3 Registratur und Archiv

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3 Registratur und Archiv"

Transkript

1 3 Registratur und Archiv 3.1 Begriffe und Definitionen Pfarr-Registratur Das gesamte Schriftgut, das das Pfarramt bei Erfüllung seiner Aufgaben produziert, wird als Pfarr-Registratur bezeichnet. Hierzu gehören: Kirchenrechnungen Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der Pfarrgemeinde nach Jahrgängen) mit Belegen (die meist als eigene Serie abgeheftet werden). Karten und Pläne (vor allem Bauzeichnungen) Amtsbücher vorgebundene Bücher, in die von Amts wegen handschriftliche Eintragungen gemacht werden; z.b.: Tauf-, Heirats-, Sterbe-, Erstkommunion- und Firmungsbücher; Protokollbuch des Pfarrverwaltungsrats; Messintentionen; u.a. Sachakten häufig auch Korrespondenz oder Schriftverkehr genannt. Zusammenstellungen von eingehenden Schreiben und Kopien der ausgehenden (Ablage meistens in Stehordnern oder Hängemappen) Pfarrarchiv Das vom Pfarramt produzierte Schriftgut, das für die laufenden Geschäfte nicht mehr gebraucht und von der Registratur abgesondert wird, ist das Pfarrarchiv. Kapitel 3 Registratur und Archiv 1

2 3.2 Aktenführung mit Hilfe des Aktenplans Der Aktenplan für Pfarr-Registraturen im Bistum Mainz v Geltung Der Aktenplan (AP) von 1972 gilt seit verpflichtend für alle Sachakten sämtlicher Pfarrämter im Bistum Mainz. Eine aktualisierte Fassung ist in Bearbeitung und wird im Laufe des Jahres 2014 in Kraft gesetzt werden. - Zweck bistumseinheitliche Ablage für alle Pfarreien. - Aufbau Der Aktenplan gliedert den abzulegenden Schriftwechsel nach inhaltlichen Gesichtspunkten (Sachbetreffe) in Hauptgruppen, Obergruppen und Untergruppen. Er verwendet dementsprechend dreistellige Zahlen: Die erste der drei Ziffern bezeichnet die Hauptgruppe, die zweite die Obergruppe und die dritte die Untergruppe. Eine weitere Untergliederung auf vier- oder mehrstellige Aktenzeichen ist möglich. Beispiele: Anstellungsvertrag Küster: Hauptgruppe 1 (Personalia und Räte), Obergruppe 12 (Laienangestellte), Untergruppe 120 (Küster) Brautexamensniederschriften (Ehevorbereitungsprotokolle): Hauptgruppe 3 (Sakramente und Gottesdienst), Obergruppe 37 (Ehe), Untergruppe 372 (Brautexamina mit allen Unterlagen) Vertrag über Außenanstrich des Pfarrhauses: Hauptgruppe 9 (Bauangelegenheiten), Obergruppe 92 (Pfarrhaus), Untergruppe 922 (Außenrenovierung) Aktenablage nach Aktenplan Bei nach Aktenplan geordneter Registratur Jeder abzulegende Vorgang, bzw. jedes Schriftstück muss dem passenden dreistelligen Aktenzeichen zugeordnet werden. Für das Aufsuchen des passenden Aktenzeichens empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: - Erste Orientierung anhand der Gliederungsübersicht (AP S. 10 ff.) 2 Kapitel 3 Registratur und Archiv

3 - Weitere Orientierung anhand des alphabetischen Stichwortverzeichnisses (AP S. 54 ff.) - Falls der gesuchte Betreff im Aktenplan nicht aufgeführt ist, muss er ergänzt werden. Jede Ergänzung muss in der Gliederungsübersicht (hinter dem jeweiligen Aktenzeichen) und im alphabetischen. Stichwortverzeichnis (blaue Seiten) eingetragen werden. Ergänzungen: Es gibt zwei Möglichkeiten des Ergänzens: - Einfügung an einer freien Position (z.b. 043 für Korrespondenz mit dem Dom- und Diözesanarchiv Mainz) - weitere Untergliederung (eines 3-stelligen Aktenzeichens in ein 4-stelliges; z.b.: 0420 für Korrespondenz mit dem Dom- und Diözesanarchiv Mainz) Neuanlage einer Registratur nach Aktenplan Für den Fall, dass die Ablage einer Pfarrei noch nicht nach dem Aktenplan organisiert ist, muss sie neu angelegt werden. Dafür empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: - Für jede Hauptgruppe wird ein Stehordner angelegt. Das Rückenschild wird (mit Bleistift) nur mit der Ziffer der Hauptgruppe (= einstelliges Aktenzeichen) und dem Anfangsdatum beschriftet. Beispiel: Für jeden abzuheftenden Vorgang wird das passende dreistellige Aktenzeichen aufgesucht. - Der Vorgang wird in dem Stehordner abgeheftet, auf dessen Rückenschild die passende Hauptgruppe angegeben ist. - Vor den Vorgang wird ein Registerblatt (meist farbig und leicht kartoniert) abgeheftet, auf dem das gesamte (= dreistellige Aktenzeichen) einzutragen ist. Der Aktenbestand wächst auf diese Weise allmählich nach der Ordnung des Aktenplans an Umsetzung des Aktenplans im PC Das System des Aktenplans von 1972 lässt sich auch im PC umsetzen. Dazu wird das jeweilige Dokument unter Aktenzeichen (statt unter Schlagwort) abgespeichert. (Zur besseren Orientierung kann ein Schlagwort hinter dem jeweiligen Aktenzeichen zusätzlich angegeben werden.) Fallen zum selben Betreff mehrere Dokumente an, so können sie durch zusätzliche Eingaben beim Abspeichern unterschieden werden. (Möglich ist bspw. Eingabe des Tagesdatums, fortlaufende Nummerierung innerhalb des Kalenderjahres o.ä.). Kapitel 3 Registratur und Archiv 3

4 Beispiel für elektronische Ablage Eine Pfarrei schafft neue Glocken an; das Pfarramt schreibt in dieser Angelegenheit am 31. März, am 12. April und am 11. Mai 2001 jeweils einen Brief. Diese Schreiben können folgendermaßen abgespeichert werden: 846 Glocken Glocken Glocken oder 846 Glocken Glocken Glocken Kapitel 3 Registratur und Archiv

5 3.3 Pfarrarchiv Alle für die Schriftgutverwaltung relevanten rechtlichen Bestimmungen sind abgedruckt in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive; Schreiben vom Anhang: Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers. Stand: , Bonn 1998 (Arbeitshilfe 142) Wert und Bedeutung - juristisch: Das Pfarrarchiv dient der Rechtssicherung. Das Pfarramt muss über alle Rechte der Pfarrgemeinde jederzeit Beweis führen können durch Vorlage des entsprechenden Schriftstückes. - administrativ: Das Pfarrarchiv dient der Stetigkeit des Verwaltungshandelns. Aktuelle Entscheidungen müssen an früheren orientiert werden. - religiös, volkskundlich, historisch und heimatkundlich: Das Pfarrarchiv dokumentiert die Geschichte der jeweiligen Pfarrei. Es hat darüber hinaus überörtliche Bedeutung, u.a. als Quelle für die allgemeine Kirchen-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte Erhaltung Jede Pfarrgemeinde ist verpflichtet, ihre schriftliche Überlieferung zu erhalten und einen geeigneten Archivraum einzurichten. Verantwortlich ist der Pfarrer im Zusammenwirken mit dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde. Rechtsgrundlagen: - Can. 535, 4 Codex Juris Canonici. - Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche 3, in: KA 130/1988, Nr. 169, S Eine aktualisierte Fassung ist in Bearbeitung und wird im Laufe des Jahres 2014 in Kraft gesetzt werden Nutzung durch Familienforscher/innen und Erbenermittler/innen Die Nutzung ist geregelt durch die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Tauf-, Trau- und Sterbebücher der Pfarreien (KA 126 /1984, Ziff. 190, S. 74 f.). Danach gilt: Soweit staatliche Personenstandsurkunden existieren, sollen die Anfragenden an die Standesämter verwiesen werden. (In Rheinland-Pfalz existieren standesamtliche Unterlagen seit 1798, in Hessen seit 1876.) Kapitel 3 Registratur und Archiv 5

6 Kirchenbücher dürfen nur in den Diensträumen des Pfarramtes und unter Aufsicht eingesehen werden. Gebühren Gebühren sind nur von Familienforschern und Erbenermittlern zu erheben, nicht von Historikern und Heimatforschern. Bei Einsicht der Kirchenbücher durch den Anfragenden selbst 2,50 je angefangene Stunde, bei Aufsuchen von Einträgen durch das Pfarramt 7,50 je angefangene Stunde. Zur Entlastung der Pfarrämter können Kirchenbücher als Dauerleihgabe an das Dom- und Diözesanarchiv Mainz abgegeben werden. Fotokopien dürfen nicht hergestellt werden. (Ausnahme: Elenchen, vgl. 3.4) durch Historiker/innen, Heimatforscher/innen u.a Die Nutzung des übrigen Pfarrarchivs ist geregelt durch die Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche KA 130 /1988, Ziff. 169, S. 123 f. Danach gilt : Voraussetzung für eine Nutzung ist u.a., dass der Bestand geordnet und der Daten- bzw. Persönlichkeitsschutz gewährleistet ist ( 7, 8). In Zweifelsfällen Kontakt mit dem Dom- und Diözesanarchiv Mainz aufnehmen. 6 Kapitel 3 Registratur und Archiv

7 3.4 Exkurs: Elenchen Elenchen sind Zweitschriften aller Tauf-, Heirats- und Sterbeeintragungen eines Jahres. (Der Begriff elenchus stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Verzeichnis.) Sie sind zu Beginn des folgenden Jahres direkt an das Bischöfliche Ordinariat, Dom- und Diözesanarchiv, Mainz, Postfach 1560 einzusenden. (KA 136 /1994, Ziff. 12, S. 10). Sie dürfen auch als Fotokopien aus den Kirchenbüchern hergestellt werden. Sie müssen unbedingt beglaubigt sein (durch Unterschrift des Pfarrers und Stempel der Pfarrgemeinde) und auf dauerhaft haltbares Papier (kein Recycling-Papier) aufgenommen werden. Metall und Kunststoff dürfen in keiner Form verwendet werden (Büroklammern, Tucker, Tesafilm, Kleber etc. (KA 133 /1991, Ziff. 11, S. 5). Die Elenchen sind in die dafür vorgesehenen Deckblätter einzulegen (vgl. 12 Formulare Nr. 5, 10, 18 und 19) Kapitel 3 Registratur und Archiv 7

8 3.5 Fachliche Hilfe durch das Dom- und Diözesanarchiv Mainz (DDAMZ) Alle Pfarrämter können für die gesamte Schriftgutverwaltung jederzeit die fachliche Hilfe des DDAMZ in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen muss das DDAMZ eingeschaltet werden. Im Bedarfsfall besucht ein/e Mitarbeiter/in des DDAMZ die Pfarrei. Das DDAMZ ist Ansprechpartner u.a. für Fragen - zum Aktenplan (insbes. bei Neueinrichtung einer bisher nicht nach Aktenplan geführten Registratur) - zum Papier- und Schreibmitteleinsatz im Pfarrbüro - zu den Elenchen - zur Benutzung von Kirchenbüchern durch Ahnenforscher/innen und sog. Erbenermittler/innen - zur Führung der Pfarrchronik - zur Benutzung des Pfarrarchivs durch Historiker/innen, Heimatforscher/innen u.a. - zur Restaurierung von Archivalien (z.b. Kirchenbüchern) - zu Schriftgutübernahmen vom Pfarrbüro ins Pfarrarchiv (technisch-organisatorische Durchführung etc.) Das DDAMZ muss beteiligt und deshalb so früh wie möglich informiert werden: - wenn Akten oder sonstige Unterlagen vernichtet werden sollen (Auch nach Ablauf sogenannter Aufbewahrungsfristen können Unterlagen aus anderen Gründen durchaus archivwürdig sein.) Die Entscheidung hierüber trifft das DDAMZ im Einvernehmen mit dem jeweiligen Pfarramt; - wenn Baumaßnahmen anstehen, von denen Pfarrbüro oder Pfarrarchiv betroffen sind; - wenn ein neuer Archivraum bezogen werden soll (das DDAMZ prüft die archivtechnische Eignung des vorgesehenen Raumes und berät auch im Hinblick auf Einrichtung, Art der Ablage, Verpackung der Archivalien etc.); - wenn das Pfarrarchiv geordnet und verzeichnet werden soll (dafür werden ehrenamtliche Pfarrarchivpfleger vom DDAMZ vor Ort individuell eingewiesen). - bei allen sonstigen Veränderungen am Bestand und seiner Unterbringung (z.b. Wassereinbruch im Archivraum o.ä.) Für jede Vernichtung pfarramtlicher Unterlagen ist die vorherige Zustimmung des DDAMZ einzuholen (vgl. S. 2 des AP v Ansprechpartner ist das Dom- und Diözesanarchiv Heringsbrunnengasse Mainz Tel.: 06131/ ddamz@bistum-mainz.de 8 Kapitel 3 Registratur und Archiv

DOKUMENTATIONSAUFGABEN DER PFARRE. Pfarrarchiv, Pfarrchronik

DOKUMENTATIONSAUFGABEN DER PFARRE. Pfarrarchiv, Pfarrchronik DOKUMENTATIONSAUFGABEN DER PFARRE Pfarrarchiv, Pfarrchronik zusammengestellt von der Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchivare/innen Österreichs 2001 1 Die in den Archiven enthaltene Dokumentation ist

Mehr

Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für das Erzbistum Paderborn KDO für den pfarramtlichen Bereich

Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für das Erzbistum Paderborn KDO für den pfarramtlichen Bereich Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für das Erzbistum Paderborn KDO für den pfarramtlichen Bereich Um eine einheitliche Anwendung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz

Mehr

für Kirchgemeinden und Pfarreien Edi Wigger, Synodalverwalter, römisch-katholische Landeskirche Luzern

für Kirchgemeinden und Pfarreien Edi Wigger, Synodalverwalter, römisch-katholische Landeskirche Luzern Archivkurs für Leitung: Heidi Blaser, lic.phil., kirchlicher Archivdienst, Staatsarchiv Luzern Mitwirkende: Edi Wigger, Synodalverwalter, römisch-katholische Landeskirche Luzern Trudi Bättig, Leiterin

Mehr

Feststellungs-/ Übernahme-/ Übergabeprotokoll!

Feststellungs-/ Übernahme-/ Übergabeprotokoll! Verteiler: 1. Kirchengemeinde 2. Superintendentur 3. Ev. Landeskirchenarchiv 4. Kreiskirchlicher Archivpfleger/rin Feststellungs-/ Übernahme-/ Übergabeprotokoll Am heutigen Tage erschienen in der Evangelischen

Mehr

932. Ordnung für die Archivpflege in der Württ. Evang. Landeskirche

932. Ordnung für die Archivpflege in der Württ. Evang. Landeskirche Archivpflegeordnung 932 932. Ordnung für die Archivpflege in der Württ. Evang. Landeskirche Erlaß des Oberkirchenrats vom 11. Januar 1960 (Abl. 39 S. 12) 1. Das Archivgut, das bei den Dekanat- und Pfarrämtern

Mehr

1. Einführung in die Schriftgutverwaltung

1. Einführung in die Schriftgutverwaltung 1. Einführung in die Schriftgutverwaltung 2 Schriftgutverwaltung Schriftgut sind alle aus der Geschäftstätigkeit erwachsenen amtlichen Unterlagen, unabhängig von dem Material, auf dem Aufzeichnung erfolgt.

Mehr

1 Rechtliche Stellung und Leitung. Archivordnung. der Senat der Hochschule Magdeburg-Stendal. vom

1 Rechtliche Stellung und Leitung. Archivordnung. der Senat der Hochschule Magdeburg-Stendal. vom Archivordnung der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) vom 10.11.2010 Auf der Grundlage des Landesarchivgesetzes Sachsen-Anhalt (ArchG-LSA) vom 28.06.1995, veröffentlicht in GVBl. LSA Nr. 22/1995 vom 04.07.1995,

Mehr

Archivsatzung der Mittelstadt St. Ingbert

Archivsatzung der Mittelstadt St. Ingbert Archivsatzung der Mittelstadt St. Ingbert Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Stellung des Stadtarchivs... 3 2 Beteiligung des Archivs... 4 3 Aussonderung von Unterlagen... 4 4 Vernichtung... 5 5 Benutzung

Mehr

Arbeitsgruppe 1: Praktische Probleme der archivischen Zuständigkeit: Personenstandsunterlagen

Arbeitsgruppe 1: Praktische Probleme der archivischen Zuständigkeit: Personenstandsunterlagen Brandenburgischer Archivtag 2008 Arbeitsgruppe 1: Praktische Probleme der archivischen Zuständigkeit: Personenstandsunterlagen Die Reform des Personenstandsrechtes durch das Personenstandsrechtsreformgesetz

Mehr

Dienstanweisung für die in der Archivpflege ehrenamtlich Tätigen (Archivpfleger und Archivpflegerinnen)

Dienstanweisung für die in der Archivpflege ehrenamtlich Tätigen (Archivpfleger und Archivpflegerinnen) Dienstanweisung Archivpflege DA Archivpfl 90-3 Dienstanweisung für die in der Archivpflege ehrenamtlich Tätigen (Archivpfleger und Archivpflegerinnen) Vom 15. Januar 1992 KABl. 1992, S. 54 Zur Ausführung

Mehr

Der Schatz im Pfarrhof Bedeutung, Pflege und Nutzung von Pfarrarchiven

Der Schatz im Pfarrhof Bedeutung, Pflege und Nutzung von Pfarrarchiven Archiv des Erzbistums München und Freising Dr. Christopher Sterzenbach Rechtliche Grundlagen: 1. Kirchenrecht (CIC) Can. 535 4: - Jede Pfarrei muss ein Archiv führen: In jeder Pfarrei muß eine Urkundensammlung,

Mehr

Anordnung über die Sicherung und Nutzung des Bischöflichen Archivs Chur (BAC)

Anordnung über die Sicherung und Nutzung des Bischöflichen Archivs Chur (BAC) Anordnung über die Sicherung und Nutzung des Bischöflichen Archivs Chur (BAC) Grundsätzliches Art. 1 Die katholische Kirche ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig. Sie regelt auch ihr Archivwesen

Mehr

Anordnung des Oberkirchenrates betr. Übergabeverhandlungen bei der Übernahme eines Pfarramtes

Anordnung des Oberkirchenrates betr. Übergabeverhandlungen bei der Übernahme eines Pfarramtes Pfarramtsübergabe AOÜbergabe 9.020 Anordnung des Oberkirchenrates betr. Übergabeverhandlungen bei der Übernahme eines Pfarramtes Vom 15. April 1947 (GVBl. 13. Band, S. 59) Feststellungen bei Kirchenvisitationen

Mehr

Ordnung. über die Verwaltung, Aufbewahrung, Aussonderung und Kassation von Schriftgut der Kirchgemeinden (Schriftgut- und Kassationsordnung)

Ordnung. über die Verwaltung, Aufbewahrung, Aussonderung und Kassation von Schriftgut der Kirchgemeinden (Schriftgut- und Kassationsordnung) Ordnung über die Verwaltung, Aufbewahrung, Aussonderung und Kassation von Schriftgut der Kirchgemeinden (Schriftgut- und Kassationsordnung) Vom 27. Oktober 2015 (ABl. 2015 S. A 262) Inhaltsübersicht *

Mehr

Rätetag. 24. Januar Errichtung der zentralen Pfarrbüros - aktueller Stand -

Rätetag. 24. Januar Errichtung der zentralen Pfarrbüros - aktueller Stand - Rätetag 24. Januar 2015 Errichtung der zentralen Pfarrbüros - aktueller Stand - Standards für die zentralen Pfarrbüros In den zentralen Pfarrbüros werden die seelsorgerlichen sowie administrativen Aktivitäten

Mehr

Aktenplanrevision. im BMELV. Workshop Der Aktenplan - Rückgrat der elektronischen Aktenführung am im Bundesarchiv in Koblenz

Aktenplanrevision. im BMELV. Workshop Der Aktenplan - Rückgrat der elektronischen Aktenführung am im Bundesarchiv in Koblenz Aktenplanrevision im BMELV Workshop Der Aktenplan - Rückgrat der elektronischen Aktenführung am 09.05.2007 im Bundesarchiv in Koblenz Vortrag: Hr. Kluger (124) Gründe die zur Aktenplanrevision im BMELV

Mehr

Archivgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Archivgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Archivgesetz Archiv-G 630 Archivgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 26. April 1997 KABl. S. 177 Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 26. April 1997

Mehr

Merkblatt Familienforschung

Merkblatt Familienforschung Merkblatt Familienforschung Das Vorgehen: Allgemeines Die Erforschung einer Familie beginnt bei den jüngsten Mitgliedern. Soweit zurück wie möglich werden Auskünfte bei den Familienmitgliedern sowie beim

Mehr

VwV Registraturordnung

VwV Registraturordnung Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus,

Mehr

Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda

Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbGKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07, [Nr. 19], S.286), in Verbindung mit den 1, 2, 4,

Mehr

Glossar. Kanton St.Gallen Departement des Innern. Amt für Kultur Staatsarchiv St.Gallen

Glossar. Kanton St.Gallen Departement des Innern. Amt für Kultur Staatsarchiv St.Gallen Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Kultur Staatsarchiv St.Gallen Glossar Dieses Glossar richtet sich an die Aktenbildner des Kantons St.Gallen. Es dient der Definition und Klärung von wichtigen

Mehr

Vom 22. Dezember 2005

Vom 22. Dezember 2005 Gemeinsame Anordnung der Ministerien über die Verwaltung des Schriftguts der Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes (AnO Schriftgut) Vom 22. Dezember 2005 Az.: 1-0211.4/95 (IM),

Mehr

Gestützt auf 87 der Kirchenordnung vom 20. Februar ) wird folgende Verordnung Pfarramtliche Bücher und Protokolle der Kirchgemeinde

Gestützt auf 87 der Kirchenordnung vom 20. Februar ) wird folgende Verordnung Pfarramtliche Bücher und Protokolle der Kirchgemeinde 87.26 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Führung der pfarramtlichen Register und die Einrichtung und Verwaltung der Pfarrarchive in den Kirchgemeinden vom 6. Februar

Mehr

Begriffe der Informationsverwaltung

Begriffe der Informationsverwaltung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: April 2016 Ablieferung Übergabe der als archivwürdig bewerteten Unterlagen ans Staatsarchiv zur

Mehr

Merkblatt Schriftgutverwaltung

Merkblatt Schriftgutverwaltung Merkblatt Schriftgutverwaltung August 2003 Staatsarchiv des Kantons Zürich Winterthurerstrasse 170 8057 Zürich Merkblatt Schriftgutverwaltung Definition Unter Schriftgutverwaltung wird das Ordnen, Aufbewahren,

Mehr

Vorwort zum Aktenplan für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt

Vorwort zum Aktenplan für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt Vorwort zum Aktenplan für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt 1. Anwendungsbereiche Der Aktenplan gilt für Dienststellen der Landesverwaltung, für die er durch Erlass eingeführt ist. 2. Aufbau 2.1 Gliederung

Mehr

Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung

Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung Die bisher geltende Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) war (in den westdeutschen Diözesen)

Mehr

Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung

Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung Die bisher geltende Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) war (in den westdeutschen Diözesen)

Mehr

Gestützt auf 87 der Kirchenordnung vom 20. Februar ) wird folgende Verordnung erlassen:

Gestützt auf 87 der Kirchenordnung vom 20. Februar ) wird folgende Verordnung erlassen: 187.261 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Führung der pfarramtlichen Register und die Einrichtung und Verwaltung der Pfarrarchive in den Kirchgemeinden vom 6. Februar

Mehr

Anforderungen des Bundesarchivs an die Aussonderung elektronischer Akten

Anforderungen des Bundesarchivs an die Aussonderung elektronischer Akten Anforderungen des Bundesarchivs an die Aussonderung elektronischer Akten Dr. Andrea Hänger Bundesarchiv Aussonderung Aussonderung: Verlagerung von abschließend bearbeitetem Schriftgut Zurücklegen von der

Mehr

Registraturordnung der staatlichen Schulämter (RegO StSchÄ)

Registraturordnung der staatlichen Schulämter (RegO StSchÄ) Registraturordnung der staatlichen Schulämter (RegO StSchÄ) 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Zweck und Gegenstand Die Registraturordnung regelt die hausinterne Schriftgutverwaltung und ergänzt sowie konkretisiert

Mehr

Gesetz über Aktenführung und Archivierung

Gesetz über Aktenführung und Archivierung Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 47. Gesetz über Aktenführung und Archivierung vom 9. April 0 (Stand. Juli 0) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 0. August

Mehr

Bemerkungen. Checkliste für das Neuerstellen oder Überarbeiten von Aktenplänen

Bemerkungen. Checkliste für das Neuerstellen oder Überarbeiten von Aktenplänen Koblenz, den 23. Mai 2007 Checkliste für das Neuerstellen oder Überarbeiten von Bestandsaufnahme Verwaltungskultur Grundlagen schaffen: Ist der Geschäftsgang bekannt und wird er eingehalten? Traditionen

Mehr

Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz)

Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) 6 Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom. Mai 006 (Stand. Januar 0) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz bezweckt die Nachvollziehbarkeit

Mehr

zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Landeshauptarchiv Koblenz, vertreten durch die Leiterin

zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Landeshauptarchiv Koblenz, vertreten durch die Leiterin V E R T R A G zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Landeshauptarchiv Koblenz, vertreten durch die Leiterin u n d der kommunalen Gebietskörperschaft

Mehr

Anordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim

Anordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim Anordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim Die Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit

Mehr

Vom 7. Juli Az.: /95 (IM) -

Vom 7. Juli Az.: /95 (IM) - Gemeinsame Anordnung der Ministerien über die Verwaltung des Schriftguts der Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes (AnO Schriftgut) Vom 7. Juli 2016 - Az.: 1-0211.4/95 (IM) - INHALTSÜBERSICHT

Mehr

Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Aufbewahrungsfristen

Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Aufbewahrungsfristen S e i t e 1 Bausteine für nachhaltiges Informationsmanagement in der Landesverwaltung NRW (II) Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Aufbewahrungsfristen (Juni 2012 Version 1.0) Inhalt: I. Rechtsgrundlagen

Mehr

Aktenordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Stand:

Aktenordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Stand: Aktenordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Stand: 17.9.2003 1. Grundsätze 2. Schriftgutverwaltung 2.1 Konventionelle Akten (Papier) 2.2 Elektronische Dokumente 3. Aufbewahrungsfristen 4. Aktenplan

Mehr

Reglement Gemeinde-Archiv. vom 27. September 2000

Reglement Gemeinde-Archiv. vom 27. September 2000 Reglement Gemeinde-Archiv vom 27. September 2000 1.05 / Stand 1. Oktober 2000 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen... 3 Artikel 1 Rechtsgrundlage... 3 Artikel 2 Umfang... 3 Artikel 3 Archivgut/Archivverzeichnis...

Mehr

A r c h i v o r d n u n g

A r c h i v o r d n u n g A r c h i v o r d n u n g für das Archiv der Gemeinde Kirchhundem I. Aufgaben und Organisation 1. Archivdefinition 2. Archivaufgaben 2.1 Aufnahme von Schriftgut aus der Verwaltung 2.2 Verzeichnung des

Mehr

Bekanntmachung der IMO- Entschließung A.959(23) der Vollversammlung

Bekanntmachung der IMO- Entschließung A.959(23) der Vollversammlung Nr. 148 Bekanntmachung der IMO- Entschließung A.959(23) der Vollversammlung angenommen am 05. Dezember 2003 über das Format und die Richtlinien zur Führung der lückenlosen Stammdatendokumentation Bonn,

Mehr

EHE: ABC FÜR DIE EHEVORBEREITUNG

EHE: ABC FÜR DIE EHEVORBEREITUNG BISTUM BASEL Offizialat EHE: ABC FÜR DIE EHEVORBEREITUNG Ausserordentliche Trauvollmacht Beiblatt für das Eingehen einer bekenntnisverschiedenen Ehe Bekenntnisverschiedene Ehe Delegation Dispensdekret

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 4 Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO):

Verpflichtungserklärung nach 4 Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO): Verpflichtungserklärung nach 4 Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO): 1. die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) des Erzbistums Köln vom 25.11.2014 (Amtsblatt des Erzbistums Köln

Mehr

Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung - KAO)

Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung - KAO) Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung - KAO) In Kraft gesetzt: Amtsblatt 6, April 2014 Präambel Die römisch-katholische Kirche ordnet und

Mehr

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4

Mehr

3.2 Unterschriftsbevollmächtigungen (Bestimmungen und Formulare)

3.2 Unterschriftsbevollmächtigungen (Bestimmungen und Formulare) 3.2 Unterschriftsbevollmächtigungen (Bestimmungen und Formulare) Unterschriftsbevollmächtigung durch den Pfarrer für Auszüge aus den Kirchenbüchern Folgendes Blatt: Formular (Kopiervorlage) Unterschriftsbevollmächtigung

Mehr

Vermögensverwaltung in den 70 neuen Pfarreien

Vermögensverwaltung in den 70 neuen Pfarreien Vermögensverwaltung in den 70 neuen Pfarreien Vorbemerkungen 1. Was ist die Kirche? Wer sind wir? Die Gemeinschaft der Gläubigen unterwegs zum Reich Gottes. 2. Welchen Zweck hat das Kirchenvermögen? Die

Mehr

Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt

Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt Der Kirchenvorstand 1 Geltung Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen aus dem Pfarrer, amtlichen Mitgliedern und gewählten

Mehr

Akten ins Archiv! Wie geht das? Was ist zu tun? Info 2. Hauptarchiv der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Akten ins Archiv! Wie geht das? Was ist zu tun? Info 2. Hauptarchiv der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel Akten ins Archiv! Wie geht das? Was ist zu tun? Info 2 Hauptarchiv der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel Um was geht s? Jeden Tag entstehen in den Stiftungen Bethel, Sarepta und Nazareth schriftliche

Mehr

Ortsgesetz über die Archivbenutzungsgebühren der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Gelenau

Ortsgesetz über die Archivbenutzungsgebühren der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Gelenau Ortsgesetz über die Archivbenutzungsgebühren der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Gelenau vom 26. Juli 2013 veröffentlicht im Amtsblatt Gelenau November 2013, Ausgabetag 28. Oktober 2013 Der Kirchenvorstand

Mehr

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke Wie können wir zeitsparend Akten archivieren? Jahr für Jahr das gleiche Ritual. Regale ausräumen, damit die neuen Papier- Dokumente gleich ihren richtigen Platz bekommen. Die Fachböden feucht auswischen.

Mehr

Umgang mit elektronischem Schriftverkehr in Sportvereinen und Sportverbänden

Umgang mit elektronischem Schriftverkehr in Sportvereinen und Sportverbänden Umgang mit elektronischem Schriftverkehr in Sportvereinen und Sportverbänden Landessportbund Hessen, AK Sport und Geschichte Dr. Anke Stößer 11. Mai 2017 Umgang mit elektronischem Schriftverkehr Zentrale

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Vernichtung von Papierakten Weisung der Finanzdirektion über die elektronische Erfassung und sowie die Vernichtung von Papierakten (ab Steuerperiode

Mehr

Merkblatt Überlieferungsbildung und Bewertung

Merkblatt Überlieferungsbildung und Bewertung Merkblatt Überlieferungsbildung und Bewertung August 2003 Staatsarchiv des Kantons Zürich Winterthurerstrasse 170 8057 Zürich Merkblatt Überlieferungsbildung und Bewertung Definition Unter Überlieferungsbildung

Mehr

Ordnung über die Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Dokumenten der Hochschule Rhein-Waal (Aufbewahrungsordnung)

Ordnung über die Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Dokumenten der Hochschule Rhein-Waal (Aufbewahrungsordnung) Ordnung über die Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Dokumenten der Hochschule Rhein-Waal (Aufbewahrungsordnung) vom 22.06.2016 Aufgrund des 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die

Mehr

DAS ARMEEARCHIV. Denken und Handeln der Truppe für die Nachwelt erhalten.

DAS ARMEEARCHIV. Denken und Handeln der Truppe für die Nachwelt erhalten. DAS ARMEEARCHIV Denken und Handeln der Truppe für die Nachwelt erhalten. SPUREN FÜR DIE NACHWELT HINTERLASSEN Das Archiv ist das Gedächtnis einer Organisation. Es leistet einen Beitrag zur Rechtssicherheit,

Mehr

12. Treffpunkt Kirchenmusik

12. Treffpunkt Kirchenmusik 12. Treffpunkt Kirchenmusik Samstag, 05. März 2016 Bildungshaus Maria Rosenberg Buchhaltung für Einrichtungen der Kirchengemeinden oder Das liebe Geld Themenbereiche: - Begriffsbestimmungen - Grundsätzliches

Mehr

ERZBISTUM VADUZ FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN

ERZBISTUM VADUZ FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN ERZBISTUM VADUZ FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN ÜBERGABE DER PFARREIAKTEN Arbeitshilfe für den demissionierenden Amtsinhaber Dieses Merkblatt dient als Arbeitshilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Pfarramtsübergabe

Mehr

Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Münster vom , Nr. 8, Art. 124, S. 165

Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Münster vom , Nr. 8, Art. 124, S. 165 Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung KAO) vom 18.11.2013 für den Oldenburgischen Teil der Diözese Münster Kirchliches Amtsblatt für die

Mehr

Handakten/Organisationsakten

Handakten/Organisationsakten Eine Handakte ist eine persönliche Arbeitshilfesammlung (u. a. für Notizen, Musterentwürfe, Formularsammlungen, Verordnungen), die für die persönliche Arbeit auch Kopien aus der Registratur enthalten kann.

Mehr

Ablauf und Themenübersicht

Ablauf und Themenübersicht Ablauf und Themenübersicht - Bistumsarchiv - 09.15 10.00 Uhr erste Einheit (Theorie) Einführung: Ordnung und System in Registratur und Archiv Unterscheidung Registratur und Archiv Rechtliche Grundlagen

Mehr

Rechtsverordnung über die Bewertung und Vernichtung (Kassation) von Schriftgut sowie die Aufbewahrung von Archivgut (Kassationsordnung) 1

Rechtsverordnung über die Bewertung und Vernichtung (Kassation) von Schriftgut sowie die Aufbewahrung von Archivgut (Kassationsordnung) 1 Kassationsordnung KassVO 6.301-102 N Rechtsverordnung über die Bewertung und Vernichtung (Kassation) von Schriftgut sowie die Aufbewahrung von Archivgut (Kassationsordnung) 1 Vom 2. Februar 1999 (GVOBl.

Mehr

Gemeinden und Glieder der Evangelischen Kirche in Sachsen jeweils am 31. Dezember ab 1992

Gemeinden und Glieder der Evangelischen Kirche in Sachsen jeweils am 31. Dezember ab 1992 Inhaltsverzeichnis Archivgut/Bestände in Sachsen ab 1998 nach ausgewählten Kategorien Archivwesen 2016 Öffentliche Bibliotheken in Sachsen ab 1992 Wissenschaftliche Bibliotheken in Sachsen ab 1992 Wissenschaftliche

Mehr

6.1 Kirchliche Datenschutzordnung (KDO) und weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen

6.1 Kirchliche Datenschutzordnung (KDO) und weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen Kapitel 6 Datenschutz 6.1 Kirchliche Datenschutzordnung (KDO) und weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen Vorbemerkungen... 2 Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für

Mehr

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, Archivgesetz 40.60 (Vom 8. November 05) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand und Zweck Das Gesetz

Mehr

Verfügung über das Siegel- und Beglaubigungsrecht kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts

Verfügung über das Siegel- und Beglaubigungsrecht kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts Siegel-und Beglaubigungsrecht Siegel/Begl 90-9 Verfügung über das Siegel- und Beglaubigungsrecht kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts Vom 8. Januar 1991 KABl. 1991, S. 4 A. Verwendung des

Mehr

Aus der Praxis der Schriftgutverwaltung des BMI

Aus der Praxis der Schriftgutverwaltung des BMI Aus der Praxis der Schriftgutverwaltung des BMI Der Aktenplan des BMI ist ein Gesamtaktenplan Er beschreibt die Gesamtaufgaben des Ministeriums. Er ist nicht an die Aufgaben einer Abteilung oder eines

Mehr

Ordnung der Notfallseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (NfSVO)

Ordnung der Notfallseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (NfSVO) Ordnung der Notfallseelsorge in der EKHN NfSVO 118 Ordnung der Notfallseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (NfSVO) Vom 2. März 2006 (ABl. 2006 S. 120), geändert am 19. April 2007

Mehr

Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten in Verwaltung und Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages

Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten in Verwaltung und Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages Vortrag auf der Informationsveranstaltung des Bundesarchivs am 9. Juni 2005 Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten in Verwaltung und Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages Informationsveranstaltung

Mehr

Tipps zum Umgang mit s im Büro

Tipps zum Umgang mit  s im Büro UNIVERSITÄTSARCHIV Tipps zum Umgang mit E-Mails im Büro E-Mail-Ablage und -Archivierung Karsten Kühnel Universitätsarchivar Einführung E-Mail-Archivierung stellt ein Archiv vor die Herausforderung, E-

Mehr

AMS Arbeitsschutz mit System im Bistum Mainz Mainzer Kirchenforum 2016 am 21. Mai 2016

AMS Arbeitsschutz mit System im Bistum Mainz Mainzer Kirchenforum 2016 am 21. Mai 2016 AMS Arbeitsschutz mit System im Bistum Mainz Mainzer Kirchenforum 2016 am 21. Mai 2016 Wer sind wir? Thomas Jung Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitstechnische Betreuung von Kirchengemeinden und

Mehr

Standards der Diözese Augsburg

Standards der Diözese Augsburg Standards der Diözese Augsburg Impressum: Hauptbüro/Nebenbüro/Präsenzbüro Generalvikariat der Diözese Augsburg, 2016 Layout: Ursula Berndt Bild: Ursula Berndt 2 Vorwort Vorwort Die Raumplanung 2025 in

Mehr

Leitfaden zur Erstellung eines Ordnungssystems

Leitfaden zur Erstellung eines Ordnungssystems Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Kultur Staatsarchiv St.Gallen Leitfaden zur Erstellung eines Ordnungssystems Version vom: 06.03.2014 Staatsarchiv St.Gallen 1/7 1 Definition Das Ordnungssystem

Mehr

Der Gemeinderat, gestützt auf die Verordnung über das Archivwesen des Kantons Schwyz (VASZ) vom 10. Mai 1994, beschliesst:

Der Gemeinderat, gestützt auf die Verordnung über das Archivwesen des Kantons Schwyz (VASZ) vom 10. Mai 1994, beschliesst: Reglement über das Archivwesen der Gemeinde Lachen.80 (vom 9. Juli 996) Der Gemeinderat, gestützt auf die Verordnung über das Archivwesen des Kantons Schwyz (VASZ) vom 0. Mai 994, beschliesst: Art. Das

Mehr

LANDTAG. (1) Der Landtag ist nach S 7 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen

LANDTAG. (1) Der Landtag ist nach S 7 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen LANDTAG NIEFER5ACHSEN Archivordnung für das Archiv des Niedersächsischen Landtages s1 Einrichtung und Aufgabe des Archivs, Ermittlung, Übernahme und Sicherung des Archivgutes (1) Der Landtag ist nach S

Mehr

Satzung des Archivs des Landkreises Rostock

Satzung des Archivs des Landkreises Rostock Inhalt... 1 1 Stellung des Kreisarchivs... 1 2 Begriffsbestimmungen... 1 3 Funktion und Aufgabe des Kreisarchivs... 2 4 Anbietungspflicht... 3 5 Übernahme von Archivgut und Kassation... 3 6 Nutzung des

Mehr

Das digitale Zwischenarchiv beim Bundesarchiv als Shared Service für die Bundesverwaltung. Bundesarchiv

Das digitale Zwischenarchiv beim Bundesarchiv als Shared Service für die Bundesverwaltung. Bundesarchiv Das digitale Zwischenarchiv beim als Shared Service für die Bundesverwaltung Dr. Michael Hollmann Michael Hollmann 13. Mai 2009 1 Prozessmodell des Digitalen Archivs des s Gesamtlösung(Prozesshoheit) Fachverfahren

Mehr

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Anordnung gelten jeweils auch in weiblicher Form.

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Anordnung gelten jeweils auch in weiblicher Form. Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Essen (KDO-Schulen) 1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung

Mehr

Ausfüllanleitung. Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung

Ausfüllanleitung. Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung Förderprogramm A/W Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung

Mehr

Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen

Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Stellung des Gemeindearchivs... 2 Beteiligung des Archivs... 3 Aussonderung von Unterlagen... 4 Vernichtung... 5 Benutzung des Archivs...

Mehr

Anordnung über die Sicherung und Nutzung der kirchlichen Archive im Erzbistum Hamburg (Kirchliche Archivordnung KAO) Vom

Anordnung über die Sicherung und Nutzung der kirchlichen Archive im Erzbistum Hamburg (Kirchliche Archivordnung KAO) Vom Anordnung über die Sicherung und Nutzung der kirchlichen Archive im Erzbistum Hamburg (Kirchliche Archivordnung KAO) Vom 7.3.2014 (Kirchliches Amtsblatt, Erzbistum Hamburg, 20. Jg., Nr. 3, Art. 35, S.

Mehr

Aufgabe 1.1 Ordnen Sie die angegebenen Archive den einzelnen Archivsparten zu:

Aufgabe 1.1 Ordnen Sie die angegebenen Archive den einzelnen Archivsparten zu: Fachangestellte für Medien und Informationsdienste Fachrichtung Archiv Probeklausur zur Abschlussprüfung PG 1: Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen Aufgabe 1.1 Ordnen Sie die angegebenen

Mehr

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug. Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen Vom. März 00 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 84 ZGB und Art. 5 des Schlusstitels ZGB ) sowie 5

Mehr

Online Auftragsmeldung

Online Auftragsmeldung Bonn, Mai 2015 Online Auftragsmeldung Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Erläuterungen zum Ausfüllen der VS- Auftragsmeldung (siehe: Link zu den Ausfüllhinweisen in der Online Auftragsmeldung). Der

Mehr

Clearing-Vereinbarung

Clearing-Vereinbarung Anhang 5 zu den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG: Clearing-Vereinbarung mit einem Net Omnibus Nicht-Clearing-Mitglied und/oder einem Net Omnibus Registrierten Kunden für das Net Omnibus-Clearingmodell

Mehr

der Stadt Schwarzenbek, vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch den Bürgermeister - nachstehend als "Träger" bezeichnet -

der Stadt Schwarzenbek, vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch den Bürgermeister - nachstehend als Träger bezeichnet - Anhang 1 Zur Sicherung ihrer schriftlichen Überlieferung werden die Vertagschließenden jeweils ein eigenes Archiv einrichten, in dem ihr Archivgut sachgerecht verwahrt wird und durch Übernahme archivwürdigen

Mehr

Verzeichnis der Kirchenbücher im Bistumsarchiv Essen (Stand: Dezember 2014)

Verzeichnis der Kirchenbücher im Bistumsarchiv Essen (Stand: Dezember 2014) Verzeichnis der Kirchenbücher im Bistumsarchiv Essen (Stand: Dezember 2014) Pfarrarchiv St. Dionysius Essen-Borbeck (Bestand KG 19) 1. Kirchenbücher (Originale) 1.1 Kirchenbücher: Taufen 464 Kirchenbuch

Mehr

Baugesetz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenbaugesetz KBauG)

Baugesetz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenbaugesetz KBauG) Kirchenbaugesetz KBauG 815 Baugesetz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenbaugesetz KBauG) Vom 25. April 2009 (ABl. 2009 S. 222) Inhaltsübersicht 1 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Mehr

Ausblick auf die zukünftige Aktenplan-Version

Ausblick auf die zukünftige Aktenplan-Version Ausblick auf die zukünftige Aktenplan-Version Nutzung unterschiedlicher Akten- und Dokumentarten Alexander Spanke Inhalt Themen Vorstellung der bisherigen Lösung Ziele der erweiterten Lösung Vorstellung

Mehr

Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN. 18. Mai 2014

Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN. 18. Mai 2014 Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN 18. Mai 2014 Agenda Begrüßung Ziel der Pfarrversammlung Vorstellung der Podiumsteilnehmer Erklärung Fusion/Rückführung Warum eine Zusammenführung

Mehr

Merkblatt für die Übergabe analoger Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Schwyz

Merkblatt für die Übergabe analoger Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Schwyz Bildungsdepartement Amt für Kultur Staatsarchiv Kollegiumstrasse 30 Postfach 2201 6431 Schwyz Telefon 041 819 20 65 Telefax 041 819 20 89 www.sz.ch/kultur Merkblatt für die Übergabe analoger Unterlagen

Mehr

Kurzanleitung webbasierter Förderplaner der Hochschule für Heilpädagogik 1 BEVOR SIE BEGINNEN 2 2 EINEN BENUTZER ERFASSEN 2 3 ANMELDUNG 2

Kurzanleitung webbasierter Förderplaner der Hochschule für Heilpädagogik 1 BEVOR SIE BEGINNEN 2 2 EINEN BENUTZER ERFASSEN 2 3 ANMELDUNG 2 Kurzanleitung webbasierter Förderplaner der Hochschule für Heilpädagogik Inhaltsverzeichnis 1 BEVOR SIE BEGINNEN 2 2 EINEN BENUTZER ERFASSEN 2 3 ANMELDUNG 2 4 DOSSIER ERÖFFNEN 4 5 NEUE FRAGESTELLUNG ERÖFFNEN

Mehr

Clearing-Vereinbarung

Clearing-Vereinbarung Anhang 10 zu den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG: Clearing-Vereinbarung mit einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM- Kunden für das US-Clearingmodell Eurex04, Stand 02.10.2017

Mehr

Vereinbarung. zwischen. dem Land Sachsen-Anhalt. (im folgenden: das Land) und. dem Bistum Magdeburg, dem Erzbistum Berlin. (im folgenden : die Kirche)

Vereinbarung. zwischen. dem Land Sachsen-Anhalt. (im folgenden: das Land) und. dem Bistum Magdeburg, dem Erzbistum Berlin. (im folgenden : die Kirche) Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt (im folgenden: das Land) und dem Bistum Magdeburg, dem Erzbistum Berlin (im folgenden : die Kirche) über den kirchlichen Dienst an Polizeibeamten (Polizeiseelsorgevereinbarung)

Mehr

Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern

Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern .00 Auszug aus der Kirchenordnung 46-60 Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern vom. November 996 - - .00 Religionsunterricht 46 Aufgabe Ziel des Religionsunterrichts ist

Mehr

Effiziente eakte für Ausländerbehörden Mehr Zeit für das Wesentliche.

Effiziente eakte für Ausländerbehörden Mehr Zeit für das Wesentliche. Effiziente eakte für Ausländerbehörden Mehr Zeit für das Wesentliche. Die LaDiVA-eAkte Die ekom21 hat ihr Angebot der dauerhaften Langzeitspeicherung um ein zusätzliches Anwendungsgebiet erweitert. Entdecken

Mehr

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald Zweckverband Arbeit mit Kindern in Greifswald Satzung 1.430-516 Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald Vom 13. September 2016 (KABl. S. 378) 03.11.2016 Nordkirche

Mehr