Wirtschafts- und Währungsunion Entschließung zur Bankenunion
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- Justus Albrecht
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1 Wirtschafts- und Währungsunion Entschließung zur Bankenunion Vom EGB-Exekutivausschuss angenommene Entschließung am Dezember 2012 Der EGB begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Oktober 2012 zu einer Europäischen Bankenunion als einen wichtigen Baustein für verbesserte Strukturen der europäischen Economic Governance und eine tiefere Integration der Euro-Zone. Die Bankenunion muss der europäischen Wirtschaftspolitik ermöglichen, die negative Rückkopplungsschleife zwischen der Verschuldung von souveränen Staaten und deren Bankbilanzen zu durchbrechen, in denen sich die die private Verschuldung und die öffentliche Sparpolitik seit fast drei Jahren gegenseitig verstärkt haben. Ihr Hauptziel muss es sein, den Vorrang der Politik über die Finanzmärkte wiederzuerlangen, indem sie Lösungen schafft, die helfen, die untragbar hohen Zinssätze zu reduzieren, die die Länder in der Peripherie Europas verunsichert haben. Die EU muss dringend wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen für all ihre Mitglieder herstellen, den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen bewahren und eine größere Stabilität in der Europäischen Währungsunion (EWU) bieten. Der EGB ist der Ansicht, dass, eine Reihe von wichtigen Fragen vom kommenden europäischen Gesetzgebungsprozess angesprochen werden muss, damit eine Bankenunion ihre Ziele erreicht. Insbesondere betrifft dies die Architektur der Rolle der EZB in der geplanten einheitlichen Bankenaufsicht SSM (Single Supervisory Mechanism), deren Beziehung zur Europäischen Bankenaufsicht (EBA), den Zugang zum ESM-Rettungsschirm für angeschlagene Banken, Einlagensicherungssysteme und einen Rahmen und Fonds für einen Auflösungsmechanismus. Darüber hinaus ist der EGB überzeugt, dass eine europäische Bankenunion nur dann voll funktionsfähig sein kann, wenn und nur wenn Fragen im Zusammenhang mit der Struktur des Bankensystems und gleichzeitig das moralische Risiko angegangen werden. Eine einzige Aufsichts- und Abwicklungsbehörde muss mit einer strukturellen Reform der Banken einhergehen, welche die Fähigkeit der Geschäftsbanken zur Ausübung bestimmter Arten von Aktivitäten im Investment-Banking-beschränken sollte. Darüber hinaus fordert der EGB, dass die Fähigkeit der Investitionsbanken, sich zu verschulden, auf ihre eigenen Mittel begrenzt werden sollte, was wiederum das systemische Risiko für die Bürger einschränken würde. Darüber hinaus muss es den Banken verboten werden, sich an jeglicher Art von Aktivitäten von Schattenbanken zu beteiligen. Der EGB erinnert daran, dass der Bankensektor in Europa heterogen ist und dass viele Regionalbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen der Realwirtschaft am besten dienen, indem sie Einlagen annehmen, Kredite bieten und den Zahlungsverkehr sicherstellen Daher begrüßt der EGB die von der hochrangigen Expertengruppe unter dem Vorsitz von Erkki Liikanen (HLEG oder Liikanen-Report) durchgeführte gründliche Analyse zur Reform des EU-Bankensektors, die aufzeigt hat, dass eine kräftige Strukturreform des Bankensektors Stabilität und Wachstum in der EU ankurbeln würde. Die Diagnose des Berichts muss nun in eine umfassende EU-Politik zur Reform des Bankwesens münden, die die eklatanten Bernadette Ségol, General Secretary Boulevard du Roi Albert II, 5 B 1210 Bruxelles Tel: Fax: / 55 etuc@etuc.org
2 Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und ein effizientes und stabiles Bankensystem im Interesse der Realwirtschaft, für Unternehmen und private Haushalte gleichermaßen liefert. Die Rolle der SSM und der EZB Der EGB begrüßt die neue Rolle für die EZB, die in der Letztverantwortung in der SSM für bestimmte Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der finanziellen Stabilität aller Banken in der Euro-Zone liegt, obwohl die nationalen Aufsichtsbehörden auch weiterhin eine wichtige Rolle in der tagtäglichen Aufsicht und bei der Vorbereitung und Durchführung der EZB-SSM-Entscheidungen spielen werden. Für den EGB stellen die Vorschläge zu Recht darauf ab, die Unterscheidung zwischen Heim- und Gastland bei Bankgeschäften in der Eurozone effektiv abzuschaffen, da die EZB direkte Aufsicht über alle 6000 Banken der Eurozone haben wird, die Aufsichtsregeln umzusetzen und eine wirksame Überwachung der grenzüberschreitenden Bankgeschäfte in der Eurozone durchzuführen. Der EGB glaubt aber, dass es unmöglich ist, alle 6000 Banken, darunter auch sehr kleine lokale Sparkassen, durch eine einzige Institution zu überwachen. In der Praxis wird die SSM stark von der Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden abhängen. Der EGB unterstützt die Bestimmungen in dem Entwurf einer Verordnung des Rates, die der EZB das Recht verleiht, eine Bank zu genehmigen, die Banklizenz zu entziehen, das Management von Banken zu entlassen, jegliche Informationen über Bankgeschäfte zu verlangen, Inspektionen vor Ort durchzuführen und Sanktionen zu verhängen. Die Überwachung wird auf den gemeinsamen Regeln für den Eigenkapitalbedarf basieren, wie sie in den beiden Rechtsvorschriften festgelegt sind, welche die Basel-III-Abkommen auf EU- Ebene, die Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) und die zugehörige Verordnung (CRR) umsetzen, die beide derzeit vom Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission ausgehandelt werden. Die Finanzaufsicht ist mit der Ausübung souveräner Macht verbunden. Deshalb ist der EGB der Ansicht, dass die Kontrollbefugnisse richtig definiert, sowie einer gerichtlichen Prüfung und entsprechender Verantwortlichkeit unterzogen werden müssen. Unzureichende oder falsche Handlungen durch die Aufsicht führen zur Haftung des Staates. Die Schaffung einer einheitlichen pan-europäischen Aufsichtsbehörde ist an die Übertragung von Hoheitsgewalt auf EU-Ebene mit potenzieller Haftung der beteiligten Mitgliedstaaten verbunden. Im Falle der SSM wird die Entscheidungsfindung an die EU übertragen. Die Verantwortlichkeit bleibt jedoch auf lokaler Ebene, da die nationalen Regierungen die Verantwortung für die Auflösung und die Einlagensicherung behalten, was für den EGB kein optimales Ergebnis darstellt. Der EGB warnt vor Interessenkonflikten, die zwischen den Mandaten und Zielen der Geldpolitik und jenen der Finanzaufsicht entstehen können, wenn z.b. eine Seite ein Interesse daran hat, das Bankensystem in Gang zu bringen, so dass Verluste in der EZB-Bilanz vermeiden werden können, während die andere Seite etwa in Begriff ist, eine Bank nach einem roten Alarm aufzulösen. Eine einzige Aufsichtsbehörde würde für die Institution eine enorme Konzentration der Kräfte bedeuten, da sie verantwortlich für drei wichtige und verwandte Gebiete wäre: Geldpolitik, Bankenaufsicht und - über ihre Schlüsselrolle im Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) - makroprudentielle Aufsicht. Dies könnte zu einer Situation führen, in der die EZB die Auswirkungen ihrer eigenen Handlungen kontrolliert, was für den EGB inakzeptabel ist. Zusätzlich warnt der EGB vor dem Verlust von Ansehen, wenn die EZB als Aufsicht scheitert, da dies die Glaubwürdigkeit der Geldpolitik beeinflussen wird. Der EGB fordert daher den Einbau von Firewalls, um die Trennung der Überwachungsaufgaben der EZB von ihren geldpolitischen Aufgaben zu gewährleisten.
3 Mitglieder des SSM-Aufsichtsrates müssen andere sein, als die vom EZB-Exekutivausschuss gewählten Mitglieder des EZB-Rates. Der EGB ist der Ansicht, dass eine Bankenaufsicht ein wichtiges Element der demokratischen Kontrolle ist und dass das EP bei der Auswahl von Experten der Zivilgesellschaft eine Rolle spielen muss. Der EGB sieht es für die EZB als Gläubiger der Banken als völlig legitim an, einen genauen Einblick in die Bücher ihrer Kreditnehmer zu haben, aber die Aufsicht selbst muss transparenter werden. Die EZB in ihrer Rolle als einzige Aufsichtsbehörde muss sich gegenüber dem Europäischen Parlament vollständig rechtfertigen. Ein Sonderausschuss des EP müsste eingerichtet werden, um eine Kontrollfunktion über die EZB-SSM auszuführen. EZB-SSM und EBA, EU-27/17 Vor zwei Jahren hat die EU eine Reihe von Verordnungen über das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS) beschlossen, die eine europäische Aufsichtsbehörde, einschließlich der Europäischen Bankenaufsicht EBA, eingerichtet haben und am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind. Der EGB hat zu diesem Gesetzgebungsprozess beigetragen, indem Änderungsanträge zum Entwurf der Vorschriften an das Europäische Parlament eingereicht wurden. Damals kritisierte der EGB die nationalen Vorrechte in dem neuen System der Finanzmarktaufsicht, was sich als richtig erwies. Die zukünftige SSM scheint besser geeignet zu sein, eine effektive grenzüberschreitende Aufsicht des Bankensystems zu leisten als die EBA, die sowohl von finanziellen Restriktionen in Bezug auf Personal- und Mittelausstattung durch die Kommission und von der Bereitschaft zur Kooperation der nationalen Bankenaufsicht abhängig ist. Die Änderung der bestehenden Verordnung 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde sieht vor, dass die EBA als gemeinsame Bankenaufsicht erhalten bleibt, um ein einheitliches Regelwerk und ein einheitliches Handbuch für die Aufsichtsbehörde zu entwickeln, um die Integrität des Binnenmarktes zu erhalten und die Kohärenz in der Bankenaufsicht für alle 27 EU-Länder sicherzustellen. Der EGB fordert, dass die EBA die Konsistenz der Auslegung und Umsetzung innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gewährleisten muss. Die EZB wird als "zuständige Behörde" (zusätzlich zu den nationalen Aufsichtsbehörden) zum Zweck der Aufsichtsfunktion anerkannt. Doch der EGB warnt vor einer Situation, die entstehen könnte, wenn die EBA nicht in der Lage ist, verbindliche Entscheidungen zur EZB umzusetzen, während sie, wenn sie in einem Rechtsstreit vermittelt, souveräne Staaten zwingen könnte, diese zu erfüllen. Die Kommission argumentiert, dass in dem seltenen Fall, in dem die EZB sich nicht freiwillig an die EBA-Entscheidungen hält, Banken verpflichtet wären, diese einzuhalten. Darüber hinaus werden EBA-Entscheidungen über regulatorischen Angelegenheiten (verbindliche technische Standards, Leitlinien und Empfehlungen, Entscheidungen über Beschränkungen finanzieller Aktivitäten) und Haushaltsfragen weiterhin vom EBA-Rat mit qualifizierter Mehrheit seiner Mitglieder getroffen werden. Abstimmungen über Maßnahmen im Krisenfall bleiben ebenfalls unverändert (Abstimmung durch einfache Mehrheit). Trotz dieser Sicherungsmaßnahmen, wird die EZB-SSM eine sehr starke, möglicherweise sogar beherrschende Rolle in der EBA-Politik ausüben. Der EGB ist überzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen SSM und EBA nicht ausreicht, um die Gleichbehandlung von Ländern innerhalb und außerhalb der Euro-Zone zu gewährleisten. Der EGB ist der Ansicht, dass die Überwachung von Banken überall im Binnenmarkt nach den gleichen Regeln und mit der gleichen Qualität erfolgen sollte. Der EGB ist überzeugt, dass die Ziele der Wahrung der finanziellen Stabilität in einem hochvernetzten Finanzmarkt und der Erhaltung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen erfordert, dass
4 die räumliche Ausdehnung eines EU-Kontrollmechanismus die gesamten 27 Staaten der EU (EU-27) umfasst. Doch der EGB bedauert die Zurückhaltung einiger Mitgliedstaaten, Hoheitsgewalt im Bereich der Bankenaufsicht abzugeben, was bedeutet, dass das neue Regime nicht die EU-27 sondern eher eine Untergruppe von 17 Ländern umfassen und in einem wichtigen Bereich des Binnenmarktes zu einem Europa mit zwei Geschwindigkeiten führen wird. Um die Interessen aller 27 EU-Staaten zu sichern, glaubt der EGB, dass das Stimmrecht innerhalb der EBA angepasst werden muss, um zu verhindern, dass die EWU-Länder die Länder außerhalb überstimmen werden. Die Befugnisse der EBA im Umgang mit Themen, die alle EU-Mitgliedsstaaten betreffen, werden gestärkt und das Abstimmungssystem wird verändert, so dass es schwieriger für einzelne Mitgliedstaaten wird, gegen Entscheidungen zu stimmen. Die Auswirkungen der SSM auf die operative Funktionsweise der ESFS wird bei der bevorstehenden Überprüfung der Funktionsfähigkeit aller Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die von der Kommission zu Beginn des Jahres 2016 vorgestellt werden wird, untersucht werden. Rekapitalisierung durch und direkter Zugang zur Liquidität des ESM für angeschlagene Banken Die Euro-Gipfel im Juni hat zugestimmt, dass die ESFS-/ESM-Rettungsschirme direkt an die spanischen Banken und nicht über die Regierung gezahlt werden, was die geschwächte Regierung vor der Übernahme von noch mehr faulen Krediten und private Verschuldung der Banken bewahrt und den Weg für die EZB-Aufsicht geebnet hat. Entgegen der Interpretation von Einigen, haben die Vorschläge der Kommission vom 12. September und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 18. und 19. Oktober die Annahme der SSM zur Voraussetzung für eine direkte Rekapitalisierung der Banken durch den ESM gemacht. Der EGB drängt die europäischen Institutionen, die notwendige Entscheidung nicht zu verzögern, um die SSM im Jahr 2013 so bald wie möglich einzuführen und sie voll funktionsfähig zu machen. Der EGB lehnt die Auffassung einiger Regierungen entschieden ab, die darauf bestanden haben, dass der ESM sich nur mit in der Zukunft angeschlagenen Banken befassen und von "Erbschulden" der Banken, die bereits vor dem Inkrafttreten des ESM bestanden haben, Abstand nehmen sollten. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erstellen, ist es notwendig, dass alle Banken, die noch grundsätzlich zahlungsfähig sind, Zugang zum ESM haben. Insolvente "Zombie"-Banken sollten jedoch nicht mehr weiter künstlich am Leben gehalten werden. Ihre Auflösung muss schnell umgesetzt und von den bankeigenen Auflösungsfonds und Gesellschafterbürgschaften finanziert werden. Während der ESM Staatsanleihen in den Hauptmärkten jener Regierungen kaufen kann, die bereits seine Hilfe in Anspruch genommen haben und deshalb den entsprechenden harten sozialen Konditionalität folgen, könnte eine direkte Intervention des ESM zur Rekapitalisierung von Banken möglicherweise diese Strapazen vermeiden. Allerdings fordert der EGB, dass jede Rekapitalisierung der Privatbanken durch öffentliche Gelder wiederum zu einer Übertragung von proportionalen Ansprüchen am Eigentum führen muss. Der EGB ist überzeugt, dass die Einführung der SSM direkt den Kern der gegenwärtigen Krise in zweierlei Hinsicht treffen würde. Indem dem ESM ermöglicht wird, angeschlagene Banken zu retten, wären die Regierungen ihrer Heimatländer nicht mehr gezwungen, immer mehr private Schulden privater Banken zu übernehmen, und wären somit in der Lage, die brutalsten
5 Formen der Haushalts-Sparpolitik zu vermeiden. Als indirekte Wirkung, könnte dies die Kreditaufnahme von Regierungen auf den Finanzmärkten erleichtern, indem Zinsen gesenkt würden, und das wäre effektiver als die aktuellen Interventionen der EZB in den sekundären Märkten. Zweitens könnte die SSM Banklizenzen zurückziehen und beginnen, Finanzinstitute aufzulösen, die in der Tat Zombie-Banken sind, weil technisch gesehen insolvent, aber noch am Leben gehalten. Der EGB fordert eine starke SSM, die gegen die vorherrschende Stimmung der Unsicherheit auf den Anleihemärkten arbeitet, welche die Zinsen für Einige auf unhaltbare Höhen getrieben hat, und gleichzeitig die Refinanzierungskosten für Andere gesenkt hat, was zu den bereits bestehenden makroökonomischen Ungleichgewichten beiträgt. Es ist auch zu hoffen, dass eine durchgreifende Bankenaufsicht dabei helfen wird, die schädlichsten Praktiken in der Branche zu ändern, wie z.b. starke Anreize für Händler und Top-Management, hohe Risiken einzugehen und Druck auf die Bankangestellten auszuüben, um Produkte an ihre Kunden zu verkaufen, die kaum in ihrem Interesse sind. Daher begrüßt der EGB die Vorschläge der Kommission als einen Schritt in die richtige Richtung, der zu einer guten Corporate Governance und qualitativ hochwertigem Kundendienst führen und die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessern könnte. Bankangestellte müssen hier in vollem Umfang einbezogen und angehört werden, bevor jegliche Schritte unternommen werden. Abschluss der Bankenunion Während das oben Genannte die notwendigen Anforderungen für eine funktionierende Bankenunion darlegt, glaubt der EGB, dass dies bei weitem nicht ausreicht. Für das "Gebot, den Teufelskreis zwischen Banken und Staaten zu durchbrechen" (Ergebnisse des Euro-Gipfels vom 28. Juni 2012), müssen Einlagensicherungssysteme und Rahmenbedingungen für die Auflösung von Banken ohne jegliche weitere Verzögerung eingeführt werden. Dadurch würden die gemeinsamen Instrumente eingerichtet werden, die für ein echtes Krisenmanagement in der EWU benötigt werden. Für den EGB ist es zwingend notwendig, dass die Blockade der Verhandlungen über die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme [Neufassung] durch den Rat aufgehoben und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird, so dass die Richtlinie von jedem Mitgliedstaat angewendet werden kann. Gleichförmige, gemeinsame und strikte Anforderungen für alle nationalen Einlagensicherungssysteme müssen sicherstellen, dass Bank-Runs vermieden werden und die Kunden wieder sicher sein können, dass ihr Geld sicher ist. Der Rat muss sicherstellen, dass die Höhe der versicherten Einlagen für jeden Einzelnen von auf Euro angehoben wird und höhere Beträge in bestimmten Fällen, wie Auszahlung von Versicherungen, Erbschaften oder Verkauf von Immobilien, garantiert werden. Darüber hinaus sollten alle Banken verpflichtet werden, einen Sicherheitsfonds in Höhe von 1,5% des Gesamtbetrags ihrer Einlagen bereit zu stellen. Nationale Systeme, die als institutionelle Sicherungssysteme dienen, sollten von der Europäischen Standardisierung der Einlagensicherungssysteme nicht negativ betroffen werden. Die Richtlinie über Auflösung und Wiederaufbau von Banken, die von der Kommission am 6. Juni 2012 verabschiedet wurde, sollte so bald wie möglich angenommen werden, um mittelfristig die Schaffung eines einheitlichen europäischen Wiederaufbau- und Auflösungs- Regimes zu eröffnen, was innerhalb der Bankenunion wesentlich ist. Mechanismen zum vollen Schutz von Spareinlagen und Mittel zur Auflösung und zum Wiederaufbau, die in bestimmten Bereichen des Bankensektors (z. B. bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken) existieren, sollten als effiziente Schutzmaßnahme gegen teure, von den Steuerzahlern bezahlte
6 Bankenrettungspakete anerkannt werden. Dennoch fordert der EGB, dass die Bankenunion durch eine steuerliche Rücklaufsperre gesichert wird, die ausreicht, um das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. Damit die Bankenunion ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem belastbaren EU- Bankensektor wird, müssen viele Probleme in der Struktur des Bankensystems gelöst werden. Es scheint am wichtigsten zu sein, den Aufbau einer Bankunion abhängig von der Auflösung des Universalbankmodells der "Too big to fail"-banken ("zu groß, um zu scheitern") zu machen. Die Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe unter Vorsitz des Präsidenten der finnischen Zentralbank, Erkki Liikanen, müssen von der Kommission weiterverfolgt werden und für eine umfassende Anhörung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen über die Zukunft des europäischen Bankensystems genutzt werden. Der EGB fordert, dass dies anschließend zu einer EU-Gesetzgebung führen muss, die die moralischen Risiken auf europäischer Ebene und die Auswirkungen auf das Geld der Steuerzahler und die Verzerrung der Aktivität und des Wettbewerbs der "Too big to fail"- Banken angeht. Der Kampf gegen die Schaffung von Spekulationsblasen und die Tatsache, dass viele Banken in Europa über der optimale Größe liegen und "jenseits der Auflösbarkeit" zu sein scheinen, ist gleichbedeutend mit der politischen Akzeptabilität des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen und der grenzüberschreitenden Bankenrettungspakete. Der EGB wird die Empfehlungen der Liikanen-Gruppe kurz kommentieren und die Kommission auffordern, zu gegebener Zeit Vorschläge für eine Gesetzgebung zu machen. Der EGB fordert die Kommission auf, zu gegebener Zeit Gesetzesvorschläge zu machen und dem Druck aus dem Bankensektor, die Vorschläge der Liikanen-Gruppe abzuschwächen, zu widerstehen.
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