Übersicht landwirtschaftliche Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übersicht landwirtschaftliche Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017"

Transkript

1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Übersicht landwirtschaftliche Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 Verordnung Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, GUB/GGA- Verordnung (910.12) Verordnungen des Bundesrats Umsetzung der Motion «GUB/GGA-Schutz für waldwirtschaftliche Erzeugnisse» Vereinfachung des Systems zur Akkreditierung der Zertifizierungsstellen, die auf dem Gebiet der GUB/GGA- Kontrolle tätig sind. Die Aufsicht über die Zertifizierungsstellen wird neu detailliert geregelt und die einzelnen Aufsichtstätigkeiten werden beschrieben. Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft, Direktzahlungsverordnung, DZV (916.13) Ackerschonstreifen: Auf Flächen, auf denen ein Ackerschonstreifen angelegt ist, werden keine Extenso- und Einzelkulturbeiträge mehr bezahlt. Alle weiteren Beiträge für den Ackerschonstreifen bleiben unverändert. Ansaattermine: Die fixen Fristen für die Ansaat sowie die minimale Dauer einer Gründüngung oder einer Zwischenkultur im ÖLN sind aufgehoben. Es verbleibt die Pflicht, auf jeder Parzelle mit Kulturen, die vor dem 31. August geerntet werden, im laufenden Jahr eine Winterkultur, Zwischenfutter oder Gründüngung anzusäen. Aufzeichnungen: - Für emissionsmindernde Ausbringverfahren und schonende Bodenbearbeitung im Rahmen der Ressourceneffizienzbeiträge entfällt die Aufzeichnung des Geräte- oder Maschinentyps und des Besitzers oder der Besitzerin. Auch der Saat- und Erntetermin der Hauptkultur muss nicht mehr aufgezeichnet werden. - Zeitspannen mit täglichem Zugang der Tiere zum Laufhof oder zur Weide müssen im Auslaufjournal nur mit dem ersten und dem letz- met

2 ten Tag vermerkt werden. Eintragungen dazwischen sind nicht nötig. Bestandesdaten Tiere der Pferdegattung: Die Pferdebestände eines Betriebs werden für die Berechnung der Direktzahlungen ab 2018 von der Tierverkehrsdatenbank automatisiert bezogen (analog Tiere der Rindergattung). Für die Gesuche um Direktzahlungen entfällt ab dann (2018) die Selbstdeklaration. Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die auf ihrem Betrieb Tiere der Pferdegattung halten, sollten ab sofort die Qualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Daten auf der TVD sicherstellen und die Informationen der identitas AG beachten. Für die Berechnung der Direktzahlungen 2018 werden die Tierbestände vom herangezogen. Gleichzeitig ändern auf 2018 auch die Tierkategorien und GVE-Faktoren der Tiere der Pferdegattung. Biodiversitätsbeiträge im Sömmerungsgebiet: Der Biodiversitätsbeitrag beträgt wie bislang 150 Fr./ha. Die Beitragssumme auf einem Sömmerungsbetrieb ist aber neu auf 300 Fr./Normalstoss (effektive Bestossung) begrenzt. Erosion: Die Erosionsbestimmungen im ÖLN sind vollständig überarbeitet. Nach einem bewirtschaftungsbedingten erstmaligen Erosionsfall muss der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin zwischen zwei Vorgehen wählen: Entweder er oder sie trifft selbständig Massnahmen zur Vermeidung eines neuen Erosionsfalls oder er bzw. sie legt dem Kanton einen Massnahmenplan zur Genehmigung vor. Für erstmalige Erosionsfälle gibt es keine Sanktion. Die Erosionsvorschriften prüft der Kanton zudem verstärkt risikobasiert. Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion: Betriebe, die ausschliesslich betriebseigenes Wiesen- und Weidefutter einsetzen, müssen keine Futterbilanz rechnen. 2/6

3 Hangbeiträge: Die Hang- und Steillagenbeiträge werden auch in der Talzone ausgerichtet. Die bisherige Kategorie der Hanglagen von mehr als 35% wurde in zwei Kategorien aufgeteilt: a) mehr als 35% bis 50% Neigung und b) mehr als 50% Neigung. Der Beitrag für a) beträgt wie bisher 700 Fr./ha, der Beitrag für b) ist auf 1000 Fr./ha festgelegt. Für beide Kategorien gelten neue SAK-Werte. Hochstamm-Feldobstbäume: Bäume mit einem Abstand von weniger als 10 m vom Stamm zum Waldrand, zu Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie Gewässern dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Sie sind aber anrechenbar und beitragsberechtigt. Landschaftsqualität: Der kantonale Plafond von 120 Fr./ha LN und 80 Fr./Normalstoss wird unbefristet weiter geführt. Die Kantone erhalten gemäss ihrer Anzahl ha LN und Normalstösse einen maximalen Betrag für die Landschaftsqualität vom Bund, den sie auf die verschiedenen Massnahmen aufteilen können. Pflanzenschutzmittel: Der Einsatz von Kaolin für die extensive Produktion von Raps ist zugelassen. Spirotetramat gegen Blattläuse im Kartoffelanbau ist ohne Sonderbewilligung zugelassen. Ressourceneffizienzbeiträge: Für die Aufrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem zur Spritzenreinigung wird bis 2022 ein einmaliger Beitrag (50% der Anschaffungskosten, maximal Fr.) ausgerichtet. Ab 2023 wird diese Anforderung an Spritzen in den ÖLN aufgenommen. Verpflichtungsdauer Biodiversität: Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen können aus bestehenden Verpflichtungsdauern bei der Biodiversität (Qualität und Vernetzung) sanktionslos aussteigen, wenn die Beiträge gesenkt werden. Diese Regelung gilt jeweils für den betroffenen Biodiversitätstyp bzw. die betroffene Fläche und 3/6

4 Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau, Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV (910.17) Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen, Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV (910.91) Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Agrareinfuhrverordnung, AEV (916.01) für das Jahr, in dem die Beiträge gesenkt werden. Versorgungssicherheitsbeiträge: Der Basisbeitrag zur Versorgungssicherheit wurde um 40 Fr./ha reduziert; für Biodiversitätsflächen auf Dauergrünland um 20 Fr./ha. Weil das Parlament den Kredit Direktzahlungen erhöht hat, werden diese Reduktionen vom Bundesrat voraussichtlich wieder rückgängig gemacht (=gleicher Beitrag 2017 wie 2016). Ein Entscheid dazu wird in der ersten Hälfte 2017 erwartet. Die Mindestliefermenge von Zuckerrüben zur Zuckerproduktion ist aufgehoben. Der Einzelkulturbeitrag pro ha beträgt 2017 überall Fr./ha. Die Vertragspflicht mit den Zuckerfabriken bleibt unverändert. Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften: Die Anforderungen für die Bildung solcher Betriebsformen wurden reduziert. Beispielsweise ist die Pflicht zur Führung einer Buchhaltung oder die mindestens dreijährige Führung als selbständige Betriebe vor der Bildung einer Betriebsgemeinschaft aufgehoben. Vorübergehende Erhöhung Zollkontingent Brotgetreide 2017 von t auf t Änderung der Freigabe der Zollkontingentsteilmengen Brotgetreide Neue Unterteilung des Zollkontingents Kartoffeln Generaleinfuhrbewilligung nötig für die Einfuhr von allen Kartoffeln, neu auch ausserhalb des Zollkontingents (GEB- Pflicht für AKZA-Importe) Permanente Erhöhung des Teilzollkontingents Saatkartoffeln von 2500 t auf 4000 t Neue Zolltarifnummern bei Wein und Getränken (Revision des Harmonisiertes Systems HS) 4/6

5 Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen, VEAGOG ( ) Verordnung über Massnahmen zur Verwertung von Obst, Obstverordnung ( ) Tiefkühlgemüse: Die Möglichkeit der vorübergehenden Zollkontingentserhöhung von Tiefkühlgemüse durch das BLW gemäss Art. 10 Bst. a wurde bis heute kaum in Anspruch genommen. Dieser Artikel wird aufgehoben. Schnittblumen: Auf die Verteilung des Zollkontingents Nr. 13 (Schnittblumen) wird ab 2017 verzichtet. Jede Einfuhr während der Kontingentsperiode kann innerhalb des Kontingents, das heisst zum KZA, erfolgen. Die Obsttypen, für deren Verwertung Beiträge gewährt werden, und die jeweiligen Beitragsansätze werden nicht mehr jährlich neu bestimmt, sondern auf Verordnungsstufe festgelegt. Pflicht zur Verwendung des mit Beiträgen verarbeiteten Obstes direkt in der menschlichen Ernährung; andere Verwendungszwecke werden ausgeschlossen. Die Beiträge werden an Verarbeiter der ersten Verarbeitungsstufe gewährt. Um diesbezüglich rechtliche Klarheit zu schaffen, wird präzisiert, dass Beiträge für die Verarbeitung von frischem und ganzem Obst ausgerichtet werden. Die Beiträge für die Herstellung von Apfel- und Birnenessig werden weiterhin an die Essighersteller gewährt, auch wenn sie nicht Erstverarbeiter sind. 5/6

6 Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank, TVD- Verordnung ( ) In Anlehnung an die Direktzahlungsverordnung (DZV) wird die Unterscheidung zwischen grossen Equiden und kleinen Equiden aufgrund der Widerristhöhe als erwachsenes Tier vorgenommen (Widerristhöhe > 148 cm bzw. <= 148 cm) In verschiedenen Artikeln müssen Büffel und Bisons neben den Tieren der Rindergattung speziell aufgeführt werden. Diese Definitionsfrage hat keinen Einfluss auf die Vorgänge in der TVD. Nachträgliche Ausdehnung einzelner Bestimmungen (Art. 9, 11 und 12 ff) auf den letzthin eingeführten Artikel 8b. Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (942.31) Es wird eine rechtliche Grundlage zur Beobachtung und damit verbunden zur Einforderung von Marktdaten über die landwirtschaftlichen Produktionsmittel und -güter geschaffen. Erlasse des WBF Verordnung über die Mindestanforderungen an die Kontrolle der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben, Verordnung über die Kontrolle der GUB und GGA ( ) Diese Verordnung wird aufgrund der Annahme der Motion «GUB/GGA-Schutz für waldwirtschaftliche Erzeugnisse» angepasst. Die Änderung betrifft die Mindestanforderungen an die Kontrolle. Verordnung über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse und frischem Obst, VEAGOG- Freigabeverordnung ( ) Verordnung des BLW Totalrevision der Verordnung Alle Bestimmungen zu den Schnittblumen und der dazugehörige Anhang 3 werden aufgehoben 6/6

Ackerbaustellen-Tagung

Ackerbaustellen-Tagung Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellen-Tagung 24. bis 26. Januar 2017 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Erosion (Bodenabtrag) im ÖLN Lukas Grete,

Mehr

Für den Übertrag des Versorgungssicherheitsbeitrages

Für den Übertrag des Versorgungssicherheitsbeitrages Beitragsrechner AP 2014 2017 Versionsgeschichte Version Beitrag Problem / Fehler Anpassung / Korrektur 3.01 Übergangsbeitrag 3.02 Steillagenbeitrag 3.02 Biodiversitätsbeitrag Der Übertrag des Versorgungssicherheitsbeitrages

Mehr

Wichtigste Änderungen mit der AP 14-17

Wichtigste Änderungen mit der AP 14-17 Wichtigste Änderungen mit der AP 14-17 1 12.11.2013 SBV/USP Ab dem 1. Januar 2014 wird die AP 14-17 umgesetzt 2 AP 14-17: Analyse des SBV Reduktion der Übergangsbeiträge: ca. 80 Millionen CHF Glas halb

Mehr

Kanton Bern. 30. Juni 2015 VOL/LANAT/ADZ

Kanton Bern. 30. Juni 2015 VOL/LANAT/ADZ Themen: AGFF-Alpwirtschaftstagung 2015 1. Direktzahlungen 2014 Sömmerungsgebiet 2. Direktzahlungsverordnung 3. Alpungsbeiträge / Sömmerungsbeiträge 4. Fragen Direktzahlungen 2014 Sömmerungsgebiet Sömmerungsbeiträge

Mehr

Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau

Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau Verordnung über im Pflanzenbau (Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV) Änderung vom 29. Oktober 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Einzelkulturbeitragsverordnung vom 23. Oktober 2013 1 wird

Mehr

Basiswert Übergangsbeitrag - Details der Berechnung

Basiswert Übergangsbeitrag - Details der Berechnung Volkswirtschaftsdirektion Landwirtschaftsamt Merkblatt Basiswert Übergangsbeitrag - Details der Berechnung Juli 2014 1. Übergangsbeitrag Basiswert: Der Basiswert wird 2014 einmalig für jeden Betrieb festgelegt.

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom 25. Juni 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember

Mehr

begrüssen Sie herzlich zur Informationstagung

begrüssen Sie herzlich zur Informationstagung Das INFORAMA, der IP-Ring Rütti-Seeland, die Fachstelle Pflanzenschutz, Abteilung Naturförderung, der Veterinärdienst und der Berner Bauern Verband begrüssen Sie herzlich zur Informationstagung Inhalt

Mehr

Agrarpolitik Rückblick und Analysen nach 1 Jahr Umsetzung

Agrarpolitik Rückblick und Analysen nach 1 Jahr Umsetzung Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Agrarpolitik 2014-17 Rückblick und Analysen nach 1 Jahr Umsetzung Bundesamt für Landwirtschaft Bern,

Mehr

Direktzahlungen Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN

Direktzahlungen Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN Heutiges Direktzahlungssystem AP 2014-2017 Artgerechte Haltung der Nutztiere Fruchtfolge Angemessener Anteil an Biodiversitätsflächen Keine Änderung Ausgeglichene Düngerbilanz

Mehr

Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung, AEV) Änderung vom 18. Oktober 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Agrareinfuhrverordnung vom 26.

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.

Mehr

Neue REB-Beiträge im Reb-, Obst- und Zuckerrübenanbau

Neue REB-Beiträge im Reb-, Obst- und Zuckerrübenanbau Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Neue REB-Beiträge im Reb-, Obst- und Zuckerrübenanbau 14. November 2017 Lisa Epars (BLW) Struktur

Mehr

Verordnung über den Eiermarkt. (Eierverordnung, EiV) 1. Abschnitt: Geltungsbereich. 2. Abschnitt: Einfuhr

Verordnung über den Eiermarkt. (Eierverordnung, EiV) 1. Abschnitt: Geltungsbereich. 2. Abschnitt: Einfuhr Verordnung über den Eiermarkt (Eierverordnung, EiV) 916.371 vom 26. November 2003 (Stand am 29. Juni 2004) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom

Mehr

Rechtserlasse. Rechtserlasse. Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Rechtserlasse. Rechtserlasse. Bundesamt für Landwirtschaft BLW 1 Rechtserlasse 2 Gesetze Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB, SR 211.412.11) Bundesgesetz vom 4. Oktober 1985 über die landwirtschaftliche Pacht (LPG, SR 221.213.2) Bundesgesetz

Mehr

Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» Alle Qualitätsstufen zu 100% vom Bund finanziert

Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» Alle Qualitätsstufen zu 100% vom Bund finanziert Übersicht Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» BFF neu in drei Qualitätsstufen Qualitätsstufe I: heute: ökologische Ausgleichsflächen Qualitätsstufe II: heute:

Mehr

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, Januar 2017

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, Januar 2017 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, Januar 2017 Überblick: Direktzahlungen

Mehr

Die Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft (VBB teilweise am 1. Juli 2016).

Die Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft (VBB teilweise am 1. Juli 2016). Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für BLW Übersicht zum Agrarpaket Herbst 2015 Die sänderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft (VBB teilweise am 1. Juli

Mehr

Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau

Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau Verordnung über im Pflanzenbau (Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV) 910.17 vom 23. Oktober 2013 (Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 2, 170 Absatz

Mehr

Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt

Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung, SV) Änderung vom 6. November 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003

Mehr

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe Inhaltsverzeichnis. Bern, November Rechtsgrundlagen

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe Inhaltsverzeichnis. Bern, November Rechtsgrundlagen Bern, November 2017 Überblick: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe 2018 Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich

Mehr

vom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001)

vom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001) Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung) 910.12 vom 28.

Mehr

Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank

Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank [Signature] [QR Code] Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die TVD-Verordnung vom 26. Oktober 2011 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, Januar 2015

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, Januar 2015 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, Januar 2015 Überblick: Direktzahlungen

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik

Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 Simon Lanz Tagung Baufachleute, Aadorf 5. November

Mehr

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft [Signature] [QR Code] Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Strukturverbesserungsverordnung

Mehr

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, November 2017

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, November 2017 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, November 2017 Überblick: Direktzahlungen

Mehr

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft [Signature] [QR Code] Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Strukturverbesserungsverordnung

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische

Mehr

Übersicht landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

Übersicht landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Übersicht landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom 16. September 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Direktzahlungsverordnung vom 23.

Mehr

Richtlinien für ÖQV-Qualitätsbeiträge

Richtlinien für ÖQV-Qualitätsbeiträge Departement Volkswirtschaft und Inneres Richtlinien für ÖQV-Qualitätsbeiträge auf der Grundlage der Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen

Mehr

Massgebender Bestand anhand der TVD-Daten

Massgebender Bestand anhand der TVD-Daten Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung CH-3003 Bern / Mai 2014 Vollzugshilfe

Mehr

Überblick: Direktzahlungen an Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe. Bern, Januar 2015

Überblick: Direktzahlungen an Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe. Bern, Januar 2015 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, Januar 2015 Überblick: Direktzahlungen

Mehr

Inspektionsstelle (Typ A) für landwirtschaftliche Produktions-, Anbau- und Tierhaltungsformen

Inspektionsstelle (Typ A) für landwirtschaftliche Produktions-, Anbau- und Tierhaltungsformen Seite 1 von 6 Inspektionsstelle (Typ A) für landwirtschaftliche Produktions-, Anbau- und Tierhaltungsformen Qualinova AG Oberdorfstrasse 1 CH-6222 Gunzwil Zweigstelle: Qualinova AG Studenstrasse 15 CH-6078

Mehr

Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau

Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau Verordnung über im Pflanzenbau (Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV) 910.17 vom 23. Oktober 2013 (Stand am 1. Januar 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 2, 170 Absatz

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom 28. Oktober 2015 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober

Mehr

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, Januar 2015

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, Januar 2015 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Bern, Januar 2015 Überblick: Direktzahlungen

Mehr

Jetzt wird es ernst. Neue Agrarpolitik Pflanzenbau

Jetzt wird es ernst. Neue Agrarpolitik Pflanzenbau Nr. 5/2014 die grüne Neue Agrarpolitik Pflanzenbau 21 Jetzt wird es ernst Bild: Katharina Scheuner Die neue Agrarpolitik führt zu verschiedenen Veränderungen im Ackerbau. Belohnt werden insbesondere Anbauverfahren

Mehr

Nr. 703a Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft

Nr. 703a Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft Nr. 703a Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft vom 4. September 00* (Stand. Mai 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel

Mehr

Bundesamt für Landwirtschaft Mattenhofstrasse Bern. Per an: Bern, 24. März 2016

Bundesamt für Landwirtschaft Mattenhofstrasse Bern. Per  an: Bern, 24. März 2016 Bundesamt für Landwirtschaft Mattenhofstrasse 5 3003 Bern Per Email an: schriftgutverwaltung@blw.admin.ch Bern, 24. März 2016 Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016, Anhörung Stellungnahme der KVU

Mehr

Kommunales Vernetzungsprojekt Neunkirch

Kommunales Vernetzungsprojekt Neunkirch Kommunales Vernetzungsprojekt Neunkirch 2014-2021 Das Projekt kurz vorgestellt Die Gemeinde Neunkirch hat sich entschlossen, ein kommunales Vernetzungsprojekt über das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen.

Mehr

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, April 2016

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, April 2016 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, April 2016 Überblick: Direktzahlungen

Mehr

Agrarpolitik. Beitragsansätze und Kennzahlen 2017

Agrarpolitik. Beitragsansätze und Kennzahlen 2017 Agrarpolitik Beitragsansätze und Kennzahlen 2017 (Version 10) 1. Kulturlandschaftsbeiträge KLB DZV Art. 42 bis 49 und Anhang 7 1.1 Zonenbeitrag Offenhaltung (pro ha) DZV 42 Talzone 0.- Hügelzone 100.-

Mehr

Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Bern 07. März 2005

Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Bern 07. März 2005 Agrarpolitik 2011 und Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Thomas P. Schmid Leiter Geschäftsbereich Umwelt, Ökologie, Energie und Transport Schweizerischer Bauernverband Inhaltsübersicht Wer beeinflusst

Mehr

RAUS- Programm für Kälber

RAUS- Programm für Kälber Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Öko- und Ethoprogramme RAUS- Programm für Kälber Infos des BLW - RAUS-Beitrag - Liege-

Mehr

Anhang 3: Übersicht über die Kontrollbereiche und deren Rubriken und Punktegruppen für die Landwirtschaft

Anhang 3: Übersicht über die Kontrollbereiche und deren Rubriken und Punktegruppen für die Landwirtschaft Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Anhang

Mehr

AP Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014

AP Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014 AP 2014-2017 Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014 1. Kulturlandschaftsbeiträge KLB DZV Art. 42 bis 49 und Anhang 7 1.1 Zonenbeitrag Offenhaltung (pro ha) DZV 42 Talzone - Hügelzone 100.- Bergzone

Mehr

AP Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014

AP Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014 AP 2014-2017 Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014 1. Kulturlandschaftsbeiträge KLB DZV Art. 42 bis 49 und Anhang 7 1.1 Zonenbeitrag Offenhaltung (pro ha) DZV 42 Talzone - Für Flächen in der

Mehr

Bevor Sie mit Erfassen von Parzellen oder Massnahmen beginnen ist es wichtig, alle ihre Betriebsdaten zu erfassen.

Bevor Sie mit Erfassen von Parzellen oder Massnahmen beginnen ist es wichtig, alle ihre Betriebsdaten zu erfassen. Anleitung IPS-App app.ipsuisse.ch Für die Überarbeitung des IPS-Apps haben wir uns stark an der bekannten Papierversion Feldkalender der Agridea angelehnt. Pro Kalenderjahr wird eine Hauptkultur geführt,

Mehr

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Ökologische Vernetzung in der Landwirtschaft

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Ökologische Vernetzung in der Landwirtschaft Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Ökologische Vernetzung in der Landwirtschaft Entstehung Neuorientierung der Agrarpolitik 1992 Anreiz für besondere ökologische

Mehr

Inspektionsstelle (Typ C) für landwirtschaftliche Produktions- und Tierhaltungsformen

Inspektionsstelle (Typ C) für landwirtschaftliche Produktions- und Tierhaltungsformen Seite 1 von 6 Inspektionsstelle (Typ C) für landwirtschaftliche Produktions- und Tierhaltungsformen Kontrolldienst KUT Magdenauerstrasse 2 Postfach 151 9230 Flawil Leiter: QM-Verantwortlicher: Telefon:

Mehr

Die neue Agrarpolitik und ihre Wechselwirkungen mit dem Wald

Die neue Agrarpolitik und ihre Wechselwirkungen mit dem Wald Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Die neue Agrarpolitik und ihre Wechselwirkungen mit dem Wald Jahresversammlung des Schweizerischen

Mehr

Schlachtviehverordnung Entwurf vom 12. Juli Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung, SV)

Schlachtviehverordnung Entwurf vom 12. Juli Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung, SV) Entwurf vom 12. Juli 2013 1 Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung, SV) 1.1 Ausgangslage Nach Beschluss des Parlaments vom 22. März 2013 zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP

Mehr

Die schriftlichen Stellungnahmen können dem BLW per an zugestellt werden.

Die schriftlichen Stellungnahmen können dem BLW per  an zugestellt werden. Vernehmlassung 0 Einleitung Im spaket 2018 werden Änderungsentwürfe zu 14 Bundesrats- und zwei WBF- en zur Diskussion gestellt. Insbesondere enthält das Paket die Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss

Mehr

Oekologischer Leistungsnachweis (OeLN) im Kanton Freiburg

Oekologischer Leistungsnachweis (OeLN) im Kanton Freiburg AFAPI FIPO Rte de Grangeneuve 19-1725 Posieux 026/305 59 21 Fax 026/305 59 29 E-Mail info@afapi-fipo.ch Site www.afapi-fipo.ch DIESES DOKUMENT BLEIBT AUF DEM BETRIEB! PID : Name : Vorname : Adresse : PLZ

Mehr

Ackerbaustellen-Tagung

Ackerbaustellen-Tagung Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellen-Tagung 12. und 13. Januar 2016 Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellenleiter-Tagung 12. / 13. Januar 2016 Agriportal

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) 910.132.5 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 19. Januar 1999) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt

Mehr

Vernehmlassung 2 Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL)

Vernehmlassung 2 Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) Vernehmlassung 2 Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) 2.1 Ausgangslage Die VKKL kennt zurzeit zwei verschiedene Kontrollarten: Grundkontrollen und zusätzliche

Mehr

AP Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014

AP Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014 AP 2014-2017 Beitragsansätze und Kennzahlen, ab 1. Januar 2014 1. Kulturlandschaftsbeiträge KLB DZV Art. 42 bis 49 und Anhang 7 1.1 Zonenbeitrag Offenhaltung (pro ha) DZV 42 Talzone - Hügelzone 100.- Bergzone

Mehr

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) Änderung vom 28. Oktober 2015 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet: I Die Verordnung des

Mehr

Ackerbaustellen-Tagung

Ackerbaustellen-Tagung Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellen-Tagung 12. / 13. Januar 2016 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Landschaftsqualität Projekte Rahel Tommasini,

Mehr

Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel

Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel [Signature] [QR Code] Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) 910.13 vom 23. Oktober 2013 (Stand am 1. Januar 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 70

Mehr

Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen

Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV) Änderung vom 23. Oktober 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I

Mehr

Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft

Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV) vom 4. April 2001 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und

Mehr

Inputs Fachbereich Betriebsentwicklung BLW

Inputs Fachbereich Betriebsentwicklung BLW Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Inputs Fachbereich Betriebsentwicklung BLW suissemelio Fachtagung Olten, 16.06.2015 Samuel Brunner

Mehr

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert: [Signature] [QR Code] Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung

Mehr

Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel

Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung) Änderung vom 18. Oktober 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) 910.13 vom 23. Oktober 2013 (Stand am 1. Januar 2018) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 70

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom 29. Oktober 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober

Mehr

Wirtschaftlichkeit auf Betriebszweigebene

Wirtschaftlichkeit auf Betriebszweigebene Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope Wirtschaftlichkeit auf Betriebszweigebene Daniel Hoop Tänikoner Agrarökonomie-Tagung, 10. September 2015 www.agroscope.ch

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) 910.13 vom 23. Oktober 2013 (Stand am 7. Februar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 70

Mehr

Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr

Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV-TVD) 916.404.2 vom 16. Juni 2006 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 15b des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli

Mehr

Anhörung zum Agrarpaket 2016 Audition sur le train d'ordonnances 2016 Consultazione sul pacchetto di ordinanze 2016

Anhörung zum Agrarpaket 2016 Audition sur le train d'ordonnances 2016 Consultazione sul pacchetto di ordinanze 2016 Anhörung zum Agrarpaket 2016 Audition sur le train d'ordonnances 2016 Consultazione sul pacchetto di ordinanze 2016 Organisation / Organizzazione Pro Natura Adresse / Indirizzo Dornacherstrasse 192, Postfach,

Mehr

Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV) vom 28. Oktober 2015 (Stand am 1. Januar 2018) Der Schweizerische

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) vom 23. Oktober 2013 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 70 Absatz 3, 70a Absätze 3 5, 70b Absatz

Mehr

Evaluation des SAK-Systems Wichtigste Elemente

Evaluation des SAK-Systems Wichtigste Elemente Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Evaluation des SAK-Systems Wichtigste Elemente Tagung suissemelio 18.6.2014 in Olten Johnny Fleury,

Mehr

1. Anbaudiversifizierung

1. Anbaudiversifizierung 1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die einzeln betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle Flächen Wobei

Mehr

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten 818.161 vom 2. Dezember 1985 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 38 Absatz 1 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 1, Artikel

Mehr

Verordnung über die Änderung der Anhänge zum Zolltarifgesetz und weiterer Erlasse im Zusammenhang mit dem Wegfall der Denaturierung von Brotgetreide

Verordnung über die Änderung der Anhänge zum Zolltarifgesetz und weiterer Erlasse im Zusammenhang mit dem Wegfall der Denaturierung von Brotgetreide Verordnung über die Änderung der Anhänge zum Zolltarifgesetz und weiterer Erlasse im Zusammenhang mit dem Wegfall der Denaturierung von Brotgetreide vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Ziffer

Mehr

SAK neue Faktoren und Berücksichtigung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten

SAK neue Faktoren und Berücksichtigung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW SAK neue Faktoren und Berücksichtigung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten 03.11.2015 COO.2101.101.7.467327

Mehr

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, Januar 2015

Überblick: Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe. Bern, Januar 2015 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, Januar 2015 Überblick: Direktzahlungen

Mehr

Greifensee Stiftung, Forum für Landwirte

Greifensee Stiftung, Forum für Landwirte Greifensee Stiftung, Forum für Landwirte Referat von: Markus Hochstrasser Fachstelle Pflanzenschutz Themen: - Pufferstreifen entlang von Gewässern, Hecken etc. - Abstandsauflagen zu Gewässern Abstandsauflagen

Mehr

REGLEMENT zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen

REGLEMENT zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen REGLEMENT zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR) (vom 25. August 2015 1 ; Stand am 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

Möglicher Nutzen von Feldobstbäumen für einen Landwirtschaftlichen Betrieb. Sabine Wieland Inforama Oeschberg Fachstelle Obst und Beeren

Möglicher Nutzen von Feldobstbäumen für einen Landwirtschaftlichen Betrieb. Sabine Wieland Inforama Oeschberg Fachstelle Obst und Beeren Möglicher Nutzen von Feldobstbäumen für einen Landwirtschaftlichen Betrieb Sabine Wieland Inforama Oeschberg Fachstelle Obst und Beeren Feldobstbäume als Biodiversitätsförderfläche und Beitragsoptimierung

Mehr

Inspektionsstelle (Typ C) für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Produkten der Landwirtschaft und der Aquakultur

Inspektionsstelle (Typ C) für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Produkten der Landwirtschaft und der Aquakultur Seite 1 von 5 Inspektionsstelle (Typ C) für die Erzeugung, Verarbeitung den Handel von Produkten der Landwirtschaft der Aquakultur bio.inspecta AG Ackerstrasse CH-5070 Frick Leiter: MS-Verantwortlicher:

Mehr

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) 916.121.10 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Juli 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 10,

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Regionales Landschaftsqualitätsprojekt: Informationsveranstaltung 29.08.2014 Ausgangslage: Neue Agrarpolitik 2014-17 Bund Landschaft als Teil der Lebensqualität Landschaft unter Druck Neue Agrarpolitik

Mehr

Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft

Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV) 910.14 vom 4. April 2001 (Stand am 1. Januar

Mehr

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) Änderung vom 23. Oktober 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Strukturverbesserungsverordnung

Mehr

Alpwirtschaft Besprechung weiteres Vorgehen. Triesenberg 21. Januar 2015

Alpwirtschaft Besprechung weiteres Vorgehen. Triesenberg 21. Januar 2015 Alpwirtschaft Besprechung weiteres Vorgehen Triesenberg 21. Januar 2015 1 Begrüssung Veranstaltung auf Wunsch der Landesalpenkommission Als Gebirgsland ist für Liechtenstein der Umgang mit unserem Berggebiet

Mehr

Suisse Garantie und Bio Suisse Lehrerinformation

Suisse Garantie und Bio Suisse Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Die beiden Label werden vorgestellt. Die SuS bilden Zweiergruppen. Ein Schüler erhält den Lückentext über Suisse Garantie, der andere über Bio Suisse. Zuerst lösen

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) Änderung vom 15. Dezember 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die RAUS-Verordnung

Mehr

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten

Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten 818.161 vom 2. Dezember 1985 (Stand am 5. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 38 Absatz 1 des Epidemiengesetzes

Mehr

REGLEMENT zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR)

REGLEMENT zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR) REGLEMENT zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR) (vom 27. März 1995) Der Regierungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 12 Absatz 2, 16 und 19 der Verordnung

Mehr

2. Erfassen der Daten unter > Kant. Datenerhebung LU

2. Erfassen der Daten unter  > Kant. Datenerhebung LU ANLEITUNG Betriebsstrukturdatenerhebung 2017 1. Allgemeines Die Erhebung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdaten findet auf www.agate.ch statt. Bei Bedarf bieten die Landwirtschaftsbeauftragten

Mehr