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1 Öffentlich 16. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Beschlussprotokoll Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung 64. Sitzung Beginn: 10:05 Uhr Schluss: 12:58 Uhr Anwesenheit: Liste siehe Anlage 1 Vorsitz: Abg. Trapp (CDU) --- Vor Eintritt in die Tagesordnung Der Ausschuss kommt einvernehmlich überein, die Tagesordnung um den neuen Punkt 6: Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Berliner Abschiebeknast überdimensioniert und teuer. Wann wird der Standort Grünau geschlossen? (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu erweitern und Punkt 5 vorzuziehen. Punkt 5 der Tagesordnung (vorgezogen) Besondere Vorkommnisse Senator Dr. Körting (InnSport) und Polizeipräsident Glietsch berichten über folgende Vorkommnisse und beantworten Nachfragen der Ausschussmitglieder: Auffinden eines unkonventionellen Brandsatzes vor dem Polizeiabschnitt 15 Bedrohungen und Anfeindungen wegen Fahnen im Zusammenhang mit der FIFA-WM (Frage der Fraktion der CDU) Homophobische Angriffe (Frage der Fraktion der GRÜNEN) Polizeiliche Ermittlungsarbeit im Zusammenhang mit dem Strafverfahren Schönfließ (Frage der Fraktion der GRÜNEN) Lärmbelästigungen auf der Admiralbrücke (Frage der Fraktion der CDU)

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Beschlussprotokoll Punkt 1 der Tagesordnung a) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Mögliche Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (auf Antrag aller Fraktionen) b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetz zur Stärkung der bezirklichen Demokratie und Selbstverwaltung (Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) Drs 16/2497 c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes Drs 16/2783 d) Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke Zehntes Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes Drs 16/3309 (Vorabüberweisung) (f) +Recht 0204 (f) +Recht 0245 Der Ausschuss führt zusammen mit den zugeladenen Ausschüssen für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung sowie für Verwaltungsreform, Kommunikationsund Informationstechnik eine Anhörung durch. Es wird einvernehmlich die Anfertigung eines Wortprotokolls beschlossen. Angehört werden: 1. Herr Jürgen Vogt BVV-Vorsteher Spandau 2. Herr Andreas Knuth Präsident des Verwaltungsgerichts Cottbus 3. Herr Michael Efler Mehr Demokratie e. V. 4. Herr Andreas Geisel Bezirksstadtrat Lichtenberg In der Aussprache nimmt auch Senator Dr. Körting (InnSport) Stellung. Der Besprechungspunkt zu a) wird für erledigt erklärt. Die Beratung der Anträge zu b) bis d) wird vertagt. Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 (BerlBVAnpG 2010/2011) Drs 16/ Hauptausschuss Die Fraktion der CDU bringt einen Änderungsantrag ein (siehe Anlage 2), ebenso die Fraktion der FDP (siehe Anlage 3).

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Beschlussprotokoll Die Regierungsfraktionen beantragen folgende Änderungen: Die Vorlage zur Beschlussfassung Drs 16/3242 wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. In 2 Abs. 1 Satz 1 wird das Datum 1. Oktober 2010 durch das Datum 1. August 2010 und in Satz 1 Nr. 2 das Datum 30. September 2010 durch das Datum 31. Juli 2010 ersetzt. 2. In 2 Abs. 3 Satz 1 wird das Datum 1. Oktober 2010 durch das Datum 1. August 2010 ersetzt. 3. In 3 Abs. 2 Satz 1 wird das Datum 1. Oktober 2010 durch das Datum 1. August 2010 ersetzt Abs. 3 wird das Datum 1. Oktober 2010 durch das Datum 1. August 2010 ersetzt. 5. In 3 Abs. 4 werden die Worte nach Absatz 1 und durch die Worte nach den Absätzen 1 und 2 sowie ersetzt. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU wird mehrheitlich gegen CDU bei Enthaltung GRÜNE und FDP abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP wird mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung CDU abgelehnt. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich gegen GRÜNE bei Enthaltung CDU und FDP, die Annahme der Vorlage auf Drucksache 16/3242 mit den zuvor beschlossenen Änderungen zu empfehlen. Dem Hauptausschuss wird die dringliche Behandlung empfohlen. Punkt 3 der Tagesordnung a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin/Publizitätsgesetz Drs 16/2928 b) Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz IFG) Drs 16/ Die SPD-Fraktion erklärt sich zu folgendem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke:

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Beschlussprotokoll Der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke über Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz- IFG) - Drs. 16/ wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. Es wird folgende neue Nummer 1 eingefügt: 1. 4 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Text wird Absatz 1. b) Es wird folgender Absatz 2 angefügt: (2) Die öffentlichen Stellen im Sinne von 2 Abs. 1 haben beim Abschluss von Verträgen sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Vertrages dem Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nach diesem Gesetz nicht entgegenstehen. Die öffentlichen Stellen im Sinne von 2 Abs. 1 weisen bei Verträgen nach 7a die Vertragspartner vor Vertragsschluss auf die Regelung des 17 Abs. 3 hin. 2. Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die neuen Nummern 2 und In Nummer 1 (alt) erhält der neue 7a folgende Fassung: 7a Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei besonderen Verträgen (1) Übertragen öffentliche Stellen im Sinne von 2 Abs. 1 Beteiligungen an Unternehmen in den Bereichen - Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, - Abfallentsorgung, - öffentlicher Nahverkehr, - Energieversorgung, - Krankenhauswesen oder - Verarbeitung von Daten, die im Zusammenhang mit hoheitlicher Tätigkeit stehen, vollständig oder teilweise, mittelbar oder unmittelbar auf Private, so unterliegen die geschlossenen Verträge grundsätzlich dem Informationsrecht des 3. Das gleiche gilt für die Übertragung von Eigentum, Besitz, eines Erbbaurechts oder einer Dienstbarkeit an einer Sache, die zu einer in Satz 1 genannten Infrastruktur gehört, wenn die Übertragung die dauerhafte Erbringung der Infrastrukturleistung durch den Privaten ermöglichen soll. (2) Das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft besteht nicht hinsichtlich solcher Verträge oder Vertragsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten und durch deren Offenbarung dem Vertragspartner ein wesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde, sofern nicht das Informationsinteresse das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des privaten Vertragspartners überwiegt. Das Informationsinteresse überwiegt in der Regel das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse, wenn der private Vertragspartner im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 ist durch den privaten Vertragspartner darzulegen. (3) Wird ein Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft bezogen auf einen Vertrag im Sinne des Absatzes 1 gestellt, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des

5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Beschlussprotokoll Informationsfreiheitsgesetzes vom... [einsetzen: Ausfertigung und Fundstelle dieses Gesetzes] geschlossen wurde, und stehen der Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft Bestimmungen des Vertrages entgegen, so hat die vertragschließende öffentliche Stelle den privaten Vertragspartner zu Nachverhandlungen und zur Anpassung des Vertrages aufzufordern. Kann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Zugang der Aufforderung zur Nachverhandlung keine Einigung erzielt werden, wird Akteneinsicht oder Aktenauskunft gewährt, wenn das Informationsinteresse das private Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt. Der Abwägungsmaßstab des Absatzes 2 ist zu berücksichtigen. Das Vorliegen des schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses ist durch den privaten Vertragspartner darzulegen. 14 bleibt unberührt. (4) Die übrigen Einschränkungen des Informationsrechts nach Abschnitt 2 bleiben unberührt. 4. In Nummer 2 (alt) Buchstabe a) erhält der neue 17 Abs. 3 folgende Fassung: (3) Verträge nach 7a sind zu veröffentlichen, soweit die Voraussetzungen eines Akteneinsichtsrechts oder Aktenauskunftsrechts nach 7a vorliegen und ein öffentliches Informationsinteresse besteht. Dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 5. Es wird folgender neuer Artikel II eingefügt: Artikel II Neubekanntmachung Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, den Wortlaut des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz) neu bekannt zu machen. 6. Der bisherige Artikel II wird der neue Artikel III. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drs 16/2928 wird mehrheitlich gegen GRÜNE bei Enthaltung CDU und FDP abgelehnt. Dem vorgenannten Änderungsantrag wird einstimmig bei Enthaltung CDU und FDP zugestimmt. Der Ausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung CDU und FDP, die Annahme des Antrags auf Drucksache 16/2939 mit den zuvor beschlossenen Änderungen zu empfehlen. Dem Plenum wird die dringliche Behandlung empfohlen. Punkt 4 der Tagesordnung a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abstimmungsgesetz verbessern: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Drs 16/ (f) +Recht* +Hauptausschuss

6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Beschlussprotokoll b) Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke Gesetz zur Änderung des Abstimmungsgesetzes und des Verfassungsgerichtshofgesetzes Drs 16/ (f) +Recht* +Hauptausschuss Die Fraktion der SPD begründet folgenden Änderungsantrag: Der Antrag Drs 16/2985 wird mit folgenden Änderungen in Artikel I angenommen: 1. In Nummer 3 werden in 15 Abs. 1 Satz 4 hinter dem Wort Kostenschätzung die Worte vorangestellt ist und ein Komma eingefügt. 2. In Nummer 6 wird 40b Absatz 4 wie folgt gefasst: (4) Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung veröffentlicht die Angaben nach Absatz 1 fortlaufend im Amtsblatt für Berlin und übermittelt sie dem Landesabstimmungsleiter, der die Angaben zusätzlich im Internet veröffentlicht. 3. Nummer 7 erhält folgende Fassung: 7. Nach 40b wird folgender neuer 40c eingefügt: 40c Spendenverbot Eine Trägerin einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens darf keine Geld- oder Sachspenden annehmen von 1. Fraktionen und Gruppen von Parlamenten, kommunalen Vertretungen und den Bezirksverordnetenversammlungen, 2. Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 vom Hundert übersteigt. Ist eine Partei Trägerin einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens, gilt für die Trägerin 25 Absatz 2 Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 327), das zuletzt durch Artikel 5a des Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3145) geändert worden ist, entsprechend. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drs 16/2975 wird mehrheitlich mit SPD, Linksfraktion und FDP gegen CDU und GRÜNE abgelehnt. Dem oben genannten Änderungsantrag wird mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung CDU und GRÜNE zugestimmt. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich gegen GRÜNE und FDP bei Enthaltung CDU, die Annahme des Antrags auf Drs 16/2985 mit den zuvor beschlossenen Änderungen zu empfehlen. Dem Hauptausschuss wird die dringliche Behandlung empfohlen.

7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Beschlussprotokoll Punkt 5 der Tagesordnung siehe oben (vorgezogen) Besondere Vorkommnisse Punkt 6 der Tagesordnung neu Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Berliner Abschiebeknast überdimensioniert und teuer. Wann wird der Standort Grünau geschlossen? (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet den Besprechungsantrag In der Aussprache nimmt auch Senator Dr. Körting (InnSport) Stellung und sagt zu, schriftlich Belegungszahlen ab dem Jahr 2005 sowie aktuelle Abschiebungszahlen nachzureichen. Abschließend wird der Besprechungspunkt für erledigt erklärt. Punkt 7 der Tagesordnung neu (alt TOP 6) Verschiedenes Nächste (65.) Sitzung: 6. September 2010 Der Vorsitzende Der Schriftführerin Peter Trapp Marion Seelig

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