SCHUL VERWALTUNGS BLATT für Niedersachsen. Aus dem Inhalt: Thema des Monats Schülerwettbewerbe

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1 H 6185 SCHUL VERWALTUNGS BLATT für Niedersachsen Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung Aus dem Inhalt: Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2016/2017 Erhebung der Schuldaten an allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 Kulturaustauschprogramm: Entsendung deutscher Lehrkräfte in die USA im Schuljahr 2017/2018 Thema des Monats Schülerwettbewerbe 1. November 2016 Heft Jahrgang Verlag Hahnsche Buchhandlung Marktstraße Peine

2 Die FESH besteht aus einer Grundschule und einer Koope - rativen Gesamtschule (KGS) mit gymnasialer Oberstufe und hat ca. 500 Schüler/-innen. Aufgrund der Pensionierung ist die Position des Schulleiters/der Schulleiterin der FESH (Schwerpunkt Leitung der KGS) zum neu zu besetzen. Folgende Erwartungen werden an Sie gestellt: 1. Ausgeprägte christliche/geistliche Überzeugung für die Gestaltung des eigenen Lebens und zur Stärkung, Förderung und Erhaltung des christlichen Profils unserer Schule. Aktive Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde. 2. Lehramtsbefähigung und mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II, möglichst auch in leitender Position. 3. Umfangreiche Kompetenz und Erfahrung in den Bereichen Personalführung, Organisation und Teamleitung. 4. Ein überzeugendes Konzept zur pädagogischen Führungsverantwortung als Schulleiter/-in und die Fähigkeit, das Kollegium bei der Umsetzung neuer Ideen mitzunehmen. 5. Belastbarkeit und die Bereitschaft zu überdurchschnittlichem Engagement im Einsatz für die Schule und Mitarbeit in den schulträgereigenen Gremien. Die Vergütung erfolgt nach den Tabellen des ehemaligen BAT, Vergütungsgruppe I, unter Einbeziehung aller inzwischen erfolgten Gehaltsanpassungen. Ihre Bewerbung senden Sie bitte per bis zum an: Vorstand@fesh.de Vorstand des Trägervereins der Freien Ev. Schule Hannover DASLEBEN ist WiSSEN. GiB GiBS SWEiTER! DIE JUGENDHERBERGEN IHR PÄDAGOGISCHER PARTNER FÜR KLASSENFAHRTENAHRTEN UNSER ANGEBOT FÜR IHRE KLASSENFAHRT: Erlebnispädagogische e Programme zur Teambildung und zu sozialem Lernen Natur hautnah in unseren en Umwelt Jugendherbergen Jugendkultur live in unseren Kultur Jugendherbergen Gruppenräume für Unterricht und Freizeitgestaltung UND DAS SEIT ÜBER 100 JAHREN ALS PARTNER DER SCHULEN! AUSFÜHRLICHE INFOS: Die Jugendherbergen zwischen Harz, Heide und Weser Die Jugendherbergen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordniedersachsen Am Niedersächsischen Studienkolleg ist eine Stelle als Oberstudiendirektorin/ Oberstudiendirektor als Kollegleiterin/ Kollegleiter (BesGr. A 16 BBesO) ab dem zu besetzen. Den vollständigen Text der Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internet unter Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum an: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Inna Hermann Dezernat 2 Personal und Recht Welfengarten 1A Hannover HÖSSENSPORTZENTRUM langjährige Erfahrung im Jugendherbergsbereich KOMFORTABLES UND GRUPPENORIENTIERTES WOHNEN AM WALDRAND Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmer ERLEBNISPÄDAGOGIK UND SPORTLICHE AKTIVITÄTEN VERBINDEN Hallen- und Freibad Sporthallen / Außensportanlagen THEMENFAHRTEN WIE BSPW. SPORT / ERNÄHRUNG / BASTELSPASS ZUR FÖRDERUNG DER TEAMFÄHIGKEIT UND SOZIALER KOMPETENZEN Niedrigseilgarten Draisinenfahrt Försterei Führung Ernährungsberatung / Schwimmen uvm. ANGEBOTE FÜR SPEZIELLE ERNÄHRUNG BEI UNVERTRÄGLICHKEITEN WIE Laktoseintoleranz Glutenunverträglichkeit darüber hinaus vegetarische und halalkonforme Kost Ausführliche Informationen unter: info@hoessen.de Tel.: HÖSSENSPORTZENTRUM JAHNALLEE WESTERSTEDE

3 SVBl 11/2016 VORWORT 645 VORWORT Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen und in der Schulverwaltung, auf ein Ziel hinzuarbeiten ob im Team, als Mannschaft oder ganz individuell, sich anzustrengen und mit Einsatz und Hingabe einer Aufgabe zu widmen, das motiviert und schweißt zusammen. Diese Erfahrung machen Schülerinnen und Schüler nicht nur in der Freizeit und beim Sport, sondern auch in der Schule. Schülerwettbewerbe sind eine gute Gelegenheit, diese Motivation aufzugreifen und für schulische Inhalte und Ziele zu nutzen. Vom Sport kennt das jeder: Wer sich mit anderen misst, bezieht daraus einen zusätzlichen Ansporn, zunächst unabhängig vom Ergebnis. Aber natürlich ist die Freude groß, wenn man am Ende die Nase vorn hat oder die eigene Bestleistung steigern konnte. In diesem Schulverwaltungsblatt erfahren Sie zum Beispiel, dass niedersächsische Schülerinnen und Schüler bei Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics zum Teil Spitzenplätze auf Bundesebene haben erringen können. Aber auch die, die weniger weit vorn lagen, haben mit ihrem Engagement und ihrer Leistung nicht nur persönlich überzeugt, sondern auch zum guten sportlichen Ruf der niedersächsischen Schulen beigetragen. Dafür danke ich den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Lehrkräften, ohne deren Vorbereitung und Begleitung diese Ergebnisse nicht hätten erzielt werden können. Mit dem Thema des Monats Schülerwettbewerbe kommen jedoch neben dem Sport andere Bereiche in den Blick. Viele Schulfächer werden sehr direkt angesprochen: die Fremdsprachen durch den Fremd - sprachenwettbewerb, Mathematik durch die Mathematik-Olympiade, Geschichte durch den Geschichts - wettbewerb des Bundespräsidenten. Je nach Wettbewerb sind die damit verbundenen Herausforderungen sehr unterschiedlich. Mal geht es darum, einen kreativen Beitrag zu gestalten oder eine vorgegebene schwierige Aufgabe zu lösen, mal darum, ein Thema exemplarisch zu erforschen und die erworbenen Erkenntnisse zu Papier zu bringen. Vielfach wird etwas Zusätzliches von einem erwartet, für das im schulischen Alltagsbetrieb zu wenig Platz ist. Dennoch gelingt es engagierten Lehrkräften, ihre Schülerinnen und Schüler für das Mitmachen zu begeis tern. Sie wissen: Über solche Wettbewerbsbeiträge haben zahlreiche Jugendliche einen neuen Zugang zu einem Gegenstand oder einem Fachgebiet gefunden. Diese neue Motivation, aber auch die hinzugewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten beflügeln den Alltagsunterricht. Dadurch hat jeder Schülerwettbewerb ganz viele Gewinnerinnen und Gewinner, nicht nur die, die am Ende den ersten Platz erringen. Mit freundlichen Grüßen Frauke Heiligenstadt Niedersächsische Kultusministerin

4 INHALTSVERZEICHNIS SVBl 11/2016 INHALT VORWORT Motivation durch Wettbewerb Frauke Heiligenstadt MITTEILUNGEN AUS DEM MK Beim Lesen gewonnen: Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen ausgezeichnet Seite 648 Beim Lesen gewonnen: Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen ausgezeichnet Der Bundessieger des 57. Vorlesewettbewerbs des Deutschen Buchhandels heißt Matthias Stelzle und kommt aus Niedersachsen. Schreiben wie die Profis: Einladung zum Projekt Schülerreporter Für Schülerzeitungsmacher, Schulblogger und solche, die es werden möchten, bietet das Niedersächsische Kultusministerium in Kooperation mit der VGH-Stiftung im Frühjahr 2017 [ ] den zweitägigen Projekt-Workshop Schülerreporter 2.0 an. Abholzeiten in der Ganztagsschule Schulen, die bislang mit unterschiedlichen Abholzeiten gearbeitet haben, sind aufgefordert, ihr schulspezifisches Ganztagsmodell entsprechend weiterzuentwickeln. Weiterbildungsmaßnahme Islamische Religion Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) beabsichtigt [ ] die Durchführung einer Weiterbildungsmaßnahme Lehrkraft für islamische Religion. AMTLICHER TEIL Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2016/2017 Einstellungstermin Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum wird der Niedersächsischen Landesschulbehörde der nachfolgend aufgeführte Stellenumfang von Stellen zugewiesen. Schreiben wie die Profis: Einladung zum Projekt Schülerreporter 2.0 Seite 648 Erhebung der Schuldaten an allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2017/ Die Erhebung der Schuldaten [ ] wird im Schuljahr 2017/2018 durchgeführt zum Stichtag Donnerstag, Kulturaustauschprogramm im pädagogischen Bereich: Entsendung deutscher Lehrkräfte in die USA im Schuljahr 2017/ Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 2. Dezember 2016 bei der Checkpoint Charlie Stiftung eingegangen sein. STELLENAUSSCHREIBUNGEN Allgemein Öffentliche Schulen Schulen in freier Trägerschaft Schulen in freier Trägerschaft Schulen in freier Trägerschaft... Entsendung deutscher Lehrkräfte in die USA Seite 655

5 SVBl 11/ I NICHTAMTLICHER TEIL Aufsatz Das Portal für Interne Evaluation Thema des Monats: Schülerwettbewerbe Schülerwettbewerbe geben als freie Leistungsvergleiche Kindern und Jugendlichen Raum, ihre Fähigkeiten und ihre Leistungsbereitschaft zu erproben und sichtbar zu machen. Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt deshalb die Teilnahme an Schülerwettbewerben, die in großer Zahl und in sehr vielen Bereichen angeboten werden. Eine begabungs- und leistungsfördernde Wirkung entfalten Wettbewerbe besonders dann, wenn sie auch in die schulische und unterrichtliche Arbeit einbezogen werden. Es werden die folgenden Wettbewerbe näher vorgestellt: Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Mathematik-Olympiade, Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten, Jugend gründet. Schülerwettbewerbe Seite 681 Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen Bundeswettbewerb Fremdsprachen 2016 Endrunde SOLO Bundeswettbewerbe der Schulen Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics Bundeswettbewerb Jugend forscht Bundeswettbewerb Mathematik Bundeswettbewerb Fremdsprachen TEAM BERUF etwinning im 64. Europäischen Wettbewerb Jugend hilft! Termine Hinweise Landtag-Online 2017/ Gewaltpräventionsprojekt FIT FÜR DIE FETE Leitfaden Studien- und Berufsorientierung Lateinkalender Bundeswettbewerb Jugend forscht 2017 Seite 688 Einblick IGS Kronsberg, Hannover Berufsorientierung durch das Projekt Lebende Bücher Guter Rat von Fall zu Fall AuG: Gemeinsam sind wir stark Teamentwicklung im Lehrerkollegium Schulpsychologie: Autismus Damals Das Schulverwaltungsblatt vor 30 Jahren Impressum Impressum Landtag-Online 2017/2018 Seite 694

6 648 MITTEILUNGEN AUS DEM MK SVBl 11/2016 MITTEILUNGEN AUS DEM MK Beim Lesen gewonnen: Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen ausgezeichnet Der Bundessieger des 57. Vorlesewettbewerbs des Deutschen Buchhandels heißt Matthias Stelzle und kommt aus Niedersachsen. Der elf Jahre alte Schüler des Gymnasiums Bersenbrück setzte sich beim Bundesfinale in Berlin mit seinem dreiminütigen Vortrag aus Tapper Twins. Ziemlich beste Feinde von Jeff Rodkey (cbj) gegen die Vertreter der 15 anderen Bundesländer durch. Am wurde Matthias Stelzle in seiner Schule feierlich der Wanderpokal überreicht. Als weiteren Preis erhielt der Gewinner Besuch von zwei Kinderbuchautoren seiner Wahl. Martin Verg und Ina Rometsch lasen in Bersenbrück aus ihrem aktuellen Kinderkrimi Krabbentaucherkacke! Oder: ein Sommer auf Lumpensand (Ueberreuter) vor. Im Rahmen des Niedersächsischen Schulbibliothekstages am in Hannover prämierte Staatssekretärin Erika Huxhold Schülerinnen und Schüler aus dem ganzen Land für ihre erfolgreiche Teilnahme am Niedersächsischen Schulbibliothekspreis. Der Wettbewerb wird jedes Jahr vom Nds. Kultusminis terium und dem Netzwerk Niedersächsischer Schulbibliotheken (NiSb) ausgelobt. Unter dem Motto Bücher empfehlen sag s mit einem Video hatten die Teilnehmenden Kurzfilme und Erklärvideos eingesendet, aus denen eine fünfköpfige Expertenjury die drei besten Beiträge auswählte. Gewonnen haben die Grundschule Comeniusstraße aus Braunschweig mit ihrem anschaulichen Kurzfilm zu Das Sams, die Robert-Koch-Schule aus Clausthal-Zellerfeld mit dem Video zu Der Junge, der sich in Luft auflöste, in dem sich die Schauspieler tat sächlich in Luft auflösten, und die Realschule Am Kattenberge aus Buchholz mit ihrem amüsanten Clip zu Gangsta Oma. Zusätzlich wurde ein Publikumspreis verliehen: Das Ratsgymnasium Stadthagen hatte mit Grimms Märchen die meisten Klicks auf Youtube. Schreiben wie die Profis: Einladung zum Projekt Schülerreporter 2.0 Für Schülerzeitungsmacher, Schulblogger und solche, die es werden möchten, bietet das Niedersächsische Kultusministerium in Kooperation mit der VGH-Stiftung im ersten Kalenderhalbjahr 2017 zum zweiten Mal einen zweitägigen Projekt- Workshop Schülerreporter 2.0 an. Bei dem Workshop informieren Tageszeitungs-Profis die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Praxis des journalistischen Schreibens und vermitteln Tipps und Tricks für die Produktion von Digitalund Printmedien. Auf dem Programm steht auch eine professionelle Blattkritik für eventuell schon bestehende Publikationen. Redaktionsteams aus fünf Schulen des Sekundarbereichs (Kl. 7-12; jeweils bis zu fünf Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrkraft) können sich mit einer kurzen Beschreibung ihrer journalistischen Aktivitäten (ca. 500 Zeichen) sowie ggf. einem Belegexemplar oder Link bis zum per Mail unter cornelia.schneider-pungs@mk.niedersachsen.de für die Teilnahme am Workshop bewerben. Abholzeiten in der Ganztagsschule Richtigstellung zum SVBl. 8/2016: Ganztagsschulnetzwerke Im Schulverwaltungsblatt 8/2016 (S. 490) wurde das Ganztagsschulmodell der Sandbachschule in Cremlingen (Landkreis Wolfenbüttel) vorgestellt. Die Erziehungsberechtigten haben dort so wird es in dem Beitrag beschrieben die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Abholzeiten in Landesverantwortung. Bei der dritten genannten Abholzeit handelt es sich um ein ergänzendes, kostenpflichtiges Hort-Angebot des Schulträgers. Zur Richtigstellung wird auf Folgendes hingewiesen: Bis zum Jahr 2014 konnten Ganztagsschulen aufgrund beschränkter, klassenbezogener Ressourcenzuweisung eigenverantwortlich entscheiden, ob sie die offene Ganztagsschule modular gestalten und zwei unterschiedliche Abholzeiten (nach Ende der Lernzeit und nach Ende der außerunterricht - lichen Angebote / Themen-AGs) vorsehen. Zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wurde die Ressourcenzuweisung umgestellt auf einen bedarfsgerechten, teilnehmerbezogenen Zusatzbedarf. Die Ressourcen werden pro Kind und Tag gewährt für die Teilnahme an dem gesamten Schultag, der aus Unterricht, Mittagspause mit Mittagessen, Lern- und Übungszeit sowie außerunterrichtlichen Angeboten besteht. In Niedersachsen hat die Ganztagsschule damit den Wandel von einer verlängerten, verlässlichen Betreuung zu ganztägigen Bildungsangeboten vollzogen. Schulen, die bislang mit unterschiedlichen Abholzeiten gearbeitet haben, sind aufgefordert, ihr schulspezifisches Ganztagsmodell entsprechend weiterzuentwickeln. Das erfordert eine angemessene Zeit der Umstellung und eine transparente, intensive Kommunikation mit allen Beteiligten. Die Niedersächsische Landesschulbehörde steht den Schulen beratend und unterstützend zur Seite. Weiterbildungsmaßnahme Islamische Religion Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) beabsichtigt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien - in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück und anderen Kooperationspartnern die Durchführung einer Weiterbildungsmaßnahme Lehrkraft für islamische Religion. Das Angebot soll sich an Lehrkräfte muslimischen Glaubens aller Schulformen an niedersächsischen allgemein bildenden Schulen richten. Die Qualifizierung wird berufsbegleitend erfolgen und mit der Lehrbefähigung als Erweiterungsfach abschließen. Die zweijährige Maßnahme wird, bei voller Kostenübernahme, aus Präsenztagen und Online- Modulen mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalten der islamischen Religionspädagogik bestehen, ergänzt durch fachpraktische Anteile. Zur zielgenauen Planung bittet das NLQ Schulleitungen darum, mögliche Interessentinnen und Interessenten auf diese Planungen aufmerksam zu machen und ggf. Interesse bereits im Vorfeld dem NLQ unverbindlich bekannt zu geben. Kontakt - adresse: Dr. Silke Cohrs (NLQ), Tel.: , silke.cohrs@nlq.niedersachsen.de

7 SVBl 11/2016 AMTLICHER TEIL 649 AMTLICHER TEIL Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2016/2017 Einstellungstermin RdErl. d. MK v VORIS Bezug: a) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 268), zuletzt geändert durch RdErl. v (SVBl. S. 366) Klassenbildungserlass VORIS b) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 145) Quereinstieg VORIS c) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 186) Auswahlverfahren VORIS d) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 221) Vertretungslehrkräfte VORIS e) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 223), geändert durch RdErl. d. MK v (SVBl. S. 149) Nichteignung VORIS f) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 509) Qualifizierungen VORIS g) RdErl. d. MK v (SVBl. S. 206) Personalveränderungen VORIS h) Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v (Nds. MBl. S. 529, SVBl. S. 309), geändert durch Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v (Nds. MBl. S. 304) Dienstrechtliche Befugnisse VORIS Einstellungen und Übernahmen auf Stellen 1.1 Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum wird der Niedersächsischen Landesschulbehörde der nachfolgend aufgeführte Stellenumfang von Stellen zugewiesen. Verteilung der Einstellungsmöglichkeiten: Regionalabteilungen Braunschweig Schulformen Grundschulen Kapitel 0710 Stellen insgesamt Haupt- und 0712/ Realschulen 0713 Oberschulen Förderschulen Gymnasien Gesamtschulen insgesamt Die Einstellungen erfolgen grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vor, sind diese Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte einzustellen. Die Aufteilung der insgesamt für die Kapitel 0710, 0712 und 0713 zugewiesenen Stellen auf die Schulformen ist gemäß den Regelungen zur Unterrichtsversorgung und dem Bedarf der Schulen vorzunehmen. Entsprechendes gilt für die Aufteilung auf die Lehrämter bei den Stellen des Kapitels 0718 und den Stellen aus dem Kapitel 0717 an Oberschulen mit gymna - sialem Angebot. Hannover Lüneburg Osnabrück 1.2 Versetzungen zwischen den Regionalabteilungen und innerhalb der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde, auch aufgrund von Maßnahmen nach dem Bezugserlass zu g), können im gegenseitigen Austausch oder gegen die Verlagerung von Einstellungsermächtigungen vorgenommen werden. Bei unterdurchschnittlich versorgten Bereichen und bei Schulformen mit einem Bewerbermangel ist zwischen den dienstlichen Interessen und den Interessen der betroffenen Lehrkraft abzuwägen. Die Vorausschätzung frei werdender Stellen geht davon aus, dass alle fristgerecht bis zum vorgelegten Anträge auf Beurlaubung oder Reduzierung der Stundenzahl genehmigt werden. Wird ein solcher Antrag aus dienstlichen Gründen abgelehnt oder aus dienstlichen Gründen eine Erhöhung der Stundenzahl vorgenommen oder eine vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung genehmigt, ist im entsprechenden Umfang eine zugewiesene Einstellungsmöglichkeit zu sperren. 1.3 Durch die Niedersächsische Landesschulbehörde wurden bis zum September 2016 keine Vertretungslehrkräfte, die die Voraussetzungen für eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst erfüllen, gemeldet. Demzufolge sind hierfür bisher keine Stellen bereitzustellen. Grundsätzlich erfolgt die Übernahme von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für ein Lehramt in das Beamtenverhältnis auf Probe. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vor, ist diese Lehrkraft im Tarifbeschäftigtenverhältnis einzustellen. 1.4 Die Übernahme von Lehrkräften im Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern wird durch gesonderten Erlass geregelt. Ein ggf. erforderlicher Stellenausgleich ist in der Zuweisung von Stellen gemäß Nr. 1.1 berücksichtigt. 1.5 Zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten können von der Personalplanerin in der Stabsstelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde entsprechend den freien Stellenanteilen, die durch Stundenreduzierung der für eine Einstellung ausgewählten Lehrkräfte entstanden sind, verteilt werden. Vor Anforderung von Stellen aus der Einstellungsreserve des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) sind hierdurch freie Einstellungsermächtigungen einzusetzen. Das gilt auch für nach - trägliche Übernahmen gemäß Nr. 1.3 und Nr Scheiden eingestellte Lehrkräfte innerhalb eines halben Jahres nach der Einstellung im vorangegangenen Einstellungsverfahren durch Entlassung oder andere Gründe aus, so können diese Stellen mit vorheriger Zustimmung des Referats 15 wiederbesetzt werden. Nach Abschluss des Einstellungsverfahrens durch MK dürfen nachträglich frei gewordene Stellen, z. B. durch das Nichtbestehen der Prüfung oder die Rücknahme einer bereits erfolgten Stellenannahme, nicht wiederverwendet werden. Diese Stellen sind Referat 15 zu melden und es sind eigene Stellenreste aus dem laufenden Verfahren zum in Anspruch zu nehmen oder bei Bedarf nachträgliche Stellen aus der Stellenreserve des MK anzufordern. Wird gemäß der KMK-Vereinbarung vom eine im Schuldienst befindliche Lehrkraft, die nicht beurlaubt ist, von einem anderen Land im Wege des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens übernommen, kann die dadurch frei werdende

8 650 AMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Stelle in dem bisher in Anspruch genommenen Umfang mit Zustimmung von Referat 15 wieder besetzt werden. Bei Übernahmen auf Funktionsstellen erfolgt keine Verrechnung mit Stellen gemäß Nr Vertretungslehrkräfte können als befristete Tarifbeschäftigte im Rahmen der Mittel, die der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt sind, eingestellt werden. Auf den Bezugserlass zu d) wird hingewiesen. 1.7 Fachspezifische Bedarfe sind grundsätzlich durch Neueinstellung, Versetzung, Abordnung oder schulinterne Anpassung des Lehrereinsatzes abzudecken. In Ausnahmefällen können befristete Personalmaßnahmen längstens bis zum veranlasst werden. Befristete Verträge ohne Sachgrund gem. 14 Abs. 2 Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG) zur Abdeckung fachspezifischer Bedarfe für Personen, die nicht unbefristet beschäftigt werden können oder wollen, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Referat 15, da zum Ausgleich durch Referat 15 Stellen für den entsprechenden Zeitraum zu sperren sind. Diese Verträge sind gem. 30 Abs. 3 TV-L mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten abzuschließen. Ist aus personalwirtschaftlichen Gründen eine Verlängerung eines Vertrags ohne Sachgrund notwendig, dann ist dies so rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zur weiteren Genehmigung vorzulegen, dass die rechtlichen Bedingungen für eine Vertragsverlängerung gem. 14 Abs.2 TzBfG eingehalten werden können. Für kurzfristige Teilzeiterhöhungen von im Dienst befindlichen Lehrkräften werden Mittel im Umfang von 30 Einstellungsmöglichkeiten für das 2. Schulhalbjahr 2016/2017 zur Verfügung gestellt. Außerdem kann in Höhe der zugewiesenen Mittel Mehrarbeit gegen Mehrarbeitsvergütung bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften veranlasst werden. Die Beschäftigung von im Ruhestand befindlichen Lehrkräften ist ebenfalls möglich. Im Zusammenhang mit der Deckung der Bedarfe im Rahmen der Sprachförderung für Flüchtlingskinder wird auf die Erlasse vom und (2016) verwiesen. Die Buchungen der einzelnen o. g. Maßnahmen sind bei den zutreffenden Titeln entsprechend der Haushaltssystematik durchzuführen und die veranlassten Personalmaßnahmen sind im Lehrerverzeichnis der jeweiligen Schule zu erfassen. 1.8 Über die Verwendung der Stellen und Mittel und die Inanspruchnahme der Ermächtigungen entscheidet die Personalplanerin in der Stabsstelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde im Rahmen der Vorgaben dieses Erlasses. 2. Regelungen zur bedarfsgerechten Verteilung von Einstellungen 2.1 Für die bedarfsgerechte Verteilung von Lehrkräftestellen ist der Bezugswert für die Personalplanung (BPP) im Planungsinstrument izn-stabil-prognose maßgeblich. Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent. Für die bedarfsgerechte Versorgung zum 2. Schulhalbjahr 2016/2017 ist u. a. Folgendes zu berücksichtigen: die bedarfsgerechte Wiederbesetzung von frei werdenden Stellen, die Inanspruchnahme der Regelungen zur Altersteilzeit, die Übergänge zwischen den verschiedenen Schulformen, die Besetzung von Stellen in den Bedarfsfächern für alle Lehrämter und der Ausgleich von Arbeitszeitkonten. Die entsprechend den Einstellungsmöglichkeiten gemäß Nr. 1.1 neu einzustellenden Lehrkräfte dienen auch dem überregionalen Ausgleich der Versorgung mit Lehrkräften zwischen den Schulen. Vor Ausschreibung einer Stelle ist zu prüfen, ob der Fächerbedarf der Schule durch Versetzung geeigneter Lehrkräfte gedeckt werden kann. Maßstab zum Ausgleich zwischen den Schulen ist der mit den zugewiesenen Stellen erreichbare Durchschnitt der Versorgung in den einzelnen Schulformen. Hierzu können u. a. auch Versetzungen und (Teil-)Abordnungen vorgenommen werden. Ziel ist es, eine landesweit ausgewogene bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu erreichen. An den Grundschulen sind die sogenannten Überhangstunden über dem Landesdurchschnitt weitgehend abzubauen. Dies hat der Nds. Landtag am aufgrund einer Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes beschlossen. Diese Stunden sind für die Erteilung eines vollständigen Unterrichts auch an den anderen Schulformen zu verwenden. Ziel ist grundsätzlich die Versorgung jeder Grundschule mit mindes - tens 100 %, um die Verlässlichkeit der Grundschule zu gewährleisten. Zum Einsatz von Förderschullehrkräften an allgemeinen Schulen gelten die Regelungen im sogenannten Klassenbildungserlass (Bezugserlass zu a)), in seiner derzeit gültigen Fassung. 2.2 Die Auszubildenden im Vorbereitungsdienst sind möglichst gleichmäßig auf die Schulen zu verteilen. Veränderungen in der Zuweisung von Auszubildenden sind frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. Hingewiesen wird auf die erforderliche Abstimmung mit den Studienseminaren bzgl. des quantitativen Rahmens, innerhalb dessen Schulen zur Ausbildung herangezogen werden sollen. Bei der Zuweisung von Einstellungsmöglichkeiten und bei der Versetzung von Stammlehrkräften zum bedarfsgerechten Ausgleich der Versorgung mit Lehrkräften ist der Unterricht in eigener Verantwortung nur zur Hälfte zu berücksichtigen. 2.3 Die Personalplanung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde ist derart zu gestalten, dass der durchschnitt - liche Bezugswert für die Personalplanung der Schulen aller Schulformen einschließlich der Gymnasien und Gesamtschulen in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2016/2017 im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde ausgewogen ist. Die bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den einzelnen Schulen ist zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2016/ 2017 mit den nach dem Abschluss des Einstellungsverfahrens vorhandenen unbefristet beschäftigten Lehrkräften möglichst vollständig auszugleichen. Es ist Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde, in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von überdurchschnittlich versorgten Schulen

9 SVBl 11/2016 AMTLICHER TEIL 651 vorzunehmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Landes für die Ressourcenbereitstellung entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde über Umfang und Art der erforderlichen Personalmaßnahmen; dies betrifft insbesondere Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fachspezifischer Bedarfe. Sofern die dienstrechtlichen Befugnisse für Abordnungen an die Schule übertragen sind, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen. Auf die Grundsätze zum Einsatz von Vertretungslehrkräften wird verwiesen. 2.4 Bei Versetzungen von Lehrkräften auf Antrag ist der bedarfsgerechte Ausgleich der Versorgung zu berücksichtigen. Der Kontinuität des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler kommt eine besondere Bedeutung zu. Neu eingestellte Lehrkräfte können aus Gründen der Unterrichtskontinuität und der Sicherung einer ausgeglichenen Versorgung mit Lehrkräften frühestens drei Jahre nach der Einstellung für eine Versetzung freigegeben werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Einzelfällen möglich, wenn ein schwerwiegender dienstlicher oder persönlicher Versetzungsgrund nach der Ein - stellung entstanden ist. Lehrkräfte, die Anträge auf Versetzung an Schulen im Entstehen stellen, sind freizugeben, sofern sie nicht an Schulen in unterdurchschnittlich versorgten Bereichen unterrichten. 2.5 Auf die Regelungen des Bezugserlasses Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen vom in der derzeit gültigen Fassung vom sowie den Erlass Die Arbeit in der Ganztagsschule vom wird hingewiesen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme des zugewiesenen Kontingents für besondere Fördermaßnahmen sowie die Verteilung der Stunden auf die Schulen ist frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. Die Aufteilung auf die Regionalabteilungen und Schulformen erfolgt bedarfsgerecht durch die Personalplanerin in der Stabsstelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Innerhalb der Schule ist zu Beginn des Schulhalbjahres der gesamte Unterrichtsbedarf mit den vorhandenen und den neu einzustellenden Lehrkräften abzudecken. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Fächer, in denen eine geringe fachspezifische Versorgung besteht, sollen vorrangig in diesen Fächern unterrichten. Die Erteilung aller Schülerpflichtstunden hat an allen Schulformen und Schulen Vorrang vor allen anderen unterrichtlichen Angeboten. Dies gilt nicht nur für die Gestaltung des Lehrereinsatzes zu Beginn des Schulhalbjahres, sondern auch für die täglichen Regelungen des Einsatzes der Lehrkräfte im Rahmen des Vertretungskonzeptes der Schule. Die betroffenen schulischen Gremien sind einzubinden bzw. darüber zu informieren, wie die Klassenbildung erfolgt ist, wie viele Schülerpflichtstunden zu erteilen sind, welche Schülerpflichtstunden unter Angabe des Grundes nicht erteilt werden und welche Zusatzangebote (Wahlangebote, Differenzierungen, Fördermaßnahmen etc.) durchgeführt werden. 3. Bekanntgabe der Einstellungsmöglichkeiten 3.1 Die Einstellungsmöglichkeiten gemäß Nr. 1.1 sind unter Angabe des erforderlichen Lehramtes für bestimmte Schulen, ggf. zusätzlich Schulform bzw. Schulzweig, als Schulstellen oder Bezirksstellen bekannt zu geben. Bei Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen sowie Förderschulen mit mindestens 500 Soll-Stunden oder Schulverbünden sowie an allen Gymnasien und Gesamtschulen sind die Einstellungsmöglichkeiten grundsätzlich als Schulstellen bekannt zu geben. Für die übrigen Schulen mit weniger als 500 Soll- Stunden und für alle Umwidmungen oder nachträglichen Stellen legt die Niedersächsische Landesschulbehörde unter Berücksichtigung der Regelungen gemäß Nr. 4.6 fest, ob Schulstellen oder Bezirksstellen auszuschreiben sind. Die Niedersächsische Landesschulbehörde nimmt bei einer Aus - schreibung als Schulstelle eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion gegenüber der jeweiligen Schule wahr. Insbesondere sind Schulen in der Fläche bereits bei der Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten zur Abdeckung des fachspezifischen Bedarfs zu berücksichtigen. Die Ausschreibungen für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen (GH), Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) und Realschulen (RS) werden zusammengefasst bekannt gegeben. 3.2 In folgenden Fächern ist mit einem, gemessen am landesweiten fachspezifischen Bedarf der Schulen, zu geringen Bewerberangebot zu rechnen: Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Grund-, Hauptund Realschulen sowie an Realschulen a) Bedarfsfächer: Englisch, Politik und Technik b) Fächer mit besonderem Bedarf: Französisch, Physik, Chemie, Musik Lehramt an Gymnasien: a) Bedarfsfächer: Mathematik, Chemie, Spanisch, ev. Religion b) Fächer mit besonderem Bedarf: Physik, Kunst, Informatik, Latein Bei der Festlegung der Anzahl der Ausschreibungen mit Bedarfsfächern ist die Anzahl der voraussichtlichen Bewerbungen zu berücksichtigen. 3.3 Die Niedersächsische Landesschulbehörde legt für alle Stellenausschreibungen unter Beachtung eines begründeten Vorschlages der Schule fest, mit welchen Fächern bzw. sonderpädagogischen Fachrichtungen und ggf. zusätzlichen Anforderungen die Ausschreibungen bekannt gegeben werden. Es sind nur Unterrichtsfächer des Masters of Education zu verwenden. Auf die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) vom (Nds. GVBl. S. 351) wird hingewiesen. Die am zu veröffentlichenden Ausschreibungen (für die erste Auswahlrunde) sind mit folgenden Maßgaben bekannt zu geben: Die einzelnen Ausschreibungen (abgesehen von Ausschreibungen an Förderschulen) sind in der Regel mit zwei Fächern bekannt zu geben. Bis zu zwei Fächer können als Alternative zum Zweitfach benannt werden.

10 652 AMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Nur Bedarfsfächer und Fächer des besonderen Bedarfs gem. Nr. 3.2 können mit beliebigem Zweitfach angegeben werden. An Hauptschulen, Realschulen oder Oberschulen ist darüber hinaus eine Stellenausschreibung mit Mathematik / beliebig zulässig. Ebenso ist an Grundschulen eine Stellenausschreibung mit Sport / beliebig zulässig. Jede Stellenausschreibung mit Mathematik / beliebig ist um den Zusatz Zweitfach nicht Physik zu ergänzen. Bei Ausschreibungen mit einem Bedarfsfach / beliebig bzw. einem Fach des besonderen Bedarfs / beliebig können durch einen Zusatz bis zu zwei Fächer ausgeschlossen werden. Ausschreibungen für das Lehramt für Sonderpädagogik sind in der Regel mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung und erforderlichenfalls mit einem Unterrichtsfach bekannt zu geben. Die Ausschreibung Sonderpädagogische Fachrichtung / beliebig ist möglich. Wird als erforderliche Zusatzqualifikation die Erteilung von islamischem Religionsunterricht, alevitischem Religionsunterricht oder herkunftssprachlichem Unterricht angegeben, so ist auch die Ausschreibung eines Nichtbedarfsfachs mit beliebigem Zweitfach möglich. Sofern in Einzelfällen aufgrund der besonderen Bewerberlage darüber hinaus eine abweichende Ausschreibung beabsichtigt ist, ist eine Ausnahme beim MK zu beantragen. Für Einstellungsmöglichkeiten, die ab dem bekannt gegeben werden (Umwidmungen und nachträgliche Stellen), entfallen die o. a. Maßgaben. Die Ausschreibungen können gemäß dem Bedarf der Schule von der Niedersächsischen Landesschulbehörde mit zusätzlichen auswahlrelevanten Anforderungen versehen werden. Es wird unterschieden zwischen Bemerkungen zur Organisation der Schule, Anforderungen, die erforderlich sind, und Anforderungen, die erwünscht sind. Die Anforderungen wirken sich wie folgt auf das Auswahlverfahren aus: Wird auf die Organisation der Schule hingewiesen (z. B. Ganztagsschule), muss die Lehrkraft grundsätzlich für den Unterricht an dieser Schule zur Verfügung stehen. Erforderliche zusätzliche Anforderungen können ausgeschrieben werden, wenn ohne diese der Unterricht an der Schule nicht gemäß der Stundentafel erteilt oder das Schulprogramm nicht verwirklicht werden kann. In das Auswahlverfahren werden nur Lehrkräfte einbezogen, die über diese Anforderungen verfügen. Erwünschte zusätzliche Anforderungen sind zusätzliche Kriterien, die beim Abwägungsprozess zwischen mehreren Bewerbungen heranzuziehen sind. Die Forderung eines dritten Lehrbefähigungsfaches ist nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass Einstellungsmöglichkeiten mit der erwünschten oder erforderlichen Zusatzqualifikation Kenntnisse in niederdeutscher Sprache bekannt zu geben sind. 4. Bewerbungs- und Auswahlverfahren 4.1 Grundsätzliches Ziel der Landesregierung ist die Einstellung von Lehrkräften mit abgeschlossener für die betreffende Schulform vorgesehener Lehramtsausbildung. Da für die Stellen häufig nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung zur Verfügung stehen, können sich auch Lehrkräfte bewerben und ausgewählt werden, die den Vorbereitungsdienst bzw. Anpassungslehrgang spätestens am beenden werden. Die tat - sächliche Einstellung kann erst nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes erfolgen und muss spätestens am vorgenommen werden. 4.2 Aufgrund der besonderen Bedarfslage werden folgende Bewerbungs- und Einsatzmöglichkeiten geöffnet: Für Einstellungsmöglichkeiten, die für das Lehramt für Sonderpädagogik bekannt gegeben sind, können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie das Lehramt an Gymnasien bewerben. Für Einstellungsmöglichkeiten, die an Grund-, Haupt-, Real-, Ober- oder Gesamtschulen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bekannt gegeben sind, können sich neben Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen sowie das Lehramt an Realschulen auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Für Einstellungsmöglichkeiten, die an Oberschulen mit gymnasialem Angebot, Gymnasien und Gesamtschulen für das Lehramt an Gymnasien bekannt gegeben sind, können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen oder das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bewerben. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe entsprechend ihrer jeweiligen Lehrbefähigung als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12 NBesO) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12 BBesO). Die jeweiligen Bewerbungen mit anderer Lehrbefähigung für ein Lehramt werden nachrangig im Auswahlverfahren berücksichtigt, da grundsätzlich ein Einsatz der Lehrkräfte an der Schulform vorgesehen ist, für die sie ausgebildet wurden. Bewerbungen von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen werden grundsätzlich gleichrangig zum Lehramt an Gymnasien behandelt, sofern die Lehrkräfte über zwei allgemein bildende Fächer verfügen und sie in diesen Fächern auch ausgebildet wurden. Die Einstellung dieser Lehrkräfte erfolgt entsprechend dem in der Ausschreibung geforderten Lehramt als Studienrätin / Studienrat (BesGr. A 13 BBesO). Entsprechendes gilt bei einer Bewerbung um Stellen, die an Haupt- oder Realschulen bzw. Oberschulen ausgeschrieben sind. Hier erfolgt die Einstellung als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12 NBesO) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12 BBesO) im Beamtenverhältnis auf Probe. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob jeweils die Voraussetzungen des Bezugserlasses zu f) zur Feststellung einer Ergänzungsqualifikation vorliegen. In allen anderen Fällen werden Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachrangig

11 SVBl 11/2016 AMTLICHER TEIL 653 zu Lehrkräften mit einer für die allgemein bildenden Schulen vorgesehenen Lehramtsausbildung im Auswahlverfahren berücksichtigt und im unbefristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis eingestellt. Die Einstellung von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen an Gymnasien und an Förderschulen erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe im Eingangsamt der jeweiligen Lehrbefähigung als Realschullehrerin / Realschullehrer (Bes- Gr. A 12 NBesO) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12 BBesO). Bei einer Einstellung als Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12 NBesO) bzw. Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12 BBesO) an einer Förderschule erhält die jeweilige Lehrkraft eine Zulage gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über Stellenzulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (Zulagen- VO-Lehr). Die Einstellung von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien auf Stellen, die für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ausgeschrieben sind, erfolgt grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Probe entsprechend des überwiegenden Einsatzes als Lehrerin / Lehrer (BesGr. A 12 BBesO) bzw. Realschullehrerin / Realschullehrer (BesGr. A 12 NBesO). Die Einstellung von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien an Förderschulen kann nur im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgen. Auf die Möglichkeit des Erwerbs einer Ergänzungsqualifikation für das Lehramt für Sonderpädagogik nach dem Bezugserlass zu f) wird hingewiesen. In der Regel ist ein Drittel der gesamten Unterrichtsverpflichtung im Rahmen der dreijährigen Probezeit an einer der Schulformen abzuleisten, für die die Lehrbefähigung erworben wurde, vorrangig im dritten Jahr der Probezeit. Bei einer absehbaren Verkürzung der Probezeit aufgrund von Anrechnungszeiten gem. 19 NBG soll ein Drittel der Unterrichtsverpflichtung in der noch verbleibenden Probezeit, mindestens aber sechs Monate, an einer Schulform abgeleistet werden, für die die Lehrkraft die Lehrbefähigung erworben hat. Dies kann auch im Rahmen einer Abordnung von der im Einstellungsverfahren beabsichtigten Einsatzschule (Stammschule) erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann bei Einstellung von Lehr kräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen oder das Lehramt an Realschulen an Gymnasien und an Förderschulen oder von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien an Haupt- und Realschulen die jeweilige Probezeit auch in vollem Umfang an diesen absolviert werden, soweit dadurch die Bewährung in der Probezeit nicht gefährdet erscheint. Im Rahmen der Probezeit sind überdies die Voraussetzungen für den Erwerb einer Ergänzungsqualifikation gem. Bezugserlass zu f) für das Lehramt der ausgeschriebenen Stelle zu erbringen. Lehrkräfte, die an einer ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Schulform eingestellt wurden, können im Einzelfall zu Beginn oder im Laufe der Probezeit unterhälftig an eine andere Schulform teilabgeordnet werden, soweit dadurch die Bewährung in der Probezeit nicht gefährdet erscheint. Die Teil - abordnung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde, der die dienstrechtlichen Befugnisse für die Maßnahme übertragen sind. 4.3 Ebenfalls bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, die aufgrund einer anderweitigen Hochschulausbildung für den Unterricht qualifiziert sind. Für den sogenannten Quereinstieg ist mindestens ein Hochschulabschluss entsprechend den Regelungen im Bezugserlass zu b) mit der Möglichkeit der Zuordnung zu mindestens einem Unterrichtsfach erforderlich. 4.4 Ausschließlich für befristete Einstellungen von Lehrkräften zur Erteilung von Unterricht können sich neben Lehrkräften mit abgeschlossener Lehramtsausbildung auch Interessentinnen und Interessenten mit den unter Nr. 4.3 genannten Qua lifikationen sowie darüber hinaus für alle Schulformen entsprechende Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen bewerben. Bewerberinnen und Bewerber ohne eine unter Nr. 4.3 genannte Qualifikation sollten mindestens einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen. 4.5 Lehrkräfte, die für das Fach Evangelische Religion (RE) eingestellt werden sollen und den Vorbereitungsdienst nach dem beendet haben, benötigen als Bevollmächtigung durch die evangelische Kirche die Vokation für die Schulform, an der sie eingestellt werden sollen. Lehrkräfte für das Fach Katholische Religion (RK) benötigen die Missio Canonica. Die Einstellung von Lehrkräften auf Stellen mit einer geforderten Lehrbefähigung für evangelische bzw. katholische Religion ist von der Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung der Kirche abhängig zu machen. Eine Einstellungszusage erfolgt daher unter Vorbehalt der Vorlage dieser Bevollmächtigung. Lehrkräfte, die für eine Erteilung von islamischem Religionsunterricht (RI) vorgesehen sind, müssen dem entsprechenden Bekenntnis angehören. Zur Erteilung von RI-Unterricht ist die Vorlage der entsprechenden Lehrerlaubnis (Idschaza) erforderlich. 4.6 Das Auswahlverfahren wird bei Schulstellen durch die Schulen durchgeführt. Auf den Bezugserlass zu c) wird hingewiesen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde berät und unterstützt die Schulen bei der Durchführung der Auswahlverfahren. Bei Bezirksstellen führt die Niedersächsische Landesschulbehörde das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der jeweiligen Schule nach den Maßgaben des Bezugserlasses zu c) durch. Das Auswahlverfahren für Schulstellen und Bezirksstellen beginnt am Die Angebote für Schulstellen und Bezirksstellen aus der ersten Auswahlrunde sollen spätestens bis zum (12:00 Uhr) erfolgen. Die schriftliche Annahme des Stellenangebots durch die Bewerberin bzw. den Bewerber ist spätestens bis zum möglich. Bei einem Stellenangebot nach Abschluss der ersten Auswahlrunde hat die ausgewählte Lehrkraft innerhalb eines Tages (24 Stunden) eine schriftliche Rückäußerung zu geben. Erfolgt auf ein Stellenangebot keine Rückäußerung oder eine Ablehnung, wird die Bewerbung der Lehrkraft bei dieser Stelle nicht mehr berücksichtigt. Lehrkräfte, die eine Stelle schriftlich angenommen haben, können kein weiteres Stellenangebot mehr erhalten. Bei Umwidmungen oder Bekanntgabe nachträglicher Stellenausschreibungen, insbesondere mit Bedarfsfächern, entschei-

12 654 AMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 det die Niedersächsische Landesschulbehörde gem. Ziffer 6 des Bezugserlasses zu h), ob die Einstellungsmöglichkeiten als Schulstellen oder als Bezirksstellen bekannt gegeben bzw. in eine Schulstelle oder Bezirksstelle umgewandelt werden und das Auswahlverfahren dementsprechend durch die Schule oder die Niedersächsische Landesschulbehörde durchgeführt wird. Wird an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Oberschule sowie an einer Förderschule mit mindestens 500 Soll-Stunden oder einem Schulverbund sowie an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule eine Bezirksstelle ausgeschrieben, ist zu gewährleisten, dass die Schule gem. Ziffer 6 des Bezugserlasses zu h) die Auswahlentscheidung in geeigneter Weise treffen kann. 4.7 Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind unterschiedliche Bewerbungsfristen zu beachten. Für die Einbeziehung in die erste Auswahlrunde für Schulstellen und Bezirksstellen ist die Bewerbung mit mindestens einer regionalen Angabe im Zeitraum vom bis unverzichtbar. Die Ergänzung der Bewerbung um bestimmte Stellenwünsche ist im Zeitraum vom bis über das Online-Bewerbungsverfahren erforderlich. Für alle Einstellungsmöglichkeiten werden in der ersten Auswahlrunde nur die Bewerbungen berücksichtigt, die explizit hierfür abgegeben wurden. Bewerbungen, die nach dem (online) abgegeben werden oder erst nach dem um bestimmte Stellenwünsche ergänzt werden, sowie die Bewerbungen von Personen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung werden erst ab dem ins Auswahlverfahren einbezogen. 4.8 Die Auswahl erfolgt gemäß 9 BeamtStG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach den Vorgaben des Bezugserlasses zu c). Lehrkräfte, die ihre Ausbildung bis zum beenden, sind bis zum Vorliegen der Note der Staatsprüfung auf der Grundlage der Note des Masterabschlusses bzw. der Ersten Staatsprüfung in das Auswahlverfahren mit einzubeziehen. Weiterhin sind auch Ausbildungsnachweise als zusätzliches Kriterium für die Auswahlentscheidung mit heranzuziehen. Zur Sicherstellung der Personalversorgung der Schulen sind grundsätzlich Lehrkräfte, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen oder diese bis zum beenden, vorrangig zu berücksichtigen. Nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden Bewerberinnen und Bewerber, deren Nichteignung für eine Unterrichts - tätigkeit im Schuldienst bereits festgestellt wurde (s. Bezugserlass zu e). Die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist anhand der Stellen-Bewerber-Liste der zentralen Bewerberdatei (EIS) zu prüfen. Es können nur Lehrkräfte ein Stellenangebot erhalten, die auf der Stellen-Bewerber-Liste aufgeführt sind und die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen. Eine abschließende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung erfolgt durch die Niedersächsische Landesschulbehörde. Beamtete und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder dürfen nur ausgewählt werden, wenn eine Freigabeerklärung ihrer Schulbehörde zum Einstellungstermin vorliegt. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften aus anderen Bundesländern erfolgt in Niedersachsen eine Neueinstellung. Bei beamteten Lehrkräften erfolgt keine Neueinstellung, sondern die Übernahme in den Schuldienst des Landes Niedersachsen durch Versetzung. Einer Ernennung gem. 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG bedarf es nur dann, wenn im Zuge der Versetzung ein Amt zu übertragen ist, das einer anderen Besoldungsgruppe als das bisher übertragene Amt zugeordnet ist. Realschullehrkräfte aus anderen Ländern können nur dann der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet werden, wenn ihre Ernennung zur Realschullehrerin / zum Realschullehrer und die Zuordnung zur Besoldungsgruppe A 13 im abgebenden Land vor dem erfolgt sind. Auf die Unterrichtskontinuität an Auslandsschulen und an Schulen in freier Trägerschaft ist zu achten. Werden Lehrkräfte dieser Schulen für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst ausgewählt, klärt die Niedersächsische Landesschulbehörde, ob die bisherigen Schulen die Lehrkräfte zu dem gewünschten Termin abgeben können. Erforderlichenfalls kann ein späterer Termin für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst vereinbart werden. 4.9 Können für Einstellungsmöglichkeiten bis zum Ende der ersten Auswahlrunde keine qualifizierten Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung gefunden werden, die über die ausgeschriebenen Fächer verfügen und den Vorbereitungsdienst bis spätestens beenden, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der Bewerberinnen und Bewerber ohne eine für die Unterrichtstätigkeit an allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung fortgesetzt wird oder ob unter Beachtung des Bedarfs der Schule neue Fächer für die Bewerberauswahl durch die Niedersächsische Landesschulbehörde festgesetzt werden (Umwidmung). Für Einstellungsmöglichkeiten für Förderschulen kann bei der Umwidmung die sonderpädagogische Fachrichtung entfallen. Sofern qualifizierte Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung, die die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen und den Vorbereitungsdienst bis spätestens beenden, vorhanden sind, ist die Aufhebung der Ausschreibung nur zulässig, wenn nach dem Zeitpunkt der Ausschreibung ein sachlicher Grund (z. B. Verringerung der Anzahl der Klassen) neu hinzugetreten ist Nachträgliche Stellen können bei entsprechender Zuweisung als Schulstellen oder Bezirksstellen ausgeschrieben werden. Bei allen Umwidmungen oder nachträglichen Stellen erfolgt eine vollständige Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber automatisch entsprechend den regionalen Angaben in der Bewerbung und entsprechend ihren Lehrbefähigungsfächern Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für eine befris - tete Einstellung erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie für eine unbefristete Einstellung in den Schuldienst. Das gilt sowohl für die Einbeziehung der auf der Stellen-Bewerber-Liste enthaltenen Bewerberinnen und Bewerber in das Auswahlverfahren als auch für eine sachgerechte Auswahl (s. Bezugserlass zu d)). 5. Schlussbestimmungen Dieser RdErl. tritt am in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft.

13 SVBl 11/2016 AMTLICHER TEIL 655 Erhebung der Schuldaten an allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 Hier: Öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Bek. d. MK v Die Erhebung der Schuldaten (Unterrichtsversorgung mit Lehrerverzeichnis und Schulstatistik) wird im Schuljahr 2017/ 2018 durchgeführt zum Stichtag Donnerstag, Weitergehende Hinweise zum Terminplan, dem Versand und der Bearbeitung der Erhebungsunterlagen sind dem zu dem Stichtag erscheinenden Begleitheft für die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen zu entnehmen. Kulturaustauschprogramm im pädagogischen Bereich Entsendung deutscher Lehrkräfte in die USA im Schuljahr 2017/2018 Bek. d. MK v Für deutsche Lehrkräfte besteht im Schuljahr 2017/2018 wieder die Möglichkeit, im Rahmen des deutsch-amerikanischen Kulturaustauschprogramms STEP (School Teacher Enrichment Program) in den USA zu unterrichten. Verantwortlich für die Durchführung des Programms auf deutscher Seite ist die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit der Checkpoint Charlie Stiftung STEP in Berlin. Voraussetzungen für die Teilnahme sind: und 2. deutsches Staatsexamen für das Lehramt oder Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen 2. Lehrbefähigung für das Schulwesen, unabhängig von Fächern und Schulstufen 3. mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach dem Referendariat, möglichst auch Klassenlehrertätigkeit 4. gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse 5. deutsche Staatsangehörigkeit (auf Grund vertraglicher Programmvereinbarungen mit den amerikanischen Erziehungs- und Einwanderungsbehörden) 6. sehr hohe Flexibilität, Engagement und Anpassungsfähigkeit 7. PKW-Führerschein und Fahrpraxis Nicht berücksichtigt werden können Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer Greencard bzw. mit einem / einer US-Bürger/in verheiratet sind. Die Vertragsdauer beträgt zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung auf maximal drei Jahre ist möglich. Je nach Berufserfahrung und Einsatzort liegt das Anfangsgehalt (bei drei Jahren Berufserfahrung) zwischen US $ und US $ pro Jahr. Das Auswahlverfahren wird von den für die Durchführung verantwortlichen (o. a.) Behörden durchgeführt. Bewerben können sich sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte. Arbeitssuchende Lehrerinnen und Lehrer können, die Mindestberufserfahrung vorausgesetzt, ebenfalls an diesem Kulturaustauschprogramm teilnehmen, um ihre sprachlichen, landeskundlichen und sozialen Kompetenzen zu vertiefen. Erfahrungsgemäß wuchs in den letzten Jahren die Nachfrage speziell nach Grundschullehrkräften. Die Vermittlung erfolgt nach Bedarf der einzelnen Bundesstaaten, wobei Ortswünsche nicht berücksichtigt werden können; entsprechende Verträge bestehen mit den US-Partnerstaaten Delaware, Minnesota, Nebraska, South Carolina und Texas. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich derzeit auch in den Staaten Indiana, Kalifornien, Kentucky, New Mexico, Ohio, Utah und Washington. Grundsätzlich werden alle Fächerkombinationen angefragt, jedoch haben Fächer wie Religion und Psychologie keine Vermittlungschancen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber des Landes Niedersachsen können in der Regel davon ausgehen, dass ihnen Urlaub ohne Fortzahlung der Bezüge unter Anerkennung öffentlicher Belange gewährt wird. Ansprechpartnerinnen: Frau Grit Orgis (STEP-Direktorin) oder Frau Ina Frost (STEP-Koordinatorin) c/o Checkpoint Charlie Stiftung, Wolfensteindamm 9, Berlin, Tel.: , Fax: , g.orgis@ccstiftung.de, Homepage: Bewerbungsunterlagen und ein Merkblatt sind auf der Homepage der Checkpoint Charly Stiftung unter STEP -> GTEP erhältlich. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätes - tens bei der Checkpoint Charlie Stiftung eingegangen sein. Voraussichtlich am 13. und findet in Berlin ein Informations- und Auswahlwochenende statt. Den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern werden der genaue Termin sowie die Veranstaltungsorte rechtzeitig bekannt gegeben.

14 656 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 1) Allgemein 1. Niedersächsisches Kultusministerium Im Niedersächsischen Kultusministerium ist voraussichtlich zum der Dienstposten einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 43 (Schulische Berufsbildung Wirtschaft, Gesundheit und Soziales sowie IuK-Technologien) zu besetzen. Der Dienstposten soll auf dem Wege der Abordnung für die Dauer von drei Jahren besetzt werden. Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem derzeitigen Amt der Bewerberin / des Bewerbers. Die Dienstposteninhaberin / der Dienstposteninhaber soll im Wesentlichen schulfachliche Aufgaben im Berufsbereich Gesundheit sowie der sozialpädagogischen Bildungsgänge wahrnehmen. Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist hier die Erarbeitung von Grundlagen für Prozesse der Qualitätsentwicklung, der Unterrichtsentwicklung, der Rahmenrichtlinienarbeit und der Fortbildung der Lehrkräfte. Dazu gehören auch die Beteiligung an interministeriellen Arbeitsgruppen sowie die Vertretung des Nds. Kultusministeriums in landes- und bundesweiten Arbeitskreisen. Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den genannten Berufsbereichen, die sich im Eingangsamt befinden oder ein schulisches Beförderungsamt unterhalb der Ebene der Schulleitung oder der stellvertretenden Schulleitung bekleiden. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung. Die Bewerberin / der Bewerber soll mit den aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen vertraut sein und neue Kommunikationstechnologien anwenden können. Gestaltungsfreude, Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeit, im Team zu arbeiten, sind Voraussetzungen. Erwartet wird die Fähigkeit, pädagogische, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Sachverhalte mündlich wie schriftlich sachgerecht formulieren zu können. Die Wahrnehmung des Dienstpostens erfordert eine sehr hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, Hannover, zu richten. Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Frerichs, Tel.: , cornelia.frerichs@ mk.niedersachsen.de, zur Verfügung. 2. Niedersächsisches Kultusministerium Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum der Dienstposten einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat IB (Inklusion im Bildungswesen) zur Bearbeitung zeitgebundener schulfachlicher Aufgaben zu besetzen. Der ausgeschriebene Dienstposten ist im Wege der Abordnung für die Dauer von drei Jahren zu besetzen. Der Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung bei der Umsetzung der Einführung der inklusiven Schule, insbesondere die Mitwirkung bei der Erarbeitung erlasslicher Regelungen zur Umsetzung der Inklusion. Bewerben können sich Lehrkräfte aus dem niedersächsischen Schuldienst mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen, Realschulen oder für Sonderpädagogik. Schulische Leitungserfahrungen sind erwünscht. Die Bewerberin / der Bewerber soll mit den aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und der Einführung der inklusiven Schule vertraut sein und muss über Kenntnisse in schulischer Qualitätsentwicklung und Schulorganisation vor allem im Hinblick auf die Implementierung inklusiver Beschulung verfügen. Von zentraler Bedeutung sind weitreichende konzeptionelle Erfahrungen über die regionale Umsetzung der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung in Niedersachsen sowie umfassende Kenntnisse über die bundesweiten Konzeptionen der Umsetzung der inklusiven Bildung in den verschiedenen Bundesländern. Mehrjährige Unterrichtstätigkeit möglichst auch in inklusiven Settings sowie Erfahrungen in unterschiedlichen Aufgabenfeldern von Schule, Fortbildung und Beratung sind ebenso erwünscht wie eine ausgeprägte Fähigkeit zu konzeptionellem Denken, zur Kooperation und zur Teamarbeit. Die Besoldung während der Abordnung richtet sich nach dem derzeitigen Amt der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Die Wahrnehmung des Dienstpostens erfordert eine sehr hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. 1) nachzulesen auch im Internet unter (-> Service -> Schulverwaltungsblatt Stellenausschreibungen)

15 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 657 Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieser Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, Hannover, zu richten. Für fachliche Rückfragen steht Frau Wormland, Tel.: , zur Verfügung. 3. Niedersächsische Landesschulbehörde Für die Bildungsregion Landkreis Stade wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Lehrkraft als Bildungskoordinatorin / Bildungskoordinator gesucht. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Stade im Umfang der Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl für die Dauer von drei Jahren. Mit der Einrichtung der Bildungsregion verfolgen der Landkreis Stade und die beteiligten Kommunen in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land Niedersachsen das Ziel, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess die im Landkreis vorhandenen Bildungs - initiativen und Bildungsakteure zu einem regionalen Bildungs - netzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise sollen Strukturen und Synergien entstehen, die die Menschen der Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und ihre Bildungsbiografien bestmöglich unterstützen. Die Gestaltung der Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ist dabei ein wichtiges Schwerpunktthema in der Bildungsregion, damit Transparenz und Anschlussfähigkeit der Bildungsangebote sichergestellt werden können. Der Landkreis Stade wurde in den Jahren 2009 bis 2014 durch das Bundesprogramm Lernen vor Ort gefördert und hat im Rahmen dieses Projekts eine Handlungsstrategie zur Weiterentwicklung der Bildungsregion Landkreis Stade erarbeitet. Die erfolgreiche Arbeit des Bildungsbüros soll auch nach dem Ende der Projektförderung nachhaltig fortgesetzt werden. Für das künftige Engagement wurden zunächst die Handlungsfelder Übergänge gestalten, Fachkräfte sichern, Bildungsqualität sowie Unterstützung und Vernetzung der Bildungsakteure als relevant festgelegt. Das Bildungsbüro des Landkreises Stade übernimmt bei der Umsetzung der in der Bildungsregion abgestimmten Maßnahmen koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Bildungskoordinatorin bzw. der Bildungskoordinator bringt schulfachliche Expertise in die Arbeit des Bildungsbüros ein. Zu den Aufgaben der Bildungskoordinatorin / des Bildungskoordinators gehören: Koordinierung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des strategisch koordinierenden Gremiums sowie Berichterstattung in diesem Gremium für ihren / seinen Bereich, Initiierung von Gremienarbeit und Vorbereitung der Sitzungen der Gremien, Vernetzungsarbeit, Koordinierung bzw. Förderung der Kommunikation (innerhalb der Bildungsregion und bei Bedarf zwischen Bildungsregionen), Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Institutionen und Bildungsakteure in der Region, Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern, Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Pflege der Internetpräsenz der Bildungsregion, Übergangsgestaltung, insbesondere frühe Bildung Grundschule und Schule andere Institutionen, Inhaltliche Ausgestaltung der prioritären Handlungsfelder der Bildungsregion, z. B. in den Themenfeldern Sprachförderung oder MINT. Bewerben können sich Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt nach Ende der Probezeit oder im ersten Beförderungsamt, soweit diese Lehrkräfte nicht Schulleiterinnen und Schulleiter oder ständige Vertreterinnen und Vertreter von Schulleiterinnen und Schulleitern sind. Bewerberinnen und Bewerber sollen über Kenntnisse des Schulwesens in Niedersachsen und der Schulangebote vor Ort sowie über Kenntnisse zentraler und regionaler bildungspolitischer Entwicklungen verfügen. Erwartet werden außerdem Erfahrungen in der Organisation von Entwicklungsvorhaben sowie Fähigkeiten zum Management einer Organisationseinheit und zur Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes sind erwünscht. Kenntnisse im Bereich Sprachförderung oder MINT sind ferner von Vorteil. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden Gestaltungs- und Entscheidungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken erwartet. Darüber hinaus erfordert die Aufgabe Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und die Fähig - keit zu Kooperation. Erwartet wird die Bereitschaft, sich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bedingt teilzeitgeeignet, soweit eine Lehrkraft die Aufgabe als Bildungskoordinatorin oder Bildungskoordinator mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahrnimmt. Die Bewerbung ist mit Lebenslauf und Stellungnahme zu den im Ausschreibungstext vorliegenden Erwartungen sowie mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum auf dem Dienstweg an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, Außenstelle Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Cuxhaven, zu richten. Da die Wahrnehmung der Aufgabe im Wege der Teil-Abordnung an den Landkreis Stade erfolgt, wird die Auswahlentscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis Stade getroffen. Weitere Auskünfte erteilt Herr Keusemann, Tel.: , axel.keusemann@nlschb. niedersachsen.de.

16 658 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/ Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali - tätsentwicklung Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Quali - tätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim sind zum vier nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewertete Dienstposten einer Regierungsschuldirektorin / eines Regierungsschuldirektors in der Abteilung 2 Evaluation und Schulinspektion zu besetzen. Es handelt sich um eine erneute Ausschreibung. Die Schwerpunktaufgabe der Dienstposteninhaberinnen oder der Dienstposteninhaber besteht in der Durchführung von Inspektionen an berufsbildenden und allgemein bildenden Schulen des Landes Niedersachsen. Diese Aufgabe umfasst u. a. die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Inspektionen, Mitarbeit in der Evaluation und Weiterentwicklung des Inspektionsverfahrens sowie seiner Methoden und Instrumente (z. B.: Videotrainings, Unterrichtsbeobachtungen, Arbeit in Arbeitsgruppen), Mitarbeit in Projekten und Vorhaben bei Inspektionen mit besonderen Fragestellungen, Leitung von Inspektionsteams. Bewerberinnen und Bewerber müssen über die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Bewerberinnen oder die Bewerber über mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügen und mehrjährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben, davon mehrjährig in einem Amt der BesGr. A 15 in einer Schule oder in einem Studienseminar oder in herausgehobener Position in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen. Ferner wird auf die Fähigkeit, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, sowie auf Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenz und Verhandlungsgeschick besonderer Wert gelegt. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens sind weiterhin fundierte Kenntnisse von Strukturen und Bildungsgängen im niedersächsischen Schulsystem, insbesondere der beruflichen Bildung, Kenntnisse über schulisches Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells BBS, Kompetenzen in der Nutzung interner und externer Evaluationsinstrumente sowie in der Nutzung elektronischer Medien, Kenntnisse über Grundsätze des Projektmanagements. Erwartet werden Methodenkompetenzen hinsichtlich der Umsetzung komplexer Arbeitsabläufe, insbesondere bezüglich Zeit- und Prozessmanagement, hohe Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität, Beherrschung von Techniken der Gesprächsführung. Wegen der Besonderheit der Tätigkeit in der Schulinspektion ist die Arbeit grundsätzlich im Rahmen der mobilen Telearbeit auszuüben. Vorausgesetzt wird daher das Einverständnis zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes in der häuslichen Wohnung. Es wird die Bereitschaft erwartet, in erheblichem Umfang mehrtägige Dienstreisen (mit Übernachtungen) mit privateigenem PKW (gemäß den geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen) durchzuführen. Es können sich auch entsprechend qualifizierte Tarifbeschäftigte bewerben. Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom , SVBl. 9/2010, S. 320 ff. ( Verfahren zur Übertragung von Ämtern im Schulaufsichtsdienst ), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom , SVBl. 12/ 2011, S. 480, der entsprechend auch auf tarifbeschäftigte Bewerberinnen und Bewerber anzuwenden ist. Wird eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter ausgewählt, so erhält sie bzw. er nach erfolgreicher Erprobungszeit und danach erfolgter Übertragung des Arbeitsplatzes ein Entgelt nach den zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen für höherwertige Arbeitsplätze. Die Dienstposten sind durch die Notwendigkeit, die jeweilige Inspektion in einem vollständigen Zeitumfang durchzuführen, nur bedingt teilzeitgeeignet. Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen anderer Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt. Bewerbungen (2-fach) sind unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und einer Einverständnis - erklärung zur elektronischen Speicherung von Bewerbungsunterlagen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 11, Schiffgraben 12, Hannover, zu richten. Eine Kopie des Bewerbungsanschreibens senden Sie bitte zeitgleich per (bewerbung@mk.niedersachsen.de) direkt an das Niedersächsische Kultusministerium. Mit Blick auf ggf. erforderliche kurzfristige Terminabstimmungen wäre die Angabe von Handy-Rufnummer und privater E- Mail-Adresse hilfreich. Für weitere Informationen können Sie bitte Kontakt mit Herrn Till, NLQ, Tel.: , uwe.till@nlq.niedersachsen.de, aufnehmen. 5. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali - tätsentwicklung Beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Quali - tätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten

17 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 659 einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats beim NLQ als Dezernentin / Dezernent beim NLQ in der Abteilung 3 Lehrerbildung und Curriculumentwicklung im FB 35 - Medienbildung (BesGr. A 14) zu besetzen. Die Dienstposteninhaberin / der Dienstposteninhaber wird Aufgaben im Arbeitsbereich Koordinierung der Arbeit des Netzwerks Medienberatung und Qualifizierung von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben in Niedersachsen wahrnehmen. Im Wesentlichen gehören hierzu: Unterstützung und Koordinierung der Arbeit der medienpädagogischen Beraterinnen und Berater in den Regionen und auf Landesebene, Konzeptionierung, Umsetzung und Evaluation von Qualifizierungsmaßnahmen für die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater, Kooperation und Kommunikation mit den kommunalen Trägern und Institutionen anderer Unterstützungssysteme sowie kontinuierliche Abstimmung mit der NLSchB, Dokumentation und Evaluation der Arbeit des Netzwerks Medienberatung, Konzeptionierung, Umsetzung und Evaluation von Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben, Konzeptionierung und Koordinierung von Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsangeboten zu schulischen Medienbildungskonzepten und kommunaler Medienentwicklungsplanung, Bereitstellung von Konzepten, Materialien und Orientierungshilfen. Bewerbungsvoraussetzung ist die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien (Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung, 2. Einstiegsamt). Erwartet werden weiterhin: Erfahrungen mit Verwaltungsabläufen und Verwaltungshandeln in Landesbehörden, Kenntnisse und Erfahrungen in der Netzwerkarbeit der Medienberatung, Kenntnisse und Erfahrungen in der Steuerung der Medienberatung auf regionaler Ebene, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Projektmanagement und systemische Beratung, Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Sprachniveau mindes - tens B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen), Kenntnisse zur Entwicklung, Umsetzung und Gewährleis - tung eines Qualifizierungskonzeptes sowie von Qualifizierungsmaßnahmen, Fähigkeit zur Durchführung von Fach- und Arbeitstagungen, Landesforen und Dienstbesprechungen sowie Initiierung, Durchführung, Koordinierung landesweiter Modellvorhaben, insbesondere im Bereich netzgestützter Qualifizierung, Unterstützung bei der Personalentwicklung im Netzwerk Medienberatung, Erfahrungen in der Dokumentation und Evaluation von Arbeitsprozessen, Erfahrungen mit der Umsetzung von medienpädagogischen Konzepten sowie Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Schulen zu medienpädagogischen Themenfeldern, Erfahrungen in der Qualitätsentwicklung in der eigenverantwortlichen Schule im Rahmen der Entwicklung und Um setzung von schuleigenen Medienbildungskonzepten und der kommunalen Medienentwicklungsplanung, Kenntnisse zu aktuellen medienpädagogischen Diskussionen und den landesweiten Qualifizierungsmaßnahmen und Projekten zur Medienbildung, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich angewandter Informationstechnologien, eigene mediendidaktische Arbeit mit und über Medien in Schule und Unterricht. Die Aufgaben dieser Stelle erfordern Innovationskraft und die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken, Verhandlungsgeschick und Kooperationsbereitschaft sowie ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten. Vorausgesetzt werden Flexibilität, Reformbereitschaft und die Bereitschaft zu Dienstreisen sowie die Bereitschaft, sich auch in neue Sachgebiete einzuarbeiten. Der Dienstort ist Hildesheim. Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit (Nds.ArbZVO) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im NLQ. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet; die Besetzung im Umfang von 1,0 VZE ist angestrebt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung auf die Behinderung / Gleichstellung hin. Bewerbungen von Menschen anderer Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt. Das Land Niedersachsen strebt eine Erhöhung des Männeranteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Männer unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Männern werden daher im Sinne des NGG besonders begrüßt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg mit den üblichen Unterlagen und der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Keßlerstraße 52, Hildesheim. Auskünfte erteilen Herr Endeward, Tel.: , E- Mail: detlef.endeward@nlq.niedersachsen.de, sowie Herr Popplow, Tel.: , harald.popplow@nlq.niedersachsen.de.

18 660 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/ Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Quali - tätsentwicklung Für das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Quali - tätsentwicklung (NLQ) in Hildesheim wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt bis zunächst zum eine Lehrkraft als schulfachliche Mitarbeiterin / schulfachlicher Mitarbeiter in der Abteilung 4 Qualifizierung von Leitungspersonal gesucht. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt auf dem Wege der Abordnung. Der Dienstort ist Hildesheim. Die Dienstposteninhaberin oder der Dienstposteninhaber soll im Rahmen schulfachlicher Mitarbeit die Dezernentinnen und Dezernenten der Abteilung 4 bei Konzeption, Durchführung und Evaluation von Qualifizierungsmaßnahmen für das Leitungspersonal in Schulen, Studienseminaren und Schulbehörden unterstützen. Im Einzelnen gehören zu den Aufgaben: Mitwirkung bei der Sicherstellung der Kommunikation zwischen NLSchB und Abteilung 4, Mitwirkung beim Einsatz von Referentinnen und Referenten, Trainerinnen und Trainern in den Qualifikationsmaßnahmen, Unterstützung bei der Zusammenstellung der Qualifizierungsgruppen, Mitwirkung bei der Budgetüberwachung und Steuerung des Ressourceneinsatzes, Bearbeitung von Entwürfen zur Entwicklung und Revision von Qualifizierungskonzepten, Erstellung von Kursmaterialien und Präsentationen, Mitwirkung bei der Durchführung von Evaluationen und bei der Auswertung der Ergebnisse, mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Qualifizierungsprodukte, Mitarbeit bei der Dokumentation von Arbeitsergebnissen und bei Veröffentlichungen. Bewerben können sich Lehrkräfte im Eingangsamt aus öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums mit der Befähigung für eines der Lehrämter an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Erwartet werden: mehrjährige Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer, Erfahrungen in Vorhaben zur schulischen Qualitätsentwicklung, Organisationstalent und über Grundkenntnisse hinausgehende EDV-Kompetenzen, insbesondere MS-Office- und Online-Anwendungen, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit im Inneren und zur Kooperation mit externen Partnern, Bereitschaft zur Einarbeitung in die vielfältigen Aufgaben bei Konzeption, Durchführung und Auswertung der verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität, u. a. Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung auf die Behinderung / Gleichstellung hin. Bewerbungen von Menschen anderer Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt. Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet; die Besetzung im Umfang von 1,0 VZE ist angestrebt. Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit (Nds. ArbZVO) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im NLQ. Interessierte bewerben sich auf dem Dienstweg mit den üblichen Unterlagen und der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Keßlerstraße 52, Hildesheim. Auskünfte erteilen Herr Böckermann, Tel.: , matthias.boeckermann@nlq.niedersachsen.de, sowie Herr Popplow, Tel.: , 7. Deutsche Auslandsschulen Das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen schreibt folgende Schulleiterstellen an deutschen Auslandsschulen aus: Deutsche Schule Rom (frei zum ; Bewerbungsschluss: ) Integr. Begegnungsschule Klassenstufen: 1-12 Schülerzahl: 695 Abschlüsse der Sekundarstufe I ab 2019 Deutsches Internationales Abitur Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Italienischkenntnisse sind erwünscht. Deutsche Schule Taipei, Taiwan (frei zum ; Bewerbungsschluss: ) Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel, die auf einem Eurocampus eng mit der englischen und französischen Schule kooperiert Klassenstufen: 1-10 Schülerzahl: 115 Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und / oder II BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Leitungserfahrung ist erwünscht. Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Französischkenntnisse sind von Vorteil. Erfahrungen mit anderen europäischen Schulsystemen sind erwünscht. Drittbewerbungen sind zulässig.

19 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 661 Istanbul Lisesi, Türkei (frei zum ; Bewerbungsschluss: ) Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 9-13 Schülerzahl: 893 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Gute Englischkenntnisse sind erforderlich sowie die Bereitschaft, in angemessener Zeit Türkisch zu lernen. Drittbewerbungen sind zulässig. Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www. auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, Barbarastraße 1, Köln, zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 33, Schiffgraben 12, Hannover, zu senden. Außerdem werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, sich unmittelbar mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin für das Auslandsschulwesen, Frau Busse, in Verbindung zu setzen (Tel.: ; E- Mail: eva.busse@mk.niedersachsen.de). Um direkte Übersendung einer Ausfertigung des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines tabellarischen Lebenslaufs an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten. Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebenen Besoldungs- / Vergütungsgruppen innehaben. Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt des Amtsantritts das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Drittbewerbungen sind bei Zweit- bzw. Drittausschreibungen zulässig, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Öffentliche Schulen und Studienseminare Nachstehend werden gemäß 45 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) freie oder frei werdende Planstellen an öffentlichen Schulen und an Studienseminaren ausgeschrieben: 1. Muster der Ausschreibung: a) Name der Schule und Schulform, Name des Studienseminars; b) Schulträger; c) Art der Stelle, Termin des Freiwerdens oder der voraussichtlichen Einrichtung (sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen); d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule oder das Studienseminar, die Stelle, die gewünschte fachliche oder persönliche Eignung, die Religionszugehörigkeit; e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist (außerdem ist unter der Ausschreibung ohne Kennbuchstabe eine Angabe über Wohnungsbeschaffung zulässig); f) Name und Tel.-Nr. der zuständigen Dezernentin / des zuständigen Dezernenten oder g) Name und Tel.-Nr. der Schulleiterin / des Schulleiters der für die Ausschreibung zuständigen Schule, Anschrift der Schule. Angabe bei erneuter Ausschreibung: oder bei erneuter Ausschreibung nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG): (erneute Ausschreibung gemäß 11 Abs. 2 NGG). 2. Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Ziel ist es, Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Bewerbungen von Angehörigen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts werden daher besonders begrüßt. 3. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. 4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden. 5. Bewerbungen um Stellen innerhalb des eigenen Bezirks sind grundsätzlich auf dem Dienstwege an die zuständigen Regionalabteilungen der Landesschulbehörde zu richten. Andernfalls sind sie unmittelbar bei der Regionalabteilung der Landesschulbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat, einzureichen und gleichzeitig der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde auf dem Dienstwege anzuzeigen.

20 662 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/ Abweichend von Nr. 5 gilt: Bei der Ausschreibung von Stellen an Schulen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit sind Bewerbungen unmittelbar an die unter Nr. 1 Buchst. g) genannte Person zu richten. Gleichzeitig ist die Bewerbung der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde anzuzeigen. 7. Für Ausschreibungen von Funktionsstellen, die keine Angaben zur Lehrbefähigung enthalten, gilt Folgendes: Bei den nachstehend genannten Lehrbefähigungen handelt es sich um Lehrbefähigungen im Sinne der NLVO-Bildung. Ihnen stehen Ergänzungsqualifikationen nach Maßgabe des sogenannten Qualifizierungserlasses gleich. Die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss auf einem in der NLVO-Bildung genannten Weg erworben worden sein (vgl. 14 NLVO-Bildung). Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss der jeweilige Ausbildungsschwerpunkt (Grundschule bzw. Hauptschule und Realschule) mit der Schulform der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen oder es muss eine mindestens zweijährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform nachgewiesen werden; die zweite Alternative gilt beim Ausbildungsschwerpunkt Grundschule nicht für Realschulfunktionsstellen. Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Hauptschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Realschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen ohne gymnasiales Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Förderschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Gymnasien können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an zusammengefassten Schulen können sich Lehrkräfte bewerben, die jeweils für die einzelnen vorhandenen Schulformen der zusammengefassten Schule bewerbungsfähig wären. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich I sowie um Stellen einer Didaktischen Leiterin / eines Didaktischen Leiters, einer Ständigen Vertreterin / eines Ständigen Vertreters der Schulleiterin / des Schulleiters und um Stellen einer Schulleiterin / eines Schulleiters an diesen Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Schulzweigleiterstellen an Kooperativen Gesamtschulen können sich Lehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung für die dem jeweiligen Schulzweig entsprechende Schulform besitzen. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich II können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an berufsbildenden Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bewerben. 8. Die Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sind dreifach einzureichen. Der tabellarische Lebenslauf muss mindes tens folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Lehrbefähigung einschließlich der Fächer und der Ergeb nisse der ersten und zweiten Staatsprüfung, derzeitige Schule, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls derzeitige Funktion. Bei Bewerbungen für eine Stelle an Grundschulen und Hauptschulen muss auch die Religionszugehörigkeit in der Übersicht angegeben werden ( 52 Abs. 5 NSchG). 9. Die Bewerberinnen / Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt werden soll, und an den entsprechenden Schulträger im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem Niedersächsischen Schulgesetz weitergegeben werden. 10. Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Tage der Ausschreibung bei der Landesschulbehörde / bei der Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat, eingehen. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Heftes des Schulverwaltungsblatts vermerkte Ausgabedatum. 11. Grundsätzlich werden alle Stellen zur Besetzung auf Lebenszeit ausgeschrieben. Die Stellen können aber auch auf Zeit über - tragen werden ( 44 Absätze 1 und 5 NSchG). 12. Die Übernahme der Leitung einer Schule verpflichtet gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom (I/ ) zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für neu ernannte Schulleiterinnen und -leiter. 13. Die Stellenausschreibungen von Leiterinnen und Leitern eines fachdidaktischen oder pädagogischen Seminars an den Studienseminaren für Lehrämter erfolgen durch dreiwöchigen Aushang in den Schulen der entsprechenden Schulform im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung der NLSchB sowie im Extranet (Schulinfo Niedersachsen) der NLSchB.

21 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 663 Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Peine a) Grundschule Eichendorffschule Peine b) Stadt Peine c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Lenius, Tel.: Wolfsburg a) Käferschule, Grundschule b) Stadt Wolfsburg c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Frau Niebaum, Tel.: Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Bad Harzburg a) Niedersächsisches Internatsgymnasium b) Land Niedersachsen als Schulleiterin / Schulleiter (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum f) Frau Pavlidis, Tel.: Braunschweig a) Hoffmann-von-Fallersleben- Schule, Gymnasium b) Stadt Braunschweig als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z), frei zum f) Herr Hoffmeister, Tel.: Braunschweig a) Ricarda-Huch-Schule, Gymnasium b) Stadt Braunschweig zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum d) Koordination und Erstellung des Stunden-, Vertretungs- und Raumnutzungsplanes, Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung und Statistik, Mitwirkung beim Gebäudemanagement sowie der Jahres- und Terminplanung von Schul- und Schülerveranstaltungen. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Steckhan, Tel.: Hankensbüttel a) Gymnasium Hankensbüttel b) Landkreis Gifhorn als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z) f) Herr Rollinger, Tel.: Gesamtschulen 1. Braunschweig a) Integrierte Gesamtschule Franzsches Feld, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Braunschweig als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule (A 15), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Pavlidis, Tel.: Braunschweig a) Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Braunschweig c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (A 16), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Pavlidis, Tel.: Edemissen a) Integrierte Gesamtschule Edemissen, Integrierte Gesamtschule i. E. b) Landkreis Peine c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe (A 15). Eine freie Planstelle steht noch nicht zur Verfügung. d) Die Schule ist zum neu errichtet worden (aufsteigend, beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. f) Frau Pavlidis, Tel.: Edemissen a) Integrierte Gesamtschule Edemissen, Integrierte Gesamtschule i. E. b) Landkreis Peine c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Oberstudienrätin / Oberstudienrat als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14). Eine freie Planstelle steht noch nicht zur Verfügung. d) Die Schule ist zum neu errichtet worden (aufsteigend, beginnend mit dem Schuljahrgang 5). Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. f) Frau Pavlidis, Tel.: Einbeck a) Integrierte Gesamtschule Einbeck, Integrierte Gesamtschule i. E. b) Landkreis Northeim c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Fremdsprachen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Frau Meusel, Tel.: Integrierte Gesamtschule Einbeck, Hubeweg 39, Einbeck 6. Einbeck a) Integrierte Gesamtschule Einbeck, Integrierte Gesamtschule i. E. b) Landkreis Northeim

22 664 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/2016 c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Frau Meusel, Tel.: Integrierte Gesamtschule Einbeck, Hubeweg 39, Einbeck 7. Goslar a) Adolf-Grimme-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Landkreis Goslar c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Sprachen (Deutsch, Englisch, 2. Fremdsprache). Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Herr Liesenberg, Tel.: Adolf-Grimme-Gesamtschule, Bei der Eiche 5, Goslar 8. Wittingen a) Integrierte Gesamtschule Wittingen, Integrierte Gesamtschule i. E. b) Landkreis Gifhorn c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Sport und Ganztag. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Herr Krauß, Tel.: Integrierte Gesamtschule Wittingen, Spittastraße 61, Wittingen 9. Wittingen a) Integrierte Gesamtschule Wittingen, Integrierte Gesamtschule i. E. b) Landkreis Gifhorn c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. g) Herr Krauß, Tel.: Integrierte Gesamtschule Wittingen, Spittastraße 61, Wittingen 10.Wolfsburg a) Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Wolfsburg als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Herr Rollinger, Tel.: Wolfsburg a) Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Wolfsburg c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter Fremdsprachen (A 13 / A 14) d) Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundund Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Heydekorn, Tel.: Integrierte Gesamtschule Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule, Suhler Straße 1, Wolfsburg Berufsbildende Schulen 1. Göttingen a) Berufsbildende Schulen II Göttingen b) Landkreis Göttingen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Berufsfeld Metalltechnik. Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehören die Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben für das Berufsfeld Metalltechnik und eines weiteren Berufsfeldes der Berufsbildenden Schulen II Göttingen, die Weiterentwicklung und Evaluation der Unterrichtsprozesse und die Kooperation mit den unterschiedlichen Partnern der einzelnen Berufe, u. a. in den Bereichen Measurement Valley, Produktdesign und Systemplaner. Der Tätigkeitsbereich umfasst weiterhin die verantwortliche Koordinierung von Lehrkräfteeinsatz-, Stunden- und Vertretungsplanung, Mitarbeit bei der Gesamtstundenplanung sowie Mitwirkung bei der Umsetzung des schulischen Qualitätsmanagements auf der Basis des Kernaufgabenmodells-BBS. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie unter f) Herr Barckmann, Tel.: Goslar a) Berufsbildende Schulen Goslar- Bassgeige / Seesen b) Landkreis Goslar zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Koordinierung der schulorganisatorischen und schulfachlichen Aufgaben im Bereich Automatisierungstechnik / Mechatronik, insbesondere Betreuung des Chemietechnikums, der Mobilen Robotik, des HTEC, der Elektromobilität sowie Betreuung und Weiterentwicklung der Lernplattform und Aufbau eines Systems zur Verwaltung der didaktischen Jahresplanung. Erwartet werden Erfahrungen und Kom-

23 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 665 petenzen in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS). Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen der Fachrichtung Elektrotechnik. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an die Erfordernisse der Schulentwicklung. Weitere Informationen zur Schule unter f) Herr Beckermann, Tel.: Studienseminare 1. Braunschweig a) Studienseminar Braunschweig für das Lehramt für Sonderpädagogik c) Seminarrektorin / Seminarrektor (A 15), frei zum d) Erforderlich sind mehrjährige Erfahrungen in der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) sowie fundierte Kenntnisse im Beamten-, Verwaltungs- und Prüfungsrecht (Staatsprüfungen). Erwartet werden Führungsqualitäten im Bereich der Qualitätsentwicklung des Studienseminars, der Koordination der Ausbildung pädagogischer und fachdidaktischer Seminare (Seminarcurriculum), der Kooperation mit Ausbildungsschulen, der Niedersächsischen Landesschulbehörde und dem Landesprüfungsamt. Wünschenswert sind außerdem Kenntnisse über aktuelle bildungspolitische Entscheidungen bezüglich beider Phasen der Lehrerausbildung. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik. f) Frau Schlote, Tel.: Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Algermissen a) Grundschule Algermissen b) Gemeinde Algermissen c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Evers, Tel.: Barnstorf a) Grundschule Barnstorf- Drentwede b) Samtgemeinde Barnstorf c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Schenck, Tel.: Bruchhausen-Vilsen a) Grundschule Bruchhausen-Vilsen b) Samtgemeinde Bruchhausen- Vilsen c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Hippenstiel, Tel.: Diepholz a) Mühlenkampschule, Grundschule b) Stadt Diepholz c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Schenck, Tel.: Diepholz a) Haupt- und Realschule Twistringen b) Landkreis Diepholz c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 14 + Z) oder Rektorin / Rektor (A 14) f) Frau Schenck, Tel.: Emmerthal a) Grundschule Amelgatzen b) Gemeinde Emmerthal c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau Viertel, Tel.: Hannover a) Fichteschule, Grundschule b) Landeshauptstadt Hannover c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Halden, Tel.: Hannover a) Grundschule Gartenheimstraße b) Landeshauptstadt Hannover c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Lübker, Tel.: Hannover a) Grundschule In der Steinbreite b) Landeshauptstadt Hannover c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Halden, Tel.: Hannover a) Grundschule Marienwerder b) Landeshauptstadt Hannover c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Halden, Tel.: Harsum a) Grundschule Borsumer Kaspel b) Gemeinde Harsum c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum f) Herr Börker, Tel.: Laatzen a) Grundschule Pestalozzistraße b) Stadt Laatzen c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Brandt, Tel.: Neustadt am Rübenberge a) Leineschule, Haupt- und Realschule b) Stadt Neustadt am Rübenberge c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 15) oder Rektorin / Rektor (A 14) f) Frau Lindenmann, Tel.: Nienburg a) Grundschule Am Bach b) Stadt Nienburg c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Frau Peters, Tel.: Rodenberg a) Julius-Rodenberg-Schule, Grundschule b) Samtgemeinde Rodenberg c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), voraussichtlich frei zum f) Herr Beckhausen, Tel.: Scholen a) Drei-Freunde-Grundschule b) Samtgemeinde Schwaförden

24 666 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/2016 c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum f) Frau Schenck, Tel.: Springe a) Grundschule Hinter der Burg b) Stadt Springe c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Herr Hein, Tel.: Uetze a) Löwenzahnschule Dollbergen, Grundschule b) Gemeinde Uetze c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum f) Herr Brandt, Tel.: Wietzen a) Grundschule Wietzen b) Samtgemeinde Marklohe c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Dierkes-Hartwig, Tel.: Wunstorf a) Grundschule Kolenfeld b) Stadt Wunstorf c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum f) Herr Bittner, Tel.: Wunstorf a) Oststadtschule, Grundschule b) Stadt Wunstorf c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), voraussichtlich frei zum f) Herr Bittner, Tel.: Oberschulen 1. Hameln a) Grund- und Oberschule Pestalozzi b) Stadt Hameln c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z) d) Sicherer Umgang mit dem PC, Teamfähigkeit, Engagement in Qualitätsentwicklung von Unterricht, Interesse und Kompetenz für Organisation im Bereich Schulleitung f) Herr Langeheine, Tel.: Rehburg-Loccum a) Oberschule Loccum b) Landkreis Nienburg c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14) f) Frau Peters, Tel.: Förderschulen 1. Holzminden a) Schule an der Weser, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung b) Landkreis Holzminden c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 14 + Z) d) Sicherer Umgang mit PC, Teamfähigkeit, Engagement in Qualitätsentwicklung von Unterricht, Interesse und Kompetenz für Organisation im Bereich Schulleitung f) Herr Langeheine, Tel.: Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Hannover a) Gymnasium Limmer i. E. b) Stadt Hannover als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15), frei zum f) Frau Kretschmer, Tel.: Hannover a) Herschelschule, Gymnasium b) Landeshauptstadt Hannover zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung des Ganztagsbereichs, Mitarbeit bei der Stundenplanung, pädagogische Koordinierung und technische Pflege der EDV. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dr. Stock, Tel.: (erneute Ausschreibung nach 11 Abs. 2 NGG) 3. Hannover a) Humboldtschule, Gymnasium b) Landeshauptstadt Hannover zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) c) Erstellung der Stunden-, Raumund Aufsichtspläne, Mitarbeit am Vertretungsplan, Unterstützung bei der Unterrichtsverteilung, Mitarbeit bei der EDV-basierten Schulstatistik und beim Zeugnisdruck, koordinierende Mitarbeit bei der Computeradministration (inkl. Schulverwaltungssoftware) und der Umsetzung des Medienentwicklungsplans der LHH, Zusammenarbeit mit dem Schulträger bei der Instandsetzung des Schulgebäudes, Bearbeitung von Unfall-, Diebstahls- und Schadensmeldungen f) Frau Strickstrack-García, Tel.: Hannover a) Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg b) Landeshauptstadt Hannover zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Aufbau und Koordinierung des Ganztagsschulbetriebs, Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung, Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dr. Stock, Tel.: Hannover a) Ricarda-Huch-Schule, Gymnasium b) Stadt Hannover zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Koordination der Sekundarstufe I mit Schwerpunkt auf den Jahrgängen 8-10, Koordination des Ganztagsbetriebes, Mitwirkung bei der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Schule. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Kretschmer, Tel.: Hannover a) Tellkampfschule, Gymnasium

25 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 667 b) Stadt Hannover zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Erstellung des Stunden- und Vertretungsplanes sowie der Statistik (UNTIS und Web-UNTIS), Administration von Schulnetzwerk und Homepage, Verwaltung der Schulbudgets, Mitwirkung bei Bauplanung und Gebäudemanagement f) Frau Kretschmer, Tel.: Hannover a) Wilhelm-Raabe-Schule, Gymnasium b) Landeshauptstadt Hannover zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung, Erstellung der Schulstatistik, Verwaltung des Schulbudgets. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dr. Stock, Tel.: Hildesheim a) Scharnhorstgymnasium Hildesheim b) Landkreis Hildesheim c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum f) Herr Andresen, Tel.: Lehrte a) Gymnasium Lehrte b) Stadt Lehrte zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Verantwortung für Daten und Evaluationen zur Verbesserung der Unterrichts- und Schulqualität, Koordinierung der Arbeit der Steuergruppe, Koordinierung der Erasmus- und Europa-Aktivitäten der Schule, verantwortliche Entwicklung und Betreuung eines Alumni-Projektes, Betreuung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Die Lehrbefähigung in einer modernen Fremdsprache ist erwünscht. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Blasche-Hesse, Tel.: Stadthagen a) Wilhelm-Busch-Gymnasium Stadthagen b) Landkreis Schaumburg zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum d) Koordination der Fächer des Aufgabenfeldes A, Koordination des Sekundarbereiches II, Mitarbeit am Stunden- und Vertretungsplan, schulfachliche Betreuung schulischer Projekte im Rahmen internationaler Austauschmaßnahmen und der Aktivitäten als Europaschule f) Frau Strickstrack-García, Tel.: Stolzenau a) Gymnasium Stolzenau b) Landkreis Nienburg zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung des Aufgabenfelds C, Koordinierung eines Jahrgangs in der Qualifikationsphase, Koordinierung der Lernmittelausleihe, Mitarbeit bei der Erstellung der Schulstatistik, Mitarbeit bei der Stundenplanung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dr. Stock, Tel.: Gesamtschulen 1. Barsinghausen a) Goetheschule, Kooperative Gesamtschule Barsinghausen b) Stadt Barsinghausen c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Mathematik. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Ehrhardt, Tel.: Goetheschule Kooperative Gesamtschule Barsinghausen, Goethestr. 29, Barsinghausen 2. Barsinghausen a) Goetheschule, Kooperative Gesamtschule Barsinghausen b) Stadt Barsinghausen c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Fremdsprachen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Ehrhardt, Tel.: Goetheschule Kooperative Gesamtschule Barsinghausen, Goethestr. 29, Barsinghausen 3. Barsinghausen a) Goetheschule, Kooperative Gesamtschule Barsinghausen b) Stadt Barsinghausen c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) d) Fachbereich musisch-kulturelle Bildung. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Ehrhardt, Tel.: Goetheschule Kooperative Gesamtschule Barsinghausen, Goethestr. 29, Barsinghausen 4. Garbsen a) Integrierte Gesamtschule Garbsen b) Stadt Garbsen c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen.

26 668 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/2016 g) Herr Hadaschik, Tel.: Integrierte Gesamtschule Garbsen, Meyenfelder Str. 8-16, Garbsen 5. Gronau a) Kooperative Gesamtschule Gronau b) Landkreis Hildesheim c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Fremdsprachen. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Herr Schwarze, Tel.: Kooperative Gesamtschule Gronau, Am Bahnhof 2a, Gronau 6. Hannover a) Integrierte Gesamtschule Badenstedt b) Landeshauptstadt Hannover c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. g) Herr Bürkner, Tel.: Integrierte Gesamtschule Badenstedt, Plantagenstraße 22, Hannover 7. Hannover a) Integrierte Gesamtschule Kronsberg b) Landeshauptstadt Hannover c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Frau Fleer, Tel.: Integrierte Gesamtschule Kronsberg, Kattenbrookstrift 30, Hannover 8. Hannover a) Leonore-Goldschmidt-Schule, Integrierte Gesamtschule b) Landeshauptstadt Hannover c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule (A 13) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. g) Herr Dr. Bax, Tel.: Leonore-Goldschmidt-Schule, Mühlenberger Markt 1, Hannover 9. Hannover a) Integrierte Gesamtschule Linden b) Landeshauptstadt Hannover c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Schütz, Tel.: Integrierte Gesamtschule Linden, Am Lindener Berge 11, Hannover 10.Hannover a) Integrierte Gesamtschule Linden b) Landeshauptstadt Hannover oder Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor als Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit Oberstufe (A 15), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Andresen, Tel.: Hannover a) Integrierte Gesamtschule Linden b) Landeshauptstadt Hannover c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum d) Fachbereich Ganztag / Sport. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Schütz, Tel.: Integrierte Gesamtschule Linden, Am Lindener Berge 11, Hannover 12.Hannover a) Integrierte Gesamtschule List b) Landeshauptstadt Hannover c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Nachtwey, Tel.: Integrierte Gesamtschule List, Röntgenstraße 6, Hannover 13.Hannover a) Integrierte Gesamtschule List b) Landeshauptstadt Hannover oder Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540 (A 15), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Herr Andresen, Tel.: Hannover a) Integrierte Gesamtschule Roderbruch b) Landeshauptstadt Hannover zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum

27 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 669 d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. Koordinierung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung, Leitung eines Jahrgangs in der gymnasialen Oberstufe, Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung, Mitarbeit bei der Erstellung der Schulstatistik, Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Bahr, Tel.: Hannover a) Integrierte Gesamtschule Stöcken b) Landeshauptstadt Hannover c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe (A 15) e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Dr. Stock, Tel.: Hemmingen a) Carl-Friedrich-Gauß-Schule, Kooperative Gesamtschule Hemmingen b) Stadt Hemmingen c) Realschulrektorin / Realschulrektor als Leiterin / Leiter des Realschulzweiges (A 14 + Z) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Realschulen und an Grund-, Haupt- und Realschulen Schwerpunkt Hauptund Realschule bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Herr Driller-van Loo, Tel.: Carl-Friedrich-Gauß-Schule, Hohe Bünte 4, Hemmingen 17.Hildesheim a) Oskar-Schindler-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule b) Stadt Hildesheim c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Deutsch / Sprachförderung. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Frau Berger, Tel.: Oskar-Schindler-Gesamtschule, Bromberger Straße 36, Hildesheim 18.Neustadt am Rübenberge a) Kooperative Gesamtschule Neustadt b) Stadt Neustadt a. Rbge. c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Mathematik / Informatik. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Herr Hunfeld, Tel.: Kooperative Gesamtschule Neustadt, Leinstraße 85, Neustadt 19.Ronnenberg a) Marie Curie Schule, Kooperative Gesamtschule Ronnenberg b) Stadt Ronnenberg c) Rektorin / Rektor als Leiterin / Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule (A 13), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen Schwerpunkt Hauptschule oder an Grund-, Haupt- und Realschulen Schwerpunkt Haupt- und Realschule bewerben. g) Herr Dr. Hellberg, Tel.: Kooperative Gesamtschule Ronnenberg, Am Sportpark 1, Ronnenberg 20.Stadthagen a) Integrierte Gesamtschule Schaumburg b) Landkreis Schaumburg c) didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 15), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Strickstrack-Garcia, Tel.: Stadthagen a) Integrierte Gesamtschule Schaumburg b) Landkreis Schaumburg c) Leiterin / Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule (A 15), voraussichtlich frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Strickstrack-Garcia, Tel.: Wennigsen a) Sophie-Scholl-Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Wennigsen c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor (A 16), frei zum d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Frau Kretschmer, Tel.: Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Achim a) Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule b) Stadt Achim c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z)

28 670 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/2016 f) Herr Rokitta, Tel.: Ahlden a) Sophie Dorothea Schule, Grundschule b) Samtgemeinde Ahlden / Aller c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Herr Kochan-Rönisch, Tel.: Bad Fallingbostel a) Hermann-Löns-Schule, Grundschule b) Stadt Bad Fallingbostel c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Kochan-Rönisch, Tel.: Bliedersdorf a) Grundschule Bliedersdorf- Nottendsdorf b) Samtgemeinde Horneburg c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum f) Herr Keusemann, Tel.: oder Hammah a) Grundschule Hammah b) Samtgemeinde Oldendorf- Himmelpforten c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Stüer, Tel.: Handeloh a) Grundschule Handeloh b) Samtgemeinde Tostedt c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Oppermann, Tel.: Harsefeld a) Grundschule am Feldbusch b) Samtgemeinde Harsefeld c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum f) Herr Keusemann, Tel.: oder Kirchlinteln a) Lintler Geest-Schule, Grundschule b) Gemeinde Kirchlinteln c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), frei zum f) Herr Rokitta, Tel.: Langlingen a) Grundschule Langlingen b) Samtgemeinde Flotwedel c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Keyßner, Tel.: Lilienthal a) Grundschule Falkenberg b) Gemeinde Lilienthal c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Bergmann, Tel.: Loxstedt a) Grundschule Stotel b) Gemeinde Loxstedt c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Herr Kück, Tel.: Lunestedt a) Grundschule Lunestedt b) Samtgemeinde Beverstedt c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum f) Herr Kück, Tel.: Munster a) Grundschule am Hanloh b) Stadt Munster c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Keyßner, Tel.: Munster a) Hauptschule Munster b) Landkreis Heidekreis c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Herr Keyßner, Tel.: Otterndorf a) Hauptschule Otterndorf b) Landkreis Cuxhaven c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum f) Herr Mittelstädt, Tel.: Sauensiek a) Grundschule Wiegersen b) Samtgemeinde Apensen c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum f) Herr Keusemann, Tel.: oder Verden a) Grundschule am Sachsenhain b) Stadt Verden c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum f) Herr Rokitta, Tel.: Wienhausen a) Grundschule Wienhausen b) Samtgemeinde Flotwedel c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Herr Keyßner, Tel.: Wurster Nordseeküste a) Tjede-Peckes-Grundschule b) Gemeinde Wurster Nordseeküste c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum f) Herr Mittelstädt, Tel.: Zeven a) Grundschule am Klostergang b) Samtgemeinde Zeven c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum f) Herr Dettling, Tel.: Realschulen 1. Achim a) Realschule Achim b) Stadt Achim c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 14 + Z), frei zum f) Herr Rokitta, Tel.: Munster a) Realschule Munster b) Landkreis Heidekreis c) Realschulrektorin / Realschulrektor (A 15), frei zum f) Herr Keyßner, Tel.: Oberschulen 1. Dannenberg a) Oberschule Dannenberg b) Landkreis Lüchow-Dannenberg

29 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 671 c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14), frei zum f) Herr Kamp, Tel.: Horneburg a) Oberschule Horneburg b) Samtgemeinde Horneburg c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14), voraussichtlich frei zum f) Herr Keusemann, Tel.: oder Lüchow a) Oberschule Lüchow b) Landkreis Lüchow-Dannenberg c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 15), voraussichtlich frei zum f) Herr Kamp, Tel.: Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Bremervörde a) Gymnasium Bremervörde b) Landkreis Rotenburg / Wümme zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum d) Mitarbeit am Stundenplan, Mitarbeit an der Schulstatistik, Koordination der Abiturprüfung, Koordination der Fächer des Aufgabenfeldes C. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Mischke, Tel.: Uelzen a) Herzog-Ernst-Gymnasium b) Stadt Uelzen als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z), frei zum f) Herr Broy, Tel.: Gesamtschulen 1. Osterholz-Scharmbeck a) Integrierte Gesamtschule Osterholz-Scharmbeck b) Stadt Osterholz-Scharmbeck c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14), frei zum d) Fachbereich Fremdsprachen. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Frau Kerlinski, Tel.: Integrierte Gesamtschule Osterholz-Scharmbeck, Mensingstraße 56, Osterholz-Scharmbeck Berufsbildende Schulen 1. Celle a) Berufsbildende Schulen I Celle b) Landkreis Celle zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehört die Abteilungsleitung (Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben) der Fachoberschule Wirtschaft und der Bereiche Bürodienstleistungen, Großund Außenhandel sowie Industrie (Berufsfachschulen und Berufsschule). Zu den Aufgaben gehört die Zuständigkeit für das Qualitätsmanagement, für schulformübergreifende Projekte, für den Haushalt des Landkreises und für die Inklusion. Erwartet werden fundierte EDV-Kenntnisse (u. a. BBS Planung) sowie Erfahrungen und Engagement in der Schulentwicklung und im Bereich des Qualitätsmanagements auf Basis des Kernaufgabenmodells (KAM-BbS). Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Befähigung für das Lehramt an den berufsbildenden Schulen in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Nähere Informationen zu den Profilen der Schule finden Sie auf der Schulhomepage f) Herr Roffmann, Tel.: Celle a) Axel-Bruns-Schule, Berufsbildende Schulen II Celle b) Landkreis Celle zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehört die berufsfeld - übergreifende Organisation und Koordinierung der Farbtechnik und Raumgestaltung, der Fachoberschule, des schulischen Stundenplans und der Flüchtlingsbeschulung. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an der Schule vorhandenen Fachrichtung. Erwartet werden Erfahrungen und Engagement in der Schulentwicklung auf Basis des Kernaufgabenmodells (KAM-BbS). Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an die Erfordernisse der Schulentwicklung. f) Herr Blohm, Tel.: Lüchow a) Berufsbildende Schulen Lüchow b) Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Der Tätigkeitsbereich umfasst die schulfachliche, schulorganisatorische und pädagogische Koordinierung der Beruflichen Gymnasien Technik und Wirtschaft. Zum Aufgabenbereich gehören die verantwortliche Steuerung des gesamten Prozess- und Prüfungsmanagements des o. g. Tätigkeitsbereichs inklusive der Zeugnisschreibung, das Mitwirken bei der Gesamtstundenplanung und der Schulstatistik sowie die Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Bildungseinrichtungen. Erwartet werden neben Erfahrungen und Fach-, Management- und Leitungskompetenz in Bezug auf Schulentwicklung und Quali - tätsmanagement auf Basis des Kernaufgabenmodells für berufsbildende Schulen in Niedersach-

30 672 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/2016 sen (KAM-BbS) Erfahrung im Umgang mit BbS-Planung als Planungs- und Steuerungsinstrument sowie Sozialkompetenz, insbesondere Team- und Kommunikationskompetenz und Innovationsvermögen. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit einschlägigen Erfahrungen im beruflichen Gymnasium. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an die Erfordernisse der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Dietrich, Tel.: Winsen / Luhe a) Berufsbildende Schulen Winsen / Luhe b) Landkreis Harburg als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z), frei zum d) Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehören die Betreuung des schulischen Controllings, die Erstellung des schulweiten Stunden- und Vertretungsplanes sowie die Verantwortung für die abteilungsübergreifende Personaleinsatzplanung und die Unterrichtsentwicklung. Erwartet werden fundierte Erfahrungen und besonderes Engagement in der Schulentwicklung auf Basis des Kernaufgabenmodells (KAM- BbS), im Personalmanagement sowie Erfahrungen mit BbS- Planung als Steuerungsinstrument und gp-untis. Der Dienstposten erfordert eine ausgeprägte Kommunikations- und Sozialkompetenz, eine hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit und ein zeitgemäßes Verständnis von Leitung und Führung. Voraussetzung für die Bewerbung ist eine Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an der Schule geführten Fachrichtung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Nähere Informationen zur Schule finden Sie unter f) Herr Roffmann, Tel.: Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Aurich a) Grundschule Wiesens b) Stadt Aurich c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Krömer, Tel.: Bad Zwischenahn a) Grundschule am Wiesengrund b) Gemeinde Bad Zwischenahn c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau Reichel-Hoffmann, Tel.: Barßel a) Grundschule Marienschule b) Gemeinde Barßel c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) d) Ganztagsschule f) Herr Heinemann, Tel.: Bissendorf a) Grundschule Wissingen b) Gemeinde Bissendorf c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum f) Frau Westerkamp, Tel.: Bockhorst a) Grundschule Bockhorst b) Samtgemeinde Nordhümmling c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau Mull, Tel.: Bramsche a) Martinusschule, Katholische Grundschule b) Stadt Bramsche c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum d) Ganztagsschule, Grundschule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses f) Frau Westerkamp, Tel.: Edewecht a) Grundschule Edewecht b) Gemeinde Edewecht c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau Reichel-Hoffmann, Tel.: Friesoythe-Gehlenberg a) Grundschule Gehlenberg b) Stadt Friesoythe c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Heinemann, Tel.: Haselünne a) Grundschule Lehrte b) Stadt Haselünne c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum d) Ganztagsschule f) Frau Duisen, Tel.: Herzlake a) Grundschule Bookhof b) Samtgemeinde Herzlake c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau Duisen, Tel.: Leer a) Hoheellernschule, Grundschule b) Stadt Leer c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau de Vries, Tel.: Lengerich a) Grundschule Lengerich b) Samtgemeinde Lengerich c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Ganztagsschule f) Frau Duisen, Tel.: Lohne a) Von-Galen-Schule, Katholische Grundschule b) Stadt Lohne c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) d) Ganztagsschule, Grundschule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses. Es können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt: Haupt-

31 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 673 und Realschule) bewerben. f) Frau Helmerichs, Tel.: Moormerland a) Grundschule Warsingsfehn-West b) Gemeinde Moormerland c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Ganztagsschule f) Frau de Vries, Tel.: Osnabrück a) Hauptschule Innenstadt b) Stadt Osnabrück c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum d) Ganztagsschule f) Herr Gillmann, Tel.: Papenburg a) Kirchschule, Grundschule b) Stadt Papenburg c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum d) Ganztagsschule f) Frau Mull, Tel.: Rhauderfehn a) Grundschule Langholt b) Gemeinde Rhauderfehn c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Herr Krömer, Tel.: Sande a) Grundschule Neustadt-Gödens b) Stadt Sande c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Herr Dr. Drabent, Tel.: Spelle a) Grundschule St. Vitus b) Samtgemeinde Spelle c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Ganztagsschule f) Frau Duisen, Tel.: Vechta a) Katholische Grundschule Hagen b) Stadt Vechta c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Ganztagsschule, Grundschule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses f) Frau Asmus, Tel.: Westerstede a) Grundschule Gießelhorst b) Stadt Westerstede c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum d) Ganztagsschule f) Frau Reichel-Hoffmann, Tel.: Westoverledingen a) Grundschule Ihrhove b) Gemeinde Westoverledingen c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Herr Krömer, Tel.: Westoverledingen a) Grundschule Flachsmeer b) Gemeinde Westoverledingen c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) d) Ganztagsschule f) Herr Krömer, Tel.: Förderschulen 1. Aschendorf a) Schule am Draiberg, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache b) Landkreis Emsland c) Förderschulkonrektorin / Förderschulkonrektor (A 14), frei zum f) Frau Mull, Tel.: Nordenham a) Schule am Siel, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung b) Landkreis Wesermarsch c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum d) Ganztagsschule f) Herr Kliegelhöfer, Tel.: Osnabrück a) Anne-Frank-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung b) Stadt Osnabrück c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 15) d) Ganztagsschule. Die Schule hat eine Besondere Ordnung gem. 44 Abs. 1 NSchG. f) Herr Gillmann, Tel.: Osnabrück a) Montessori-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung b) Stadt Osnabrück c) Förderschulrektorin / Förderschulrektor (A 15), frei zum d) Ganztagsschule f) Herr Gillmann, Tel.: Oberschulen 1. Bakum a) St. Johannes-Schule, Oberschule b) Gemeinde Bakum c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als didaktische Leiterin / didaktischer Leiter (A 14) d) Ganztagsschule f) Frau Asmus, Tel.: Lorup a) Grund- und Oberschule Lorup b) Samtgemeinde Werlte c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15) d) Ganztagsschule f) Frau Mull, Tel.: Werlte a) Albert-Trautmann-Schule Werlte, Oberschule b) Samtgemeinde Werlte c) Zweite Oberschulkonrektorin / Zweiter Oberschulkonrektor (A 14) d) Ganztagsschule f) Frau Mull, Tel.: Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Cloppenburg a) Clemens-August-Gymnasium b) Landkreis Cloppenburg

32 674 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/2016 zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Erstellen des Stundenplans, Mitarbeit bei der Erstellung des Vertretungsplans, Erstellung des Haushaltsplans, Aufgabenfeld B oder C. f) Herr Schüring, Tel.: Haren a) Gymnasium Haren b) Landkreis Emsland zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum d) Erstellung des Stundenplans, Koordination des Aufgabenfeldes C. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Eilert, Tel.: (erneute Ausschreibung nach 11 Abs. 2 NGG) 3. Jever a) Mariengymnasium Jever b) Landkreis Friesland als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum g) Herr Heinrich, Tel.: (erneute Ausschreibung nach 11 Abs. 2 NGG) 4. Lemwerder a) Gymnasium Lemwerder b) Landkreis Wesermarsch zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum d) Koordinierung der Jahrgänge 7-10, Mitarbeit bei der Erstellung des Stunden- und Vertretungsplans, Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Mitarbeit bei der schulischen Qualitätsentwicklung. Fundierte EDV-Kenntnisse sind wünschenswert. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Heinrich, Tel.: Osnabrück a) Gymnasium In der Wüste b) Landkreis Osnabrück c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum f) Herr Neumann, Tel.: (erneute Ausschreibung nach 11 Abs. 2 NGG) Gesamtschulen 1. Delmenhorst a) Integrierte Gesamtschule Delmenhorst b) Stadt Delmenhorst zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben im Sekundarbereich II (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. f) Herr Westphal, Tel.: (erneute Auschreibung nach 11 Abs. 2 NGG) 2. Krummhörn a) Integrierte Gesamtschule Krummhörn (Pewsum) b) Landkreis Aurich c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Fremdsprachen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. g) Herr Lindig, Tel.: Integrierte Gesamtschule Krummhörn (Pewsum), Bunter Weg 15, Krummhörn 3. Oldenburg a) Integrierte Gesamtschule Flötenteich b) Stadt Oldenburg c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Deutsch / Planung und Umsetzung von Konzepten im Bereich der Förder- und Fordermaßnahmen und deren Koordination, Kooperation mit den Grund- und Förderschulen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (zwei Jahre) zu besetzen. g) Frau Lüllwitz, Tel.: Integrierte Gesamtschule Flötenteich, Hochheider Weg 169, Oldenburg Berufsbildende Schulen 1. Brake a) Berufsbildende Schulen für den Landkreis Wesermarsch b) Landkreis Wesermarsch c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), frei zum d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an der Schule geführten beruflichen Fachrichtung. f) Frau Meyer-Stürze, Tel.: Brake a) Berufsbildende Schulen des Landkreises Wesermarsch b) Landkreis Wesermarsch als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum d) Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einem an den Berufsbildenden Schulen Wesermarsch geführten Berufsfeld. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Bearbeitung der Schulstatistik, die organisatorische Gesamtverantwortung für die Stundenplanerstellung und die Verantwortung für das Ressourcenmanagement der Schule. Erwartet werden fundierte Kenntnisse in BBS Planung und Untis,

33 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 675 ein besonderes Engagement für die Schulentwicklungsarbeit und im Qualitätsmanagement der Schule, hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit sowie eine ausgeprägte Kommunikations- und Sozialkompetenz. Das Aufgabenprofil der Stelle unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Anforderungen der Schulentwicklung. f) Frau Meyer-Stürze, Tel.: Cloppenburg a) Berufsbildende Schulen am Museumsdorf, Cloppenburg b) Landkreis Cloppenburg zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Abteilungsleitung der Beruflichen Gymnasien Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Gesundheit-Pflege, Sozialpädagogik, Ökotrophologie und Agrarwirtschaft. Zum Aufgabenbereich gehören die verantwortliche Steuerung des gesamten Prozess- und Prüfungsmanagements der Beruflichen Gymnasien inklusive der Zeugnisschreibung sowie die Personal-, Stunden- und Leistenplanung im Koordinationsbereich, die Mitwirkung bei der abteilungsübergreifenden Gesamtstundenplanung, die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Erstellung von Schulstatistiken mit BbS-Planung. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Fortentwicklung der Unterrichtsprozesse im Koordinationsbereich sowie die Zusammenarbeit mit den vor- und nachgelagerten Bildungspartnern und die abteilungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit. Erwartet werden eine hohe Teamfähigkeit sowie Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, einschlägige Unterrichtsund Prüfungserfahrungen in den Beruflichen Gymnasien, fundierte Kenntnisse in Excel, Access, routinierter Umgang mit BbS- Planung und BbS-Zeugnis sowie Erfahrungen und überdurchschnittliches Engagement in der Schulentwicklung und im Bereich des Qualitätsmanagements auf der Basis des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS). Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der ausschreibungsbezogenen Fachrichtungen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. f) Herr Schröder, Tel.: Cloppenburg a) Berufsbildende Schulen am Museumsdorf, Cloppenburg b) Landkreis Cloppenburg zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum d) Zum Aufgabenbereich gehören die Koordinierung der schulorganisatorischen und schulfachlichen Aufgaben im Bereich der Agrarwirtschaft (ohne berufliches Gymnasium), die verantwortliche Koordinierung der schulformübergreifenden Bereiche Lernmittelleihe, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, der schulweiten Zeugniserstellung, der Mediothek / Schulbibliothek, der Entwicklung und Pflege des schuleigenen Medienkonzepts und der Öffentlichkeitsarbeit. Erwartet werden eine hohe Teamfähigkeit sowie Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, fundierte Kenntnisse in Excel und Access sowie Erfahrungen und überdurchschnittliches Engagement in der Schulentwicklung und im Bereich des Qualitätsmanagements auf der Basis des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS). Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Berufsfeld Agrarwirtschaft. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. f) Herr Schröder, Tel.: Leer a) Berufsbildende Schulen I Leer b) Landkreis Leer c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), frei zum d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an der Schule geführten beruflichen Fachrichtung. f) Herr Pietsch, Tel.: Oldenburg a) Berufsbildende Schule III Oldenburg b) Stadt Oldenburg zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Aufgabenschwerpunkte sind die Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben in sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Bildungsgängen (Berufsfachschule Sozialassistentin / Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpäda - gogik, Fachschule Sozialpädagogik, Berufseinstiegsschule), die Abstimmung mit schulischen und außerschulischen Partnern und die Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen im Bereich der Berufsorientierung sowie der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Zum Aufgabenprofil gehören die abteilungsbezogene Erstellung von Stunden- und Vertretungsplänen mit dem Programm Untis sowie die Mitarbeit bei der Umsetzung des schulischen Inklusionskonzeptes und die Organisation der Öffent-lichkeitsarbeit an der Schule. Erwartet werden einschlägige Unterrichtserfahrungen in einem Bereich der oben genannten Bildungsgänge, Erfahrungen in der Teamleitung, im Bereich der Unterrichtsentwicklung sowie ein hohes Engagement in der Schulentwicklungsarbeit und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS). Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der oben genannten Fachrichtungen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. f) Herr Schröder, Tel.: Papenburg a) Berufsbildende Schulen Papenburg, Technik und Wirtschaft b) Landkreis Emsland

34 676 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/2016 zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Koordinierung schulfachlicher und schulorganisatorischer Aufgaben des Berufsfeldes Elektrotechnik. Zu dem Aufgabenbereich gehören die Etatverwaltung sowie die Koordinierung des Beschaffungs- und Abrechnungswesens für die gesamte Schule. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik. Erfahrungen und Engagement in der Schulentwicklung und mit dem Qualitätsmanagement auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS) werden vorausgesetzt. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. f) Herr Knippenberg, Tel.: Studienseminare 1. Wilhelmshaven a) Studienseminar Wilhelmshaven für das Lehramt an Gymnasien als Fachleiterin / Fachleiter für das Fach Mathematik (A 15), voraussichtlich frei zum d) Die Mitarbeit in der Seminarentwicklung ist erforderlich. Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind wünschenswert. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien. f) Frau Pünt-Kohoff, Tel.:

35 SVBl 11/2016 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 677 Schulen in freier Trägerschaft 1. Papenburg Zum ist an der Michaelschule in Papenburg die Funktionsstelle einer Oberschuldirektorstellvertreterin / eines Oberschuldirektorstellvertreters (BesGr. A 15) zu besetzen. Die Michaelschule ist eine anerkannte Ersatzschule, deren Bildungs- und Erziehungsziele nach dem christlichen Menschen - bild im Sinne des Leitbildes der Schulstiftung im Bistum Osnabrück ausgerichtet sind. Derzeit werden dort 761 Schülerinnen und Schüler in einer teilweise gebundenen Ganztagsschule von 59 engagierten Lehrkräften unterrichtet. Die Oberschule folgt einem integrativen Ansatz und führt Jahrgangsund Qualifizierungsklassen. Schwerpunkte liegen auf dem religiösen Schulleben, auf einer Angebotsvielfalt im Fächerkanon und einer stark entwickelten Berufsorientierung. Wir suchen eine authentische, offene, kreative Persönlichkeit, die die Schule als Lern- und Lebensort unter der Herausforderung religiöser Pluralität für die Schülerinnen und Schüler gestalten will, in der sich diese in Freiheit zu selbst- und sozialverantwortlichen Persönlichkeiten bilden können. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie folgende Voraussetzungen mitbringen: Sie verfügen über die fachliche Qualifikation durch ein abgeschlossenes Lehramtsstudium, über gute Kenntnisse im EDV-Bereich und sind mit der Stundenplanerstellung vertraut. Sie gehören einer christlichen Kirche an. Sie sind teamfähig und verfügen über gute kommunikative und organisatorische Kompetenzen. Sie sind motiviert, diese Schule mit ihrem besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrag an verantwortungsvoller Stelle in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung sowohl mit dem Schulleiter, dem Schulleitungsteam und der Schulgemeinschaft als auch mit Schulträger und Schulaufsicht gemeinsam zu gestalten und weiterzuentwickeln. Bei Vorliegen der Laufbahnvoraussetzungen ist vom Schulträger die Beförderung einer Lehrkraft im Beamtenverhältnis zur Oberschuldirektorstellvertreterin / zum Oberschuldirektorstellvertreter mit Einweisung in die Besoldungsgruppe A 15 bzw. bei einer tarifbeschäftigten Lehrkraft in die entsprechende Entgeltgruppe 15 AVO / TV-L vorgesehen. Falls Sie Beamtin oder Beamter des Landes Niedersachsen sind, besteht die Möglichkeit der Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge für den Dienst an dieser Schule gemäß 155 NSchG. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Lehrerinnen und Lehrer sind erwünscht. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen Herr Springub, Tel.: , thomas.springub@michaelschule.eu, und Frau Schwedhelm, Tel.: , m.schwedhelm@ bistum-os.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an die Schulstiftung im Bistum Osnabrück, Frau Schwedhelm, Domhof 2, Osnabrück. 2. Thuine Zum ist an den berufsbildenden Schulen in Thuine, Klosterstraße 10, die Stelle neu zu besetzen. der Schulleiterin / des Schulleiters (Vergütung TV-L) Träger dieser staatlich anerkannten Ersatzschule ist die Kongregation der Franziskanerinnen vom heiligen Martyrer Georg zu Thuine. Die Berufsbildenden Schulen Thuine mit derzeit 230 Schülerinnen und Schülern vermitteln in den Schwerpunkten Hauswirtschaft, Sozialpädagogik, Pflegeassistenz, Heilerziehungspflege sowie in der Fachoberschule Gesundheit und Soziales einen schulischen Abschluss und/oder einen Berufsabschluss. Die BBS Thuine gilt als älteste Bildungseinrichtung dieser Art in der Region. Die geographische Lage in unmittelbarer Nähe zum Mutterhaus der Franziskanerinnen hat ihren besonderen Reiz, gerade auch in Bezug auf die Gestaltung christlicher Feste oder Ordensfeierlichkeiten. Bewerberinnen und Bewerber sollten über eine gute fachliche und dieser Schulart entsprechende Qualifikation verfügen und darüber hinaus die Bereitschaft mitbringen, den Bildungsund Erziehungsauftrag einer ordenseigenen Schule gemeinsam mit dem Träger und dem engagierten Kollegium zu gestalten, insbesondere durch die konzeptionelle Weiterentwicklung des Schulprofils der BBS auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes, das überzeugend für die Erziehungs- und Bildungsziele einer katholischen Schule eintritt, den Einsatz für eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel einer umfassenden Persönlichkeitsentfaltung, ein umsichtiges und durch Engagement und Kreativität geleitetes Verständnis von Führung und Leitung, Kenntnisse im Umgang mit BBS-Planung als Planungsund Steuerungsinstrument, die aktive Zugehörigkeit zur katholischen Kirche. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der an den Berufsbildenden Schulen Thuine geführten Fachrichtung. Wünschenswert sind Erfahrungen in Leitungsfunktionen. Falls Sie Beamtin oder Beamter des Landes Niedersachsen sind, besteht die Möglichkeit der Beurlaubung für den Dienst an diese Schule in freier Trägerschaft gemäß 155 NSchG. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Wenn Sie über ausgeprägte pädagogische, kommunikative und organisatorische Kompetenzen verfügen, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum an Frau Generaloberin Schwester Reiker, Klosterstraße 14, Thuine. Weitere Informationen finden Sie unter Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Heile, BBS Thuine, Tel.:

36 678 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 11/ Vechta An der Liebfrauenschule Vechta, einem staatlich anerkannten Mädchengymnasium in der Trägerschaft der Liebfrauenschule Vechta ggmbh, ist zum die Stelle einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats (BesGr. A 14 / E 14) für die Funktion der Fachgruppenleitung Deutsch zu besetzen. Neben guten Fachkenntnissen in der Germanistik und in der Didaktik und Methodik des Deutschunterrichts werden ausgeprägte pädagogische, kommunikative und organisatorische Kompetenzen sowie das Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erwartet. Die Stelle schließt die Verantwortlichkeit für die Organisation von Schülerwettbewerben und für die Weiterentwicklung der Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben im Bereich der Schulverwaltung mit ein. Wir suchen eine authentische, offene und kreative Persönlichkeit, deren Berufsethos christlich geprägt ist und die besonderen Wert auf die Wertschätzung und die Bereicherung der Persönlichkeit unserer Schülerinnen legt, die eine hohe Bereitschaft zu einer guten und engen Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe Deutsch wie auch mit der Schulleitung zeigt, die in der Lage und bereit ist zur didaktischen Weiterentwicklung des Faches auf der Grundlage des christlichen Welt- und Menschenbildes, die motiviert ist, die übertragenen Aufgaben verantwortungsvoll und engagiert umzusetzen. Wenn Sie in einem Umfeld arbeiten möchten, das immer bereit ist, innovative Wege zu gehen, wenn Sie einem engagierten, kommunikativen und leistungsfähigen Kollegium ange - hören und in einer Schule mit einem sehr guten Ruf und in einer freundlichen Atmosphäre arbeiten möchten, würden wir uns über Ihre Bewerbung sehr freuen. Falls Sie Beamtin oder Beamter des Landes Niedersachsen sind, besteht die Möglichkeit der Beurlaubung für den Dienst an der Liebfrauenschule Vechta als Schule in freier Trägerschaft gemäß 152 NSchG. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an die Liebfrauenschule Vechta ggmbh, Herrn Kathmann, An der Christoph-Bernhard-Bastei 8, Vechta, uwe. kathmann@schulstiftung-benedikt.de. Auskünfte zum fachlichen Erwartungshorizont erteilt Herr Prof. Dr. Bölsker, Tel , franz.boelsker@ bmo-vechta.de. 4. Wolfsburg Am Gymnasium Eichendorffschule in Wolfsburg, einem staatlich anerkannten Gymnasium in katholischer Trägerschaft, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die höherwertige Funktion einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats (BesGr. A 14) mit dem Aufgabenschwerpunkt Koordination des bilingualen Bereichs Englisch zu besetzen. Zu dem Aufgabenschwerpunkt gehören insbesondere folgende Bereiche: Aufbau und Entwicklung des bilingualen Bereichs, Entwicklung eines schulinternen Curriculums, Koordination mit Grundschulen (Early Birds), fachliche Betreuung der eingesetzten Lehrkräfte, Dokumentation der Lernentwicklung, Mitwirkung beim Schüleraustausch, Auswahl und Beschaffung von Lern- und Lehrmitteln, Informationsveranstaltungen für Eltern. Eine Anpassung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten. Das Gymnasium der Eichendorffschule in Wolfsburg stellt als katholische Schule in freier Trägerschaft ein besonderes Angebot im Raum Wolfsburg dar. Die Schule hat in diesem Schuljahr über 600 Schülerinnen und Schüler. Sie legt besonderen Wert auf eine intensive Förderung der Kernfächer, auf religiöse Erziehung und auf eine umfassende Entwicklung der Persönlichkeit. Wir bieten: ein Umfeld mit hoher Bereitschaft, innovative Wege zu gehen, die Tätigkeit an einer Schule mit exzellentem Ruf und freundlicher Atmosphäre, ein engagiertes und leistungsfähiges Kollegium. Wir erwarten: das überzeugte Eintreten für die Erziehungs- und Bildungsziele einer katholischen Schule, die aktive Zugehörigkeit zur Kirche, das Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, Erfahrungen im Bereich Schulorganisation. Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Niedersachsen können mit ihrer Zustimmung zum Dienst an das Gymnasium Eichendorffschule in Wolfsburg nach 152 Abs. 2 NSchG beurlaubt werden. Der beurlaubten Lehrkraft wird für die Dauer der Wahrnehmung dieser höherwertigen Funktion neben den Dienstbezügen aus dem statusrechtlichen Amt eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Grundgehalt und dem Grundgehalt einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats der Besoldungsgruppe A 14 BBesO gezahlt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen von Lehrkräften im Beamtenverhältnis und von Lehrkräften im Beschäftigungsverhältnis werden bis zum erbeten an das Bischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Bildung, Domhof 18-21, Hildesheim. Für weitere Auskünfte stehen Herr Dr. Wächter, Tel.: , joerg-dieter.waechter@bistum-hildesheim. de, und Herr Müller, Tel.: ; khmueller@ eichendorffschule.de, zur Verfügung.

37 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL 679 NICHTAMTLICHER TEIL Aufsatz Das Portal für Interne Evaluation Unterstützungsleistungen des NLQ für Schulen bei Fragen der Internen Evaluation Vivien Bötcher und Peter Knorn Im Rahmen ihrer Qualitätsentwicklung haben Schulen die Aufgabe, den Erfolg ihrer Arbeit jährlich zu über prüfen und zu bewerten. Die Grundsätze bzgl. Zielsetzung, Vorgehen, Durchführung und Auswertung liegen in der eigenen Verantwortung jeder Schule. Für diese internen Evaluationen bietet der Fachbereich Evaluation (FB 21) beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) vielfältige Unterstützung an. Ein zentrales Angebot ist hierbei das Portal für Interne Evaluation auf dem Niedersächsischen Bildungsserver. Das Portal, das von jedem Webbrowser unter der Adresse portal.eval.nibis.de erreichbar ist, ist in folgende Themenbereiche gegliedert: Arbeitsbereich Allgemein bildende Schule Informationen Befragungen Arbeitsbereich Berufsbildende Schule Hotline Themenfelder im Portal für Interne Evaluation In dem Bereich Informationen findet sich hilfreiches Hintergrundwissen im Kontext schulischer Evaluationen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Beraterinnen und Berater im Fachbereich Evaluation haben das Ziel, den Interessenten aus Schulen Grundprinzipien der Herangehensweise an Evaluationsvorhaben zu vermitteln. Dabei orientieren sie sich an internationalen Evaluationsstandards. Evaluationsmaßnahmen sind gewinnbringend, wenn sie in einem Bezug zu dem Qualitätsmanagement der Schule stehen. Hilfreich kann hierbei eine Auseinandersetzung mit den Fragen sein: Wo stehen wir? Woher wissen wir das? Wie gehen wir nun vor? Es ist zu bedenken, dass Planung, Durchführung und Nutzung von Evaluationen mit Aufwand und Ressourceneinsatz ver- bunden sind. Im Planungsstadium ist daher genau zu analysieren, wie und wofür erhobene Daten später genutzt werden sollen, um den Aufwand relativ gering zu halten. Für eine effektive Nutzung der Evaluationsergebnisse ist förderlich, wenn bereits im Vorfeld bei allen Beteiligten ein Interesse an den Ergebnissen und der Weiterarbeit mit diesen geweckt werden kann. Letztlich ist es das Ziel, dass die Auseinandersetzung mit Evaluationsergebnissen zu Veränderungen führt, von denen man in einzelnen Bereichen oder im Gesamtsystem Verbesserungen erwartet. Ob mit den vorgenommenen Veränderungen die erwarteten Ziele erreicht wurden, ist Gegenstand einer weiteren evaluativen Prüfung. Die Evaluationsverfahren dienen also grundsätzlich dem Generieren von Daten, um eine Entscheidungsfindung auf einer möglichst objektiven Basis treffen zu können. Weitere Themenfelder in dem Portal für Interne Evaluation sind die Arbeitsbereiche Allgemein bildende Schule und Berufsbildende Schule. Die Arbeitsbereiche bestehen jeweils aus einem öffentlichen Bereich, der für jeden zugänglich ist, und aus einem geschützten Bereich, der sogenannten Schulplattform. In dem öffent lichen Bereich werden jene Programme vorgestellt und erläutert, die von den Schulen in dem jeweils geschützten Bereich der Schulplattform genutzt werden können. Hierfür muss zunächst von der Schule ein Zugangspasswort beim NLQ beantragt werden. Das Antragsformular ist auf dem Portal zum Download verfügbar und kann per Fax oder auf postalischem Weg an das NLQ übermittelt werden. Die Zugangsdaten werden dann an die offizielle Schul- - Adresse auf dem NiBiS übermittelt. Diese -Adresse hat das Format Im Arbeitsbereich für die allgemein bildenden Schulen werden die Instrumente Qualitätseinschätzung in Schulen (QES) sowie der Unterrichtsbeobachtungsbogen (UBB) bereitgestellt. Diese Instrumente wurden ursprünglich für die Schulinspek - tion konzipiert und stehen nun den Schulen auch für die Selbstbewertung zur Verfügung. Mit dem Tool zum UBB ist eine datenbankgeschützte Auswertungsmöglichkeit des Unterrichtsbeobachtungsbogens geschaffen worden, mit deren Hilfe mehrere Unterrichtsbeobachtungen zusammenfassend nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt werden können. In der QES werden definierte schulische Kernaufgaben vorgegeben, anhand derer der Status der jeweiligen Prozesse eingeschätzt und die nächsten Schritte festgelegt werden können. Die Kernaufgaben sind aus dem Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen abgeleitet. Durch welche Schulgruppen und in welchen Kernaufgaben eine Selbstbewertung vorgenommen wird, kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter konfiguriert werden. Die Schulen haben damit die Möglichkeit, entsprechend ihrer Fragestellung Aufgaben auszuwählen, zusammenzustellen und ggf. zu erweitern. Erfolgte Evaluationen können verfügbar gehalten und fortgeschrieben werden. Diese Daten können auch für die externe Evaluation genutzt werden, da in dem Programm auch eine Exportmöglichkeit besteht, sodass eine Schule, wenn sie es möchte, bereits vorgenommene Qualitäts - einschätzungen im Falle einer Schulinspektion dorthin exportieren kann und dadurch eine Arbeitserleichterung erfährt.

38 680 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Im Arbeitsbereich bbs sind die Programmierungen für die Schulplattform noch nicht vollständig abgeschlossen bzw. noch in der Testphase. Ziel ist es, dass ebenfalls die Instrumente, die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren verwenden, zur Nutzung zur Verfügung stehen. Bis dahin befinden sich die entsprechenden Dokumente und vorprogrammierten Excel-Tabellenblätter (SebeiSch) im Arbeitsbereich BBS als Download. Neben einer Selbstbewertung der Prozessqualität schulischer Kernaufgaben bestehen in den Schulen häufig Bedarfe zur Durchführung von Befragungen bei Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie weiteren Personen, die in der Schule tätig sind. Hierfür steht dem Fachbereich Evaluation des NLQ zur Unterstützung der niedersächsischen Schulen das Evaluationssystem EvaSys zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine datenbankbasierte Software auf dem Niedersächsischen Bildungsserver, mit der anonymisierte Befragungen online durchgeführt werden können. Im letzten Jahr wurde ein neuer Fragebogensatz unter Beteiligung der Schulentwicklungsberatung und der Fachberatung für Unterrichtsqualität in enger Anlehnung an den aktuellen Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen erarbeitet und von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am NLQ pilotiert und skaliert. Das Befragungsinstrument steht unter der Bezeichnung Fragebogen zum Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen (FrOSiN) den Schulen in angepassten Versionen für Lehrerinnen und Lehrer, für Erziehungsberechtigte sowie für Schülerinnen und Schüler (jeweils eine Version für ältere Schülerinnen und Schüler sowie ein vereinfachter Fragebogen) zur Verfügung. Diese Fragebögen stehen zur Ansicht im Themenfeld Befragungen zum Download bereit. Zur Durchführung von Befragungen können Schulen die folgenden Unterstützungsleistungen beim NLQ (FB 21) auf Anfrage nutzen: Anlegen von Online-Befragungen für definierte Befragungsgruppen, Generieren anonymisierter Transaktionsnummern (TAN) für die Befragungsteilnehmerinnen und Befragungsteilnehmer, Erstellen und Übermitteln eines standardisierten Ergebnisberichtes. Damit gewünschte Befragungstermine eingehalten werden können, empfiehlt sich eine früh - zeitige Anmeldung (mind. 6 Wochen vorher), damit die Aufgaben bei der Arbeitsplanung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im NLQ angemessen berücksichtigt werden können. Anfragen zur Unterstützung bei Online-Befragungen können an die Adresse evaluation@nlq.nibis.de gerichtet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Befragungen mit eigenen Fragebögen in dem System umzusetzen; allerdings sollten hierbei Vorlaufzeiten von zwei bis drei Monaten eingeplant werden, damit Ausgestaltung und Programmierung entsprechend den Intentionen der Schule erfolgen können. Das NLQ arbeitet weiter daran, zusätzliche Befragungsinstrumente im System vorzuhalten; aktuell ist ein Instrument zur Erfassung von Kommunikationsstrukturen in der Planung. Das Portal wird abgerundet mit Beratungsangeboten zu weitergehenden Fragen. Hierzu wurde eine basale FAQ-Liste erstellt, die sukzessive erweitert wird. Zum Abschluss sei auf die Hotline zu allen Fragen der internen Evaluation hingewiesen, die zu den Geschäftszeiten erreichbar ist.

39 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 681 Thema des Monats Schülerwettbewerbe Wettbewerbs-Nutzen Schülerwettbewerbe geben als freie Leistungsvergleiche Kindern und Jugendlichen Raum, ihre Fähigkeiten und ihre Leis - tungsbereitschaft zu erproben und sichtbar zu machen. Schü - lerwettbewerbe laden dazu ein, sich mit anderen zu messen, nicht nur mit der eigenen Lerngruppe und in der eigenen Schule, und dabei Anerkennung zu gewinnen für sich selbst, die Klasse oder die eigene Schule. Schülerwettbewerbe können eine Gelegenheit darstellen, Begabung in Leistung umzusetzen und damit erkennbar werden zu lassen. Sie wecken und unterstützen Talente und fordern Leistung heraus, vom Einzelnen oder vom Team. Man braucht durchaus auch Mut, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt die Teilnahme an Schülerwettbewerben, zum Beispiel dadurch, dass die Kultusministerin selbst die Schirmherrschaft übernimmt, oder durch die Auslobung von Sonderpreisen. Bei zahlreichen Wettbewerben übernehmen Lehrkräfte landesweit koordinierende Aufgaben und werden hierfür mit Anrechnungsstunden ausgestattet. Vielfalt der Wettbewerbe Schülerwettbewerbe werden sehr zahlreich und in sehr vielen Bereichen angeboten: Sprache / Fremdsprachen, Theater, Musik, bildnerisches und plastisches Gestalten, Film / Video, Geschichte/Politik, Naturwissenschaften, Mathematik / Informatik, Robotik, Kultur und Religion, Wirtschaft, Umwelt, Schach und Sport. Es gibt regional und landesweit ausgetragene Wettbewerbe und solche, die zur Bundesebene und manchmal zum internationalen Vergleich weiterführen. Bei dieser Angebotsfülle ist es nicht immer leicht, sich begründet für oder gegen eine Wettbewerbsteilnahme zu entscheiden. Eine wesentliche Hilfe bieten die Qualitätskriterien für Schülerwettbewerbe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , s. auch S. 686). Auch in der Grundlage ist Wettbewerb nicht gleich Wettbewerb. So unterscheiden sich aufgabenorientierte Wettbewerbe (z. B. Bundeswettbewerb Mathematik), bei denen das Niveau von vornherein und absolut vorgegeben ist, von projekt - orientierten Wettbewerben (z. B. Jugend forscht), deren Ni - veau erst im Vergleich der Arbeiten festgelegt wird. Bei aufgabenorientierten Wettbewerben liegt die Herausforderung in der Andersartigkeit der Aufgabenstellung oder der Aufgabenthemen, die oft eigenständige und kreative Herangehensweisen erfordern. Projektorientierte Wettbewerbe bieten eher die Möglichkeit, eigene, in der Schule vielleicht für ungewöhnlich gehaltene Arbeitsansätze und Forschungsstrategien umzusetzen und zur Diskussion zu stellen. Früher Einstieg Vom Standpunkt der Begabungsförderung ist eine frühzeitige Teilnahme an Einstiegswettbewerben wirkungsvoll. Beispiele von Wettbewerben, die sich bereits an jüngere Schülerinnen und Schüler richten, sind Schüler experimentieren als Juniorwettbewerb von Jugend forscht, Das ist Chemie, der Europäische Wettbewerb und die Mathematik-Olympiade. Wenn jüngere Schülerinnen und Schüler an Einstiegswettbewerben teilnehmen, finden sie oftmals später einen leichteren Zugang zur Wettbewerbsbeteiligung auf höherem Niveau. Um Mädchen verstärkt für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich zu gewinnen, ist es sinnvoll, früh mit der Begabungs- und Interessenförderung zu beginnen. Dafür sind Wettbewerbe gut geeignet. Nicht zuletzt sind Einstiegswettbewerbe generell auch Instrumente der Breitenförderung, die als Voraussetzung für eine Förderung besonderer Begabungen gesehen werden können. Wettbewerbe und Unterricht Eine begabungs- und leistungsfördernde Wirkung entfalten Wettbewerbe besonders dann, wenn sie auch in die schulische und unterrichtliche Arbeit einbezogen werden sei es, dass Aufgabenstellungen im Unterricht verwendet werden oder eine Wettbewerbsteilnahme als Projekt angelegt wird; sei es, dass Schülerinnen und Schüler in Arbeitsgemeinschaften auf Wettbewerbe vorbereitet werden. Schulen, an denen syste - matisch und langfristig eine Wettbewerbskultur auch im regulären Unterricht angelegt wird, stellen häufig Preisträger in den entsprechenden Wettbewerben und erreichen in der Regel ein allgemein höheres Leistungsniveau. Durch Wettbewerbe und freie Leistungsvergleiche wird außerdem die Lernkultur gefördert, insbesondere weil Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Kommunikation sowie Kooperation verlangt werden. Vorhandenes Wissen wird weiter entwickelt und resultierend ausgebaut.

40 682 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 11/2016 Im Team oder Solo mit Fremdsprachen punkten Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen bietet Gruppen kreative Spielräume und Einzelnen motivierende Aufgaben What s typically German? (Was ist typisch deutsch?) Diese Frage stellten sich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Syke 2014 in ihrem auf Englisch gedrehten Filmbeitrag zum Bundeswettbewerb Fremdsprachen. Zur Beantwortung besuchte man einige zu Hause und fand: russische Eltern, einen französischen Vater, eine italienische Mutter und eine entsprechende Vielfalt in der Lebensweise: verschiedene Familiensprachen, Zeitungsabos, Essgewohnheiten. Typisch deutsch war folglich gerade die Vielfalt und die daraus resultierende kulturelle Mischung. Für diese in Szene gesetzte Erkenntnis gab es damals den ersten Preis beim Landeswettbewerb Fremdsprachen in der Wettbewerbssprache Englisch, erinnert sich Ingo Carboch, Regionalbeauftragter für den Bundeswettbewerb Fremdsprachen für die Regionalabteilung Hannover der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Ein solches Video können Gruppen der Jahrgänge 6 bis 10 mit maximal zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Wettbewerbssparte Team Schule alljährlich einreichen. Sie wäh - len sich ein Thema selbstständig aus und bearbeiten es in einem Format ihrer Wahl. Das Produkt dieser Arbeit oft ein Film, ein Hörspiel, doch auch Präsentationen oder Spiele sind denkbar muss einen mündlichen Beitrag von maximal zehn Minuten, eine schriftliche Dokumentation (also ein Skript, eine Spielanleitung o. ä.), einen Projektbericht sowie einige von einer betreuenden Lehrkraft auszufüllende Formulare enthalten. Die andere Wettbewerbssparte richtet sich an einzelne fremdsprachlich begabte und interessierte Schülerinnen und Schü - ler und heißt deshalb schlicht Solo. In dieser Disziplin können Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 mit den Sprachen Englisch, Französisch, Dänisch, Italienisch, Latein, Russisch, Spanisch und Altgriechisch teilnehmen. Nach erfolg - reicher Anmeldung über die Homepage des Wettbewerbs haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zuhause zunächst eine Sprechaufgabe zu bewältigen, die aus einem vorzulesenden Text und einem freien Sprechbeitrag zu einem Sprechim- puls wie einer Situation oder einem Bild besteht. Danach sind an einem bundesweit einheitlich und zeitgleich stattfindenden Klausurtag im Januar Aufgaben in den Bereichen Leseverstehen, Hörverstehen, Landeskunde, Wortergänzung, und kre - atives Schreiben zu bearbeiten. Die Aufgabenformate sind i. d. R. kompetenzorientiert und Lernenden folglich aus dem Schulalltag weitestgehend vertraut. Inhaltlich sind alle Aufgaben an ein sich jährlich änderndes und je nach Fremdsprache unterschiedliches Thema angebunden. Welche Wettbewerbssprachen werden bei Team Schule und Solo vorrangig gewählt? Das Englische liegt ganz klar vorne, berichtet Ingo Carboch. Weit mehr als die Hälfte der eingereichten Wettbewerbsbeiträge sind in dieser Sprache abgefasst. Relativ häufig kommen aber auch Beiträge auf Französisch, Spanisch und Latein. Niedersachsenweit brachte es der Bundeswettbewerb Fremdsprachen im Jahr 2016 auf insgesamt 487 Teilnehmende im Einzelwettbewerb Solo, während beim Gruppenwettbewerb Team Schule 105 Beiträge zusammenkamen. Was ist die Rolle der Lehrkräfte bei dem Wettbewerb? Es ist empfehlenswert, den Wettbewerb konsequent in den Schulalltag einzubinden und durch Lehrerinnen und Lehrer betreuen zu lassen, sagt Ingo Carboch. Beim Wettbewerb Team Schule gebe es dafür besonders viele Freiheiten. Der Beitrag könne aus einer regulären Unterrichtseinheit erwachsen, aus einer Projektwoche oder auch aus den Privatinteressen und -initiativen von Schülerinnen und Schülern. Erfahrungsge- mäß helfen die Kolleginnen und Kollegen speziell in den Bereichen der Themenfindung und -bearbeitung, des Zeitmanagements, der sprachlichen sowie der technischen Umsetzung. Insbesondere beim Einzelwettbewerb kommt auch eine Betreuung im Rahmen einer AG in Betracht, wie sie Ingo Carboch an seiner Schule, dem Gymnasium Elsa-Brändström- Schule in Hannover, anbietet. Ziel solch einer AG sollte es sein, die Schülerinnen und Schüler sicher von der Anmeldung bis zum Klausurtag durch das Wettbewerbsjahr zu begleiten und mit den Aufgabentypen und dem Ablauf des Klausurtages vertraut zu machen. Insbesondere ist es hilfreich, ihnen das Format der Wortergänzungsaufgabe vorzustellen, das sie nicht aus dem Unterricht kennen. Das ist eigentlich ein sehr reizvoller Aufgabentyp, eine Art Rätselaufgabe. Außerdem sollte man das jeweilige Thema des Jahres vorbereiten. Im laufenden Wettbewerbsjahr ist das zum Beispiel Irland für Englisch, le cinéma français für Französisch und Rom und Griechenland für Latein. Für den diesjährigen Wettbewerb war Anmeldeschluss am Der Klausurtag für den Einzelwettbewerb ist der Die Gruppenbeiträge können bis zum eingereicht werden. Wer diesmal nicht dabei ist, sollte es beim nächsten Mal versuchen, rät Ingo Carboch. Er bietet jedes Jahr einige Wochen vor dem Anmeldeschluss ein Lehrervorbereitungsseminar für Interessierte an.

41 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 683 Voll gefordert Bei der Mathematik-Olympiade kommen auch besonders Begabte zu ihrem Recht Auch für die weiterführenden Schulen finden die ersten beiden Runden in der eigenen Schule statt. Die ca. 200 erfolgreichsten Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen ermitteln auf der jährlich im Februar an der Universität Göttingen stattfindenden niedersächsischen Landesrunde die Landessieger, die ihrerseits zur Bundesrunde fahren dürfen. Eine typische Aufgabe dort (für den 12. Jahrgang) lautet: Man ermittle alle positiven ganzen Zahlen n, für die n^2+2^n Quadratzahl ist; wobei n^2 bedeutet: n zum Quadrat. Motivierende Aufgaben und Zusatzangebote Zulauf trotz Anspruch Schülerinnen und Schüler wachsen mit den Aufgaben, die man ihnen stellt. Das gilt für alle Fächer und ganz besonders für die Mathematik. Markus Hoffmann, Mathematik- und Chemielehrer am Gymnasium Bad Nenndorf und einer der beiden Landesbeauftragten für die Mathematik-Olympiade in Niedersachsen, setzt sich für Aufgaben ein, an denen mathematisch begabte Kinder und Jugendliche wachsen können. Er findet, dass die Mathematik-Olympiade den dafür idealen Rahmen bietet. Oft langweilen sich im Schulalltag diejenigen, die besonders gut in Mathe sind, weil sie nicht gefordert werden, stellt er fest. Die Mathematik-Olympiade gibt diesen Kindern und Jugendlichen Futter. Die Mathematik-Olympiade ist ein mehrstufiger, bundesweiter Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler von der 3. Klasse bis zum Abitur. Allein in Niedersachsen nehmen jährlich über Teilnehmerinnen und Teilnehmer von über Schu len teil. Damit gehört der Wettbewerb zu den größten seiner Art. Er erstreckt sich über mehrere Runden, von der Einstiegsrunde in der Schule bis zur Bundesrunde ab Klasse 8. Die erfolgreichsten Schülerinnen und Schüler aller Bundesländer haben die Möglichkeit, sich noch zur Teilnahme an der Internationalen Mathematik-Olympiade weiterzuqualifizieren. Von Runde zu Runde Im Grundschulbereich soll die Mathematik-Olympiade vor allem Interesse an der Mathematik wecken. Gerade in der Einstiegsrunde steht hier die Breitenwirkung im Vordergrund. Eine typische Grundschulaufgabe für die Einstiegsrunde in Klasse 4 lautet: Auf einer Weide gibt es Schafe und Gänse. Zusammen haben sie 18 Beine. Weißt Du, wie viele Schafe und Gänse es sein können? Der Wettbewerb biete aber gleich - zeitig den besonders begabten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit wirklich herausfordernden Problemen zu beschäftigen und damit ihre Neugier an der Mathematik aufrechtzuerhalten. Wie schafft man es, Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Wettbewerb zu motivieren? In den Klassen 5 und 6 ist das bei uns am Gymnasium gar nicht schwer. Mit anschaulichen Aufgaben kann man sie gut locken, berichtet Markus Hoffmann. Aber so bekommt man natürlich eine große Leis - tungsbreite, und dem Wettbewerb bleiben wegen der Schwierigkeit der Aufgaben in den höheren Klassenstufen wenige erhalten. Diese aber seien besonders dankbar, endlich einmal voll gefordert zu werden. Ist der Mathematikwettbewerb eine reine Jungendomäne? Durchaus nicht, berichtet Hoffmann. Er schätzt den Mäd - chen anteil inzwischen auf ein Drittel. Das ist jedoch nicht genug, das Potenzial ist viel größer. Manchen Mädchen fehle trotz guter Noten das Selbstvertrauen, sich auf den Wettbewerb einzulassen. Solche Skrupel haben viele Jungen im mittleren Leistungsbereich nicht. Für die Besten aus Niedersachsen bietet der Trägerverein Mathematik-Olympiade in Niedersachsen e. V. zusätzlich zwei Seminare an. Im Novemberseminar für die 6./7. Klassen wird Mathematik spielend erlebt; gleichzeitig werden besonders geeignete Kinder für den laufenden Wettbewerb fit gemacht. Beim Aprilseminar für die 8. bis 12. Klassen steht für die niedersächsische Mannschaft und weitere Schülerinnen und Schüler die Vorbereitung auf die Bundesrunde auf dem Programm. Neben der intensiven Beschäftigung mit Mathematik steht bei diesen Seminaren vor allem auch der Austausch mit Gleichgesinnten im Mittelpunkt, ergänzt Hoffmann. Die Betreuung der Seminare erfolgt durch ein Team, zu dem auch Mathematik-Studierende der Georg-August-Universität in Göttingen gehören. Die hätten dank ihres Alters einen direkten Draht zu den Kindern und Jugendlichen. Die Lehrkräfte könnten dagegen ihre pädagogische Kompetenz gut einbringen. Die gemeinsame Arbeit von Schülerinnen und Schülern und einem Netzwerk von Kontaktlehrerinnen und Kontaktlehrern sowie Seminarleiterinnen und Seminarleitern hat zu den zahlreichen Erfolgen der niedersächsischen Teilnehmer auf nationaler und internationaler Ebene beigetragen. Hoffmann: Im Bundesvergleich belegt Niedersachsen inzwischen den 4. Platz.

42 684 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 11/2016 Einen persönlichen Zugang zur Geschichte finden Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten fördert die Selbstständigkeit von Schülerinnen und Schülern Persönlicher Bezug Jonathans (Name geändert) Ururgroßvater war in den Zwanziger- und Dreißigerjahren des 20. Jahrhunderts Hausvater für Epileptiker in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, der berühmten Pflegeeinrichtung in Bielefeld. Wie ging man damals in der Weimarer Republik und unter dem Hitlerregime mit den Menschen um, für die diese Anstalten im Sinne der christlichen Nächstenliebe geschaffen worden waren? Dieser Frage wollte sich der Achtkläss ler des Gymnasiums Buxtehude Süd 2014/2015 in seinem Beitrag zum Geschichtswettbewerb des Bundes präsidenten zum Thema Anders sein. Außenseiter in der Geschichte widmen. Er hoffte auf die Möglichkeit, eine Großtante als Zeit zeugin befragen zu können und Zugriff auf private Dokumente aus dem Familienarchiv zu erhalten. Eine schwere Erkrankung der Großtante kam dazwischen, und von den privaten Dokumenten blieben am Ende nur Fotos. Aber der familiäre Bezug motivierte den Schüler so stark, dass er stattdessen intensiv im Hauptarchiv Bethel recherchierte. Seine umfangreiche Arbeit bescherte ihm auf Landesebene einen Förderpreis. Beim Wettbewerb 2016/2017 ist Jonathan natürlich wieder dabei. durchgeführt wird. 2016/2017 lautet das Oberthema Gott und die Welt. Religion macht Geschichte. Die Teilnehmenden sind aufgefordert, sich auf historische Spurensuche in ihrer Region oder in ihrer Familiengeschichte zu begeben und sich ein zum Oberthema passendes Projekt zu überlegen. Die Sozialform ist ihnen freigestellt. Ob Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit, die selbst ganze Klassen und Schulen umfassen kann: Es ist alles möglich. Ausgangspunkt der Recherche kann ein Ausstellungsstück im Museum, ein Straßenname, ein Dokument im Archiv oder ein Zeitzeugengespräch sein. Auch die Präsentationsform kann selbst bestimmt werden. So entstanden im Rahmen des Wettbewerbs bereits Gesellschaftsspiele, filmische Dokumentationen, Ausstellungen, interaktive Websites, inszenierte Stadtspaziergänge und vieles mehr, wenngleich der Klassiker die Broschüre ist, die maximal 50 Seiten inklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang umfassen darf. Nur der Arbeitsbericht, der genauso wichtig ist wie der Beitrag selbst, ist ggf. ausgenommen. Im Arbeitsbericht wird der Arbeitsprozess reflektiert: die Themenfindung, der Verlauf der Recherche, Hürden, die sich ergaben und evtl. nicht bewältigt werden konnten, und offene Fragen, die blieben. Alle Teilnehmenden, die fristgerecht zum letzten Tag im Februar einen Beitrag einreichen, erhalten eine Urkunde vom Bundespräsidenten, aber auch Preise sind erreichbar. Im letzten Wettbewerbsdurchgang wurde etwa jeder vierte Beitrag mit einem Förder- oder Landespreis ausgezeichnet. Letzterer wird in Niedersachsen seit einigen Jahren vom Landtagspräsidenten im Landtag in einer Preisverleihung überreicht. Landessieger ab 16 Jahren erhalten neben dem Preisgeld auch die Möglichkeit, an Akademien der Körber-Stiftung teilzunehmen, was einige ehemalige Preisträger in eigenen Worten sogar als deutlich bereichernder empfanden als das Preisgeld selbst. Dr. Annette Puckhaber, niedersächsische Landesbeauftragte des Geschichtswettbewerbs, sieht in Jonathans Geschichte ein Beispiel für die positive Wirkung des Wettbewerbs auf besonders begabte und / oder interessierte Schülerinnen und Schüler. Sie lernen an ihrem Wettbewerbsthema, wie man sich selbst motiviert und einer Sache beharrlich auf der Spur bleibt, sagt die Geschichts- und Politik-Wirtschaftslehrerin am Gymnasium Buxtehude Süd. Freiräume Die Notwendigkeit zur Selbstorganisation ist die andere Seite der großen Freiheit, die der Wettbewerb den Teilnehmenden einräumt. Annette Puckhaber: Es gibt wenig Wettbewerbe, die ein ähnliches Maß an Freiräumen für Individualität und Kreativität bieten! Alle zwei Jahre startet am 1. September der Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten, der von der Körber-Stiftung Schulische Unterstützung Die Unterstützung durch eine Tutorin bzw. einen Tutor ist nicht verpflichtend, bietet sich aber an. Über neunzig Prozent aller Wettbewerbsbeiträge sind betreut, der Anteil der betreuten Preisträgerarbeiten liegt sogar noch höher. Die Hilfestellung wird beim Einreichen des Wettbewerbs offengelegt, wirkt sich aber nicht negativ aus, wenn die Eigenleistung erkennbar ist. Die Tutorenrolle sei außerdem reizvoll für die Lehrkraft, weil man so aus der klassischen Rolle der Unterrichtenden heraustrete und persönliche Beraterin werde, sagt Puckhaber. Die Wettbewerbsteilnahme bedeutet für die Teilnehmenden und die Tutorin bzw. den Tutor allerdings Mehrarbeit. Von daher bietet es sich an, in der Schule Rahmenbedingungen zu schaffen, die unterstützen. Wichtig sind außerdem Strukturen der Anerkennung, ergänzt Annette Puckhaber. In der Regel erführen die Schulen frühestens Ende Mai, ob der eingereichte Beitrag einen Preis erhält. Gerade für jüngere Schülerinnen und Schüler fühle sich die Wartezeit extrem lang an.

43 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 685 Der Rat der Landesbeauftragten: Eine einfach zu organisierende Lösung ist es, einen Pressetermin bereits Anfang März einzuplanen, bei dem man der Lokalpresse seinen Wettbewerbsbeitrag vorstellt, beispielsweise indem man dem regionalen Archivar ein Exemplar des Beitrags überreicht. Auch kleine Berichte auf der Schulwebsite erhöhen nach ihrem Eindruck die Außenwirksamkeit und werden von den Schülerinnnen und Schülern positiv wahrgenommen. Vegetarier-Filter für die Speisekarte Beim Wettbewerb Jugend gründet werden Geschäftsideen entwickelt und angepriesen Berufsorientierung soll in Niedersachsen auch am Gymnasium neben der Studienorientierung an Bedeutung gewinnen. Das Fach Politik-Wirtschaft bietet dafür einen idealen Rahmen, unter anderem durch die künftige dritte Fachstunde im 11. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe. Mehr Zeit für Wirtschaft, das kann auch mehr Zeit für unternehmerisches Denken bedeuten, findet Andreas Wilmes, Deutsch- und Politik - lehrer am Gymnasium Bad Zwischenahn und Landeskoordinator für den Wettbewerb Jugend gründet. Dieser Wett be - werb gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, sich in die Rolle von Unternehmensgründern hin einzuversetzen, indem sie eine eigene Geschäftsidee entwickeln und virtuell erproben. Bisher hat Wilmes eine andere Nische für dieses Projekt genutzt und bei anderen propagiert: das dritte und vierte Semes ter des Seminarfachs. Während im ersten und zweiten Semester die Facharbeit zumeist als Einzelleistung vorbereitet, geschrieben und nachbereitet wird, soll im zweiten Seminarfach-Jahr Teamarbeit geübt werden, und die steht bei Jugend gründet im Mittelpunkt. In der ersten Wettbewerbsphase, der Businessplanphase von September bis Anfang Januar, entwickeln die Schülerteams eine Geschäftsidee und konkretisieren die Umsetzung ihrer Idee in einem Businessplan, beantworten also die Fragen: Was genau ist unser Produkt? Was können wir besser als die Wettbewerber? Wer braucht unser Produkt? Wie wird es entwickelt? Wie wird es hergestellt? Wie kommt es zum Kunden? Was verlangen wir dafür? In der zweiten Phase von Februar bis Mai wird die Zeit ab der Unternehmensgründung in den Blick genommen es gilt, die eigene ökonomische Handlungskompetenz durch die Simulation der Führung eines Unternehmens über acht Geschäftsjahre unter Beweis zu stellen. Auf welche Geschäftsideen kommen die Jugendlichen? Besonders überzeugend sind oft die Ideen, die sich aus einem persönlichen Bedarf oder Bedürfnis ergeben. Drei Schülerinnen im Seminarfach hatten je besondere Lebensmittelunverträglichkeiten, waren Vegetarier oder reagierten allergisch auf bestimmte Zutaten. Ihre Geschäftsidee: eine elektronische Speisekarte, die nur die Speisen eines Restaurants anzeigt, die die jeweilige Person unbesorgt bestellen kann: zum Beispiel vegetarische Gerichte für den Vegetarier, berichtet Andreas Wilmes. Eine andere Gruppe habe die Idee einer App entwickelt, die für den persönlichen Einkaufszettel den güns - tigsten Supermarkt in der Nähe ermittelt. Die Teams mussten die Apps nicht selbst programmieren, erläutert Wilmes. Es gehe darum, die Idee zu Ende zu denken und anderen überzeugend zu verkaufen. Man sollte imstande sein, potenzielle Investoren zu gewinnen, die die App-Entwicklung zu finanzieren bereit wären. Ist eine normale Lehrkraft ohne eigene Erfahrung in der Wirtschaft überhaupt imstande, ein solches Projekt zu begleiten? Ja, lautet die Antwort von Andreas Wilmes. Der Busi - nessplan werde auf der Online-Plattform von Jugend gründet erstellt, die sowohl den Jugendlichen wie den betreuenden Lehrkräften vielfältige Hilfen zur Verfügung stelle. Und wie geht es weiter? Nach dem Abschluss der Planspielphase wird der Businessplan von einer Expertenjury bewertet und die jeweils zehn punktbesten Teams einer Region werden zu einem zweitägigen Zwischenfinale eingeladen; das für den Bereich Nord findet in der Regel in Hamburg statt. Hier präsentieren die Teams ihre Geschäftsidee in einer Pitch-Präsentation in drei Minuten vor einer Expertenjury. Die punktbes - ten Teams bundesweit treffen dann beim Finale (im kommenden Jahr in Stuttgart) aufeinander. Erneut muss eine Ex pertenjury, diesmal im Rahmen einer Investorenmesse, von der ökonomischen Tragfähigkeit der eigenen Idee überzeugt werden. Das Siegerteam gewinnt eine Reise ins Silicon Valley. Aber auch ohne Sieg haben alle erste Erfahrungen als Unternehmer gewonnen.

44 686 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 11/2016 Schülerwettbewerbe Kontaktdaten zu den vorgestellten Wettbewerben Bundeswettbewerb Fremdsprachen Website: Ansprechperson in Niedersachsen: Roswitha Strickstrack-Garcia, roswitha.strickstrackgarcia@nlschb.niedersachsen.de Mathematik-Olympiade Website: Ansprechpersonen in Niedersachsen: Andreas Sens (Grundschule), Markus Hoffmann (weiterführende Schulen) landesbeauftragter@mo-ni.de Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten Website: geschichtswettbewerb.html Ansprechperson in Niedersachsen: Dr. Annette Puckhaber, puc@gym-bux-sued.de Jugend gründet Website: Ansprechperson in Niedersachsen: Andreas Wilmes, wim@gze-ni.de Einen Überblick über alle anerkannten Wettbewerbe des Bundes und des Landes bekommt man auf der Website des Nds. Kultusministeriums unter: schuelerinnen_und_schueler_eltern/ ausschreibungen_wettbewerbe/. Qualitätskriterien für Schülerwettbewerbe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) (Auszug) Der Wettbewerb unterstützt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Er unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Entfaltung und Weiterentwicklung ihrer individuellen Begabungen und Interessen sowie ihrer Lern- und Leistungsbereitschaft. Er fördert grundlegende fachliche, methodische, soziale und personale Kompetenzen. Er knüpft an die unterrichtliche Arbeit an und erweitert diese spezifisch. Der Wettbewerb regt innovative Lern- und Arbeitsformen an oder erfordert die Anwendung angemessener Methoden der Problemlösung auf fachlich hohem Niveau. Bei Wettbewerben, die für Schülerinnen und Schüler aus dem Primarbereich und dem Sekundarbereich I geöffnet sind, kommt dem Aspekt der Motivation eine besondere Bedeutung zu. Der Wettbewerb ist so angelegt, dass er den Austausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern fördert. Der Wettbewerb macht die produktive Wirkung einer Konkurrenzsituation erfahrbar und vermittelt, dass die Teilnahme an sich lohnt, unabhängig vom persönlichen Abschneiden. Der Wettbewerb ist geeignet, die Schulentwicklung zu för dern, indem er die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte zu einem Engagement auch für ihre Schule anspornt und in der Schule eine Kultur der Anerkennung dieses Einsatzes und der dabei erbrachten Leistungen anregt. Der Wettbewerb trägt durch seine Angebote zur weiteren Professionalisierung der betreuenden Lehrkräfte bei und stärkt die teilnehmende Schule in ihrer Profilbildung und ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit. Der Wettbewerb ist geeignet, länderübergreifend Qualitätsentwicklungsprozesse in Schule und Didaktik beispielgebend anzuregen. Thema des Monats im Dezember: Berufseinstieg für junge Lehrkräfte

45 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL 687 Wettbewerbe Jugend trainiert für Olympia Frühjahr 2016 Schule und Ort Sportart WK Platzierung Anerkannte Wettbewerbe des Bundes und des Landes Bundeswettbewerb Fremdsprachen 2016 Endrunde SOLO 10+ Am fand die Endrunde des SOLO 10+ in Magdeburg statt. Die Schülerinnen Maren Petrich, Max-Planck-Gymnasium, Göttingen, Rosalie Röchert, CJD Jugenddorf Christophorusschule, Elze, und Ronja Schwenkler, Gymnasium Vorsfelde, Wolfsburg, gehören zu den besten Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Niedersachsen und haben sich im Finale als Bundessiegerinnen durchgesetzt. Für ihre hervorragenden Leistungen erhielten sie jeweils einen dritten Preis. Bundeswettbewerbe der Schulen Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics Bei den diesjährigen Bundesfinalveranstaltungen der Wettbewerbe Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics haben die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler erneut beachtliche Erfolge erzielen können. Die Bundesfinalveranstaltungen fanden an folgenden Terminen statt: Winterfinale: bis in Schonach Frühjahrsfinale: bis in Berlin Herbstfinale: bis in Berlin Die Platzierungen der einzelnen Mannschaften sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen*: Jugend trainiert für Olympia Winter 2016 Schule und Ort Sportart WK Platzierung Robert-Koch-Schule Skilanglauf J III 10 Clausthal-Zellerfeld Werner-von-Siemens- Skilanglauf J III 11 Gymnasium Bad Harzburg Robert-Koch-Schule Skilanglauf M III 10 Clausthal-Zellerfeld Hoffmann-von-Fallersleben- Skilangkauf M III 14 Gymnasium Braunschweig Wilhelm-Gymnasium Skilanglauf M/J IV 18 Braunschweig Robert-Koch-Schule Skilanglauf M/J IV 16 Clausthal-Zellerfeld Ubbo-Emmius-Gymnasium Badminton M/J II 11 Leer Carl-Friedrich-Gauß-Schule Badminton M/J III 7 Hemmingen/KGS Hemmingen Theodor-Heuss-Gymnasium Basketball M II 8 Göttingen Gymnasium Eichenschule Basketball M III 7 Scheeßel Theodor-Heuss-Gymnasium Basketball J II 4 Göttingen Georg-Christoph-Lichtenberg- Basketball J III 7 Gesamtschule/IGS Göttingen Gymnasium Oesede Gerätturnen M III 9 Gymnasium Melle Gerätturnen M IV 3 Humboldtschule Hannover Gerätturnen J IV 3 Gymnasium Lohne Handball M II 13 Gymnasium Eichenschule Handball M III 5 Scheeßel Halepaghenschule Buxtehude Handball J II 10 Oberschule Lachendorf Handball J III 12 Humboldtschule Hannover Tischtennis M II 1 Gymnasium Am Silberkamp Tischtennis M III 5 Peine Gymnasium Schinkel Tischtennis J II 5 Osnabrück Humboldtschule Hannover Tischtennis J III 1 Gymnasium an der Vechte Volleyball M II 4 Emlichheim Geschwister-Scholl- Volleyball M III 7 Oberschule Bad Laer Helene-Lange-Schule Volleyball J II 12 Oldenburg Gymnasium Martino- Volleyball J III 13 Katharineum Braunschweig Jugend trainiert für Paralympics Frühjahr 2016 Schule und Ort Sportart WK Platzierung Heinrich-Böll-Schule JtfP-Tischtennis M/J 2 Göttingen Mira Lobe Schule JtfP-Rollstuhlbasketball M/J 1 Hannover Jugend trainiert für Olympia Herbst 2016 Schule und Ort Sportart WK Platzierung Ernst-Moritz-Arndt- Beachvolleyball M/J II 11 Gymnasium Herzberg Gymnasium Leoninum Fußball M II 13 Handrup Clemens-August-Gymnasium Fußball M III 11 Cloppenburg Wilhelm-Bracke-Gesamt- Fußball J II 8 schule Braunschweig

46 688 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Schule und Ort Sportart WK Platzierung Gymnasium Marianum Fußball J III 9 Meppen Gymnasium Hittfeld Golf M/J II 1 Gymnasium Martino- Hockey M III 2 Katharineum Braunschweig Kaiser-Wilhelm- und Rats- Hockey J III 11 gymnasium Hannover Gymnasium Himmelsthür Judo M III 14 Hildesheim Schiller-Gymnasium Hameln Judo J III 13 Carl-Friedrich-Gauß-Schule Leichtathletik M II 12 Hemmingen Gesamtschule Schinkel Leichtathletik M III 11 Osnabrück Gesamtschule Schinkel Leichtathletik J II 8 Osnabrück Christian-Gymnasium Leichtathletik J III 16 Hermannsburg Max-Windmüller-Gymnasium Rudern M IIa 4 Emden Greselius-Gymnasium Rudern M IIb 7 Bramsche Gymnasium Carolinum Rudern M III 3 Osnabrück Bismarckschule Hannover Rudern J IIa 4 Gymnasium Humboldtschule Rudern J IIb 1 Hannover Ratsgymnasium Osnabrück Rudern J IIc 3 Gymnasium Carolinum Rudern J IId 2 Osnabrück Gymnasium Carolinum Rudern J III 3 Osnabrück Gymnasium Humboldtschule Schwimmen M III 4 Hannover Hölty-Gymnasium Celle Schwimmen M IV 10 Felix-Klein-Gymnasium Schwimmen J III 12 Göttingen Gymnasium Humboldtschule Schwimmen J IV 9 Hannover Carl-Friedrich-Gauß-Schule Tennis M III 1 Hemmingen Liebfrauenschule Oldenburg Tennis J III 13 Gymnasium Buxtehude Süd Triathlon M/J III 5 Jugend trainiert für Paralympics Herbst 2016 Schule und Ort Sportart WK Platzierung Lindenschule JtfP-Fußball M/J 7 Rotenburg Oswald-Berkhan- JtfP-Leichtathletik M/J 3 Schule Braunschweig Käthe-Kollwitz-Schule JtfP-Schwimmen M/J 9 Bergen * Bei den Bundesfinalveranstaltungen im Frühjahr und Herbst nehmen in jeder Wettkampfklasse die Landessieger der einzelnen Länder teil. Bei der Winterfinalveranstaltung kann jedes Land sowohl den Landessieger als auch den Landesvizesieger melden. 52. Bundeswettbewerb Jugend forscht 2017 Die Stiftung Jugend forscht e. V. ruft zur Teilnahme an der 52. Wettbewerbsrunde unter dem Motto Zukunft ich gestalte sie! auf. Für die Festlegung der Forschungsprojekte durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen sieben Fachgebiete zur Wahl: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik / Informatik, Physik, Technik. Anmeldeschluss ist der Informationsmaterial und Anmeldeunterlagen sind erhältlich bei: Stiftung Jugend forscht e. V., Baumwall 5, Hamburg, Tel.: , Fax: , info@ jugend-forscht.de, Internet: Bundeswettbewerb Mathematik 2017 Der Bundeswettbewerb Mathematik möchte bei Schülerinnen und Schülern Interesse an der Mathematik wecken und wach halten. Mit interessanten und anspruchsvollen Aufgaben will er sie anregen, sich eine Zeitlang intensiv mit Mathematik zu beschäftigen. Mathematisch Interessierten soll so die Möglichkeit gegeben werden, ihre Fähigkeiten zu erproben und weiter zu entwickeln. Neben dem mathematischen Schulwissen muss man zur Teilnahme vor allem auch Ausdauer mitbringen. Träger des Bundeswettbewerbs Mathematik ist Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH, gefördert wird er vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Die Kultusministerien und Schulbehörden der Länder unterstützen den Wettbewerb und befürworten die Teilnahme. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen an Schulen in Deutschland, die zur Hochschulreife führen. Der Wettbewerb richtet sich in seinen Anforderungen aber schwerpunktmäßig an die Klassen 9 bis 12/13. Ein Wettbewerbslauf besteht aus drei Runden. In den ersten beiden Runden werden je vier Aufgaben aus unterschiedlichen Bereichen der Elementarmathematik gestellt. Sie müssen in Hausarbeit selbstständig gelöst und schriftlich ausgearbeitet werden. Die Aufgaben sind nicht direkt an den Schulstoff gebunden. In der ersten Runde sind auch Gruppenarbeiten zugelassen. In der dritten Runde werden die Berechtigten zu einem Kolloquium mit Mathematikerinnen und Mathematikern aus Universität und Schule eingeladen. In dieser Runde werden anhand von fachlichen Einzelgesprächen die Bundessiegerinnen und -sieger ermittelt. Die erste Runde des Wettbewerbs 2017 beginnt Anfang Dezember 2016; dann werden die Ausschreibungsunterlagen an die Schulleitungen versandt. Das Aufgabenblatt steht zusätzlich auf der Webseite des Bundeswettbewerbs Mathematik zum Herunterladen zur Verfügung. Einsendeschluss für die ers te Runde ist der

47 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL 689 Die Preisträgerinnen und Preisträger der ersten und zweiten Runde erhalten Urkunden, in der zweiten Runde zusätzlich Geldpreise. Auf Grund der Beteiligung der Studienstiftung des deutschen Volkes am Kolloquium werden die Bundessiegerinnen und -sieger im Falle eines Studiums an einer wissenschaftlichen oder technischen Hochschule in die Förderung der Studienstiftung gemäß deren Regelungen aufgenommen. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Wettbewerbs, wo auch zusätzliche Ausschreibungsunterlagen angefordert werden können. Kontakt: Bundeswettbewerb Mathematik, Kortrijker Str. 1, Bonn, Tel.: 0228/ , Fax: 0228/ , bundeswettbewerb-mathematik.de, Web: Bundeswettbewerb Fremdsprachen TEAM BERUF 2017 Motivierte und engagierte Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen können sich ab sofort zum Bundeswettbewerb Fremdsprachen TEAM BERUF 2017 anmelden. In diesem Wettbewerb sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen, dass sie sich international präsentieren können. Sie müssen sich in der beruflichen Erstausbildung befinden und dürfen zum Einsendeschluss der Arbeit nicht älter als 25 Jahre sein. Eine Überschreitung der Altersgrenze führt zum Ausschluss des Beitrags. Teilnahmeberechtigt sind Gruppen mit mindestens zwei und höchstens acht Gruppenmitgliedern (plus Gruppenbetreuung). Dual Studierende dürfen nur dann teilnehmen, wenn ihr Studium einen Ausbildungsvertrag nach Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder Handwerksordnung (HWO) beinhaltet. Jede Gruppe reicht einen mündlichen und einen schriftlichen Beitrag ein. Der mündliche Beitrag ist entweder ein Video, ein Audiobeitrag oder eine soundgestützte Multimediapräsenta - tion mit einer maximalen Dauer von sieben Minuten. Der schriftliche Teil besteht aus einem fremdsprachlichen Begleitbericht und einem Drehbuch in der / den jeweiligen Fremdsprache/n. Thema und Inhalte sind frei wählbar. Externe Hilfe ist nicht gestattet. Ab März werden die Teams die Möglichkeit haben, ihre Beiträge hochzuladen, so dass keine DVDs und Dokumentationen in Papierform mehr eingereicht werden müssen. Wer lieber eine DVD und ausgedruckte Materialien einsenden möchte, kann dies auch weiterhin tun. Anmeldeschluss: Nähere Informationen und die Online-Anmeldung sind unter mitmachen/kategorie-team-beruf zu finden. Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ein Angebot von Bildung & Begabung, dem Zentrum für Begabungsförderung in Deutschland. Förderer sind u. a. das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und die Kultusministerien der Länder. Kontakt: Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Kortrijker Straße 1, Bonn, Tel.: 0228 / , Fax: 0228 / , teamberuf@bundeswettbewerb-fremdsprachen.de etwinning im 64. Europäischen Wettbewerb 2017 Im Schuljahr 2016/2017 können alle Themen und Aufgaben zum Europäischen Wettbewerb mithilfe von etwinning gemeinsam mit Partnerklassen in Europa bearbeitet werden. Das diesjährige Motto lautet In Vielfalt geeint Europa zwischen Tradition und Moderne. etwinning, das Netzwerk für Schulen in Europa, ermöglicht die gemeinsame Projektarbeit in einem geschützten virtuellen Klassenzimmer, dem TwinSpace. Pro Projektgruppe sind bis zu fünf Schulen zugelassen; mindestens eine davon muss eine deutsche Schule sein. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen, den Altersgruppen und Themen können unter europaeischer-wettbewerb-2017.html und abgerufen werden. Die Einreichung der Projektergebnisse erfolgt online bis zum über die teilnehmende deutsche Schule. Andere Wettbewerbe Jugend hilft! 2017 Der bundesweite Schülerwettbewerb Jugend hilft! des Vereins Children for a better World e. V., München, besteht aus zwei Stufen: dem Jugend hilft!-fonds und dem Jugend hilft!-wettbewerb. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von sozialem Engagement, Solidarität und Gemeinsinn von Kindern und Jugendlichen. Es können sich engagierte Kinder und Jugendliche von sechs bis 21 Jahren mit ihren sozialen Projekten online auf der Antragsplattform für die bundesweite Jugend hilft!-förderung bewerben und am Engagementwettbewerb teilnehmen. Jugend hilft! Fonds Kinder und Jugendliche von sechs bis 21 Jahren haben die Möglichkeit, jährlich bis zu Euro Fördergelder für ihr soziales Projekt zu beantragen. Einsendeschluss ist der Jugend hilft! Coaching In professionellen Workshops und Seminaren zu Themen wie Projektmanagement, Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit lernen Kinder und Jugendliche, wie sie ihre sozialen Projekte weiterentwickeln können.

48 690 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Jugend hilft! Wettbewerb Zur Teilnahme am Jugend hilft!-wettbewerb sind alle Projekte zugelassen, die bereits aus dem Fonds gefördert werden und somit die Kriterien (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Wirksamkeit, Kontinuität, Kreativität, Öffentlichkeitsarbeit) erfüllen. Einsendeschluss ist der Nähere Informationen zum Wettbewerb sind unter www. children.de/jugendhilft abrufbar. Kontakt: Magdalena Bäuml, Programmmanagement, Children for a better World e. V., Oberföhringer Straße 4, München, Tel.: , Fax: , Internet: Termine 7. und Aurich Automatisierte Prozesse / Steuern und Regeln mit Lego Mindstorms Robotern in der Sek I für Lehrkräfte der Sek I Der Kurs vermittelt die wichtigsten Grundlagen der Robotik mithilfe der Lego Mindstorms Roboter sowie der graphischen Programmierumgebung von Lego. Schwerpunktmäßig wird mit dem EV3-System gearbeitet. Im Technikunterricht kann das Themenfeld Steuern und Regeln mit entsprechenden unterrichtlichen Aktivitäten abgedeckt werden. Für den Informatikunterricht ergibt sich der Bezug zum Lernfeld Automatisierte Prozesse gemäß den Vorgaben des KC Informatik für die Jahrgänge Eine unterrichtliche Umsetzung ist für die höheren Jahrgänge des Sekundarbereichs I und im AG- oder Projektbereich denkbar. Inhalte der Einführungsveranstaltung: Fahrbefehle, Ablaufstrukturen (Sequenzen, Verzweigungen, Schleifen), Sensorabfragen, einfache Berechnungen, parallele Tasks, Variablen, eigene Blöcke Es werden keine Erfahrungen vorausgesetzt. Inhalte der Vertiefungsveranstaltung: Variablen, eigene Blöcke, Dateizugriff, die Programmierung von Regelungsmechanismen sowie die zustandsorientierte Modellierung und Programmierung Es stehen EV3-Robotersets in ausreichender Menge für die praktische Erprobung zur Verfügung. Beide Veranstaltungen können auch einzeln gebucht werden. Zeit: (Einführung) und (Vertiefung), jeweils 9.00 bis Uhr Ort: EEZ Aurich, Osterbusch 2, Aurich Leitung: Stefan Moll, TGG Leer Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung im RPZ Aurich Kosten: je 45 Euro inkl. Tagungsverpflegung Informationen: Uwe Probol, Kompetenzzentrum Aurich, E- Mail: probol@ostfriesischelandschaft.de Anmeldung: : Veranstaltungsnummer KAUR ; : Veranstaltungsnummer KAUR und Osnabrück Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle Wie ist das mit den Kompetenzen? Welche Kompetenzen können bzw. sollen Schülerinnen und Schüler im inhaltsbezogenen Kompetenzbereich Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen erwerben? Fast zehn Jahre sind nun die Kerncurricula Sport für die Grundschule und den Sekundarbereich I alt, und noch immer wird über die Umsetzung eines kompetenzorientierten Unterrichts diskutiert. Das betrifft im Sport alle Erfahrungs- und Lernfelder. Diese Fortbildungsreihe mit vier Modulen konzentriert sich ausschließlich auf den inhaltsbezogenen Kompetenzbereich Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen. Auf der Grundlage notwendiger Informationen über einen kompetenzorientierten Unterricht sowie umfassenden fachdidaktischen Wissens und Könnens wird in dieser Fortbildungsreihe ein weiterer Schwerpunkt auf die Eigenrealisation gelegt nicht nur nachmachen, sondern selbst gestalten. Zeit: , bis Uhr, und , 9.00 bis Uhr Veranstaltungsort: Nettebad Osnabrück, Im Haseesch 6, Osnabrück Referent: Matthias Michaelsen Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover Lehrerfortbildung (KH) Informationen: Susanne Elsner, Tel.: Anmeldung: (Veranstaltungsnummer: KH.648. SP12) Hannover Wo rohe Kräfte sinnvoll walten? Schwierige Schüler in der Sek I Konzentrationsprobleme, Hyperaktivität, Aggressivität und an dere herausfordernde Verhaltensweisen stellen Lehrkräfte und mitunter das gesamte Klassen- bzw. Schulleben vor große Schwierigkeiten. In unserer Fortbildung soll es darum gehen, die Ursache solchen Verhaltens kurz zu beleuchten, um dann in einem weiteren Schritt über präventive Maßnahmen und mögliche Interventionsstrategien nachzudenken. Hierbei geht es weniger um das Nennen von konkreten Handlungsstrate - gien als um die Frage Was kann ich tun, um mit diesem Schüler / dieser Schülerin besser zurechtzukommen?. Zeit: , bis Uhr, und , 9.00 bis Uhr

49 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL 691 Veranstaltungsort: Stadtteilzentrum KroKuS, Thie 6, Hannover Referenten: Annika Kalinowsky-Roob (Förderschullehrerin), Yann Siewert (Förderschullehrer) Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover Lehrerfortbildung (KH) Informationen: Svenja Höxbroe, Tel.: Anmeldung: (Veranstaltungsnummer: KH.645. VI06a) Papenburg Didaktische Leiterinnen / Leiter eine anspruchsvolle Aufgabe aktiv gestalten für Didaktische Leitungen Die Einrichtung der Oberschulen in Niedersachsen stellt die Schulen in vielfältiger Hinsicht vor neue und große Herausforderungen. Nicht zuletzt um diesen gerecht werden zu können, wurde die Schulleitung jeweils durch die Position der Didaktischen Leitung erweitert. In den Gesamtschulen gibt es diese Position bereits seit längerem. Die didaktischen Leiterinnen und Leiter haben u. a. die Aufgabe pädagogisch-didaktische Konzepte zu entwickeln, die fächer- und schulzweigübergreifende Unterrichtsarbeit zu koordinieren, Differenzierungs- und Fördermodelle zu etablieren und Grundsätze zu Lernkontrollen und Leistungsbeurteilungen zu entwickeln. Damit haben sie eine herausgehobene Bedeutung für die Entwicklung ihrer Schule. Wir wollen in diesem Seminar herausarbeiten, wie die Position der Didaktischen Leitung gestaltet werden kann und wie sie aus dieser Rolle heraus die Schulentwicklung voranbringen kann, vor allem auch in der Zusammenarbeit mit den Fachkonferenzleitungen. Es wird zudem Raum sein zum Erfahrungsaustausch und zur Reflexion der bisherigen Erfahrungen in dieser Position. Auch Teilnehmende, die bereits bei einem ähnlichen Seminar dabei waren, haben die Möglichkeit, weiterführende Fragen zu formulieren und Anstöße zu erhalten. Zeit: , 9.30 Uhr, bis , Uhr Ort: Historisch-Ökologische Bildungsstätte, Spillmannsweg 30, Papenburg Leitung: Dr. Thomas Südbeck Referentin: Karoline Wirth-Geib, Didaktische Leiterin, Hamburg Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Papen - burg Informationen: Karin Dürdoth, Tel.: , karin.duerdoth@hoeb.de oder Anmeldung: (Veranstaltungsnummer: KPAP.HÖB ) Rehburg-Loccum Tagung für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter und weitere Mitglieder der Schulleitung allgemein bildender Schulen Die Veranstaltung ist ein Fortbildungsangebot für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für weitere Schulleitungsmitglieder. Die Inhalte orientieren sich an grundsätzlichen sowie an aktuellen Themen aus dem Schulbereich. Der Themenschwerpunkt für diese Tagung ist Gesund durch den Schulalltag. Dabei geht es am ersten Tag inhaltlich v. a. darum, eigene Stressoren rechtzeitig zu erkennen, persönliche Ressourcen zur Regeneration zu aktivieren, die Umsetzung wirksamer Strategien im Schulalltag zu planen und einen gesundheitsfördernden Führungsstil zu praktizieren. Am Vormittag des zweiten Tages ist, abhängig von der Teilnehmerzahl, eine kollegiale Beratung in der Gruppe vorgesehen. Auch ein Austausch von Ideen, Erfahrungen und evtl. Konzepten zur Gesundheitsförderung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ist geplant. Am Nachmittag des zweiten Tages können weitere Themen entsprechend dem aktuellen Bedarf im Rahmen eines strukturierten Erfahrungsaustausches erörtert werden. Sie sollten von den Teilnehmenden möglichst vor der Tagung per eingereicht werden. Zeit: 17. bis Ort: Ev. HVHS Loccum, Hormannshausen 6-8, Rehburg-Loccum Referenten: Annette Messner, Schulleiterin a. D., ehemalige SLQ-Trainerin, systemisch integrativer Coach; Marc Ubben, Dipl. Psych. Kosten: 215 Euro (Kursgebühr, Unterkunft und Verpflegung, Einzelzimmer mit Dusche / WC) Informationen: Tel.: Anmeldung: info@hvhs-loccum.de Papenburg Teamleiter eine anspruchsvolle Rolle aktiv und professionell gestalten für Teamleiterinnen und Teamleiter größerer Systeme In vielen Schulen kommt den Teamleitern durch die Einführung von Teamstrukturen eine für die Entwicklung der Schule immer bedeutendere Rolle zu. Sie müssen ihre Teams für die zentralen Anliegen gewinnen, für ihre Vorhaben und Aufträge begeistern. Das ist nicht immer einfach, oft trifft Neues zunächst einmal auf Abwehr und eingeübte Routinen. Zumal, wenn man auf einmal langjährigen Kolleginnen und Kollegen ein Stück vorgesetzt ist. Doch wie soll ich diese Rolle gestalten? Was sind eigentlich meine zentralen Aufgaben? Wo ist genau mein Platz in unserer Schule?

50 692 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Wir werden in diesem Seminar Wege aufzeigen und Möglichkeiten erörtern, wie es gelingen kann, ein Team erfolgreich zu führen und die gemeinsame Arbeit voranzubringen. Themen werden dabei u. a. sein: Wie kann ich meine Anliegen glaubwürdig und überzeugend vertreten? Wie gehe ich mit Widerstand und Konflikten um? Wie können wir vereinbarte Ziele gemeinsam umsetzen? Welche Unterstützung brauche ich dafür von der Schulleitung? Zeit: , Uhr, bis , Uhr Ort: Historisch-Ökologische Bildungsstätte, Spillmannsweg 30, Papenburg Leitung: Dr. Thomas Südbeck Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Papenburg Informationen: Karin Dürdoth, Tel.: , oder Anmeldung: (Veranstaltungsnummer: KPAP.HÖB ) die aktuellen Entwicklungen im Bereich der berufsbildenden Schulen aus dem MK informieren. Ein Zeitraum für Erfahrungsaustausch zu berufsschulspezifischen Fragen steht ebenfalls zur Verfügung. Schwerpunktthema am : Integration von Flüchtlingen / SPRINT. Referent und Gesprächspartner: Günther Hoops, MK Schwerpunktthema am : Was gibt es Neues für die BBSen? Referentin und Gesprächspartnerin: Cornelia Hartwig, Leiterin Abt. 4 im MK Zeit: 24. bis Ort: Ev. HVHS Loccum, Hormannshausen 6-8, Rehburg-Loccum Referenten: Christine Siegert-Anders, InterAktion, Organisationsentwicklung; Cornelia Hartwig, Leiterin Abt. 4 MK; Günther Hoops, MK Kosten: 215 Euro (Kursgebühr, Unterkunft und Verpflegung, Einzelzimmer mit Dusche / WC) Informationen: Tel.: Anmeldung: info@hvhs-loccum.de Hannover Integration durch Sprache und Lesen: Familie im Fokus (Herbstakademie) Impulsvorträge, Podiumsdiskussion, Praxisbeispiele aus Niedersachsen, Austausch zu den Praxisbeispielen und Präsentation von Praxismaterial zum Thema Mehrsprachigkeit sowie die Übergabe des neuen Lesekalenders sind Inhalt der Tagung. Um 19:00 Uhr beginnt zusätzlich eine Lesung mit Carolin Philipps im Literaturhaus Hannover. Zeit: , bis Uhr (Herbstakademie), ab Uhr Lesung Ort: Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek, Waterloostraße 8, Hannover (Herbstakademie); Literaturhaus Hannover, Sophienstraße 2, Hannover (Lesung) Veranstalter: Akademie für Leseförderung Niedersachsen in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium, der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek und der Stiftung Lesen Informationen: Anke Märk-Bürmann, Akademie für Leseförde - rung Niedersachsen, Tel.: , Anmeldung: Rehburg-Loccum Entwicklungen im Bereich der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Arbeitskreis der Stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter der berufsbildenden Schulen Die inzwischen schon zur festen Einrichtung gewordene Tagung wird die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder über (und weitere Termine) Braunschweig Zukunft orientierte Ressourcen Arbeit (ZORA) Braunschweiger Modell für Lehrkräfte und pädagogisches Personal an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen ZORA nutzt alle hilfreichen Interventionen der klassischen Beratungsformen und gibt vielfältige Impulse für jede Form von Beratungstätigkeit, Supervision und Coaching. Im Kontext Schule mit dem hohen Anspruch inklusiver Arbeit, z. B. in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern und Eltern, aber auch Vorgesetzten, Behörden und Kooperationspartnern, trifft sie die Kernaussagen der Salamanca-Erklärung zur Inklusion. Zeit: 25. und : ZORA-Modul 1: Einführung in das ZORA-Konzept und seine aktuelle Relevanz für inklusive Arbeit (KBS647123) 20. und : ZORA-Modul 2: Systemische Arbeit (KBS703012) 24. und : ZORA-Modul 3: Lösungsfokussierte Arbeit (KBS708013) und : ZORA-Modul 4: Erickson sche Arbeit (KBS713014) 19. und : ZORA-Modul 5: Prozess Arbeit (KBS720015) 11. und : ZORA-Modul 6: Beratung in spezifischen Arbeitskontexten rund um Inklusive Schule (KBS732016) 29. und : ZORA-Modul 7: Kann ich mich auch selbst beraten? Selbstberatung bei Stressbelastung (KBS739017)

51 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL 693 Auf Wunsch können Sie Ihre Fortbildung um ca. ein halbes Jahr verlängern und mit Supervision, Intervision und abschließender Zertifizierung erweitern. Veranstalter: Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung der TU Braunschweig ( Informationen: unter Neuigkeiten auf de/klbs; Ansprechpartnerin: Rosemarie Köhler Anmeldung: ausschließlich online über die Veranstaltungsdatenbank (Veranstaltungsnummern siehe oben) Papenburg Projektmanagement in der Schule für Lehrkräfte Um im Prozess der Schulentwicklung voranzukommen, kann es hilfreich sein, die Veränderungsvorhaben in Form von Projekten zu organisieren und dabei die Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements zu nutzen. Dazu gehören z. B. Klärung des Ziels eines Projektes sowie des Projektauftrags, - Projektstrukturplan und Meilensteine, Klärung der (Projekt-)Rollen und konstruktive Zusammenarbeit im Team. Wir werden in diesem Seminar wichtige Arbeitsweisen und Bausteine des Projektmanagements vorstellen und an praktischen Beispielen erläutern, wie diese für die Umsetzung eigener (Veränderungs-)Projekte in der Schule nutzbar gemacht werden können. Die Teilnehmenden sind eingeladen, eigene Projektvorhaben einzubringen, deren mögliche Planung und Umsetzung gemeinsam erörtert bzw. erprobt werden kann. Zeit: , Uhr, bis , Uhr Ort: Historisch-Ökologische Bildungsstätte, Spillmannsweg 30, Papenburg Leitung: Dr. Thomas Südbeck Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Papenburg Informationen: Karin Dürdoth, Tel.: , karin.duerdoth@hoeb.de oder Anmeldung: (Veranstaltungsnummer: KPAP.HÖB ) Rehburg-Loccum Traumata bei Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrungen als Aufgabe und Herausforderung im inklusiven Schulsystem (Loccumer Konferenz) für Rektorinnen und Rektoren an niedersächsischen Förderschulen und sonderpädagogischen Förderzentren Die Aufgabe des Begleitens und Unterstützens von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrungen, die unter Traumati- sierungen leiden, wird in Schulen als große Herausforderung wahrgenommen. Welche Beiträge können und sollen Sonderpädagogik und Schulpsychologie hier leisten? Im Zentrum der Veranstaltung soll außerdem die Frage nach Erhalt und Entwicklung der sonderpädagogischen Expertise im inklusiven Schulkontext in Niedersachsen stehen. Zu diesem Thema erwarten wir am Nachmittag des 1. Dezember die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Tagung wird am 2. Dezember mit dem Konferenzteil der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen schließen. Zeit: 1. und , jeweils bis Uhr Ort: Rehburg-Loccum Leitung: Birte Hagestedt Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, Rehburg-Loccum Kosten: 15 Euro Informationen: Anmeldung: rpi.loccum@evlka.de Hannover Wo rohe Kräfte sinnvoll walten? Schwierige Schüler in der Grundschule Konzentrationsprobleme, Hyperaktivität, Aggressivität und an dere herausfordernde Verhaltensweisen stellen Lehrkräfte und mitunter das gesamte Klassen- bzw. Schulleben vor große Schwierigkeiten. In unserer Fortbildung soll es darum gehen, die Ursache solchen Verhaltens kurz zu beleuchten, um dann in einem weiteren Schritt über präventive Maßnahmen und mögliche Interventionsstrategien nachzudenken. Hierbei geht es weniger um das Nennen von konkreten Handlungsstrategien als um die Frage Was kann ich tun, um mit dieser Schülerin / diesem Schüler besser zurechtzukommen?. Zeit: , bis Uhr, und , 9.00 bis Uhr Veranstaltungsort: Stadtteilzentrum KroKuS, Thie 6, Hannover Referenten: Annika Kalinowsky-Roob (Förderschullehrerin), Yann Siewert (Förderschullehrer) Veranstalter: Uniplus, Kompetenzzentrum Universität Hannover Lehrerfortbildung (KH) Informationen: Svenja Höxbroe, Tel.: Anmeldung: (Veranstaltungsnummer: KH.649. VI06b) Hannover BIG DATA Der Spion in uns Jahrestagung für pädagogische Fachkräfte Die aktuelle Generation der Aufwachsenden ist so gläsern wie nie zuvor. Denn durch Smartphones, Apps und andere technische Errungenschaften geben viele mehr oder weniger freiwillig eine Menge Daten preis.

52 694 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Auf der Jahrestagung soll ein Einblick in die aktuelle Entwicklung der Datennutzung durch Telekommunikationsanbieter gegeben werden. Sind wir wirklich in der Orwellschen Überwachungslandschaft von 1984 angekommen? Sind Mediennutzer nur als Konsumenten interessant und sind die Informationen im Netz nur eine Dreingabe? Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um Kindern und Jugendlichen reflektiertes Medienhandeln zu ermöglichen? Der Diskurs zu diesen Fragen soll mit Fachleuten aus verschiedenen Disziplinen geführt werden. Zeit: Ort: Akademie des Sports, Hannover Leitung: Andrea Urban, Eva Hanel Veranstalterin: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Kosten: 60 Euro Informationen: Anmeldung: geben. Der Kurs bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Angebot an Lernarrangements, bei denen die Lernenden möglichst unabhängig von der Lehrkraft miteinander kommunizieren und einander kontrollieren. Anhand einer erprobten Unterrichtseinheit zum Thema New Year s resolutions, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sofort nach den Weihnachtsferien in den Jahrgängen 7 und 8 durchführen können, wird exemplarisch aufgezeigt, wie sich mündlicher Sprachgebrauch in selbstgesteuerten Lernformen verankern lässt. Zeit: , bis Uhr Ort: RPZ Aurich, Fischteichweg 16 Leitung: Helga Schöning Veranstalter: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung im RPZ Aurich Informationen: Gabi Kleen, Kompetenzzentrum Aurich, E- Mail: kleen@ostfriesischelandschaft.de Anmeldung: Veranstaltungsnummer KAUR Oldenburg Zum Lesen und Schreiben motivieren für Lehrkräfte der Klassen 4-6 und Interessierte Die Lese- und Schreibmotivation der Schülerinnen und Schüler kann durch bestimmte Methoden gefördert werden. An diesem Nachmittag lernen die Teilnehmenden bewährte und neue Ideen aus der Praxis kennen und erproben diese zum Teil. Weiterhin werden aktuelle Bilder-, Kinder- und Sachbücher präsentiert sowie Lese- und Schreibanlässe zum jeweiligen Buch vorgestellt. Zeit: , bis Uhr Ort: Landesbibliothek Oldenburg, Vortragsraum, Pferdemarkt 15, Oldenburg Leitung: Viktoria Bothe, Akademie für Leseförderung Niedersachsen Veranstalter: Akademie für Leseförderung Niedersachsen in Kooperation mit der Landesbibliothek Oldenburg Informationen: Viktoria Bothe, Akademie für Leseförderung Niedersachsen, Tel.: , viktoria.bothe@ gwlb.de, Anmeldung: Aurich Let me talk! Auf dem Weg zum eigenständigen Sprechen im Englischunterricht der Sek I für Lehrkräfte des Fachs Englisch in den Klassen 7 und 8 an HS, RS, OBS, IGS, KGS Kommunikative Kompetenzen stehen im Fremdsprachenunterricht seit geraumer Zeit im Vordergrund. Die Mündlichkeit gewinnt somit immer mehr an Bedeutung. Daher gilt es, Schülerinnen und Schüler zum Sprechen zu motivieren sowie ihnen intensive Gelegenheiten zum Üben zu Hinweise Landtag-Online 2017: n-21 sucht Online-Redaktionen für Plenardebatten Politik interaktiv lernen? Das funktioniert am besten über die Praxis. Im Rahmen des Projekts Landtag-Online sucht die Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V. wieder Online-Redaktionen für die Plenartage ab März Jeweils vier Schülerinnen und Schüler plus begleitender Lehrkraft bekommen die Chance, zwei bzw. drei Tage über die Plenardebatten aus dem Landtag Niedersachsen in Hannover zu berichten. Die Teams können sich als E-Paper- oder Online- Radio-Redaktion bewerben. Jeder Online-Redaktion steht eine Landtagsabgeordnete / ein Landtagsabgeordneter aus dem jeweiligen Wahlkreis als Politikpatin / -pate zur Seite. Aufgabe der Patin / des Paten ist es, parlamentarische Abläufe zu erklären und während des Plenums Kontakte zu Interviewpartnern herzustellen. Radioteams erhalten bei Bedarf vorab ein kostenfreies Coaching und Fortbildung im Audiobereich. Die Ergebnisse der Nachwuchsjournalisten erscheinen als Politikblog auf Was wird erwartet? Gefragt sind journalistische Leidenschaft, Interesse an politischen Themen und Spaß am Umgang mit digitalen Medien. Was bietet n-21? n-21 trägt Fahrtkosten sowie Unterkunft inklusive Frühstück. Vor Ort im Landtag, der übergangsweise bis 2017 im Georg-von-Cölln-Haus gegenüber der Marktkirche tagt, werden Internetanschluss, Notebooks, Digitalkameras und Audiorekorder in einem Redaktionsraum zur Verfügung gestellt. Gewinnchance FundK-iPad-Preis! Zum siebten Mal möchte n-21 journalistische Talente würdigen: Eine Jury aus Profi-

53 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL 695 journalisten wird dazu die Ergebnisse der Online-Redaktionen bewerten und die beste vierköpfige Nachwuchsredaktion 2017 mit ipads belohnen. Die feierliche Preisverleihung durch den Präsidenten des Niedersächsischen Landtags ist im Frühjahr 2018 geplant. Bis Freitag, , können sich politikinteressierte Lehrkräfte aus allen Schulformen mit einem Redaktionsteam vier Schülerinnen / Schüler (jeweils zwei Mädchen / Jungen bzw. vier Mädchen / Jungen ab 10. Jahrgangsstufe) bei n-21 online unter anmelden. Über die Auswahl entscheidet der n-21-förderbeirat. Weitere Informationen sowie das Online-Formular sind ab Dienstag, , auch unter abrufbar. Vorläufige Plenarsitzungstermine 2017: 1. bis bis bis bis bis bis bis bis bis Ansprechpartnerin: Natalie Deseke, Tel.: , E- Mail: deseke@n-21.de Das Projekt Landtag-Online wurde im Jahr 2003 von n-21 in Zusammenarbeit mit dem Landtag Niedersachsen initiiert. Die Landtag-Online-Redaktionen haben sich im Laufe der Jahre zum festen Bestandteil der niedersächsischen Medienlandschaft entwickelt. Ziel ist, durch journalistisches Arbeiten die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern zu stärken, sie fit zu machen im Umgang mit digitalen Lernwerkzeugen und für niedersächsische Landespolitik zu begeistern. Gewaltpräventionsprojekt FIT FÜR DIE FETE Der Niedersächsische Ju-Jutsu Verband e. V. (NJJV) führt in Kooperation mit der RAINER WINTER STIFTUNG vom bis das Projekt FIT FÜR DIE FETE im Rahmen der Gewaltprävention und Integration durch. Jedes Jahr werden zehn Qualifizierungsveranstaltungen im Umfang von zehn Unterrichtseinheiten à 45 Minuten angeboten. Die jungen Menschen sollen in geeigneter Form präventiv für die möglichen Gefahren rund um die Fete sensibilisiert werden und die individuelle Handlungskompetenz trainieren. Feiern soll Spaß machen! Aber bitte sicher! Das Ju-Jutsu als junge, moderne und flexible Kampfsportart bietet den Jugendlichen einfache und effektive Werkzeuge, um Gefahrensituationen zu erkennen, diesen aus dem Weg zu gehen oder sich im äußersten Notfall behaupten zu können. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden von zwei qualifizierten Trainern des NJJV durchgeführt. Interessierte Schulen müssen einen Eigenanteil von 200 Euro übernehmen, die übrigen Kosten trägt die RAINER WINTER STIFTUNG. Trainings- und Begleitmaterialen (Schlagkissen, Alkoholmethodenkoffer, Broschüren usw.) werden durch den NJJV zur Verfügung gestellt. Kontakt und Information: Niedersächsischer Ju-Jutsu Verband e. V. (NJJV), Michael Höflich (Sportdirektor NJJV), Rehbockstraße 7, Hannover, Tel.: , Mobil: , info@njjv-leistungssport.de; Web: www. njjv-leistungssport.de Leitfaden Studien- und Berufsorientierung Studienorientierung und Berufsorientierung sind voneinander nicht zu trennen. Wie diese gelingen können, thematisiert der Leitfaden Studien- und Berufsorientierung an Gymnasien Warum eigentlich? von SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland und der Bundesagentur für Arbeit. Die Broschüre richtet sich an die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit sowie insbesondere an Schulleitungen, Lehrkräfte, Mitwirkende im Fortbildungsbereich, Elternvertretungen, öffentliche und private Unternehmen und Hochschulen. Neben Daten und Fakten zur akademischen und beruflichen Bildung erläutert die Broschüre die Erfolgsfaktoren für eine Studien- und Berufsorientierung mit einer praktischen Checkliste, mit der ein Gymnasium sein Konzept zur Studien- und Berufsorientierung überprüfen und ausbauen kann, mit Standards für die Kooperation mit außerschulischen Partnern (z. B. Betrieben) sowie mit Praxisbeispielen aus verschiedenen Gymnasien. Der Leitfaden kann in gedruckter Form bei der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber bestellt werden: bildung@arbeitgeber.de. Zum Download steht der Leitfaden unter be - reit. Lateinkalender 2017 Nach der bewährten einjährigen Pause gibt es wieder einen Lateinkalender für 2017 mit dem Titel VARIA ET DIVERSA. Wie das Motto schon sagt, steht dieses Mal kein Schriftsteller im Mittelpunkt wie bei den vergangenen Kalendern (Ovid, Horaz, Cicero, Seneca), sondern Weisheiten aus vielen Quellen wurden ausgewählt. Die Sprüche sind in 13 Sprachen übersetzt, die russische Übersetzung hat freundlicherweise der bekannte Schriftsteller Wladimir Kaminer übernommen. Dazu kommt die Reimübersetzung des Marburger Künstlers Horst Fenchel. Die Gestaltung liegt in den Händen der Grafikdesignerin Vere - na Postweiler, Potsdam. Der Kalender hat das Format 23 x 30,5 und kostet 10 Euro, Versand: 1,50 Euro. Bestellt werden kann er beim Pädagogium Bad Sachsa, Ostertal 1-5, Bad Sachsa, Tel.: , kontakt@internats-gymnasium.de, oder bei: Gerhard Postweiler, gpostweiler@t-online.de.

54 696 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 EINBLICK IGS Kronsberg, Hannover Berufsorientierung durch das Projekt Lebende Bücher Aurich Bremervörde Hamburg Lüneburg An der Integrierten Gesamtschule Kronsberg ist das Projekt Lebende Bücher seit 2010 fester Bestandteil des Lehrplans im 8. Jahrgang und wird in Kooperation mit dem Stadtteilzentrum KroKuS durchgeführt. Bevor die Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 9 ins Betriebspraktikum gehen, haben sie hier die Möglichkeit, mit interessanten Persönlichkeiten ins Gespräch zu kommen, Lebensentwürfe kennenzulernen und einiges über Berufswege und -umwege in Erfahrung zu bringen. In diesem Jahr war unter anderem der Rentner Peter Faust aus Winsen / Aller als lebendes Buch dabei. Er erzählte die Geschichte seiner Flucht aus der DDR in den Westen. Neben Faust waren u. a. eine Modedesignerin, ein Profisportler, eine Autorin, ein IT-Entwickler und eine Anwältin eingeladen. In dieser besonderen Bibliothek können sich die Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen für jeweils 30 Minuten ein Lebendes Buch ausleihen. Die Schülerinnen und Schüler hatten sich auf die Veranstaltung gut vorbereitet: Im Deutschunterricht wurden die Biografien der eingeladenen Bücher studiert und Interviewfragen gesammelt. In einem eigens für diesen Tag gedruckten Büchlein notierten die Jugendlichen anschließend ihre Eindrücke: Wissenswertes über die Bücher, deren Wünsche und Träume und auch Hindernisse, die überwunden werden mussten. Faust erzählte vor drei Schülergruppen aus seinem Leben; Warum setzt man bei einer Flucht sein Leben aufs Spiel? hatte er seinen Vortrag betitelt. Meppen Lingen Oldenburg Osnabrück Bremen Hannover Hannover Göttingen Braunschweig Zu lernen, wie man mit Krisen und Erfolgen umgeht, die Förderung von Toleranz, das Kennenlernen von verschiedenen Lebensläufen und eine lebendige Wissensvermittlung sind Ziele des Projekts. Noch Fragen? Susanne Wolf, IGS Kronsberg, Kattenbrookstrift 30, Hannover; Tel.: ; Mehr EINBLICKE gesucht! Wollen Sie uns einen EINBLICK in Ihre Schule verschaffen und eine gute Idee weiterverbreiten? Dann schicken Sie uns ein Foto als Datei in möglichst hoher Auflösung und einen kleinen Erläuterungstext: andreas.mueller@mk.niedersachsen.de.

55 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL 697 GUTER RAT VON FALL ZU FALL ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEITS MANAGEMENT IN SCHULEN UND STUDIENSEMINAREN Gemeinsam sind wir stark Teamentwicklung im Lehrerkollegium Das Fallbeispiel Die Lehrerin Frau Müller-Meyer und ihre Kollegin Frau Schulze sitzen in ihrer Freistunde zusammen. Das Gespräch kommt auf die aktuelle Situation im Lehrerzimmer. In den Pausen tauchen immer weniger Kolleginnen und Kollegen der Schule im Lehrerzimmer auf. Viele verbringen ihre Pause allein in ihrem Klassenraum. Frau Müller-Meyer und Frau Schulze erleben diese Lehrerzimmerflucht als belastend: Es ist kaum noch möglich, gemeinsame Absprachen zu treffen, und auch für private Gespräche etwa über Urlaub oder Freizeit bleibt kaum Raum. Frau Schulze hat den Eindruck, dass es im Kollegium zurzeit keine gemeinsamen pädagogischen Grundhaltungen gibt und auch der Austausch über diese und die gemeinsame Arbeit in ihrer Schule zu kurz kommt. Ihr fehlt der kollegiale Austausch und das Gefühl, als Kollegium in einem Boot zu sitzen und gemeinsam die Anforderungen des Schulalltags zu meistern. Was steckt dahinter? Wenn die sozialen Kontakte, die gegenseitige Unterstützung und Kooperation in einem Kollegium als unbefriedigend erlebt werden, stellt Teamentwicklung eine geeignete Maßnahme dar. Es ist ein Thema, das sich zunehmend stellt. Die schulische Arbeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Diese Veränderungen erfordern nachdrücklich die Ent wicklung funktionaler Kooperationsstrukturen in den Schulen. Macht sich nun ein Kollegium auf den Weg, durchschreitet es mehrere Stadien der Teamentwicklung, wobei jedes Stadium sich durch bestimmte Eigenschaften auszeichnet. Für den Übergang in ein höheres Stadium der Teamentwicklung gibt es Gelingensbedingungen und Stolpersteine. Die täglichen Herausforderungen der schulischen Arbeit sowie eintretende Veränderungsprozesse in der Zusammensetzung des Teams Kollegium können zu einer Verlangsamung oder Störung der Teamentwicklung beitragen oder auch einen Rückfall auf frühere Stadien auslösen. Dieser Entwicklungsprozess von Teams vollzieht sich auf der Sachebene wie auf der Interaktionsebene. Die Sachebene beinhaltet alle Aspekte der Bewältigung der Aufgabenstellung, während die Interaktionsebene auf eine Erhöhung der Anerkennungs- und Wertschätzungskultur abzielt und auch die Rollenklärung im Team vorantreibt. Gut entwickelte Teams weisen funktionierende Kooperationsformen auf, die nicht nur mit höheren Leistungen, sondern auch einer geringeren Belas - tung der einzelnen Kolleginnen und Kollegen einhergehen. Teamentwicklung unterstützt den Aufbau von Ressourcen im Kollegium durch gegenseitige soziale Unterstützung. Teammitglieder haben das Gefühl: Gemeinsam sind wir stark!. Was ist zu tun? Kollegien können die Chance nutzen, durch optimierte Kooperationsprozesse im Sinne der Teamentwicklung mehr gegenseitige Unterstützung und Arbeitsteilung zu organisieren, um damit alle zu entlasten. Je nach Stadium der Teamentwicklung und spezifischen Gegebenheiten stößt eine Arbeit an den im Team vorhandenen Rollen, der Teamkultur oder der Gruppendynamik die Weiterentwicklung von Teamstrukturen an. Die Investition in die Entwicklung gemeinsamer Kooperationsstrukturen lohnt sich! Die Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen in den Stabsstellen der Regionalabteilungen der NLSchB bieten im Rahmen einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung Trainings- und Coaching-Maßnahmen an. Sie unterstützen beim effektiven und zielgerichteten Auf- und Ausbau von Schulteams, zeigen Wege auf und helfen bei konkreten Problemen. Der Prozess kann durch eine SchiLF oder ein Inhouseseminar zum Thema Teamentwicklung begonnen werden. Bei Interesse kann über die Schulleitung eine Online-Anfrage an die Arbeitspsychologie über die Leitstelle Beratung und Unterstützung gestellt werden: Bei Interesse an einem Inhouseseminar über die Kompetenzzentren finden Sie hier weitere Informationen:

56 698 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Schulpsychologie - Prävention und Intervention - Autismus Das Fallbeispiel Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Schulleiterin einer Grundschule. Ihre Anfrage betrifft einen Schüler der 1. Klasse. Nach kinder- und jugendpsychiatrischen Berichten liegt bei dem Jungen ein frühkindlicher Autismus vor. Die Schulleitung wendet sich an die Schulpsychologie mit der Bitte, die Lehrkräfte der Grundschule und der begleitenden Förderschule zu beraten, wie sie den Jungen im schulischen Alltag am besten unterstützen können. Weder die Schulleitung noch die Lehrkräfte haben bisher Erfahrungen mit Kindern, die an einer autistischen Störung leiden. Zudem fehlt ihnen auch das Hintergrundwissen, was diese Störung überhaupt beinhaltet und wie sie sich im Alltag konkret äußert. Des Weiteren möchten auch die Eltern des Jungen gerne Beratung, um ihrem Sohn besser helfen zu können. Was steckt dahinter? Der frühkindliche Autismus ist eine Unterform der Autismus- Spektrum-Störung. Besondere Kennzeichen dieser Störung sind eine ausgeprägte Schwäche in der sozialen Interaktion und Kommunikation sowie ein eingeschränktes, stereotypes, sich wiederholendes Repertoire von Interessen und Verhaltensweisen. Sie zählt zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Damit ist sie eine Störung, die sich nicht zurückbildet, sondern sich bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Durch therapeutische Interventionen kann die Symptomatik zwar gebessert, aber nicht geheilt werden. Weitere Merkmale sind eine Manifestation vor dem 3. Lebensjahr, eine verzögerte bzw. völlig ausbleibende Sprachentwicklung und häufig auch eine intellektuelle Beeinträchtigung. Bei dem Jungen liegen eine starke Entwicklungsverzögerung im sprachlichen Bereich, eine Schwäche im Bereich des Lernens sowie eine ausgeprägte Beeinträchtigung in der sozialen Interaktion und Kommunikation vor. Seine Sprache ist schwer verständlich. Er benutzt häufig nur Ein- bis Dreiwortäußerungen und wiederholt Wörter immer wieder. In Bezug auf sein Sozialverhalten fällt auf, dass er sich nur sehr schwer auf andere Kinder einlassen kann und auch von sich aus keinen Kontakt zu ihnen aufnimmt. Er beteiligt sich nicht an Spielen, aber auch die Beschäftigung alleine fällt ihm schwer. Wenn er spielt, wiederholt er Spielhandlungen immer wieder und lässt sich dann nur schwer zu anderen Tätigkeiten bewegen. Im Kontakt zu Erwachsenen wirkt er teilweise sehr distanzlos. Insgesamt nimmt er nur wenig Blickkontakt auf. Darüber hinaus zeigt er kein sozial angemessenes Verhalten: Er lacht zum Beispiel, wenn andere Kinder weinen, anstatt sie zu trösten. Die Schulleiterin macht sich nun Gedanken darüber, wie die Lehrkräfte den Jungen am besten in den Schulalltag integrieren können und wie sie mit den auffälligen Verhaltensweisen des Jungen umgehen sollen. Die Lehrkräfte sind verunsichert, weil sie nicht wissen, was genau auf sie zukommt und welche Auswirkungen die beschriebene Problematik auf den Schulalltag, die Mitschülerinnen und Mitschüler, aber auch auf die Elternschaft haben kann. Die Schulleiterin möchte, dass die Lehrkräfte mehr über das Störungsbild erfahren, um den Jungen und seine Verhaltensweisen besser verstehen und einordnen zu können. Zudem wünscht sie sich Ideen zur Gestaltung des Schulalltags. Auch die Eltern sind verunsichert. Sie wollen ihren Sohn möglichst gut unterstützen, wissen aber nicht, was sie tun können, und fühlen sich teilweise auch überfordert. Ferner haben sie viele Inhalte aus den Arztberichten nicht verstanden, was ihre Unsicherheit verstärkt. Was ist zu tun? Da es zwei verschiedene Personenkreise mit unterschiedlichen Beratungsanliegen gibt, gibt es auch verschiedene Ansatzpunkte für die schulpsychologische Beratung. So können zum einen die Eltern im Rahmen einer Einzelfallberatung Unterstützung und Beratung durch die Schulpsychologie erhalten. Hierfür können sie sich an die zuständige Schulpsychologin / den zuständigen Schulpsychologen wenden. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs kann das Anliegen der Eltern präzisiert werden und eine entsprechende Beratung erfolgen. In diesem Zusammenhang kann die Schulpsychologin / der Schulpsychologe auch die vorhandenen Berichte sichten und den Eltern Fragen dazu beantworten. Darüber hinaus kann die Schulpsychologin / der Schulpsychologe den Eltern wichtige Adressen und Kontaktdaten von Hilfs- und Beratungsinstitutionen vor Ort nennen, die sich auf das Themengebiet Autismus spezialisiert haben. Auf systemischer Ebene kann die Schulpsychologie beispielsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung den betreffenden Lehrkräften das notwendige Hintergrundwissen vermitteln, um das Störungsbild und seine Ausprägungen besser zu verstehen und damit auch die Unsicherheit auf Seiten der Beteiligten zu reduzieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Fachberatung Autismus in die Beratung mit einzubeziehen oder eine gemeinsame Informationsveranstaltung durchzuführen. Des Weiteren können eine Prozessbegleitung und ein regelmäßiger Austausch über Maßnahmen zur Unterstützung des Schülers erfolgen. Zudem können die Lehrkräfte, die sich durch die problematischen Verhaltensweisen des Schülers möglicherweise belastet fühlen, durch Supervision oder Einzelberatung individuelle Unterstützung durch die Schulpsychologie erhalten.

57 SVBl 11/2016 NICHTAMTLICHER TEIL 699 DAMALS DAS SCHULVERWALTUNGSBLATT VOR 30 JAHREN NOVEMBER JAHRGANG, HEFT 11 Modellversuch Mädchen und Neue Technologien Um der offensichtlichen Benachteiligung von Mädchen und Frauen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu begegnen, ist vom Niedersächsischen Kultusministerium jetzt ein Modellversuch Mädchen und Neue Technologien begonnen worden. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass es für Mädchen schwieriger ist, einen Zugang zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften, der Mathematik und damit den Neuen Technologien zu bekommen. [ ] Nach einer Literaturauswertung und der Überprüfung bzw. Überarbeitung bereits vorhandener Er - probungsmaterialien [ ] sollen die neu entwickelten Unterrichtsbeispiele bereits im ersten Halbjahr des Schuljahres 1987/88 in 7 niedersächsischen Schulen erprobt werden. (S. 297) Neue Empfehlungen zur Ausstattung von allgemein bildenden Schulen mit Rechnern für den Unterricht [ ] Die entscheidenden Änderungen gegenüber den Vorläufigen Empfehlungen werden das Betriebssystem und die Speicherkapazität der Rechner betreffen. Wäh - rend die Vorläufigen Empfehlungen die Betriebssysteme CP/M und MS-DOS nebeneinander nennen und eine Speicherkapazität von mindestens 64 KB vorsehen, sollen nunmehr für künftige Anschaffungen Rechner empfohlen werden, die die Verwendung des Betriebssystems MS-DOS (in der Version 2.11 aufwärts) ermöglichen und einen Arbeitsspeicher von mindestens 256 KB besitzen. [ ] Die größere Speicherkapazität wird außerdem erforderlich, weil außer im Fach Informatik nicht das Programmieren durch die Schüler im Vordergrund steht, sondern vielmehr für das Unterrichtsfach entwickelte Programme oder Programmwerkzeuge (sog. Softwaretools) mit einem höheren Speicherplatzbedarf eingesetzt werden sollen. (S. 297)

58 700 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 11/2016 Bitte beachten Sie folgende Beilagen in dieser Ausgabe: FILMSORTIMENT.de, Forum Verlag Herkert und Kaffee Partner Anzeigenschluss für die Dezember-Ausgabe ist am Redaktionsschluss ist der 5. des Vormonats. Titelfoto: Schülerwettbewerbe (Foto: Markus Hoffmann) Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12, Hannover Kontakt: Anita Lichy, Tel.: Redaktion: Dr. Andreas Müller (verantwortlich für den Inhalt), Dr. Ulrike Behrens, Petra Crysmann, Cornelia Hartwig, Jutta Köster, Kerstin Prinzhorn Weitere Mitarbeit: Heidrun Höfer, Anna Iaccheo-Nestola, Christina Jagemann, Gisela Wahner-Meyer Weitere Bildquellen: U.S. Bundesregierung gemeinfrei via Wikimedia Commons (S. 646), Thomas Schmidt (NetAction) CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons (S. 646), Rundvald gemeinfrei via Wikimedia Commons (S. 646), Global Institutes CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons (S. 647), Ralf Roletschek CC BY 3.0 via Wikimedia Commons (S. 647), privat (S. 679), Miaow Miaow gemeinfrei via Wikimedia Commons (S. 681), Ingo Carboch (S. 682), Markus Hoffmann (S. 683), Körber-Stiftung / David Ausserhofer (S. 684), Andreas Wilmes (S. 685), Scott Ray CC BY 2.0 via Wikimedia Commons (S. 686) Anzeigen: A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbh Am Ortfelde 100, Isernhagen Tel.: info@avi-fachmedien.de Bestellungen / Verlag: Hahnsche Buchhandlung Marktstraße 12, Peine Tel.: verlag@hahnsche-buchhandlung.de Gesamtherstellung: Liskow Druck GmbH Oldenburger Allee 23, Hannover Erscheinungsweise: monatlich Kündigungsfrist: zwei Monate Preise: Jahresabonnement: 39,95 Euro einschl. MwSt. und Versandkosten Einzelheft: 3,95 Euro einschl. MwSt. zuzüglich Versandkosten. ISSN:

59 Ihre Spende tut Gutes gleich hier nebenan. Lebensraum für mehr als 450 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Unsere Kinderdorffamilien, Kinder- und Jugendwohngruppen in unseren Kinderdörfern im lippischen Barntrup und im niedersächsischen Dissen bieten Kindern und Jugendlichen ein neues Zuhause. Westfälisches Kinderdorf e. V. Haterbusch Paderborn Tel / Kleine Spende große Hilfe! Fördern Sie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unserer Region. Briefmarken gesucht! Uhren gesucht! Auch kleine Dinge können helfen. Darum bitten wir Sie, Ihnen zugehende Briefmarken auszuschneiden und uns zuzusenden. Wir freuen uns natürlich auch sehr über angefangene und liegen gebliebene Briefmarkensammlungen und Alben aller Art. Für unseren Zeitraum, in dem wir die Entstehungsund Entwicklungsgeschichte unseres Vereins darstellen wollen, sammeln wir Uhren aller Art. Wenn Sie also noch alte Wecker, Uhrenradios oder Armbanduhren oder auch eine Kuckucksuhr haben, die Sie nicht mehr benötigen, würden wir uns freuen, wenn Sie an uns denken. D-Mark und andere Währungen gesucht! Wir sammeln Münzen und Banknoten! Wenn Sie also noch alte Währungsbestände, egal ob von der alten D-Mark oder anderen Währungen, haben, die Sie nicht mehr benötigen, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns diese zusenden. Musikinstrumente gesucht! Wir suchen für die Musikpädagogik in unseren Kinderdörfern noch alle möglichen Arten von Musikinstrumenten. Es ist völlig egal, ob es sich um eine alte Gitarre, eine Blockflöte, einen Verstärker, ein Mikrofon, eine Mundharmonika oder ein Schlagzeug handelt. Alle Arten von Instrumenten und Zubehör werden benötigt. Spende bitte direkt an: Westfälisches Kinderdorf e. V. Referat Öffentlichkeitsarbeit Haterbusch Paderborn Auch Abholungen sind auf Anfrage möglich. Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Ihre Spende kommt an! Spendenkonto: Sparkasse Paderborn-Detmold IBAN: DE

60 Wettbewerb Jugend testet Verbraucherbildung fördern Einsendeschluss: Die Idee: Schüler testen eigenständig Produkte und Dienstleistungen und lernen so kritisches Konsumverhalten. Der Wettbewerb für 12- bis 19-Jährige. Das Projekt, das sich in fast allen Fächern umsetzen lässt. Mehr Informationen: Bettina Dingler,

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