Erfolgreich Registrieren 2018: erste Schritte Stoffidentität das A und O

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erfolgreich Registrieren 2018: erste Schritte Stoffidentität das A und O"

Transkript

1 Erfolgreich Registrieren 2018: erste Schritte Stoffidentität das A und O Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien

2 Registrierungsleitfaden Erste Schritte 1) Wer muss was registrieren Ausnahmen 2) Wie nenne ich den Stoff unter REACH 3) Gemeinsame Einreichung 4) Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

3 Inhalt Warum ist die Stoffidentität das A und O? Wie ist ein Stoff definiert? Welche Arten von Stoffen gibt es? Abgrenzung Stoff und Gemisch Abgrenzung Erzeugnisse

4 Die Stoffidentität das A und O Anhang VI CLP SIEF Registrierung Beschränkung SID Zulassung Bewertung Erkundigung Stoffsicherheitsbericht

5 Die Stoffidentität das A und O Ergebnisse aus Dossierbewertung: Von 273 Compliance Check Entscheidungen 2014 betrafen 32% die Stoff ID* Kann nach der Registrierung nicht manuell geändert werden Änderungen auf Antrag, Prüfung und Gebühr durch ECHA** *ECHA Bericht zur Dossierbewertung 2014 **

6 Was ist ein Stoff Artikel 3 Nr. 1 REACH Stoff Chemisches Element und seine Verbindungen In natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren Einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe Einschließlich der bedingten Verunreinigungen Aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können; Realstoff

7 Wie identifiziere ich einen Stoff Anhang VI REACH Namen des Stoffs IUPAC-Name und/oder andere internationale chemische Bezeichnung Andere Namen (allg. Bezeichnung, Handelsname, Abkürzung) EG-Nummer, CAS-Nummer Summen- und Strukturformel (inkl. Smiles*) Molekulargewicht, Molekulargewichtsbereich Zusammensetzung des Stoffs Reinheitsgrad Verunreinigungen einschl. Isomere und Nebenprodukte Zusatzstoffe (zur Stabilisierung des Stoffs notwendig) Spektraldaten (UV-, IR-, NMR- oder Massenspektrografie) HPLC, GC Reproduzierbare Beschreibung der Analysemethoden Wenn erforderlich weitere/andere Analytik *Simplified Molecular Input Line Entry Specification;

8 Grundlage der Identifizierung unter REACH Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP *

9 EG- vs. Listen-Nummer EG Nummer Quelle Rechtlicher Status 2xx-xxx-x EINECS (European INventory of Existing Commercial chemical Substances) List offiziell 3xx-xxx-x EINECS (European INventory of Existing Commercial chemical Substances) List offiziell 4xx-xxx-x ELINCS (European LIst of Notified Chemical Substances) List offiziell 5xx-xxx-x NLP (No-Longer Polymers) List offiziell Listen-nummer Quelle Rechtlicher Status 6xx-xxx-x Für Stoffe, die anhand CAS-Nr. identifiziert werden, automatisch zugeordnet nicht offiziell 7xx-xxx-x Für Stoffe, die nach Erkundigung validiert wurden, manuell von ECHA vergeben nicht offiziell 8xx-xxx-x 9xx-xxx-x Für Stoffe, die anhand CAS-Nr. identifiziert werden, automatisch zugeordnet (Fortsetzung 6xx-xxx-x Serie) Für Stoffe, die ohne Nummer (CAS o. ä.) identifiziert werden, automatisch zugeordnet nicht offiziell nicht offiziell EINECS: Stoffe auf europäischem Markt zwischen 01. Jan 1971 und 18. Sep 1981 Unter REACH: Phase-in-Stoffe

10 Welche Arten von Stoffen gibt es Definierte Stoffe UVCB*-Stoffe Stoffe mit einem Hauptbestandteil (mono-constituent substance) Stoffe mit mehreren Hauptbestandteilen (multi-constituent substance) Qualitative oder quantitative Zusammensetzung mehr oder weniger unbekannt Bsp.: KMnO 4 Bsp.: Xylol-Isomere Bsp.: Öl-basierte Stoffe *Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials

11 Definierte Stoffe Stoff mit einem Hauptbestandteil Stoff Hauptbestandteil 80% Verunreinigungen insgesamt 20% 1% identifizieren Relevant für Einstufung und/oder PBT* Bewertung, unabhängig von Konzentration identifizieren Zusatzstoff(e) (nicht in Grafik) Name des Stoffs: Name des Hauptbestandteils Hauptbestandteil 2-Chlortoluol 87% Verunreinigung 4-Chlortoluol 10% Verunreinigung 3-Chlortoluol 3% *PBT: Persistent, bioakkumulierend, toxisch

12 Definierte Stoffe Stoff mit mehreren Hauptbestandteilen Stoff Hauptbestandteile zwischen 10% und < 80% Summe 80% Verunreinigungen insgesamt 20% 1% identifizieren Relevant für Einstufung und/oder PBT Bewertung, unabhängig von Konzentration identifizieren Zusatzstoff(e) (nicht in Grafik) Name des Stoffs: Reaction mass of A and B and C Hauptbestandteil 2-Chlortoluol 45% Hauptbestandteil 4-Chlortoluol 35% Hauptbestandteil 3-Chlortoluol 15% Verunreinigung Toluol 5%

13 Multi-constituenter Stoff vs. Gemisch Stoff: Chemische Reaktion von 2 oder mehr Stoffen Herstellungsprozess Gemisch: Beabsichtigte Mischung Keine chemische Reaktion Fazit: Ein Stoff kann mit einem Gemisch identisch sein; Wichtig ist, wie es produziert wird

14 Definierte Stoffe Stoff mit definierter Zusammensetzung + weitere Identifikatoren Hängt von der Art des Stoffs ab Die weiteren Identifikatoren spielen eine entscheidende Rolle Beispiel: Anorganischer Stoff mit zusätzlicher Information zur (Kristall)-Struktur Angaben zur Oberfläche (Stickstoffadsorption) Sehr niedrige Härte bei Talcum

15 UVCB Stoffe Definition Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials Unbekannte Zusammensetzung Variable Zusammensetzung (hohe Schwankung oder schwer vorhersehbar) Komplexe Reaktionsprodukte Biologische Materialien (Extrakte, Enzyme) UVCB haben keine Verunreinigungen Man spricht von Bestandteilen der Zusammensetzung

16 UVCB Stoffe Bezeichnung Bezeichnung von UVCB-Stoffen Keine allgemeingültigen Kriterien für alle Arten UVCB-Stoffe IUPAC-Regeln meist nicht anwendbar Empfehlung: Strukturbezogene Bezeichnung (Zusammensetzung) Quelle (Ursprungsorganismus) Verfahren Ausgangsstoffe Weitere Parameter (Stoffeigenschaften wie z.b. Siedepunkte) Kombination der genannten Parameter Letztlich Einzelfallbetrachtung

17 UVCB Stoffe Bezeichnung Strukturbezogene Bezeichnung (Zusammensetzung) ECHA Leitfaden: Alle Bestandteile 10% angeben Typ. Konz. und Konz.-bereiche der bekannten Bestandteile angeben Bestandteile relevant für Einstufung und/oder PBT Bewertung, unabhängig von Konzentration identifizieren Unbekannte Bestandteile soweit möglich nach chemischer Beschaffenheit beschreiben Sektorspezifische Leitfäden* Oleochemikalien, Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel, Erdölerzeugnisse, ätherische Öle, Metalle und Komplexe anorganische Pigmente *

18 UVCB Stoffe Bezeichnung Quelle und Verfahren Reihenfolge im Stoffnamen: erst Quelle dann Verfahren Biologische Quelle Name der Gattung, Spezies und Familie Nicht-biologische Quelle Name der Ausgangsstoffe Name des Stoffs: Reaction product of (Ausgangsmaterialien) Verfahren Name der chem. Reaktion Raffinationsschritt (z.b. Extraktion, Fraktionierung, ) Rückstand (einer Raffination) Nachteil: Sobald sich Quelle oder Verfahren ändert, ändert sich SID

19 UVCB Stoffe Bezeichnung Quelle und Verfahren Beispiele: EG-Nummer EG-Name Linseed oil, epoxidized, reaction products with tetraethylenepentamine Biolog. Quelle chemische Reaktion Weiteres Verfahren EG-Nummer EG-Name Reaction product of: (2-hydroxy-4-(3-propenoxy) benzophenone and triethoxysilane) with (hydrolysis product of silica and methyltrimethoxysilane) Nicht-biolog. Quelle; Name der Ausgangsstoffe

20 UVCB Stoffe Bezeichnung Andere Parameter 1. Biologischer Ursprung und durch Synthese hergestellt Bsp.: chemische Derivate von Pflanzenextrakten Benennung: Verfahrensschritt wichtig 2. Aus chemischer oder mineralischer Quelle und durch Synthese hergestellt Bsp.: reaction product of 3. Biologischer Ursprung und durch Raffination hergestellt Bsp.: Extrakte (und Fraktionen und Konzentrationen davon) Problem: EG-Verzeichnis hat keine Unterscheidung getroffen, Abweichungen vom EG-Eintrag möglich Benennung: Organismus, Verarbeitungsschritt 4. Aus chemischer oder mineralischer Quelle und durch Raffination hergestellt Bsp.: Kohle- oder Rohöldestillate, Konzentrate oder Rückstände Benennung: Verfahrensschritt wichtig

21 UVCB Stoffe Beispiele in den ECHA Leitlinien Spezifische Arten von UVCB-Stoffen : Variation in Kohlenstoffkettenlänge Stoff aus Öl oder ölähnlichen Quellen Enzyme Minerale Duftstoffe Quaternäre Ammoniumverbindungen

22 UVCB Stoffe mit Variation in der Kohlenstoffkette Identität über 3 Deskriptoren definieren Alkylgruppe Angabe der Kettenverteilung, ob gerade und oder ungerade, ob ungesättigt vorliegt Eine enge Verteilung deckt keine breite Verteilung ab und umgekehrt, Bsp.: C deckt nicht C 8-16 ab und umgekehrt Entscheiden, ob Angabe der Quelle sinnvoll Funktionelle Gruppe Z.B. Amin, Ammonium, Carbonsäure, Salz-Deskriptor Kation/Anion angeben, z.b. Natrium, Carbonat, Beispiel: di-c alkyl-dimethyl ammonium chloride Alkyl-Deskriptor Funktionalitäts-Deskriptor Salz-Deskriptor

23 Multi-constituenter Stoff vs. UVCB Grenzfälle zwischen multi-constituentem Stoff und UVCB-Stoff Beispiel I Bestandteil Bestandteil Bestandteil Bestandteil Typ UVCB definiert definiert definiert Konzentration >30 <75% (38%) >10 <40% (20%) > 5% < 45% (40%) >1 <10% (2%) Wenn ein Bestandteil UVCB, dann ist der Stoff UVCB

24 Multi-constituenter Stoff vs. UVCB Grenzfälle zwischen multi-constituentem Stoff und UVCB-Stoff Beispiel II Bestandteil Bestandteil Bestandteil Bestandteil Typ definiert definiert definiert definiert Konzentration >30 <75% (38%) >10 <40% (17%) > 5% - < 45% (40%) >1 <10% (2%) Alle Bestandteile definiert, aber Variabilität sehr hoch Gibt es Kriterien zur Abgrenzung? SID-Leitlinien Kapitel 4.1: Es gibt Grenzfälle bei der Entscheidung, ob ein Stoff ein genau definierter Stoff oder ein UVCB-Stoff ist. Daher ist der Registrant dafür zuständig, seinen Stoff auf die geeignetste Weise zu identifizieren.

25 Abgrenzung zu Erzeugnissen Artikel 3 Nummer 3 REACH Erzeugnis: Gegenstand der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt Leitlinien zu Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen Erzeugnis Thermometer mit Flüssigkeit Batterie Klebeband Detektorröhre Patrone mit Projektil Erzeugnis + Stoff/Gemisch Druckerpatrone Sprühdose mit Farbe Farbband Feuchtreinigungstücher Trockenmittelbeutel Kerze Granulat (nur Stoff bzw. Gemisch) *

26 Stoffidentität Umsetzung in der Praxis Erweiterte automatische Vollständigkeitsprüfung bei Einreichung Manuelle Plausibilitätsprüfungen bei Einreichung IUCLID 6 in 2016 Geänderte Informationseingaben Mehr Pflichtangaben (Bsp.: techn. Konz. und Grenzwerte) Substance Identity Profile (SIP), das Rahmen der Stoff ID im SIEF vorgibt (s. Vortrag gemeinsame Einreichung) Expert study der Kommission* Für UVCB-Stoffe Probleme aufdecken good practice entwickeln Finaler Bericht im 4. Quartal 2015 erwartet *

27 Fragen? Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

REACH-Konferenz Sachsen-Anhalt Halle, 28. April 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss

REACH-Konferenz Sachsen-Anhalt Halle, 28. April 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss REACH-Konferenz Sachsen-Anhalt Halle, 28. April 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Warum liegt der Fokus auf der Stoffidentität?

Mehr

Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Berlin, 14. Juni 2016

Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Berlin, 14. Juni 2016 Fokus: Stoffidentität was unbedingt beachtet werden muss Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Berlin, 14. Juni 2016 Inhalt Warum liegt der Fokus auf der Stoffidentität? Wie ist ein Stoff definiert?

Mehr

Welcher Stoff soll registriert werden? Anna-Maria Zellermann Bundesstelle für Chemikalien Nürnberg, 20. Juli 2016

Welcher Stoff soll registriert werden? Anna-Maria Zellermann Bundesstelle für Chemikalien Nürnberg, 20. Juli 2016 Welcher Stoff soll registriert werden? Anna-Maria Zellermann Bundesstelle für Chemikalien Nürnberg, Inhalt Warum liegt der Fokus auf der Stoffidentität? Wie ist ein Stoff definiert? Welche Arten von Stoffen

Mehr

Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen

Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen Matti Sander Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesstelle für Chemikalien Der Stoff Stoff im Sinne von REACH

Mehr

Schlüsselbegriffe und Dossiererstellung, Teil III

Schlüsselbegriffe und Dossiererstellung, Teil III Schlüsselbegriffe und Dossiererstellung, Teil III UVCB-Stoffe Gabriele CHRIST http://echa.europa.eu 1 UVCB-Stoff Unknown [unbekannte] oder Variable composition [variable Zusammensetzung] Complex reaction

Mehr

Schlüsselbegriffe und Dossiererstellung, Teil I

Schlüsselbegriffe und Dossiererstellung, Teil I Schlüsselbegriffe und Dossiererstellung, Teil I Einkomponentige Stoffe Suvi Takala http://echa.europa.eu 1 Schlüsselbegriffe und Dossiererstellung, Teil I Schlüsselbegriffe Hauptbestandteil(e) Verunreinigungen

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr.

Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zulassung - Vergleich Primärherstellung

Mehr

Statistik Vorregistrierung ( )

Statistik Vorregistrierung ( ) REACH & Abfallrecycling Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Zeitfenster - Vorregistrierung 1. Juni: In Kraft treten von REACH 2007 2008 1. Juni: Beginn der Vorregistrierung bei 6 Monate der ECHA

Mehr

Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d

Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Recycling REACH Recycling Zurückgewinnung Verwertung Wiederverwertung Aufarbeitung Herstellung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling 0001 Müssen Abfälle eingestuft und für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden? Nein, Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG (Abfall-Rahmenrichtlinie)

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP

Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP L E I T L I N I E N I N K Ü R Z E Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß Dieses Dokument soll die Grundprinzipien hinter der Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen in einfachen Worten erläutern

Mehr

SIEF: Herausforderung gemeinsames Dossiers und gemeinsamer Datensatz Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien

SIEF: Herausforderung gemeinsames Dossiers und gemeinsamer Datensatz Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien REACH-Konferenz Sachsen-Anhalt Halle, 28. April 2016 SIEF: Herausforderung gemeinsames Dossiers und gemeinsamer Datensatz Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt SIEF (Substance Information Exchange

Mehr

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12und Anhänge VII

Mehr

REACH und angrenzende Rechtgebiete

REACH und angrenzende Rechtgebiete REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de

Mehr

Die Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Rahmen des Zulassungsverfahrens Was bleibt, was ändert sich? Dr.

Die Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Rahmen des Zulassungsverfahrens Was bleibt, was ändert sich? Dr. Die Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Rahmen des Zulassungsverfahrens Was bleibt, was ändert sich? Dr. Claus Haas, BAuA Überblick Identität von Biozidprodukten (BP) vor dem Hintergrund

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Dr. Juliane Koch Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement Inhalt REACH und CLP : Was ist das? Was ist grundsätzlich

Mehr

IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide

IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme. Berlin, 25. September 2012 Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide IUCLID 5.4 und REACH-IT als zentrale Datenverwaltungssysteme für den REACH-Prozess Dr. Claus Haas Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Inhalt REACH-IT IUCLID 5.4 Was ist neu? Registrierung 2013

Mehr

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Angelina Weiß, Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12 und

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Bremen, 9. November 2016

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Bremen, 9. November 2016 REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Bremen, 9. November 2016 Gemeinsame Registrierung Aufgabenverteilung und Rollen im SIEF Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt SIEF (Substance Information

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung "Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales

Mehr

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten MSC der ECHA Ausschuss der Mitgliedsstaaten REACH Artikel 76 (1) e Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist zuständig für die Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten zu: Entscheidungsentwürfen, die

Mehr

Leitlinien in Kürze Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP

Leitlinien in Kürze Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP Leitlinien in Kürze Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP Die jeweils neuesten Informationen zur Stoffsicherheitsbeurteilung finden Sie auf der Website der ECHA. RECHTLICHER HINWEIS

Mehr

Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017

Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017 Umwelt Forum Saar 2017 - Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017 REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Helpdesk

Mehr

Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP

Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP Version 1.2 März 2012 RECHTLICHER HINWEIS In den vorliegenden Leitlinien zu REACH und CLP wird erläutert, welche Verpflichtungen

Mehr

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 1: Identifikatoren, Verwendungen, Notruf Dr. Anja Knietsch, BAuA

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 1: Identifikatoren, Verwendungen, Notruf Dr. Anja Knietsch, BAuA Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 1: Identifikatoren, Verwendungen, Notruf Dr. Anja Knietsch, BAuA Übersicht Rechtliche Grundlagen & Leitfäden Das Mustersicherheitsdatenblatt der BAuA Allgemeine

Mehr

II Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

II Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Sachkunde-Katalog zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Vorbemerkung Die REACH-Verordnung verlangt, dass Sicherheitsdatenblätter von sachkundigen Personen erstellt werden. Die Anforderungen an diese

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung

Mehr

Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden

Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Abfall und REACH - Berührungspunkte Recycling/Herstellung/Stoffidentität Beispiele für Recycling

Mehr

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk Dr. Kristof Seubert Bundesstelle für Chemikalien Aschaffenburg, 08. November 2017 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand

Mehr

Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien

Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien Registrierungspflicht unter REACH: Artikel 6 gemäß Artikel 6 Absatz 1: Soweit in dieser

Mehr

Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP

Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen 3 L E I T L I N I E N Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP Mai 2017 Version 2.1 2 Leitlinien zur Identifizierung

Mehr

11. Baustoff-Recycling-Tag

11. Baustoff-Recycling-Tag 11. Baustoff-Recycling-Tag REACH Anforderungen an die Baustoff-Recycler? - eine Handlungsempfehlung - RA Reinhard Fischer, GF Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe, Duisburg Veranstaltung am 8.10.2008

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die

Mehr

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative

Mehr

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen Stand: August 2015 Für eine geordnete (Vor)registrierung und die nachfolgenden

Mehr

Zwischenprodukte: Was muss ich unter REACH beachten? Frei verwendbar / Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Zwischenprodukte: Was muss ich unter REACH beachten? Frei verwendbar / Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Zwischen: Was muss ich unter REACH beachten? siemens.com/answers Einführung 2 Aktueller 9 Zwischen 12 Zusammen 25 Seite 2 Einführung Was ist REACH? REACH ist eine europäische Chemikalienverordnung zur:

Mehr

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. Was hat REACH mit mir als Händler zu tun? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 5.6.2015 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/864 R KOMMISSION vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische

Mehr

Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten?

Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten? REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten? Stand: Juli 2015

Mehr

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH) CHEMISCHES ABENDGESPRÄCH RECYCLING UND REACH - SYMBIOSE ODER KRAMPF? 12. MÄRZ 2015 17:30 20:00 UHR WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH SAAL 5, WIEDNER HAUPTSTRASSE 63 1045 WIEN MR DR. MARTIN WIMMER BMLFUW ABTEILUNG

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Fachworkshop des REACH Hamburg Kompetenznetzwerkes 27. Juni 2008 Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg 1 Fachworkshop Mechanismen Registration Registrierung

Mehr

IUCLID 5 und REACH-IT

IUCLID 5 und REACH-IT IUCLID 5 und REACH-IT Die EDV hinter der Zulassung Emrah Turudu 2 1 IUCLID 5 International Uniform ChemicaL Information Database Verwaltung von Daten über inhärente und gefährliche Stoffeigenschaften,

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Warum REACH? Aber auch das sind Bilder

Mehr

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der REACH-VO Informationszugang durch Dritte Datenteilung

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der REACH-VO Informationszugang durch Dritte Datenteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der REACH-VO Informationszugang durch Dritte Datenteilung Verband der Chemischen Industrie e. V. 27. März 2007 1. Informationszugang durch Dritte 2. Datenteilung 2

Mehr

Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) Änderung vom 2. November 2015 Das Bundesamt für Gesundheit, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Umwelt

Mehr

EFEO-/IFRA- LEITLINIEN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON STOFFEN UND DER GLEICHHEIT VON KOMPLEXEN NATURSTOFFEN (NCS) GEMÄSS DER REACH- UND CLP- VERORDNUNG

EFEO-/IFRA- LEITLINIEN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON STOFFEN UND DER GLEICHHEIT VON KOMPLEXEN NATURSTOFFEN (NCS) GEMÄSS DER REACH- UND CLP- VERORDNUNG EFEO-/IFRA- LEITLINIEN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON STOFFEN UND DER GLEICHHEIT VON KOMPLEXEN NATURSTOFFEN (NCS) GEMÄSS DER REACH- UND CLP- VERORDNUNG - Fassung vom 5. August 2015 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1.

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991

Mehr

Erzeugnisregelungen: Abgrenzungsfragen und Informationspflichten

Erzeugnisregelungen: Abgrenzungsfragen und Informationspflichten Erzeugnisregelungen: Abgrenzungsfragen und Informationspflichten Elmar Böhlen 14. Oktober 2008 Erzeugnisse und REACH Abgrenzungsfragen Die Definition in Artikel 3 Nr. 3 grenzt ab und unterscheidet Erzeugnis:

Mehr

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr. Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue

Mehr

Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP

Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP Version 1.3 Februar 2014 RECHTLICHER HINWEIS In den vorliegenden Leitlinien zu REACH und CLP wird erläutert, welche Verpflichtungen

Mehr

Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH

Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH Juni 2007 August 2008 Leitfaden für die Umsetzung von REACH 1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Dieses Dokument enthält eine Leitlinie zu REACH, die

Mehr

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -

Mehr

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht

Mehr

(R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen

(R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen Glossar* (R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen Abnehmer eines Erzeugnisses (R) Industrieller oder

Mehr

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung

Mehr

REACH Dossier- & Stoffbewertung

REACH Dossier- & Stoffbewertung 1 REACH Dossier- & Stoffbewertung Christian Gründling REACH 2012, REACH Evaluierung (Bewertung) Geert Dancet: Zusammenfassung 2 REACH Evaluierung (Bewertung) Claudio Carlon Bewertung - Evaluierung Stoffbewertung

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. August 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. August 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. August 2016 (OR. en) 11659/16 DENLEG 69 SAN 306 AGRI 445 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 3. August 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund,

Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund, Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund, Überblick REACH-/CLP-Verfahren CCH-Liste CoRAP PACT Registry of Intentions (RoI) Kandidatenliste REACH Anhang XIV REACH Anhang XVII CLP Anhang VI / C&L

Mehr

Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung. Berlin, 26. April Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien

Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung. Berlin, 26. April Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung Berlin, 26. April 2016 Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Artikel 7(2) und Artikel 33 der REACH-VO? Urteil des

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe

Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe Abfall oder REACH Abfälle sind unkonventionelle Rohstoffgemische. Viele Betriebe führen Abfälle wieder in den Stoffkreislauf zurück.

Mehr

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Recy & DepoTech 2016 Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagment Rechtlich-technische Aspekte Christian

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 1.6.2016 L 144/27 VERORDNUNG (EU) 2016/863 R KOMMISSION vom 31. Mai 2016 zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung,

Mehr

REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27.

REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27. Juni 2008 REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 1 - Agenda REACH

Mehr

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis DI Dr. Thomas Fischer Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E thomas.fischer@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 17.10.2012 Übersicht

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen

Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen 0473 Gibt es REACH-Zertifikate hinsichtlich der Informationspflichten für Erzeugnisse? Nein, grundsätzlich sind keine Zertifikate (oder auch Konformitätsbestätigungen)

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

Erstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds

Erstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds Erstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds Dossiererstellung durch einen beteiligten Registranten HelpNet Webinar zur gemeinsamen Einreichung beteiligte Registranten 28. und 29. April 2010 Laura Walin

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Zum 31. Mai 2018

Mehr

Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen

Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Der Begriff Erzeugnis ist in Art. 3 wie folgt definiert: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 150/14 VERORDNUNG (EU) 2017/1000 R KOMMISSION vom 13. Juni 2017 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung,

Mehr

REACH und die Kosmetikbranche

REACH und die Kosmetikbranche REACH und die Kosmetikbranche Salzburg, 10.11.2006 Mag. Thomas Wimmer WKÖ, Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik Email: thomas.wimmer@wko.at Tel. 0590 900 4393 Überblick Inhalt des Vortrags: Stand des

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Lackspray

Sicherheitsdatenblatt Lackspray ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Handelsname: Farbspray Stoffname: Lackaerosol 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. WAS HAT REACH MIT MIR ALS HÄNDLER ZU TUN? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Stellen Sie chemische

Mehr

Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen

Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Claus Wiezorek 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN

Mehr

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Seite: 1/6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Artikelnummer: B-I-ME501 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

Mehr

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Druckdatum: 02.09.2015 Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung

Mehr

Beschränkung PFOA Stand zur weiteren Verwendung (C8- und C6-Chemie)

Beschränkung PFOA Stand zur weiteren Verwendung (C8- und C6-Chemie) Beschränkung PFOA Stand zur weiteren Verwendung (C8- und C6-Chemie) Michael Pöhlig / IVGT PFOA-Beschränkung Industrieverband - Veredlung- Garne- Gewebe- Technische Textilien e.v. In der vergangenen Woche

Mehr

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 79/7

Amtsblatt der Europäischen Union L 79/7 21.3.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 79/7 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 254/2013 DER KOMMISSION vom 20. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission über die an die

Mehr

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union 18.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2011 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Lars Tietjen Auswirkungen von REACH auf verschiedene Aktivitäten, Materialströme und Branchen im Bereich Abfallbehandlung und Verwertung

Lars Tietjen Auswirkungen von REACH auf verschiedene Aktivitäten, Materialströme und Branchen im Bereich Abfallbehandlung und Verwertung REACH und Recycling Lars Tietjen Auswirkungen von REACH auf verschiedene Aktivitäten, Materialströme und Branchen im Bereich Abfallbehandlung und Verwertung Basis für den Vortrag UBA-Bericht zu den Auswirkungen

Mehr

Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen

Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen REACH Kongress 2012 5 Jahre REACH Erfahrungen und Ausblick Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen Dr. Suzanne Wiandt REACH Helpdesk, Chemikalienprüfung Dr. Frauke Schröder Chemikalienbewertung

Mehr

REACH REACH. und der Arbeitsschutz. Berufsgenossenschaft Chemie. Dr. Brock, BG Chemie, Heidelberg, 1

REACH REACH. und der Arbeitsschutz. Berufsgenossenschaft Chemie. Dr. Brock, BG Chemie, Heidelberg, 1 REACH REACH und der Arbeitsschutz Dr. Brock, BG, Heidelberg, 1 REACH-Bewusstsein nah fern Klein Mittel Groß 100 REACH- 50 Bewusstsein 50-100 0-50 0 Dr. Brock, BG, Heidelberg, 2 REACH-AS-Bewusstsein Dr.

Mehr

Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur

Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur Einstufung und Kennzeichnung in Registrierungsdossiers Ausfüllen der C&L-Abschnitte von IUCLID 5 Registrierungsdossier Webinar für federführende Registranten 9. April 2010 Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung

Mehr