ist und es bei bestimmten Konstellationen auch zu Einbußen kommen kann, ist eine individuelle Beratung dringend erforderlich.

15 5. Welche Fristen gibt es? Frist für Anträge zur Höhergruppierung bzw. die Zahlung einer Entgeltgruppenzulage Frist für Anträge auf Angleichungszulage

16 6. Verschiedenes

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