Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken"

Transkript

1 Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken Die Ermittlung der Kapitalanforderungen im Modul der Versicherungstechnik Kranken wurde im Hinblick auf QIS5 grundlegend überarbeitet. Für jeden einzelnen Vertrag ist nun zu entscheiden, ob er Charakter nach Art der Leben oder nach Art der Nichtleben hat. Das zu hinterlegende Solvenzkapital ergibt sich dann im Wesentlichen aus den für die jeweiligen Module VT Leben bzw. VT Nichtleben bekannten Ansätzen. Das krankenversicherungstechnische Risikomodul gibt das Risiko wieder, das sich aus den Krankenversicherungsverpflichtungen ergibt, also aus denjenigen Versicherungsleistungen, die durch Krankheit, Invalidität oder Unfall ausgelöst werden. Diese unterliegen den folgenden Risiken: Änderungsrisiko Schwankungsrisiko Katastrophenrisiko Im Rahmen der Konsultationswelle, die sich an QIS4 angeschlossen hat, wurde das Risikomodul Versicherungstechnik Kranken auf neue Beine gestellt. Mit der Veröffentlichung des Consultation Papers 50 und dem damit einhergehenden Ausblick auf QIS5 zeigt sich das Modul nun grundlegend überarbeitet. Das versicherungstechnische Risiko der Krankenversicherung gliedert sich demnach in drei Submodule auf, die sich ihrerseits auf eine Reihe Teilrisiken verzweigen. Für jeden einzelnen Vertrag muss entschieden werden, ob er nach Art der Leben (SLT similiar to life techniques), oder nach Art der Versicherungstechnische Risiken der Krankenversicherung Änderungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei der Bedienung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen angefallenen Kosten ergibt Schwankungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Schwankungen in Bezug auf das Eintreten, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse und in Bezug auf das Eintreten und den Betrag der Leistungsregulierungen zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellungen ergibt Katastrophenrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung im Hinblick auf den Ausbruch größerer Epidemien sowie die ungewöhnliche Häufung der unter diesen extremen Umständen auftretenden Risiken ergibt.

2 Nichtleben (Non SLT non similar to life techniques) zu klassifizieren ist. Im Anschluss daran wird bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung auf die jeweilige Risikokategorie Versicherungstechnik Leben beziehungsweise Nichtleben und deren Teilrisiken zurückgegriffen. Die Kapitalanforderungen eines Vertrages der Auslandskrankenversicherung, der als nach Art der Nichtleben einzustufen ist, ergeben sich aus der Betrachtung des Prämien- und Reserverisikos sowie des Stornorisikos. Gesondert davon wird zusätzlich das Katastrophenrisiko betrachtet. Zu Berechnung der Kapitalanforderungen aus den genannten Teilrisiken verweist der Entwurf der Technical Specifications zu QIS5 explizit auf die originären Risikokategorien Versicherungstechnik Leben und Nichtleben. Festzuhalten ist an dieser Stelle die unterschiedliche Ausgestaltung der zwei Module. Während das Modul VT Leben nahezu ausschließlich mit einer szenarienbasierten Betrachtung arbeitet, ergeben sich die Kapitalanforderungen im Modul VT Nichtleben durch faktorbasierte Ansätze. Die folgende Tabelle soll als Überblick über die unterschiedlichen Berechnungsanforderungen dienen. Abbildung 1: Modul VT Kranken (QIS5) Dies bedeutet beispielsweise für einen Vertrag der Krankenvollversicherung, der typischerweise nach Art der Leben berechnet wird, dass sein Risikokapital sich aus den Anforderungen zusammensetzt, die aus den biometrischen (Sterblichkeit, Langlebigkeit, Krankheit) und sonstigen Risiken (Storno, Kosten, Revision) resultieren.

3 Risiko Risiko Szenario bzw. Faktor Kranken Sterblichkeitsrisiko Dauerhafter Anstieg der Sterblichkeit um 15 % nach Art der Leben Langlebigkeitsrisiko Dauerhafter Rückgang der Sterblichkeit um 25 % Invaliditäts- und Krankheitsrisiko Anstieg der Invalidisierung im 1. Jahr um 50 %, danach dauerhaft um 25 %, Rückgang der Reaktivierung um 20 % Krankheitskostenrisiko Dauerhafter Anstieg der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.s.e. Inflation) Dauerhafter Rückgang der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.s.e. Deflation) Allgemeines Kostenrisiko Dauerhafter Anstieg der Kosten um 10 % Dauerhafter Anstieg der Inflation um 1 % Stornorisiko Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 % Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Massenstorno von 30 % der Verträge Revisionsrisiko Dauerhafter Anstieg der jährlich zu zahlenden Renten um 3 % Prämien- und Vorgegebener Faktor Reserverisiko Kranken nach Art der Nichtleben Stornorisiko Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 % Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Katastrophenrisiko Kumulrisiken (Stadion) Vorgegebene Faktoren je Risiko und Tarifgruppe Konzentrationsrisiko Pandemierisiko Abbildung 2: Übersicht über die Stressszenarien für VT Kranken Krankenversicherungspolicen, die nach Art der Leben berechnet werden, unterliegen bei der Berechnung der Kapitalanforderungen dem szenarienbasierten Ansatz. Ausgangspunkt für die Betrachtung bildet die Erstellung einer Marktwertbilanz und die damit einhergehende Neubewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen. So sind die konservativ kalkulierte aufsichtsrechtliche Alterungsrückstellung samt der Rückstellung für erfolgs(un)abhängige Beitragsrückerstattung durch das Best Estimate der Verpflichtungen zuzüglich einer expliziten Risikomarge zu ersetzen. Vor diesem

4 Hintergrund findet ein Übergang von den Rechnungsgrundlagen erster Ordnung und des Rechnungszinses zu realitätsnahen und unternehmensindividuellen Rechnungsgrundlagen sowie einem risikofreien Marktzins statt. Dabei sind alle relevanten zukünftigen Entwicklungen in Bezug auf wirtschaftliche, medizinische, soziale und demographische Veränderungen zu antizipieren und zu berücksichtigen. Das Best Estimate soll außerdem die zukünftige Entwicklung der Überschussbeteiligung für die Versicherungsnehmer reflektieren. Die Neubewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen bildet die Basis zur Erstellung der Marktwertbilanz. Letztere ist ihrerseits die Grundlage für die Berechnung der Kapitalanforderungen. Zur Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen pro Teilrisiko müssen die folgenden Schritte durchlaufen werden: Erstellen einer Marktwertbilanz unter Best Estimate Erstellen einer Marktwertbilanz unter dem jeweiligen Stressszenario Ermittlung der Kapitalanforderungen als Delta der neubewerteten Alterungsrückstellungen Durch zulässige zukünftige Beitragsanpassungen und der damit einhergehenden Angleichung der versicherungstechnischen Verpflichtungen eröffnet sich einem Krankenversicher die Möglichkeit, entstehenden Kapitalanforderungen entgegenzuwirken.

5 Exkurs: Prämienanpassungen in der Krankenversicherung Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden ähnlich wie in der Lebensversicherung nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass bei Vertragsabschluss der Barwert der Prämien dem Barwert der zu erwartenden Versicherungsleistungen über die gesamte Vertragsdauer entspricht. Damit sind die Prämien prinzipiell über die Laufzeit des Vertrages konstant. Zur Abdeckung des vorhersehbaren altersbedingten Ausgabenanstiegs wird eine Alterungsrückstellung gebildet. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie eine unvorhersehbare Ausgabensteigerung, die sich auf einem allgemeinen Anstieg der Schadenhäufigkeit begründet, werden bei der Kalkulation der Prämie zu Vertragsabschluss nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Fall einer notwendigen Absenkung des Rechnungszinses aufgrund einer drastisch geänderten Kapitalmarktsituation. Diesem Veränderungsrisiko kann der Versicherer nur durch eine Beitragsanpassung Rechnung tragen. Über einer Prämienanpassung hat der Krankenversicherer in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit, den originären Solvenzkapitalbedarf der Höhe nach abzuschwächen. Darüber hinaus erwachsen dem Versicherer weitergehende risikomindernde Effekte über die Anpassung der zukünftigen Überschüsse. Um das Potential der Risikominderung quantifizieren zu können, kann die Berechnung des Solvenzkapitalbedarfs unter zwei verschiedenen Annahmen erfolgen: Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung bleiben gleich, unabhängig von der Marktsituation. Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung wird abhängig von der Marktsituation angepasst (Managementregeln). Deterministische Ermittlung der Erwartungswertrückstellung möglich? Muss der Versicherer die Beiträge erhöhen oder das Leistungsvolumen vermindern, so verfügt der Versicherungsnehmer über ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist daher von zentralem Interesse das Modell zur Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme so zu kalibrieren, dass Ursache-Wirkung- Prozesse darin korrekt und realistisch abgebildet werden (z.b. ein erhöhtes Storno aufgrund von Beitragsanpassung). In der Regel reicht dazu ein deterministisches Modell nicht aus, stochastische Simulationen sind nötig.

6 Aber auch eine vereinfachende deterministische Berechnung der Erwartungswertrückstellung ist möglich. So geht die BaFin in einer Hilfestellung zur inflationsneutralen Berechnung der Erwartungswertrückstellung in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung davon aus, dass die zusätzlichen ausgehenden Zahlungsströme aufgrund Krankheitskosteninflation und die zusätzlichen eingehenden Zahlungsströme durch Beitragsanpassungen sich im Wert ausgleichen. Die Erwartungswertrückstellung ergibt sich in diesem Verfahren durch folgende Schritte: Neudiskontierung der HGB- Alterungsrückstellung (NDR) Berücksichtigung der Zinsträger und übrigen versicherungstechnischen Erträge im Zahlungsstrom Ermittlung der zukünftigen Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer (ZÜB) Es gilt dann: Best Estimate = NDR + ZÜB Die Anforderungen an deutsche Krankenversicherer zur Ermittlung des Solvenzkapitalbedarfs haben sich mit der Überarbeitung der QIS4 deutlich erweitert. Die Umsetzung des zu erwartenden Standardansatzes aus QIS5 bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand. Dabei stellt insbesondere die Ermittlung und Neubewertung der Zahlungsströme die Unternehmen vor eine Herausforderung. Es bleibt daher abzuwarten, auf welche Akzeptanz die neuen Anforderungen in der Versicherungswirtschaft stoßen und in welchem Rahmen vereinfachende Verfahren herangezogen werden können und müssen.

Inflationsneutrale Bewertung in der Krankenversicherung

Inflationsneutrale Bewertung in der Krankenversicherung Inflationsneutrale Bewertung in der Krankenversicherung Zur Ermittlung der aus der Versicherungstechnik Kranken resultierenden Kapitalanforderungen hat sich die sogenannte inflationsneutrale Bewertung

Mehr

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Leben AG

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Leben AG Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Leben AG Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 216 als EU-einheitliches Solvenzsystem für

Mehr

- Eine praktische Betrachtung des GDV-Aufsichtsmodells -

- Eine praktische Betrachtung des GDV-Aufsichtsmodells - Risikosteuerung in der Lebensversicherung - Eine praktische Betrachtung des GDV-Aufsichtsmodells - Umsetzung der Jahre 2002 und 2003 für die Skandia Lebensversicherung AG Cathleen Zimmermann 08. November

Mehr

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Privat AG Teil 3

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Privat AG Teil 3 Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der IVW Privat AG Teil 3 Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem

Mehr

Invaliditätsbegriff unter Solvency II sowie Zuordnung von Verpflichtungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen

Invaliditätsbegriff unter Solvency II sowie Zuordnung von Verpflichtungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen Ergebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management Invaliditätsbegriff unter Solvency II sowie Zuordnung von Verpflichtungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen Köln, 19. Februar 2016 Präambel

Mehr

Anhang I S Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte

Anhang I S Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II- Wert Vermögenswerte C0010 Immaterielle Vermögenswerte R0030 Latente Steueransprüche R0040 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

Europäische Versicherer stehen in Startposition

Europäische Versicherer stehen in Startposition Solvency Consulting Knowledge Series QIS5: EU-Kommission Europäische Versicherer stehen in Startposition Ansprechpartner Martin Brosemer Tel.: +49 89 38 91-43 81 mbrosemer@munichre.com Dr. Kathleen Ehrlich

Mehr

Versicherungstechnik

Versicherungstechnik Operations Research und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. P. Recht // Marius Radermacher, M.Sc. DOOR Aufgabe 37 Versicherungstechnik Übungsblatt 11 Abgabe bis zum Dienstag, dem 10.01.2017 um 10 Uhr im Kasten

Mehr

Cashflows in Versicherungsverträgen der KV

Cashflows in Versicherungsverträgen der KV Cashflows in Versicherungsverträgen der KV Sarah Dempwolf 5. Juni 2015 Universität zu Köln Gliederung 1. Vergleich von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen 2. Allgemeines zur PKV 3. Kostenerstattungsprinzip

Mehr

Rundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung. Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung

Rundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung. Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung Rundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung Referenz: FINMA-RS 11/3 Rückstellungen Rückversicherung Erlass: 30. Juni 2011 Inkraftsetzung:

Mehr

Ergebnisbericht des Ausschusses Krankenversicherung. Vorschläge für eine stetigere Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung

Ergebnisbericht des Ausschusses Krankenversicherung. Vorschläge für eine stetigere Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung Ergebnisbericht des Ausschusses Krankenversicherung Vorschläge für eine stetigere Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung Köln, 16.11.2016 Präambel Der Ausschuss Krankenversicherung der

Mehr

RUNDSCHREIBEN ZU UNISEX-RECHNUNGS- GRUNDLAGEN

RUNDSCHREIBEN ZU UNISEX-RECHNUNGS- GRUNDLAGEN RUNDSCHREIBEN ZU UNISEX-RECHNUNGS- GRUNDLAGEN INHALTSVERZEICHNIS I. RENTENVERSICHERUNG... 3 II. SONSTIGE LEBENSVERSICHERUNG... 4 III. KRANKENVERSICHERUNG NACH ART DER LEBENSVERSICHERUNG... 5 IV. RECHNUNGSGRUNDLAGEN

Mehr

FRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND

FRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND 29.11.2011 FRP 2 Fachrichtlinie Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 2 Vorsorgekapitalien

Mehr

Anleitung für die deutschen Teilnehmer zur Bearbeitung der Dateien QIS1Fragebogen und QIS1Ergebnisse

Anleitung für die deutschen Teilnehmer zur Bearbeitung der Dateien QIS1Fragebogen und QIS1Ergebnisse Erste Untersuchung zu den quantitativen Auswirkungen von Solvabilität II (Quantitative Impact Study 1 QIS 1) Anleitung für die deutschen Teilnehmer zur Bearbeitung der Dateien QIS1Fragebogen und QIS1Ergebnisse

Mehr

Rundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung. Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung

Rundschreiben 2011/3 Rückstellungen Rückversicherung. Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung Banken Finanzgruppen und -kongl. Andere Intermediäre Versicherer Vers.-Gruppen und -Kongl. Vermittler Börsen und Teilnehmer Effektenhändler Fondsleitungen SICAV KG für KKA SICAF Depotbanken Vermögensverwalter

Mehr

IFRS 4 Entwicklungen im Bereich versicherungstechnische. aus Sicht der Wirtschaftsprüfung. Dr. Joachim Kölschbach

IFRS 4 Entwicklungen im Bereich versicherungstechnische. aus Sicht der Wirtschaftsprüfung. Dr. Joachim Kölschbach IFRS 4 Entwicklungen im Bereich versicherungstechnische Rückstellungen aus Sicht der Wirtschaftsprüfung Dr. Joachim Kölschbach Agenda I. Volatilität II. III. Konzeptionelle Überlegungen zum aktuellen Stand

Mehr

Wie lange leben wir?

Wie lange leben wir? Wie lange leben wir? Dr. Albert Jürgen Enders ValueData7 GmbH Folie 1 Agenda Veränderung der Langlebigkeit Herausforderung Langlebigkeit Simulation zukünftiger Langlebigkeit Was die Statistik nicht liefert

Mehr

QIS 6 Non-life. Dr. Florian Gach, FMA 4. Juni 2014

QIS 6 Non-life. Dr. Florian Gach, FMA 4. Juni 2014 QIS 6 Non-life Dr. Florian Gach, FMA 4. Juni 2014 Überblick Berechnung von BE, RM, SCR, MCR; Low-yield-Szenarien (Japanszenario und adverses Szenario): für Non-life nicht relevant; keine Verwendung unternehmensspezifischer

Mehr

KMVU-Weiterbildung. QIS5 und MaRisk(VA) Dozenten: Prof. Dr. Dietmar Pfeifer / Dr. Doreen Straßburger

KMVU-Weiterbildung. QIS5 und MaRisk(VA) Dozenten: Prof. Dr. Dietmar Pfeifer / Dr. Doreen Straßburger KMVU-Weiterbildung QIS5 und MaRisk(VA) 17.08.2010 Dozenten: Prof. Dr. Dietmar Pfeifer / Dr. Doreen Straßburger 1 / 32 KMVU-Weiterbildung QIS 5 und MaRisk(VA) Inhalt Teil I: Die QIS 5 1. Die Solvency II-Bilanz

Mehr

Rückstellungsreglement

Rückstellungsreglement Rückstellungsreglement Inhaltsverzeichnis TEIL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Grundlage...3 Prioritätenordnung...3 Rückstellungsebenen innerhalb der Stiftung...3 TEIL 2 VORSORGEKAPITALIEN UND TECHNISCHE

Mehr

Highlights von Solvency II

Highlights von Solvency II Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Highlights von Solvency II Dr. Holger Bartel qx-club Berlin, 15.01.2007-1 - Inhalt Highlights Modelle: CEA, QIS 2, dt. Modell, SST QIS 2-Kalibrierung

Mehr

Versicherungstechnik

Versicherungstechnik Operations Research und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. P. Recht // Marius Radermacher, M.Sc. DOOR Aufgabe 20 Versicherungstechnik Übungsblatt 6 Abgabe bis zum Dienstag, dem 29.11.2016 um 10 Uhr im Kasten

Mehr

Beitragsanpassung zum Fragen und Antworten!

Beitragsanpassung zum Fragen und Antworten! Beitragsanpassung 01.01.2018 Anlage zur KV-Info vom 04.10.2017 Beitragsanpassung zum 01.01.2018 Fragen und Antworten! Stand 10/2017 Beitragsanpassung zum 01.01.2018 Fragen und Antworten! Inhalt Weshalb

Mehr

Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien

Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien EIOPA-BoS-15/111 DE Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu

Mehr

Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau

Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau IGES-Studie zur Beitragsentwicklung in der PKV Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau Ältere zahlen im Durchschnitt nicht mehr

Mehr

Standardformel oder. Analyse auf Basis der Ergebnisse der QIS4-Benchmark-Studie. Vorbemerkung. Ergebnisse der QIS4-Benchmark-Studie

Standardformel oder. Analyse auf Basis der Ergebnisse der QIS4-Benchmark-Studie. Vorbemerkung. Ergebnisse der QIS4-Benchmark-Studie Standardformel oder (partielles) internes Modell? Analyse auf Basis der Studie des CRO-Forums Ihre Ansprechpartner Dr. Sebastian Maaß Tel.: +49 89 38 91-63 64 smaass@munichre.com Kathleen Ehrlich Tel.:

Mehr

Interne Solvenzmodelle für Non-Life Versicherungen in in der Schweiz

Interne Solvenzmodelle für Non-Life Versicherungen in in der Schweiz Prüfungskolloquium SAV Prüfungskolloquium SAV Interne Solvenzmodelle für Non-Life Versicherungen in in der Schweiz Biel, Biel, 23.11.2006 23.11.2006 Sandra Sandra Fehlmann Fehlmann Agenda Historischer

Mehr

Ergebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management

Ergebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management Ergebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management Unternehmenseigene Bewertungsmodelle, interne Risikomodelle und Abgrenzung vom inflationsneutralem Bewertungsverfahren (INBV) bzw. der Standardformel

Mehr

Die Bewertung der eingebetteten Optionen in der Lebensversicherung

Die Bewertung der eingebetteten Optionen in der Lebensversicherung Die Bewertung der eingebetteten Optionen in der Lebensversicherung Prüfungskolloquium 19.11.2010 Beat Wäfler Eingebettete Optionen In Lebensversicherungsprodukten können für den Versicherungsnehmer beispielsweise

Mehr

Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung Rainer Voss AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmer

Mehr

QIS5: EU-KOMMISSION VER ÖFFENTLICHT ANLEITUNG FÜR FÜNFTE QUANTITATIVE AUSWIRKUNGSSTUDIE

QIS5: EU-KOMMISSION VER ÖFFENTLICHT ANLEITUNG FÜR FÜNFTE QUANTITATIVE AUSWIRKUNGSSTUDIE Solvency Consulting Knowledge Series QIS5: EU-KOMMISSION VER ÖFFENTLICHT ANLEITUNG FÜR FÜNFTE QUANTITATIVE AUSWIRKUNGSSTUDIE Ansprechpartner Laurent Berthaut Tel.: +49 89 38 91-82 42 lberthaut@munichre.com

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Mitteilung

Mehr

Axel Seemann 9. November Replizierende Portfolios

Axel Seemann 9. November Replizierende Portfolios Axel Seemann 9. November 2009 Replizierende Portfolios Seite 2 Übersicht Was ist ein replizierendes Portfolio? Methodik Ein einfaches Beispiel Seite 3 Was ist ein replizierendes Portfolio? Replizierende

Mehr

Die Bedeutung von Abhängigkeitsstrukturen in der Rückversicherung. Dresdner Versicherungsforum 23. Juni 2006 Dr. Ekkehard Kessner

Die Bedeutung von Abhängigkeitsstrukturen in der Rückversicherung. Dresdner Versicherungsforum 23. Juni 2006 Dr. Ekkehard Kessner Die Bedeutung von Abhängigkeitsstrukturen in der Rückversicherung Dresdner Versicherungsforum 23. Juni 2006 Dr. Ekkehard Kessner Abhängigkeiten von Risiken Die Kenntnis über ursächliche oder statistisch

Mehr

Die Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung im Policenmodell

Die Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung im Policenmodell Thomas Leithoff Rechtsanwalt - Versicherungskaufmann Die Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung im Policenmodell Bibliothek des DVfVW Von Juristen für Juristen 9. Juni 2015 Gliederung Warum Auswirkungen?

Mehr

Solvency II: Ist das INB-Verfahren eine angemessene Vereinfachung zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen?

Solvency II: Ist das INB-Verfahren eine angemessene Vereinfachung zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen? Solvency II: Ist das INB-Verfahren eine angemessene Vereinfachung zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen? Dr. Jan-Philipp Schmidt Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa),

Mehr

Renditeoptimierung trotz Solvency II

Renditeoptimierung trotz Solvency II Renditeoptimierung trotz Solvency II Investmententscheidungen und die Auswirkungen auf die Solvabilitätsquote Marco Ehlscheid, Dr. Matthias Wolf Nikolaus q x -Club, 06. Dezember 2016, Köln Deutsche Lebensversicherer

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Mehr

Stochas(sche Unternehmensmodelle Op#onspreistheorie bei den LV/KV

Stochas(sche Unternehmensmodelle Op#onspreistheorie bei den LV/KV Stochas(sche Unternehmensmodelle Op#onspreistheorie bei den LV/KV Inhalt Op#onen und Garan#en in LV- /KV- Policen Produkte der LV/KV mit deren enthaltenen Opionalitäten und Garan#en Risiken der LV/KV Lebensversicherung

Mehr

FER 41 für Gebäudeversicherungen: Die Rückstellungen aus versicherungstechnischer

FER 41 für Gebäudeversicherungen: Die Rückstellungen aus versicherungstechnischer FER 41 für Gebäudeversicherungen: Die Rückstellungen aus versicherungstechnischer Sicht ERFA-Tagung vom 15. Juni 2011 Dr. Reto Leibundgut Dr. Roger Baumann Agenda 1. Einführung 2. Die Rückstellungen unter

Mehr

Bewertung von betrieblichen Pensionszusagen

Bewertung von betrieblichen Pensionszusagen Dennis Kirchhoff Bewertung von betrieblichen Pensionszusagen Bei besonderer Beachtung stochastischer Lebenserwartung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Ziele und Aufbau

Mehr

Richtlinien zum Aktuarbericht für die Nichtleben-Versicherung

Richtlinien zum Aktuarbericht für die Nichtleben-Versicherung Richtlinien zum Aktuarbericht für die Nichtleben-Versicherung Version vom November 2006 Verabschiedet vom SAV-Vorstand am 1. Dezember 2006 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zweck... 3 2. Gesetzliche

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 6 V2; Zusammensetzung der Gesamt-BWR bereits in der Auflistung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung 1 Seite 1 Stand: 25.10.2017 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

CAMPUS INSTITUT. Neue Horizonte durch Bildung! CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG, 2016 Seite 1

CAMPUS INSTITUT. Neue Horizonte durch Bildung! CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG, 2016 Seite 1 CAMPUS INSTITUT Neue Horizonte durch Bildung! CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG, 2016 Seite 1 Die Alterungsrückstellung in der Krankenversicherung Zwischen aktuarieller Notwendigkeit

Mehr

Bewertung der Optionen und Garantien von Lebensversicherungspolicen

Bewertung der Optionen und Garantien von Lebensversicherungspolicen Bewertung der Optionen und Garantien von Lebensversicherungspolicen Optionen und Garantien spielen auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt eine große Rolle. Sie steigern die Attraktivität der Policen

Mehr

Fachverband Hotellerie. Stornoabsicherung in der Hotellerie

Fachverband Hotellerie. Stornoabsicherung in der Hotellerie Fachverband Hotellerie Stornoabsicherung in der Hotellerie Information, 13. Juli 2012 Stornoabsicherung Abgrenzung zur Versicherungsleistung I. Allgemeines Kurzfristige Gästestornierungen verursachen der

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern

Erläuterungen zu Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern Erläuterungen zu Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von

Mehr

Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen

Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen gültig ab 1. Dezember 2014 INHALTSVERZEICHNIS I Zweck... 3 II Versicherungstechnische Rückstellungen... 4 Art. 1 Grundsatz... 4

Mehr

Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion. 11. Dezember 2003

Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion. 11. Dezember 2003 Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion W W W. W A T S O N W Y A T T. C O M 11. Dezember 2003 2 Grundlagen Versichertenbestand per 1.1.2003 (von

Mehr

Martin Stampfli Leiter Reserving Nichtleben Generali Allgemeine Versicherungen AG

Martin Stampfli Leiter Reserving Nichtleben Generali Allgemeine Versicherungen AG Martin Stampfli Leiter Reserving Nichtleben Generali Allgemeine Versicherungen AG Chancen und Risiken moderner Solvenzmodelle in der Nichtlebenversicherung Chancen und Risiken moderner Solvenzmodelle Inhalt

Mehr

Neues von Solvency II: QIS 2, Cost of Capital und k-faktor

Neues von Solvency II: QIS 2, Cost of Capital und k-faktor Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Neues von Solvency II: QIS 2, Cost of Capital und k-faktor Dr. Holger Bartel qx-club Berlin, 03.07.2006 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Vererbung in der Lebensversicherung wie das Kollektiv das Risiko reduziert

Vererbung in der Lebensversicherung wie das Kollektiv das Risiko reduziert Vererbung in der Lebensversicherung wie das Kollektiv das Risiko reduziert Analyse der Going Concern Reserve unter Solvency II WiMa-Kongress 2014, Universität Ulm Tobias Burkhart www.ifa-ulm.de Agenda

Mehr

Die Sicht auf Rückversicherung unter Solvency II

Die Sicht auf Rückversicherung unter Solvency II Die Sicht auf Rückversicherung unter Solvency II Alexandra Field RGA International Aktuare zum Frühstück 20.10.2015 Köln Übersicht 1. Rückversicherung unter Solvency II 2. Kapitaleffiziente Rückversicherung

Mehr

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN

RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN GÜLTIG AB 31. DEZEMBER 2016 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 2 Nicht technische Risiken 3 Art. 3 Vorsorgekapital

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Solvency II Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen. Wissenschaftliche Dienste WD /12

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Solvency II Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen. Wissenschaftliche Dienste WD /12 Deutscher Bundestag Solvency II Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen Seite 2 Solvency II Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. November

Mehr

Ergebnisse der QIS 2. Lebensversicherung

Ergebnisse der QIS 2. Lebensversicherung Ergebnisse der QIS Lebensversicherung Teilnahme klein mittel groß Summe Marktanteil LVU 15 6 15 56 76% SVU 4 1 79 69% KVU 4 9 16 65% RVU 4 1 8 59% Gesamt 56 70 159 mittleres LVU: vt. Rückstellungen zwischen

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung 1 Seite 1 Stand: 25.10.2017 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017

Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 2 Grundsätze

Mehr

Cashflows von Versicherungsverträgen in der Lebensversicherung

Cashflows von Versicherungsverträgen in der Lebensversicherung Cashflows von Versicherungsverträgen in der Lebensversicherung 5. Juni 2015 1 / 37 Inhalt Geschäftsmodell der Lebensversicherung Produkte der Lebensversicherung Zahlungsströme unter Unsicherheit Deckungsrückstellung

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern

Erläuterungen zu Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern Erläuterungen zu Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien

Mehr

Pensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement

Pensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement Pensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement Inkraftsetzung 02.12.2011 verabschiedet vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2011 1. ZWECK UND INHALT Der Stiftungsrat erlässt in

Mehr

Die Standardformel bedarf weiterer Anpassungen

Die Standardformel bedarf weiterer Anpassungen EIOPA veröffentlicht die Ergebnisse der fünften quantitativen Auswirkungsstudie QIS5 Die Standardformel bedarf weiterer Anpassungen Autoren Martin Brosemer Dr. Kathleen Ehrlich Dr. Norbert Kuschel Lars

Mehr

Das sind die besten PKV-Anbieter des Jahres

Das sind die besten PKV-Anbieter des Jahres Private Krankenversicherung Das sind die besten PKV-Anbieter des Jahres Die Niedrigzinspolitik der EZB hinterlässt ihre Spuren auch in der PKV. Das zeigt eine Untersuchung der DFSI Ratings GmbH, für die

Mehr

INSTITUTIONELLES INVESTMENT IN WINDENERGIE FLUCH UND SEGEN DER REGULIERUNG. Michael Rinas November 2017

INSTITUTIONELLES INVESTMENT IN WINDENERGIE FLUCH UND SEGEN DER REGULIERUNG. Michael Rinas November 2017 INSTITUTIONELLES INVESTMENT IN WINDENERGIE FLUCH UND SEGEN DER REGULIERUNG Michael Rinas November 2017 THEMENBEREICHE STRATEGIE ANLAGE LEITUNGEN EINSPEISUNG KALKULATION FREMDKAPITAL VERTRÄGE EIGENKAPITAL

Mehr

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen. (Stand: 16. Juli 2014) 7.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen. (Stand: 16. Juli 2014) 7. Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (Stand: 16. Juli 2014) 7. August 2014 Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. begrüßt

Mehr

Reglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab

Reglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab Reglement für Rückstellungen und Reserven Gültig ab 0.0.04 Inhaltsverzeichnis Art. Ziel Art. Definitionen Art. Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger Art. 4 Rückstellungsarten

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE

REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE

Mehr

Lebensversicherungsmathematik. Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis

Lebensversicherungsmathematik. Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis Lebensversicherungsmathematik Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis Inhalt Datum Themen 14.Okt KE 1: Modellierung von Sterblichkeit KE 2: Modellierung von Todesfall-Versicherungen 28.Okt

Mehr

Lebensversicherungsmathematik. Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis

Lebensversicherungsmathematik. Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis Lebensversicherungsmathematik Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis Inhalt Datum 24.Apr 8.Mai 29.Mai!! 12.Jun 26.Jun 10.Jul 26. Jul Themen KE 1: Modellierung von Sterblichkeit KE 2: Modellierung

Mehr

Das Vorfinanzierungsproblem der Beitragsverrechnung

Das Vorfinanzierungsproblem der Beitragsverrechnung Das Vorfinanzierungsproblem der Beitragsverrechnung Eine neue Sicht auf ein altes Problem 3.11.2015 Vortrag im Rahmen des qx-club Köln / Düsseldorf Dr. Thomas Hussner mailto: thomas.hussner@gmail.com Problembeschreibung

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 4 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

Technische Rückstellung Best Estimate

Technische Rückstellung Best Estimate Tag der Feldstudie Technische Rückstellungen, SCR Leben Dr. Johann Kronthaler Aktuarielle Analyse und Modelle Finanzmarktaufsicht Tag der Feldstudie QIS5 Wien, 17. August 2010 Technische Rückstellung Best

Mehr

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2016 23. November 2016 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...

Mehr

PRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz

PRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide

Mehr

Der bei künftigen Prämien einkalkulierte erwartete Gewinn/ Expected Profit included in Future Premiums (EPIFP)

Der bei künftigen Prämien einkalkulierte erwartete Gewinn/ Expected Profit included in Future Premiums (EPIFP) Ergebnisbericht des Ausschusses Enterprise Risk Management Der bei künftigen Prämien einkalkulierte erwartete Gewinn/ Expected Profit included in Future Premiums (EPIFP) Köln, 9. Oktober 2015 Präambel

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 6 V2; Zusammensetzung der Gesamt-BWR bereits in der Auflistung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende

Mehr

Pensionskasse Alcan Schweiz

Pensionskasse Alcan Schweiz Pensionskasse Alcan Schweiz Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 31. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2. Technische Rückstellungen 1

Mehr

QIS 3 für Lebensversicherer

QIS 3 für Lebensversicherer QIS 3 für Lebensversicherer Ausblick auf QIS 3 14.03.2007 Seite 1 QIS 3 für Lebensversicherer Übersicht Zeitplan und Zielsetzung Aufgabenstellung Einzelaufgaben - vt. Rückstellungen - SCR (Einzelunternehmen)

Mehr

Risiken steuern. Kapital freisetzen.

Risiken steuern. Kapital freisetzen. Financial Solutions Risiken steuern. Kapital freisetzen. slösungen unter Solvency II Herausforderungen unter Solvency II Solvency II stellt Lebensversicherer vor neue Aufgaben im Risiko- und Kapitalmanagement.

Mehr

Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK

Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK Walcheplatz I, Postfach, X090 Zürich Telefon 043 259 33 01 Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK 1. Zweck der Richtlinien Die Richtlinien

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de - info@drsc.de Diese

Mehr

Der Body-Mass-Index der PKV-Unternehmen

Der Body-Mass-Index der PKV-Unternehmen Der Body-Mass-Index der PKV-Unternehmen Die Solvenzberichte sollen aufzeigen, wie die Versicherer hinsichtlich Finanzkraft und Krisenfestigkeit ausgestattet sind. Wie stabil sind die Versicherer bei Kapitalmarktturbulenzen

Mehr

Praktische Anwendungen von ALM- Methoden in der Krankenversicherung

Praktische Anwendungen von ALM- Methoden in der Krankenversicherung Praktische Anwendungen von ALM- Methoden in der Krankenversicherung Autoren Unternehmen Klaus Hantsch, Sebastian Helbig ROKOCO GmbH, Grünwald DAV vor Ort, 8. Mai 2012 Gliederung 1. Überblick 2. Architektur

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018 Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018 Inhalt I Organisation 3 1.1 Zuständigkeit 4 II Bilanzierung der Verpflichtungen (Passivseite) 5 2.1 Grundsätze und Definitionen

Mehr

Torsten Rohlfs Dagmar Brandes Lucas Kaiser Fabian Pütz. Identifizierung, Bewertung und Steuerung

Torsten Rohlfs Dagmar Brandes Lucas Kaiser Fabian Pütz. Identifizierung, Bewertung und Steuerung Torsten Rohlfs Dagmar Brandes Lucas Kaiser Fabian Pütz Risikomanagement im Versicherungsunternehmen Identifizierung, Bewertung und Steuerung Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis XIII Abbildungsverzeichnis

Mehr

Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar.

Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar. Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar Hinweis Köln, den 25.01.2013 1 Präambel Der HUK-Ausschuss hat zu dem Thema

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden

Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von EIOPA in allen offiziellen

Mehr

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte

Vermögenswerte. Solvabilität-II-Wert C0010. Immaterielle Vermögenswerte S.02.01.02 Bilanz Solvabilität-II-Wert Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C0010 R0030 Latente Steueransprüche R0040 0 Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 Immobilien, Sachanlagen

Mehr

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen

Mehr

Tarifbestimmungen zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen (Tarife RV15, RV25 und RV30)

Tarifbestimmungen zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen (Tarife RV15, RV25 und RV30) ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Tarifbestimmungen zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen (Tarife RV15, RV25 und RV30) Diese Tarifbestimmungen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen

Mehr

Asset-Liability-Modell einer Lebensversicherung

Asset-Liability-Modell einer Lebensversicherung Asset-Liability-Modell einer Lebensversicherung Umsetzung eines Bewertungsmodells Seminar Finanzmarktmodelle in der Lebensversicherung betreut von Dr. Zoran Nikolic und Dr. Tamino Meyhöfer Max Gripp, Tanja

Mehr

QIS 4 der nächste Schritt auf dem Weg zu Solvency II... 1 Kernpunkte von QIS MaRisk VA als Vorstufe von Solvency II... 4 Zusammenfassung...

QIS 4 der nächste Schritt auf dem Weg zu Solvency II... 1 Kernpunkte von QIS MaRisk VA als Vorstufe von Solvency II... 4 Zusammenfassung... Solvency II Ralph Snippe, 1 PLUS i GmbH Inhalt QIS 4 der nächste Schritt auf dem Weg zu Solvency II... 1 Kernpunkte von QIS 4... 2 MaRisk VA als Vorstufe von Solvency II... 4 Zusammenfassung... 5 QIS 4

Mehr

Sabine Herde Tel. 030/

Sabine Herde Tel. 030/ Neubewertung der Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsunternehmen für Rentenversicherungsverträge Verlautbarung der BaFin in den VerBaFin 01/2005 Sabine Herde Tel. 030/70768617 Email: Sabine.Herde@t-online.de

Mehr

Offene Forschungsfragen zum Konzept der individuellen Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung

Offene Forschungsfragen zum Konzept der individuellen Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung Offene Forschungsfragen zum Konzept der individuellen Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung Stephan Rosenbrock Institut für Versicherungsbetriebslehre rosenbrock@econ.uni-hamburg.de

Mehr

Allianz Kranken- versicherungs- Tarife

Allianz Kranken- versicherungs- Tarife Allianz Private Krankenversicherungs-AG Allianz Kranken- versicherungs- Tarife Fragen rund um Ihre Beiträge Die Leistungen der APKV gelten ein Leben lang Mit Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie

Mehr

Windenergieprojekte unter Solvency II und Anlageverordnung (neu) für institutionelle Investoren. Linstow, 11. November 2015 Dr.

Windenergieprojekte unter Solvency II und Anlageverordnung (neu) für institutionelle Investoren. Linstow, 11. November 2015 Dr. Windenergieprojekte unter Solvency II und Anlageverordnung (neu) für institutionelle Investoren Linstow, 11. November 2015 Dr. Thomas Varain Agenda 2 1. Einführung 2. Die neue Anlageverordnung 3. Solvency

Mehr