BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

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1 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg Papenburg Tel.: / Fax / Lärmschutzgutachten zum Bebauungsplan Nr. 13 Wiesenweg 5. Änderung der Stadt Cloppenburg 1.0 Auftraggeber: Stadt Cloppenburg Sevelter Straße Cloppenburg Ord.Nr

2 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1.0 Auftraggeber Aufgabenstellung Ausgangsdaten Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Normen Richtlinien Sonstige Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Lärmschutzmaßnahmen Allgemeines Aktive Lärmschutzmaßnahmen Passive Lärmschutzmaßnahmen Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen Zusammenfassung Anlagen a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 1.000

3 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Aufgabenstellung Die Stadt Cloppenburg plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 Wiesenweg 5. Änderung. Innerhalb des Geltungsbereiches soll ein gemischtes Baugebiet mit einer Nutzung als Mischgebiet gemäß 6 BauNVO ausgewiesen werden. Für den Geltungsbereich ist die Vorbelastung infolge Verkehrslärms zu ermitteln. Gegebenenfalls sind Lärmpegelbereiche festzulegen. Lärmpegelbereiche werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm ermittelt, denen dann die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Zur Bestimmung des "maßgeblichen Außenlärmpegels" sind die Beurteilungspegel für den Tag (6.00 bis Uhr) nach DIN Teil 1 zu bestimmen, wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind. Der konstante Zuschlag von +3 db(a) dient dazu, dass beim berechneten Straßenverkehrslärm das wirksame Bauschalldämm-Maß zum berechneten oder gemessenen Labor-Schalldämm-Maß akzeptabel abgeschätzt werden kann.

4 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ausgangsdaten 3.1 Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der derzeit gültigen Fassung. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) TA-Lärm - Ausgabe 1998, gültig in Verbindung mit dem Bundes- Immissionsschutzgesetz Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung. Verordnung über die bauliche Nutzung des Grundstückes (Baunutzungsverordnung - BauNVO), in der derzeit gültigen Fassung. Bundesfernstraßengesetz, 17, Abs. 4 (BG.Bl. 1974, Teil I, Seite 2413 ff) Normen DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, in der derzeit gültigen Fassung Richtlinien VDI 2718, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. VDI 2719, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, in der derzeit gültigen Fassung. VDI 2720, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, in der derzeit gültigen Fassung. RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, in der derzeit gültigen Fassung Sonstige Lageplan-Ausschnitte Angaben und Auskünfte des Auftraggebers Instrumentarium Flächenbezogene Schalleistungspegel und Bauleitplanung vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Dr. Schwerdhelm & Tjardes GbR für die Stadt Cloppenburg

5 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Die Berechnungen werden mit dem EDV-Programm SoundPLAN durchgeführt. Dafür wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 Wiesenweg als Rechengebiet digitalisiert. Rechengebiete dienen zur Festlegung des zu berechnenden Bereichs bei Rasterberechnungen. Über den zu untersuchenden Bereich wird durch das EDV-Programm ein Raster aus Immissionsorten gelegt. Als Rasterabstand wurde 5m zwischen den einzelnen Rasterpunkten gewählt. Als Immissionsorthöhen wurden 2,80 m für das Erdgeschoß sowie 5,60 für das Obergeschoß über Grund angesetzt. Die geplante Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 Wiesenweg soll als Mischgebiet (MI) gemäß 6 BauNVO festgesetzt werden. Danach sind gemäß DIN folgende Orientierungswerte für Verkehrslärm einzuhalten: MI-Gebiet (gem. 6 BauNVO) L r, Tag( Uhr) = 60 db(a) L r, Nacht( ) = 50 db(a) Die mit diesen Parametern berechneten Beurteilungspegel werden vom Rechenprogramm zwischen den Rasterpunkten interpoliert und in Rasterlärmkarten (siehe Anlage 7.1a bis 7.1d) als farbige Bereiche für den Beurteilungszeitraum tags bzw. nachts in Intervallschritten von 5 db(a) ausgegeben. Grüne Flächen weisen dabei die Bereiche aus, in denen eine uneingeschränkte MI-Nutzung möglich ist. Rote Flächen kennzeichnen Bereiche, in denen die Orientierungswerte für eine MI-Nutzung überschritten werden. Die roten Flächen weisen Bereiche aus, in denen eine weitere Wohnbebauung (Neubau, wesentliche Änderung und Umbau) nur unter zusätzlichen Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen außen und Innenräumen möglich ist. Hier wären dann zum Schutz der zukünftigen Bebauung passive Lärmschutzmaßnahmen bzw. textliche Festsetzungen zu berücksichtigen.

6 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 6 Straßentyp, Querschnitt, Topographie Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsstärke für den zu untersuchenden Abschnitt der Löninger Straße und der K 173 Kessener Weg wurde die Hochrechnung der Knotenstromzählung für die Stadt Cloppenburg, aufgestellt durch das Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes GbR, Schortens, herangezogen. Da der LKW-Anteil nachts für die Straßen nicht gesondert angeben wurde, wird er im Folgenden aus den Querschnittsmessungen Q7 für die Löninger Straße und Q6 für den Kessener Weg aus der gleichen Datenquelle übernommen, wie die Hochrechnung der Knotenstromzählungen für den Knotenpunkt 10, nämlich dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Cloppenburg. Demnach ergeben sich folgende Verkehrsbelastungen: Löninger Straße (Abschnitt Knotenstromzählung K10) DTV 2015 = Kfz/24h P 24h : = 5,8 % Für die Prognosebelastung wurde unter Berücksichtigung der Shell Pkw-Szenarien Flexibilität bestimmt Motorisierung, eine pauschale Zunahme von 9% ("Tradition"-Szenario) auf die Zählergebnisse von 2007 berücksichtigt. Die in der Ouerschnittszählung 7 von 2015 für die 24h-Zählung in Prozent angegebenen LKW-Anteile wurden prozentual auf die Anteile tags und nachts umgerechnet, wie sie gemäß RLS-90 für eine Gemeindestraße vorgegeben sind. Danach ergibt sich eine zukünftige Verkehrsbelastung im Jahre 2030 von: DTV 2030 = Kfz/24h p tags = 6,2 % p nachts = 1,8 % Straßeneinflüsse Straßenoberfläche: Asphaltbeton Geschwindigkeiten: v = 50/50 km/h für PKW/LKW Steigungen: unter 5% Lichtsignalanlagen: keine

7 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7 Kessener Weg K173 (Abschnitt Knotenstromzählung K10) DTV 2015 = Kfz/24h P 24h : = 6,8 % Für die Prognosebelastung wurde unter Berücksichtigung der Shell Pkw-Szenarien Flexibilität bestimmt Motorisierung, eine pauschale Zunahme von 9% ("Tradition"-Szenario) auf die Zählergebnisse von 2007 berücksichtigt. Die in der Ouerschnittszählung 6 von 2015 für die 24h-Zählung in Prozent angegebenen LKW-Anteile wurden prozentual auf die Anteile tags und nachts umgerechnet, wie sie gemäß RLS-90 für eine Kreisstraße vorgegeben sind. Danach ergibt sich eine zukünftige Verkehrsbelastung im Jahre 2030 von: DTV 2030 = Kfz/24h p tags = 7,2 % p nachts = 3,5 % Straßeneinflüsse Straßenoberfläche: Asphaltbeton Geschwindigkeiten: v = 50/50 km/h für PKW/LKW Steigungen: unter 5% Lichtsignalanlagen: keine Die Berechnungen werden durchgeführt unter Verwendung des EDV-Programmes Sound- PLAN, dass vom Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau, Hannover, amtlich eingeführt wurde. In der nachfolgenden Tabelle werden die Emissionspegel tags/nachts gemäß RLS-90 für den Straßenverkehr unter Zugrundelegung der oben genannten Ausgangsdaten ermittelt. Diese werden für die Berechnungen der Rasterlärmkarten herangezogen.

8 Bebaungsplan Nr. 13 "Wiesenweg" - 5. Änderung der Stadt Cloppenburg Emissionsberechnung Straße Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm für IO1 - IO6 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h - k Tag stündlicher Anteil am DTV Tag k Nacht stündlicher Anteil am DTV Nacht M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/5533 SoundPLAN 7.4

9 Bebaungsplan Nr. 13 "Wiesenweg" - 5. Änderung der Stadt Cloppenburg Emissionsberechnung Straße Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm für IO1 - IO6 Straße DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h Kessener Weg ,0600 0, ,0 3,5 0,00 0,00-4,51-5,20 0,0 0,0 0,0 64,5 54,9 60,0 49,7 Löninger Straße ,0600 0, ,2 1,8 0,00 0,00-4,64-5,72 0,0 0,0 0,0 67,9 59,4 63,2 53,6 p Tag % p Nacht % DStrO Tag db DStrO Nacht db Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % D Stg db(a) D Refl db(a) Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/5533 SoundPLAN 7.4

10 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Lärmschutzmaßnahmen 4.1 Allgemeines Sofern im Untersuchungsbereich die Orientierungswerte gemäß DIN infolge Verkehrslärms überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Art und Anwendungsmöglichkeit verschiedener Lärmschutzmaßnahmen wird in den nachfolgenden Absätzen beschrieben. 4.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen Als aktiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle (Emissionsort). Sofern die Orientierungswerte für die Nutzung überschritten werden, ist zu überlegen, welche Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen. An erster Stelle sollten aktive Lärmschutzmaßnahmen stehen, da hier ein größeres Lärmminderungspotential auszuschöpfen ist. An Möglichkeiten gibt es: Lärmschutzwand oder -wall lärmmindernde Straßenoberflächen Geschwindigkeitsbeschränkung Da es sich um die Beplanung eines zum Teil bereits bebauten Geländes handelt, ist die Ausweisung von geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder - wällen nicht möglich. Beim Kessener Weg und der Löninger Straße handelt es sich nicht um Straßenneubauten, daher entfällt die Möglichkeit des Einsatzes einer lärmmindernden Straßenoberfläche. Auf dem maßgeblichen Streckenabschnitt des Kessener Weges sind Geschwindigkeitsbeschränkungen < 50/50 km/h für PKW/LKW und auf dem maßgeblichen Streckenabschnitt der Löninger Straße sind Geschwindigkeitsbeschränkungen < 50/50 km/h für PKW/LKW nicht geplant. 4.3 Passive Lärmschutzmaßnahmen Als passiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen an Häusern (Immissionsort). Als passiver Lärmschutz kommt in Frage: Gebäudestellungen / Raumanordnung Schallschutzfenster und Schalldämmung durch Außenbauteile Bei bestehenden und geplanten Gebäuden ist der Schutz von Innenräumen oftmals nur durch Schallschutzfenster möglich. Durch die Vorgaben der DIN 4109 lassen sich die erforderlichen Schalldämmwerte der Außenbauteile (Fenster, Wände, Dach) ermitteln. Bei Fenstern und Türen sind dies entsprechende Schallschutzklassen (SSK). Die Fenster können dann bei geplanten Gebäuden durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorgeschrieben werden.

11 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen Die Berechnungen zeigen (vgl. Lagepläne Anlage 7.1a-d), dass innerhalb von Teilbereichen des gemischten Baugebietes die Orientierungswerte für eine MI-Nutzung tags und nachts im EG und im 1.OG überschritten werden. Durch entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen lässt sich dennoch ein wohnverträgliches Umfeld schaffen. In den rot gekennzeichneten Teilflächen der Rasterlärmkarte der Anlage 7.1d (= ungünstiger Fall nachts im 1.OG) ist für die geplante MI-Nutzung bei Wohngebäuden passiver Lärmschutz vorzusehen. Hier sind im Lärmpegelbereich III alle Fenster von Wohn- und Schlafräumen mit der Schallschutzklasse 2, im Lärmpegelbereich IV alle Fenster von Wohn- und Schlafräumen mit der Schallschutzklasse 3 und im Lärmpegelbereich V alle Fenster von Wohn- und Schlafräumen mit der Schallschutzklasse 4 auszuführen. Die grünen Flächen weisen dabei die Bereiche aus, in denen eine uneingeschränkte MI- Nutzung möglich ist.

12 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Zusammenfassung Aufgrund der Vorbelastung durch den Verkehrslärm auf der Löninger Straße und der K 173 Kessener Weg kommt es in Teilbereichen des Geltungsbereiches des geplanten gemischten Baugebietes tagsüber zur Überschreitung der Orientierungswerte für die vorgesehene MI-Nutzung. Die in der Rasterlärmkarte festgestellten Isolinien für die Beurteilungspegel führen unter Berücksichtigung eines Zuschlages von +3 db(a) gem. DIN 4109 zu folgenden Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen: Tabelle 1: Lärmpegel durch Straßenverkehrslärm Isolinie mit Außenlärmpegel L r Lärmpegel- Beurteilungspegel L r in db(a) bereich in db(a) bis 52 bis 55 I 53 bis bis 60 II 58 bis bis 65 III 63 bis bis 70 IV 68 bis bis 75 V 73 bis bis 80 VI > 77 > 80 VII siehe Rasterlärmkarten Anlage 7.2b (= ungünstigster Fall 1. OG tags) Zum Schutz der geplanten Wohnbebauung werden für das Planverfahren folgende textliche Festsetzungen vorgeschlagen: 1. Bei Neubauten, wesentlichen Änderungen und Umbauten, die einem Neubau gleichkommen, sind in den als Lärmpegelbereich gekennzeichneten Flächen gem. 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Vorkehrungen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm zu treffen. Die Außenbauteile (Fenster, Wand, Dachschrägen) müssen mindestens folgenden Anforderungen nach DIN (Ausgabe Juli 2016, Tabelle 7) hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen: Pegel- Maßgeblicher Erforderliche Standard-Schallpegeldifferenz bereich Außengeräuscherf. D nt,w in db pegel Raumarten L MAP in db(a) Wohn- und Schlafräume Unterrichts- und Arbeitsräume I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis

13 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 13 Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Standard-Schallpegeldifferenz (erf. D nt,w in db) ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 (Ausgabe Juli 2016) und Beiblatt zur DIN 4109 zu führen. Für Fenster von Schlafräumen und Kinderzimmern (bei Wohngebäuden) im Lärmpegelbereich III - V, die dem vollen Schalleinfall durch die Löninger Straße bzw. den Kessener Weg unterliegen, sind schallgedämpfte Lüftungssysteme einzubauen. Die erforderlichen resultierenden Standard-Schallpegeldifferenzen müssen auch unter Berücksichtigung der Lüftungssysteme erreicht werden. Alternativ ist eine Belüftung über die lärmabgewandte Fassadenseite zu ermöglichen. Im Lärmpegelbereich II und III sind alle Fenster von Wohn- und Schlafräumen mit der Schallschutzklasse 2, die ohnehin durch die Wärmeschutzverordnung gefordert wird, auszuführen. Außerdem sind alle Fenster von Wohnund Schlafräumen im Lärmpegelbereich IV mit der Schallschutzklasse 3 und im Lärmpegelbereich V mit der Schallschutzklasse 4 auszuführen. 2. Außenwohnbereiche dürfen von der Löninger Straße bis zur Grenzwertlinie 60 db (A) der geplanten MI-Nutzung nicht an der Hausseite (Nordwestfassade) angeordnet werden, die dem vollen Schalleinfall infolge Straßenverkehrslärms durch die Löninger Straße unterliegen oder müssen durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel 1,80m hohe Wand) vor den Einwirkungen infolge des Straßenverkehrslärms abgeschirmt werden. Außenwohnbereiche dürfen vom Kessener Weg bis zur Grenzwertlinie 60 db (A) der geplanten MI-Nutzung nicht an der Hausseite (Ostfassade) angeordnet werden, die dem vollen Schalleinfall infolge Straßenverkehrslärms durch den Kessener Weg unterliegen oder müssen durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel 1,80m hohe Wand) vor den Einwirkungen infolge des Straßenverkehrslärms abgeschirmt werden. Bauliche Anlagen sind in diesem Fall zum Beispiel Umfassungswände am Rand der Außenwohnbereiche, gefertigt aus Glas, Plexiglas, Mauerwerk oder Holz in einer Höhe von mindestens 1,80m. Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass die Wand sowie deren Verbindung zum Pfosten, Boden und der Haltekonstruktion fugendicht ausgeführt werden. 3. Bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden im verlärmten Bereich der Löninger Straße kann durch die Anordnung von schutzbedürftigen Räumen (z. B. Schlafzimmer) auf die lärmabgewandten Nordwestseiten bis zu 10 db (gemäß DIN 18005) und auf die seitlichen Nordost- und Südwestseiten bis zu 3 db (Einwirkung durch halbe Straße) an Lärmminderung gegenüber der Nordseite erreicht werden. Bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden im verlärmten Bereich des Kessener Weges kann durch die Anordnung von schutzbedürftigen Räumen (z. B. Schlafzimmer) auf die lärmabgewandten Wordwestseiten bis zu 10 db (gemäß DIN 18005) und auf die seitlichen Nord- und Südseiten bis zu 3 db (Einwirkung durch halbe Straße) an Lärmminderung gegenüber der Nordseite erreicht werden. Auch bei Anordnung der Außenwohnbereiche auf die oben genannten lärmabgewandten Bereiche sind entsprechende Pegelminderungen zu erzielen. Fazit: Unter Berücksichtigung der zuvor unter Punkt 1 und 3 aufgeführten passiven Lärmschutzmaßnahmen lässt sich innerhalb der in der Rasterlärmkarte (Anlage 7.1c) dargestellten grünen und roten Flächen eine Nutzung als Mischgebiet (MI) gemäß 6 BauNVO festsetzen....

14 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 14 Der Unterzeichner erstellte das Gutachten unabhängig und seiner Bestallung gemäß nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen, sowie die Auskünfte der Beteiligten. B Ü R O F Ü R L Ä R M S C H U T Z Papenburg, den Tel /5533 Fax: 5190

15 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Anlagen 7.1a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 1.000

16 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.1a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : 1.000

17 62,5 65 Stadt Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 13 "Wiesenweg" - 5. Änderung Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm tags im EG Anlage 7.1a ,562, ,5 57, ,5 Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN Pegelwerte tags in db(a) < >= 65 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Bereich Bebauung neu Rechengebiet Lärm Hauptgebäude Nebengebäude 57,5 Maßstab 1: m Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg

18 ,5 Stadt Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 13 "Wiesenweg" - 5. Änderung Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm nachts im EG Anlage 7.1b ,5 52, ,5 47, ,5 Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN Pegelwerte nachts in db(a) < >= 55 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Bereich Bebauung neu Rechengebiet Lärm Hauptgebäude Nebengebäude 47,5 Maßstab 1: m Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg

19 62,5 65 Stadt Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 13 "Wiesenweg" - 5. Änderung Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm tags im OG Anlage 7.1c ,5 62,562, Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN Pegelwerte tags in db(a) < >= 65 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Rechengebiet Lärm Hauptgebäude Nebengebäude 57,5 Maßstab 1: m Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg

20 55 55 Stadt Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 13 "Wiesenweg" - 5. Änderung Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm nachts im OG Anlage 7.1d ,5 52,552, ,5 Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN Pegelwerte nachts in db(a) < >= 55 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Bereich Bebauung neu Rechengebiet Lärm Hauptgebäude Nebengebäude 47,5 Maßstab 1: m Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg

21 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.2a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 1.000

22 Stadt Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 13 "Wiesenweg" - 5. Änderung Lärmpegelbereich infolge Vorbelastung Verkehrslärm tags im EG Anlage 7.2a Darstellung Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 LPB V LPB IV LPB III LPB IV Pegelwerte tags in Pegelwerte db(a) tags in db(a) <52 52 <= = LPB I 55 < 57 <= = LPB II 60 < 62 <= = LPB III 65 < 67 <= = LPB IV 70 < 72 <= = LPB V 75 < >= <= 77 80= LPB VI 80 < = LPB VII Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Bereich Bebauung neu Rechengebiet Lärm Hauptgebäude Nebengebäude LPB II Maßstab 1: m Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg

23 Stadt Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 13 "Wiesenweg" - 5. Änderung Lärmpegelbereich infolge Vorbelastung Verkehrslärm tags im OG Anlage 7.2b Darstellung Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 LPB V LPB IV LPB III LPB IV Pegelwerte tags in Pegelwerte db(a) tags in db(a) <52 52 <= = LPB I 55 < 57 <= = LPB II 60 < 62 <= = LPB III 65 < 67 <= = LPB IV 70 < 72 <= = LPB V 75 < >= <= 77 80= LPB VI 80 < = LPB VII Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Bereich Bebauung neu Rechengebiet Lärm Hauptgebäude Nebengebäude Maßstab 1:1000 LPB II m Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg

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