Lerninhalte sowie Fragen und Sachverhalte in Prüfungsaufgaben beziehen sich grundsätzlich auf Einzelunternehmer.

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1 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Hinweise Lerninhalte sowie Fragen und Sachverhalte in Prüfungsaufgaben beziehen sich grundsätzlich auf Einzelunternehmer. Zwingende Bestandteile der Lösung einer Steuerrechtsklausur sind: - die Antwort auf die jeweils gestellte Frage - die Begründung der Antwort - die Angabe der maßgebenden Gesetzesbestimmung Soweit in der Klausur Sachverhalte gegeben sind, müssen sich die Lösungen konkret auf diese Sachverhalte beziehen. Weder die Begründung der Antwort noch das Gesetzeszitat kann durch eine Bezugnahme auf das als Hilfsmittel verwendete VHS-Teilnehmermaterial ersetzt werden. Groblernziele Die Teilnehmer/innen haben Kenntnisse der Grundzüge des Steuerrechts auf den für Betriebe relevanten Gebieten Abgabenordnung, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Sie sind damit in der Lage, einfache Sachverhalte des Betriebsgeschehens steuerlich zu beurteilen. Empfohlener Zeitumfang: 48 Unterrichtsstunden Hilfsmittel Gesetzestexte VHS-Teilnehmermaterial Betriebliches Steuerrecht (Herdt-Verlag) Taschenrechner (nicht druckend; netzunabhängig; nicht programmierbar; kein Handy) Stand:03/12

2 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 1 Abgabenordnung 12 UStd Grundbegriffe Überblick über die Merkmale des Steuerbegriffs Steuerbegriff ( 3 Abs. 1 AO), Abgrenzung zu Gebühren und Beiträgen Der Lerninhalt kann anhand von Fragen und einfachen Fällen geprüft werden Einblick in Vorhandensein und Charakter der Grundsteuer und der Gewerbesteuer Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) Zu und werden nur Begriffsbestimmungen geprüft Überblick über die steuerlichen Nebenleistungen Steuerliche Nebenleistungen ( 3 Abs. 4 AO) 1.2 Örtliche Zuständigkeit Kenntnis der Grundfälle der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter bei der Besteuerung natürlicher Personen 1.3 Verwaltungsakt 1.2 Örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden ( 17 AO), insbesondere für: - gesonderte Feststellung von Einheitswerten ( 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) - Einkommensteuer ( 19 Abs. 1 AO) - Umsatzsteuer ( 21 Abs. 1 AO) - Festsetzung und Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und des GewSt-Messbetrags ( 22 Abs. 1 AO) Es werden einfache Sachverhalte geschildert, anhand deren das örtlich zuständige Finanzamt zu bestimmen ist Überblick über die Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts Begriff des Verwaltungsakts ( 118 Satz 1 AO) Es ist anhand einfacher Fälle zu entscheiden, ob ein Verwaltungsakt vorliegt Vertrautheit mit Voraussetzungen und Wirkungen der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch einfachen Brief und bei elektronischer Übermittlung Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch einfachen Brief und bei elektronischer Übermittlung ( 122 Abs. 2 und 2a AO) Prüfung im Zusammenhang mit Fällen zum Rechtsbehelfsverfahren 2 2

3 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 1.4 Fristen Einblick in den Unterschied zwischen Fristen und Terminen Abgrenzung von Fristen und Terminen wird nicht geprüft Fertigkeit bei der Anwendung der Grundregeln der Fristberechnung auf konkrete Fälle Überblick über Voraussetzungen und Wirkungsweise von Fristverlängerungen Überblick über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung 1.5 Der Steuerpflichtige und seine Pflichten Einblick in die Begriffsmerkmale des Steuerpflichtigen Einblick in die Grundfälle der Buchführungspflicht Berechnung von Fristen, insbesondere von Einspruchsfristen - Fristbeginn ( 108 Abs. 1-2 AO, 187 Abs. 1 BGB) - Ende der Frist ( 108 Abs. 1 und 3 AO, 188 Abs. 2, 193 BGB) Verlängerung von Fristen ( 109 Abs. 1 AO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Einspruchsfrist ( 110 AO) Begriff des Steuerpflichtigen ( 33 AO) Buchführungspflicht durch - Übernahme handelsrechtlicher Buchführungspflichten ( 140 AO), - originär steuerliche Buchführungspflichten ( 141 AO), ausführliche Behandlung der Buchführungspflicht im Baustein Buchführung Es müssen auch schwierigere Fälle gelöst werden. Gewertet wird auch die systematische Vorgehensweise. Die Prüfung zu und kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten wird nicht geprüft 0 0 wird nicht geprüft, da Gegenstand des Bausteins Buchführung 0 0

4 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max Kenntnis der Fristregelungen zur Abgabe von Jahressteuererklärungen Steuererklärungspflicht, insbesondere Frist zur Abgabe von Jahressteuererklärungen im Regelfall ( 149 Abs. 2 Satz 1 AO) Es ist von der gesetzlichen Regelung auszugehen. Verwaltungsanweisungen mit allgemeinen Fristverlängerungen für Angehörige der steuerberatenden Berufe bleiben außer Betracht Überblick über Form und Inhalt der Steuererklärungen Form und Inhalt der Steuererklärungen ( 150 Abs. 1-4 AO), insbesondere: - Verwendung amtlicher Vordrucke - Begriff der Steueranmeldung - Versicherung, dass Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen - Unterschrift - Beifügung von Unterlagen Prüfung anhand von Fragen und Fällen einfacher Art Kenntnis der Voraussetzungen, der Höhe und der Form der Festsetzung von Verspätungszuschlägen Verspätungszuschlag: - Zulässigkeit und Voraussetzungen der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ( 152 Abs. 1 Satz 1 AO) - Höhe des Verspätungszuschlags ( 152 Abs. 2 Satz 1 AO) - Festsetzung mit der Steuer oder dem Steuermessbetrag ( 152 Abs. 3 AO) Die Prüfung erstreckt sich im Regelfall auf Grundsatz und Höhe des Verspätungszuschlags Steuerfestsetzung Kenntnis des Begriffs des Steuerbescheids sowie der Anforderungen an Form und Inhalt der Steuerbescheide Steuerfestsetzung durch Bescheid ( 155 Abs. 1 AO) Prüfungsgegenstand zu sind Fragen und einfache Fälle Form und Inhalt der Steuerbescheide ( 157 Abs. 1 AO) Überblick über die Möglichkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt ( 162 Abs. 1 und 2 AO) 0 2

5 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Lernziele Lerninhalte Hinweise min max Einblick in Zulässigkeit und Folgen der Vorbehaltsfestsetzung Einblick in die verfahrensmäßige Behandlung und die Wirkung von Steueranmeldungen 1.7 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ( 164 Abs. 1 und 2 AO) Wirkung von Steueranmeldungen: - grundsätzlich kein Steuerbescheid erforderlich (( 167 Abs. 1 Satz 1 AO) - Wirkung der Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung ( 168 AO) wird nicht geprüft 0 0 wird nicht geprüft Kenntnis der Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs zur außergerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsakten des Finanzamts Kenntnis von Begriff und Bedeutung der Beschwer und von den Grundfällen der subjektiven und der objektiven Beschwer Bewusstsein der Bedeutung der Einhaltung der Einspruchsfrist Fertigkeit bei der Berechnung von Einspruchsfristen Einblick in die Möglichkeit und die Folgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung in einem Verwaltungsakt Statthaftigkeit des Einspruchs gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten ( 347 Abs. 1 Nr. 1 AO) Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch ( 350 AO), subjektive Beschwer (eigene unmittelbare Betroffenheit) und objektive Beschwer (Beschwer bei Steuerbescheiden grundsätzlich nur durch die Höhe der Steuer) Einhaltung der Einspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch ( 355 Abs. 1 AO) Siehe auch Folgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung in einem Verwaltungsakt ( 356 AO) Geprüft wird nur die Bezeichnung des zulässigen Rechtsbehelfs. Geprüft werden Grundfälle der subjektiven Beschwer und der objektiven Beschwer. 1 2 Siehe Hinweise zu wird nicht geprüft 0 0

6 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max Vertrautheit mit den Formvorschriften bei Einlegung des Einspruchs Einhaltung der zwingenden Formvorschriften bei Einlegung des Einspruchs als Zulässigkeitsvoraussetzung ( 357 Abs. 1 AO): - Grundsatz der Schriftform - Ersichtlichkeit des Einspruchsführers - Unschädlichkeit einer unrichtigen Bezeichnung Es wird ein geläufiges Verfügen über die formalen Anforderungen an die Einlegung des Einspruchs erwartet (auch bei schwierigen Einzelfällen) Einblick in die genannten weiteren Vorschriften bei Einlegung eines Einspruchs Weitere Vorschriften zur Einlegung des Einspruchs: - Anbringung bei der Behörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird ( 357 Abs. 2 Satz 1 AO) - Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts, Einspruchsantrag und Einspruchsbegründung ( 357 Abs. 3 AO) Der Lerninhalt zu wird nicht geprüft Einblick in die grundsätzliche Möglichkeit und die Wirkung der Aussetzung des angefochtenen Verwaltungsakts sowie in die Voraussetzungen der Vollziehungsaussetzung Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts: - Grundsatz der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ( 361 Abs. 1 Satz 1 AO) - Ausnahme bei Aussetzung der Vollziehung aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts ( 361 Abs. 2 Satz 1-2 AO) Prüfungsgegenstand ist nur die grundsätzliche Bedeutung dieser Vorschrift. Die Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung werden nicht geprüft Steuererhebung 1.8 Überblick über Erhebung und Berechnung von Säumniszuschlägen zu Steuern 1.8 Säumniszuschläge zu Steuern ( 240 Abs. 1-3 AO) Geprüft wird die Erhebung und Berechnung von Säumniszuschlägen in einfachen Fällen

7 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 2 Einkommensteuer 14 UStd Kenntnis der 7 Einkunftsarten des EStG 2.1 Einkunftsarten ( 2 Abs. 1 und Abs. 5b EStG) Die Lerninhalte zu 2.1 und 2.2 werden nur anhand von Fragen geprüft Fähigkeit, die einzelnen Einkunftsarten der jeweils maßgeblichen Einkunftsermittlungsart zuzuordnen 2.2 Einkunftsermittlungsarten ( 2 Abs. 2 EStG) Ermittlung des Gewinns Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten Kenntnis der einzelnen Gewinnermittlungsarten sowie ihrer Unterschiede und Anwendungsbereiche 2.3 Gewinnermittlungsarten Möglichkeiten der steuerlichen Gewinnermittlung ( 4 Abs. 1, 5, 4 Abs. 3, 5a, 13a EStG) Unterschiede zwischen den einzelnen Gewinnermittlungsarten Anwendungsbereiche (sachliche und persönliche Voraussetzungen) der einzelnen Gewinnermittlungsarten Die Prüfung kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten Überblick über die möglichen Gewinnermittlungszeiträume und ihre Konsequenzen 2.4 Gewinnermittlungszeitraum Kalenderjahr ( 2 Abs. 7 EStG) Wirtschaftsjahr ( 4a Abs. 1 EStG) Zuordnung des Gewinns bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ( 4a Abs. 2 EStG) Der Lerninhalt wird nur anhand von Fragen geprüft. 0 2

8 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 2.5 Beherrschung der Grundzüge der Überschussrechnung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben 2.5 Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ( 4 Abs. 3 EStG) Betriebseinnahmen Betriebsausgaben ( 4 Abs. 4 EStG) Abgrenzung der Betriebsausgaben von den nicht abzugsfähigen Ausgaben im Sinn des 12 Nr. 1 und 3 EStG Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ( 4 Abs. 5 Nr. 1 und Abs. 5b EStG) Vereinnahmung und Verausgabung ( 11 EStG) Amtlicher Vordruck nach 60 Abs. 4 EStDV Prüfungsgegenstand zu den Lerninhalten können sowohl Fragen als auch umfangreichere Sachverhalte sein. Der Lerninhalt zu wird nicht geprüft Beherrschung der Grundzüge des Betriebsvermögensvergleichs 2.6 Betriebsvermögensvergleich Gewinnbegriff im Allgemeinen ( 4 Abs. 1 EStG) Betriebsvermögensvergleich bei Gewerbetreibenden einschließlich Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit ( 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 EStG) Umfang des Betriebsvermögens (notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen sowie Abgrenzung zum Privatvermögen, jedoch ohne Besonderheiten bei Grundstücken und Gebäuden) Die Prüfung kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten. 0 6

9 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 2.7 Kenntnis der grundlegenden Bewertungsregeln des 6 EStG sowie des 253 HGB 2.7 Bewertung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens Bewertungsmaßstäbe Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) Herstellungskosten ( 255 Abs. 2 HGB und R 6.3 Abs. 1 EStR) Vorsteuerbeträge als Anschaffungs- oder Herstellungskosten ( 9b Abs. 1 EStG) Teilwert ( 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens ( 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens ( 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Bewertung des Umlaufvermögens ( 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Bewertung von Verbindlichkeiten ( 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Bewertung von Entnahmen ( 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1-3 EStG) Bewertung von Einlagen ( 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a und Satz 2 EStG) Bewertung von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinn des 6 Abs. 2 (Sofortabzug) und Abs. 2a (Jahressammelposten) EStG Die Anwendung der Bewertungsregeln wird anhand einfacher Fälle geprüft. 5 15

10 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 2.8 Kenntnis der grundlegenden Vorschriften der Absetzung für Abnutzung 2.8 Absetzung für Abnutzung (AfA) Bewegliches Anlagevermögen Lineare AfA ( 7 Abs. 1 Satz 1-3 EStG) AfA nach Maßgabe der Leistung ( 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) Degressive AfA ( 7 Abs. 2 Satz 1 3 EStG) Wechsel der AfA- Methode ( 7 Abs.3 EStG) AfA im Zugangsjahr ( 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) Gebäude Lineare AfA ( 7 Abs. 4 Satz 1 EStG) Prüfungsgegenstand sind Sachverhalte einfacher Art (ohne Fälle von nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten) Einblick in die Ermäßigung der ESt-Schuld um die pauschalierte GewSt 2.9 Steuerermäßigung bei Einkünften aus gewerblichen Einzelunternehmen ( 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 5 in Verb. mit 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) wird nicht geprüft 0 0

11 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 3 Lohnsteuer 4 UStd Überblick über die Grundstrukturen des LSt- Erhebungsverfahrens 3.1 Grundstrukturen des LSt-Erhebungsverfahrens Erhebung der ESt durch Abzug vom Arbeitslohn ( 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) Arbeitnehmer als Schuldner der LSt ( 38 Abs. 2 EStG) Einbehaltung der LSt durch den Arbeitgeber ( 38 Abs. 3 Satz 1 EStG) Haftung des Arbeitgebers ( 42d Abs. 1 und 3 EStG) Der Lerninhalt zu 3.1 wird nur anhand von Fragen geprüft. 3.2 Kenntnis der Begriffe Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitslohn 3.2 Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitslohn Begriff des Arbeitnehmers ( 1 Abs. 1 LStDV) Begriff des Arbeitgebers ( 1 Abs. 2 LStDV) Begriff des Arbeitslohns ( 2 Abs. 1 LStDV) Die Prüfung zu 3.2 kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten.

12 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 3.3 Überblick über die Höhe der LSt und die Durchführung des LSt-Abzugs 3.3 Höhe der LSt und Durchführung des LSt- Abzugs Grundsätzliche Bemessung nach dem Jahresarbeitslohn ( 38a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG) LSt-Klassen ( 38b EStG) LSt-Abzugsmerkmale ( 39 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 EStG) Grundsätzliches zu Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen beim LSt- Abzug ( 39a EStG) Einbehaltung der LSt ( 39b EStG) Einbehaltung der LSt ohne LSt-Abzugsmerkmale ( 39c EStG) Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen LSt- Abzugsrmerkmale ( 39e EStG) Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V ( 39f EStG) Grundzüge der Pauschalierung der LSt ( 40 Abs. 1 und 3 EStG, 40a Abs. 1, 2, 2a, 4 und 5 EStG) Anmeldung und Abführung der LSt ( 41a Abs. 1-2 EStG) Abschluss des LSt- Abzugs ( 41b EStG) Prüfungsgegenstand zu 3.3 können sowohl Fragen als auch einfache Sachverhalte sein. Besonderheiten: Die Lerninhalte zu bis werden nicht geprüft. Bei dem Lerninhalt zu (Anmeldung und Abführung der LSt) kann auch die Ausfüllung einer LSt-Anmeldung verlangt werden. 0 7

13 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 4 Gewerbesteuer 4 UStd Überblick über Sinn und Bedeutung der GewSt als Steuerquelle für die Gemeinden 4.2 Kenntnis der Begriffsmerkmale des Gewerbebetriebs 4.3 Vertrautheit mit der Tatsache, dass der Gewerbeertrag die alleinige Besteuerungsgrundlage für die GewSt ist. 4.4 Fähigkeit, die Besteuerungsgrundlage Gewerbeertrag zu berechnen 4.1 Steuer- und Hebeberechtigung GewSt als Gemeindesteuer ( 1 GewStG) Hebeberechtigte Gemeinde ( 4 Abs. 1 Satz 1 GewStG) 4.2 Steuergegenstand Stehender Gewerbebetrieb ( 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG) Gewerbliches Unternehmen im Sinn des EStG ( 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, in Verb. mit 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 15 Abs. 2 Satz 1 EStG) 4.3 Besteuerungsgrundlage Gewerbeertrag ( 6 Satz 1 GewStG) 4.4 Berechnung des Gewerbeertrags Gewerbeertrag ( 7 GewStG) Gewinn aus Gewerbebetrieb Hinzurechnungen Nur Grundfall der Entgelte für Schulden ( 8 Nr. 1 Buchst. a. Satz 1 und 8 Nr. 1 letzter Halbsatz GewStG) Kürzungen Nur Grundfall der Kürzung für Grundbesitz ( 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in Verb. mit 17 Abs. 2, 19 Abs. 1 und 121a BewG) wird nicht geprüft 0 0 Die Prüfung kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten. Bei Sachverhalten zur GewSt wird die Vertrautheit mit diesem Lerninhalt vorausgesetzt. Prüfungsgegenstand ist die Berechnung des Gewerbeertrags anhand einfacher Sachverhalte

14 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 4.5 Fähigkeit, den für einen bestimmten Gewerbeertrag zutreffenden Steuermessbetrag zu ermitteln 4.5 Steuermesszahl und Steuermessbetrag Abrundung und Freibetrag ( 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) Steuermesszahl ( 11 Abs. 2 GewStG) Festsetzung des Steuermessbetrags für den Erhebungszeitraum Kalenderjahr ( 14 Satz 1 und 2 GewStG) Prüfungsgegenstand ist die Ermittlung des Steuermessbetrags für einfache Sachverhalte (im Anschluss an 4.4) Fähigkeit, aus dem Steuermessbetrag die GewSt- Schuld zu errechnen 4.6 Hebesatz ( 16 Abs. 1 GewStG) Einfache Sachverhalte zur Berechnung der GewSt-Schuld aus dem Steuermessbetrag (im Anschluß an 4.5) Vertrautheit mit der Entrichtung und der Abrechnung der GewSt-Vorauszahlungen 4.7 Vorauszahlungen Entrichtung der Vorauszahlungen ( 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GewStG) Abrechnung der Vorauszahlungen ( 20 GewStG) Der Lerninhalt kann anhand von Fragen und einfachen Sachverhalten geprüft werden Fertigkeit, eine GewSt- Abschlusszahlung bzw.einen GewSt-Erstattungsanspruch zu berechnen 4.8 Berechnung der GewSt- Abschlusszahlung bzw. des GewSt-Erstattungsanspruchs Prüfungsgegenstand ist die Berechnung einer GewSt- Abschlusszahlung bzw. eines GewSt.-Erstattungsanspruchs in einfachen Fällen anhand eines vorgegebenen Schemas. 2 4

15 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 5 Umsatzsteuer 14 UStd Einblick in das zur Zeit gültige System der USt 5.1 Mehrwertsteuersystem wird nicht geprüft Kenntnis der Grundzüge des Leistungsaustausches Einblick in die Begriffsmerkmale der Einfuhr Einblick in die Begriffsmerkmale des innergemeinschaftlichen Erwerbs 5.2 Steuerbare Umsätze Entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen ( 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Unternehmer ( 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG) Unternehmen und Rahmen des Unternehmens ( 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) Gebietsbegriffe ( 1 Abs. 2 und 2a UStG) Entgeltlichkeit (zum Entgelt als Bemessungsgrundlage siehe 5.4.1) Lieferungen und sonstige Leistungen ( 3 Abs. 1, Abs. 1b, Abs. 6 Sätze 1-4, Abs. 7 Satz 1, Abs. 9 Sätze 1-2, Abs. 9a UStG 3a Abs. 1 3 UStG, 3 f UStG) Einfuhr ( 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) innergemeinschaftlicher Erwerb ( 1 Abs. 1 Nr. 5 und 1a Abs. 1 UStG) Der Lerninhalt wird anhand von Fällen geprüft wird nicht geprüft* 0 0 wird nicht geprüft* 0 0 * Eine ausführliche Darstellung dieses Lerninhalts findet im Modul Betriebliches Steuerrecht II statt.

16 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 5.3 Überblick über die wichtigsten Befreiungsvorschriften 5.3 Steuerbefreiungen Ausfuhrlieferungen ( 4 Nr. 1 a, 6 Abs. 1 Nr. 1-2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG) innergemeinschaftliche Lieferungen (4 Nr. 1 b, 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3 UStG) Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ( 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) Verzicht auf Steuerbefreiungen ( 9 UStG - nur in Verbindung mit 5.3.4) Die Lerninhalte zu werden nicht geprüft. * Gegenstand der Prüfung der Lerninhalte sind Fälle einfacher Art.* Kenntnis der verschiedenen Bemessungsgrundlagen 5.4 Bemessungsgrundlagen bei Lieferungen und, sonstigen Leistungen im Sinn des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sowie innergeminschaftlichem Erwerb ( 10 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 UStG) bei Lieferungen im Sinn des 3 Abs. 1b UStG ( 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG) bei sonstigen Leistungen im Sinn des 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG ( 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG) bei sonstigen Leistungen im Sinn des 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG ( 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG) Änderungen - nur Skonti, Forderungsausfälle und Aufwendungen im Sinn des 15 Abs. 1a UStG ( 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 UStG) Der Lerninhalt wird im Zusammenhang mit Sachverhalten zu 5.2 (Steuerbarkeit) und zu 5.3 (Steuerbefreiungen) geprüft. 3 6 * Eine ausführliche Darstellung dieses Lerninhalts findet im Modul Betriebliches Steuerrecht II statt.

17 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Betriebliches Steuerrecht Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 5.5 Kenntnis der einzelnen Steuersätze 5.6 Einblick in die Grundsätze der Entstehung der Steuer und den Begriff des Steuerschuldners 5.7 Kenntnis der Grundsätze der Rechnungsausstellung 5.8 Kenntnis der Grundzüge des Vorsteuerabzugs 5.5 Steuersätze allgemeiner Steuersatz ( 12 Abs. 1 UStG) ermäßigter Steuersatz ( 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und Anlage 2 zum UStG - nur Lebensmittel und Druckerzeugnisse) 5.6 Steuerschuld und Steuerschuldner ( 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1, Nr. 1 Buchst. b, Nr. 2 und Nr. 6 sowie 13a Abs.1 Nr. 1-2 UStG und 13b UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner)) 5.7 Ausstellung von Rechnungen ( 14 Abs. 1-4 UStG) 5.8 Vorsteuerabzug Abzugsberechtigung ( 15 Abs. 1 UStG) Vorsteuerbeträge ( 15 Abs. 1 UStG) nichtabzugsfähige Vorsteuerbeträge ( 15 Abs. 1a UStG i. V. mit 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG und 15 Abs. 1b UStG) Ausschluss ( 15 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG) Aufteilung ( 15 Abs. 4 UStG - nur Grundfall der Grundstücksvermietung) Der Lerninhalt wird im Zusammenhang mit Sachverhalten zu 5.2 (Steuerbarkeit) und 5.4 (Bemessungsgrundlagen) geprüft. 3 6 wird nicht geprüft. 0 0 Die Prüfung beinhaltet Fragen und einfache Fälle. Der Lerninhalt wird anhand von Fällen geprüft. 3 6

18 Lernziele Lerninhalte Hinweise min max 5.9 Besteuerung Kenntnis der Grundregeln der Steuerberechnung (5.9.1), des Besteuerungszeitraums (5.9.2) und des Besteuerungsverfahrens (5.9.3) Einblick in die Besteuerung der Kleinunternehmer Grundregeln der Steuerberechnung, des Besteuerungszeitraums und des Besteuerungsverfahrens Steuerberechnung - nach vereinbarten Entgelten ( 16 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG) - nach vereinnahmten Entgelten ( 20 UStG) - Absetzen der Vorsteuerbeträge ( 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) Besteuerungszeitraum ( 16 Abs. 1 Satz 2 UStG) Besteuerungsverfahren - USt-Voranmeldung und USt- Vorauszahlung ( 18 Abs. 1 und 2 UStG) - USt-Jahreserklärung und USt-Abschlusszahlung ( 18 Abs. 3 und 4 UStG) Besteuerung der Kleinunternehmer ( 19 Abs. 1 Sätze 1-2 und Abs. 2 UStG) Die Prüfung der Lerninhalte zu erfolgt grundsätzlich anhand von Fragen. Hinsichtlich der USt-Voranmeldung ( ) kann das Ausfüllen des amtlichen Vordrucks und/oder eines vorgeschalteten Schemas zur Zusammenstellung der Besteuerungsgrundlagen verlangt werden. Der Lerninhalt zu wird nicht geprüft Literaturangaben VHS-Teilnehmermaterial Betriebliches Steuerrecht (Herdt-Verlag) Gesetzestexte (z. B. Wichtige Steuergesetze, Verlag NWB, Herne/Berlin; oder Aktuelle Steuergesetze, Verlag C. H. Beck, München)

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