Rechtsformen, Planung und Realisierung von Bürgerenergieanlagen
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- Karin Schuler
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1 Rechtsformen, Planung und Realisierung von Bürgerenergieanlagen Nico Storz, fesa Qualifizierungsworkshop Bürgerenergieanlagen, , Karlsruhe
2 Energiewende am Oberrhein der fesa e.v.
3 Bürger für die Energiewende der fesa e.v.
4
5 Die Ziele, 80% der Treibhausgase zu minimieren, werden bei derzeitigem Tempo 2180 erreicht Beschleunigung um Faktor 3 ist notwendig Anteile der CO2-Minderung an der nationalen CO2-Minderung (eigene Darstellung nach Länderarbeitskreis Energiebilanzen 2011)
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8 Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltfragen (WBGU) - März 2011
9 Die Energiegewinnung ist bereits heute eine zu wichtige Angelegenheit, um sie nur großen Konzernen zu überlassen. Johannes Remmel, Umwelt- und Landwirtschaftsminister NRW in: Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen, Energieagentur.NRW, 2011
10 Vorteile der Bürgerbeteiligung Hohe Akzeptanz der Bevölkerung Hohe Identifikation mit dem Projekt Öffentlichkeitswirksamkeit Bewusstseinsbildung für Energiefragen Ansporn zur Realisierung eigener Projekte Demokratisierung & Dezentralisierung der Energieversorgung Kommunale Wertschöpfung
11 Sitz der Betreiberge sellschaft 30% Verteilung der Gewerbesteuer eines Windparks Standortgemeinde 70%
12 Jahr der Installation Betriebsjahr Externer Investor Bürgerbeteiligung/ lokaler Investor Differenz (+ 25%) (+ 225%) Beispielrechnung kommunale Wertschöpfung 300 KW Solarstromanlage Anfang 2012 Mit und ohne lokaler Bürgerbeteiligung nach
13 Ich würde mein Geld auf die Sonne und die Solartechnik setzen. Was für eine Energiequelle! Ich hoffe, wir müssen nicht erst die Erschöpfung von Erdöl und Kohle abwarten, bevor wir das angehen Thomas Edison, 1931
14 Die richtige Rechtsform
15 Die richtige Rechtsform 8 Entscheidungskriterien 1) Gesetzliche Rahmenbedingungen (seit 1. Juni 2012: VermAnlG) 2) Investitionsvolumen und Finanzierung 3) Anzahl der beteiligten Personen 4) Akzeptanz des Projekts in der Bevölkerung 5) Haftung 6) Aufwand und Flexibilität 7) Grad der Professionalität 8) Langfristige Strategie
16 Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Vermögensanlageprospekt Seit 1. Juli 2005: Prospektpflicht mit BaFin-Prüfung für Bürgerbeteiligungsprojekte zeitlicher und finanzieller Mehraufwand kann die Rentabilität gefährden Strafen bis bei Nichteinhaltung Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) regelt Ausnahmen, z.b. Bagatellgrenzen (z.b. Anlagen unter 20 Anteilen) Genossenschaftsanteile Geschlossener Personenkreis Je nach Projekt ist deshalb die Auswahl des Betreibermodells und die richtige Dimensionierung des Projekts wichtig Vorab Bafin-Veröffentlichungen und VermAnlG genau anschauen!
17 Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung Pro Kopf Unbeschränkte Privathaftung Gering (keinenotarielle Beurkundung, kein Eintrag ins Handelsregister, Individuelle Vereinbarungen ersetzen gesetzliche Regelungen) Kreditbeschaffung einfach
18 Die richtige Rechtsform Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) Bis 2005 gängige Rechtsform für Bürgersolaranlagen Eignet sich heute noch vor allem bei kleineren Projekten, da: Prospektpflichtbefreit z.b. bei unter 20 zum Verkauf angebotenen Anteilen oder wenn diese insgesamt nicht übersteigen Weitere Befreiungen siehe VermAnlG Kann am Küchentisch gegründet werden Verträge sollten aber die Einzelheiten klären (z.b. für Streit-oder Todesfälle)
19 Bsp 1.: Solarinitiative Ludwigsburg Gründungsjahr: 2000 Anzahl der beteiligten Personen: 163 Beteiligungsform: Mitgliedschaft GbR Umgesetzte Projekte: 10 Gemeinschaftssolaranlagen mit einer Gesamtleistung von 370 kwp Investitionssumme: ,- Eigenkapitalanteil: ,-
20 Bsp. 2: RegioWasser GbR Reaktivierung einer Wasserkraftanlage im Freiburger Gewerbebach 8 Anteilseigner Treuhänderische Verwaltung wird von lokalem Solarverein übernommen
21 Alternative 1 GmbH & Co KG Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung Individuell regelbar Auf Höhe der Einlage begrenzt Hoch Kreditbeschaffung möglich
22 Die richtige Rechtsform GmbH & Co KG GmbH stellt als Komplementär die Geschäftsführung Komplementär ist Haftungsbeschränkt Flexible und einfache Entscheidungsfindung Professionelle Strukturen Kommanditisten beteiligen sich rein finanziell, ihr Mitspracherecht ist stark eingeschränkt Prospektpflicht identisch wie GbR Eignet sich insbesondere bei größeren Projekten
23 FreiamtWind und Sonne Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. Beteiligungs KG Gründungsjahr: 2000 Anzahl der beteiligten Personen: 193 Umgesetzte Projekte: 4 Windkraftwerke (7,9 MW Gesamtleistung), PV-Anlagen (400 KWp) Investitionssumme: 12 Mio Eigenkapitalanteil: 3,7 Mio
24 Solarpark Karlsruhe Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. KG Gründungsjahr: 2005, 2007, 2010 Anzahl der beteiligten Personen: 178, 150, 196 Beteiligungsform: Kommanditanteile zu je Umgesetzte Projekte: Solarpark I - III Investitionssumme: 4,1Mio., 2,3Mio. und 4,0 Mio. Eigenkapitalanteil: , und Bild: Katrin Storm
25 Einsparmaßnamen mit Bürgerbeteiligung: Eco-Watt Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. KG Jahr der Maßnahme: 1999 Realisiertes Projekt: Energiesparmaßnahmen und Photovoltaikanlage an der Staudinger Gesamtschule, Freiburg Investitionssumme: insg (100% Eigenkapital) Beteiligungsform: stille Beteiligung an der KG ab Euro (für Personen aus Umfeld der Schulen ab 500 Euro), Rendite 6 % p.a.
26 Alternative 2 Aktiengesellschaft Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand/Komplexität Mittelbeschaffung Nach Höhe der Einlage In Höhe der Einlage Sehr hoch Über Aktienanteile, Kreditbeschaffung möglich
27 Die richtige Rechtsform Aktiengesellschaft Eignet sich insbesondere, wenn zahlreiche große, komplexe Projekte im hohen Millionenbereich realisiert werden sollen Wirkungsgebiet und Beteiligung kann regional eingeschränkt werden Bsp.: Solarcomplex AG (Region Hegau) Green City Energy AG (München/international)
28 Alternative 3 Genossenschaft Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung idr. Pro Kopf Nachschusspflichtkann ausgeschlossen werden (-> keine Privathaftung) Hoch Genossenschaftsanteile, Nachrangdarlehen, Kreditbeschaffung möglich
29 Die richtige Rechtsform Genossenschaft Hohes Maß an Eigenleistung/Ehrenamt möglich (und nötig) Hohe Bürgerbeteiligung, gleichberechtigte Teilhabe Sehr demokratische Rechtsform Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung Nicht Prospektpflichtig (VermAnlG 2 Abs. 1 & 6 ) Bei starker Konkurrenz: Professionelle Unterstützung hinzuziehen (z.b. Windparks) Eignet sich insbesondere bei langfristiger Strategie und wenn mehrere Projekte realisiert werden sollen, aber auch für Einkaufsgemeinschaften, Netzbetrieb, Stromtrassen, Nahwärmenetze...
30 Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eg Rechtsform Betreibergesellschaft: eg Gründungsjahr: 2010 Anzahl der beteiligten Personen: 365 Beteiligungsform: mindestens 20 Anteile à 125 Euro Umgesetztes Projekt: Bürgerwindrad mit einer Nennleistung von 2000 kw Investitionssumme: 3,6 Mio Eigenkapitalanteil: 80% Bild: EG Ingersheim und Umgebung eg
31 Ich finde, der Gedanke der Erneuerbaren Energien ruft geradezu nach Genossenschaften. Man wundert sich, dass noch nicht mehr Leute darauf gekommen sind. Angela Merkel zum Internationalen Jahr der Genossenschaften Deutscher Bundestag,
32 Die richtige Rechtsform Weitere Möglichkeiten Stiftung (z.b. Ökologisch-Soziale Stiftung Zschadraß) Verein (z.b. Solidarenergie e.v.) Bruchteilsgemeinschaft(Herrenberg, fesa e.v. Freiburg) Kommanditgesellschaft Fonds (z.b. Der Erneuerbare) Für Kommunen: Anstalt öffentlichen Rechts (z.b. AöRSolarpark Börrstadt) Häufig kommen Mischformen vor Je nach Ausgestaltung steht die finanzielle Rendite oder die Mitbestimmung im Vordergrund
33 Nützliches BaFinJournal, Ausgabe Mai 2009, S.4 (PDF) Vermögensanlagegestz (VermAnlG) Wissensdatenbank Energieagentur NRW: Klimaschutz mit Bürgerbeteiligung BWE: Windenergie in Bürgerhand Windcomm: Leitfaden Bürgerwindpark Mehr Wertschöpfung für die Region Umweltministerium BW: Bürger machen Strom: Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen (comingsoon)
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nico Storz Fesa e.v. Gerberau Freiburg storz@fesa.de Alle rechtlichen Angaben in dieser Präsentation sind ohne Garantie, eine individuelle Beratung mit einem Experten ist unumgänglich
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