b) die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach 39b Abs. 3 EStG,
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- Calvin Kranz
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1 PAP22mSB/phi Euro-Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 22 Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuertabellen maschinell zu berechnen. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer werden in Euro ermittelt. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-hresausgleich durch den Arbeitgeber nach 42b EStG einsetzbar. Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines 2.2 Feldlängen 2.3 Symbole 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter 3.2 Ausgangsparameter 4. Interne Felder 5. Programmablaufplan 1. Gesetzliche Grundlagen Der Programmablaufplan enthält gem. 39b Abs. 8 EStG: a) die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach 39b Abs. 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 21 enden, b) die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach 39b Abs. 3 EStG, c) die Berechnung des Solidaritätszuschlags nach dem Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags,
2 - 2 - d) die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach 51a EStG). Der Programmablaufplan berücksichtigt die im Zweiten Gesetz zur Familienförderung vorgesehenen Änderungen des Einkommensteuergesetzes. 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von hresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume sowie die Hochrechnung von Beträgen für unterjährige Lohnzahlungszeiträume auf hresbeträge wird entsprechend den in 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Bruchteile eines Cents werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cents aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz. Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. 2.2 Feldlängen Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben. Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Es werden keine Gleitkommafelder in der Beschreibung verwendet. 2.3 Symbole Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 661. Darüber hinaus bedeuten: = Wert nach unten abrunden (z.b. = auf volle abrunden) = Wert nach oben aufrunden (z.b. C = auf volle C aufrunden) = übertragen nach (Zuweisung) 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter
3 - 3 - Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z.b. in Betracht: Vorzeichenprüfung (z.b. darf der Wert in RE4 nicht negativ sein); Prüfung auf gültigen Inhalt (z.b. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4, Wert in ALTER1); Prüfung von Eingangswerten im Verhältnis zu anderen Eingangswerten (z.b. darf VBEZ nicht größer als RE4 sein, da die Versorgungsbezüge im Bruttolohn enthalten sein müssen; wenn KL = 2 ist, muss ZKF größer als Null sein). Es werden folgende Eingangsparameter benötigt: Name Bedeutung ALTER1 1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet ( 24 a EStG), sonst = HINZUR JFREIB In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Hinzurechnungsbetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cents hresfreibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte in Cents (ggf. ) JHINZU hreshinzurechnungsbetrag in Cents (ggf. ) JRE4 Voraussichtlicher hresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents (ggf. ) Anmerkung: Die Eingabe dieses Feldes ist erforderlich bei Eingabe sonstiger Bezüge über 15 (Feld SONB) oder bei Eingabe der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (Feld VMT). JVBEZ In JRE4E enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. ) KRV LZZ 1 = der Arbeitnehmer ist im Lohnzahlungszeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei und gehört zu den in 1 c Abs. 3 EStG genannten Personen. Bei anderen Arbeitnehmern ist einzusetzen. Für die Zuordnung sind allein die dem Arbeitgeber ohnehin bekannten Tatsachen maßgebend; zusätzliche Ermittlungen braucht der Arbeitgeber nicht anzustellen. Lohnzahlungszeitraum: 1 = hr 2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag R Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers lt. Lohnsteuerkarte (bei keiner Religionszugehörigkeit = )
4 - 4 - RE4 SONB KL Steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Berücksichtigung des Versorgungs-Freibetrags, des Altersentlastungsbetrags und des auf der Lohnsteuerkarte für den Lohnzahlungszeitraum eingetragenen Freibetrags in Cents. Sonstige Bezüge (ohne Vergütung aus mehrjähriger Tätigkeit) in Cents (ggf. ) Steuerklasse: 1 = I 2 = II 3 = III 4 = IV 5 = V 6 = VI VBEZ In RE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. ) VBS In SONB enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. ) VMT Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents (ggf. ) WFUNDF ZKF In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Freibetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cents Zahl der Kinderfreibeträge (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV) 3.2 Ausgangsparameter Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung: Name Bedeutung BK Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Cents BKS Bemessungsgrundlage der sonstigen Einkünfte (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) für die Kirchenlohnsteuer in Cents BKV LLZZ LZALOG LZALUG SOLZLZZ Bemessungsgrundlage der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit für die Kirchenlohnsteuer in Cents Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltende Lohnsteuer in Cents Obergrenze der Tabellenstufe in der Lohnsteuertabelle für den Lohnzahlungszeitraum (nur, wenn Tabellen errechnet werden sollen) in Cents Untergrenze der Tabellenstufe in der Lohnsteuertabelle für den Lohnzahlungszeitraum (nur, wenn Tabellen errechnet werden sollen) in Cents Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritätszuschlag in Cents
5 - 5 - SOLZS SOLZV S V Solidaritätszuschlag für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in Cents Solidaritätszuschlag für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents Lohnsteuer für sonstige Einkünfte (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in Cents Lohnsteuer für Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents 4. Interne Felder Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden: Name ALTE Bedeutung Altersentlastungsbetrag in Cents ANP Arbeitnehmer-Pauschbetrag in ANTEIL1 ANTEIL2 BMG Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cents abgerundet Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cents aufgerundet Bemessungsgrundlage für Altersentlastungsbetrag in Cents DIFF Differenz zwischen 1 und 2 in FVB Versorgungs-Freibetrag in Cents HFB Haushalts-Freibetrag in JBMG JW KFB KZTAB hressteuer nach 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ermittelt werden in hreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in UPANTEIL errechnet werden soll in Cents Summe der Kinderfreibeträge (einschließlich Betreuungs- und Erziehungsfreibeträge) in Kennzahl für die Einkommensteuer-Tabellenart: 1 = Grundtabelle 2 = Splittingtabelle
6 - 6 - LJAHR hreslohnsteuer in LLZZS L1, L2, L3 Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltende Lohnsteuer (für RE4 und SONB) in Cents Zwischenfelder der hreslohnsteuer in Cents MI Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in RE4LZZ RE4LZZV RE4O Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug von Versorgungs-Freibetrag, Altersentlastungsbetrag und in der Lohnsteuerkarte eingetragenem Freibetrag und Hinzurechnung eines Hinzurechnungsbetrags in Cents. Entspricht dem Arbeitslohn, für den die Lohnsteuer im personellen Verfahren aus der zum Lohnzahlungszeitraum gehörenden Tabelle abgelesen würde Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug von Versorgungs-Freibetrag und Altersentlastungsbetrag in Cents zur Berechnung der Vorsorgepauschale. Obergrenze der Tabellenstufe zur Berechnung der Vorsorgepauschale in RE4U Untergrenze der Tabellenstufe in der hreslohnsteuertabelle in RUND RW Feld für die Abrundung von Beträgen in UPRUND36 auf einen ohne Rest durch 36 teilbaren Betrag in Rechenwert mit 3 Dezimalstellen SAP Sonderausgaben-Pauschbetrag in SOLZFREI Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in SOLZJ SOLZMIN Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, C (2 Dezimalstellen) Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, C (2 Dezimalstellen) Tarifliche Einkommensteuer in 1 Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in 2 Tarifliche Einkommensteuer auf das,75-fache ZX in TW VSP Tabellenwerte mit den Sprüngen der Tabellenstufen für die Berechnung von LZALOG (indiziert durch LZZ), in Cents Vorsorgepauschale in, C (2 Dezimalstellen) VSPKURZ Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 3 EStG in
7 - 7 - VSPMAX1 VSPMAX2 VSPO VSPRE VSPVOR X Y ZRE4 ZRE4VP Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 2 EStG in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 3 EStG in Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Satz 2 EStG vor der Höchstbetragsberechnung in, C (2 Dezimalstellen) Für den Abzug nach 1c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG verbleiben-der Rest von VSPO in, C (2 Dezimalstellen) Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 1 EStG in, C (2 Dezimalstellen) Zu versteuerndes Einkommen gem. 32a Abs. 1 und 2 EStG (1 Dezimalstelle) gem. 32a Abs. 1 EStG (5 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4LZZ in, C (2 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4LZZV zur Berechnung der Vorsorgepauschale in, C (2 Dezimalstellen) ZTABFB Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in ZVE Zu versteuerndes Einkommen in ZX, ZZX, HOCH, Zwischenfelder zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b VERGL Abs. 2 Satz 8 EStG in.
8 - 8 - L22 MRE4LZZ MRE4 MZTABFB MLJAHR LJAHR JW = LJAHR * 1 UPANTEIL Programmablaufplan 22 Steuerung Ermittlung der Freibeträge (Anteile) nach 39b Abs. 2 EStG und des maßgeblichen Arbeitslohns für die LZZ-Tabelle Ermittlung des entsprechenden hreslohns und der Unter- und Obergrenze der entsprechenden Tabellenstufe Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) Ermittlung der hreslohnsteuer nach den Lohnsteuertabellen A und B für die Lohnsteuerberechnung Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer für den Lohnzahlungszeitraum ANTEIL1 LLZZ LJAHR JBMG ZKF > ZTABFB = ZTABFB + KFB Berechnung der Tabellenfreibeträge mit Kinder-, Betreuungs- und Erziehungsfreibeträgen für die Bemessungsgrundlage Kist und SOLZ MLJAHR JBMG Ermittlung der hreslohnsteuer (mit Kinderfreibeträgen) als hresbemessungsgrundlage Kist und SOLZ MSOLZ Ermittlung des Solidaritätszuschlags mit Aufteilung von SOLZJ und JBMG auf den Lohnzahlungszeitraum MSON Berechnung sonstiger Bezüge ohne Vergütung für mehrjähriger Tätigkeit MVMT Berechnung der Vergütung für mehrjähriger Tätigkeit
9 - 9 - MRE4LZZ Versorgungs-Freibetrag, Altersentlastungsbetrag ( 39b Abs. 2 Satz 2 EStG) VBEZ = FVB = VBEZ *,4 C FVB 372 JW UPANTEIL Ermittlung des Anteils vom maximalen Versorgungs- Freibetrag für den LZZ FVB > ANTEIL2 ANTEIL2 FVB BMG = RE4 - VBEZ ALTER1 = ALTE ALTE = BMG *,4 C 198 JW UPANTEIL Ermittlung des Anteils vom maximalen Altersentlastungsbetrag für den LZZ ALTE > ANTEIL2 ANTEIL2 ALTE RE4LZZ = RE4 - FVB - ALTE - WFUNDF + HINZUR RE4LZZV = RE4 - FVB - ALTE
10 - 1 - MRE4 LZZ = 1 Maßgeblicher Arbeitslohn, Ober- und Untergrenze der entsprechenden Stufe in der hreslohnsteuertabelle LZZ = 2 LZZ = 3 ZRE4 = (RE4LZZ +,56) * 3,6 ZRE4VP = (RE4LZZV +,56)* 3,6 C ZRE4 = C ZRE4 = C (RE4LZZ +,89) (RE4LZZ +,67) * 3,6 / 7 *,12 *) *) *) ZRE4VP = ZRE4VP = C (RE4LZZV + C (RE4LZZV + C,89) * 3,6 / 7,67) *,12 *) *) *) ZRE4 = RE4LZZ / 1 ZRE4VP = RE4LZZV / 1 ZRE4 < ZRE4 Für die Erstellung von Lohnsteuertabellen: RE4U und RE4O sind ganze --Beträge. Für die Ermittlung der Stufen der Lohnsteuertabellen muß folgende Routine vor eingefügt werden (LZALUG und LZALOG werden in Cents errechnet): JW = RE4U * 1 UPANTEIL ANTEIL1 LZALUG ZRE4 RUND UPRUND36 RUND RE4U ZRE4VP RUND UPRUND36 *) Die nach 39b Abs. 2 Satz 5 EStG bei der Berechnung der Anfangsbeträge der Arbeitslohnstufen außer Ansatz bleibenden Bruchteile eines Cents müssen dem Arbeitslohn vor der Hochrechnung auf einen hresarbeitslohn zugerechnet werden. Andernfalls würde sich bei der Hochrechnung eines Arbeitslohns in Höhe des Anfangsbetrags einer Arbeitslohnstufe ein hresarbeitslohn ergeben, der in der hreslohnsteuertabelle eine Stufe zu niedrig liegt. LZALOG = LZALUG + TW (LZZ) RE4O = RUND + 35 Tabelle für TW: LZZ TW
11 Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) MZTABFB 1 KZTAB KL = 1 KL = 2 KL = 3 KL = 4 KL = 5 2 KZTAB 234 HFB 144 ANP 144 ANP 144 ANP 144 ANP 144 ANP 36 SAP 72 SAP 36 SAP 36 SAP KFB KFB KFB = ZKF * 294 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 Berechnung der Tabellenfreibeträge ohne Kinder-, Betreuungsund Erziehungsfreibeträge für die Lohnsteuerberechnung ZTABFB = HFB + ANP + SAP
12 MLJAHR Ermittlung hreslohnsteuer KL < 5 VSP MVSP Ermittlung der Vorsorgepauschale ZVE = RE4U -ZTABFB -VSP ZVE < 36 In Steuerklassen V und VI muss die Lohnsteuer auch im Mittelwertverfahren bei ZVE unter 36 sein RUND = ZVE / KZTAB ZVE, X UPRUND36 Abrundung auf einen durch 36 ohne Rest teilbaren Betrag X = RUND + 18 Erhöhung des zu versteuernden Einkommens um 18 (Mittelwertverfahren) KL < 5 M5-6 UPTAB2 Ermittlung der hreslohnsteuer aus dem Einkommensteuertarif
13 MVSP Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr 3 EStG) VSPO = RE4O *,2 VSPVOR = 368 * KZTAB VSPMAX1 = 1334 * KZTAB VSPMAX2 = 667 * KZTAB VSPKURZ = 1134 * KZTAB KRV = 1 VSPO > VSPKURZ UMVSP VSPO VSP VSPKURZ VSP VSP RUND UPRUND36 Abrundung der Vorsorgepauschale auf einen durch 36 ohne Rest teilbaren Betrag RUND VSP
14 M5-6 X ZZX Lohnsteuer für die Steuerklassen V und VI ( 39b Abs. 2 Satz 8 EStG) ZZX > 2736 ZZX ZX 2736 ZX UP5-6 UP5-6 ZZX > 8946 = + (ZZX ) *,485 VERGL 8946 ZX UP5-6 X = ZX * 1,25 UP5-6 UPTAB2 HOCH = + (ZZX ) *,485 1 VERGL HOCH < VERGL HOCH X = ZX *,75 UPTAB2 2 DIFF = (1-2) * 2 MI = ZX *,199 MI > DIFF DIFF MI
15 MSOLZ Solidaritätszuschlag SOLZFREI = 972 * KZTAB JBMG > SOLZFREI SOLZLZZ SOLZJ = JBMG * 5,5 / 1 C SOLZMIN = (JBMG - SOLZFREI) * 2 / 1 SOLZMIN < SOLZJ SOLZMIN SOLZJ JW = SOLZJ * 1 UPANTEIL ANTEIL1 SOLZLZZ R > Aufteilung des Betrages nach 51a EStG auf den LZZ für die Kirchensteuer JW = JBMG * 1 UPANTEIL BK ANTEIL1 BK
16 UMVSP VSPVOR = VSPVOR - RE4O *,16 Vorsorgepauschale für die allgemeine Lohnsteuertabelle VSPVOR < VSPVOR VSPO > VSPVOR VSPVOR VSP VSPRE = VSPO - VSPVOR VSPRE > VSPMAX1 VSP = VSP + VSPMAX1 VSPRE = (VSPRE - VSPMAX1)/2 C VSPRE > VSPMAX2 VSPO VSP VSP = VSP + VSPRE VSP = VSP + VSPRE VSP = VSP + VSPMAX2
17 UPANTEIL Anteil von hresbeträgen für einen LZZ ( 39b Abs. 2 Satz 1 EStG) LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ANTEIL1 = JW / 36 *) ANTEIL1 = JW * 7 / 36 *) ANTEIL1 = JW / 12 *) JW ANTEIL1 ANTEIL2 = JW / 36 **) ANTEIL2 = JW * 7 / 36 **) ANTEIL2 = JW / 12 **) JW ANTEIL2 *) Ergebnis abrunden **) Ergebnis aufrunden UPRUND36 Abrundung auf einen durch 36 ohne Rest teilbaren Betrag RUND = RUND / 36 ohne Rest RUND = RUND * 36
18 MSON SONB = Berechnung sonstiger Bezüge nach 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 8 EStG SONB > 15 VBEZ = VBEZ + VBS RE4 = RE4 + SONB MLBER JW = LJAHR * 1 UPANTEIL ANTEIL1 LLZZS S = LLZZS - LLZZ 1 LZZ JVBEZ VBEZ JFREIB WFUNDF JHINZU HINZUR JRE4 RE4 MLBER L1 = LJAHR * 1 VBEZ = JVBEZ + VBS RE4 = JRE4 + SONB MLBER L2 = LJAHR * 1 Bei MLBER handelt es sich um einen Block aus dem Steuerungsteil, der hier aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem eigenen Unterprogramm ausgelagert wurde MLBER MRE4LZZ MRE4 MZTABFB MLJAHR LJAHR S = L2 - L1 S SOLZS = S * 5,5 / 1 C SOLZS R = BKS S BKS BKS
19 LZZ MVMT VMT = Berechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit nach 39b Abs. 3 Satz 9 EStG VBEZ = JVBEZ + VBS RE4 = JRE4 + SONB JFREIB WFUNDF JHINZU HINZUR MLBER L1 = LJAHR * 1 Steuerberechnung ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit RE4 = JRE4 + SONB + VMT/5 MLBER L2 = LJAHR * 1 Steuerberechnung mit Vergütung für mehrjährige Tätigkeit V = (L2 - L1) * 5 V RE4 = JRE4 + SONB + VMT MLBER L3 = LJAHR * 1 Vergleichsberechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit als sonstigem Bezug L3 = L3 - L1 L3 < V L3 V Günstigerprüfung der Vergleichsberechnung SOLZV = V * 5,5 / 1 C SOLZV R = BKV V BKV BKV
20 - 2 - Tarifliche Einkommensteuer ( 32a EStG) UPTAB2 X < 7236 X < 9252 X < 558 Y = (X ) / 1 RW = Y * 278,65 *) RW = RW + 23 RW = RW * Y *) Y = (X - 72) / 1 RW = Y * 768,85 *) RW = RW = X *, = = RW RW * Y *) Dezimalstellen ab 4. Stelle weglassen ( 32a Abs. 3 EStG) = * KZTAB
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